DE19503044A1 - Fahrzeug - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper, der
ein Tragskelett enthält, an dem nichttragende Verkleidungen befestigt sind.
Zu einem Fahrzeug gehören ein Fahrzeug- bzw. Wagenkörper, die Achsen mit den Rädern,
die Lenkung, die Federung und die Bremsen. Bei Kraftfahrzeugen werden vom Wagenkörper
auch der Motor und die Kraftübertragungsteile getragen. Das formsteife Tragskelett von
selbsttragenden Fahrzeugkörpern nimmt Kräfte auf, die auf das Fahrzeug einwirken.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein leichtgewichtiges Fahrzeug mit einem
selbsttragenden Fahrzeugkörper zu entwickeln, der einfach aufgebaut ist, variabel an unter
schiedliche Bedingungen angepaßt werden kann, eine große Stabilität, insbesondere Front-,
Heck- und Seitenaufprall sowie bei einem Überschlag aufweist und leicht reparierbar ist.
Das Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Tragskelett wenigstens zwei
gleiche Tragrahmen enthält, die im Abstand voneinander parallel zueinander quer zur
Längsachse des Fahrzeugs angeordnet sind und aus aneinandergereihten Abschnitten bestehen,
und daß die Tragrahmen den Umriß des Fahrzeugs an ihrer jeweiligen Stelle festlegen und
jeweils durch Gitter aus Rohren miteinander verbunden sind, deren Enden jeweils an einem
Tragrahmen befestigt sind. Das Tragskelett hat bei diesem Tragkörper in etwa die Form eines
Käfigs, der aus den Tragrahmen und den zwischen diesen in Abstand voneinander angeord
neten Rohren besteht. Da die Tragrahmen an ihren Außenseiten dem Umriß des Fahrzeugs
entsprechen, bilden sie relativ große Rahmen. In Verbindung mit den Rohren ergibt sich
hieraus ein verwindungssteifes Tragskelett, das den auftretenden Kräften standhält, obwohl es
ein Leichtbau-Tragskelett bildet. Dieses Tragskelett hat eine hohe Seiten- und Überroll
festigkeit. Aufgrund des Aufbaus der Tragrahmen aus einzelnen Abschnitten können beschä
digte Abschnitte leicht ausgewechselt werden. Der Fahrzeugkörper ist daher besonders
reparaturfreundlich. Der Fahrzeugkörper trägt neben den Verkleidungen, zu denen auch Türen
gehören, die Antriebseinheit, die Achsen mit den Rädern, die Lenkung, die Federung und die
Bremsen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Tragrahmen in oder etwa in der Mitte
zwischen zwei anderen Tragrahmen angeordnet, von denen sich einer am hinteren Ende eines
Kraftfahrzeugs befindet und der andere über gitterförmig angeordnete Rohre, deren Verlauf
jeweils dem Umriß des Kraftfahrzeugfrontabschnitts angepaßt ist, mit einem quer zur Längs
achse des Fahrzeugkörpers angeordneten Tragbalken verbunden ist, der auf dem Niveau des
unteren Teils der Tragrahmen angeordnet ist. Das Tragskelett hat bei dieser Ausführungsform
den Umriß eines kastenförmigen Fahrzeugs mit schräger Frontpartie. Ein solches Fahrzeug ist
leicht an verschiedene Funktionen anpaßbar. Bei entsprechender Verkleidung und Ausrüstung
kann ein Transporter gebildet werden. Mit einer anderen Ausstattung läßt sich das gleiche
Tragskelett für ein Vielzweckfahrzeug verwenden, das für den Transport von Personen
und/oder Gegenständen geeignet ist. Ein solches Fahrzeug wird als VAN bezeichnet.
Vorzugsweise sind die Tragrahmen rechteckig mit abgerundeten Ecken ausgebildet. Bei dieser
Ausführungsform sind die zwischen den Tragrahmen verlaufenden Rohre gleich, wodurch
sich eine wirtschaftliche Fertigung erzielen läßt. Weiterhin können gleiche Dach- und
Bodenverkleidungen verwendet werden. Auch die Seitenverkleidungen und Seitentüren sind
einander gleich.
