DE1684789B2 - Vorrichtung zum Speichern von Fahrzeugen und dgl - Google Patents
Vorrichtung zum Speichern von Fahrzeugen und dglInfo
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- E04H6/08—Garages for many vehicles
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Speichern von Fahrzeugen oder anderen Gütern, insbesondere
von Kraftfahrzeugen, mit einem Aufzug und seitlich vom Aufzug in mehreren Stockwerken angeordneten
Abstellplätzen und mit die Fahrzeuge bzw. Güter aufnehmenden, mit seitlichen Laufrollen versehenen
Trägerplattformen, wobei sowohl in jedem Abstellplatz als auch im Aufzug entlang jeder Plattformseite
zwei mit Abstand übereinander angeordnete, in der Anhaltestellung des Aufzuges miteinander fluchtende
Führungsbahnen für die Laufrollen vorgesehen und Versetzgetriebe für die Trägerplattformen angeordnet
sind, mit deren Hilfe die in einem Abstellplatz befindliche Trägerplattform beim seitlichen Fördern in Richtung
zum Aufzug die darin in einer anderen Ebene befindliche andere Trägerplattform gegenläufig in den
Abstellplatz zwangsläufig bis in ihre Endstellung über Getriebeglieder bewegt und umgekehrt, und wobei
außerdem ein Mechanismus vorgesehen ist, mit dem jeweils eine Trägerplattform von der oberen auf die untere
Führungsbahn und umgekehrt versetzbar ist.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der französischen Patentschrift 12 87 189 bekannt. Bei dieser vorbekannten
Einrichtung ist jedoch ein erheblicher apparativer Aulwand in Form von reibschlüisigcn Rollbahnen oder
endlos umlaufenden Förderketten erforderlich, um das Umsetzen der Trägerplattformen vom Aufzug zum Abstellplatz
oüer umgekehrt vorzunehmen. Insbesondere bei den reibschlüssigen Getrieben ist die Gefahr des
Schlupfes und infolgedessen eine erhebliche Störungsunfälligkcii
gegeben.
Der Erfinaung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Antriebs- und Transportmittel für das seitliche Versetzen
der Trägerplattformen möglichst einfach zu gestalten, ihre Funktion zu verbessern und den konstruktiven
Aufwand in den einzelnen Stockwerken gegenüber den bekannten Einrichtungen zu verringern.
Gemäß der Erfindung wird dieses Problem dadurch gelöst, daß das einzelne Versetzgetriebc aus an den
Trägerplattformen seitlich angebrachten Zahnstangen und aus im Abstellplatz sowie im Aufzug zwischen den
Führungsbahnen um horizontale Wellen drehbar gelagerten,
in die Zahnstangen der Trägerplattformen eingreifenden Zahnrädern besteht, von denen die am Aufzug
gelagerten Zahnräder über einen Motor angetrieben und die am Abstellplatz befindlichen Zahnräder
frei drehbar gelagert sind.
Der Gegenstand der Erfindung kommt folglich mit nur einem einzigen, im Aufzug angeordneten Antriebsmotor
aus. Das Versetzen der Trägerplattformen erfolgt zwangläufig. Dahc.· tritt auch dann kein Schlupf
auf. wenn über eine unbeladene Tragerplattform eine
bcladene vorsetzt werden soll. Dijse Verbesserungen
erreicht die Erfindung mil einem gegenüber dem Stand der Technik wesentlich verminderten Aufwand.
Vorzugsweise sind .501111 Gegenstand der Erfindung
am Absteilplatz an jeder Seite der Trägerplattform zwei Zahnräder mit einem der Trägerplattformlänge
entsprechenden Abstand gelagert.
In weiterer Ausbildung der Vorrichtung mit einem an einer Stelle vorgesehenen Mechanismus zum Umsetzen
der Trägerplattformen von einer der übereinander liegenden Führungsbahnen auf die andere werden die
Führungsbahnen von übereinander liegenden Lauffla.nschen gebildet und weisen an dem dem Aufzug zugewandten
Ende der oberen Laufflansche im Bereich der dort gelegenen Zahnräder mindestens dem Durchmesser
der Laufrollen entsprechende Unterbrechungen auf. und am a k-ren Ende der Führungsbahnen sind die
oberen Lau; Mansche nach unten und die unteren Laufflansche nach oben etwa halbkreisförmig zu einem Bogenflansch
gebogen und mit den Zahnrädern antriebsverbundene Umsetzhebel od. dgl. um das gemeinsame
Zentrum dieser Bogenflansche schwenkbar gelagert, wobei der Achsenabsland zwischen den Zahnrädern
und den Hebeln gleich ist dem Abstand zwischen den Achsen der Laufrollen, die durch die äußersten Bolzen
der als Triebstockzahnstangen ausgeführten Zahnstangen gebildet sind, derart, daß die Zahnräder die Bolzen
am einen Ende und die Umsetzhebel die Bolzen am anderen Ende einer auf den Führungsbahnen befindli
chen Trägerplattform erfassen und von oben nach unten oder umgekehrt bewegen, wobei die Laufrollen des
einen Paares zwischen den Bogenflanschen laufen und die anderen Laufrollen die Unterbrechung isr oberen
Laufflansche passieren.
