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B e h ä 1 t e r a u s e i n e m K a r t o n z u s c h n i t t Die
Erfindung betrifft einen BehRlter aus einem mit einem heißsiegelfahigen Thermoplast
beschichteten Kartonzuschnitt mit Bodenverschlußfeldern, die durch Ubereinanderfalten
und Versiegeln einander überlappender Teile einen Bodenverschluß ergeben und von
denen eines ein Einsteckfeldteilstück aufweist.
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Bei bekannten Behältern dieser Art liegen im Innern unbeschichtete
Schnittkanten der Bodenverschlußfelder frei, so daß der Karton im Behälter enthaltene
Flüssigkeiten aufsaugt und so zerstört wird. Der Erfinder hat nun schon versucht,
die innenliegenden Schnittkanten durch Umfalten zu beseitigen, so daß versiegelte
Kanten entstehen, die gegenUber einer im Behälter enthaltenen
Flüssigkeit
unempfindlich sind. 3in derartiger Versuchsbehälter löst zwar das Problem der unbeschichteten
Schnittkanten, jedoch erfordert er eine Vergrößerung gewisser Bodenverschlußfelder,
damit deren Ränder umgefaltet werden können und sich die Felder trotzdem noch ausreichend
überlappen, um den Bodenverschluß mit"Schweißnähten"zu versiegeln. Bei Massenprodukten,
wie dies in Rede stehende Behälter darstellen, filhrt jedoch schon ein geringfügig
höherer Materialverbrauch zu erheblich höheren Kosten. Bin weiterer Nachteil ist
der, daß eine Erhöhung der insgesamt übereinanderliegenden Schichten die Schwierigkeiten
beim Herstellen und Zusammenpressen von SchweißnEhten an derartigen Behältern erhöht.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Behdlter zu schaffen,
in dessen Bodenverschluß keine unbeachichteten Schnittkanten dem flüssigen Behälterinhalt
ausgesetzt sind und der trotz- ; dem billig und einfach hergestellt werden kann.
Auagehend von einem Behdlter der Eingangs erwdhnten Art wird diese Aufgabe gemEß
der Erfindung dadurch gelöst, daß an dem Einsteckfeldteilstück zwei Einschnitte
vorgesehen sind, die ein Rückfalt-Feldteilstück begrenzen, und daß dieses Rückfalt-Feldteilstück
umgefaltet ist und sich so ein Bodenverschluß ergibt, in dem die Schnittkanten der
Bodenverschlußfelder dem Behälterinhalt gegentber versiegelt sind. Der erfindungsgemäße
Behälter gestattet also beispielsweise lange Lagerzeiten, da der flüssige Behälterinhalt
nicht in den Karton einziehen kann. Der erfindungsgemäSe
Bodenverschluß
macht auch keine Vergrößerung des Kartonzusohnitts gegenüber bekannten Zuschnitten
erforderlich. Schließlich weist der erfindungsgemäße Bodenverschluß ein Minimum
an übereinanderliegenden Zuschnittschichten auf.
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Weitere, vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung darstellende Merkmale
ergeben sich aus den beigefügten Ansprüchen und/oder aus der nachfolgenden Beschreibung,
die der Erläuterung eines in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels dient
; es zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf die Innenseite eines mit einem heißsiegelfähigen
Thermoplast beschichteten erfindungsgemäßen Zuschnit ; Fig. 2 perspektivische Teildarstellungen
eines erfindungsge-und 3 mäßen Behälters in zwei aufeinanderfolgenden ZustEnden
beim Verschließen des Bodens ; Fig. 4 eine Draufsicht auf die Innenseite eines fertiggestellten
Bodenverschlusses, und Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie 5-5 in Fig. 4 in größerem
Maßstab als diese.
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Mit 10 ist ein erfindungsgemäßer Behälter bezeichnet, der aus einem
mit Polyathylen beschichteten Kartonzuschnitt hergestellt
ist. Selbstverständlich
lassen sich aber auch andere heißsiegelfähige Thermoplaste zum Beschichten verwenden.
