DE1610138B2 - Vorrichtung zur elastischen Abstützung des frei schwingungsfähigen Waschaggregates einer Trommelwaschmaschine - Google Patents
Vorrichtung zur elastischen Abstützung des frei schwingungsfähigen Waschaggregates einer TrommelwaschmaschineInfo
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- D06F37/20—Mountings, e.g. resilient mountings, for the rotary receptacle, motor, tub or casing; Preventing or damping vibrations
- D06F37/22—Mountings, e.g. resilient mountings, for the rotary receptacle, motor, tub or casing; Preventing or damping vibrations in machines with a receptacle rotating or oscillating about a horizontal axis
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur elastischen Abstützung des frei schwingungsfähigen Waschaggregats
einer Trommelwaschmaschine mit waagerecht gelagerter Trommel über Federbeine auf der
Grundplatte der Maschine.
Bei einer derartigen aus der FR-PS 13 53 957 bekannten
Vorrichtung sind mindestens drei Federbeine mittels Gummifüßen an der Grundplatte elastisch
schwenkbar befestigt und mit ihrem anderen Ende über ein Auge und einen durch dieses hindurchgeführten
Bolzen um eine zur Trommelachse parallele Achse frei schwenkbar am Waschaggregat angebracht. Die
Federbeine stellen infolge der in ihnen vorhandenen Teleskopführungen die Zusammendrückung der Federn
ohne Verformung ihrer Achse, also lediglich in ihrer Längsrichtung, sicher. Diese bekannte Vorrichtung
hat sich außerordentlich bewährt.
Aus dem DT-Gbm 19 14 092 ist eine gleichartige Vorrichtung bekannt, bei der zur Abstützung des
Waschaggregats einer Trommelwaschmaschine mit horizontaler Trommelachse Federbeine eingesetzt werden,
die jeweils einerseits am Waschaggregat und andererseits an der Grundplatte der Waschmaschine in
Gummironden allseitig beweglich eingespannt sind, wobei den Gummironden die Funktion zukommt, als
mechanisches Dämpfungsglied zusammen mit einem hydraulischen Dämpfungsglied zu wirken.
Aus der FR-PS 13 77 563 ist eine Vorrichtung zur Abstützung des Waschaggregats einer Trommelwaschmaschine
mit horizontaler Trommelachse bekannt, bei der an den vier Kanten des Laugenbehälters Tragstükke
befestigt sind, die an ihren unteren Enden paarweise durch einen Bügel verbunden sind. In der Mitte eines
solchen Bügels ist eine senkrechte Gleitführung angeschweißt, die zur Führung eines Bolzens dient, dessen
Kopf durch eine Bohrung im Bügel frei beweglich hindurchragt. Das Fußende des Bolzens sitzt fest in einer
Gummihülse, die an der Grundplatte befestigt ist. In das Innere der Gleitführung ist eine Feder eingesetzt,
die sich gegen einen Ansatz des Bolzens abstützt. Das Gewicht des Waschaggregats geht also über den Bügel
auf die Gleithülse, von dieser auf die Feder, von der Feder auf den Bolzen und von diesem auf die Gummihülse.
Die beiden Federstützen liegen in der senkrechten Trommelachsebene. Die horizontalen Schwingungskräfte
des Waschaggregats wirken über einen verhältnismäßig großen Hebelarm auf die unteren elastischen
Hülsen, mit denen die Federstützen an der Grundplatte befestigt sind, so daß auf Grund der begrenzten
Dimensionierungsmöglichkeiten dieser sogenannten Silent-Blöcke die Laufruhe der Maschine nicht
gewährleistet ist. Auf Grund der zwingend vorausgesetzten indirekten Abstützung wird die Abstützung
trotz nur zweier Federstützen konstruktiv sehr aufwendig. Außerdem werden die Schwingungsverhältnisse,
und zwar insbesondere die vertikale Schwingungsfähigkeit, durch die starken Biegemomente und die damit
stark erhöhten Reibungskräfte in den Federstützen bei Auftreten von horizontalen Schwingungskräften negativ
beeinflußt.
