DE1630774C3 - Fahrzeug zum Transport insbesondere von schweren etwa der Fahrzeugbreite entsprechenden Lasten - Google Patents
Fahrzeug zum Transport insbesondere von schweren etwa der Fahrzeugbreite entsprechenden LastenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein derartiges Fahrzeug ist bereits aus der US-PS 38 191 bekannt. Zur Entlastung der die Plattform
tragenden Räder wird die Plattform zunächst über eine Einrichtung mit einer Abstützplatte am Boden aufgebockt
und so weit angehoben, daß zur schwenkbeweglichen Anordnung der Räder an der Plattform vorgesehene
Lenker von einer für diese ein Widerlager bildenden Fußplatte freikommen. Infolge des Radeigengewichtes
und der Schwenkbeweglichkeit der zugehörigen Lenker behalten die Räder jedoch stets Bodenkontakt. Eine
Querbewegung der Räder zur Plattform zur Spurvergrößerung ist möglich. Hiernach ist die Plattform mit
Hilfe ihrer Aufbockeinrichtung bis zur Bodenberührung mit ihrem rückwärtigen freien Ende absenkbar. Danach
ist es dann also möglich, die in diesem Bereich gelegenen Räder vollständig aus dem breiten Bereich
der Plattform zu entfernen, so daß diese in voller Breite zur Beladung zur Verfügung steht. Andererseits wird
aber auch die maximale Fahrzeugbreite in Fahrstellung der Plattform nicht durch deren Ladebreite überschritten,
da die Räder in Fahrstellung innerhalb der Breite der Plattform liegen. Nachteilig ist jedoch der stete
Bodenkontakt der Räder bei ihrer Querverschiebung, wozu deshalb, erhebliche · Kräfte erforderlich sind.
Darüber hinaus ist eine derartige Verschiebung nur auf
to ebenem Gelände möglich. Im übrigen erfordert das vorhergehende Aufbocken der Plattform eine hierzu
geeignete Unterlage und wegen der zentrischen Anordnung der Lagerplatte ist die Standstabilität durch
Kippmomente im aufgebockten Zustand stark gefährdet. Schließlich stellt die Aufbockeinrichtung wegen
ihrer Anordnung unterhalb der Plattform eine erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfreiheit des Fahrzeuges
dar.
Ferner ist aus der FR-PS 13 09 712 und der zugehörigen GB-PS 9 56 239 ein Schwerlastfahrzeug
bekannt, bei dem die Räder über Schräglenker an einem Hilfsgestell aufgehängt sind. Diese Lenker sind an ihren
oberen Enden schwenkbeweglich gelagert und kommen bei Betätigung einer Hydraulikeinrichtung zur Absenkung
der Plattform auf den Untergrund von Anschlägen, an denen sie im Fahrzustand Anlage finden, frei,
und zwar unter Einwirkung des Eingengewichts der Räder. Dabei werden die Lenker derart verschwenkt,
daß die Räder auch weiterhin mit dem Boden in Berührung stehen, so daß sich diesbezüglich die im
vorstehenden Absatz genannten Nachteile einstellen. Im übrigen sind die Räder gegenüber der Plattform
nicht nach außen verschiebbar, so daß die Plattform nicht in ihrer gesamten Breite zur Aufbringung von
Schwerlasten zur Verfügung steht.