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Der in Fig. 1 gezeig te Zuschnitt weist ein Muser geeignet angeordneter
Faltlinien auf. Dieser Zuschnitt wird durch zwei Faltlinien 11 und 12 in drei Feldergruppen
unterteilt. Die über der Faltlinie 11 liegenden Felder bilden einen oberen Verschluß,
die Felder zwischen den Faltlinien 11 und 12 sind Seitenfelder des eigentlichen
Behälterkörpers, und die Felder unter der Faltlinie 12 bilden einen BodenverschluS.
Der eigentliche Behilterkörper wird von vier Seitenfeldern 13-16 gebildet, die mit
Hilfe eines Längsverschlußfeldes 17 zu einem Schlauch geschlossen werden.
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Seitlich begrenzt wird der Behälterzuschnitt durch zwei Längsseitenkanten
18 und 19. Die Seitenfelder 13-16 werden durch T§ngsfaltlinien 26-29 voneinander
getrennt.
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Den Deckenverschluß bilden Deckenseitenfelder 20 und 21 zusammen mit
Dachfeldern 22 und 23. Das Deckenseitenfeld 20 steht über Faltlinien 41 und 42 mit
Decken-Rückfaltfeldern 30 und 31 in Verbindung. Weitere Decken-RUckfaltfelder 32
und 33 grenzen langea Faltlinien 43 und 44 an das Deckenseiten-feld 21. tuber eine
Faltlinie 34 stehen mit den Decken-Riickfaltfeldern 30 und 31 innere Decken-Rippenverschlußfelder
35 und 36 in Verbindung, die voneinander durch eine Faltlinie 39 getrennt werden.
Die Faltlinie 34 trennt auch weitere innere Decken-Rippenverschlußfelder 37 und
38 von den Decken-Rückfaltfeldern 32 und 33. Diese beiden Rippenverschlußfelder
werden durch eine Faltlinie 40 voneinander getrennt*
Desweiteren
trennt die Faltlinie 34 die Dachfelder 22 und 23 von zsei äu3eren Decken-Rippenverschlußfeldern
45 und 46, die mit 4, t Siegelstreifen 47 und 48 versehen sind. Die Dachfelder 22
und 23 weisen Ausgußfelder 51 und 52 auf, die durch wwltlinien 49 und 50 begrenzt
werden.
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Den Bodenverschluß bilden die Bodenverschlußfelder 55-58. Die Bodenverschlußfelder
55 und 57 haben eine im wesentlichen rechteckige Gestalt, während die Bodenverschlußfelder
56 und 58 dreieckig sind. Das Bodenverschlußfeld 55 hat eine Einsteckzunge 59, während
das Bodenverschlußfeld 57 mit einer Uberfaltzunge 60 versehen ist. Das Bodenverschlußfeld
56 steht über Faltlinien 65 und 66 mit benachbarten und ebenfalls im wesentlichen
dreieckigen RUckfaltfeldern 61 und 62 in Verbindung. Zwischen dem Bodenverschlußfeld
58 und benachbarten dreieckigen Rückfaltfeldern 63 und 64 liegen Faltlinien 67 und
68.
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Die Herstellung, das Abfüllen und Versiegeln eines erfindungsgemä-Ben
Behälters erfolgt zweckmaßigerweise mit einer Vorrichtung, wie sie die U. S. Patentschriften
3002 328, 3 120 335 und 3 165 994 zeigen.
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Wie bereits erwähnt, hat der Erfinder zunächst versucht, unbeschichtete
Schnittkanten des Zuschnitts, die an einem Verschlu3 auf der Behälterinnenseite
liegen und deshalb ansich den flüssigen Behälterinhalt ausgesetzt sind, durch Umfaltung
abzudecken.
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So konnte man beispielsweise die Einsteckzunge 59 vollstandig
umfalten,
was jedoch bedeuten würde, daß diese Einsteckzunge wesentlich gröSer gestaltet werden
müßte, wenn man dieselbe Hei3-siegelfläche erzielen wollte, wie sie die bekannten
flüssigkeitsdichten Behälter aufweisen (siehe beispielsweise die U. S. Patentschrift
3 120 335). Versuche zeigten jedoch, daß sich nur eine schwache Schweißnaht ergab,
und dies ist auf die Diskontinuitäten an den Ubergängen zwischen den außen und innen
liegenden Klebeflächen der Einsteckzunge 59 zurUckzuführen, welche mit der Uberfaltzunge
60 durch Heißsiegelung verklebt oder verschweißt wird. Außerdem entsteht bei einem
solchen Verschluß ein Kanal, der nicht versiegelt werden kann, und schließlich ist
der Karton längs der Schweißnaht so dick, daß ein die Schreißnaht zusammenpressendes
Werkzeug eine zu geringe Wirkung hat.