Die Tragrahmen bestehen zweckmäßigerweise aus Profilträgern mit viereckigem Querschnitt,
wobei auf zwei einander entgegengesetzten Seiten des jeweiligen Profilträgers in gleicher
Weise eine mittlere breite Nut und zwei jeweils zwischen der breiten Nut und einer Kante des
Profilträgers angeordnete schmale Nuten vorgesehen sind, und wobei im Bereich der breiten
Nut in gleichmäßigen Abständen Durchgangslöcher im Profilträger für die Rohre vorgesehen
sind. Die schmalen Nuten nehmen die Ränder der Verkleidungen auf, die sich zwischen den
Tragrahmen erstrecken. Die äußere schmale Nut ist jeweils für die äußere Verkleidung
bestimmt. In die inneren schmalen Nuten werden die Ränder der inneren Verkleidungen
gesteckt. Die Rohre werden in die Durchgangslöcher eingesteckt und an den Profilträgern
befestigt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Tragrahmen wenigstens an den außen
liegenden Seiten des Fahrzeugkörpers in gleicher Höhe quergeteilt und mit in die breiten
Nuten einlegbarer Leisten, von denen aus Zylinderbolzen in Durchgangslöcher beiderseits der
Querteilung ragen, miteinander verbindbar. Bei dieser Vorrichtung können die Tragrahmen
den Anforderungen unterschiedlicher Fahrzeugarten leicht angepaßt werden. Bei offenen
Fahrzeugen reicht die Verwendung von Tragrahmenhälften beispielsweise in der Mitte und
am Ende des Fahrzeugs aus. Für einen Kastenwagen sind zwei geschlossene Tragrahmen und
am Ende des Fahrzeugs eine Tragrahmenhälfte erforderlich. Die Tragskeletteile sind daher für
verschiedene Fahrzeugarten mit einfachen Modifikationen verwendbar.
Die Tragrahmen bestehen vorzugsweise aus Kunststoff. Es kann ein Kunstoff vorgesehen
sein, der aus Kunststoffabfällen hergestellt wird, das heißt der Kunststoff wird durch Recy
cling gewonnen. Die Rohre bestehen insbesondere aus Aluminium.
Durch den Einsatz der vorstehend beschriebenen Stoffe wird ein Fahrzeugkörper mit relativ
geringem Gewicht geschaffen. Deshalb ist die für das Beschleunigen des Fahrzeugs erforderli
che Energie gering, wodurch sich ein geringer Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch ergibt.
Die nicht durchsichtigen Verkleidungen zwischen den Tragrahmen bestehen insbesondere aus
Kunststoff, Blech oder Holz. Durch Kunststoff oder Holz läßt sich das Gewicht noch weiter
vermindern. Außerdem ist eine Anpassung an individuelle Wünsche möglich.
Die Fenster an den beiden Seiten des Fahrzeugkörpers können als Klapp-, Kurbel- oder
Schiebefenster ausgebildet sein. Die Türen an den beiden Seiten des Fahrzeug- bzw. Wagen
körpers können als Klapp-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sein. Am rückwärtigen
Tragrahmen ist vorzugsweise eine Tür angebracht, die nach oben oder der Seite schwenkbar
ist. Es kann auch eine Doppeltür mit zur Seite schwenkbaren Flügeln vorgesehen sein.
Weiterhin ist es möglich, Rolläden an den Fenstern anzuordnen.
Auf der Grundlage des oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Tragskeletts lassen sich
zahlreiche Fahrzeugversionen erstellen, die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten
und/oder Ausstattungswünschen angepaßt sind. Beispielsweise kann ein Lieferwagen, Perso
nenwagen, Transporter, Cabriolet oder Jeep usw. mit dem oben beschriebenen Tragskelett
hergestellt werden.
Als Antrieb kann ein Verbrennungsmotor oder Elektromotor eingesetzt werden.
