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Verpackungseinheit qua derförmiger GUter sowie Verfahren und eine
Einrichtung zu ihrer Herstellung Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit
quaderförmiger Güter, insbesondere von Steinen, bei der mehrere vorzugsweise dicht
gepackte Reihen dieser Quader fugenversetzt übereinander angeordnet sind, sowie
Verfahren und eine Einrichtung zu ihrer Herstellung.
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Früher war es allgmein üblich, Ziegelsteine oder auch Dachziegel,
welche im Sinne der Erfindung noch als quaderförmige Gegenstande angesprochen werden
sollen, lose auf die Baustellen zu transportieren. Zu diesem Zweck war es zunächst
notwendig, die gebrannten oder getrockneten Steine im Uerstellungswerk zu stapeln,
uf Lastwagen oder 1. ißenbÇlnwaggons zu verladen, von diesen gegebenenfalls wieder
umzuladen, an der Baustelle
abzuladen und anschließend in kleinen
Portionen auf Paletten oder dhnliche Träger umzuschichten mit Hilfe derer sie beispielsweise
durch einen Kran an die Arbeitastelle befördert wurden. Da diese einzelnen Arbeitsgange
des Umladens fast immer per Hand erfolgen mußten um eine Beschädigung der Steine
auszuschlieBen, war dieses Verfahren mit sehr hohen Kosten verbunden.
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Aus diesem Grund ist man in letzter Zeit dazu dbergegangen, die Steine
bereits im Herstellungswerk auf Paletten zu stapeln und diese Paletten mit den darauf
gestapelten Steinen auf Lastwagen oder dergleichen zu verladen, so daß sie an der
Baustelle direkt mit Hilfe von Kränen an die Pldtze gebracht werden konnten, an
denen sie verarbeitet wurden.
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Obwohl dieses Verfahren gegenüber dem losen Transport der Steine eine
erhebliche Verbilligung darstellt, muS man dennoch mit den Kosten für die Paletten
rechnen. Diese können nämlich aus Gewichtsersparnisgründen nicht aus Eiaen bestehen,
sondern müssen aus Holz gefertigt werden, wobei bereits nach einer gewissen Zeit
eine starke Abnutzung festsuatellen ist, welche entweder eine ständige kostspielige
Reparatur der Paletten oder einen noch kostspieligeren Austausch derselben durch
neue Paletten erfordert. Dieser Austausch maß auch bereits relativ frühzeitig erfolgen,
da aus Sicherheitsgründen unbedingter Verlaß auf die Stabilität der Paletten herrschen
muß, da ansonsten die Unfallgefahr an der Baustelle beim Hochhieven
der
beladenen Paletten viel zu groß wäre. Neben dem Problem der Kosten, die mit den
Paletten verbunden sind, ist jedoch auch bei Holzpaletten immer noch das Gewicht
und der Raumbedarf der Paletten zu berücksichtigen, da enteprechend der Höhe der
Palette weniger Stapel iibereinander gestellt werden können.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Verpackungseinheit
fUr GUter dieser Art zu schaffen, welche die Nachteile der bekannten Palettenstapel
vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der rfindung bei einer Verpackungseinheit
der eingangs erwähnten Art vorgeschlagen, daß die Quader einer Reihe des Stapels,
insbesondere der untersten heihe, in Abstand voneinander angeordnet sind und daß
der gesamte Quaderstapel von einer aufgeschrumpfen Eunststoffhülle ungeben ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es möglich, Steine ohne die Verwendung
von Paletten zu Verpackungseinheiten zusammenzufassen, welche ohne weiteres von
Gabelstaplern oder fihnlichen Einrichtungen aufgenommen werden und wie bei Verwendung
von Paletten transportiert und gehandhabt werden können. Die Schrumpfschlauchverpackung
bewirkt einen festen Zusammenhalt der einzelnen Steine, wobei sich der Schrumpfschlauchaufgrund
seiner Nachgiebigkeit erg um die auf Abstand geschichteten Steine der untersten
Reihe anlegt, so daß zwischen die dadurch gebildeten Fugen die Zinken eines Gabelstaplers
eingefahrt werden können, ohne die Verpackung zu beschadigen, oder den Stapel, der
auf der untersten Steinreihe ruht, atra hochkanten zu mussen. Die Festigkeit moderner
Schrumpfschlauchverpackungen ist auch durchaus außreic} d
um die
beim Hochheben nur noch durch die SchrumpfschlauchhUlle gehaltenen Steine der untersten
Reihe feetzuhalten.
