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DE19503044A1 - Fahrzeug - Google Patents

Fahrzeug

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Publication number
DE19503044A1
DE19503044A1 DE1995103044 DE19503044A DE19503044A1 DE 19503044 A1 DE19503044 A1 DE 19503044A1 DE 1995103044 DE1995103044 DE 1995103044 DE 19503044 A DE19503044 A DE 19503044A DE 19503044 A1 DE19503044 A1 DE 19503044A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
support frame
vehicle according
vehicle body
tubes
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995103044
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus Trisl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1995103044 priority Critical patent/DE19503044A1/de
Publication of DE19503044A1 publication Critical patent/DE19503044A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/042Reinforcement elements
    • B60J5/0456Behaviour during impact
    • B60J5/0459Active coupling of the reinforcement elements to the door or to the vehicle body, e.g. through releasing of pressurized gas
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D23/00Combined superstructure and frame, i.e. monocoque constructions
    • B62D23/005Combined superstructure and frame, i.e. monocoque constructions with integrated chassis in the whole shell, e.g. meshwork, tubes, or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D29/00Superstructures, understructures, or sub-units thereof, characterised by the material thereof
    • B62D29/04Superstructures, understructures, or sub-units thereof, characterised by the material thereof predominantly of synthetic material
    • B62D29/046Combined superstructure and frame, i.e. monocoque constructions
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D33/00Superstructures for load-carrying vehicles
    • B62D33/04Enclosed load compartments ; Frameworks for movable panels, tarpaulins or side curtains
    • B62D33/044Enclosed load compartments ; Frameworks for movable panels, tarpaulins or side curtains built up with profiles of constant elongated shape, e.g. extruded, mechanically interconnected by coupling members, e.g. by clamping, riveting or bolting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D47/00Motor vehicles or trailers predominantly for carrying passengers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D63/00Motor vehicles or trailers not otherwise provided for
    • B62D63/06Trailers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper, der ein Tragskelett enthält, an dem nichttragende Verkleidungen befestigt sind.
Zu einem Fahrzeug gehören ein Fahrzeug- bzw. Wagenkörper, die Achsen mit den Rädern, die Lenkung, die Federung und die Bremsen. Bei Kraftfahrzeugen werden vom Wagenkörper auch der Motor und die Kraftübertragungsteile getragen. Das formsteife Tragskelett von selbsttragenden Fahrzeugkörpern nimmt Kräfte auf, die auf das Fahrzeug einwirken.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein leichtgewichtiges Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper zu entwickeln, der einfach aufgebaut ist, variabel an unter­ schiedliche Bedingungen angepaßt werden kann, eine große Stabilität, insbesondere Front-, Heck- und Seitenaufprall sowie bei einem Überschlag aufweist und leicht reparierbar ist.
Das Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Tragskelett wenigstens zwei gleiche Tragrahmen enthält, die im Abstand voneinander parallel zueinander quer zur Längsachse des Fahrzeugs angeordnet sind und aus aneinandergereihten Abschnitten bestehen, und daß die Tragrahmen den Umriß des Fahrzeugs an ihrer jeweiligen Stelle festlegen und jeweils durch Gitter aus Rohren miteinander verbunden sind, deren Enden jeweils an einem Tragrahmen befestigt sind. Das Tragskelett hat bei diesem Tragkörper in etwa die Form eines Käfigs, der aus den Tragrahmen und den zwischen diesen in Abstand voneinander angeord­ neten Rohren besteht. Da die Tragrahmen an ihren Außenseiten dem Umriß des Fahrzeugs entsprechen, bilden sie relativ große Rahmen. In Verbindung mit den Rohren ergibt sich hieraus ein verwindungssteifes Tragskelett, das den auftretenden Kräften standhält, obwohl es ein Leichtbau-Tragskelett bildet. Dieses Tragskelett hat eine hohe Seiten- und Überroll­ festigkeit. Aufgrund des Aufbaus der Tragrahmen aus einzelnen Abschnitten können beschä­ digte Abschnitte leicht ausgewechselt werden. Der Fahrzeugkörper ist daher besonders reparaturfreundlich. Der Fahrzeugkörper trägt neben den Verkleidungen, zu denen auch Türen gehören, die Antriebseinheit, die Achsen mit den Rädern, die Lenkung, die Federung und die Bremsen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Tragrahmen in oder etwa in der Mitte zwischen zwei anderen Tragrahmen angeordnet, von denen sich einer am hinteren Ende eines Kraftfahrzeugs befindet und der andere über gitterförmig angeordnete Rohre, deren Verlauf jeweils dem Umriß des Kraftfahrzeugfrontabschnitts angepaßt ist, mit einem quer zur Längs­ achse des Fahrzeugkörpers angeordneten Tragbalken verbunden ist, der auf dem Niveau des unteren Teils der Tragrahmen angeordnet ist. Das Tragskelett hat bei dieser Ausführungsform den Umriß eines kastenförmigen Fahrzeugs mit schräger Frontpartie. Ein solches Fahrzeug ist leicht an verschiedene Funktionen anpaßbar. Bei entsprechender Verkleidung und Ausrüstung kann ein Transporter gebildet werden. Mit einer anderen Ausstattung läßt sich das gleiche Tragskelett für ein Vielzweckfahrzeug verwenden, das für den Transport von Personen und/oder Gegenständen geeignet ist. Ein solches Fahrzeug wird als VAN bezeichnet.
