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DE102007053354A1 - Fahrzeugkarosserie - Google Patents

Fahrzeugkarosserie Download PDF

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Publication number
DE102007053354A1
DE102007053354A1 DE102007053354A DE102007053354A DE102007053354A1 DE 102007053354 A1 DE102007053354 A1 DE 102007053354A1 DE 102007053354 A DE102007053354 A DE 102007053354A DE 102007053354 A DE102007053354 A DE 102007053354A DE 102007053354 A1 DE102007053354 A1 DE 102007053354A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle body
connection
transverse
chip parts
section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102007053354A
Other languages
English (en)
Inventor
Gundolf Kopp
Horst E. Prof. Dr. Friedrich
Roland Schöll
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV
Original Assignee
Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV filed Critical Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV
Priority to DE102007053354A priority Critical patent/DE102007053354A1/de
Publication of DE102007053354A1 publication Critical patent/DE102007053354A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D27/00Connections between superstructure or understructure sub-units
    • B62D27/02Connections between superstructure or understructure sub-units rigid
    • B62D27/023Assembly of structural joints
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D23/00Combined superstructure and frame, i.e. monocoque constructions
    • B62D23/005Combined superstructure and frame, i.e. monocoque constructions with integrated chassis in the whole shell, e.g. meshwork, tubes, or the like
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
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  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Um eine Fahrzeugkarosserie mit mindestens einem sich quer zu einer Karosserie-Längsachse erstreckenden, in sich geschlossenen Querspant so zu verbessern, dass die Fahrzeugkarosserie besonders flexibel fertigbar ist, wird vorgeschlagen, dass der mindestens eine Querspant mindestens zwei sich quer zu der Karosserie-Längsachse erstreckende, in sich geschlossene Spantteile umfasst, welche mittels mindestens einer Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugkarosserie, insbesondere eine Kraftfahrzeugkarosserie, mit mindestens einem sich quer zu einer Karosserie-Längsachse erstreckenden, in sich geschlossenen Querspant.
  • Eine solche Fahrzeugkarosserie ist aus der WO 96/12638 A1 bekannt. Die dort offenbarte Fahrzeugkarosserie umfasst drei quer zu einer Karosserie-Längsachse angeordnete, in sich geschlossene Querspante. Jeder der Querspante weist ein u-förmiges Rahmenteil auf, welches eine Dachstrebe und zwei Seitenstreben des Querspants bildet. Die Seitenstreben des u-förmigen Rahmenteils sind über eine zusätzliche Bodenstrebe miteinander verbunden, so dass die genannten Streben einen insgesamt in sich geschlossenen Querspant bilden.
  • Im Automobilbau ist es üblich, für ein Kraftfahrzeugmodell unterschiedliche Karosserievarianten anzubieten. Dies geht mit einem hohen Aufwand zur Konstruktion unterschiedlichster Karosserieteile und entsprechender Werkzeuge einher.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeugkarosserie der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass sie besonders flexibel fertigbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Fahrzeugkarosserie der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der mindestens eine Querspant mindestens zwei sich quer zu der Karosserie-Längsachse erstreckende, in sich geschlossene Spantteile umfasst, welche mittels mindestens einer Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind.
  • Die erfindungsgemäße Fahrzeugkarosserie ermöglicht eine besonders flexible Fertigung. Mindestens ein Querspant dieser Fahrzeugkarosserie setzt sich aus mindestens zwei in sich geschlossenen Spantteilen und mindestens einer Verbindungseinrichtung, welche die Spantteile miteinander verbindet, zusammen. Die Spantteile bilden jeweils für sich einen einzelnen Spant, so dass zwei Spantteile zu einem "Doppel-Spant" zusammengesetzt sind.
  • Die Spantteile können jeweils aus nur einem Bauteil gebildet sein. Es ist auch möglich, dass sich die Spantteile aus verschiedenen Bauteilen zusammensetzen, beispielsweise aus einzelnen Segmenten. Die Bauteile oder Segmente können untereinander verbunden sein.
  • Jedes der Spantteile kann vor einer Verbindung mit einem weiteren Spantteil mit einer jeweils zugeordneten Baugruppe gefügt werden. Diese Baugruppen können dann zu einer Fahrzeugkarosserie zusammengesetzt werden, indem die mit den einzelnen Baugruppen gefügten Spantteile miteinander verbunden werden.
  • Die erfindungsgemäße Fahrzeugkarosserie hat ferner den Vorteil, dass sie besonders stabil ist. Dies liegt daran, dass mit Hilfe der jeweils für sich in sich geschlossenen Spantteile, die miteinander verbunden werden, ein hochstabiler Querspant geschaffen werden kann. Der erfindungsgemäße "Doppel-Spant" zeichnet sich durch eine hohe Biege- und Torsionssteifigkeit aus. Die in sich geschlossenen Spantteile sind jeweils für sich ringförmig ausgebildet und erstrecken sich um die Karosserie-Längsachse herum. Ein Verbund aus mindestens zwei solcher Spantteile weist eine wesentlich höhere Stabilität auf als zwei einzelne, nicht miteinander verbundene Spante.
  • Vorzugsweise erstrecken sich die Spantteile zumindest abschnittweise in zueinander parallelen oder im Wesentlichen parallelen Ebenen. Hierdurch können die Spantteile in unmittelbarer Nähe zueinander angeordnet werden.
  • Bevorzugt ist es, dass sich die Spantteile entlang der Karosserie-Längsachse gesehen zumindest abschnittsweise überlappen. Dies bedeutet, dass eine parallel zu der Karosserie-Längsachse verlaufende Gerade mindestens zwei Spantteile schneidet. Auf diese Weise kann der Raumbedarf des Querspants in Fahrzeugquerrichtung und in Fahrzeughochrichtung minimiert werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn sich die Spantteile quer zu der Karosserie-Längsachse gesehen zumindest abschnittsweise überlappen. Dies bedeutet, dass eine sich quer zu der Karosserie-Längsachse erstreckende Gerade mindestens zwei Spantteile schneidet. Auf diese Weise kann ein Querspant geschaffen werden, dessen Raumbedarf in zu der Karosserie-Längsachse paralleler Richtung minimiert ist.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Spantteile zueinander koaxial angeordnet sind. Dies ermöglicht den Aufbau einer Fahrzeugkarosserie, welche sym metrisch zu einer Ebene ist, die sich entlang der Karosserie-Längsachse in bezogen auf die Schwerkraftrichtung vertikaler Richtung erstreckt.
  • Bevorzugt ist es, wenn ein erstes Spantteil mindestens eine erste Spantwand und wenn ein zweites Spantteil mindestens eine zweite Spantwand umfasst und wenn die mindestens eine erste Spantwand und die mindestens eine zweite Spantwand gemeinsam ein Querspantprofil bilden. Hierdurch kann ein besonders stabiler Querspant geschaffen werden.
  • Insbesondere ist es bevorzugt, wenn das Querspantprofil geschlossen ist. Dies bedeutet, dass der Querspant mindestens einen rohrförmigen Abschnitt aufweist, dessen Rohrwände durch Spantwände verschiedener Spantteile gebildet sind. Ein solcher rohrförmiger Abschnitt weist ein hohes Flächenträgheitsmoment und somit eine hohe Biege- und Torsionssteifigkeit auf.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist mindestens eines der Spantteile als Blechumformteil ausgebildet. Dies ermöglicht eine preisgünstige und einfache Herstellung eines Querspants insbesondere im Rahmen einer Serienproduktion. Besonders gut geeignete Werkstoffe für ein als Blechumformteil ausgebildetes Spantteil sind Aluminium und/oder Stahl.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass mindestens eines der Spantteile aus einem Faserverbundkunststoff hergestellt ist. Dies ermöglicht die Herstellung eines hochstabilen und sehr leichten Querspants.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Spantteile entlang ihres Verlaufs gesehen relativ zueinander unterschiedlich groß beabstandet. Hierdurch kann die lokale Stabilität eines Querspants gezielt erhöht und der lokale Raumbedarf eines Querspants gezielt minimiert werden. Beispielsweise können einzelne Abschnitte der Spantteile in unmittelbarer Nähe zueinander angeordnet werden, um den Raumbedarf des Querspants im Bereich dieser Spantteilabschnitte zu minimieren. Ebenso ist es möglich, einzelne Spantteilabschnitte voneinander zu beabstanden, um die Biege- und Torsionssteifigkeit des Querspants im Bereich dieser voneinander beabstandeten Spantteilabschnitte zu erhöhen.