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Die erfindungsgemäße Verpackungseinheit ist insbesondere fUr die Verpackung
sehr billiger Steinsorten außerordentlich wichtige da gerade bei diesen die Kosten
fUr eine Palette nichtzuverkraften wären. Die wesentliche Verbilligung und Vereinfaohuag
der Verpackung von quaderförmigen Gütern gegendber der Verpackung auf Paletten erkennt
insbesonderedaran,daBauch bei der Verwendung von Paletten eine sueätzliche Sicherung
dieser Güter auf diesen erforderlich war, wosu im allgemeinen ebenfalls ein Schrumpfschlauch
verwendet wurde.
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Zur Herstellung einer derartigen Verpackungseinheit ßchlOgt die Erfindung
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel eine Vorrichtung vor, die gekennzeichnet
ist durch eine Stapelplattform mit zwei in Abstand voneinander angeordneten, wenigstens
an einem Ende offenen Stapelleisten, sowie einer in Längsrichtung der Stapelleisten
verschiebbaren Vorrichtung mit einem langgeptreckten in die Stapeluntereeite eingreifenden
Strmpel, dessen Breite kleiner ist als der lichte Abstand der Stapelleisten, wobei
der Stempel und die Stapelletten relativ sueinander hdhenverstellbar angeordnet
sind. Die Stapeliejeten sind dabei vorzugsweise ale Kragarme ausgebildet, welche
auf einer Seite starr an einer Höhenverstelleinriohtung befestigt sind. Diese Höhenverstelleinrichtung
mit den daran befestigten Kragarmen kann beispielseise durch einen Gabelstapler
gegeben sein, dessen Zinken entsprechend den jeweiligen Anforderungen
beabstandet
und ausgebildet sind.
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Unter Verwendung einer derartigen Vorrichtung wird ein auf den Stapelleisten
aufgeschichteter Quaderstapel zusammen mit diesen Leisten mit einem Schrumpfschlauch
überzogen, woraufhin durch Betätigen der Höhenverstelleinrichtung der Stempel in
die Unterseite des mit dem Schrumpfschlauch bedeckten Stapels eingreift, so daß
die Stapelleisten aus ihrer Eingriffsstellung gelât und zwischen Schrumpfschlauch
und Stapel herausgezogen werden können.
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AnschlieBend wird der auf dem Stempel ruhende mit dem noch losen Schrumpfschlauch
umgebene Stapel in einen Temperofen eingefahren und einer Wärmebehandlung unterzogen,
so daß sich der Schrumpfschlauch zusammenzieht. Der Schrumpfschlauch braucht dabei
nicht unbedingt an beiden Seiten verschlossen sein, da bereits ein vom einen Ende
des Stapels bis zum anderen Ende des Stapels reichendes Schrumpfschlauchband eine
genügende Stabilität des Stapels ergeben würde. Vorzugsweise wird man jedoch den
noch losen Schrumpfschlauch zu beiden Enden des Stapels verschweißensofern man nicht
bereits eine Schrumpfschlauchhülle verwendet, die in Art einer Tüte lediglich auf
einer Seite offen ist, wodurch eine SchweiBnaht entfällt-da bei einem offenen Schrumpfschlauch
doch die Gefahr bestehen kann, daß sich der Schlauch beim Schrumpfen so weit nach
innen zusammenzieht, daß er die äußeren losen Steine der unteren Reihe nicht mehr
stramm umgibt, so daß diese Uberhaupt keine Verbindung mehr zutfi Stapel haben.