Des weiteren ist aus der DT-AS 10 90 977 ein Fahrzeug für den gleichen Verwendungszweck bekannt,
bei dem die am einen Ende der Ladeplattform vorgesehenen Laufräder über schräg angelenkte
Schwenker aus ihrer Fahrstellung in eine bis zu fast 90° gegenüber der Fahrstellung veränderte Stellung verschwenkbar
sind, wodurch die Räder vollständig aus dem Bereich der gesamten Breite der Ladeplattform
herausbewegt werden. Für die genannte Schwenkbewegung der Räder ist es jedoch erforderlich, das Fahrzeug
zu verfahren, damit die dabei auftretenden Kräfte zwischen Lauffläche und Laufrädern über die Schwenker
und deren schräge Anlenkung die Ausschwenkbewegung bewirken. Infolge der schrägen Anlenkung der
Schwenker wird beim Ausschwenken der Laufräder zugleich das zugehörige Plattformende auf den Boden
abgesenkt. Zur Wiedereinschwenkung der Laufräder ist das Fahrzeug in entgegengesetzter Richtung zu
verfahren, wobei die Laufräder dann in an den Seiten der Plattform vorgesehene Aussparungen einschwenken.
Zur Freigabe der gesamten Plattformbreite für die Aufbringung der zu ladenden Last muß verhältnismäßig
viel Raum für die notwendigen Fahrbewegungen des Fahrzeugs zur Ausschwenkung der Laufräder zur
Verfügung stehen. Es sind auch keine Überbrückungsmöglichkeiten
für die zur Aufnahme der Laufräder dienenden Aussparungen vorgesehen. Ferner treten
infolge der schrägen Anlenkung der Schwenker in den entsprechenden Schwenkgelenken erhebliche Verschleißkräfte
auf. Es ist schließlich auch während der Schwenkbewegungen der Laufräder ein gewisser, in
deren Axialrichtung verlaufender Schlupf zwischen Rad und Boden mit entsprechendem Verschleiß der
Lauffläche der Räder zu beobachten, der insbesondere bei der Beladung des Fahrzeugs mit Schwerlasten zu
einer erheblich zu frühen Abnutzung der Laufflächen führt. Des weiteren ist zu beachten, daß eine Be- bzw.
Entladung dieses bekannten Fahrzeugs, wenn dieses nicht als Selbstfahr-Fahrzeug ausgebildet ist, stets ein
Schleppfahrzeug erfordert, damit die notwendigen Fahrbewegungen des Fahrzeugs zur Ausschwenkung
der Räder ausführbar sind.
Schließlich ist noch aus der US-PS 28 53 308 ein weiteres Fahrzeug bekannt, bei dem die Laufräder
wiederum lediglich in Höhenrichtung verstellbar sind, um auf diese Weise die Ladeplattform auf den Boden
absenken zu können. Jeweils zwei hintereinander liegende Laufräder dieses Fahrzeugs sind je einzeln an
den Enden von anderen Endes am Plattformrahmen aufgehängten Lenkern befestigt, die mit ihren radseitigen
Enden gleichzeitig über Gelenkglieder mit den beiden Enden einer Blattfeder in Verbindung stehen,
welche mittig über eine hydraulische Hubeinrichtung zur Höhenverstellung der Blattfeder und damit der
Gelenkgüeder, Lenker und Laufräder mit dem Plattformrahmen in Verbindung steht. Bei diesem bekannten
Fahrzeug stehen die Laufräder über die Breite der Plattform hinaus, so daß zwar deren gesamte Breite für
die zu ladende Last bei deren Aufbringung auf die Plattform ausnutzbar ist, das Fahrzeug aber eine
Gesamtbreite aufweist, die größer als die Plattformbreite ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Aufrechterhaltung der Möglichkeit einer Be- und
Entladung von Lasten bis zur vollen Breite der Ladeplattform die Laufräder des Fahrzeugs in Breitenrichtung
der Ladeplattform verschiebbar zu machen, ohne dabei Bodenberührung zu haben.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst, wodurch
in konstruktiv einfachster Gestaltungsweise und in betriebstechnisch einfachster Durchführbarkeit erreicht
wird, daß unter Beibehaltung der bekannten Absenkbarkeit der Ladeplattform auf den Boden gleichzeitig die
gesamte Ladeplattformbreite der Aufbringung der zu ladenden Last frei dargeboten wird.