  • Bevorzugt ist es, wenn der Querspant mindestens einen Seitenabschnitt aufweist, in welchem die Spantteile unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind. In diesem Seitenabschnitt bilden die miteinander verbundenen Spantteile eine kompakte und stabile Karosseriesäule. Dies erhöht den Bauraum für seitlich angrenzend angeordnete Kraftfahrzeugtüren und/oder -fenster.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn der Querspant einen bezogen auf die Schwerkraftrichtung oberen Abschnitt aufweist, in welchem die Spantteile zueinander beabstandet angeordnet sind. Hierdurch kann die Stabilität der Fahrzeugkarosserie in einem Dachbereich erhöht werden. Außerdem können die Spantteile im Bereich des oberen Abschnitts des Querspants relativ kompakte Abmessungen aufweisen, so dass die Spantteile in diesem Bereich nur wenig Bauhöhe beanspruchen und dementsprechend die Kopffreiheit im Innenraum eines Fahrzeugs erhöht und/oder die Höhe eines Fahrzeugs reduziert werden kann.
  • Bevorzugt ist es ferner, wenn der Querspant einen bezogen auf die Schwerkraftrichtung unteren Abschnitt aufweist, in welchem die Spantteile zueinander beabstandet angeordnet sind. Auf diese Weise kann die Stabilität einer Bodengruppe der Fahrzeugkarosserie erhöht werden, was insbesondere für das Seiten-Crashverhalten eines Kraftfahrzeugs vorteilhaft ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die mindestens eine Verbindungseinrichtung integral mit mindestens einem der Spantteile ausgebildet. Hierdurch kann die für die Herstellung eines Querspants benötigte Anzahl von Bauteilen minimiert werden.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die mindestens eine Verbindungseinrichtung separat von den Spantteilen bereitgestellt. Hierdurch ist es möglich, zunächst Spantteile mit einer vergleichsweise einfachen Geometrie herzustellen und diese Spantteile dann mit Hilfe der separat bereitgestellten Verbindungseinrichtung zu verbinden.
  • In vorteilhafter Weise umfasst die mindestens eine Verbindungseinrichtung einen ersten Verbindungsabschnitt zum Verbinden der Verbindungseinrichtung mit einem ersten Spantteil. Hierdurch ist es möglich, das Fügen des ersten Spantteils mit einem zweiten Spantteil vorzubereiten. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das zweite Spantteil Teil einer Baugruppe ist, die mit dem ersten Spantteil gefügt werden soll.
  • In vorteilhafter Weise sind der erste Verbindungsabschnitt und das erste Spantteil formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden. Hierdurch kann die Stabilität des Querspants erhöht werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die mindestens eine Verbindungseinrichtung einen zweiten Verbindungsabschnitt zum Verbinden der Verbindungseinrichtung mit einem zweiten Spantteil umfasst. Hierdurch ist es möglich, das zweite Spantteil mit der Verbindungseinrichtung zu fügen, ohne dabei eine Verbindung zwischen der Verbindungseinrichtung und dem ersten Spantteil zu beeinflussen.
  • Bevorzugt ist es ferner, wenn der zweite Verbindungsabschnitt und das zweite Spantteil formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind, so dass ein hochstabiler Querspant hergestellt werden kann.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass sich der erste Verbindungsabschnitt und der zweite Verbindungsabschnitt in einer zu der Karosserie-Längsachse parallelen oder im Wesentlichen parallelen Richtung erstrecken. Hierdurch ist es möglich, eine auf die Verbindungseinrichtung wirkende mechanische Belastung gleichmäßig auf den ersten Verbindungsabschnitt und den zweiten Verbindungsabschnitt zu verteilen.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn der erste Verbindungsabschnitt und der zweite Verbindungsabschnitt auf einander abgewandten Seiten der Verbindungseinrichtung angeordnet sind. Dies ermöglicht den Aufbau einer kompakten Verbindungseinrichtung. Ferner ist es möglich, dass eine solche Verbin dungseinrichtung nicht mehrachsig, sondern weitestgehend eindimensional, beispielsweise auf Zug, auf Druck oder auf Schub belastet ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die mindestens eine Verbindungseinrichtung eine Klebverbindung. Eine solche Verbindungseinrichtung ist sehr leicht und ermöglicht die Herstellung eines hochstabilen Querspants.
  • Vorteilhaft ist es ferner, wenn die mindestens eine Verbindungseinrichtung eine Schweißverbindung umfasst. Auf diese Weise können insbesondere aus einem metallischen Material hergestellte Spantteile einfach miteinander gefügt werden.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die mindestens eine Verbindungseinrichtung eine Nietverbindung umfasst. Hierdurch kann eine mechanisch hochstabile Verbindung zwischen den Spantteilen hergestellt werden, die sich auch für Spantteile aus nichtmetallischen Materialien eignet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die mindestens eine Verbindungseinrichtung eine Durchsetzfüge-Verbindung. Diese Verbindungen sind auch unter der Bezeichnung "Clinch-Verbindung" bekannt. Sie haben den Vorteil, dass eine Verbindung von zwei Spantteilen hergestellt werden kann, indem die Spantteile lokal verformt werden und miteinander einen Hinterschnitt bilden. Eine Bereitstellung separater Verbindungselemente ist bei einer solchen Verbindung nicht erforderlich.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine Verbindungseinrichtung eine Schraubverbindung umfasst. Mit Hilfe einer Schraubverbindung können hohe Verbindungskräfte erzeugt werden. Eine Schraubverbindung hat den weiteren Vorteil, dass ein beispielsweise durch einen Unfall beschädigtes Spantteil in einfacher Weise ausgetauscht werden kann.
  • Bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine Schraubverbindung mindestens ein erstes Schraubelement und mindestens ein mit dem ersten Schraubelement verschraubtes zweites Schraubelement umfasst, wobei mindestens eines der Schraubelemente mindestens eines der Spantteile zumindest abschnittsweise durchsetzt. Hierdurch kann das mindestens eine Schraubelement leicht relativ zu mindestens einem der Spantteile positioniert werden.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn mindestens eines der Spantteile mindestens ein Verstärkungselement zur Befestigung und/oder Aufnahme mindestens eines Schraubelements umfasst. Ein solches Verstärkungselement kann auch als "Insert" bezeichnet werden. Ein solches Verstärkungselement erleichtert die Festlegung eines Schraubelements relativ zu mindestens einem der Spantteile.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn mittels der mindestens einen Verbindungseinrichtung eine Spannkraft erzeugbar ist, welche die Spantteile gegeneinander verspannt. Hierdurch kann die Stabilität des Querspants erhöht werden. Die Spannkraft lässt sich besonders gut mit Hilfe einer vorstehend beschriebenen Schraubverbindung erzeugen.
  • Günstig ist es ferner, wenn die Spantteile Kraftübertragungsflächen aufweisen, welche miteinander in einem kraftschlüssigen Eingriff stehen. Hierdurch kann ein Reibschluss zwischen den miteinander verbundenen Spantteilen hergestellt werden, der einer Verformung des Querspants insbesondere bei einer Schubbelastung entgegenwirkt.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Kraftübertragungsflächen miteinander in einem formschlüssigen Eingriff stehen. Hierdurch kann die Stabilität des aus den Spantteilen zusammengesetzten Querspants weiter erhöht werden.
  • Günstig ist es, wenn mindestens eine der Kraftübertragungsflächen ein verzahntes Profil aufweist. Hierdurch können mit Hilfe der Kraftübertragungsflächen besonders hohe von einer Normalrichtung abweichende Kräfte übertragen werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung einen in sich geschlossenen Verlauf aufweist. Dies bedeutet, dass sich die Verbindungseinrichtung um die Fahrzeug-Längsachse herum innerhalb einer quer zu dieser Achse angeordneten Ebene erstreckt. Auf diese Weise können die einen entsprechenden Verlauf aufweisenden Spantteile entlang ihres gesamten Verlaufs miteinander gefügt werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die mindestens eine Verbindungseinrichtung bezogen auf die Karosserie-Längsachse auf einer Umfangsseite mindestens eines der Spantteile angeordnet ist. Hierdurch kann die mindestens eine Verbindungseinrichtung mindestens eines der Spantteile auf dessen Umfangsseite umfassen, so dass die Verbindungseinrichtung dazu beiträgt, die Steifigkeit des Querspants zu erhöhen.
