DE19503011C2 - Tamponapplikator und Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung - Google Patents
Tamponapplikator und Verfahren und Vorrichtung zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Tamponapplikator sowie ein
Verfahren und eine Vorrichtung zu seiner
Herstellung gemäß dem Oberbegriff der
Patentansprüche 1, 24 und 25. Ein Tamponapplikator der dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1 entsprechenden Gattung ist
aus WO 94/10959 bekannt.
Der Tamponapplikator gemäß WO 94/10959 umfaßt eine
zylindrische Applikatorhülse aus einer Papierschicht, wobei
ein Schwächungsbereich in Form einer Nut an der Basis der
Segmente vorgesehen ist und als Scharnier für die Segmente
dient, um die zum Ausbiegen der Segmente während des
Ausstoßens eines Tampons aufzubringenden Kräfte zu vermindern.
Zusätzlich können im Bereich des Scharniers mehrere kleine,
sich in Umfangsrichtung erstreckende Einschnitte der
Segmentschlitze im Bereich des Scharniers vorgesehen sein.
Diese Einschnitte sollen das Biegemoment und die Festigkeit
des Scharniers sowohl durch die Verringerung der Länge des zu
biegenden Segmentes als auch durch eine Reduzierung der
Krümmung des Segmentes erreicht werden. Ferner soll ein
Einschnitt an oder in der Nähe der Basis jedes
Segmentschlitzes vorgesehen sein. Darüber hinaus umfaßt der
bekannte Tamponhalter eine Prägezone an der Innenseite des
Tamponhalterrohres, die das Scharnier axial überlappt. Das
Scharnier soll in Form einer Nut oder Prägung an der
Außenseite vorgesehen sein. Die an der Innenseite
vorgesehenen, in Umfangsrichtung verlaufenden Schwächungs
linien sollen vorzugsweise an beiden Seiten der Scharniernut
angeordnet sein. Gegebenenfalls können die sich in
Umfangsrichtung erstreckenden Einschnitte oder Kerblinien mit
oder ohne die Scharniernut verwendet werden, und es können die
die Segmente trennenden Schlitze sich gegebenenfalls auch über
die Scharniernut hinaus erstrecken.
Aus US 44 53 925 ist ein Tamponapplikator bekannt, dessen
Hülsen aus spiralgewickeltem, laminiertem Papier bestehen.
Jedes Segment weist eine Längskerbung auf, die sich von der
Segmentspitze zurück bis vorzugsweise geringfügig über die
Basis der Segmente hinaus erstreckt. Ferner sind mehrere
querverlaufende Kerben an der Außenseite jedes Segmentes in
gleichem Abstand von der Spitze bis zur Basis der Segmente
vorgesehen. Eine einzige mittlere Kerblinie kann sich in
Längsrichtung von der stumpfkegeligen Spitze jedes Segmentes
bis zu einer Stelle erstrecken, die geringfügig jenseits der
Segmentbasis liegt.
AT-E 40787 (EP 0 115 193) beschreibt einen Tamponapplikator,
dessen Austrittsende einen geschwächten Gelenkteil entlang dem
Umfang des Tamponhalters und ein kuppenförmiges Ende aufweist,
wobei die Basis der Kuppe durch dem geschwächten Bereich
gebildet wird. Die Segmente sind durch radiale Schlitze
getrennt, die sich von der Öffnung bis zu dem geschwächten
Bereich, jedoch nicht darüber hinaus, erstrecken. Der
geschwächte Basisbereich der Segmente besteht vorzugsweise-aus
einer Nut, die sich kontinuierlich in Umfangsrichtung auf der
Außenseite der Applikatorhülse erstreckt. Es können Kerblinien
auf der Außenseite der Segmente vorgesehen sein.
Schließlich ist in GB 21 33 695 ein aus spiralgewickeltem
Papier hergestellter Tamponapplikator bekannt, der aus einem
ebenflächigen Rohling hergestellt ist, aus dessen einer
Längskante die das Vorderende bildenden und zu einer Rundkuppe
verformten Segmente ausgestanzt und an der Außenseite mit sich
quer zur Längsrichtung der Segmente erstreckenden Kerblinien
versehen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe einer wesentlichen
Verminderung des Ausschiebedrucks zugrunde, der zum Ausstoßen
des Tampons aus der Applikatorhülse aufzubringen ist, wobei
jedoch ein höchstmöglicher Einführungskomfort für die
Benutzerin gewährleistet werden soll. Die Erfindung sieht
ferner ein Verfahren und eine Vorrichtung vor, die eine
effiziente, die Anforderungen an eine Massenproduktion
erfüllende Herstellung des Tamponapplikators ermöglichen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die im Patentanspruch
1 aufgeführten Merkmale. Hierdurch wird erreicht, daß der
Biegewiderstand gegenüber einer Ausbiegung der Segmente beim
Ausstoßen eines in der Applikatorhülse angeordneten Tampons
wesentlich vermindert wird, weil die Breite und die Wölbung
jedes Segmentes an der in Umfangsrichtung verlaufenden
Scharnierlinie geringer als an der Segmentbasis sind. Zu
dieser Wirkung trägt ferner wesentlich die Tatsache bei, daß
die Schwächungslinien sich auf der Innenseite jedes Segmentes
im Abstand zwischen der Scharnierlinie und dem freien Ende
jedes Segmentes befinden, weil hierdurch auch der vor der
Scharnierlinie liegende Flächenabschnitt jedes Segmentes durch
partielle Schwächung der Wandstärke des Hülsenmaterials den
auf eine Ausbiegung der Segmente nach außen hin wirkenden
Ausstoßkräften einen geringeren Biegewiderstand entgegensetzt.
Die vollkommen glatte Außenseite der Segmente schließt jede
Irritation bei der Benutzung des Tamponapplikators aus. Ferner
ist es zweckmäßig, wenn die gegeneinander gebogenen Segmente
eine vorzugsweise konvex gewölbte, halbkugelförmige Kuppe
bilden.
Die Erfindung sieht ferner gemäß Anspruch 24 ein Verfahren zur
Herstellung des Applikators sowie gemäß den Patentansprüchen
25 bis 33 eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens
vor.
