DE1757490A1 - Vorrichtung zum Anbinden von Rindern und Einrichtung mit wenigstens zwei solcher Vorrichtungen - Google Patents
Vorrichtung zum Anbinden von Rindern und Einrichtung mit wenigstens zwei solcher VorrichtungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anbinden von Rindern, bestehend aus einer angenähert senkrecht verlaufenden Kette oder dergleichen, die zusammen mit einem weiteren, relativ zur Kette bewegbaren Teil einen das Rind am Halse festhaltenden Rahmen oder Schlinge bildet. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Einrichtung mit wenigstens zwei solcher Vorrichtungen.
Es sind zum Zwecke des Anbindens von Rindern bereits Vorrichtungen bekannt, die eine senkrechte Kette (Grabnerkette) aufweisen, die zusammen mit einem weiteren Kettenteil eine das Rind am Halse festhaltende Schlinge bildet. Es ist weiterhin bekannt, mehrere Anbindungen reihenförmig nebeneinanderliegend anzuordnen und Mittel anzubringen, die ein gemeinsames Öffnen mehrerer Anbindungen erlauben. Das Anbinden der Rinder erfolgt jedoch einzeln.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neuartige Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die einfach herstellbar ist und die die Bedienung insbesondere beim Anbinden der Tiere vereinfacht.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die obere Befestigung (1, 2) der senkrecht verlaufenden Kette (3) und/oder des weiteren Rahmenteils (4) zum Zwecke des Öffnens und Schließens angenähert horizontal und quer zur allgemeinen Standrichtung des Rindes mittels einer Betätigungsvorrichtung hin und her bewegbar angeordnet sind.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird insbesondere das Anbinden der Tiere wesentlich vereinfacht. Im allgemeinen erfolgte das Anbinden der Tiere einzeln von vorne, was häufig mit dem Nachteil verbunden war, dass die Tiere bei Annäherung des Bedienenden zurückwichen und damit das Anbinden erschwerten oder unmöglich machten. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann das Anbinden von einer, vom Kopfe der Tiere entfernten Stelle aus erfolgen. Dadurch ergibt sich ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung, nämlich, die Möglichkeit mehrere Tiere gleichzeitig anbinden zu können. Der die Vorrichtung Bedienende kann beispielsweise von der Rückseite her darauf achten, dass die Tiere weit genug nach vorne gegangen sind. Die Tiere werden also nicht durch die Annäherung des Bedienenden zum Zurückweichen veranlasst. Diese Tatsache trägt wesentlich dazu bei, dass das Anbinden mehrerer Tiere gleichzeitig mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht wird.
Weitere Vorteile und Weiterbildungen der Erfindung werden an Hand der nachfolgenden Beschreibung der in den Figuren 1 und 2 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiele offenbar werden. Die Figur 1 zeigt schematisch die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Anbinden eines Rindes in geschlossener Stellung. Bevorzugt sind mehrere solcher Vorrichtungen nebeneinander angeordnet, die dann durch eine Betätigungsvorrichtung gemeinsam bedient (geöffnet oder geschlossen) werden können.
Die Vorrichtung weist zwei am Boden 13 befestigte, senkrecht stehende Holme 10 und 11 auf, die über Kopfhöhe des Rindes durch eine Traverse 9 verbunden sind. Die lichte Weite der durch diese Teile gebildete Öffnung ist groß genug, damit das Rind genügend Bewegungsfreiheit für seinen Kopf besitzt. Anstatt direkt am Boden, können die Holme 10 und 11 auch an einer weiteren Traverse oder dergleichen über dem Boden befestigt sein. Sind, wie bevorzugt, mehrere solcher Vorrichtungen nebeneinander angeordnet, so kann jeder Holm zwei Vorrichtungen gemeinsam (oder mehr) sein z. B. in der Weise, dass der rechte Holm 10 gleichzeitig der linke Holm einer rechts danebenliegenden Vorrichtung ist. Der den Hals des Rindes umschließende Rahmen wird von der sich angenähert senkrecht erstreckenden Kette 3 und dem bügelartigen Rahmenteil 4 gebildet. In der durch den Rahmen gebildeten Öffnung 12 befinden sich der Hals des Rindes. Das sich senkrecht erstreckende Teil 3 besteht bevorzugt aus einer Kette; es kann aber auch zumindest teilweise aus gelenkig miteinander verbundenen Stab- oder Rohrabschnitten oder einem Seil z. B. aus Kunststoff bestehen. Das obere Ende der Kette 3 ist mittels der Befestigung 2 an der Traverse 9 gehaltert. Das Rahmenteil 4 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung aus einem bis zu dem Gelenk 5 reichenden starren in etwa U-förmigen Bügel aus Rohr oder Stangenmaterial. Das untere Ende des Bügels ist kugelgelenkig an der Kette 3 befestigt. Diese untere Befestigung ist zweckmäßig in der Höhe verstellbar ausgebildet. Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, dass dieses Rahmenteil 4 teilweise aus gelenkig miteinander verbundenen Gliedern besteht. Der über dem Hals des Tieres befindliche Teil des
Rahmenteils 4 ist zweckmäßig jedoch starr auszubilden. Das untere Ende des Rahmenteils 4 kann gegebenenfalls auch am Boden 13 oder an einer darüber befindlichen Traverse kugelgelenkig befestigt sein, jedoch so, dass durch die Kette 3 und das Rahmenteil 4 ein Rahmen bzw. eine Schlinge gebildet wird, die im geschlossenen Zustand den Hals des Tieres so umschließt, dass es den Kopf nicht herausziehen kann und dennoch genügende Bewegungsfreiheit hat.