  • Die Verbindungseinrichtung kann insbesondere auf einer äußeren Umfangsseite mindestens eines der Spantteile angeordnet sein. Hierdurch ist es möglich, das mindestens eine Spantteil mit Hilfe der Verbindungseinrichtung vor mechanischen Einflüssen zu schützen.
  • In vorteilhafter Weise umfasst die mindestens eine Verbindungseinrichtung mindestens ein Positionierelement zur Positionierung mindestens eines der Spantteile relativ zu der Verbindungseinrichtung. Ein solches Positionierelement kann beispielsweise eine Anlagefläche umfassen, an welche zumindest ein Abschnitt mindestens eines der Spantteile angelegt wird, um die Montage des Querspants zu erleichtern.
  • In vorteilhafter Weise umfasst die mindestens eine Verbindungseinrichtung mindestens eine Verriegelungseinrichtung, mittels welcher die Spantteile relativ zueinander verriegelbar sind. Auch hierdurch kann ein stabiler Verbund aus mehreren Spantteilen geschaffen werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine Verriegelungseinrichtung mindestens ein Verriegelungselement umfasst, welches aus einer Ruhelage, in welcher die Spantteile voneinander gelöst sind, in eine Arbeitslage, in welcher die Spantteile miteinander verriegelt sind, überführbar ist. Somit können die Spantteile leicht miteinander gefügt und wieder voneinander getrennt werden.
  • Insbesondere ist es bevorzugt, wenn die Verriegelungseinrichtung zur Überführung des Verriegelungselements aus der Ruhelage in die Arbeitslage eine Antriebseinrichtung umfasst. Dies erleichtert die Handhabung der Verriegelungseinrichtung.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die Antriebseinrichtung als Drehantrieb ausgebildet ist. Dies ermöglicht es, den Verriegelungszustand der Verriegelungseinrichtung mit Hilfe eines kompakten und leicht automatisierbaren Drehantriebs einzustellen.
  • Günstig ist es, wenn das Verriegelungselement in seiner Arbeitslage mindestens eines der Spantteile zumindest abschnittsweise hintergreift. Ein solches Verriegelungselement kann beispielsweise als Exzenterhebel ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass beim Fügen der Spantteile miteinander nur geringe Fügekräfte erforderlich sind, wobei jedoch die zwischen den Spantteilen wirkenden Verbindungskräfte um ein Vielfaches höher sein können.
  • In vorteilhafter Weise ist das mindestens eine Verriegelungselement an mindestens einem der Spantteile gelagert. Dies erleichtert die Relativpositionierung des Verriegelungselements relativ zu den Spantteilen und/oder eine Relativpositionierung der Spantteile relativ zueinander.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Fahrzeugkarosserie mindestens einen Längsspant und mindestens eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung des mindestens einen Längsspants an dem mindestens einen Querspant umfasst. Hierdurch kann ein hochfester Verbund aus mindestens einem Querspant und mindestens einem Längsspant geschaffen werden. Eine solche Fahrzeugkarosserie zeichnet sich durch eine hohe Stabilität, durch einen niedrigen Materialeinsatz und durch ein geringes Gewicht aus.
  • Günstig ist es, wenn die mindestens eine Befestigungseinrichtung mindestens einen Befestigungsabschnitt zur Befestigung an mindestens einem der Spantteile umfasst. Dies erleichtert die Relativpositionierung der Befestigungseinrichtung relativ zu dem Querspant.
  • Günstig ist es, wenn der mindestens eine Befestigungsabschnitt zwischen zwei Spantteilen angeordnet ist. Hierdurch kann eine besonders kompakte Befestigungseinrichtung geschaffen werden.
  • Bevorzugt ist es ferner, wenn die Befestigungseinrichtung mindestens zwei Befestigungsabschnitte umfasst, die auf einander abgewandten Seiten der Spantteile angeordnet sind. Hierdurch kann die Befestigungseinrichtung in besonders zuverlässiger Weise an dem Querspant festgelegt werden.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die mindestens eine Befestigungseinrichtung und die mindestens eine Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind. Dies erleichtert das Fügen der Spantteile und die Befestigung eines Längsspants an den miteinander gefügten oder miteinander zu fügenden Spantteile.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine Befestigungseinrichtung und die mindestens eine Verbindungseinrichtung miteinander einstückig ausgebildet sind. Hierdurch kann die Anzahl der zur Herstellung der Fahrzeugkarosserie benötigten Bauteile reduziert werden. Außerdem verringert sich der Raumbedarf gegenüber separat bereitgestellten Befestigungseinrichtungen und Verbindungseinrichtungen.
  • Vorzugsweise umfasst die Befestigungseinrichtung mindestens einen Anschlussabschnitt zum Anschluss mindestens eines Längsspants oder Längsspantabschnitts. Dies erleichtert die zuverlässige Fixierung eines Längsspants oder Längsspantabschnitts an der Befestigungseinrichtung.
  • Günstig ist es ferner, wenn der Anschlussabschnitt eine Anschlussachse vorgibt, die sich in einer zu der Karosserie-Längsachse parallelen oder im Wesentlichen parallelen Richtung erstreckt. Dies erleichtert die Festlegung eines sich in zu der Karosserie-Längsachse parallelen oder im Wesentlichen parallelen Richtung erstreckenden Längsspants an der Befestigungseinrichtung.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die Befestigungseinrichtung mindestens zwei Anschlussabschnitte zum Anschluss von jeweils mindestens einem Längsspant oder Längsspantabschnitt umfasst. Hierdurch kann eine besonders kompakte Anordnung geschaffen werden.
  • Vorteilhaft ist es ferner, wenn die mindestens zwei Anschlussabschnitte zwei zueinander parallele Anschlussachsen vorgeben. Dies hat den Vorteil, dass zwei Längsspante oder Längsspantabschnitte bei einem nur geringen Raumbedarf in einfacher Weise mit der Befestigungseinrichtung verbunden werden können.
  • Eine besonders kompakte Anordnung kann geschaffen werden, wenn die mindestens zwei Anschlussachsen miteinander fluchten.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Lage eines ersten Spantteils relativ zu einem zweiten Spantteil mittels der mindestens einen Verbindungseinrichtung einstellbar ist. Eine solche Verbindungseinrichtung kann beispielsweise eine Schraubverbindung umfassen, die die Einstellung eines Abstands der Spantteile entlang einer Schraubachse oder in Richtungen quer hierzu erlaubt.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, mit einer vorstehend beschriebenen Fahrzeugkarosserie.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugkarosserie;
  • 2: eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugkarosserie;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Querspants;
  • 4: eine Explosionsdarstellung des Querspants gemäß 3;
  • 5: eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines mit zwei Abschnitten eines Längsspants verbundenen Querspants;
  • 6: eine Explosionsdarstellung des mit zwei Abschnitten eines Längsspants verbundenen Querspants gemäß 5;
  • 7: eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Querspants;
  • 8: einen in 7 mit VIII bezeichneten Ausschnitt in vergrößerter Darstellung;
  • 9: eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines mit zwei Abschnitten eines Längsspants verbundenen Querspants;
  • 10: eine perspektivische Ansicht des mit zwei Abschnitten eines Längsspants verbundenen Querspants gemäß 9 aus einer in 9 mit X bezeichneten Richtung;
  • 11: eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Querspants mit einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden von zwei Spantteilen des Querspants;
  • 12: eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Querspants und von zwei mit dem Querspant verbundenen Längsspanten;
  • 13: eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines mit einem Längsspant verbundenen Querspants;
  • 14: eine Explosionsdarstellung des mit einem Längsspant verbundenen Querspants gemäß 13; und
  • 15: eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines mit einem Längsspant verbundenen Querspants.
  • Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • Eine erste Ausführungsform einer Fahrzeugkarosserie in Form einer Kraftfahrzeugkarosserie 10 ist in 1 dargestellt. Die Kraftfahrzeugkarosserie 10 erstreckt sich entlang einer Karosserie-Längsachse 12 zwischen einem vorderen Karosserieende 14 und einem hinteren Karosserieende 16.
  • Die Kraftfahrzeugkarosserie 10 umfasst eine insgesamt mit 18 bezeichnete Bodengruppe. Die Bodengruppe 18 umfasst zwei Längsspante 20 in Form fahrzeuginnenseitig angeordneter Längsträger 22. Die Längsträger 22 erstrecken sich von dem vorderen Karosserieende 14 bis hin zu dem hinteren Karosserieende 16. Die Längsträger 22 weisen in einem fahrzeugmittigen Bereich (ohne Bezugszeichen) einen geradlinigen, zu der Karosserie-Längsachse 12 parallelen Verlauf auf. Die Längsträger 22 sind im Bereich ihrer dem vorderen Karosserieende 14 und dem hinteren Karosserieende 16 zugewandten Enden gekrümmt und relativ zu der Karosserie-Längsachse 12 geneigt.