Die Unteransprüche 2 bis 23 und 26 bis 33 betreffen
vorteilhafte Ausgestaltungen des Tamponapplikators bzw. der
Vorrichtung zur Herstellung desselben.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der schematischen
Zeichnung eines Ausführungsbeispiels eines Tamponapplikators
sowie einer Vorrichtung zur Herstellung desselben näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines zweiteiligen
Tamponapplikators gemäß der Erfindung;
Fig. 2 das Vorderende einer Außenhülse des Tamponappli
kators in Fig. 1 in vergrößerter, weggebrochener
Darstellung;
Fig. 3 einen mittleren Längsschnitt nach Linie III-III in
Fig. 4, in teilweise weggebrochener Darstellung, mit
einer Ansicht der Innenseite der Applikatorhülse;
Fig. 4 eine Ansicht auf die Innenseite des Vorderendes der
Applikatorhülse gemäß Querschnitt IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Innenseite einer Abwicklung
einer Applikatorhülse mit ausgestanzten Segmenten,
in teilweise weggebrochener Darstellung;
Fig. 6 einen Querschnitt VI-VI durch Schwächungsbereiche
der Segmente in Fig. 5 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 7 einen Längsschnitt durch eine Außenform einer
kombinierten Kerb- und Prägevorrichtung mit einer
darin angeordneten Applikatorhülse nach dem Prägen
derselben;
Fig. 8 eine erste Ausführungsform eines Prägestempels der
Kerb- und Prägevorrichtung in einer Ausgangs- oder
Ruhestellung im Mittellängsschnitt;
Fig. 9 den Prägestempel gemäß Fig. 8 in Arbeitsstellung;
und
Fig. 10 eine zweite Ausführungsform eines Prägestempels in
Ruhestellung, in einem Mittellängsschnitt; und
Fig. 11 der Prägstempel gemäß Fig. 10 in Kerbstellung, in
teilweise weggebrochener Darstellung.
In Fig. 1 ist ein Tamponapplikator 10 gezeigt, der sich aus
einem rohrförmigen Schieber 12 und einer im wesentlichen
zylindrischen Applikatorhülse 14 zusammensetzt. Der Schieber
12 und/oder die Applikatorhülse 14 bestehen vorzugsweise aus
Papier oder einem papierähnlichen Material.
Die Applikatorhülse 14 umgibt einen nicht dargestellten Tampon
für die Frauenhygiene aus Flüssigkeit absorbierendem
Fasermaterial. Ein Rückholband 16 des Tampons hängt aus dem
hinteren Ende des Schiebers 12 heraus. Am Vorderende der
Applikatorhülse 14 sind mehrere, im allgemeinen dreieckförmige
Segmente 18 angeordnet, die symmetrisch zur Mittellängsachse
der Applikatorhülse 14 zu einer vorderen, konvex, vorzugsweise
halbkugelförmig gewölbten Kuppe 20 nach vorne und innen
gebogen sind. Jedes Segment 18 hat eine Innenseite 22 (Fig. 3
bis 7), eine Außenseite 24 (Fig. 1, 2 und 6), eine abgerundete
Spitze 26, eine Basis 28 (Fig. 2, 5 und 7) und sich
gegenüberliegende, abgerundete Seitenränder 30, 32. Die
Seitenränder 30, 32 jedes Segmentes 18 sind von den
Seitenrändern benachbarter Segmente 18 unabhängig und gemäß
Fig. 5 durch Schlitze 34 getrennt, die sich von der Spitze 26
jedes Segmentes 18 bis zu der Basis 28 der Segmente 18
erstrecken. Diese Basis 28 der Segmente 18 wird von dem
vorderen, vollzylindrischen Ende der Applikatorhülse 14
gebildet. Die Spitzen 26 der Segmente 18 begrenzen eine
vordere, mittlere Öffnung 48 der Applikatorhülse 14. Der
Durchmesser dieser Öffnung 48 kann z. B. 5 mm betragen (Fig.
4).
Es ist eine Schwächung der Segmente 18 ausschließlich an deren
Innenseite zur Verringerung ihrer Widerstandsfähigkeit gegen
eine Spreizbewegung der Segmente 18 beim Ausschieben eines
Tampons aus der Applikatorhülse 14 vorgesehen, die gemäß der
Erfindung in besonderer Weise ausgebildet und nachstehend
näher beschrieben ist.
Diese Schwächung jedes Segmentes 18 an dessen Innenseite 22
besteht einerseits aus mindestens einer Scharnierlinie 36, die
sich jeweils in Umfangsrichtung der Applikatorhülse 14
erstreckt. Gemäß Fig. 2 bis 6 ist jede Scharnierlinie 36 der
Segmente 18 in einem axialen Abstand a vor der Basis 28 der
Segmente 18 angeordnet, der im Bereich von jeweils 2 bis 6 mm
liegen sollte und im vorliegenden Ausführungsbeispiel
vorzugsweise 3,5 mm beträgt. Die Segmente 18 haben an ihrer
Basis 28 eine Breite von jeweils 8,8 mm. Gemäß Fig. 5 ist die
Länge jeder in die Innenseite 22 jedes Segmentes 18 gekerbten
Scharnierlinie 36 geringer als die Breite jedes Segmentes 18
bemessen und symmetrisch zur Längsachse jedes Segmentes 18
angeordnet. Im vorliegenden Fall liegen die beiden Enden jeder
Scharnierlinie 36 in einem Abstand d von z. B. 1 mm vor dem
nächstliegenden Seitenrand 30, 32 jedes Segmentes 18. Die
Länge jeder Scharnierlinie 36 beträgt 6,24 mm. Die Länge der
Segmente 18 zwischen deren Scharnierlinie 36 und Spitze 26
beträgt zwischen 7 mm und 12 mm, im vorliegenden
Ausführungsbeispiel vorzugsweise 10,735 mm.
Andererseits ist die Schwächung der-Segmente 18 an deren
Innenseite 22 durch Schwächungslinien 38 vorgesehen, die
jeweils unmittelbar an oder in geringem Abstand von der der
Spitze 26 jedes Segmentes 18 zugekehrten Seite der
Scharnierlinie 36 jedes Segmentes 18 beginnen und sich von
dort über einen Teilabschnitt der Länge jedes Segmentes 18
erstrecken.
In der teilweise weggebrochenen Draufsicht gemäß Fig. 5 ist
die Innenseite 22 einer Abwicklung der Applikatorhülse 14 aus
einem zunächst rechteckigen Längenabschnitt 40 aus
papierähnlichem Material mit einer Dicke von 0,3 mm bis 0,5
mm, vorzugsweise 0,35 mm bis 0,40 mm, veranschaulicht. Dieser
Längenabschnitt 40 kann, je nach Format, eine Gesamtlänge von
43,7 mm und eine Gesamtbreite von 152 mm aufweisen, wobei an
seinen Schmalseiten die Segmente 18 vorgesehen sind. Sämtlichen
Schwächungslinien 38 sind etwa zur Spitze 26 jedes Segmentes
18 hin ausgerichtet und weisen eine etwa gleiche Länge auf.
Infolgedessen verlaufen die Schwächungslinien 38 von der
Längsmitte jedes Segmentes 18 aus zu dessen Seitenrändern 30,
32 hin immer stärker parallel zu diesen Seitenrändern 30, 32.