Aus der US-PS 29 75 626 ist eine Trommelwaschmaschine bekannt, deren Waschaggregat, bestehend aus
einem Laugenbehälter, einer darin um eine waagerechte Achse drehbar gelagerten Trommel und einer Antriebseinrichtung,
auf zwei Federstützen und zwei um eine zur Trommelachse parallele Achse schwenkbare
Lenker derart abgestützt ist, daß das Waschaggregat auf einem durch die Geometrie dieser Lenker vorgegebenen
Zylinderbogenabschnitt schwingen kann. Die Federstützen sind um eine ebenfalls zur Trommelachse
parallele Achse schwenkbar am Laugenbehälter angelenkt. Auf Grund dieser Lenkerabstützung kann das
Waschaggregat nur eine erzwungene Schwingung mit der Folge ausführen, daß die Waschmaschine zumindest
beim Durchlauf der Trommel durch die kritische Drehzahl springt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art derart weiterzubilden,
daß bei Erhaltung der frei schwingungsfähigen Ausbildung eine Verringerung des Bauaufwands
erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Waschaggregat gegenüber der Grundplatte
nur durch zwei Federbeine abgestützt ist, die sowohl am Waschaggregat als auch an der Grundplatte elastisch
eingespannt und beiderseits der durch die Trommelachse gehenden senkrechten Ebene angeordnet
sind, und daß die Federbeine mindestens mit der Grundplatte über zwei elastische Zonen verspannt sind,
die beiderseits der Federbeinachse in Richtung der Trommelachse hintereinander liegen. Dadurch, daß das
Waschaggregat über nur zwei Federbeine abgestützt ist, wird der Bauaufwand im Vergleich zu drei oder vier
Federbeinen verringert. Dadurch, daß die Federbeine mindestens mit der Grundplatte über zwei elastische
Zonen verspannt sind, die beiderseits der Federbeinachse in Richtung der Trommelachse hintereinander
liegen, wird erreicht, daß die Abstützung trotz der Verwendung von nur zwei Federbeinen ohne zusätzlichen
Bauaufwand außerordentlich stabil wird. Da Nickschwingungen auf Grund einer in Trommelachsrichtung
ungleichmäßigen Beschickung der Trommel auf-
gefangen werden können und weil weiterhin Kippbewegungen des Waschaggregats beim Beschicken, also
bei stillstehender Trommel, ebenfalls nicht vorkommen können. Die erfindungsgemäße Befestigung des Federbeins
an der Grundplatte wirkt einem Kippen der Trommel kraftvoll entgegen.
Die stabilisierende Wirkung der Befestigung der Federbeine läßt sich noch erhöhen, wenn die Federbeine
auch mit dem Waschaggregat über zwei elastische Zonen verspannt sind, die beiderseits der Federbeinachse
in Richtung der Trommelachse hintereinander liegen. Hierbei treten bei einem Kippen der Trommel
die gleichen Kräfte wie in der Befestigung an der Grundplatte auf, die entsprechende Rückstellkräfte bei
einem Kippen ausüben.
Der Einbau von Dämpfern in die Federbeine oder die Anbringung zusätzlicher Dämpfer und die Frage,
ob die Federbeine parallel oder unter einem Winkel zur Achsebene der Trommel anzuordnen sind, unterliegt
den gleichen Gesichtspunkten wie bei der bekannten frei federnden Abstützung über mindestens drei Federbeine.
Vorteilhafterweise sind die elastischen Zonen durch voneinander getrennte Gummikörper gebildet, die
durch je einen Schraubbolzen gegen den Grundrahmen und den Fuß des Federbeins verspannt sind. Eine einfachere
und zweckmäßigere Ausführung liegt jedoch darin, daß die elastischen Zonen durch einen langgestreckten
Gummikörper gebildet sind, der vom Federbeinbolzen durchdrungen ist.
Vorteilhafterweise sind die beiden Federbeine in der zur Trommelachse senkrechten Mittelebene angeordnet.