Vorzugsweise sind die Tragrahmen rechteckig mit abgerundeten Ecken ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform sind die zwischen den Tragrahmen verlaufenden Rohre gleich, wodurch sich eine wirtschaftliche Fertigung erzielen läßt. Weiterhin können gleiche Dach- und Bodenverkleidungen verwendet werden. Auch die Seitenverkleidungen und Seitentüren sind einander gleich.
Die Tragrahmen bestehen zweckmäßigerweise aus Profilträgern mit viereckigem Querschnitt, wobei auf zwei einander entgegengesetzten Seiten des jeweiligen Profilträgers in gleicher Weise eine mittlere breite Nut und zwei jeweils zwischen der breiten Nut und einer Kante des Profilträgers angeordnete schmale Nuten vorgesehen sind, und wobei im Bereich der breiten Nut in gleichmäßigen Abständen Durchgangslöcher im Profilträger für die Rohre vorgesehen sind. Die schmalen Nuten nehmen die Ränder der Verkleidungen auf, die sich zwischen den Tragrahmen erstrecken. Die äußere schmale Nut ist jeweils für die äußere Verkleidung bestimmt. In die inneren schmalen Nuten werden die Ränder der inneren Verkleidungen gesteckt. Die Rohre werden in die Durchgangslöcher eingesteckt und an den Profilträgern befestigt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Tragrahmen wenigstens an den außen liegenden Seiten des Fahrzeugkörpers in gleicher Höhe quergeteilt und mit in die breiten Nuten einlegbarer Leisten, von denen aus Zylinderbolzen in Durchgangslöcher beiderseits der Querteilung ragen, miteinander verbindbar. Bei dieser Vorrichtung können die Tragrahmen den Anforderungen unterschiedlicher Fahrzeugarten leicht angepaßt werden. Bei offenen Fahrzeugen reicht die Verwendung von Tragrahmenhälften beispielsweise in der Mitte und am Ende des Fahrzeugs aus. Für einen Kastenwagen sind zwei geschlossene Tragrahmen und am Ende des Fahrzeugs eine Tragrahmenhälfte erforderlich. Die Tragskeletteile sind daher für verschiedene Fahrzeugarten mit einfachen Modifikationen verwendbar.
Die Tragrahmen bestehen vorzugsweise aus Kunststoff. Es kann ein Kunstoff vorgesehen sein, der aus Kunststoffabfällen hergestellt wird, das heißt der Kunststoff wird durch Recy­ cling gewonnen. Die Rohre bestehen insbesondere aus Aluminium.
Durch den Einsatz der vorstehend beschriebenen Stoffe wird ein Fahrzeugkörper mit relativ geringem Gewicht geschaffen. Deshalb ist die für das Beschleunigen des Fahrzeugs erforderli­ che Energie gering, wodurch sich ein geringer Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch ergibt.
Die nicht durchsichtigen Verkleidungen zwischen den Tragrahmen bestehen insbesondere aus Kunststoff, Blech oder Holz. Durch Kunststoff oder Holz läßt sich das Gewicht noch weiter vermindern. Außerdem ist eine Anpassung an individuelle Wünsche möglich.
Die Fenster an den beiden Seiten des Fahrzeugkörpers können als Klapp-, Kurbel- oder Schiebefenster ausgebildet sein. Die Türen an den beiden Seiten des Fahrzeug- bzw. Wagen­ körpers können als Klapp-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sein. Am rückwärtigen Tragrahmen ist vorzugsweise eine Tür angebracht, die nach oben oder der Seite schwenkbar ist. Es kann auch eine Doppeltür mit zur Seite schwenkbaren Flügeln vorgesehen sein. Weiterhin ist es möglich, Rolläden an den Fenstern anzuordnen.