Weiterhin erweist es sich als zweckmäßig, wenn auf den Wellen der Umsetzhebel elektromagnetische
Bremsen sitzen.
Mil einer derartigen erfindungsgemäßen Ausbildung dieses auf der Höhe der Einfahrt vorgesehenen Slockwerkes
wird erreicht, daß immer eine leere Trägerplattform auf diesem Stockwerk in einer Lage zwischen
dem Niveauunterschied der Laufflansche auf dem Aufzug steht und sich auf die oberen oder unleren
Laufflansche des Aufzuges schiebt, wenn eine Trägerplattform von den unteren bzw. oberen Laufflanschen
des Aufzuges auf dieses Trägerplattformstockwerk geschoben wird. Die vom Aufzug herunter^cschobene
Trägerplattform nimmt die Mittelstellung ein. Mit der erfindungsgemäßen Konstruktion wird es also möglich,
daß immer sehr schnell eine Trägerplattform auf den unleren oder oberen Laufflanschen des Aufzuges steht,
je nachdem, ob eine Trägerplattform beladen werden soll oder eine beladene Trägerplattform geholt werden
soll.
Ausführungsbeispiele nach der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 einen Vertikalschnitt durch eine Anlage zur Speicherung von Kraftfahrzeugen,
F i g. 2 einen waagerechten Schnitt nach Linie 1-1 der Fig. 1.
F i g. 3 im Detail die Vorrichtungen zum horizontalen Verschieben der Trägerplattform am Aufzug sowie
am Abstellplatz des Stockwerkes,
F i g. 4 einen Schnitt nach Linie 11-11 der F i g. 3, r.o
F i g. 5 ein Trägcrplattformstockwerk auf Einfahrthöhe,
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie Ill-III der F i g. 1.
F i g. 7 ein Stockwerk mit zwei nebeneinanderstehenden
Trägerplauformen und F i g. 8 einen Schnitt nach Linie IV-IV der F i g. 5.
Bei der Ausführung nach F i g. I besteht die Anlage aus einer Tragkonstruktion 1 aus Stahl oder Stahlbeton,
welche in der Mitte einen Aufzugschacht aufweist, in dem der Aufzug 2 durch bekannte Mittel, wie z. B.
Hydraulikstempel, bewegt wird.
Beiderseits vom Aufzut-schacht befinden sich Führungsbahnen
3 mit den Laufflanschen 4 und 5, welche im Stockwerkabstand angeordnet sind. Auf den Führungsbahnen
3 stehen mit Laufrollen 6 und Zahnstangen 7 ausgerüstete Trägerplattformen 8, und zwar entweder
auf dem oberen Laufflansch 4 eine beladene oder auf dem unteren Laufflansch 5 eine leere Trägerplattform.
Zwischen den Laufflanschen 4 und 5 der Führungsbahn 3 sind auf jedem Stockwerk im Abstand
a vom Aufzugsschacht Zahnräder 9 auf festen Achsen 10 gelagert, und zwar auf beiden Seiten der Trägeiplattform,
und diese Zahnräder 9 greifen entweder von oben in die Zahnstangen 7 einer Trägerplattform 8, die
sich auf dem unteren Laufflansch 5 befindet, oder von unten in die Zahnstangen 7 einer Trägerplattform 8, die
sich auf dem oberen Laufflansch 4 befindet. Die Zahnstange besieht aus einer Reihe von Bolzen und ist eine
sogenannte 1 riebstockzahnstange.