Zweckmäßige Weiterbildungen sind aus den Unteransprüchen zu entnehmen; bezüglich der zugehörigen
Vorteile wird auf die nachfolgende ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen Bezug
genommen.
Die Erfindung ist anhand von zwei beispielsweise dargestellten Tiefladefahrzeugen näher erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht eines Tiefladefahrzeugs mit den Rädern in der Fahrstellung,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht des Tiefladefahrzeugs gemäß F i g. 1 mit den Rädern in der Beladestellung,
Fig.3 eine perspektivische Teilansicht einer die Räder tragenden Stützsäule in durchsichtiger Darstellung,
F i g. 4 eine perspektivische Teilansicht eines Ladeplattformteils
unter Weglassung einiger Bodenplatten und
Fig.5 eine schematische Teilseitenansicht eines
weiteren Tiefladefahrzeugs mit einer anderen Anordnung von Stützsäule und Rad.
Gemäß F i g. 1 und 2 verfügt ein Tieflade-Gelenkfahrzeug 10 über eine im wesentlichen ebene Ladeplattform
11 mit einem an deren vorderem Ende im
wesentlichen nach oben ansteigenden Teil 12 und einem hieran anschließenden waagerechten Teil 13. An dessen
Unterseite befindet sich ein nicht dargestelltes Anschlußelement zur lösbaren Verbindung mit einem
Drehtisch des Chassis einer Zugmaschine 14 mit vier Laufrädern 15. Des weiteren besitzt die Ladeplattform
11 an ihrem hinteren Ende Laufräder 18.
Bei dem eben beschriebenen Tiefladefahrzeug handelt es sich also insoweit um ein übliches Tieflade-Ge-Ienkfahrzeug.
Gegebenenfalls kann auch ein Nichtgelenk-Tiefladefahrzeug
oder ein Fahrzeug mit normal hoher Ladeplattform in erfindungsgemäßer Weise ausgestattet
werden.
Die Ladeplattform 11 ist von im wesentlichen üblicher Konstruktion mit einem Hauptteil 9, der durch
zwei Längsglieder 16 und Querglieder 20 begrenzt ist. Am hinteren Ende 17 ist die Ladeplattform 11 schmaler,
wodurch Aussparungen für die Laufräder 18 gebildet sind, so daß diese nicht über die Seiten des Hauptteils 9
nach außen vorstehen. Ein gegenüber dem Hauptteil 9 schmalerer Teil 19 der Ladeplattform 11 liegt mit
seinem sich nach vorn erstreckenden Teil, bezogen auf eine im wesentlichen in der Mitte zwischen jedem Paar
der Laufräder 18 liegende Linie, in der Ebene des Hauptteils 9, während der hinter dieser Linie liegende
Teil nach unten zum hinteren Ende 17 der Ladeplattform 11 geneigt ist Am äußersten Ende der
Ladeplattform 11 ist das Querglied 20 vorgesehen, dessen Breite der des Hauptteils 9 entspricht
Der Teil 19 der Ladeplattform 11 ist in Fig.4
detaillierter dargestellt, wo die Bodenplatten zur Sichtbarmachung des Inneren der Plattform weggelassen
sind. Gemäß F i g. 4 sind am Teil 19 Längsglieder 21 vorgesehen, deren vordere Enden mit den hinteren
Enden der Längsglieder 16 und Querträger 22 verbunden sind.