Ein nachträglicher Umbau eines mit dem erfindungsgemäßen Tragskelett versehenen Fahr
zeugs auf eine andere Fahrzeugform ist ohne große Schwierigkeiten möglich.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den
Ansprüchen und den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -,
sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrwerkkörper in perspektivischer
Ansicht,
Fig. 2 ein Teil eines bei dem Fahrzeug gemäß Fig. 1 eingesetzten Tragrahmens,
Fig. 3 ein aus mehreren Teilen zusammengesetzter Tragrahmen in perspektivischer
Ansicht,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus zwei im Abstand und parallel zueinander angeordneten
Tragrahmen mit einem Einsatz zwischen den Tragrahmen in perspektivischer
Ansicht,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Tragrahmens,
Fig. 6 zwei Abschnitte eines Tragrahmens an der Verbindungsstelle mit Verbindungs
elementen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 7 ein mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 versehenes Kraftfahrzeug schema
tisch in Seitenansicht,
Fig. 8 eine andere mit Außenverkleidung und Fenstern versehene Ausführungsform
eines Kraftfahrzeugs mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 schematisch in
Seitenansicht,
Fig. 9 ein Kraftfahrzeug mit einem Fahrwerkkörper gemäß Fig. 1 in perspektivischer
Ansicht,
Fig. 10 das Kraftfahrzeug gemäß Fig. 9 in perspektivischer Ansicht von einer anderen
Seite aus,
Fig. 11 ein mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 ausgestatteter Personenkraftwagen
in perspektivischer Ansicht,
Fig. 12 ein mit einem Fahrzeugkörper gemäß Fig. 1 ausgestatteter Transporter in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 13 ein mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper versehener Kastenwagen in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 14 ein offener Personenkraftwagen mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 15 ein Anhänger mit einem selbsttragenden Fahrwerkkörper in perspektivischer
Ansicht,
Fig. 16 eine andere Ausführungsform eines Anhängers in perspektivischer Ansicht.
Ein Fahrzeug enthält einen selbsttragenden Fahrzeugkörper (10) bzw. Wagenkörper, der aus
einem Tragskelett besteht. In Fig. 1 gezeigtes Fahrwerk setzt sich aus dem Wagenkörper bzw.
Fahrzeugkörper (10) und Rädern (12) zusammen, die auf nicht dargestellten Achsen sitzen,
die am Fahrzeugkörper (10) befestigt sind. Die weiteren zu einem Fahrwerk gehörenden Teile
wie die Lenkung, die Federung und die Bremsen sind in Fig. 1 nicht dargestellt.
Der Fahrzeugkörper (10) enthält Tragrahmen (14), (16), (18), die gleich ausgebildet und
jeweils im Abstand voneinander parallel angeordnet sind. Die Tragrahmen (14), (16), (18)
erstrecken sich quer, das heißt unter rechten Winkeln, zur Fahrzeuglängsachse (20). Die Form
der Tragrahmen (14), (16), (18) ist im wesentlichen rechteckförmig mit abgerundeten Ecken.
Die Seiten der Tragrahmen (14), (16), (18) können leicht konvex gewölbt sein. Jeder Trag
rahmen (14), (16), (18) setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen, von denen jeweils
zwei gleich sind. Die Abschnitte sind in Verbindung mit dem Tragrahmen (14) mit (22), (24),
(26) bezeichnet. Gleiche Abschnitte sind dabei mit den gleichen Bezugsziffern versehen. Die
Abschnitte (22) sind jeweils oben und unten am Fahrzeugkörper (10) vorgesehen, während
die Abschnitte (24), (26) an den beiden äußeren Seiten des Fahrzeugkörpers (10) vorgesehen
sind. Die einander benachbarten Enden der Abschnitte (24), (26) befinden sich in der halben
Höhe der Tragrahmen (14) bis (18). Die äußeren Seiten der Tragrahmen (14), (16), (18)
bestimmen an ihrem jeweiligen Anbringungsort den Umriß des Fahrzeugs, das den Fahrzeug
körper (10) enthält.
Zwischen den Tragrahmen (14), (16), (18) ist jeweils ein Gitter aus Rohren vorhanden. Die
zwischen den Tragrahmen (14) und (16) angeordneten Rohre sind in Fig. 1 mit (28) bezeich
net und gleich ausgebildet. Die zwischen den Tragrahmen (16) und (18) angeordneten Rohre
sind ebenfalls gleich und in Fig. 1 mit (30) bezeichnet. Es sind in Fig. 1 nicht alle Rohre
zwischen den Tragrahmen (14), (16), (18) dargestellt. Die Gitterabstände zwischen den
Rahmen (28) bzw. (30) sind nur zum Teil gleich und an die Erfordernisse des jeweiligen
Fahrzeugs angepaßt. Beispielsweise sind die Gitterabstände im Abstand der Höhe von Seitentü
ren und Seitenfenstern angepaßt, wenn der Fahrzeugkörper (10) bei Kraftfahrzeugen einge
setzt wird.
Der in Fig. 1 gezeigte Fahrzeugkörper (10) ist für ein Kraftfahrzeug bestimmt und ausgebil
det. Zusätzlich zu den Tragrahmen (14), (16), (18) ist ein Tragbalken (32) vorgesehen, der
in Fahrtrichtung gesehen vor dem Tragrahmen (14) und im Abstand zu diesem angeordnet ist.