  • Die Längsträger 22 sind mehrteilig. Sie umfassen jeweils einen vorderen Abschnitt 24, der sich von dem vorderen Karosserieende 14 bis hin zu einer fahrzeugmittigen Ebene 26 erstreckt. Die Ebene 26 erstreckt sich quer und insbesondere senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12. Die Ebene 26 verläuft in einer bezogen auf eine Schwerkraftrichtung 28 vertikalen Richtung. Die Längsträger 22 weisen ferner jeweils einen hinteren Abschnitt 30 auf, der sich von der Ebene 26 bis zu dem hinteren Karosserieende 16 erstreckt.
  • Die Längsträger 22 sind symmetrisch zu der Fahrzeuglängsachse 12 angeordnet. Die Längsträger 22 sind über einen vorderen Querträger 32, über einen hinteren, fahrzeuginnenseitigen Querträger 34 und über einen hinteren, fahrzeugaußenseitigen Querträger 36 miteinander verbunden.
  • Die Bodengruppe 18 umfasst ferner zwei fahrzeugaußenseitig angeordnete Längsspante 38, die sich parallel zu der Karosserie-Längsachse 12 erstrecken. Die Längsspante 38 sind als mehrteilige Längsträger 40 ausgebildet. Die Längsträger 40 weisen jeweils einen vorderen Abschnitt 42 auf, dessen vorderes Ende in etwa auf Höhe des vorderen Querträgers 32 angeordnet ist. Die rückwärtigen Enden der vorderen Abschnitte 42 der Längsträger 40 sind zu der Ebene 26 benachbart. Die Längsträger 40 weisen ferner jeweils einen hinteren Abschnitt 42 auf, der sich von einem zu der Ebene 26 benachbarten Bereich bis zu einem hinteren Ende (ohne Bezugszeichen) erstreckt, welches entlang der Karosserie-Längsachse 12 gesehen in etwa auf Höhe des fahrzeuginnenseitigen hinteren Querträgers 34 angeordnet ist.
  • Die Kraftfahrzeugkarosserie 10 umfasst ferner zwei dachseitig angeordnete, sich zwischen dem vorderen Karosserieende 14 und dem hinteren Karosserie ende 16 erstreckende Längsspante 46. Die Längsspante 46 sind jeweils als Dachholm 48 ausgebildet. Die Dachholme 48 sind rohrförmig und im Querschnitt kreisförmig. Jeder Dachholm weist einen vorderen Abschnitt 50 auf, der sich von dem vorderen Karosserieende 14 bis benachbart zu der Ebene 26 erstreckt. Ferner weist jeder Dachholm 48 einen hinteren Abschnitt 52 auf, der sich von einem zu der Ebene 26 benachbarten Bereich bis hin zu dem hinteren Karosserieende 16 erstreckt.
  • Die Kraftfahrzeugkarosserie 10 weist insgesamt drei sich quer zu der Karosserie-Längsachse 12 erstreckende Querspante auf. Im Bereich des vorderen Karosserieendes 14 ist ein vorderer Querspant 54 angeordnet, der sich in einer Ebene (ohne Bezugszeichen) erstreckt, welche bezogen auf die Schwerkraftrichtung 28 von unten nach oben in Fahrtrichtung nach vorn geneigt ist.
  • Entlang der Karosserie-Längsachse 12 gesehen ist in einem karosseriemittigen Bereich ein mittiger Querspant 56 angeordnet. Der mittige Querspant umfasst ein erstes, vorderes Spantteil 57 und ein zweites, rückwärtiges Spantteil 58. Die Spantteile 57 und 58 weisen jeweils einen in sich geschlossen Verlauf auf. Die Spantteile 57 und 58 sind auf einander abgewandten Seiten der Ebene 26 angeordnet.
  • Die Kraftfahrzeugkarosserie 10 weist ferner einen hinteren Querspant 60 auf, der im Bereich des hinteren Karosserieendes 16 angeordnet ist.
  • Die Querspante 54, 56 und 60 sind jeweils in sich geschlossen. Die Querspante 54, 56 und 60 weisen jeweils einen der Bodengruppe 18 zugewandten unteren Abschnitt 62 auf, welcher bezogen auf die Schwerkraftrichtung 28 in horizon taler Richtung verläuft. Die Querspante 54, 56 und 60 weisen ferner jeweils zwei zueinander in etwa parallel angeordnete Seitenabschnitte 64 auf, die den unteren Abschnitt 62 mit einem sich senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12 erstreckenden, oberen Abschnitt 66 verbinden, welcher bezogen auf die Schwerkraftrichtung 28 in horizontaler Richtung verläuft.
  • Die Querspante 54, 56 und 60 weisen jeweils mindestens eine bodenseitige Befestigungseinrichtung 68 zur Befestigung mindestens eines bodenseitig angeordneten Längsspants 20, 38 auf. Die Befestigungseinrichtungen 68 des vorderen Querspants 54 und des mittigen Querspants 56 weisen an den fahrzeugäußeren Enden ihres unteren Abschnitts 62 jeweils einen sich nach unten erstreckenden Materialvorsprung 70 auf, der in einen zwischen einem außenseitigen Längsträger 40 und einem innenseitigen Längsträger 22 gebildeten Zwischenraum greift.
  • Der hintere Querspant 60 weist einen sich parallel zu dem unteren Abschnitt 62 erstreckenden Befestigungsabschnitt 72 auf, der mit dem fahrzeugaußenseitigen hinteren Querträger 36 der Bodengruppe 18 verbunden ist.
  • Die Querspante 54, 56 und 60 weisen jeweils zur Befestigung eines Längsspants 46 eine dachseitige Befestigungseinrichtung 74 auf. Die Befestigungseinrichtungen 74 sind beispielsweise in Form einer Längsspantaufnahme 76 ausgebildet, in welche jeweils ein Abschnitt eines Dachholms 48 eingelegt werden kann.
  • Eine in 2 dargestellte zweite Ausführungsform einer Kraftfahrzeugkarosserie 10 weist einen Aufbau auf, der im Wesentlichen dem Aufbau der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform entspricht. Insofern wird auf die vorstehende Beschreibung Bezug genommen. Die in der 2 dargestellte zweite Ausführungsform weist im Unterschied zu der ersten Ausführungsform einen zusätzlichen Querspant 78 auf. Der Querspant 78 ist zwischen dem mittigen Querspant 56 und dem hinteren Querspant 60 angeordnet.
  • Der Querspant 78 erstreckt sich quer zu der Karosserie-Längsachse 12 entlang einer Ebene 80, die gegenüber der Schwerkraftrichtung 28 von unten nach oben gesehen in Richtung auf das hintere Karosserieende 16 geneigt ist.
  • Der Querspant 78 weist ebenfalls einen unteren Abschnitt 62, zwei Seitenabschnitte 64 sowie einen oberen Abschnitt 66 auf. Der obere Abschnitt 66 ist entlang der Karosserie-Längsachse 12 gesehen in etwa auf Höhe eines Hinterrads 82 eines in 2 nicht weiter dargestellten Kraftfahrzeugs angeordnet.
  • Der vordere Querspant 54 erstreckt sich von einem unteren Abschnitt 62 ausgehend über Seitenabschnitte 64 in Richtung auf das vordere Karosserieende 14 bis hin zu einem oberen Abschnitt 66. Der obere Abschnitt 66 ist entlang der Karosserie-Längsachse 12 gesehen gegenüber einem Vorderrad 84 des in 2 nicht weiter dargestellten Kraftfahrzeugs leicht zurückversetzt angeordnet.
  • Im Folgenden werden unter Bezugnahme auf 3 bis 15 Ausführungsbeispiele des mittigen Querspants 56 der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Kraftfahrzeugkarosserie 10 näher erläutert.
  • Ein in den 3 und 4 dargestelltes Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 weist ein erstes Spantteil 57 und ein zweites Spantteil 58 auf. Das Spantteil 57 erstreckt sich in einer Ebene 86, die quer und insbesondere senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12 verläuft. Das Spantteil 58 erstreckt sich in einer Ebene 88, die quer und insbesondere senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12 verläuft. Die Ebenen 86 und 88 sind zueinander parallel und voneinander beabstandet.