Auf der Grundlage des oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Tragskeletts lassen sich zahlreiche Fahrzeugversionen erstellen, die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten und/oder Ausstattungswünschen angepaßt sind. Beispielsweise kann ein Lieferwagen, Perso­ nenwagen, Transporter, Cabriolet oder Jeep usw. mit dem oben beschriebenen Tragskelett hergestellt werden.
Als Antrieb kann ein Verbrennungsmotor oder Elektromotor eingesetzt werden.
Ein nachträglicher Umbau eines mit dem erfindungsgemäßen Tragskelett versehenen Fahr­ zeugs auf eine andere Fahrzeugform ist ohne große Schwierigkeiten möglich.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen und den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrwerkkörper in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 ein Teil eines bei dem Fahrzeug gemäß Fig. 1 eingesetzten Tragrahmens,
Fig. 3 ein aus mehreren Teilen zusammengesetzter Tragrahmen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus zwei im Abstand und parallel zueinander angeordneten Tragrahmen mit einem Einsatz zwischen den Tragrahmen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Tragrahmens,
Fig. 6 zwei Abschnitte eines Tragrahmens an der Verbindungsstelle mit Verbindungs­ elementen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 7 ein mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 versehenes Kraftfahrzeug schema­ tisch in Seitenansicht,
Fig. 8 eine andere mit Außenverkleidung und Fenstern versehene Ausführungsform eines Kraftfahrzeugs mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 schematisch in Seitenansicht,
Fig. 9 ein Kraftfahrzeug mit einem Fahrwerkkörper gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht,
Fig. 10 das Kraftfahrzeug gemäß Fig. 9 in perspektivischer Ansicht von einer anderen Seite aus,
Fig. 11 ein mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 ausgestatteter Personenkraftwagen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 12 ein mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 ausgestatteter Transporter in perspektivischer Ansicht,
Fig. 13 ein mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper versehener Kastenwagen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 14 ein offener Personenkraftwagen mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper in perspektivischer Ansicht,
Fig. 15 ein Anhänger mit einem selbsttragenden Fahrwerkkörper in perspektivischer Ansicht,
Fig. 16 eine andere Ausführungsform eines Anhängers in perspektivischer Ansicht.
Ein Fahrzeug enthält einen selbsttragenden Fahrzeugkörper (10) bzw. Wagenkörper, der aus einem Tragskelett besteht. In Fig. 1 gezeigtes Fahrwerk setzt sich aus dem Wagenkörper bzw. Fahrzeugkörper (10) und Rädern (12) zusammen, die auf nicht dargestellten Achsen sitzen, die am Fahrzeugkörper (10) befestigt sind. Die weiteren zu einem Fahrwerk gehörenden Teile wie die Lenkung, die Federung und die Bremsen sind in Fig. 1 nicht dargestellt.
Der Fahrzeugkörper (10) enthält Tragrahmen (14), (16), (18), die gleich ausgebildet und jeweils im Abstand voneinander parallel angeordnet sind. Die Tragrahmen (14), (16), (18) erstrecken sich quer, das heißt unter rechten Winkeln, zur Fahrzeuglängsachse (20). Die Form der Tragrahmen (14), (16), (18) ist im wesentlichen rechteckförmig mit abgerundeten Ecken. Die Seiten der Tragrahmen (14), (16), (18) können leicht konvex gewölbt sein. Jeder Trag­ rahmen (14), (16), (18) setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen, von denen jeweils zwei gleich sind. Die Abschnitte sind in Verbindung mit dem Tragrahmen (14) mit (22), (24), (26) bezeichnet. Gleiche Abschnitte sind dabei mit den gleichen Bezugsziffern versehen. Die Abschnitte (22) sind jeweils oben und unten am Fahrzeugkörper (10) vorgesehen, während die Abschnitte (24), (26) an den beiden äußeren Seiten des Fahrzeugkörpers (10) vorgesehen sind. Die einander benachbarten Enden der Abschnitte (24), (26) befinden sich in der halben Höhe der Tragrahmen (14) bis (18). Die äußeren Seiten der Tragrahmen (14), (16), (18) bestimmen an ihrem jeweiligen Anbringungsort den Umriß des Fahrzeugs, das den Fahrzeug­ körper (10) enthält.
