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Die Neuerung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für beispiels- |
weise aus Gips, Kunststoff, Glasfasern od. dgl. hergestellte
Decken- |
platten, die sowohl zur Verschönerung der Decke als auch zur Wärme-und Schallisolierung
großer und kleiner Räume dienen. Weiterhin werden derartige Platten zum Einziehen
einfacher Zwischendecke oder einfacher Zwischenwände verwendet.
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Bei derartigen Deckenkonstruktionen wurden bisher die Platten beispielsweise
durch entsprechende Schraubmittel oder Nägel an der eigentlichen Tragdecke festgelegt.
Derartige Schraubverbindungen haben den Nachteil, daß die Schrauben-bzw. Nagellöcher
an der Sicht fläche der einzelnen Platten nach Anbringen der Platten verschlossen
werden mußten, um derart ein Rostes der Schraubenköpfe zu vermeiden und die gebildeten
Hohlräume zu schließen, in denen sich leicht Staub ansammeln konnte.
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Um diese Nachteile zu vermeiden, ist bereits eine Konstruktion vorgeschlagen
worden, bei welcher die Platten mit einer Nut versehen sind und in einen entsprechend
ausgebildeten Träger eingehängt werden. Dieser Träger besteht aus zwei Teilen, wobei
das zweite Teil vom ersten Teil unabhängig auf dieses aufgehängt werden kann und
mit abgebogenen Enden dann in die Nut der Platte eingeführt
wird. |
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Hierbei ist es durch einseitiges Abkanten bzw. Anwinkeln der Platte
möglich, den auf dem ersten Träger aufgehängten zweiten Träger freizugeben, so daß
dann die Platte mit dem Träger entweder nach unten weggenommen werden kann oder
aber die Platte nach oben aus der gegenüberliegenden Nut aus dem Träger herausgezogen
werden muß. Da das Herabnehmen der Platte mit dem Träger außerordentlich schwierig
ist und dabei die Haltekonstruktion für dieses Teil des Trägers zerstört wurde,
war bisher nur die letztgenannte Möglichkeit in Anwendung, bei welcher die Platte
nach oben aus der auf der anderen Seite der Platte angeordneten und in die dort
vorhaedgesehene Nut eingreifenden Träger herausgezogen werden muß.
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Um die Nachteile dieser Konstruktion, die darin zu sehen sind, daß
eine Vielzahl von bestimmt geformten Teilchen benötigt wird, zu vermeiden, ist bereits
auch ein einfacher T-Träger vorgeschlagen worden, wobei in diesem Fall die Kanten
der Platten in ganz bestimmter Weise ausgebildet sind, nämlich die eine Platte greift
sowohl unter den T-Träger als auch über den einen Flansch desselben, während die
andees re Platte nur auf dem Flansch des T-Trägers aufliegt, so daß hierbei ebenfalls
möglich ist, durch Hochheben dieser letzteren Seite der Platte und Abwinkeln der
Platte diese aus der anderen Lagerung heraus zuziehen.
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In diesen beiden vorgenannten Fällen ist somit ein Hochheben, Abkanten
und Herausziehen der Platten erforderlich, was einen relativ hohen, lichten Raum
zwischen der Plattenoberfläche und der Abschlußfläche der eigentlichen Tragdecke
bedingt, wobei außerdem bei diesem Arbeitsvorgang in der Platte bzw. in dem Träger
ein Spannungsverhältnis erzeugt wird, dem besonders die aus Gips hergestellten und
heute
vielfach verwendeten Platten nicht gewachsen sind, so daß die ausgearbeiteten Nuten
ausbrechen und insbesondere bei einem Wachsen der Platten durch Aufnahme von Feuchtigkeit
usw. der vorhandene Spielraum in der Nut für den Trägerteil so klein wird, daß die
Platte nur schwierig aus ihrer Lagerungsnut herausgezogen werden kann. Die vorgeschriebenen
Abstandshalter, die zwischen den Tragmitteln oder den einzelnen Platten vorgesehen
sind, bedingen, daß im Bereich eines solchen Abstandshalters das Herauslösen der
Platte nicht oder wenigstens nur sehr schwer möglich ist und bedingen außerdem eine
aufwendige Konstruktion, da diese Abstandshalter zusätzliche Kosten bereiten, die
nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
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Alle diese den bekannten Konstruktionen anhaftenden Nachteile sollen
gemäß der Neuerung vermieden werden.