Der Aufzug 2 wird mit den Rollen 11 in Führungsschienen
12 geführt und hat ebenfalls Führungsbahnen 13 mit den Laufflanschen 14 und 15, welche den Führungsbahnen
3 gleich sind und sich mit diesen auf gleicher Höhe befinden, wenn der Aufzug in einem Stockwerk
anhält. Zwischen den Laufflanschen 14 und 15 sind zwei Zahnräder 16 angeordnet, und auf dem oberen
Laufflansch 14 oder auf dem unteren Laufflansch 15 befindet sich eine Trägerplattform 8 mit Laufrollen 6
und mit den Zahnstangen 7, welche von oben oder von unten mit den Zahnrädern 16 kämmen. Die Zahnräder
16 werden über die Kettenräder 17 und 18, die Kette 19 und die Welle 20 vom Motor 21 angetrieben.
Auf Einfahrthöhe befindet sich ein Trägerplattformstockwerk (F i g. 5), bei welchem die L8ufflansche 4, 5
der Führungsbahn 3 an den Enden kreisförmig zu Bogenflansche
25, 26 abgebogen und außerdem weitere Bogenflansche 27 vorhanden sind. Die Laufflansche 4
und 5 befinden sich auf gleicher Höhe mit den Laufflanschen 14 und 15 der Führungsbahn 13 auf der Aufzugsplattform,
wenn diese in der Einfahrt steht. Wie auf den Parkstockwerken sind Zahnräder 9 vorhanden, welche
jedoch mit Kettenrädern 29 gekuppelt sind. Ferner sind Umsetzhebel 30, die ebenfalls mit den Kettenrädern 29
gekuppelt sind, am anderen Ende im Mittelpunkt der Bogenflansche 25, 26 gelagert. Die Kettenräder 29 sind
durch endlose Ketten 31 verbunden, wodurch Zahnräder 9 und Hebel 30 antriebsverbunden sind.
Auf dem Trägerplattformstockwerk wird eine auf dem oberen und unteren Laufflansch rollende Trägerplattform
soweit horizontal verschoben, bis die Laufrollen 6 einer Seite in die Bogenflansche 25, 26 einlaufen.
Hier erfassen die Umsetzhebel 30 die Achsen der Laufrollen 6, und gleichzeitig befinden sich die letzten
Bolzen der Zahnstangen 7 mit den Zahnrädern 9 in Eingriff.
Da die Zahnräder 9 und die Umsetzhebel 30 miteinander
antriebsverbunden sind und somit parallel laufen, wird die Trägerplattform 8 abgesenkt bzw. angehoben,
wobei die Mittellage, d.h. wenn sich die horizontale Zahnstangenachse mit den Mittelpunkten von Zahnrad
9 und Umsetzhebel 30 schneiden, Ruhestellung ist.
In der Ruhestellung wird die Trägerplattform 8 durch auf den Hebelwellen sitzende Bremsen festgehalten.
Aus ihrer Ruhestellung heraus kann die Trägerplattform nach oben geschwenkt und auf die unteren
Laufflansche der Führungsbahn 3 transportiert werden
und von dort auf die Führungsbahn 13 des Aufzugs laufen.
Das Parken und Abholen von Wagen geschieht folgendermaßen:
Ein zu parkender Wagen fährt durch eigene Kraft auf die Trägerplattform 8, welche sich, auf den oberen
Laufflanschen 14 stehend, auf dem Aufzug 2 befindet. Durch bekannte elektrische Schaltmittel wird ein Befehä
gegeben, und der Aufzug 2 fährt auf ein Parkstockwerk vor einen Abstellplatz. Nach Anhalten des Aufzugs
schaltet sich ein Motor 21 ein, und treibt die Zahnräder 16 an, welche über die Zahnstangen 7 die Trägerplauform
8 seitlich verschieben. Nach einem kurzen Weg kommen die Zahnstangen 7 mit den Zahnrädern 9
in Hingriff, welche ihrerseits mit den Zahnstangen 7 der leeren Trägerplattform, welche sich auf den unteren
Laufflanschen 5 des Abstellplatzes befindet, im F.ingriff stehen. Da die beladene Trägerplattform 8 weitergeschoben
wird, drehen sich die Zahnräder 9, und diese schieben die leere Trägerplattform auf den unteren
Laufflansch 15 der Führungsbahn 13 auf den Aufzug 2.
Bevor die Zahnstangen der beladenen Trägerplattform aus dem Eingriff mit den angetriebenen Zahnrädern
16 kommen, greifen die Zahnstangen 7 der leeren Tragerplattform 8 in diese ein, und die untere leere
Tragerplattform treibt nun die Zahnräder 9 an. wodurch die beladene Trägerplattform vollends auf die
Führungsbahn 3 geschoben wird.