Der Tragrahmen (18) befindet sich am hinteren Ende des Kraftfahrzeugs. Der Tragbalken
(32), der dem Tragrahmen (22) entspricht, verläuft ebenfalls quer zur Fahrzeuglängsachse
(20) und kann eine leichte, nach außen konvexe Wölbung aufweisen. Die Verbindung
zwischen dem Tragbalken (32) und dem vorderen Tragrahmen (14) wird durch Rohre (34)
hergestellt, die zwar den gleichen Querschnitt, nicht jedoch die gleiche Form wie die Rohre
(28), (30) haben. Die Rohre (34) sind an den Umriß des vorderen Teils eines Kraftfahrzeugs
angepaßt, das heißt die Rohre auf der Unterseite des Fahrzeugkörpers (10) sind in horizonta
ler Richtung im wesentlichen gerade, während die Rohre (34) an der Oberseite gekrümmt
zwischen dem auf dem Niveau des unteren Abschnitts (22) der Tragrahmen (14), (16), (18)
angeordneten Tragbalken (32) und dem Tragrahmen (14) verlaufen. Die Abstände zwischen
den Rohren (34) sind ebenfalls den Erfordernissen des jeweiligen Fahrzeugs angepaßt, das
heißt an den Stellen, an denen eine Frontscheibe vorgesehen ist, befinden sich keine Rohre.
Am Tragbalken (32) ist bei einem Kraftfahrzeug die vordere Stoßstange (36) befestigt.
Die Tragrahmenabschnitte (22), (24), (26) bestehen aus Profilträgern (38), die einstückig
ausgebildet sind. Zwei aneinandergrenzende und miteinander verbundene einstückige Tragrah
menabschnitte (24), (26) sind in Fig. 2 dargestellt. Die Profilträger (38) haben im wesentli
chen einen rechteckigen Querschnitt. Auf zwei Seiten sind die Profilträger (38) glatt ausgebil
det. Diese einander entgegengesetzten Seiten (40), (42) befinden sich am Fahrzeug jeweils
außen und innen. Die beiden anderen Seiten, die nicht näher bezeichnet sind, sind ebenfalls
jeweils gleich ausgebildet und je mit einer in der Mitte angeordneten breiten Nut (44) mit
rechteckförmigem Querschnitt sowie zwei jeweils neben der breiten Nut (44) angeordneten
schmalen Nuten (46), (48) von rechteckförmigem Querschnitt versehen, die in kurzem
Abstand von der Profilträgerkante angeordnet sind. Die Nuten (44), (46), (48) verlaufen in
Längsrichtung des Profilträgers (38). Am Boden der Nut (44) ist eine Reihe von Durchgangs
löchern (50) mit gleichmäßiger Teilung vorgesehen. Der Profilträger (38) ist mit einem
Abschnitt, der einer ebenen Stirnfläche (52) benachbart ist, in Fig. 5 näher dargestellt. An
derartigen Stirnflächen (52) stehen sich die aneinandergrenzenden Tragrahmenabschnitte
gegenüber, zum Beispiel die Abschnitte (24), (26), die in Fig. 2 näher dargestellt sind. Die
Profilträger (38) bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoff. Ein solcher Kunststoff kann
aus Kunststoffabfällen hergestellt sein, das heißt er ist ein Recyclingprodukt. Es ist aber auch
ein Leichtmetallprofilträger möglich.
In Durchgangslöcher (50) sind jeweils die Rohre (28), (30) und (34) eingeführt und darin
befestigt. Der Tragbalken (32) hat den gleichen Querschnittsaufbau wie die Tragrahmen (14),
(16), (18), das heißt er enthält nicht näher bezeichnete Löcher, in die die Enden der Rohre
(34) eingesetzt und darin befestigt sind. Wie die übrigen Rohre bestehen die Rohre (28), (30),
(34) vorzugsweise aus Leichtmetall, zum Beispiel Aluminium.
Die Fig. 4 zeigt die beiden Tragrahmenabschnitte (24), (26) des Tragrahmens (14) in teilwei
ser Ansicht beiderseits der Verbindungsstelle der Abschnitte (24), (26). In den Abschnitt (26)
sind die Enden von Rohren (34) eingeführt. Die Enden der Rohre (34) ragen in Durchgangs
löcher, in denen sie auf herkömmliche Weise, zum Beispiel mittels Schrauben, befestigt sind.