Eine mittlere Schwächungslinie 38 jedes Segmentes 18 ist
vorzugsweise genau auf der Mittellängslinie des Segmentes 18
angeordnet. In Abweichung vom vorliegenden Ausführungsbeispiel
können die Schwächungslinien 38 jedes Segmentes 18 auch
parallel zueinander ausgerichtet sein. Ferner können die
Schwächungslinien 38 zur Mitte jedes Segmentes 18 hin
zunehmend länger bemessen sein. Die Schwächungslinien 38 sind
vorzugsweise 2,5 bis 6,5 mm lang. Besonders bevorzugt ist eine
Länge der Schwächungslinien 38 von 4 mm. Die Schwächungslinien
38 weisen vorteilhaft eine Teilung von 0,5 mm × 30° auf. Der
Querschnitt der Schwächungslinien 38 ist V-förmig, wobei der
Winkel der V-Schenkel 35° beträgt. Die größte lichte Breite
der V-förmigen Schwächungslinien 38 beträgt 0,5 mm bei einer
Eindringtiefe in das papierähnliche Material von etwa 2/3
seiner Dicke.
Die inneren und äußeren Krümmungsradien der von den Segmenten
18 gebildeten Kuppe 20 liegen im Bereich zwischen 6 bis 9 mm.
Es werden in der Regel drei verschiedene Kuppengrößen mit
äußeren Krümmungsradien von 6,65, 7,65 bzw. 8,65 mm und
inneren Krümmungsradien von 6,3, 7,25 bzw. 8,25 mm bei
Tamponapplikatoren mit Hülsen unterschiedlichen Durchmessers
für verschiedene Tampongrößen bevorzugt.
Dadurch, daß sowohl die geprägten Schwächungslinien 38 als
auch die Scharnierlinien 36 an der Innenseite 22 jedes
Segmentes 18 vorgesehen sind, bleibt die glatte, äußere
Oberfläche der Segmente 18 erhalten, die für ein leichtes
Einführen des Tamponapplikators 10 in die Körperhöhle
wesentlich ist. Darüber hinaus bietet die Anordnung der
Scharnierlinien 36 im axialen Abstand vor der Basis 28 und
vorzugsweise im Abstand hinter den Schwächungslinien 38 den
Vorteil einer Verminderung des Verformungswiderstandes jedes
Segmentes 18 beim Ausschieben eines in der Applikatorhülse 14
enthaltenen Tampons in die Körperhöhle, weil die Breite und
die Krümmung der Segmente 18 dort gegenüber ihrer Basis 28 und
das Biegemoment infolge der Schwächung der Segmente 18 an
ihrer Innenseite verringert sind. Denn die zum
Auseinanderspreizen der Segmente 18 beim Ausschieben des
Tampons aus der Applikatorhülse 14 notwendigen Biegekräfte
müssen nicht zu Beginn des Ausschiebens des Tampons, sondern
im wesentlichen erst dann aufgebracht werden, wenn das
Vorderende des Tampons etwa ein Viertel bis ein Drittel der
Länge der Segmente vorgeschoben worden ist.
Obwohl gemäß Fig. 5 die Schwächungslinien 38 und Scharnier
linien 36 gleichzeitig mit oder schrittweise vor oder nach dem
Ausstanzen der Segmente 18 in deren Innenseite 22 eingeprägt
oder gekerbt werden können, ist gemäß Fig. 7 eine Außenform 50
einer erfindungsgemäßen Präge- und Kerbvorrichtung mit einer
axialen, zylindrischen Ausnehmung 54 gezeigt, deren
Durchmesser etwa dem Außendurchmesser der Applikatorhülse 14
entspricht. Ferner weist die Außenform 50 einen konkav
gewölbten, vorzugsweise halbkugelförmigen Boden 56 zur
Aufnahme der dreieckförmigen Segmente 18 am Vorderende der
Applikatorhülse 14 auf. In der Ausnehmung 54 ist die
Innenseite 22 einer Applikatorhülse 14 im Mittellängsschnitt
nach dem Prägen der Schwächungslinien 38 zu sehen.
Als weiterer Teil dieser Präge- und Kerbvorrichtung sind zum
Prägen der Schwächungslinien 38 und zum Kerben der
Scharnierlinien 36 eine erste Ausführungsform eines Präge
stempels 60 in den Fig. 8 und 9 sowie eine zweite Ausfüh
rungsform eines Prägestempels 120 in Fig. 10 und 11 gezeigt.
Gemäß Fig. 8 bis 11 sind bei beiden Ausführungsformen der
Präge- und Kerbvorrichtung die Prägestempel 60; 120 mit einem
Prägekopf 82; 121 ausgerüstet, dessen Durchmesser dem
Innendurchmesser der Applikatorhülse 14 und dessen konvex
gekrümmte, vorzugsweise halbkugelförmige Stirnfläche 83; 123
der innenseitigen Form der Kuppe 20 der Applikatorhülse 14 in
Fig. 1 weitgehend entsprechen. Die Außenseite der Prägeköpfe
82; 121 ist teilweise mit einer sich über ihren Umfang
erstreckenden Rändelung 84 versehen, die der Einfachheit
halber nur in Fig. 8 dargestellt ist.
Die Prägestempel 60; 120 sind jeweils mit mehreren, kreis
sektorähnlichen Kerbbacken 94; 132 versehen, deren Umfangs
winkel 60° beträgt und somit der Anzahl von sechs Segmenten 18
entspricht. Die Kerbbacken 94; 132 sind mittels einer
Betätigungsvorrichtung 85; 125 radial zur Mittellängsachse des
Prägekopfes 82; 121 hin und her bewegbar und außen mit
Kerbschneiden 98; 136 versehen, die in einer senkrecht zur
Hauptachse des Prägekopfes 82; 121 gerichteten Ebene in
Winkelabständen auf einem imaginären Kreis zum Einkerben der
Scharnierlinien 36 an der Innenseite 22 der dreieckförmigen
Segmente 18 einer Applikatorhülse 14 angeordnet sind.
Die Betätigungsvorrichtung 85; 125 für die Kerbbacken 94; 132
besteht jeweils aus einem Spreizkegel 88; 128, der in dem
Prägestempel 60 bzw. 120 axial verschiebbar gelagert ist. Die
Kerbbacken 94; 132 weisen Spreizsegmente 96; 134 auf, die am
Spreizkegel 88; 128 zu dessen Hauptachse radial beweglich
anliegen. Wenn der Prägekopf 82; 121 beim Eintauchen in die
Außenform 50 in Fig. 7 am gewölbten Boden 56 von deren
zylindrischer Ausnehmung 54 Widerstand findet, werden die
Kerbbacken 94; 132 mit ihren Kerbschneiden 98; 136 durch eine
axiale Bewegung des Spreizkegels 88; 128 um ein bestimmtes Maß
radial über den Außenumfang des Prägekopfes 82; 121
hinausbewegt, um die Scharnierlinien 36 in die Innenseite 22
der Segmente 18 der Applikatorhülse 14 einzukerben.