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Gemäß der Erfindung wird nun ein Unterfaltfeld 70 gebildet, und zwar
in der Einsteckzunge 59, die mit zwei Einschnitten 71 und 72 versehen ist ; diese
werden beim Zuschneiden des Zuschnitts hergestellt, Außerdem wird noch eine Faltlinie
73 gebildet, sodaß das Unterfaltfeld 70 einfach auf die AußenflAche des Bodenverschlußfelds
55 während der Bildung des Bodenverschlusses zurückgefaltet werden kann (Fig. 2).
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Wie am besten die Fig, 4 erkennen lest, nehmen Feldteilstücke 59 a
und 59 b der Einsteckzunge 59 in dem erfindungsgemäßen Verschluß dieselbe Lage ein
wie bei dem bekannten Verschluß nach der U. S.
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Patentschrift 3 120 335 und bilden deshalb ausreichende Siegelflächen,
so daß ein fester Bodenverschluß entsteht. Durch das
Unfalten des
Unterfaltfeldes 70 wird eine versiegelte Kante 77 gebildet, so daß der flüssige
Behälterinhalt nicht an unbeschichteten Kartonkanten in den Karton einziehen kann.
vie die Fig. 1 zeigt, ist die Gesamttiefe D der Einsteckzunge 59 größer als die
Lange der Einschnitte 71 und 72, die mit F bezeichnet ist.
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Bei Behältern mit zirka einem Liter, 0,5 Liter und 0,25 Liter Inhalt
sind typische Abmessungen D = 7, 9 mm und F = 5,3 mm.
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Durch dieses Verhältnis wird erreicht, wie dies die Fig. 4 erkennen
läßt, daß die versiegelte Kante 77, die durch Umfalten des Unterfaltfelds 70 gebildet
wurde, in einem bestimmten Abstand hinter der Symmetrieachse A des Bodenverschlusses
liegt.
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Der Grund für diese Konstruktion liegt in der Tatsache, daß, während
unbeschichtete Schnittkanten 85 und 86 längs der Symmetrieachse A zusammenstoßen
und so ihre Schnittkanten versiegeln, immer noch die Möglichkeit bleib, daß sich
Flüssigkeitskanäle an den Stoßstellen 83 und 84 der Kanten bilden. Durch die gezeigte,
erfindungsgemäße Anordnung der versiegelten Kante 77 bildet das restliche Teilstück
der Innenfläche der Einsteckzunge 59 neben der Kante 77 eine Siegelfläche, die mit
den anliegenden Bereichen der Rückfaltfelder 61-64 verschweißt wird, so daß auch
die Stoßstellen 83 und 84 flüssigkeitsdicht versiegelt werden.
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Der in Fig. 5 gezeigte Schnitt zeigt die relative Lage versiegelter
Schichten
gemäß der Erfindung. Die Schnittkante 76 liegt im Abstand nach innen von der Schnittkante
78, und zwar ist dieser Abstand so gewählt, da3 die versiegelte Kante 77 so weit
jenseits der Stoßstelle 83 liegt, daß die letztere überbrückt und versiegelt wird.
Erwähnenswert ist ferner, daß die Breite W des Unterfaltfelds 70 (Fig. 1) ungefEhr
2/5 der Feldbreite L des Bodenverschlußfelds 55 ausmacht, und daß die Ränder des
Unterfaltfelds 70 gleiche Abstände von den Grenzen 18 und 26 des Bodenverschlußfelds
55 aufweisen.
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Die unbeschichtete Schnittkante 19 des Längsverschlußfelds 17 la (3t
sich in der verschiedensten Weise versiegeln, und bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
wurde sie lediglich untergefaltet.
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Es sind natürlich aber auch andere Versiegelungsmöglichkeiten gegeben.