Die Tragrahmen (14), (16), (18) können auch aus Leisten (54), (56), (58), (60), (62), (64)
zusammengesetzt sein, die miteinander verbunden sind. Eine solche Ausführungsform ist in
Fig. 3 dargestellt. Die Leisten (54), (56), (58) sind in bezug auf die Mitte der Tragrahmen
symmetrisch zu den Leisten (60), (62), (64) angeordnet. Die der Mitte am nächsten liegenden
Leisten (58), (60) schließen Hohlzylinder (66) ein, die in einer Reihe nebeneinander angeord
net und für die Aufnahme der Enden der Rohre (28), (34), (30) bestimmt sind. Ein Ende
eines solchen Rohres (30) ist in Fig. 3 dargestellt. Die Leisten (58), (60) sind zum Beispiel
mit den Hohlzylindern (66) verklebt. Mit den Leisten (58), (60) sind jeweils die Leisten (56),
(62) verklebt, die zur Bildung von Nuten in den Tragrahmen (14), (16), (18) eine geringere
Breite als die Leisten (58), (60) haben. Die beiden äußeren Leisten (54), (64) haben wieder
um die gleiche Breite wie die Leisten (58), (60) und sind mit den Leisten (56), (62) verklebt.
Die Breite der Nuten (46), (48) sind an die Stärke von Verkleidungen angepaßt, deren Ränder
in die Nuten (46), (48) eingesetzt werden. Solche Verkleidungen können undurchsichtige
Wandplatten oder Fensterscheiben sein, die sich zwischen zwei Tragrahmen (14), (16) bzw.
(16), (18) der zwischen dem Tragrahmen (14) und dem Tragbalken (32) erstrecken.
Die breite Nut (44) ist für die Aufnahme von Leisten (68) bestimmt, die sich nur über einige
Durchgangslochteilungen erstrecken. Die Leisten (68) tragen auf einer Seite eine Reihe von
Zylinderbolzen (70), deren Durchmesser an die Durchgangslöcher (50) angepaßt sind. Die
Leisten (68) werden an den Grenzflächen (52) in die Nuten (44) der beiden Abschnitte (24),
(26) so eingefügt, daß die Zylinderbolzen (70) in die den Grenzflächen (52) benachbarten
Durchgangslöcher (50) ragen. Auf diese Weise wird eine formschlüssige Verbindung zwi
schen den Abschnitten (24), (26) hergestellt. Die Leisten (68) werden paarweise in die
einander entgegengesetzten Nuten (44) eingefügt. In den Seiten (42) sind Gewindebohrungen
(72) vorgesehen, wie sie auch bei der in Fig. 3 dargestellten Anordnung vorkommen. In die
Gewindebohrungen (72) werden Schrauben (74) eingesetzt, mit denen die Zylinderbolzen
(70) und/oder Rohre in den Durchgangslöchern (50) gehalten werden.
Die Tragrahmen (14), (16) und (18) sind bei dem in Fig. 1 dargestellten Fahrzeugkörper (10)
jeweils im Abstand von zum Beispiel 1 m angeordnet. Die Tragrahmen (14), (16) legen den
Türabstand fest. Die Türen an den beiden Seiten des Fahrzeugkörpers (10) können als Klapp-,
Schiebe-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sein. Die Fig. 4 zeigt von einer Tür einen
Mechanismus für den Seitenaufprallschutz. Zwei Rahmenstäbe (73), die im Abstand vonein
ander angeordnet sind, sind auf nicht näher dargestellte Weise starr miteinander verbunden.
Die Rahmenstäbe (73) sind so auf die Weite zwischen den Tragrahmen (14), (16) abge
stimmt, daß sie zwischen die Tragrahmen (14), (16) passen. In den Rahmenstäben (73) sind
Durchgangslöcher (75) angeordnet, die mit den Durchgangslöchern (50) fluchten. In wenig
stens einem Durchgangsloch (75) je Rahmenstab (73) ist ein Zylinderstab (76) längsver
schiebbar gelagert, was in Fig. 4 mit Pfeilen (78) angedeutet ist. Die inneren Enden der
Zylinderstäbe (76) sind je mit einem Paar aus parallelen Hebeln (80) verbunden, die um eine
Achse (82) schwenkbar sind, die von einem Träger (84) gehalten wird, der von dem einen
Rahmenstab (72) ausgeht. An den Hebeln (80) ist eine Stange mit einem Kopf (84) befestigt.