  • Der Querspant 56 weist eine insgesamt mit 90 bezeichnete Verbindungseinrichtung auf. Diese erstreckt sich in einer Ebene 92. Die Ebene 92 ist parallel zu mindestens einer der Ebenen 86 und 88. Die Ebene 92 verläuft zwischen den Ebenen 86 und 88.
  • Die Spantteile 57 und 58 setzen sich jeweils aus einer Mehrzahl von Spantteilsegmenten 94 zusammen. 3 zeigt obere Abschnitte von Seitensegmenten 96, sich hieran jeweils anschließende obere Ecksegmente 98 und sich an diese jeweils anschließende Abschnitte oberer Segmente 100. In 4 sind untere Ecksegmente 102 und sich hieran jeweils anschließende untere Segmente 104 der Spantteile 57 und 58 jeweils abschnittsweise dargestellt.
  • Die Verbindungseinrichtung 90 weist eine Mehrzahl von Verbindungseinrichtungselementen 106 auf. In 3 sind ein oberer Abschnitt eines Seitenelements 108, ein sich hieran anschließendes oberes Eckelement 110 sowie ein Abschnitt eines sich hieran anschließenden oberen Elements 112 dargestellt. In 4 sind ein unteres Eckelement 114 sowie ein sich hieran anschließendes unteres Element 116 jeweils abschnittsweise dargestellt.
  • Die Spantteilsegmente 94 jedes Spantteils 57 und 58 ergänzen sich jeweils zu einem in sich geschlossenen, ringförmigen Verlauf um die Karosserie-Längsachse 12 herum. Die Verbindungseinrichtungselemente 106 der Verbindungseinrichtung 90 ergänzen sich ebenfalls zu einem in sich geschlossenen, ringförmigen Verlauf um die Karosserie-Längsachse 12 herum.
  • Die Verbindungseinrichtung 90 weist ein ringförmiges Band 118 auf, das sich um die Karosserie-Längsachse 12 erstreckt. Das Band 118 kann beispielsweise aus einem metallischen Material, insbesondere aus einem Metallblech, gebildet sein. Das Band 118 weist eine den Spantteilen 57 und 58 abgewandte Außenseite 120 auf. Das Band 118 weist ferner eine den Spantteilen 57 und 58 zugewandte Innenseite 122 auf.
  • Die Spantteile 57 und 58 sind massiv ausgebildet und beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. Die Spantteile 57 und 58 weisen eine der Innenseite 122 des Bands 118 der Verbindungseinrichtung 90 zugewandte äußere Umfangsseite 124 auf.
  • Die Verbindungseinrichtung 90 weist ein Positionierelement 126 auf. Das Positionierelement 126 erstreckt sich von der Innenseite 122 des Bands 118 ausgehend in Richtung auf die Karosserie-Längsachse 12. Das Positionierelement 126 ist schwertförmig ausgebildet.
  • Die Verbindungseinrichtung 90 weist einen ersten Verbindungsabschnitt 128 zur Verbindung der Verbindungseinrichtung 90 mit dem Spantteil 57 auf. Die Verbindungseinrichtung 90 weist ferner einen zweiten Verbindungsabschnitt 130 zur Verbindung der Verbindungseinrichtung 90 mit dem Spantteil 58 auf.
  • Die Verbindungsabschnitte 128 und 130 erstrecken sich in Ebenen, die quer und insbesondere senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12 angeordnet sind.
  • Die Verbindungsabschnitte 128 und 130 sind schwertförmig ausgebildet. Die Verbindungsabschnitte sind auf einander abgewandten Seiten des Positionierelements 126 angeordnet. Die Verbindungsabschnitte 128 und 130 weisen eine geringere Bauhöhe auf als das Positionierelement 126.
  • Die Spantteile 57 und 58 sind zueinander benachbart angeordnet. Zwischen zueinander benachbarten Spantteilsegmenten 94 der Spantteile 57 und 58 ist ein insgesamt ringförmiger Spalt 132 ausgebildet. Der Spalt 132 dient zur Aufnahme des Positionierelements 126. Auf diese Weise können die Spantteile 57 und 58 relativ zu der Verbindungseinrichtung 90 positioniert werden. Hierbei liegen die äußeren Umfangsseiten 124 der Spantteile 57 und 58 an der Innenseite 122 des Bands 118 der Verbindungseinrichtung 90 an. In diesem Zustand taucht der erste Verbindungsabschnitt 128 in eine in dem Vollmaterial des Spantteils 57 ausgebildete, schlitzförmige Aufnahme 134. Der zweite Verbindungsabschnitt 130 taucht in eine in dem Vollmaterial des Spantteils 58 ausgebildete, schlitzförmige Aufnahme 136.
  • Mit Hilfe der Verbindungsabschnitte 128 und 130 sowie mit Hilfe der Aufnahmen 134 und 136 kann eine in Richtungen parallel zu der Karosserie-Längsachse 12 formschlüssige Verbindung zwischen der Verbindungseinrichtung 90 und den Spantteilen 57 und 58 hergestellt werden. Um die Verbindungseinrichtung 90 in bezogen auf die Karosserie-Längsachse 12 radialer Richtung an den Spantteilen 57 und 58 zu sichern, umfasst die Verbindungseinrichtung 90 in 3 dargestellte Nietverbindungen 138. Diese durchdringen das Band 118 der Verbindungseinrichtung 90 und sind in dem Vollmaterial der Spantteile 57 und 58 verankert.
  • Unter Bezugnahme auf 5 und 6 wird im Folgenden ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 beschrieben. Der in 5 dargestellte Querspant 56 weist zwei Spantteile 57 und 58 auf, die in den 5 und 6 nur abschnittsweise dargestellt sind und in sich geschlossen sind. Die Spantteile 57 und 58 erstrecken sich in jeweils zugeordneten Ebenen 86 und 88, die quer und insbesondere senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12 angeordnet sind. Die Ebenen 86 und 88 sind zueinander parallel. Die Spantteile 57 und 58 sind unmittelbar benachbart zueinander angeordnet.
  • Die Spantteile 57 und 58 setzen sich aus einzelnen Spantteilsegmenten zusammen, von denen in 5 Seitensegmente 96, obere Ecksegmente 98 und obere Segmente 100 dargestellt sind. Die Ecksegmente 98 weisen einen zentralen Abschnitt 140 auf, der in Richtung auf die Karosserie-Längsachse 12 ausgewölbt ist. Auf diese Weise entsteht benachbart einer äußeren Umfangsseite 124 der Spanteile 57 und 58 im Bereich des Abschnitts 140 ein Raum zur Anordnung eines Längsspants 46, der sich parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Karosserie-Längsachse 12 erstreckt.
  • Die Spantteile 57 und 58 sind über eine Mehrzahl von Schraubverbindungen 142 miteinander verbunden. Diese Schraubverbindungen 142 bilden eine Verbindungseinrichtung 90. Die Schraubverbindungen 142 erstrecken sich entlang jeweils zugeordneter Schraubachsen 144. Die Schraubachsen 144 sind zumindest annähernd parallel zu der Karosserie-Längsachse 12 ausgerichtet.
  • Der in den 5 und 6 dargestellte Querspant 56 weist eine in 6 mit 146 bezeichnete Befestigungseinrichtung zur Befestigung des Längsspants 46 an dem Querspant 56 auf. Die Befestigungseinrichtung 146 weist blattförmige Befestigungsabschnitte 148 und 150 auf. Die Befestigungsabschnitte 148 und 150 ergänzen sich zu einem sichelförmigen Verlauf. Die Befestigungsabschnitte 148 und 150 sind in einer Ebene 152 angeordnet, die zwischen den Ebenen 86 und 88 und hierzu parallel verläuft.
  • Die Befestigungseinrichtung 146 weist zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten der Befestigungsabschnitte 148 und 150 angeordnete Anschlussabschnitte 154 und 156 auf. Die Anschlussabschnitte 154 und 156 sind zylindrisch. Der Anschlussabschnitt 154 definiert eine Anschlussachse 158; der Anschlussabschnitt 156 definiert eine Anschlussachse 160. Die Anschlussachsen 158 und 160 fluchten miteinander. Die Anschlussachsen 158 und 160 verlaufen senkrecht zu der Ebene 152.