Mitten zwischen den Rädern 18 ist ein Plattformquerträger 23 mit Kastenprofil vorgesehen, der aus zwei im
Abstand voneinander liegenden U-Profilen 24 besteht, deren Flansche sich in entgegengesetzten Richtungen,
bezogen auf die Ladeplattform nach vorn und nach hinten, erstrecken, wobei eine flache Platte 25 jeweils an
den Ober- und Unterseiten der Ober- bzw. Unterflansehe befestigt ist
In jedem Ende des Plattformquerträgers 23 liegen zwei weitere kastenförmige Träger 26, die teleskopartig
im Plattformquerträger 23 verschiebbar sind. Gegebenenfalls können zwischen dem Plattformquerträger 23
und den Trägern 26 geeignete Lager zur Erleichterung der Schiebebewegung vorgesehen sein. Durch diese
Teleskopausbildung ist der maximal erreichbare Abstand der Träger 26 bzw. Lauf räder 18 begrenzt. Für
größere Abstände können zwei Plattformquerträger 23 vorgesehen sein, die sich über die gesamte Breite der
Ladeplattform 11 erstrecken. Diese beiden Querträger könnten entweder hintereinander oder übereinander
angeordnet sein, wobei ein Träger 26 im wesentlichen gleicher Länge wie die Querträger innerhalb jedes
Plattformquerträgers 23 angeordnet sein würde, und zwar zusammen mit einer hydraulischen Kolben-Zylinder-Einrichtung.
In einem solchen Falle wären geeignete Abänderungen der Außenenden der Träger 26
erforderlich, damit die Achsen der Räder gegenüberliegender Seiten der Plattform miteinander fluchten.
Gemäß Fig.4 ist innerhalb jedes Trägers 26 ein Hydraulikzylinder 27 mit einer Kolbenstange 28
angeordnet, die an einer Stange 29 befestigt ist; diese ist
am Außenende des jeweiligen Trägers 26 gelagert. Der Hydraulikzylinder 27 ist an einem feststehenden
Stützpunkt 30 in der Mitte des Plattformquerträgers 23 befestigt, so daß die Träger 26 bei Betätigung der
Kolben-Zylinder-Einrichtungen im Plattformquerträger 23 teleskopartig hin- bzw. hergleiten.
Jeder Träger 26 ist am Außenende mit einer lotrechten Stützsäule 31 im wesentlichen aus einem
kastenförmigen Glied mit Seitenwänden 32 und Vorder- und Rückwänden 33 versehen. Die Seitenwände 32 sind
an ihren oberen Enden mit einer einstückig mit ihnen ausgebildeten, schmaleren Verlängerung 34 versehen,
die eine obere Verlängerung der Stützsäule 31 bildet, wobei ein Bolzen 35a zwischen den freien Enden der
Verlängerungen 34 befestigt ist Die Vorder- und Rückwände 33 sind an ihren unteren Enden starr mit
Seitenwänden 35 der jeweiligen Träger 26 befestigt. In jeder Seitenwand 32 erstreckt sich ein senkrechter
Schlitz 36 über den größten Teil der Länge der Seitenwand, während die Innenkanten der Säule durch
Elemente 37 verstärkt sind. An jedem Träger 26 sind zwei quer liegende Befestigungsglieder 38 vorgesehen,
deren Inneres außerdem an den Vorder- und Rückwänden 33 befestigt ist.
Ein Zylinder 39 einer hydraulischen Hubeinrichtung ist am einen Ende mit einem dreieckigen Arm 41 mit
einer Öffnung versehen, durch die der Bolzen 35a geht, so daß die Hubeinrichtung innerhalb der Stützsäule 31
mit ihrer Kolbenstange 40 nach unten hängend getragen ist. Deren freies Ende trägt ein mit einer Öffnung
versehenes Stützglied 42, innerhalb dessen ein weiterer Bolzen 43 gelagert ist, an dessen Außenenden derartig
bemessene Führungsplatten 44 befestigt sind, daß diese innerhalb der Schlitze 36 verschiebbar sind. Das
Stützglied 42 trägt eine Platte 45, an der eine Blattfeder 46 mittels Hakenbügeln 47 befestigt ist.
Die freien Enden der Blattfeder' 46 sind mittels Gelenkgliedern 49 an den Außenenden hinterer und
vorderer Lenker 50 angelenkt, deren innere Enden an rohrförmige Achsglieder- 51 angeschlossen sind, die
drehbar in den Befestigungsgliedern 38 gelagert sind. Die Lenker 50 tragen an ihren Außenenden Achsschenkel
und Bremstrommeln 52 für die Laufräder 18.