Es kann allerdings Fälle geben, in denen es besser ist, die beiden Federbeine in je eine parallel zur Mittelebene
liegende Ebene zu verlegen, so daß also das eine Federbein, von der Beschickungsseite ausgesehen, vor
der Mittelebene, und das andere dahinter liegt. Diese Anordnung wird insbesondere dann vorzuziehen sein,
wenn damit zu rechnen ist, daß das Waschgut nicht etwa in der Mittelebene der Trommel liegt, sondern
nach einer der beiden Stirnseiten zu verlagert ist, so daß gewisse Querkräfte entstehen, die auf eine Taumelbewegung
des Aggregats hinwirken. Durch die Versetzung der beiden Federbeine gegen die Mittelebene
können derartige Taumelbewegungen wirkungsvoll begrenzt werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an Hand der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung
zeigt
F i g. 1 die Abstützung gemäß der Erfindung in sehematischer
Darstellung in Seitenansicht,
F i g. 2 die Abstützung gemäß F i g. 1 in Vorderansicht,
F i g. 3 eine erste Ausführung der Befestigung des Federbeins an der Grundplatte,
F i g. 4 eine zweite Ausführung einer Abstützung und F i g. 5 eine Einzelheit zu F i g. 4.
Eine Trommelwaschmaschine mit waagerechter Trommelachse weist ein schwingungsfähiges Waschüggregat
1 mit einem Antrieb 2 auf. Weitere mit dem Waschaggregat verbundene Zubehörteile, beispielsweise
ein Getriebe und eine Verkleidung der Trommelwaschmaschine sind der Einfachheithalber nicht dargestellt.
Das schwingende Waschaggregat ist frei schwingungsfähig über Federbeine 4 gegenüber dem Grundrahmen
bzw. der Grundplatte 3 abgestützt. Die Federbeine sind an ihrem oberen Ende über angeschweißte
Brücken oder Bügel 5 mit dem Waschaggregat 1 und am unteren Ende über entsprechende Bügel oder Brükken
6 mit der Grundplatte 3 verbunden. Es ist auch möglich, die unteren Federbeinenden unmittelbar mit
dem Grundrahmen oder der Grundplatte 3 zu verbinden. Im dargestellten Beispiel sind die oberen Enden
der Federbeine 4 an den Brücken 5 durch Gummikörper 7 elastisch eingespannt. Das Waschaggregat ist lediglich
durch zwei Federbeine 4 frei schwingbar abgestützt. Um eine ausreichende Stabilität herzustellen,
sind die Federbeine 4 an ihrem jeweiligen unteren Ende in zwei Punkten A und B mit einem Abstand a abgestützt,
die in F i g. 1 nur schematisch durch gestrichelte Linien angedeutet sind. Verbindet man die Punkte A
und B mit dem oberen eingespannten Ende des Federbeins, so entsteht ein Dreieck.