Wenn die Stange mit den Hebeln (80) geschwenkt wird, dann gleiten die Zylinderstäbe (76)
in den Durchgangslöchern (75) und können in die Durchgangslöcher (50) geschoben werden.
Auf diese Weise wird eine feste Verriegelung zwischen den Rahmenstäben (73) und den
Tragrahmen (14), (16) hergestellt. Diese Verbindung kann mittels der Hebel (80) und dem
Kopf (84) bedarfsweise, zum Beispiel vor dem Öffnen der Tür, aufgehoben werden. Diese in
Fig. 4 dargestellte, innerhalb der Tragrahmen (14), (16) anbringbaren und verriegelbaren
Vorrichtung kann in einer Tür vorgesehen sein. Zusätzlich kann ein Seitenaufprallschutz
vorhanden sein.
Die Nuten (46), (48) sind für das Anbringen einer doppelten Verkleidung vorhanden. In die
Nuten (46) werden die Ränder der äußeren Verkleidung eingesetzt, während die Nuten (48)
für die Aufnahme der Ränder der inneren Verkleidung des jeweiligen Fahrzeugs bestimmt
sind. Es können Verkleidungen aus verschiedenen Materialien eingesetzten werden. Die
äußere Verkleidung besteht zum Beispiel aus Blech oder einem Kunststoff. Die innere
Verkleidung kann ebenfalls aus Kunststoff oder auch aus Holz, zum Beispiel in Form eines
Korbgeflechts, bestehen.
In Fig. 7 ist ein Kraftfahrzeug (86) ohne seitliche Verkleidung dargestellt, das einen selbst
tragenden Fahrzeugkörper (10) enthält, wie er in den Fig. 1-6 dargestellt ist. Die Tragrah
men (14), (16), (18) sind jeweils in gleichen Abständen voneinander angeordnet. Die Trag
rahmen (14), (16), (18) haben jeweils die gleiche Breite von zum Beispiel 150 mm und sind
jeweils durch die Aluminiumrohre (28), (30) miteinander verbunden. An den unteren Rohren
(30) sind die Achsen mit den Rädern (12), den Bremsen und den Federn befestigt. Die
vorderen Achsen mit Rädern (12), den Bremsen und den Federn sind an den unteren Rohren
(34) befestigt. Im Raum, der von dem Tragrahmen (14), dem Tragbalken (34) und den
Rohren (34) begrenzt wird, befinden sich der Motor und die Kraftübertragungsteile für die
Übertragung der Kraft vom Motor auf die vorderen Räder (12). Motor und Kraftübertra
gungsteile sind nicht näher dargestellt. Als Motor kann ein Verbrennungsmotor vorgesehen
sein. Aufgrund der Leichtbauweise reicht ein Motor relativ geringer Leistung aus. Es kann
zum Beispiel ein Dreizylinder-Motor verwendet werden, der etwa 55 kW hat. Alternativ kann
ein Elektroantrieb vorgesehen sein, der durch Batterien angetrieben wird.
Zwischen den Tragrahmen (14), (18) sind an den unteren Rohren (28) die Sitze (86), (88)
befestigt. Die Türen enthalten die Rahmenstäbe (73), die durch Stangen (90) miteinander
verbunden sind. Eine Stange (92), die die Rahmenstäbe (73) miteinander verbindet, ist mit
einem nicht näher bezeichneten Scharnier am Tragrahmen (16) befestigt. An der Stange (92)
sind die parallelen Hebel (80) mit dem Kopf (84) schwenkbar gelagert. An den Hebeln (80)
ist weiterhin eine Stange (94) schwenkbar angeordnet, deren Ende in den Tragrahmen (14)
einschließbar ist. Die Tragrahmen (14), (16), (18) haben eine Höhe von etwa 1300 mm.
Die Fig. 8 zeigt das Kraftfahrzeug in Seitenansicht mit Verkleidungen. Der Radstand beträgt
hierbei 2800 mm. Die gesamte Länge des Fahrzeugs ist zum Beispiel 3400 mm. Die Ver
kleidung (96) erstreckt sich bis zu einer Höhe von 600 mm über dem Boden. Die Verklei
dung (98) der seitlichen Türen hat das gleiche Niveau wie die Verkleidung (96).