Zwischen den Tragrahmen (14), (16), (18) ist jeweils ein Gitter aus Rohren vorhanden. Die zwischen den Tragrahmen (14) und (16) angeordneten Rohre sind in Fig. 1 mit (28) bezeich­ net und gleich ausgebildet. Die zwischen den Tragrahmen (16) und (18) angeordneten Rohre sind ebenfalls gleich und in Fig. 1 mit (30) bezeichnet. Es sind in Fig. 1 nicht alle Rohre zwischen den Tragrahmen (14), (16), (18) dargestellt. Die Gitterabstände zwischen den Rahmen (28) bzw. (30) sind nur zum Teil gleich und an die Erfordernisse des jeweiligen Fahrzeugs angepaßt. Beispielsweise sind die Gitterabstände im Abstand der Höhe von Seitentü­ ren und Seitenfenstern angepaßt, wenn der Fahrzeugkörper (10) bei Kraftfahrzeugen einge­ setzt wird.
Der in Fig. 1 gezeigte Fahrzeugkörper (10) ist für ein Kraftfahrzeug bestimmt und ausgebil­ det. Zusätzlich zu den Tragrahmen (14), (16), (18) ist ein Tragbalken (32) vorgesehen, der in Fahrtrichtung gesehen vor dem Tragrahmen (14) und im Abstand zu diesem angeordnet ist. Der Tragrahmen (18) befindet sich am hinteren Ende des Kraftfahrzeugs. Der Tragbalken (32), der dem Tragrahmen (22) entspricht, verläuft ebenfalls quer zur Fahrzeuglängsachse (20) und kann eine leichte, nach außen konvexe Wölbung aufweisen. Die Verbindung zwischen dem Tragbalken (32) und dem vorderen Tragrahmen (14) wird durch Rohre (34) hergestellt, die zwar den gleichen Querschnitt, nicht jedoch die gleiche Form wie die Rohre (28), (30) haben. Die Rohre (34) sind an den Umriß des vorderen Teils eines Kraftfahrzeugs angepaßt, das heißt die Rohre auf der Unterseite des Fahrzeugkörpers (10) sind in horizonta­ ler Richtung im wesentlichen gerade, während die Rohre (34) an der Oberseite gekrümmt zwischen dem auf dem Niveau des unteren Abschnitts (22) der Tragrahmen (14), (16), (18) angeordneten Tragbalken (32) und dem Tragrahmen (14) verlaufen. Die Abstände zwischen den Rohren (34) sind ebenfalls den Erfordernissen des jeweiligen Fahrzeugs angepaßt, das heißt an den Stellen, an denen eine Frontscheibe vorgesehen ist, befinden sich keine Rohre. Am Tragbalken (32) ist bei einem Kraftfahrzeug die vordere Stoßstange (36) befestigt.
Die Tragrahmenabschnitte (22), (24), (26) bestehen aus Profilträgern (38), die einstückig ausgebildet sind. Zwei aneinandergrenzende und miteinander verbundene einstückige Tragrah­ menabschnitte (24), (26) sind in Fig. 2 dargestellt. Die Profilträger (38) haben im wesentli­ chen einen rechteckigen Querschnitt. Auf zwei Seiten sind die Profilträger (38) glatt ausgebil­ det. Diese einander entgegengesetzten Seiten (40), (42) befinden sich am Fahrzeug jeweils außen und innen. Die beiden anderen Seiten, die nicht näher bezeichnet sind, sind ebenfalls jeweils gleich ausgebildet und je mit einer in der Mitte angeordneten breiten Nut (44) mit rechteckförmigem Querschnitt sowie zwei jeweils neben der breiten Nut (44) angeordneten schmalen Nuten (46), (48) von rechteckförmigem Querschnitt versehen, die in kurzem Abstand von der Profilträgerkante angeordnet sind. Die Nuten (44), (46), (48) verlaufen in Längsrichtung des Profilträgers (38). Am Boden der Nut (44) ist eine Reihe von Durchgangs­ löchern (50) mit gleichmäßiger Teilung vorgesehen. Der Profilträger (38) ist mit einem Abschnitt, der einer ebenen Stirnfläche (52) benachbart ist, in Fig. 5 näher dargestellt. An derartigen Stirnflächen (52) stehen sich die aneinandergrenzenden Tragrahmenabschnitte gegenüber, zum Beispiel die Abschnitte (24), (26), die in Fig. 2 näher dargestellt sind. Die Profilträger (38) bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoff. Ein solcher Kunststoff kann aus Kunststoffabfällen hergestellt sein, das heißt er ist ein Recyclingprodukt. Es ist aber auch ein Leichtmetallprofilträger möglich.