Die untere Verbindung des Federbeins 4 mit dem Grundrahmen bzw. der Grundplatte 3 ist so ausgebildet,
daß das Waschaggregat 1 frei schwingen kann. Ein erstes Ausführungsbeispiel einer solchen Verbindung
zeigt F i g. 3, in der nur das untere Ende des Federbeins 4 dargestellt ist. Das untere Federbeinende ist in zwei
Punkten abgestützt. Diese beiden Punkte werden durch Gummikörper 8, 8' und 9, 9' gebildet. Die Gummikörper
sind zwischen einer Platte 10 am Federbeinbolzen 11, der Platte 6' der Brücke oder des Bügels 6 und einer
weiteren Platte 12 eingesetzt und durch Schraubbolzen 13,14 verspannt, während die Platte 10 mit dem Federbeinbolzen
11 verschraubt ist. Wird das Federbein 4 und damit der Bolzen 11 entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn
ausgeschwenkt, so werden die Gummikörper 8 und 9' zusammengedrückt, üben also auf das Federbein
4 eine Reaktionskraft im Uhrzeigersinn aus, die bestrebt ist, das Aggregat über die Federbeine 4 wieder
aufzurichten. Eine verbesserte Ausführungsform zeigt F i g. 4, da dort die drei Verschraubungen 13, 14, 15
durch eine einzige Verschraubung 16 auf dem mit einem Gewinde 17 versehenen Ende des Federbeinbolzens
11 ersetzt sind. Weiterhin sind die einzelnen Gummikörper 8, 9 und 8', 9' durch zwei langgestreckte
Gummikörper 18,19 ersetzt. Sie haben im allgemeinen die Form eines Rechtecks, dessen Längskanten in Richtung
der Trommelachse liegen. Die Auflagerung in zwei getrennten Flächen entsprechend der Ausführung
nach F i g. 3 ist durch Auflage in zwei beiderseits der Federbeinachse liegenden Flächen ersetzt. Daß die
Wirkung die gleiche ist, ist zu erkennen, wenn durch die Flächenschwerpunkte der beiden Flächenteile wieder
die Linien A, B mit dem Abstand a gezogen werden. Das Federbein ist am unteren Ende ebenfalls so gelagert,
daß sich das bereits erläuterte Stützdreieck ergibt. Neben der Einfachheit der Verbindung, die diese Bauform
ergibt, hat sie den besonderen Vorteil der relativ großen Gummikörper.
Die frei schwingungsfähige Anlenkung nach F i g. 4 setzt sich aus einer Platte 20 am Federbein 4 und einer
Gegenplatte 21 zusammen, die zwischen sich die beiden langgestreckten Körper 18, 19 gegen den Teil 6'
des Bügels oder der Brücke 6 verspannen. Die Verspannung wird hier im Gegensatz zur Ausführung nach
Fig.3 durch eine einzige Verschraubung 16, 17 auf dem Federbeinbolzen 11 erzielt. Der Zusammenbau ist
also wesentlich einfacher als bei der Ausführung nach Fig. 3.
In der Ausführung nach Fig.4 sind an die Gummikörper
18,19 Warzen 23 angeformt, die in entsprechende Aussparungen der Platten 20,21 und des Teils 6' des
Bügels oder der Brücke 6 eingreifen. Hierdurch wird eine drehfeste Verbindung der Teile untereinander er-
reicht, so daß sie sich während der Montage nicht gegenseitig verstellen können.
Andere Maßnahmen zur Sicherung der Drehfestigkeit sind in F i g. 5 gezeigt. An die Platte 20 sind aufrechtstehende
Kanten 25 angeformt, während am Ende des Federbeinrohrs ein Sechskant 24 angeordnet ist,
dessen Durchmesser, über die Seitenflächen gemessen, etwa gleich dem Abstand der Kanten 25 ist, so daß eine
Verdrehung des Federbeinrohres gegenüber der Platte 20 verhindert wird, wenn der Sechskant 24 zwischen
den Kanten 25 sich befindet.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Vorrichtung zur elastischen Abstützung des frei schwingungsfähigen Waschaggregats einer Trommelwaschmaschine
mit waagerecht gelagerter Trommel über Federbeine auf der Grundplatte der Maschine, dadurch gekennzeichnet, daß
das Waschaggregat (1) gegenüber der Grundplatte
(3) nur durch zwei Federbeine (4) abgestützt ist, die sowohl am Waschaggregat (1) als auch an der
Grundplatte (3) elastisch eingespannt und beiderseits der durch die Trommelachse gehenden senkrechten
Ebene angeordnet sind, und daß die Federbeine (4) mindestens mit der Grundplatte (3) über
zwei elastische Zonen (A, B) verspannt sind, die beiderseits der Federbeinachse in Richtung der
Trommelachse hintereinander liegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Zonen durch voneinander
getrennte Gummikörper (8,9) gebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Zonen durch einen
langgestreckten Gummikörper (18, 19) gebildet sind, der vom Federbeinbolzen (11) durchdrungen
ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Federbeine
(4) in der zur Trommelachse senkrechten Mittelebene angeordnet sind.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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