In Fig. 9 ist in perspektivischer Ansicht schräg von vorne das Kraftfahrzeug (86) dargestellt.
Oberhalb der undurchsichtigen Verkleidungen (96), (98) sind Fensterscheiben (100) vor
gesehen. Weiterhin ist eine großflächige Frontscheibe (102) vorhanden. Die Fig. 10 zeigt ein
Kraftfahrzeug (104) in perspektivischer Ansicht schräg von hinten. Die Dach- und Boden
elemente sind bei diesem Kraftfahrzeug identisch. Die Seiten des Kraftfahrzeugs (104) sind
gleich ausgebildet. Die Kraftfahrzeuge (86), (104) weisen einen Fahrzeugkörper auf, wie er
in den Fig. 1-6 dargestellt und oben beschrieben ist. Die Tragrahmen (14), (16), (18) und
die Rohre (28), (30), (34) bilden einen Sicherheitskäfig mit hoher Front-, Seiten- und
Überrollfestigkeit. Stöße, Crashs und Überschläge werden elastisch aber stabil absorbiert. Da
dieser Sicherheitskäfig aus leicht auswechselbaren Teilen zusammengesetzt ist, können
Schäden leicht beseitigt werden, indem defekte Teile ausgetauscht oder repariert werden. Der
Sicherheitskäfig kann unterschiedliche Verkleidungen, zum Beispiel aus Kunststoff, Blech
oder auch Holz enthalten. Es können Klapp-, Kurbel- oder Schiebefenster, eventuell mit
Rolläden vorgesehen werden. Die Türen können als Klapp-, Schiebe-, Hebe- oder Flügeltüren
ausgebildet sein. Auf der Grundlage des Sicherheitskäfigs läßt sich jeweils ein individuellen
Wünschen anpaßbares Fahrzeug herstellen.
Die oben beschriebenen Kraftfahrzeugen können mit einem an sich kommerziell erhältlichen
Motor mit einem Kraftübertragungssystem auf die Vorderräder ausgestattet werden. Beispiels
weise ist ein Dreizylinder-Viertakt-Reihenmotor, wie er in Motorrädern verwendet wird,
geeignet. Alternativ kann ein Elektroantrieb mit leicht und problemlos austauschbaren
Akkumulatoren bzw. mit Schnelladung oder Solarenergie eingesetzt werden.
Individuelle Ausstattungsvarianten von Kraftfahrzeugen, die auf der Basis eines erfindungs
gemäßen Tragskeletts aus Tragrahmen und Rohren aufgebaut sind, zeigen die Fig. 11 bis 14.
In Fig. 11 ist ein VAN (106) dargestellt. Die Fig. 12 zeigt einen Lieferwagen (108), der
zwischen den Tragrahmen (16), (18) undurchsichtige Verkleidungen und im Inneren eine
Ladefläche hat. Ein Pick-Up-Wagen (110) ist in Fig. 13 dargestellt. Eine Abwandlung als
Golf-Caddy (112) ist aus Fig. 14 ersichtlich.
Da dreiviertel aller Personenkraftwagen täglich weniger als 50 km fahren, reicht die von
einem Elektromotor mit Batterien zur Verfügung gestellte Leistung aus für Fahrten:
- - zur Arbeit
- - zum Einkaufen
- - für Besorgungen
- - für Botengänge
- - zum Freizeit-Vergnügen
- - im Service (Pizza/Telekom/Post)
- - für Eilboten
- - Blitzlieferungen im Innenstadtbereich (Brote/Blumen/Gemüse/Textilien usw.)
- - zum Kranken- und Behinderten-Transport
- - als mobiler Personen- und Gepäck-Träger im Hotelservice, in Kur- und Erholungs orten, auf Bahnhöfen und Flughäfen usw.
Mit dem oben beschriebenen und in Fig. 1-6 dargestellten Fahrzeugkörper (10) können
Fahrzeuge für unterschiedliche Zwecken zum Beispiel eine Art Salonwagen, Familientrans
porter, Lastesel hergestellt werden.
Die Fig. 15 zeigt einen Leichtbau-Anhänger (114), der allseitig geschlossen werden kann. Der
Anhänger enthält, wie die oben beschriebenen Personenkraftwagen, die drei Tragrahmen,
zwischen denen die dargestellten Rohre verlaufen, an denen Verkleidungen befestigt sind.
Ein oben offener Anhänger (116) ist in Fig. 16 dargestellt.