  • Der Längsspant 46 weist einen vorderen Abschnitt 50 und einen hinteren Abschnitt 52 auf. Die Abschnitte 50 und 52 sind rohrförmig. Der vordere Abschnitt 50 kann an der Befestigungseinrichtung 146 festgelegt werden, indem er entlang der Anschlussachse 158 ausgerichtet und auf den Anschlussabschnitt 154 aufgesteckt wird. Der hintere Abschnitt 52 kann in entsprechender Weise mit dem Anschlussabschnitt 156 verbunden werden.
  • Die Befestigungsabschnitte 148 und 150 weisen eine Mehrzahl von Durchtrittsöffnungen 162 auf, die von den Schraubachsen 144 durchsetzt sind. Die Durchtrittsöffnungen 162 ermöglichen einen Formschluss mit in den 5 und 6 nicht weiter dargestellten Schraubelementen der Schraubverbindungen 142.
  • Mit Hilfe der Schraubverbindungen 142 kann eine Spannkraft erzeugt werden, welche die Spantteile 57 und 58 gegeneinander verspannt. Auf diese Weise können die Befestigungsabschnitte 148 und 150 zwischen einander zugewandten Innenflächen 164 und 166 der Spantteile 57 bzw. 58 eingeklemmt werden. Hierdurch ist die Befestigungseinrichtung 146 kraftschlüssig mit dem Querspant 56 verbunden. Hierbei bilden die einander zugewandten Innenflächen 164 und 166 der Spantteile 57 bzw. 58 Kraftübertragungsflächen.
  • Der detaillierte Aufbau einer vorstehend genannten Schraubverbindung 142 und eine mögliche Ausgestaltung der vorstehend genannten Kraftübertragungsflächen wird im Folgenden unter Bezugnahme auf ein in den 7 und 8 dargestelltes Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 beschrieben.
  • Der Querspant 56 gemäß 7 und 8 weist zwei Spantteile 57 und 58 auf, die mittels einer als Schraubverbindung 142 ausgebildeten Verbindungseinrichtung 90 miteinander verbunden sind. Unter Bezugnahme auf 8 weist die Schraubverbindung 142 ein erstes Schraubelement 168 auf, das mit einem zweiten Schraubelement 170 verschraubbar ist. Das erste Schraubelement 168 weist einen Verankerungsabschnitt 172 zur Verbindung mit dem Spantteil 58 auf. Der Verankerungsabschnitt 172 ist mit einem Gewindeabschnitt 174 verbunden. Der Gewindeabschnitt 174 erstreckt sich entlang einer Schraubachse 144.
  • In dem Spantteil 57 ist eine sich entlang der Schraubachse 144 erstreckende Aussparung 176 vorgesehen. Die Aussparung 176 mündet auf der dem Spantteil 58 abgewandten Seite des Spantteils 57 an einem Verstärkungselement 178, das auch als "Insert" bezeichnet werden kann. Das Verstärkungselement 178 dient als Gegenlager für das als Schraubmutter ausgebildete zweite Schraubelement 170.
  • Die Spantteile 57 und 58 weisen auf ihren einander zugewandten Innenflächen 164 und 166 Kraftübertragungsflächen 180 auf. Diese weisen ein verzahntes Profil auf. Die einander zugewandten Kraftübertragungsflächen 180 weisen ein zueinander komplementäres Zahnprofil auf.
  • Um die in den 7 und 8 dargestellten Spantteile 57 und 58 miteinander zu verbinden, werden die Spantteile 57 und 58 so zueinander positioniert, dass der Gewindeabschnitt 174 des ersten Schraubelements 168 die Aussparung 176 des Spantteils 57 durchsetzt. Ein über das Verstärkungselement 178 hervorstehender Abschnitt des Gewindeabschnitts 174 kann dann mit dem zweiten Schraubelement 170 verschraubt werden. Auf diese Weise kann eine entlang der Schraubachse 144 wirkende Spannkraft erzeugt werden, welche die Kraftübertragungsflächen 180 gegeneinander drückt und somit die Spantteile 57 und 58 gegeneinander verspannt. Durch das verzahnte Profil der Kraftübertragungsflächen 180 kann in diesen Bereichen ein Formschluss hergestellt werden, mittels welchem die Spantteile 57 und 58 besonders zuverlässig aneinander gesichert sind.
  • Im Folgenden wird unter Bezug auf 9 und 10 ein Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 beschrieben, welcher eine mehrteilige Befestigungseinrichtung 146 umfasst.
  • Der in den 9 und 10 dargestellte Querspant 56 weist zwei parallel zueinander angeordnete Spantteile 57 und 58 auf, die über als Schraubverbindungen 142 ausgebildete Verbindungseinrichtungen 90 miteinander verbunden sind.
  • Die Befestigungseinrichtung 146 des Querspants 56 weist zwei voneinander separate, u-förmige Befestigungsabschnitte 148 und 150 auf. Die Befestigungsabschnitte 148 und 150 sind jeweils auf Höhe eines Ecksegments 98 jeweils eines Spantteils 57 bzw. 58 angeordnet. Die Befestigungsabschnitte 148 und 150 umgreifen die zueinander benachbarten Ecksegmente 98 der Spantteile 57 und 58.
  • Jeder Befestigungsabschnitt 148, 150 weist einen zugeordneten Anschlussabschnitt 154, 156 zur Verbindung mit einem Abschnitt 50 bzw. 52 eines Längsspants 46 auf.
  • Die Befestigungsabschnitte 148 und 150 und die Spantteile 57 und 58 sind entlang jeweils einer Schraubachse 144 von einem ersten Schraubelement 168 einer Schraubverbindung 142 durchsetzt. Durch Verschrauben des ersten Schraubelements 168 mit einem zweiten Schraubelement 170 werden die Spantteile 57 und 58 gegeneinander verspannt. Gleichzeitig wird der Befestigungsabschnitt 148 gegen das Spantteil 57 gedrückt und wird der Befestigungsabschnitt 150 gegen das Spantteil 58 gedrückt. Mit Hilfe der Schraub verbindung 142 wird also gleichzeitig eine Verbindung der Spantteile 57 und 58 untereinander und eine Verbindung der Befestigungseinrichtung 146 mit den Spantteilen 57 und 58 hergestellt.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 11 wird ein Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 beschrieben, dessen Spantteile 57 und 58 mittels einer Verbindungseinrichtung 90 verbunden sind, die in Form einer Verriegelungseinrichtung 182 ausgebildet ist.
  • Der Querspant 56 weist zwei in 11 abschnittsweise dargestellte Spantteile 57 und 58 auf, deren Spantwände 184 und 186 jeweils ein offenes, beispielsweise u-förmiges Profil bilden. Bei einer alternativen Ausführungsform bilden die Spantwände 184 und/oder 186 ein in sich geschlossenes, beispielsweise rechteckförmiges Profil.
  • Die Verriegelungseinrichtung 182 weist ein erstes Verriegelungselement 188 auf, das mit einem zweiten Verriegelungselement 190 verriegelbar ist. Das erste Verriegelungselement 188 weist einen als Exzenterhebel ausgebildeten Materialabschnitt 192 auf, der über ein Schwenklager 194 schwenkbar an dem Spantteil 58 gelagert ist. An einem dem Spantteil 57 zugewandten Ende weist der Materialabschnitt 192 eine Verriegelungsfläche 196 auf.
  • Das zweite Verriegelungselement 190 ist in Form eines Verriegelungsbolzens 198 ausgebildet. Das zweite Verriegelungselement 190 ist fest mit dem Spantteil 57 verbunden.
  • Das erste Verriegelungselement 190 weist an seinem der Verriegelungsfläche 196 abgewandten Ende eine Aufnahme 200 für eine Antriebseinrichtung 202 auf. Die Antriebseinrichtung 202 ist als Drehantrieb 204 ausgebildet.
  • Die Antriebseinrichtung 202 weist einen Gewindeabschnitt 206 auf, der ein in der Spantwand 186 des Spantteils 58 vorgesehenes Langloch 208 durchsetzt. Der Gewindeabschnitt 206 ist drehbar in der Aufnahme 200 des Verriegelungselements 188 gehalten.
  • Die Spantwände 184 und 186 weisen jeweils benachbart zu den einander zugewandten Innenflächen 164 und 166 der Spantteile 57 bzw. 58 Wandöffnungen 210 und 212 auf. Die Wandöffnungen 210 und 212 fluchten miteinander und ermöglichen einen Durchtritt der Verriegelungsfläche 196 des Verriegelungselements 188.