Die hydraulische Flüssigkeit wird jedem Zylinder 39 durch eine Leitung 53 über ein Ventil 54 üblicher Form
zugeführt
An jedem Träger 26 sind gemäß F i g. 4 Schläuche für hydraulische Flüssigkeit für die Zylinder 39, für
Druckmedium für die Fahrzeugbremsen und außerdem für die Fahrzeugbeleuchtung befestigt Diese Schläuche
und Kabel 55 sind an ihrem einen Ende an den jeweiligen Träger 26 angeschlossen und in diesen mit
weiteren Schläuchen und Kabeln in den Stützsäulen 31 und von da mit den entsprechenden Einrichtungen
verbunden.
Die Schläuche und Kabel 55 selbst sind durch einen Längsschlitz 56 in einer Seitenwand des Querträgers 23
hindurchgeführt, so daß sie sich zusammen mit den Trägern 26 während der Querverschiebung derselben
bewegen lassen. An ihren anderen Enden sind die Schläuche und Kabel 55 an feststehende Leitungen und
Kabel auf der Ladeplattform 11 angeschlossen, wobei die Schläuche für die hydraulische Flüssigkeit an ein
Ventil 57 angeschlossen sind.
Dieses steuert die Zuführung der Flüssigkeit zu den Zylindern 39 durch Verschiebung seines Steuerhebels
59, der über ein Gestänge 60 von einem von Hand erreichbaren Hebel 58 an einer Seite der Ladeplattform
11 betätigt v/ird. An der Ladeplattform 11 ist ein weiteres hydraulisches Steuerventil 61 zur Steuerung
der Versorgung der Hydraulikzylinder 27 mit Druckflüssigkeit durch Schläuche bzw. Leitungen 62 vorgesehen.
Auch dieses Steuerventil 61 wird über ein ähnliches Gestänge 63 von einem von Hand erreichbaren Hebel
64 an der Ladeplattform 1 ί betätigt.
Gemäß F i g. 1 und 2 sind die rechteckigen Aussparungen für die Räder 18 auf jeder Seite des Teils 19
überbrückbar, wenn die Laufräder 18 nach außen verschoben sind, so daß die Ladeplattform 11 eine
konstante Breite über ihre gesamte Länge aufweist. Diese Überbrückung erfolgt mittels an der Plattform
verschwenkbar gelagerter Überbrückungsplatten 65, deren vordere an der Ladeplattform 11 und deren
hintere am Querglied 20 angelenkt sind. Die Überbrükkungsplatten 65 liegen gemäß F i g. 2 in der Überbrükkungsstellung
in der Ebene des jeweils zugeordneten Teils der Ladeplattform 11. Beim Einschieben der
Laufräder 18 in die Fahrstellung werden die Überbrükkungsplatten 65 bis zu einer Winkelstellung von etwa
45° angehoben, wobei sie in dieser Stellung durch Einrückung in Kotflügel 66 des Fahrzeugs festgehalten
werden.
Die Stützsäulen 31 sind je von einem Schutzgehäuse 67 umgeben, die ebenfalls einen Teil der Kotflügel 66
bilden; letztere sind so gestaltet, daß sie die Überbrükkungsplatten 65 in deren angehobener Stellung
einfassen, wobei die Überbrückungsplatten 65 durch Anliegen gegen ein Teil 68 des Schutzgehäuses 67
gehalten sind. Die Kotflügel 66 sind an ihrer Innenseite mit einer Öffnung 71 versehen, um die Überbrückungsplatten
65 bei Querverschiebung der Laufräder 18 in die Kotflügel 66 einschieben bzw. daraus herausziehen zu
können.