Gemäß Fig. 8 und 9 ist bei der ersten Ausführungsform der
Präge- und Kerbvorrichtung der halbkugelförmige Prägekopf 82
des Prägestempels 60 an einem vorderen Ende einer Stempelhülse
62 axial beweglich angeordnet. Die Rändelung 84 erstreckt sich
über den Umfang der Stirnfläche des Prägekopfes 82 auf einem
begrenzten Längenabschnitt von z. B. 5 mm. Diese Rändelung 84
besteht aus Prägerippen, die sich in axialer Richtung des
Prägekopfes 82 z. B. über eine Länge von 5 mm erstrecken und
eine Teilung von etwa 0,5 mm × 30° aufweisen.
Der Prägekopf 82 ist an seiner Rückseite an einem Montage
schaft 78 koaxial befestigt, der sich durch die Mitte der
Kerbbacken 94, des Spreizkegels 88, einer von Tellerfedern
gebildeten Druckfeder 86 und durch eine Bohrung 70 in einer
Querwand 68 der Stempelhülse 62 axial beweglich erstreckt. Ein
tellerartige Erweiterung 80 des Montageschaftes 78 liegt an
der dem Prägekopf 82 abgekehrten Seite der Querwand 68 der
Stempelhülse 62 an und fixiert damit den axialen Abstand des
Prägekopfes 82 von der Stempelhülse 62.
Die Querwand 68 bildet den Boden eines Hohlraums 74 der
Stempelhülse 62, der an seinem dem Prägekopf 82 zugekehrten
Ende eine zylindrische Erweiterung 76 aufweist. Die Druckfeder
86 ist in dem Hohlraum 74 der Stempelhülse 62 angeordnet und
stützt sich unter Vorspannung mit einem Ende an der Querwand
68 der Stempelhülse 62 und mit dem anderen Ende an dem
Spreizkegel 88 ab.
Der Spreizkegel 88 hat einen zylindrischen Abschnitt 90, der
dem Prägekopf 82 abgekehrt und in dem zylindrischen Hohlraum
74 der Stempelhülse 62 axial beweglich geführt ist. Ein
stumpfkegelförmiger Abschnitt 92 erstreckt sich von diesem
zylindrischen Abschnitt 90 in die zylindrische Erweiterung 76
am Vorderende des Hülsenabschnitts 73.
Die Kerbschneiden 98 der sechs Kerbbacken 94 erstrecken sich
jeweils radial zum Montageschaft 78 durch sechs radiale Nuten
116 in einem Stirnrand 102 des vorderen Hülsenabschnitts 73
der Stempelhülse 62. Dabei sind die Kerbbacken 94 in der in
Fig. 8 gezeigten Ruhe- oder Ausgangsstellung in einem
lichten, axialen Abstand von einem Nutboden 117 der Nuten 116
angeordnet und liegen mit ihren Kerbschneiden 98 an einer
rückseitigen Stirnfläche 100 des Prägekopfes 82 an. Dabei
entspricht der genannte, lichte Abstand zwischen den
Kerbbacken 94 und den Nutböden 117 etwa der Länge des
Arbeitshubes des Prägekopfes 82.
Die Spreizsegmente 96 der Kerbbacken 94 erstrecken sich
teilweise in die zylindrische Erweiterung 76 der Stempelhülse
62. Außenseiten 97 der Spreizsegmente 96 verlaufen
achsparallel zum Montageschaft 78 und sind auf einem
imaginären Hüllzylinder von der Wand der zylindrischen
Erweiterung 76 in einem radialen Abstand angeordnet, der
großer als der radiale Arbeitshub der Kerbbacken 94 bemessen
ist.
Die Spreizsegmente 96 liegen mit ihren Innenseiten 99 auf
einer imaginären, stumpfkegelförmigen Hüllfläche, deren
Kegelwinkel demjenigen des Spreizkegels 88 entspricht, und
stützen sich auf dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 92 des
Spreizkegels 88 ab. Dabei sind sich gegenüberliegende
Stirnseiten der Kerbbacken 94 und des Spreizkegels 88 in einem
axialen Abstand voneinander angeordnet, der ausreichend groß
bemessen ist, damit die Kerbbacken 94 mit ihren
Spreizsegmenten 96 auf den Spreizkegel 88 axial aufgleiten und
dabei in ihre radial äußere Kerbposition gemäß Fig. 9 bewegt
werden können, wenn der Prägekopf 82 in der Außenform 50 seine
Prägeposition erreicht hat und dabei entgegen der Wirkung der
Druckfeder 86 mit den Kerbbacken 94 in Richtung der
Stempelhülse 62 verschoben wird.
In Fig. 8 ist ein stangenförmiger Halter 58 des Prägekopfes 82
durch nicht gezeigte, an sich bekannte Elemente koaxial hin
und her bewegbar angeordnet und mit einem Außengewinde 61
versehen. Ein hinterer Hülsenabschnitt 72 der zylindrischen
Stempelhülse 62 ist an ihrem hinteren, dem Halter 58
zugekehrten Ende mit einer koaxialen, zylindrischen Vertiefung
64 mit einem Innengewinde 66 versehen, mit welchem die
Stempelhülse 62 auf den Halter 58 axial einstellbar
aufgeschraubt ist. Die Vertiefung 64 ist durch die Querwand 68
begrenzt.
Die Kerbbacken 94 sind an ihrer dem Prägekopf 82 zugekehrten
Vorderseite jeweils mit einem axialen Fortsatz 104 versehen.
Diese Fortsätze 104 weisen an ihrer radialen Außenseite in
bezug auf den Montageschaft 78 konzentrische,
kreisbogenförmige Nuten 106 auf. Ein Federring 108, Z.B. ein
O-Ring aus elastischem Werkstoff, wie Gummi, oder eine
ringförmige Schraubenzugfeder, ist in diese sich über den
Umfang der Fortsätze 104 erstreckenden Nuten 106 der Kerb
backen 94 eingelegt, um die Kerbbacken 94 gegen den Spreiz
kegel 88 unter elastischer Vorspannung zu halten.
Der Prägekopf 82 ist an seiner Rückseite mit einem Ringraum 110
versehen, dessen Kopfwand 112 zum Montageschaft 78 normal
gerichtet und im axialen Abstand von den Fortsätzen 104 der
Kerbbacken 94 angeordnet ist. Der Ringraum 110 ist von einem
ringförmigen Rand 114 umgeben, der die rückseitige,
kreisförmige Stirnfläche 100 aufweist, welche, wie erwähnt,
an der dem Prägekopf 82 zugekehrten Stirnseite der Kerbbacken
94 anliegt.