Claims (16)
1. Fahrzeug mit einem selbsttragenden Fahrzeugkörper, der ein Tragskelett enthält,
an dem nichttragende Verkleidungen befestigt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragskelett wenigstens zwei gleiche Tragrahmen (14, 16, 18) enthält, die
im Abstand voneinander parallel zueinander quer zur Längsachse (20) des
Fahrzeugs angeordnet sind und aus aneinandergereihten Abschnitten (22, 24, 26)
bestehen, und daß die Tragrahmen (14, 16, 18) den Umriß des Fahrzeugs an
ihrer jeweiligen Stelle festlegen und jeweils durch Gitter aus Rohren (28, 30)
miteinander verbunden sind, deren Enden jeweils an einem Tragrahmen (14, 16,
18) befestigt sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Tragrahmen (16) in oder etwa in der Mitte zwischen zwei anderen
Tragrahmen (14, 18) angeordnet ist, von denen sich einer am hinteren Ende
eines Kraftfahrzeugs befindet und der andere über gitterförmig angeordnete
Rohre (34), deren Verlauf jeweils dem Umriß des Kraftfahrzeugs angepaßt ist,
mit einem quer zur Längsachse (20) des Fahrzeugkörpers (16) angeordneten
Tragbalken (32) verbunden ist, der auf dem Niveau des unteren Teils der
Tragrahmen (14, 16, 18) angeordnet ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragrahmen im wesentlichen rechteckig mit abgerundeten Ecken ausge
bildet sind.
4. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragrahmen (14, 16, 18) aus Profilträgern (38) mit viereckigem Quer
schnitt bestehen, daß auf zwei einander entgegengesetzten Seiten der Profilträger
(38) in gleicher Weise eine mittlere breite Nut (44) und zwei je zwischen der
breiten Nut (44) und einer Kante des Profilträgers (38) angeordnete schmale
Nuten (46, 48) vorgesehen sind und daß im Bereich der breiten Nut (44) in
gleichmäßigen Abständen Durchgangslöcher (50) in Profilträger (38) für die
Rohre (28, 30, 34) vorgesehen sind.
5. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragrahmen (14, 16, 18) wenigstens an den außen liegenden Seiten des
Fahrzeugkörpers (10) in gleicher Höhe quergeteilt und mit in die breiten Nuten
(44) einlegbarer Leisten (68), von denen aus Zylinderbolzen in Durchgangs
löcher (50) beiderseits der Querteilung ragen, miteinander verbindbar sind.
6. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragrahmen (14, 16, 18) aus Kunststoff bestehen.
7. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohre (28, 30, 34) aus Aluminium bestehen.
8. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Verkleidungen (96, 98) mit ihren Rändern in die schmalen Nuten (46, 48)
der Profilstäbe (38) einsetzbar sind.
9. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Fenster an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugkörpers (10)
als Klapp-, Kurbel- oder Schiebefenster ausgebildet sind.
10. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Türen an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugkörpers (10)
als Klapp-, Hebe- oder Flügeltüren ausgebildet sind.
11. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrzeug ein Personenkraftwagen ist.
12. Fahrzeug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrzeug ein Transportfahrzeug ist.
13. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Anordnung eines Verbrennungsmotors im Fahrzeugkörper (10).
14. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Anordnung eines Elektromotors im Fahrzeugkörper.
15. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragrahmen aus parallelen miteinander verbundenen Leisten (54, 56, 58,
60, 62, 64), die symmetrisch zueinander beiderseits von einer Reihe von Hohl
zylindern (66) angeordnet sind, zusammengesetzt sind.
16. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen zwei benachbarten Tragrahmen (14, 16) zwei miteinander ver
bundene Rahmenstäbe (73) angeordnet sind, die Durchgangslöcher (75) auf
weisen, in denen Zylinderstäbe (76) längsverschiebbar gelagert sind, deren
Enden je in Durchgangslöcher der Tragrahmen (14, 16) einschiebbar sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995103044 DE19503044A1 (de) | 1995-02-01 | 1995-02-01 | Fahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1995103044 DE19503044A1 (de) | 1995-02-01 | 1995-02-01 | Fahrzeug |
Publications (1)
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DE19503044A1 true DE19503044A1 (de) | 1996-08-08 |
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ID=7752765
Family Applications (1)
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DE1995103044 Withdrawn DE19503044A1 (de) | 1995-02-01 | 1995-02-01 | Fahrzeug |
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Country | Link |
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