In Durchgangslöcher (50) sind jeweils die Rohre (28), (30) und (34) eingeführt und darin befestigt. Der Tragbalken (32) hat den gleichen Querschnittsaufbau wie die Tragrahmen (14), (16), (18), das heißt er enthält nicht näher bezeichnete Löcher, in die die Enden der Rohre (34) eingesetzt und darin befestigt sind. Wie die übrigen Rohre bestehen die Rohre (28), (30), (34) vorzugsweise aus Leichtmetall, zum Beispiel Aluminium.
Die Fig. 4 zeigt die beiden Tragrahmenabschnitte (24), (26) des Tragrahmens (14) in teilwei­ ser Ansicht beiderseits der Verbindungsstelle der Abschnitte (24), (26). In den Abschnitt (26) sind die Enden von Rohren (34) eingeführt. Die Enden der Rohre (34) ragen in Durchgangs­ löcher, in denen sie auf herkömmliche Weise, zum Beispiel mittels Schrauben, befestigt sind.
Die Tragrahmen (14), (16), (18) können auch aus Leisten (54), (56), (58), (60), (62), (64) zusammengesetzt sein, die miteinander verbunden sind. Eine solche Ausführungsform ist in Fig. 3 dargestellt. Die Leisten (54), (56), (58) sind in bezug auf die Mitte der Tragrahmen symmetrisch zu den Leisten (60), (62), (64) angeordnet. Die der Mitte am nächsten liegenden Leisten (58), (60) schließen Hohlzylinder (66) ein, die in einer Reihe nebeneinander angeord­ net und für die Aufnahme der Enden der Rohre (28), (34), (30) bestimmt sind. Ein Ende eines solchen Rohres (30) ist in Fig. 3 dargestellt. Die Leisten (58), (60) sind zum Beispiel mit den Hohlzylindern (66) verklebt. Mit den Leisten (58), (60) sind jeweils die Leisten (56), (62) verklebt, die zur Bildung von Nuten in den Tragrahmen (14), (16), (18) eine geringere Breite als die Leisten (58), (60) haben. Die beiden äußeren Leisten (54), (64) haben wieder­ um die gleiche Breite wie die Leisten (58), (60) und sind mit den Leisten (56), (62) verklebt.
Die Breite der Nuten (46), (48) sind an die Stärke von Verkleidungen angepaßt, deren Ränder in die Nuten (46), (48) eingesetzt werden. Solche Verkleidungen können undurchsichtige Wandplatten oder Fensterscheiben sein, die sich zwischen zwei Tragrahmen (14), (16) bzw. (16), (18) der zwischen dem Tragrahmen (14) und dem Tragbalken (32) erstrecken.
Die breite Nut (44) ist für die Aufnahme von Leisten (68) bestimmt, die sich nur über einige Durchgangslochteilungen erstrecken. Die Leisten (68) tragen auf einer Seite eine Reihe von Zylinderbolzen (70), deren Durchmesser an die Durchgangslöcher (50) angepaßt sind. Die Leisten (68) werden an den Grenzflächen (52) in die Nuten (44) der beiden Abschnitte (24), (26) so eingefügt, daß die Zylinderbolzen (70) in die den Grenzflächen (52) benachbarten Durchgangslöcher (50) ragen. Auf diese Weise wird eine formschlüssige Verbindung zwi­ schen den Abschnitten (24), (26) hergestellt. Die Leisten (68) werden paarweise in die einander entgegengesetzten Nuten (44) eingefügt. In den Seiten (42) sind Gewindebohrungen (72) vorgesehen, wie sie auch bei der in Fig. 3 dargestellten Anordnung vorkommen. In die Gewindebohrungen (72) werden Schrauben (74) eingesetzt, mit denen die Zylinderbolzen (70) und/oder Rohre in den Durchgangslöchern (50) gehalten werden.