  • Um die in 11 dargestellten Spantteile 57 und 58 des Querspants 56 miteinander zu verbinden, werden die Innenflächen 164 und 166 der Spantteile 57 und 58 miteinander in Anlage gebracht. Ausgehend von der in 11 dargestellten Ruhelage des Verriegelungselements 188 kann dieses mit Hilfe der Antriebseinrichtung 202 in eine nicht dargestellte Arbeitslage gebracht werden. Hierfür wird der Drehantrieb 204 verdreht, so dass die Aufnahme 200 in Richtung auf das Langloch 208 bewegt und der Materialabschnitt 192 im Uhrzeigersinn um das Schwenklager 194 herum verschwenkt wird. Hierdurch gelangt die Verriegelungsfläche 196 in einen verriegelnden Eingriff mit dem Verriegelungsbolzen 198. Eine zuverlässige Verbindung der Spantteile 57 und 58 wird durch einen kraftschlüssigen Kontakt der Innenflächen 164 und 166 unterstützt.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 12 wird ein Querspant 56 beschrieben, der sich aus einem ersten Spantteil 57 und einem zweiten Spantteil 58 zusammensetzt. Jedes der Spantteile 57 und 58 weist einen in sich geschlossenen Verlauf auf und erstreckt sich quer und insbesondere senkrecht zu einer Karosserie-Längsachse 12.
  • Die Spantteile 57 und 58 sind als Blechumformteil ausgebildet. Das Spantteil 57 weist eine Spantwand 184 auf. Die Spantwand 184 setzt sich aus einstückig miteinander verbundenen Wandabschnitten 214 und 216 zusammen. Der Wandabschnitt 214 ist außenseitig angeordnet und erstreckt sich in zu der Karosserie-Längsachse 12 parallelen Richtungen. Der Wandabschnitt 216 erstreckt sich in einer zumindest annähernd senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12 angeordneten Ebene (ohne Bezugszeichen).
  • Das Spantteil 58 weist eine Spantwand 186 auf, welche Wandabschnitte 218 und 220 umfasst. Der Wandabschnitt 218 ist innenseitig angeordnet und erstreckt sich im Wesentlichen in zu der Karosserie-Längsachse 12 parallelen Richtungen. Der Wandabschnitt 220 ist seitlich angeordnet und erstreckt sich im Wesentlichen in einer Ebene quer zu der Karosserie-Längsachse 12. Die Wandabschnitte 214 und 216 des Spantteils 57 und die Wandabschnitte 218 und 220 des Spantteils 58 ergänzen sich insgesamt zu einem in sich geschlossenen Querspantprofil.
  • Die Spantteile 57 und 58 können mit Hilfe einer Verbindungseinrichtung 90 miteinander verbunden werden. Die Verbindungseinrichtung 90 kann beispielsweise eine Schweißverbindung umfassen, welche den seitlichen Wand abschnitt 220 mit dem außenseitigen Wandabschnitt 214 verbindet. Eine entsprechende Schweißverbindung kann zwischen dem innenseitigen Wandabschnitt 218 und dem seitlichen Wandabschnitt 216 vorgesehen sein. Die Verbindungseinrichtung 90 kann alternativ oder ergänzend auch eine Klebverbindung umfassen.
  • Die seitlichen Wandabschnitte 216 und 218 weisen eine Mehrzahl von Materialaussparungen 222 auf. Jeweils zwei Materialaussparungen 222 sind zueinander benachbart angeordnet, so dass sie eine Anschlussachse 158 zum Anschluss eines bodenseitig angeordneten Längsspants 38 sowie eine Anschlussachse 160 zum Anschluss eines dachseitig angeordneten Längsspants 46 definieren. Auf diese Weise kann eine besonders einfach aufgebaute Befestigungseinrichtung 146 zur Befestigung eines Längsspants 38, 46 an dem Querspant 56 gebildet werden. Diese Befestigungseinrichtungen 146 eignen sich besonders gut zur Befestigung eines Längsspants 38, 46, der auf Höhe des Querspants 56 nicht geteilt, sondern durchgängig ist.
  • Für eine besonders sichere Fixierung der Längsspante 38, 46 an dem Querspant 56 ist es möglich, die Längsspante 38, 46 entlang der Aussparungen 222 mit den Längsspanten zu verschweißen. Alternativ oder ergänzend hierzu können auch die einem Längsspant 38, 46 zugewandten Innenflächen (ohne Bezugszeichen) der Wandabschnitte 214 und/oder 218 mit zylindrischen Außenflächen 224 der Längsspante 38, 46 verbunden werden, beispielsweise mit Hilfe einer Klebeverbindung.
  • Ein in den 13 und 14 dargestelltes Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 umfasst zwei Spantteile 57 und 58, die sich in einer gemeinsamen Ebene 226 erstrecken. Die Ebene 226 ist quer und insbesondere senkrecht zu der Karosserie-Längsachse 12. Die Spantteile 57 und 58 sind konzentrisch zueinander angeordnet. Die Spantteile 57 und 58 überlappen sich in einer Richtung quer zu der Karosserie-Längsachse 12 gesehen.
  • Die Spantteile 57 und 58 weisen jeweils einen flächigen Wandabschnitt 214 bzw. 218 auf. Die Wandabschnitte 214 und 218 erstrecken sich ringförmig um die Karosserie-Längsachse 12 herum. Die Wandabschnitte 214 und 218 sind zueinander beabstandet.
  • Der in den 13 und 14 dargestellte Querspant 56 weist eine Verbindungseinrichtung 90 auf, die mit einer Befestigungseinrichtung 146 eine bauliche Einheit bildet.
  • Die Verbindungseinrichtung 90 weist einen ersten Verbindungsabschnitt 128 auf, der eine sich im Wesentlichen parallel zu der Karosserie-Längsachse 12 erstreckende Außenfläche umfasst. Der Verbindungsabschnitt 128 ist mit einer dem Spantteil 58 zugewandten Innenfläche des Spantteils 57 verbunden, beispielsweise mit Hilfe einer Klebeschicht.
  • Die Verbindungseinrichtung 90 weist einen zweiten Verbindungsabschnitt 130 auf, der ebenfalls flächig ausgeführt ist und einer äußeren Umfangsseite 124 des inneren Spantteils 58 zugewandt ist. Der zweite Verbindungsabschnitt 130 und die Umfangsseite 124 sind beispielsweise mit Hilfe einer Klebeschicht miteinander verbunden.
  • Die Befestigungseinrichtung 146 weist einen ersten Anschlussabschnitt 154 und einen zweiten Anschlussabschnitt 156 auf. Die Anschlussabschnitte 154 und 156 sind auf einander abgewandten Seiten der Befestigungseinrichtung 146 angeordnet. Die Anschlussabschnitte 154 und 156 sind an mindestens einen der Verbindungsabschnitte 128 und 130 der Verbindungseinrichtung 90 angeformt.
  • Die Anschlussabschnitte 154 und 156 weisen ein mehreckförmiges Profil auf. Dieses mehreckförmige Profil ist dem Rohrprofil eines Abschnitts 50 eines Längsspants 46 angepasst. Zur Befestigung des Abschnitts 50 des Längsspants 46 wird der Abschnitt 50 mit seinem der Befestigungseinrichtung 146 zugewandten Ende auf den Anschlussabschnitt 154 aufgeschoben. Ein in den 13 und 14 nicht dargestellter, weiterer Abschnitt des Längsspants 46 kann in entsprechender Weise mit dem Anschlussabschnitt 156 der Befestigungseinrichtung 146 verbunden werden.
  • Die Anschlussabschnitte 154 und 156 definieren jeweils zugeordnete Anschlussachsen 158 und 160, die eine Vorzugsrichtung der mit der Befestigungseinrichtung 146 zu verbindenden Längsspante 46 oder Längsspantabschnitte vorgeben. Die Anschlussachsen 158 und 160 fluchten miteinander und erstrecken sich zumindest annähernd parallel zu der Karosserie-Längsachse 12.
  • Ein in 15 dargestelltes Ausführungsbeispiel eines Querspants 56 weist zwei im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete Spantteile 57 und 58 auf, die aus einem langfaserverstärkten Kunststoffmaterial hergestellt sind.
  • Die Spantteile 57 und 58 weisen zur Erhöhung ihrer Stabilität Verrippungen 228 auf.
  • Die Spantteile 57 und 58 sind auf Höhe eines Seitenabschnitts 64 unmittelbar benachbart zueinander angeordnet. In diesem Bereich können die Spantteile 57 und 58 beispielsweise mit Hilfe einer vorstehend beschriebenen Schraubverbindung 142 miteinander verbunden werden.
  • Im Bereich eines oberen Abschnitts 66 des Querspants 56 weisen die Spantteile 57 und 58 einen Abstand 230 zueinander auf.