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Zur Lösung dieses der Neuerung zugrundeliegenden Problems wird eine
Befestigungsvorrichtung für an ihrer Sichtfläche in der Mittelachse der Tragvorrichtung
dicht aneinanderliegende und an ihren Seitenkanten mit Nuten versehene Platten und
auf der der Sichtfläche entgegengesetzten Seite der Platte angeordneten und mit
in die Nuten eingreifenden Flanschen versehenen Tragvorrichtungen vorgeschlagen,
wobei der zur Rückseite der Platte liegende Schenkel der Nut kürzer als der auf
der Vorderseite liegende und die Sichtfläche bildende Schenkel ausgebildet ist.
Das Neue einer derartigen Befestigungsvorrichtung wird darin gesehen, daß die Höhe
der Nut größer als die Stärke des an der Vorderseite der Platte liegenden Schenkels
der Nut sowie der Stärke des innerhalb der Nut liegenden Teiles der Tragvorrichtung
und die Tiefe der Nut größer als der Auflagebereich der Tragvorrichtung
an
der Innenseite des oberen Schenkels und der Abstand zwischen der Vorderkante des
oberen Schenkels und der Vorderkante des auf der Tragvorrichtung angeordneten Steges
größer als der Auflagerbereich ist. Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß das
Abnehmen der Platte dadurch erfolgen kann, daß die Platte planparallel zu ihrer
Flächenerstreckung hochgehoben, seitlich verschoben und danx auf einer Seite abgesenkt
und so aus ihrem Verband herausgelöst werden kann. Bei diesem planparallelen Hochheben
löst sich der obere Schenkel von der Tragvorrichtung und der untere Schenkel gelangt
in eine Höhe, wobei es dann bei einem seitlichen Verschieben möglich ist, sowohl
den unteren Schenkel in die Nut der anderen angrenzenden Platte einzuschieben, als
auch den oberen Schenkel über die Tragvorrichtung zur Seite hin wegzuschieben. Hierdurch
löst sich das andere Ende der Platte von ihrer Tragvorrichtung, so daß dieses Ende
dann abgesenkt und somit die gesamte Platte aus ihrem Verband herausgehoben werden
kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Tragvorrichtung T-förmig
mit stufenförmigen abgewinkelten Flanschen ausgebildet, oder die Tragvorrichtung
besteht aus einer im wesentlichen U-förmigen
Schiene, deren Schenkelenden nach außen abgewinkelt sind und
die in |
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ihrer Mittelachse Bohrungen zur Festlegung an entsprechenden
Hal- |
Tn |
terungsmitteln aufweist. Diese Bohrungen können gemäß einem weiteren Vorschlag der
Neuerung als sich kreuzende Langlöcher ausgebildet werden. Auch kann auf der oberen
Seite der Tragvorrichtung zur Aufnahme von Befestigungsmittel ein durchlaufender,
umgekehrt U-förmiger Steg vorgesehen sein, der gemäß einer weiteren Ausführungsform
der
Neuerung an seinem unteren Ende eine Einschnürung aufweist und so hoch ausgebildet
ist, daß er eine Schiene od. dgl. aufnehmen kann.
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Die Randbereiche der Platte sind gegenüber der normalen Plattendicke
gemäß der Neuerung wulstförmig zur Bildung der Nut und der Schenkel verstärkt, wobei
es auch möglich ist, daß zur Bildung dieses verstärkten Randbereiches eine Leiste
auf die Rückseite der Platte aufgesetzt wird, die entsprechend der sonst eingeschnittenen
Nut ausgebildet ist, wobei die Befestigung dieser Leisten durch Schrauben, Kleben,
Schweißen od. dgl. erfolgen kann.
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Durch diese neue Ausbildung der Platte ist es im Gegensatz zu den
bisher bekannten Platten möglich, die Platte an allen vier Kanten mit der gleichen
Ausnehmung zu versehen, so daß das Herstellungsverfahren und die Montage erheblich
erleichtert wird. Dies ist aber von besonderer Wichtigkeit, wenn die Platten eine
unterschiedliche Oberflächengestaltung aufweisen, so daß dann erst an Ort und Stelle
die entsprechenden Platten beliebig orientiert werden können, was bei den bisher
verwendeten Platten nicht möglich war, da bei diesen Platten die Nuten zur Aufnahme
der Tragvorrichtung an jeder Seitenkante der Platte besonders ausgebildet werden
mußten. Das Auswechseln und Erneuern bestimmter Platten ist bei der neuen Aufhängevorrichtung
denkbar einfach und kann von jedem Laien durchgeführt werden, wobei weiterhin festzustellen
ist, daß die zwischen der Plattenoberkante und der eigentlichen Tragdeckenunterkante
erforderliche Höhe nur so zu groß sein breit, wie die halbe Stärke des Wulstes des
Plattenrandes beträgt.