Die Tragrahmen (14), (16) und (18) sind bei dem in Fig. 1 dargestellten Fahrzeugkörper (10) jeweils im Abstand von zum Beispiel 1 m angeordnet. Die Tragrahmen (14), (16) legen den Türabstand fest. Die Türen an den beiden Seiten des Fahrzeugkörpers (10) können als Klapp-, Schiebe-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sein. Die Fig. 4 zeigt von einer Tür einen Mechanismus für den Seitenaufprallschutz. Zwei Rahmenstäbe (73), die im Abstand vonein­ ander angeordnet sind, sind auf nicht näher dargestellte Weise starr miteinander verbunden. Die Rahmenstäbe (73) sind so auf die Weite zwischen den Tragrahmen (14), (16) abge­ stimmt, daß sie zwischen die Tragrahmen (14), (16) passen. In den Rahmenstäben (73) sind Durchgangslöcher (75) angeordnet, die mit den Durchgangslöchern (50) fluchten. In wenig­ stens einem Durchgangsloch (75) je Rahmenstab (73) ist ein Zylinderstab (76) längsver­ schiebbar gelagert, was in Fig. 4 mit Pfeilen (78) angedeutet ist. Die inneren Enden der Zylinderstäbe (76) sind je mit einem Paar aus parallelen Hebeln (80) verbunden, die um eine Achse (82) schwenkbar sind, die von einem Träger (84) gehalten wird, der von dem einen Rahmenstab (72) ausgeht. An den Hebeln (80) ist eine Stange mit einem Kopf (84) befestigt. Wenn die Stange mit den Hebeln (80) geschwenkt wird, dann gleiten die Zylinderstäbe (76) in den Durchgangslöchern (75) und können in die Durchgangslöcher (50) geschoben werden. Auf diese Weise wird eine feste Verriegelung zwischen den Rahmenstäben (73) und den Tragrahmen (14), (16) hergestellt. Diese Verbindung kann mittels der Hebel (80) und dem Kopf (84) bedarfsweise, zum Beispiel vor dem Öffnen der Tür, aufgehoben werden. Diese in Fig. 4 dargestellte, innerhalb der Tragrahmen (14), (16) anbringbaren und verriegelbaren Vorrichtung kann in einer Tür vorgesehen sein. Zusätzlich kann ein Seitenaufprallschutz vorhanden sein.
Die Nuten (46), (48) sind für das Anbringen einer doppelten Verkleidung vorhanden. In die Nuten (46) werden die Ränder der äußeren Verkleidung eingesetzt, während die Nuten (48) für die Aufnahme der Ränder der inneren Verkleidung des jeweiligen Fahrzeugs bestimmt sind. Es können Verkleidungen aus verschiedenen Materialien eingesetzten werden. Die äußere Verkleidung besteht zum Beispiel aus Blech oder einem Kunststoff. Die innere Verkleidung kann ebenfalls aus Kunststoff oder auch aus Holz, zum Beispiel in Form eines Korbgeflechts, bestehen.
In Fig. 7 ist ein Kraftfahrzeug (86) ohne seitliche Verkleidung dargestellt, das einen selbst­ tragenden Fahrzeugkörper (10) enthält, wie er in den Fig. 1-6 dargestellt ist. Die Tragrah­ men (14), (16), (18) sind jeweils in gleichen Abständen voneinander angeordnet. Die Trag­ rahmen (14), (16), (18) haben jeweils die gleiche Breite von zum Beispiel 150 mm und sind jeweils durch die Aluminiumrohre (28), (30) miteinander verbunden. An den unteren Rohren (30) sind die Achsen mit den Rädern (12), den Bremsen und den Federn befestigt. Die vorderen Achsen mit Rädern (12), den Bremsen und den Federn sind an den unteren Rohren (34) befestigt. Im Raum, der von dem Tragrahmen (14), dem Tragbalken (34) und den Rohren (34) begrenzt wird, befinden sich der Motor und die Kraftübertragungsteile für die Übertragung der Kraft vom Motor auf die vorderen Räder (12). Motor und Kraftübertra­ gungsteile sind nicht näher dargestellt. Als Motor kann ein Verbrennungsmotor vorgesehen sein. Aufgrund der Leichtbauweise reicht ein Motor relativ geringer Leistung aus. Es kann zum Beispiel ein Dreizylinder-Motor verwendet werden, der etwa 55 kW hat. Alternativ kann ein Elektroantrieb vorgesehen sein, der durch Batterien angetrieben wird.
Zwischen den Tragrahmen (14), (18) sind an den unteren Rohren (28) die Sitze (86), (88) befestigt. Die Türen enthalten die Rahmenstäbe (73), die durch Stangen (90) miteinander verbunden sind. Eine Stange (92), die die Rahmenstäbe (73) miteinander verbindet, ist mit einem nicht näher bezeichneten Scharnier am Tragrahmen (16) befestigt. An der Stange (92) sind die parallelen Hebel (80) mit dem Kopf (84) schwenkbar gelagert. An den Hebeln (80) ist weiterhin eine Stange (94) schwenkbar angeordnet, deren Ende in den Tragrahmen (14) einschließbar ist. Die Tragrahmen (14), (16), (18) haben eine Höhe von etwa 1300 mm.