Fig. 9 zeigt die Prägestellung des Prägekopfes 82, die dieser
einnimmt, wenn der Prägestempel 60 seine Endstellung in der
Außenform 50 erreicht hat. In dieser Prägestellung stehen die
Kerbschneiden 98 radial über den rückseitigen Außenrand des
Prägekopfes 82 hinaus vor und kerben daher die Scharnierlinien
36 jeweils in die Innenseite der Segmente 18 der
Applikatorhülse 14 ein. Gleichzeitig werden die
Schwächungslinien 38 durch die Rändelung 84 des Prägekopfes 82
in die Innenseite 22 der Segmente 18 eingeprägt. Es versteht
sich, daß je nach der Art des gewählten Prägemusters und der
Umfangslänge der Scharnierlinie 36 für jedes Segment 18 die
Applikatorhülse 14 hinsichtlich der Lage ihrer Segmente 18
gegenüber dem Prägekopf 82 und den Kerbschneiden 98
ausgerichtet werden muß.
In Fig. 10 ist die zweite Ausführungsform des Prägestempels
120 mit dem halbkugelförmigen Prägekopf 121 gezeigt, bei dem
der Einfachheit halber die Rändelung nicht mehr gezeigt ist.
Durch diesen Prägekopf 121 erstreckt sich eine mittlere
Bohrung 122, die an der Außenseite des Prägekopfes 121
erweitert ist und an der Rückseite des Prägekopfes 121 in eine
koaxiale, zylindrische Ausnehmung 126 ausmündet. Diese
Ausnehmung 126 ist von einem ringförmigen Rand 129 umgeben,
der eine rückseitige, kreisförmige Stirnfläche 131 aufweist.
Der Prägekopf 121 ist am Vorderende einer Stempelhülse 138
fest angeordnet, das einen mittleren, zylindrischen Hohlraum
137 aufweist, der, ähnlich der Stempelhülse 62 in Fig. 8 und
9, mit einer Querwand 135 versehen ist, die eine mittlere
Bohrung 133 hat.
Ein Montageschaft 118 ist, ähnlich Fig. 8 und 9, in der
Stempelhülse 138 und deren Querwand 135 axial beweglich
gelagert, bildet aber, im Gegensatz zur ersten Ausführungs
form, nicht nur mit der Betätigungsvorrichtung 125, sondern
auch mit einem vorderen Stößel 124 eine Einheit. Der Stößel
124 steht in seiner unbetätigten Stellung durch die mittlere
Bohrung 122 des Prägekopfes 121 hindurch über dessen gewölbte
Stirnfläche 123 hinaus vor. Die Länge, mit welcher der Stößel
124 über die Stirnfläche 123 hinaus vorsteht, reicht in
Abhängigkeit von der Dicke des Kartonmaterials für den
Applikator für den Arbeits- oder Kerbhub des Montageschaftes
118 zum Einkerben der Scharnierlinien 36 an der Innenseite 22
der Segmente 18 der Applikatorhülse 10 aus.
Der stumpfe Spreizkegel 128 der Betätigungsvorrichtung 125
ist, im Gegensatz zur ersten Ausführungsform, zu einer
Kopfwand 139 der Ausnehmung 126 hin erweitert ist. Eine
schraubenförmige Druckfeder 130 ist in dem Hohlraum 137 der
Stempelhülse 138 angeordnet, die sich unter Vorspannung mit
ihrem einen Ende an der Querwand 135 und mit ihrem anderen
Ende an einer dem Prägekopf 121 abgekehrten Stirnseite des
Spreizkegels 128 abstützt. Infolgedessen wird der Spreizkegel
128 mit seiner vorderen Stirnseite in der in Fig. 10 gezeigten
Ausgangsstellung gegen die Kopfwand 139 der Ausnehmung 126
gedrückt.
Der Prägekopf 121 ist mit der Stempelhülse 138 des Präge
stempels 120 in einem bestimmten, unveränderlichen, axialen
Abstand unter Bildung radialer Durchtrittsöffnungen 140 für
den Durchtritt der Kerbbacken 132 zwischen der hinteren
Stirnfläche 131 des Prägekopfes 142 und einer vorderen
Stirnfläche 142 der Stempelhülse 138.
Die Spreizsegmenten 134 an der dem Prägekopf 121 zugekehrten
Seite der Kerbbacken 132 sind in einer zur Längsachse des
Prägestempels 120 normalen Ebene mit kreisbogenförmigen Nuten
106 zur Aufnahme eines Zugfederringes 108 versehen, mittels
welchem die Kerbbacken 132 in bezug auf die Längsachse des
Prägestempels 120 radial nach innen vorgespannt sind.
Ist die Außenform 50 gemäß Fig. 7 mit einer Applikatorhülse 14
bestückt, kann der Prägekopf 121 in die Außenform 50
eingeführt werden. Dabei wird der Stößel 124 durch die
vordere, von den freien Enden der Segmente 18 der Applika
torhülse 14 begrenzte Öffnung 48 hindurch gegen den kugel
kalottenförmigen Boden 56 der Außenform 50 entsprechend der
Dicke des Kartonmaterials bewegt und durch diesen in den
Prägekopf 121 axial hineingedrückt. Dadurch spreizt der
Spreizkegel 128 die Kerbbacken 132, so daß deren
Spreizsegmente 134 mit ihren Kerbschneiden 136 radial nach
außen bewegt werden, um die Innenseite der Segmente 18 mit den
Scharnierlinien 36 zu versehen. Der Prägekopf 121 ist an
seiner Außenseite, ähnlich dem Prägekopf 82 in Fig. 8 und 9,
mit Prägerippen versehen, die hier nicht dargestellt sind.
Anstelle der Prägerippen kann ggf. auch eine aus punktförmigen
Noppen bestehende Rändelung zur Herstellung des
Schwächungsbereichs an der Innenseite der Segmente 18 der
Applikatorhülse 14 vorgesehen sein.
Das Verfahren zum Herstellen des Tamponapplikators 10 umfaßt
das Zuführen einer sich längs erstreckenden Bahn aus
papierähnlichem Material mit einer Breite, die etwas größer
als die doppelte Länge der fertigen Applikatorhülse 14
bemessen ist. Dabei werden aus den beiden Längsrändern der
Bahn kontinuierlich oder schrittweise aufeinanderfolgend die
Segmente 18 ausgeschnitten. Danach wird die Bahn in
Längenabschnitte unterteilt, deren Länge der Umfangslänge
einer Applikatorhülse 14 jeweils entspricht. Daraufhin werden
die Längenabschnitte in der Längsmitte durchschnitten, so daß
jeweils zwei Längenabschnitte 40 entsprechend der Abwicklung
in Fig. 5 gebildet werden. Nun werden das vordere und hintere
Ende jedes Längenabschnitts 40 zu einer zylindrischen
Applikatorhülse 14 durch Kleben oder Heißsiegeln miteinander
verbunden. Anschließend werden die Segmente 18 zu einer
halbkugelförmigen Kuppe 20 mit einer mittleren, von den
Spitzen 26 der Segmente 18 begrenzten Öffnung 48 geformt.