Hat die beladene Trägerplattform ihre Endstellung erreicht, kommen die Zahnstangen 7 der leeren Trägerplattform
aus dem Eingriff mit den Zahnrädern 9. Sie wird von den Zahnrädern 16 noch genau bis in die Mitte
des Aufzugs 2 transportiert, dann wird durch bekannte Schaltmittel der Motor 21 abgeschaltet, und der
Aufzug 2 senkt mit der leeren Trägerplattform, welche auf den unteren Laufflanschen 15 der Führungsbahn 13
steht, bis auf die Höhe der Einfahrt ab.
Der Aufzug 2 ist nun bereit für einen Abholvorgang, da hierfür eine leere Trägerplattform 8 au! den unteren
Laufflanschen der Führungsbahn 13 benötigt wird. Der Abholvorgang läuft im Prinzip gleich ab wie der Parkvorgang.
Hier schiebt sich am Abstellplatz die leere Tr.ägerplattform 8 auf den unteren Laufflanschen 5 der
Führungsbahn 3 auf das Parkstockwerk, und die beladene Trägerplattform 8 wird gleichzeitig auf den oberen
Laufflanschen 4 laufend, auf den Aufzug 2 transportiert. Soll jedoch ein nächster Wagen geparkt werden.
schaltet sich der Motor 21 ein. und die leere Trägerplattform wird, wie bereits beim Verschieben auf dem
Parkstockwerk beschrieben, auf das Trägerplattform-Stockwerk (F i g. 5) geschoben. Die Trägerplattform 8
läuft auf den Laufflanschen 5 des Trägerplattformstockwerkes, und ihre Zahnstangen 7 kommen mit den
Zahnrädern 9 in Eingriff. Durch das Kämmen der Zahnstangen mit diesen Zahnrädern werden diese und
die mit ihnen antriebsverbundenen Umsetzhebel 30 angetrieben, und die sich auf dem Trägerplattformstockwerk
in Ruhestellung befindliche Trägerplaltform wird nach oben geschwenkt und dann, auf den oberen Laufflanschen
rollend, auf die Führungsbahn 13 des Aufzuges 2 geschoben.
Die vom Aufzug 2 auf das Trägerplattformstockwerk transportierte Tr.\gerplattform 8 nimmt automatisch
die Ruhesetllung auf diesem Stockwerk ein. Auf dem Aufzug 2 befindet sich nun eine für ein zu parkendes
Auto bereite Trägerplattform.
Um ein Füllen oder Entleeren der Anlage zu beschleunigen,
kann die sich auf dem Trägerplatllormslockwerk in Ruhestellung befindliche Trägerplattform
als Aus und Einfahrplattform dienen, wobei das Einfahrniveau leicht abfallend-ausgebildet wird und nicht
gezeigte Maßnahmen zum Überfahren der oberen Laufflansche 4 getroffen werden.
Werden laufend Wagen abgeholt, wird die Trägerplattform 8 mit dem Auto vom Aufzug auf das Trägerplattformstockwerk
geschoben, wobei sich die dort befindliche Trägerplattform 8 gleichzeitig auf den Aufzug
2 schiebt, und während das Auto durch eigene Kraft von der Trägerplattforrr. 8 herunterfährt, kann der Aufzug
2 bereits das nächste Auto von einem Parkstockwerk abholen. Werden laufend Autos geparkt, fährt das
Auto auf die Trägerplattform 8, welche sich auf dem Trägerplattformstockwerk befindet. Diese wird dann
auf den Aufzug 2 transportiert, während sich gleichzeitig eine leere Trägerplauform 8 auf das Trägerplattformstockwerk
schiebt. In der Zeit, in der vom Aufzug die beladene Trägerplattform 8 auf ein Parkstockwerk
gebracht wird, kann bereits der nächste Wagen auf die im Frägerplattformstockwerk bereitstehende Trägerplattform
8 fahren.
Um eine große Anzahl von Parkplätzen auf kleinster Grundfläche zu erhalten, können auf den Parkstockwerken
auf jeder Seite des Aufzugschachtes zwei Trägerplattformen 8 nebeneinander abgestellt werden
(F i g. 7). Bei dieser Ausführung sind zwei Zahnräder 9, die miteinander antriebsverbunden sind, im Abstand
einer Trägerplattformlänge vorgesehen. Das Verschieben der Trägerplattform 8 auf den Führungsbahnen 3
und das Austauschen von beladenen Plattformen gegen leere oder umgekehrt geschieht in gleicher Weise, wie
bei der Ausführung mit einer Trägerplattform 8 je Stockwerk und je Seite.