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Durch die Vermeidung einer Vielzahl von einzelnen Haltevorrichtungen
wird weiterhin erreicht, daß Geräusche bei derartigen Decken, die immer dann vorhanden
waren, wenn oberhalb der Decke Bewegungen erfolgten, durch die die Decke erschüttert
wird, sicher vermieden werden.
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Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die gesa-mte Konstruktion unmittelbar
fest unter die Decke verschraubt werden kann, so daß die bisher erforderlichen Abstandshalter
vermieden werden, die sowohl kostspielig in ihrer Anschaffung als auch kostspielig
in ihrer Anbringung waren. Auch ist es bei der neuen Konstruktion möglich, Metall3='a
: träger in Räume einzuziehen, die durch eine Zwischendecke in en ihrer Höhe verringert
werden soll. Diese Metallträger können entsprechend der Größe der jeweiligen Decke
so stabil gewählt werden, daß ein sicheres und festes Verankern der Decke möglich
ist, wobei sich weiterhin die einzelnen Platten gemäß der neuen Konstruktion
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so einander abstützen, daß in iher Ebene gerichtete Bewegung
nicht |
mehr möglich sind. Während bei der Anbringung von tiefergehängten Decken gesetzlich
vorgeschriebene Abstandshalter erforderlich sind, die bisher beim Lösen einzelner
Platten bei den bekannten Konstruktionen Schwierigkeiten bereitet, behindern diese
bei der neuen Konstruktion weder die Montage der Decke noch nachher das nachträgliche
Auswechseln oder Abnehmen einzelner Platten, da diese Abstandshalter immer in einer
ausreichenden Höhe über der Plattenoberkante angeordnet werden können. Dadurch,
daß die Abstandshalter bei der neuen Konstruktion die Anbringung und Abnahme der
Decke in keiner Weise behindern, ist es weiterhin möglich, die querangeordneten
Abstandshalter so stabil auszubilden, beispielsweise ebenfalls durch einfache Schienen
oder entsprechende Profile, daß die gesamte
Deckenkonstruktion derart
stabil ist, daß die bisher bei derartigen, sogenannten Zwischendecken auftretende
Mängel in einfachster und sicherster Weise vermieden werden. Hierbei ist besonders
zu beachten, daß beim Aufbau der Decke, wenn an einem Ende des Zimmers oder des
Raumes gearbeitet wird, die bereits am anderen Ende eingehängten |
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Platten leicht bei den bekannten Konstruktionen herausfielen, so daß bisher teilweise
ganze Deckenkonstruktionen vollkommen erneuert werden mußten. Während bisher die
neuen Konstruktionen nur als Deckenkonstruktionen beschrieben wurden, ist es selbstverständlich
in gleicher Weise mög-
lich, diese Konstruktion auch als Wandverkleidung zu verwenden. |
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Auf diese Weise ist es möglich, demontierbare Wände zu schaffen, die gerade heute
von der Praxis verlangt werden, da es hierdurch möglich ist, beschädigte oder beschmutzt
Wandflächen durch einfaches Auswechseln der gesamten Platte zu ersetzen, ohne daß
schwierige Reparaturarbeiten erforderlich sind. Auch das Unterteilen von Räumen
ist durch die neue Konstruktion möglich, ohne daß hierbei die eigentlichen Wand-,
Boden-und Deckenflächen der Rä-ume verletzt werden, da die Platten in einfachster
Weise aus ihrer Tragkonstruktion heraus gelöst und an einer neuen Stelle eingesetzt
und eingebaut werden können, wobei die vorhandenen Tragkonstruktionen in genau der
gleiche Weise, wie die Platte, immer wieder verwendet werden können.
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Die Anwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung auf Fußbodenkonstruktionen
ist ebenfalls möglich.
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Weitere Vorteile und Merkmale der neuen Konstruktionen gehen aus der
nachfolgenden Beschreibung an Hand der Zeichnungen hervor.
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Die Zeichnungen zeigen in Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der
neuen Befestigungsvorrichtung, in Fig. 2 einen Schnitt in größerem Maßstabe durch
die neue Vorrichtung in Fig. 3 eine Ansicht auf eine Ausführungsform der Tragschiene,
in Fig. 4 eine Ansicht auf eine andere Ausführungsform der Tragschiene und in Fig.