Das Rahmenteil 4 setzt sich unter Zwischenfügung des Gelenkes 5 in dem oberen Verlängerungsteil 7 fort, das mit seinem freien Ende gelenkig mit der Befestigung 1 verbunden ist, bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch Einfügen einiger Kettenglieder 14. Das Verlängerungsteil ist bevorzugt auf seinem größten Teil der Länge starr ausgebildet und besitzt zweckmäßig eine Führungsnut, in der die Kette 3 gleiten kann.
In Figur 2 ist das Gelenk 5 vergrößert in Aufsicht von oben dargestellt. Es erlaubt zumindest eine Schwenkung des Rahmenteils 4 in Richtung der Zeichenebene (Fig. 2), d. h. also in Figur 1 betrachtet eine horizontale Schwenkung. Diese horizontale Schwenkung des Rahmenteils 4 muß aber zumindest im geöffneten Zustand des Rahmens begrenzt sein, damit das Rahmenteil 4 sich nicht so schräg stellen kann, dass beim Eintreten des Tieres der Kopf nicht durch den geöffneten Rahmen gelangt. Die Schwenkung soll nicht mehr als 90°, vorzugsweise etwa 45° betragen. Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, dass eine Schwenkung des Rahmenteils 4 im geöffneten Zustand weitgehend vollständig unterbunden wird. Im geschlossenen Zustand des Rahmens soll jedoch zumindest eine geringe Schwenkung des Rahmenteils 4 möglich sein, damit das Tier genügend Bewegungsfreiheit hat. Die Begrenzung des Schwenkwinkels
kann verschiedenartig vorgenommen sein. Bevorzugt wird das Gelenk 5 so ausgebildet, dass der Schwenkwinkel in gewünschtem Maße begrenzt ist.
Während an der einen Seite des Gelenkes das Rahmenteil 4 befestigt ist, befindet sich an der anderen Seite des Gelenkes das Verlängerungsteil 7, das einen sich vorzugsweise über die gesamte Länge erstreckenden Führungsschlitz aufweist. Der Führungsschlitz wird von zwei Führungsholmen gebildet, sodaß das Verlängerungsteil 7 gabelartig ausgebildet ist.
Wie in Figur 1 dargestellt, ist die Befestigung 1 als auf der Traverse 9 in Richtung des Doppelpfeiles 8 hin und her bewegbarer Führungsschlitten ausgebildet. Das Hin- und Herschieben der Befestigung 1 erfolgt mittels einer Betätigungsvorrichtung, die im einfachsten Falle eine Stange oder ein Rohr sein kann und die zumindest in der Stellung des geschlossenen Rahmens feststellbar ist. In der nicht dargestellten Stellung "offen" befindet sich die Befestigung 1 dicht neben der starr mit der Traverse 9 verbundenen Befestigung 2 und die Öffnung 12 des Rahmens ist so groß, dass das Tier seinen Kopf durch die Öffnung hindurchstecken kann. Die Kette 3 hat sich längs des Führungsschlitzes in dem Verlängerungsteil 7 bewegt und befindet sich am oberen Ende des Führungsschlitzes. Gegebenenfalls kann es auch zweckmäßig sein, dass anstelle der Befestigung 1 die Befestigung 2 durch die Betätigungsvorrichtung zum Öffnen in Richtung der Befestigung 1 hin und zum Schließen von dieser hinweg bewegt wird. Ebenfalls kann es zweckmäßig sein, beim Öffnen beide Befestigungen 1 und 2 aufeinander zu und beim Schließen voneinander weg zu bewegen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Vorrichtung besonders dazu geeignet, mit gleichartiger Vorrichtung in einer Reihe derart kombiniert zu werden, dass mittels einer Betätigungsvorrichtung die Rahmen mehrerer dieser Vorrichtungen gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden können.