Die Betriebsweise des Fahrzeugs ist folgende: Das Fahrzeug wird zuerst im Fahrzustand gemäß F i g. 1
betrachtet. Hierbei ist die Kolbenstange 40 des Zylinders 39 so weit wie möglich ausgefahren, so daß
sich die Platte 45 am unteren Ende ihrer Bewegungsbahn befindet, die Blattfeder 46 nach unten gedrückt
'wird und dadurch die freien Enden der hinteren und vorderen Lenker 50 nach unten drückt, die von ihrem
Anlenkpunkt am jeweiligen Träger 26 nach außen und rückwärts bzw. vorwärts geneigt sind. Durch diese nach
unten gerichtete Neigung der Lenker 50 ist die Ladeplattform 11 oberhalb der Straße in der Fahrstellung
gehalten. Die Träger 26 sind in den Plattformquerträgern 23 eingezogen, so daß die Laufräder 18
innerhalb der Aussparungen der Ladeplattform 11 liegen.
Zur Beladung des Fahrzeugs wird zunächst der Hebel 58 zur Verschiebung des Steuerhebels 59 des Ventils 57
über das Gestänge 60 gezogen. Hierdurch wird der Unterseite der Kolben in den Zylindern 39 Druckflüssigkeit
zugeführt und somit jede Platte 45 und damit die Blattfedern 46 nach oben bewegt, demzufolge sich die
Lenker 50 um ihre Anlenkpunkte in eine Stellung verschwenken, in der ihre freien Enden nach oben
geneigt sind. Diese Schwenkbewegung der Lenker 50 bewirkt das Absenken der Ladeplattform 11 zunächst
auf den Boden und dann das Abheben der Laufräder 18 vom Boden.
Nach Abheben der Laufräder 18 vom Boden wird der Hebel 64 zur Betätigung des Steuerventils 61 über das
Gestänge 63 gezogen, wodurch den Hydraulikzylindern
27 Druckflüssigkeit zugeführt wird, die Kolbenstangen
28 nach außen bewegt und dadurch die Träger 26
teleskopartig aus dem Plattformquerträger 23 herausgeschoben und die Laufräder 18 nach außen bewegt
werden. Das Fahrzeug befindet sich dann im Beladezustandgemäß Fig.2.
Hiernach werden die Aussparungen an den Seitenrändern der Ladeplattform 11, die im Fahrzustand die
Läufräder, Stützsäulen und Lenker aufnehmen, mittels der Überbriickungsplatten 65 überbrückt
Durch Wiederholung der obenerwähnten Arbeitsfolge in umgekehrter Reihenfolge kann das Fahrzeug
wieder in seinen Fahrzustand zurückgeführt werden.
Zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Einfahrens der Kolben der Zylinder 39 sind die Ventile 54
vorgesehen. Diese verhindern das Ausströmen von Flüssigkeit aus dem oberhalb der Kolben befindlichen
Raum der Zylinder 39, bis dem Inneren der Zylinder Druckflüssigkeit zum noch weiteren Ausfahren der
Kolbenstangen zugeführt wird. Im übrigen sind die Ventile 54 von üblicher Bauart
Zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Ausschiebens der Träger 26 aus dem Plattformquerträger 23 im
Fahrzustand des Fahrzeugs ist eine Verriegelung vorgesehen. Diese enthält eine Federstahlplatte am
freien Ende jedes vorderen Lenkers 50. Jede Federstahlplatte 72 greift im Fahrzustand des Fahrzeugs in einen
Schloßkasten 73 an der Ladeplattform 11 ein. Beim Anheben der Räder werden die Federstahlplatten 72
automatisch aus den Schloßkästen 73 ausgerückt
Schließlich ist eine Verriegelung zur Verhinderung einer Betätigung der Zylinder 39 bei aus dem
Plattformquerträger 23 ausgefahrenen Trägern 26 vorgesehen. Diese Verriegelung besitzt gemäß Fig.4
zwei Platten 74 mit je einer U-förmigen Aussparung 75 in einer Kante; diese Aussparungen sind so gestaltet,
daß sie mit dem Steuerhebel 59 des Steuerventils 61 in Eingriff stehen und auf diese Weise eine Verstellung
desselben mittels des Hebels 58 über das Gestänge 60 verhindern. Jede Platte 74 ist einem Ende einer Stange
76 zugeordnet, die durch öffnungen in einem der Querträger 22 und durch Schlitze 77 in den anderen
Querträgern 22 geführt sind. Jede Stange 76 besitzt am anderen Ende ein in einer am Plattformquerträger 23
befestigten Führung 79 verschiebbares Sperrorgan 78. Zwischen jede Stange 76 und einem feststehenden Teil
der Ladeplattform 11 ist eine Spiralzugfeder 80 angeordnet, um die Sperrorgane 78 zum Inneren des
Plattformquerträgers 23 zu drücken. An den Sperrorganen 78 sind abgeschrägte Ecken 81 zur Zusammenarbeit
mit abgeschrägten Ecken 82 der Träger 26 vorgesehen.