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Die den Stapel tragende Vorrichtung kann beispielsweise eine
Art
auf Schienen geführte Lore sein, welche zwischen die als Kragarme ausgebildeten
Stapelleisten gefahren wird. Obwohl es prinzipiell auch möglich ist, den Stapel
selbst höhenverstellbar anzuordnen, ist es im allgemeinen doch vorzuziehen, lediglich
die Stapelleisten an einer höhenverstellbaren Einrichtung zu befestigen. In diesem
Fall wird dann der Stapel durch Herunterlassen der Stapelleisten auf den Stempel
aufgesetzt, so daß die Stapelleisten in einfacher Weise beim Wegfahren der Lore
zwischen dem Stapel und der Schrumpfschlauchhalle herausgezogen werden. Die Verwendung
von Loren hat zudem den Vorteil, daB diese sofort in einen Temperofen eingefahren
werden können, wobei gegebenenfalls wieder vorher der Schrumpfschlauch zu beiden
Seiten des Stapels verschweißt worden ist.
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Die Verwendung einer mit den Stapelleisten verbundenen höhenverstellbaren
Einrichtung, welche ihrerseits fahrbar (also beispielaweise nach Art eines Gabelstaplers)
ausgebildet ist, hat den Vorteil, daß die Steine zum Stapeln nicht an den Ort der
festen Stapelleistenvorrichtung transportiert werden mussent sondern daß diese je
nach den Anforderungen an verschiedenen Stellen des Herstellungswerkes eingesetzt
werden kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird zur Herstellung einer
erfindungsgemäßen Verpackungseinheit vorgeschlagen, daB der auf einem Transportband
aufgeschichtete Quaderstapel am Ende des Bandes zusammen mit diesen mit einem Schrumpfschlauch
überzogen
wird und dann von einem zweiten, durch einen Temperofen gefiihrten Transportband
übernommen wird, wobei der Schrumpfschlauch vom ersten Transportband abgezogen wird,
so daß er nur noch den Quaderstapel umachließt. Auch in diesem Fall ist es vorteilhaft,
den Schrumpfschlauch in Form einer Tinte zu verwenden, welche anschließend nur noch
auf einer Seite verschweißt werden muß, um den Steinstapel völlig zu umhüllen. Zur
Durchführung dieses Verfahrens sind lediglich zwei hintereinander angeordnete Transportbander
erforderlich, wobei der Abstand zwischen diesen beiden bändern so groß sein muB,
daB in einfacher Weise eine Schrumpfachlauchtüte über den Stapel gezogen werden
kann, während der Abstand andererseits wieder so klein sein soll, daß die Steine
der untersten Reihe ohne unzukippen oder hEngenzubleiben auf das nächste Band übernommen
werden. Dieses Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemaßen Verpackungseinheit
ist insbesondere zur kontinuierlichen, vollautomatischen Herstellung erfindungsgemaßer
Verpackungseinheiten geeignet, da auch das Aufbringen der SchrumpfBchlauchhülle
am vorderen Ende des ersten Transportbandes selbsttätig mechanisch erfolgen kann.
Zu diesem Zweck wird das Transportband kurz angehalten, wobei während dieser Haltezeit
an anderen Ende des ersten Transportbandes ein neuer Steinstapel aufgebracht werden
kann. Dieser Steinstapel kann mit Vorteil direkt aus einer einem Brennofen nachgeschalteten
AbkUhleinrichtung entnommen werden, wobei lediglich daSUr zu sorgen ist, daß die
Steine der oberen Reihen, welche zum Brennen auf Lücke gestapelt waren, zusammengeschoben
werden.
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Anhand der in den Figuren der Zeichnung schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiele soll die Erfindung nachstehend mit weiteren Merkmalen nocher
erläutert werden.