Sein beispielsweise mehrere der in Figur 1 dargestellten Vorrichtungen nebeneinanderliegend angeordnet, so sind jeweils alle oder zumindest einige der Befestigungen 1 der einzelnen Vorrichtungen derart mit der Betätigungsvorrichtung verbunden, dass sie bei Betätigung derselben gleichzeitig die gleichen Bewegungen ausführen und somit in den einzelnen Vorrichtungen die Stände (Rahmen) gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Anbinden von Rindern, bestehend aus einer angenähert senkrecht verlaufenden Kette oder dergleichen, die zusammen mit einem weiteren, relativ zur Kette bewegbaren Teil einen das Rind am Halse festhaltenden Rahmen oder Schlinge bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Befestigung (1, 2) der senkrecht verlaufenden Kette (3) und/oder des weiteren Rahmenteils (4) zum Zwecke des Öffnens und Schließens angenähert horizontal und quer zur allgemeinen Standrichtung des Rindes mittels einer Betätigungsvorrichtung hin und her bewegbar angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (4) mindestens teilweise starr, insbesondere
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ausgebildet ist.
<NichtLesbar>
ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende des Rahmenteils (4) unterhalb des Halses des Rindes derart an der Kette (3) verstellbar befestigt ist, dass es sich in vertikaler Richtung nicht nennenswert verschieben kann.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (4) an einer oberhalb des Halses des Rindes gelegenen Stelle gleitend mit der Kette (3) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende des Rahmenteils (4) am
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gehaltert ist.
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gehaltert ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Befestigung (1, 2) der Kette (3) und/oder des Rahmenteils (4) an einer horizontal hin und her bewegbaren Schiene oder dergleichen als Betätigungsvorrichtung angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Befestigung (1, 2) der Kette (3) und/oder des Rahmenteils (4) als auf einer starren Schiene oder dergleichen gleitende oder rollende Führungen ausgebildet sind, die mittels der Betätigungsvorrichtung hin und her bewegbar sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, dass der oberhalb des Halses des Rindes befindliche Teil des Rahmenteils (4) zumindest teilweise stangen- oder rohrförmig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 8 dadurch gekennzeichnet, dass der durch das Rahmenteil (4) und die Kette (3) gebildete Rahmen bzw. Schlinge um eine angenähert senkrecht verlaufende Achse um einen begrenzten Winkel von vorzugsweise 10° bis 90° insbesondere etwa 45° drehbar angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (4) aus einem starren, etwa
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oder V-förmig gebogenen Bügel besteht.
<NichtLesbar>
oder V-förmig gebogenen Bügel besteht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Schenkel des Bügels mittels eines, eine begrenzte horizontale Schwenkung des Bügels zulassenden Gelenkes (5) mit einem starren Verlängerungsteil (7) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Verlängerungsteil (7) als Gabel ausgebildet ist, zwischen deren Führungsholmen die Kette (3) gleitend angeordnet ist.
13. Einrichtung mit wenigstens zwei der Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung reihenförmig, insbesondere nebeneinanderliegend angeordnet sind, und dass die oberen Befestigungen (1, 2) der Ketten (3) und/oder der Rahmenteile (4) der einzelnen Vorrichtungen derart mit der Betätigungsvorrichtung verbunden sind, dass durch deren Betätigung die Befestigung (1, 2) zum Zwecke gemeinsamen Schließens und Öffnens gemeinsam hin und her bewegbar sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19681757490 DE1757490A1 (de) | 1968-05-15 | 1968-05-15 | Vorrichtung zum Anbinden von Rindern und Einrichtung mit wenigstens zwei solcher Vorrichtungen |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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DE1757490A1 true DE1757490A1 (de) | 1971-07-01 |
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ID=5694548
Family Applications (1)
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DE19681757490 Pending DE1757490A1 (de) | 1968-05-15 | 1968-05-15 | Vorrichtung zum Anbinden von Rindern und Einrichtung mit wenigstens zwei solcher Vorrichtungen |
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DE (1) | DE1757490A1 (de) |
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1968
- 1968-05-15 DE DE19681757490 patent/DE1757490A1/de active Pending
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