Die Fig. 8 zeigt das Kraftfahrzeug in Seitenansicht mit Verkleidungen. Der Radstand beträgt hierbei 2800 mm. Die gesamte Länge des Fahrzeugs ist zum Beispiel 3400 mm. Die Ver­ kleidung (96) erstreckt sich bis zu einer Höhe von 600 mm über dem Boden. Die Verklei­ dung (98) der seitlichen Türen hat das gleiche Niveau wie die Verkleidung (96).
In Fig. 9 ist in perspektivischer Ansicht schräg von vorne das Kraftfahrzeug (86) dargestellt. Oberhalb der undurchsichtigen Verkleidungen (96), (98) sind Fensterscheiben (100) vor­ gesehen. Weiterhin ist eine großflächige Frontscheibe (102) vorhanden. Die Fig. 10 zeigt ein Kraftfahrzeug (104) in perspektivischer Ansicht schräg von hinten. Die Dach- und Boden­ elemente sind bei diesem Kraftfahrzeug identisch. Die Seiten des Kraftfahrzeugs (104) sind gleich ausgebildet. Die Kraftfahrzeuge (86), (104) weisen einen Fahrzeugkörper auf, wie er in den Fig. 1-6 dargestellt und oben beschrieben ist. Die Tragrahmen (14), (16), (18) und die Rohre (28), (30), (34) bilden einen Sicherheitskäfig mit hoher Front-, Seiten- und Überrollfestigkeit. Stöße, Crashs und Überschläge werden elastisch aber stabil absorbiert. Da dieser Sicherheitskäfig aus leicht auswechselbaren Teilen zusammengesetzt ist, können Schäden leicht beseitigt werden, indem defekte Teile ausgetauscht oder repariert werden. Der Sicherheitskäfig kann unterschiedliche Verkleidungen, zum Beispiel aus Kunststoff, Blech oder auch Holz enthalten. Es können Klapp-, Kurbel- oder Schiebefenster, eventuell mit Rolläden vorgesehen werden. Die Türen können als Klapp-, Schiebe-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sein. Auf der Grundlage des Sicherheitskäfigs läßt sich jeweils ein individuellen Wünschen anpaßbares Fahrzeug herstellen.
Die oben beschriebenen Kraftfahrzeugen können mit einem an sich kommerziell erhältlichen Motor mit einem Kraftübertragungssystem auf die Vorderräder ausgestattet werden. Beispiels­ weise ist ein Dreizylinder-Viertakt-Reihenmotor, wie er in Motorrädern verwendet wird, geeignet. Alternativ kann ein Elektroantrieb mit leicht und problemlos austauschbaren Akkumulatoren bzw. mit Schnelladung oder Solarenergie eingesetzt werden.
Individuelle Ausstattungsvarianten von Kraftfahrzeugen, die auf der Basis eines erfindungs­ gemäßen Tragskeletts aus Tragrahmen und Rohren aufgebaut sind, zeigen die Fig. 11 bis 14. In Fig. 11 ist ein VAN (106) dargestellt. Die Fig. 12 zeigt einen Lieferwagen (108), der zwischen den Tragrahmen (16), (18) undurchsichtige Verkleidungen und im Inneren eine Ladefläche hat. Ein Pick-Up-Wagen (110) ist in Fig. 13 dargestellt. Eine Abwandlung als Golf-Caddy (112) ist aus Fig. 14 ersichtlich.
Da dreiviertel aller Personenkraftwagen täglich weniger als 50 km fahren, reicht die von einem Elektromotor mit Batterien zur Verfügung gestellte Leistung aus für Fahrten:
  • - zur Arbeit
  • - zum Einkaufen
  • - für Besorgungen
  • - für Botengänge
  • - zum Freizeit-Vergnügen
  • - im Service (Pizza/Telekom/Post)
  • - für Eilboten
  • - Blitzlieferungen im Innenstadtbereich (Brote/Blumen/Gemüse/Textilien usw.)
  • - zum Kranken- und Behinderten-Transport
  • - als mobiler Personen- und Gepäck-Träger im Hotelservice, in Kur- und Erholungs­ orten, auf Bahnhöfen und Flughäfen usw.