Wenn die Träger 26 nach außen verschoben werden, werden die Sperrorgane 78 somit zum Inneren des
Plattformquerträgers 23 hin gedrückt, so daß sich die Aussparungen 75 um den Steuerhebel 59 des Steuerventils
61 herumlegen und dadurch eine Verstellung desselben verhindern. Dies ist in F4g.4 dargestellt.
Werden die Träger 26 nach innen bewegt, so kommen ■ die abgeschrägten Ecken 82 derselben gegen die
abgeschrägten Ecken 81 der Sperrorgane 78 zur Anlage und verschieben diese nach außen, so daß die Schlitze 77
von dem Steuerhebel 59 weggerückt werden. Der Steuerhebel 59 ist dann zur Betätigung des Ventils 57
bewegbar, um die Zylinder 39 für die Stützsäulen 31 zu bedienen, wenn die Träger 26 eingefahren sind, während
der Steuerhebel 59 nicht bewegbar ist, wenn die Träger 26 ausgefahren sind, d. h., das Fahrzeug ist somit bei
dieser Stellung der Träger 26 nicht fahrbereit.
Eine zweite, schematisch in Fig.5 dargestellte
Ausführungsform der Erfindung betrifft ebenfalls Tiefladefahrzeuge, ähnlich den oben beschriebenen;
dabei ist jedoch an jeder Seite der Ladeplattform 11 anstelle von Doppelrädern nur ein einziges Laufrad 18
vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform ist der Lenker 50 ein vorderer Lenker, obwohl gegebenenfalls auch ein
hinterer Lenker vorgesehen sein kann, wofür die Anordnung der F i g. 5 umgedreht werden müßte.
Bei dieser Ausführungsform ist die Blattfeder 46 am
oberen Ende der Stützsäule 31 an einem Bolzenträger 90 angelenkt. Der Träger 26 trägt einen nach rückwärts
gerichteten Arm 91, an dem ein Zylinder 92 einer hydraulischen Hubeinrichtung in einem Gelenk 93
angelenkt ist. Deren Kolbenstange 94 ist am einen Ende der Blattfeder 46 in einem Federauge 95 angelenkt,
während das andere Ende der Blattfeder 46 in einem weiteren Federauge 97 an einem Hebel % angelenkt ist,
dessen anderes Ende in einem Lager 98 am Lenker 50 angelenkt ist.