5 eine Ansicht auf eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung.
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In Fig. 1 sind mit 1,2 und 3 drei Platten bezeichnet, die an Tragvorrichtungen
4 und 5 aufgehängt sind. Die Platten 1, 2 und 3 können aus Gips, Kunststoff, Holz,
Glasfasern od. dgl. bestehen, während die Tragvorrichtungen 4 und 5 aus Metall,
Kunststoff oder einem entsprechenden anderen steilen Werkstoff hergestellt werden
können. Die Tragvorrichtungen 4 und 5 werden durch Halterungsmittel 20 an der eigentlichen
Tragdecke festgelegt, die in der Zeichnung zur Verdeutlichung der Neuerung nicht
dargestellt ist. Diese Halterungsmittel 20 können verschieden ausgebildet sein,
worauf im nachfolgenden noch näher eingegangen werden wird.
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In Fig. 2 ist in größerem Maßstab der Endbereich zweier aneinander
stoßender Platten dargestellt, wobei aus dieser Darstellung die eigentliche neue
Befestigungsvorrichtung deutlicher ersichtlich ist, Die Platte 1 ist an ihrem Rand
wulstförmig verstärkt und mit einer Nut 6 versehen, die durch zwei Schenkel 7 und
8 begrenzt wird. Der untere Schenkel 7 liegt an der eigentlichen Sichtfläche der
Platte und stößt an seiner Vorderkante an einen in gleicher Weise ausgebildeten
Schenkel
7a der Platte 2 im Bereich der Mittelachse X-X der Tragvorrichtung an, Der auf der
Rückseite der Platte gelegene Schenkel 8 des Wulstes ist gegenüber der Ausbildung
des Schenkels 7 kürzer, wobei zwischen der Vorderkante 9 dieses Schenkels und dem
Halterungsmittel 20 der Tragvorrichtung ein freier Raum entsteht, der in der Zeichnung
mit d bezeichnet ist. Gemäß der Neuerung ist die Höhe
h der Nut so gewählt, daß dieses Maß größer als die Stärke
des |
Schenkels 7a bzw. 7a ist. Die Tiefe t der Nut 6 bzw. 6a ist größer als. der Auflagerbereich
a, der Tragvorrichtung 4 an der Innenseite des oberen Schenkels 8. Bei dem in Fig.
2 dargestellten Ausführungsbeispiel der Neuerung ist die Tragvorrichtung 4 U-förmig
ausgebildet, wobei die beiden Schenkel 10 und 11 des Urs an ihren Enden rechtwinklig
nach außen abgebogen sind, und derart die Auflagerungen 12 und 13 bilden, auf die
die Enden der Schenkel 8 bzw. 8a aufliegen. Wie aus der Darstellung ersichtlich,
ist die Länge 2 der Schenkel 10 und 11 der U-förmigen Tragvorrichtung 4 gleich der
Stärke der Schenkel 8 und 8a der Platten 1 und 2.
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Wie aus dieser Darstellung ersichtlich, ist es bei der erfindungsgemäßen
Tragvorrichtung möglich, durch planparalleles Anheben beispielsweise der Platte
2 und seitliches Verschieben dieser Platte bei dem Ausführungsbeispiel in den Fig.
1 und 2 nach links, möglich, e den Schnkel 7a der Platte 2 in die Nut 6 der Platte
1 einzuführen, wobei das Anheben der Platte 2 um ein solches Maß erfolgen muß, daß
die Unterkante des Schenkels 7a oberhalb der oberen Kante des Schenkels 7 zu liegen
kommt und die Unterkante des Schenkels 8a oberhalb
der oberen Begrenzungsfläche
der Tragvorrichtung 4. Wird nunmehr die Platte 2 nach links in den Raum der Nut
verschoben, so gelangt der Schenkel 8 b (siehe Figur 1) der Platte 2 von dem Auflager
12 b der Tragvorrichtung 5 und wird derart in diesem Bereich freigegeben, so daß
durch ein Absenken der Seitenkante der Platte 2 die im Bereit der Tragvorrichtung
5 liegt, es möglich ist, diese Platte nach unten abzusenken und dann in einfachster
Weise nach unten herauszuziehen.