  • Im Bereich des oberen Abschnitts 66 weisen die im Profil in etwa rechteckförmigen Spantteile 57 und 58 Längsspantaufnahmen 76 auf, die zur Aufnahme eines rechteckförmigen Längsspants 46 dienen. Die Längsspantaufnahmen 76 bilden eine Befestigungseinrichtung 146.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 96/12638 A1 [0002]

Claims (54)

  1. Fahrzeugkarosserie (10) mit mindestens einem sich quer zu einer Karosserie-Längsachse (12) erstreckenden, in sich geschlossenen Querspant (56), dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Querspant (56) mindestens zwei sich quer zu der Karosserie-Längsachse (12) erstreckende, in sich geschlossene Spantteile (57, 58) umfasst, welche mittels mindestens einer Verbindungseinrichtung (90) miteinander verbunden sind.
  2. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Spantteile (57, 58) zumindest abschnittsweise in zueinander parallelen oder im Wesentlichen parallelen Ebenen (86, 88) erstrecken.
  3. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Spantteile (57, 58) entlang der Karosserie-Längsachse (12) gesehen zumindest abschnittsweise überlappen.
  4. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Spantteile (57, 58) quer zu der Karosserie-Längsachse (12) gesehen zumindest abschnittsweise überlappen.
  5. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spantteile (57, 58) zueinander koaxial angeordnet sind.
  6. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Spantteil (57) mindestens eine erste Spantwand (184) und dass ein zweites Spantteil (58) mindestens eine zweite Spantwand (186) umfasst und dass die mindestens eine erste Spantwand (184) und die mindestens eine zweite Spantwand (186) gemeinsam ein Querspantprofil bilden.
  7. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Querspantprofil geschlossen ist.
  8. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Spantteile (57, 58) als Blechumformteil ausgebildet ist.
  9. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Spantteile (57, 58) aus einem Faserverbundkunststoff hergestellt ist.
  10. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spantteile (57, 58) entlang ihres Verlaufs gesehen relativ zueinander unterschiedlich beabstandet sind.
  11. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querspant (56) mindestens einen Seitenabschnitt (64) aufweist, in welchem die Spantteile (57, 58) unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind.
  12. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querspant (56) einen bezogen auf die Schwerkraftrichtung (28) oberen Abschnitt (66) aufweist, in welchem die Spantteile (57, 58) zueinander beabstandet angeordnet sind.
  13. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querspant (56) einen bezogen auf die Schwerkraftrichtung (28) unteren Abschnitt (62) aufweist, in welchem die Spantteile (57, 58) zueinander beabstandet angeordnet sind.
  14. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) integral mit mindestens einem der Spantteile (57, 58) ausgebildet ist.
  15. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) separat von den Spantteilen (57, 58) bereitgestellt ist.
  16. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) einen ersten Verbindungsabschnitt (128) zum Verbinden der Verbindungseinrichtung (90) mit einem ersten Spantteil (57) umfasst.
  17. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verbindungsabschnitt (128) und das erste Spantteil (57) formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind.
  18. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) einen zweiten Verbindungsabschnitt (130) zum Verbinden der Verbindungseinrichtung (90) mit einem zweiten Spantteil (58) umfasst.
  19. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Verbindungsabschnitt (130) und das zweite Spantteil (58) formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind.
  20. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste Verbindungsabschnitt (128) und der zweite Verbindungsabschnitt (130) in einer zu der Karosserie-Längsachse (12) parallelen oder im Wesentlichen parallelen Richtung erstrecken.
  21. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verbindungsabschnitt (128) und der zweite Verbindungsabschnitt (130) auf einander abgewandten Seiten der Verbindungseinrichtung (90) angeordnet sind.
  22. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) eine Klebverbindung umfasst.
  23. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) eine Schweißverbindung umfasst.
  24. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) eine Nietverbindung umfasst.
  25. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) eine Durchsetzfüge-Verbindung umfasst.
  26. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) eine Schraubverbindung (142) umfasst.
  27. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Schraubverbindung (142) mindestens ein erstes Schraubelement (168) und mindestens ein mit dem ersten Schraubelement (168) verschraubtes zweites Schraubelement (170) umfasst, wobei mindestens eines der Schraubelemente (168, 170) mindestens eines der Spantteile (57, 58) zumindest abschnittsweise durchsetzt.
  28. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Spantteile (57, 58) mindestens ein Verstärkungselement (178) zur Befestigung und/oder Aufnahme mindestens eines Schraubelements (168, 170) umfasst.
  29. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der mindestens einen Verbindungseinrichtung (90) eine Spannkraft erzeugbar ist, welche die Spantteile (57, 58) gegeneinander verspannt.
  30. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spantteile (57, 58) Kraftübertragungsflächen (180) aufweisen, welche miteinander in einem kraftschlüssigen Eingriff stehen.
  31. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungsflächen (180) miteinander in einem formschlüssigen Eingriff stehen.
  32. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Kraftübertragungsflächen (180) ein verzahntes Profil aufweist.
  33. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) einen in sich geschlossenen Verlauf aufweist.
  34. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) bezogen auf die Karosserie-Längsachse (12) auf einer Umfangsseite (124) mindestens eines der Spantteile (57, 58) angeordnet ist.
  35. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) mindestens ein Positionierelement (126) zur Positionierung mindestens eines der Spantteile (57, 58) relativ zu der Verbindungseinrichtung (90) umfasst.
  36. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) mindestens eine Verriegelungseinrichtung (182) umfasst, mittels welcher die Spantteile (57, 58) relativ zueinander verriegelbar sind.
  37. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Verriegelungseinrichtung (182) mindestens ein Verriegelungselement (188) umfasst, welches aus einer Ruhelage, in welcher die Spantteile (57, 58) voneinander gelöst sind, in eine Arbeitslage, in welcher die Spantteile (57, 58) miteinander verriegelt sind, überfahrbar ist.
  38. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (182) zur Überführung des Verriegelungselements (188) aus der Ruhelage in die Arbeitslage eine Antriebseinrichtung (202) umfasst.
  39. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (202) als Drehantrieb (204) ausgebildet ist.
  40. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verriegelungselement (188) in seiner Arbeitslage mindestens eines der Spantteile (57, 58) zumindest abschnittsweise hintergreift.
  41. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 37 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verriegelungselement (188) an mindestens einem der Spantteile (57, 58) gelagert ist.
  42. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen Längsspant (20, 38, 46) und durch mindestens eine Befestigungseinrichtung (146) zur Befestigung des mindestens einen Längsspants (20, 38, 46) an dem mindestens einen Querspant (56).
  43. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (146) mindestens einen Befestigungsabschnitt (148, 150) zur Befestigung an mindestens einem der Spantteile (57, 58) umfasst.
  44. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Befestigungsabschnitt (148, 150) zwischen zwei Spantteilen (57, 58) angeordnet ist.
  45. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 42 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (146) mindestens zwei Befestigungsabschnitte (148, 150) umfasst, die auf einander abgewandten Seiten der Spantteile (57, 58) angeordnet sind.
  46. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 42 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Befestigungseinrichtung (146) und die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) miteinander verbunden sind.
  47. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 42 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Befestigungseinrichtung (146) und die mindestens eine Verbindungseinrichtung (90) miteinander einstückig ausgebildet sind.
  48. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 42 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (146) mindestens einen Anschlussabschnitt (154, 156) zum Anschluss mindestens eines Längsspants (20, 38, 46) oder Längsspantabschnitts (24, 30, 42, 44, 50, 52) umfasst.
  49. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussabschnitt (154, 156) eine Anschlussachse (158, 160) vorgibt, die sich in einer zu der Karosserie-Längsachse (12) parallelen oder im Wesentlichen parallelen Richtung erstreckt.
  50. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der Ansprüche 42 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (146) mindestens zwei Anschlussabschnitte (154, 156) zum Anschluss von jeweils mindestens einem Längsspant (20, 38, 46) oder Längsspantabschnitt (24, 30, 42, 44, 50, 52) umfasst.
  51. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Anschlussabschnitte (154, 156) zwei zueinander parallele Anschlussachsen (158, 160) vorgeben.
  52. Fahrzeugkarosserie (10) nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Anschlussachsen (158, 160) miteinander fluchten.
  53. Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage eines ersten Spantteils (57) relativ zu einem zweiten Spantteil (58) mittels der mindestens einen Verbindungseinrichtung (90) einstellbar ist.
  54. Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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