Im übrigen entspricht die Konstruktion des Fahrzeugs der der ersten Ausführungsform; die Querverschiebung
der Träger 26 ist ebenfalls gleichartig. Die hydraulischen Anschlüsse an die Zylinder 92 sind mit
den Anschlüssen des Zylinders 39 der ersten Ausführungsform vergleichbar. Bei Zufuhr hydraulischer
Flüssigkeit zum Zylinder 92 zur Ausschiebung der Kolbenstange 94 verschwenkt sich die Blattfeder 46 um
ihren Anlenkpunkt (Bolzenträger 90) an der Stützsäule 31, so daß sich der Lenker 50 nach unten in seine
normale Stellung verschwenkt Zur Absenkung der Ladeplattform 11 auf den Boden wird den Zylindern 92
' hydraulische Flüssigkeit zugeführt, um so die Kolbenstangen
94 zurückzuziehen, wodurch sich jede Blattfeder 46 um ihren Anlenkpunkt (Bolzenträger 90)
verschwenkt und den Lenker 50 nach oben anhebt Hieran anschließend werden die Laufräder 18 bis zur
Bodenfreiheit weiter angehoben, bevor die Träger 26 wie bei der ersten Ausführungsform ausgeschoben
werden, wobei gleichartige Sicherheitseinrichtungen vorgesehen sein können.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist insbesondere in
Verbindung mit einem Tiefladefahrzeug vorteilhaft, da
die gesamte Mechanik innerhalb. der Ladeplattform montiert ist, so daß keine Teile unterhalb derselben
gelagert sein müssen, was ein wesentliches Merkmal bei Tiefladefahrzeugen ist, und zwar wegen der geringen
Bodenfreiheit unter der Plattform, wodurch die Anbringung irgendwelcher Teile unterhalb derselben
verhindert wird, da diese ständig der Gefahr einer Bodenberührung ausgesetzt wären.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist jedoch in vorteilhafter Weise bei sämtlichen Fahrzeugen anwendbar,
auch bei Fahrzeugen mit normal hoher Ladeplattform, und zwar infolge der Einfachheit, Festigkeit und
Betriebssicherheit der erfindungsgemäßen Ausbildung.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
609519/8
Claims (7)
1. Fahrzeug zum Transport, insbesondere von schweren etwa der Fahrzeugbreite entsprechenden
Lasten mit einer Ladeplattform, wobei beiderseits an deren einem Ende an einem Träger aufgehängte
Laufräder derart angebaut sind, daß dieses Ladeplattformende auf den Boden absenkbar ist und die
Laufräder hierbei gegenüber der Ladeplattform seitlich verschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (50) mittels einer druckbetätiglen Einrichtung (39,40; 92,94) nach der
Absenkung des Plattformendes auf den Boden bis zur Bodenfreiheit der Laufräder (18) anhebbar ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Träger (50) eine Stützsäule
(31) für eine pendelnd aufgehängte Blattfeder (46) vorgesehen ist, deren eines Ende zur Abstützung
eines angelenkten Laufrades (18) dient, während an ihrem anderen Ende die Hubvorrichtung (92, 94)
angreift.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Träger (50) eine Stützsäule
(31) vorgesehen ist, in der die Hubvorrichtung (39, 40) gelagert ist, die andererseits mittig an einer in der
Stützsäule (31) vertikal verschiebbaren Blattfeder (46) für zwei jeweils pendelnd aufgehängte Räder
(18) angreift.
4. Fahrzeug nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die auf beiden Seiten für die Räder (18) vorgesehenen Aussparungen der
Plattform (11) durch Überbrückungsplatten (65) abdeckbar sind.
5. Fahrzeug nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Querbewegung jedes Trägers (50) im Fahrzustand verhindernde
mechanische Verriegelung (72,73) vorgesehen ist.
6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Hubbewegung
der Räder (18) im ausgeschobenen Zustand verhindernde mechanische Verriegelung (74, 76, 78)
vorgesehen ist.
7. Fahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch das innen liegende Ende eines
dem Träger (50) zugeordneten weiteren Trägers (26) die Verriegelung (74,76,78) lösbar ist.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
GB1271066 | 1966-03-23 | ||
DEM0073286 | 1967-03-22 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE1630774C3 true DE1630774C3 (de) | 1976-12-16 |
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