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Während in Fig. 2 die Tragvorrichtung 4 U-förmig mit abgebogenen Schenkeln
dargestellt ist, ist es selbstverständlich auch möglich, eine einfache T-förmige
Tragvorrichtung zu wählen, wobei der Halt der Platten dadurch gewährleistet ist,
daß beispielsweise die Platten 1 und 2 mit ihren Schenkeln 7 und 7a im Bereich der
Mittelachse X-X aneinander anliegen. Jedoch ist ersichtlich, daß die dargestellte
Ausführungsform der Tragvorrichtung, d. h. die U-förmige Form mit abgewinkelten
Schenkelenden eine noch bessere Halterung der Platten gewährleistet, da die Vorderkanten
9 und 9a der Schenkel 8 und 8a fest an den Schenkeln 1 0 und 11 der Tragvorrichtung
4 anliegen.
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Wie weiterhin aus der Darstellung ersichtlich, muß die Höhe h der
Nut 6 bzw. 6a eine solche sein, daß es möglich ist, den Schenkel 7 bzw. 7a in diese
Nut einzuführen, wobei also die Höhe h größer sein muß, als die Stärke des Schenkels
plus der Materialstärke des innerhalb der Nut liegenden Schenkelendes 12 bzw. 13
der Trag-' vorrichtung. Während in der Zeichnung die Schenkel 7 bzw. 7a so dargestellt
sind, daß die Stärke s dieser Schenkel kleiner als
die Materialstärke
S der eigentlichen Platte ist, so ist dieses in keiner Weise erforderlich, sondern
die Schenkel 7 und 7a können ebenfalls die Stärke aufweisen.
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In Fig. 3 ist die Tragvorrichtung so wie sie in den Figuren 1 und
2 dargestellt ist, gezeigt, wobei die auf der Rückseite bzw. oberen Fläche der Tragvorrichtung
4 vorgesehene Bohrung zur Aufnahme des Halterungs-bzw. Befestigungsmittels vorgesehen
ist. Diese Bohrung 14 kann aus sich kreuzenden Langlöchern bestehen, wodurch es
möglich ist, bei der Festlegung der Tragvorrichtung 4 an einem 4 an der Unterseite
der eigentlichen tragenden Decke vorgesehene Leisten 20 die Tragvorrichtung 4 zu
einer genauen Ausrichtung leicht sowohl in ihrer Längs-als auch in ihrer Querrichtung
zu verschieben.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 4 ist auf der Oberseite der Tragvorrichtung
4 ein umgekehrt U-förmig ausgebildeter Steg 15 vorgesehen, so daß es bei dieser
Ausführungsform möglich ist, die Tragvorrichtung 4 unmittelbar unter die tragende
Decke zu befestigen.
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Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Ausführungsform die Höhe
H des Steges größer als die Stärke der Schenkel 8 bzw. 8a sein muß.
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Auch die Breite d des zwischen dem auf der oberen Seite der Tragvorrichtung
4 angeordneten Steges 15 und der eigentlichen Schenkelkante 16 verbleibenden Streifens
17 muß größer als der Auflagerbereich a sein.
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Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der an der
Oberseite der Tragvorrichtung 4 angeordnete Steg 18 senkrecht nach oben derart verlängert,
so daß eine Öse gebildet wird, in die eine Schiene zur Halterung der eigentlichen
Tragvorrichtung 4 eingeführt
werden kann. Um ein sicheres Festlegen der Schiene in dem Steg, 8 an der Tragvorrichtung
4 zu gewährleisten, ist der Steg 18 an seinem unteren Ende mit einer Einschnürung
19 versehen. Wie ohne weiteres ersichtlich, muß bei dem in Fig. 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel die Größe D ebenfalls größer als der Auflagebereich a gewählt
werden.
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Werden die neuen Platten zur Herstellung von Zwischenwänden verwendet,
so ist es um die Platten sicher in ihren Halterungen zu halten, zweck-
mäßig, zwischen dem unteren Schenkel 7 bzw. 7a und der Tragvorrichtung |
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4 bzw. 5 eine oder mehrere Federeinrichtungen einzusetzen, so daß es nur möglich
ist, nach Überwindung eines der Federkraft entsprechenden Widerstandes die Platte
in Richtung auf die Tragvorrichtung zurückzuschieben.
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Selbstverständlich ist die Neuerung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern es sind demgegenüber Abänderungen möglich, ohne den Grundgedanken
der Neuerung zu verlassen. So kann beispielsweise die beschriebene Einrichtung auch
weiterhin ganz allgemein auf an der Decke zu befestigende Vorrichtungen angewendet
werden, wie Beleuchtungsschalen, Lüftungseinrichtungen usw.