Dabei werden gleichzeitig ausschließlich in die Innenseite 22
und im axialen Abstand von der Basis 28 der Segmente 18 eine
in Umfangsrichtung der Applikatorhülse 14 gerichtete Schar
nierlinie 36 sowie sich im wesentlichen in Längsrichtung der
Segmente 18 erstreckende Schwächungslinien 38 auf der den
Basen 28 abgekehrten Seite jeder Scharnierlinie 36 eingeprägt.
Die gleichzeitige Prägung der in Umfangsrichtung der Segmente
18 verlaufenden Scharnierlinien 36 und längs gerichteten
Schwächungslinien 38 an der Innenseite der Segmente 18 der
Applikatorhülse 14 erfolgt zwischen dem Prägekopf 82 bzw. 121
und der Außenform 50 mittels der glatten, konkav gewölbten
Ausnehmung 54.
Bei dem oben beschriebenen zweiteiligen Tamponapplikator kann
die Außenhülse an ihrer Innenwandung mit einem an sich
bekannten, radial nach innen vorstehenden Ausstoßelement
versehen sein, das durch einen Längsschlitz des hülsenförmigen
Schiebers hindurchragt und zunächst am Rückholende eines im
Schieber angeordneten Tampons anliegt. Bei Ingebrauchnahme des
Tamponapplikators kann der Schieber bis hinter das Rückholende
des Tampons aus der Außenhülse herausgezogen werden, wobei das
Ausstoßelement den Tampon stationär hält, so daß dieser
schließlich an der Innenwand der Außenhülse anliegt und
anschließend in die Körperhöhle ausgestoßen werden kann.
In Abweichung von dem beschriebenen Ausführungsbeispiel eines
zweiteiligen Tamponapplikators mit Außenhülse und Schieber
kann der Tamponapplikator jedoch auch als Einzelhülse
verwendet werden. Hierbei wird das Rückholband eines in der
Applikatorhülse angeordneten Tampons zwischen der Innenwand
der Applikatorhülse und der etwa zylindrischen Umfangsfläche
des Tampons durch eine Öffnung oder einen Schlitz in der
zylindrischen Hülsenwandung im Bereich des Ausstoßendes der
Applikatorhülse hindurchgeführt, so daß der Tampon durch
Herausziehen des Rückholbandes aus der Applikatorhülse in die
Körperhöhle eingeführt werden kann.
Bezugszeichenliste
10 Tamponapplikator
12 Schieber
14 Applikatorhülse
16 Rückholband
18 Segment
20 Kuppe
22 Innenseite
24 Außenseite
26 abgerundete Spitze (Segment)
28 Basis
30 Seitenrand
32 Seitenrand
34 Schlitze
36 Scharnierlinie
38 Schwächungslinien
40 Längenabschnitt
48 Öffnung
50 Außenform
54 Ausnehmung
56 Boden
58 Halter
60 Prägestempel
61 Außengewinde
62 Stempelhülse
64 Vertiefung
66 Innengewinde
68 Querwand
70 Bohrung
72 Hülsenabschnitt (hinterer)
74 Hohlraum
76 Erweiterung
78 Montageschaft
80 tellerartige Erweiterung (Montageschaft)
82 Prägekopf
83 Stirnfläche (Prägekopf)
84 Rändelung
85 Betätigungsvorrichtung
86 Druckfedern (Vorspannvorrichtung)
88 Spreizkegel
90 zylindrischen Abschnitt
92 stumpfkegelförmiger Abschnitt
94 Kerbbacken
96 Spreizsegmente
98 Kerbschneiden
100 rückseitige Stirnfläche
102 Stirnrand
104 axialer Fortsatz
106 kreisbogenf. Nuten
108 Federring
110 Ringraum
112 Kopfwand
114 ringförmiger Rand
116 radiale Nuten
117 Nutboden
118 Montageschaft
120 Prägestempel
121 Prägekopf
122 Bohrung
123 Stirnfläche
124 Stößel
125 Betätigungsvorrichtung
126 Ausnehmung
127 Kegelfläche
128 Spreizkegel
129 ringförmiger Rand
130 Druckfeder
131 rückseitige Stirnfläche
132 Kerbbacken
133 Bohrung
134 Spreizsegmente
135 Querwand
136 Kerbschneiden
137 Hohlraum, mittl., zyl.
138 Stempelhülse
139 Kopfwand
140 Durchtrittsöffnungen
142 Stirnfläche
12 Schieber
14 Applikatorhülse
16 Rückholband
18 Segment
20 Kuppe
22 Innenseite
24 Außenseite
26 abgerundete Spitze (Segment)
28 Basis
30 Seitenrand
32 Seitenrand
34 Schlitze
36 Scharnierlinie
38 Schwächungslinien
40 Längenabschnitt
48 Öffnung
50 Außenform
54 Ausnehmung
56 Boden
58 Halter
60 Prägestempel
61 Außengewinde
62 Stempelhülse
64 Vertiefung
66 Innengewinde
68 Querwand
70 Bohrung
72 Hülsenabschnitt (hinterer)
74 Hohlraum
76 Erweiterung
78 Montageschaft
80 tellerartige Erweiterung (Montageschaft)