Mit dem oben beschriebenen und in Fig. 1-6 dargestellten Fahrzeugkörper (10) können Fahrzeuge für unterschiedliche Zwecken zum Beispiel eine Art Salonwagen, Familientrans­ porter, Lastesel hergestellt werden.
Die Fig. 15 zeigt einen Leichtbau-Anhänger (114), der allseitig geschlossen werden kann. Der Anhänger enthält, wie die oben beschriebenen Personenkraftwagen, die drei Tragrahmen, zwischen denen die dargestellten Rohre verlaufen, an denen Verkleidungen befestigt sind.
Ein oben offener Anhänger (116) ist in Fig. 16 dargestellt.

Claims (16)

1. Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper, der ein Tragskelett enthält, an dem nichttragende Verkleidungen befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragskelett wenigstens zwei gleiche Tragrahmen (14, 16, 18) enthält, die im Abstand voneinander parallel zueinander quer zur Längsachse (20) des Fahrzeugs angeordnet sind und aus aneinandergereihten Abschnitten (22, 24, 26) bestehen, und daß die Tragrahmen (14, 16, 18) den Umriß des Fahrzeugs an ihrer jeweiligen Stelle festlegen und jeweils durch Gitter aus Rohren (28, 30) miteinander verbunden sind, deren Enden jeweils an einem Tragrahmen (14, 16, 18) befestigt sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Tragrahmen (16) in oder etwa in der Mitte zwischen zwei anderen Tragrahmen (14, 18) angeordnet ist, von denen sich einer am hinteren Ende eines Kraftfahrzeugs befindet und der andere über gitterförmig angeordnete Rohre (34), deren Verlauf jeweils dem Umriß des Kraftfahrzeugs angepaßt ist, mit einem quer zur Längsachse (20) des Fahrzeugkörpers (16) angeordneten Tragbalken (32) verbunden ist, der auf dem Niveau des unteren Teils der Tragrahmen (14, 16, 18) angeordnet ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrahmen im wesentlichen rechteckig mit abgerundeten Ecken ausge­ bildet sind.
4. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrahmen (14, 16, 18) aus Profilträgern (38) mit viereckigem Quer­ schnitt bestehen, daß auf zwei einander entgegengesetzten Seiten der Profilträger (38) in gleicher Weise eine mittlere breite Nut (44) und zwei je zwischen der breiten Nut (44) und einer Kante des Profilträgers (38) angeordnete schmale Nuten (46, 48) vorgesehen sind und daß im Bereich der breiten Nut (44) in gleichmäßigen Abständen Durchgangslöcher (50) in Profilträger (38) für die Rohre (28, 30, 34) vorgesehen sind.
5. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrahmen (14, 16, 18) wenigstens an den außen liegenden Seiten des Fahrzeugkörpers (10) in gleicher Höhe quergeteilt und mit in die breiten Nuten (44) einlegbarer Leisten (68), von denen aus Zylinderbolzen in Durchgangs­ löcher (50) beiderseits der Querteilung ragen, miteinander verbindbar sind.
6. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrahmen (14, 16, 18) aus Kunststoff bestehen.
7. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (28, 30, 34) aus Aluminium bestehen.
8. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Verkleidungen (96, 98) mit ihren Rändern in die schmalen Nuten (46, 48) der Profilstäbe (38) einsetzbar sind.
9. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Fenster an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugkörpers (10) als Klapp-, Kurbel- oder Schiebefenster ausgebildet sind.
10. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Türen an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugkörpers (10) als Klapp-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sind.
11. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug ein Personenkraftwagen ist.
12. Fahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug ein Transportfahrzeug ist.
13. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Anordnung eines Verbrennungsmotors im Fahrzeugkörper (10).
14. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Anordnung eines Elektromotors im Fahrzeugkörper.
15. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrahmen aus parallelen miteinander verbundenen Leisten (54, 56, 58, 60, 62, 64), die symmetrisch zueinander beiderseits von einer Reihe von Hohl­ zylindern (66) angeordnet sind, zusammengesetzt sind.
16. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei benachbarten Tragrahmen (14, 16) zwei miteinander ver­ bundene Rahmenstäbe (73) angeordnet sind, die Durchgangslöcher (75) auf­ weisen, in denen Zylinderstäbe (76) längsverschiebbar gelagert sind, deren Enden je in Durchgangslöcher der Tragrahmen (14, 16) einschiebbar sind.
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