Es läßt sich auch eine Anlage ausführen, bei der mehrere
Anlagen gemäß der Beschreibung hintereinander angeordnet sind, und der Aufzug in Wagenrichtung
verfahrbar ausgebildet wird, zur Bedienung der hintereinander Hegenden Parkstockwerke.
Die Beschreibung der Arbeitsweise der Anlage gemäß der Erfindung zeigt, daß ohne große., Aufwand ein
sehr schnelles Parken und Abholen von Kraftfahrzeugen möglich ist.
Es liegt nahe, daß die Anlage auch zur Speicherung von Gütern aller Art, insbesondere von großvolumigen
Gütern, wie Containern, Verwendung finden kann.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Speichern von Fahrzeugen oder anderen Gütern, insbesondere von Kraftfahrzeugen,
mit einem Aufzug und seitlich vom Aufzug in mehreren Stockwerken angeordneten Abstellplätzen
und mit die Fahrzeuge bzw. Güter aufnehmenden, mit seitlichen Laufrollen versehenen
Trägerplattformen, wobei sowohl an jedem Abstellplatz als auch im Aufzug entlang jeder Plattformseite
zwei mit Abstand übereinander angeordnete, in der Anhaltestelle des Aufzuges miteinander fluchtende
Führungsbahnen für die Laufrollen vorgesehen und Versetzgetriebe für die Trägerplattformen
angeordnet sind, mit deren Hilfe die in einem Abstellplatz befindliche Trägerplattform beim seitlichen
Fördern in Richtung zum Aufzug die darin in einer anderen Ebene befindliche andere Trägerplattform
gegenläufig in den Abstellplatz zwangläufig bis in ihre Endstellung über Getriebeglieder bewegt
und umgekehrt und wobei außerdem ein Mechanismus vorgesehen ist, mit dem jeweils eine
Trägerplattform von der oberen auf die untere Führungsbahn und umgekehrt versetzbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das einzelne Versetzgetriebe aus an den Trägerplattformen (8)
seitlich angebrachten Zahnstangen (7) und aus im Abstellplatz sowie im Aufzug (2) zwischen den Führungsbahnen
um horizontale Wellen (10) drehbar gelagerten, in die Zahnstangen (7) der Trägerplattformen
(8) eingreifenden Zahnrädern (9, 16) besteht, von denen die im Aufzug (2) gelagerten Zahnräder
(16) über einen Motor (21) angetrieben und die im Abstellplatz befindlichen Zahnräder (9) frei drehbar
gelagert sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nil Abstellplatz an jeder Seite der
Trägerplattform (8) zwei Zahnräder (9) mit einem der Trägerplattformlänge entsprechenden Abstand
gelagert sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einem an einer Stelle vorgesehenen Mechanismus zum Umsetzen
der Trägerplattform von einer der übereinanderliegenden Führungsbahnen auf die andere, da- V)
durch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen von übereinanderliegenden Laufflanschen (4, 5) gebildet
werden und an dem dem Aufzug zugewandten Ende der oberen Laufflansche (4) im Bereich der dort gelegenen
Zahnräder (9) mindestens dem Durchmesser der Laufrollen (6) entsprechende Unterbrechungen
aufweisen und daß am anderen Ende der Führungsbahnen die oberen Laufflansche (4) nach unten
und die unteren Laufflansche (5) nach oben etwa halbkreisförmig zu einem Bogenflansch (25, 26) gebogen
und mit den Zahnrädern (9) antriebsverbundene Umsetzhebel (30) od. dgl. um das gemeinsame
Zentrum dieser Bogenflansche (25, 26) schwenkbar gelagert sind, wobei der Aehsenabstand /wischen
den Zahnrädern (9) und den Hebeln (50) gleich ist dem Abstand zwischen den Achsen der Laufrollen
(6), die durch die äußersten Bolzen der als Triebstockzahnstangen ausgeführten Zahnstangen (7) gebildet
sind, derart, daß die Zahnräder (9) die Bolzen an einem Ende und die Umsetzhobel (30) die Bolzen
am anderen Ende einer auf den Führungsbahnen befindlichen Trägerplattform (8) erfassen und von
oben nach unten oder umgekehrt bewegen, wobei die Laufrollen (6) des einen Paares zwischen den
Bogenflanschen (25, 26) laufen und die anderen Laufrollen (6) die Unterbrechung der oberen
Laufflansche (4) passieren (F i g. 5 und 8).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Wellen der Umsetzhebel (30)
elektromagnetische Bremsen sitzen.
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