82 Prägekopf
83 Stirnfläche (Prägekopf)
84 Rändelung
85 Betätigungsvorrichtung
86 Druckfedern (Vorspannvorrichtung)
88 Spreizkegel
90 zylindrischen Abschnitt
92 stumpfkegelförmiger Abschnitt
94 Kerbbacken
96 Spreizsegmente
98 Kerbschneiden
100 rückseitige Stirnfläche
102 Stirnrand
104 axialer Fortsatz
106 kreisbogenf. Nuten
108 Federring
110 Ringraum
112 Kopfwand
114 ringförmiger Rand
116 radiale Nuten
117 Nutboden
118 Montageschaft
120 Prägestempel
121 Prägekopf
122 Bohrung
123 Stirnfläche
124 Stößel
125 Betätigungsvorrichtung
126 Ausnehmung
127 Kegelfläche
128 Spreizkegel
129 ringförmiger Rand
130 Druckfeder
131 rückseitige Stirnfläche
132 Kerbbacken
133 Bohrung
134 Spreizsegmente
135 Querwand
136 Kerbschneiden
137 Hohlraum, mittl., zyl.
138 Stempelhülse
139 Kopfwand
140 Durchtrittsöffnungen
142 Stirnfläche
Claims (36)
1. Tamponapplikator (10) für die Frauenhygiene, umfassend
- a) eine zylindrische Applikatorhülse (14) aus Papier oder papierähnlichem Material, bestehend aus:
- b) einem vorderen Ende, das eine Mehrzahl von im allgemeinen dreieckförmigen Segmenten (18) umfaßt, die unter Bildung einer Kuppe (20) zur Mittel längsachse der Applikatorhülse (14) nach vorne und innen gebogen sind; wobei
- c) jedes Segment (18) eine Innenseite (22) und eine Außenseite (24), sich gegenüberliegende Seitenränder (30, 32), eine Spitze (26) und eine Basis (28) hat, die von dem vorderen, vollzylindrischen Ende der Applikatorhülse (14) gebildet ist,
- d) die Seitenränder (30, 32) jedes Segmentes (18) von den Seitenrändern (30, 32) benachbarter Segmente (18) unabhängig sind, und
- e) Schwächungslinien an der Innenseite der Segmente (18) der Applikatorhülse (14) sowie
- f) eine in Umfangsrichtung der Applikatorhülse (14) verlaufende Scharnierlinie (36) zur Verringerung der Widerstandsfähigkeit der Segmente (18) gegen eine Spreizbewegung der Segmente (18) beim Ausschieben eines Tampons aus der Applikatorhülse (14) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- g) die Scharnierlinie (36) an der Innenseite (22) jedes Segmentes (18) im axialen Abstand von der Basis (28) sowie von den Schwächungslinien (38) jedes Segmentes (18) angeordnet ist und
- h) die ausschließlich an der Innenseite der Segmente (18) vorgesehenen Schwächungslinien (38) sich im wesentlichen in Längsrichtung jedes Segmentes (18) und nur auf einem Teil der Länge jedes Segmentes (18) erstrecken.
2. Tamponapplikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine der Schwächungslinien (38) jedes Segmentes (18)
auf der zur Spitze (26) hin gerichteten Mittellängsachse
jedes Segmentes (18) angeordnet ist.
3. Tamponapplikator nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schwächungslinien (38) eine gleiche
Länge aufweisen.
4. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (38)
jeweils zur Spitze (26) des zugehörigen Segmentes (18)
hin ausgerichtet sind.
5. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (38)
etwa parallel zur Längsachse jedes Segmentes (18)
angeordnet sind.
6. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der
Schwächungslinien (38) zur Mittellängsachse des zuge
hörigen Segmentes (18) hin zunimmt.
7. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (38)
eine Länge von 2,5 bis 6,5 mm aufweisen.
8. Tamponapplikator nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwächungslinien (38) 4 mm lang sind.
9. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (38) in
einer Teilung von 0,5 mm × 30° angeordnet sind.
10. Tamponapplikator nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Segment (18)
eine Scharnierlinie (36) zugeordnet ist, die sich an der
Innenseite (22) jedes Segmentes (18) in Umfangsrichtung
der Applikatorhülse (14) im axialen Abstand zwischen der
Basis (28) und der Schwächung des Segmentes (18)
erstreckt.
11. Tamponapplikator nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der axiale Abstand der Scharnierlinie (36)
von der Basis (28) jedes Segmentes (18) 2 bis 6 mm
beträgt.
12. Tamponapplikator nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß der axiale Abstand der Scharnierlinie (36)
von der Basis (28) jedes Segmentes (18) 3,5 mm beträgt.
13. Tamponapplikator nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Enden der Scharnierlinie (36)
jedes Segmentes (18) im Abstand von dem jeweils
benachbarten Seitenrand (30, 32) des betreffenden
Segmentes (18) angeordnet sind.
14. Tamponapplikator nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Abstand der beiden Enden der Schar
nierlinie (36) jedes Segmentes (18) von dessen beiden
Seitenrändern (30, 32) jeweils 1 mm beträgt.
15. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzen (26) der Segmente
(18) abgerundet sind und eine vordere, mittlere Öffnung
(48) der Applikatorhülse (14) begrenzen.
16. Tamponapplikator nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Durchmesser der vorderen Öffnung (48)
der Applikatorhülse (14) 5 mm beträgt.
17. Tamponapplikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die von den Segmenten (18) gebildete Kuppe (20) einen
Innen- und Außenradius im Bereich von 6 bis 9 mm
aufweist.
18. Tamponapplikator nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Innenradius der Kuppe (20) 6,3 bis 8,25
mm und der Außenradius der Kuppe (20) 6,65 bis 8,65 mm
betragen.
19. Tamponapplikator nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der
Abwicklung der Segmente (18) an deren Basis (28) jeweils
8,8 mm beträgt.
20. Tamponapplikator nach Anspruch 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dicke des aus den laminierten Schichten
bestehenden Längenabschnitts (40) 0,3 bis 0,5 mm beträgt.
21. Tamponapplikator nach Anspruch 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dicke des Längenabschnitts (40) 0,35
bis 0,40 mm beträgt.
22. Tamponapplikator nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Längenabschnitt (40) an seinen beiden
Schmalseiten mit Segmenten (18) versehen ist, wobei die
gesamte Breite des Längenabschnitts (40) 152 mm und seine
Gesamtlänge 43,7 mm betragen.
23. Tamponapplikator nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge jedes Segmentes
(18) von der Basis (28) bis zur Spitze (26) desselben
10,14 mm beträgt.
24. Verfahren zum Herstellen des Tamponapplikators nach
Anspruch 1 oder einem der folgenden, umfassend
- a) das Zurverfügungstellen eines rechteckigen Län genabschnitts (40) aus Papier oder papierähnlichem Material, dessen Breite wesentlich größer als dessen Länge bemessen ist,
- b) das Ausschneiden einer Mehrzahl von voneinander getrennten, sich längs erstreckenden Segmenten (18) an beiden, sich gegenüberliegenden Schmalseiten des Längenabschnitts (40),
- c) das Verbinden des vorderen und hinteren Endes des rechteckigen Längenabschnitts (40) aus Papier oder papierähnlichem Material zu einer zylindrischen Applikatorhülse (14) entlang einer Mantellinie derselben,
- d) das Formen der das Vorderende der zylindrischen Applikatorhülse (14) bildenden Segmente (18) zu einer halbkugelförmigen Kuppe (20) mit einer mittleren, von den Spitzen (26) der Segmente (18) begrenzten Öffnung (48),
dadurch gekennzeichnet, daß
- e) ausschließlich in die Innenseite (22) und im axialen Abstand von der Basis (28) der Segmente (18) Schwächungslinien (38) eingeprägt werden und daß
- f) beim Einprägen der Schwächungslinien (38) in die Segmente (18) in deren Innenseite (22) eine in Um fangsrichtung der Applikatorhülse (14) gerichtete Scharnierlinie (36) im axialen Abstand zwischen der Basis (28) und den Schwächungslinien (38) jedes Segmentes (18) eingekerbt wird.