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In Figur 1 ist schematisch eine perspektivische Darstellung eines
auf zwei Stapelleisten 1 und 2 aufgeschichteten Steinstapels dargestellt, wobei
die Haltevorrichtung fUr die Stapelleisten lediglich schematisch durch einen Bugel
8 angedeutet ist, welcher entweder fest in einer Gestellwand oder einer Mauer montiert
ist oder aber Teil einer Höhenverstellvorrichtung sein kann. Der in Figur 1 als
beidseitig offenes Schlauchstück dargestellte Schrumpfschlauch 3 wird liber den
Stapel 4 und die Leisten 1 und 2 gezogen. Durch Herunterlassen der Stapelleisten
bzw. Anheben eines Stempels 5 (Figur 2) kann der Stapel aus seiner Eingriffsstellung
mit den Stapelleisten geldst werden, so daß diese herausgezogen werden können, was
in einfachster Weise dadurch erfolgen kann, daß der Stempel auf einer verschiebbaren
Lore angeordnet ist. Der Stempel hat in diesem Fall mindestens die gleiche Lange
wie der Steinstapel 4. In Figur 3 ist die Anordnung vor dem Schrumpfen des Schlauches
dargestellt, nachdem der Schrumpfschlauch an beiden Schmalseiten des Stapels 4 mit
Hilfe von Schweißnähten 6 verschlossen worden ist. Der Einfachheit halber sind die
Verhältnisse so dargestellt, wie sie bei Verwendung eines höhenverstellbaren Stempels
5 vorliegen.
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Die schematischen Figuren 4 und 5 dienen zur Erläuterung des zweiten
vorteilhaften Verfahrens zur Herstellung erfindungsgema
Ber Verpackungseinheiten.
Der Steinstapel 4, dessen unterste Reihe auf Lücken gesetzte Steine aufweist, so
daß Zwischenräume zum Einfuhren der Zinken von Gabelstaplern entstehen, wird von
einem Transportband 11 befördert, welches über eine Rolle 12 umgelenkt ist. Bei
Erreichen des vorderen Endes des Transportbandes 11 wird über dieses und den Steinstapel
4 eine Schrumpfschlauchhülle 3 gezogen, so daß beim Weiterlaufen des Bandes 11 auf
das ebenfalls in gleicher Richtung bewegte Band 13 der Schrumpfschlauch nach oben
gezogen wird und nunmehr nur noch den Steinstapel selbst umgibt.
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Der Abstand zwischen den einander gegenüberliegenden Umlenkrollen
12,14 der beiden Transportbänder soll dabei so klein gewählt sein, daB die Steine
der untersten Reihe ohne Schwierigkeiten auf das Band 13 gelagen können, während
der Abstand andererseits aber groß genug sein muß, um das 2berziehen des Schrumpfschlauches
3 zu ermöglichen. In Figur 5 ist eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit nach dem
Aufschrumpfen des Schrumpfschlauchs 4 dargestellt, wobei der Abstand zwischen dem
Schrumpfschlauch 3 und dem Steinstapel 4 stark übertrieben dargestellt ist, da ja
der Schrumpfschlauch um seine Funktion entfalten zu können, den Steinstapel eng
umgeben muB. Der zwischen den Aufbrechlinien im Band 13 liegende Abschnitt enthält
dabei den Temperofen, der in üblicher Weise ausgebildet sein kann, so daß er an
dieser Stelle nicht näher beschrieben zu werden braucht. Um darzustellen, wie eine
erfindungsgemäße Verpackungseinheit mit Hilfe eines Gabelstaplers ergriffen und
transportiert werden kann, sind in Figur 5 die zwei Zinken 15 eines Gabeletaplers
eingezeichnet, welche in die LUcken zwischen
den Steinen der untersten
Reihe des Stapels eingreifen.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausfiihrungsbeiapiele
beschrinkt. So Lot es beispielsweise auch möglich, die mit den losen Schrumpfschläuchen
Uberzogenen Steinstapel vom Band 13 abzunehmen, ehe sie einen Temperofen durchlaufen
indem eine Gabelstaplereinrichtung gewthlt wird, welche mehrere seitlich versehiebbare
Zinken enthAlt, die klemmend in die Seitenfldchen der Steine der untersten Reihe
eingreifen.
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Diese Anordnung ist dann sinnvoll, wenn es nicht möglich ist, das
Transportband den Temperaturen des Temperofene. auszusetzen. Daneben ist eine erfindungsgemäße
Verpackungseinheit nicht nur zur Verpackung von Steinen geeignet, sondern kann auch
zur Verpackung beliebiger qua derförmiger Gegenstinde wie z. B. von irgendwelche
lose Güter enthaltenden Tartons oder von Brickette verwendet werden.