25. Vorrichtung zum Herstellen des Tamponapplikators nach
einem der Ansprüche 1 bis 23 sowie zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 24, mit einer Prägevorrichtung,
bestehend aus
- a) einem axial hin und her beweglichen Prägestempel (57; 137) mit einem Prägekopf (82; 121), dessen Durchmesser dem Innendurchmesser der Applikatorhülse (14) etwa entspricht und mit einer stirnseitigen, konvex gekrümmten Stirnfläche (83; 123) versehen ist, die im Abstand von dem Scheitelpunkt und der Basis der Prägefläche angeordnet ist;
- b) einer stationären Außenform (52) mit einer zylin drischen Ausnehmung (54), deren Durchmesser größer als der Durchmesser des Prägestempels bemessen ist und mit einem vertieft gewölbten Boden (56) zur Aufnahme des Prägekopfes (82; 121) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- c) die Stirnfläche (83; 123) des Prägekopfes teilweise mit einer sich über ihren Umfang erstreckenden Rändelung (84) versehen ist,
- d) der Prägevorrichtung eine Kerbvorrichtung zum Einkerben von Scharnierlinien in die Innenseite der Segmente (18) sowie
- e) eine Betätigungsvorrichtung zur Betätigung der Kerbvorrichtung zugeordnet ist;
- f) die Kerbvorrichtung aus kreissegmentförmigen Kerbbacken (94; 132) besteht, die in einer zur Längsachse des Prägestempels (57; 137) normalen Ebene radial nach innen vorgespannt angeordnet sind, wobei
- g) der Prägestempel (57; 137) mit einer Betätigungs vorrichtung (82, 86, 88, 96) für die Kerbbacken (94; 132) versehen ist, mittels welcher die Kerbbacken (94; 132) radial zur Mittellängsachse des Präge kopfes (82; 121) hin und her bewegbar sind und an ihrer radialen Außenseite Kerbschneiden (98; 136) aufweisen.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die Betätigungsvorrichtung für die Kerbbacken (94; 132)
aus einem Spreizkegel (88; 128) besteht, der in dem
Prägestempel (57; 137) axial hin und her bewegbar
gelagert ist, wobei die Kerbbacken (94; 132)
Spreizsegmente (96; 134) aufweisen, die am Spreizkegel
(88; 128) radial zu dessen Hauptachse beweglich
anliegen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
der Spreizkegel (88) einen stumpfkegeligen Abschnitt (92)
aufweist, an welcher Spreizsegmente (96) der Kerbbacken
(94) mit Spreizflächen anliegen, die auf einer imaginären
Kreiskegelfläche angeordnet sind, deren Kegelwinkel
demjenigen des Spreizkegels (88) entspricht.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Druckfeder (86; 130) im Hohlraum (74; 174) eines zum
Prägekopf (82; 121) offenen Hülsenabschnitts (72; 172)
des Prägestempels (60; 120) angeordnet ist, wobei der
Hülsenabschnitt (72; 172) durch eine Querwand (68)
begrenzt ist, welcher der Spreizkegel (88; 128) im
axialen Abstand gegenüberliegend angeordnet ist, wobei
die Druckfeder (86; 130) unter Vorspannung mit ihren
Enden jeweils an der Querwand (68) oder an einer
Rückseite des Spreizkegels (88; 128) abgestützt ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
der Spreizkegel (88) im Hülsenabschnitt (72) des
Prägestempels (60) axial verschiebbar geführt und über
die Kerbbacken (94) an der Rückseite des Prägekopfes (82)
abgestützt ist, mit welcher ein Montageschaft (78)
koaxial fest verbunden ist, der sich koaxial frei
beweglich durch die Kerbbacken (94), den Spreizkegel (88)
und die Querwand (68) erstreckt und an deren dem
Prägekopf (82) abgekehrter Rückseite mit einer
tellerartigen Erweiterung (80) unter der Vorspannung der
Druckfeder (86) gehalten ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kerbbacken (94) jeweils mit Kerb
schneiden (98) versehen sind, welche sich radial zum
Montageschaft (78) durch einen Spalt zwischen dem
Prägekopf (82) und dem Hülsenabschnitt (72) erstrecken,
wobei ein lichter Abstand zwischen den Kerbschneiden (98)
und dem vorderen Stirnende des Hülsenabschnitts (72) etwa
dem axialen Hubweg des Prägekopfes (82) entspricht.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 oder 28, dadurch
gekennzeichnet, daß der Spreizkegel (128) in einer
rückseitigen, koaxialen Ausnehmung (126) des Prägekopfes
(121) angeordnet ist, von der sich eine koaxiale Bohrung
(122) durch den Prägekopf (82) hindurch bis zu dessen
stirnseitiger, gewölbter Stirnfläche (123) erstreckt,
wobei die vordere Stirnfläche des Spreizkegels (128) am
Boden der Ausnehmung (126) im Prägekopf (121) anliegt und
mit einem koaxial angeordneten Stößel (124) fest
verbunden ist, welcher durch die Öffnung (122) im
Prägekopf (121) hindurch über die gewölbte Stirnfläche
(123) des Prägekopfes (121) hinaus auf einer Länge
vorsteht, die etwa dem Hubweg des Spreizkegels (128) zum
Spreizen der Kerbbacken (132) entspricht.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß
der Prägekopf (121) mit der Stempelhülse (138) des
Prägestempels (120) in einem bestimmten, unverän
derlichen, axialen Abstand unter Bildung eines
Ringspaltes für den Durchtritt der Kerbbacken (132)
zwischen sich gegenüberliegenden Stirnrändern an der
Rückseite des Prägekopfes (121) und an der Vorderseite
der Stempelhülse (138) verbunden ist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kerbbacken (94; 132) auf ihrer
dem Prägekopf (82; 121) zugekehrten Seite jeweils mit
axialen Fortsätzen (104) versehen sind, die in einer zur
Längsachse des Prägestempels (60; 120) normalen Ebene mit
kreisabschnittsförmigen Nuten (106) zur Aufnahme eines
Federringes (108) versehen sind, mittels welchem die
Kerbbacken (94; 132) in bezug auf die Längsachse des
Prägestempels (60; 120) radial nach innen vorgespannt
sind.
Priority Applications (25)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19503011A DE19503011C2 (de) | 1995-01-31 | 1995-01-31 | Tamponapplikator und Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung |
IN33CA1996 IN186063B (de) | 1995-01-31 | 1996-01-08 | |
CO96002352A CO4700382A1 (es) | 1995-01-31 | 1996-01-22 | Aplicadores de tampon que comprenden una funda cilindrica, procesos y aparatos para producirlos |
UY24151A UY24151A1 (es) | 1995-01-31 | 1996-01-24 | Aplicador de tampon |
MA24143A MA23788A1 (fr) | 1995-01-31 | 1996-01-29 | Applicateur de tampon |
ZA9600703A ZA96703B (en) | 1995-01-31 | 1996-01-30 | Tampon applicator. |
TR96/00077A TR199600077A2 (tr) | 1995-01-31 | 1996-01-30 | Tampon uygulayici. |
TW085101100A TW331519B (en) | 1995-01-31 | 1996-01-30 | Tampon applicator and method for making the same |
ARP960101211A AR000839A1 (es) | 1995-01-31 | 1996-01-30 | Aplicador de tampon para la higiene femenima y proceso y aparato para producirlo. |
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