DE1514498C - Verfahren zur Herstellung von elektn sehen Dunnfohenkondensatoren - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von elektn sehen DunnfohenkondensatorenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von elektrischen Dünnfolienköndensatoren,
bei dem auf imprägnierten Hilfsträgerfolien dünne Lackschichten und Metallschichten aufgetragen,
diese wenigstens nach dem Aufbringen der ersten Lackschicht einer Wärmebehandlung unterzogen, anschließend
weitere Lack- und Metallschichten aufgebracht werden, und bei dem die aus den Lackschichten
und Metallschichten bestehenden mehrschichtigen Dünnfolien von den Hilfsträgerfolien abgelöst und zu
Kondensatoren verarbeitet werden. Die Imprägniermittel dienen dazu, ein Wiederablösen der aufgebrachten
Schichten zu ermöglichen.
Es ist bekannt, nacheinander eine große Zahl, z. B. 100, Lack- und Metallschichten auf eine Trägerfolie
aufzubringen. In diesem Fall müssen Maßnahmen getroffen werden, die einerseits die Ablösung der
Schichten von der Trägerfolie beim Aufwickeln der Schichten zu den Kondensatoren ermöglichen, andererseits
aber eine einwandfreie Haftung der Schichten auf der Trägerfolie bei den verschiedenen Arbeitsgängeri,
wie Aufbrineen weiterer Lack- und Metallschichten, wobei ein Umspulen von einer Rolle auf
die andere erforderlich ist, gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde bereits vorgeschlagen, dem Imprägniermittel
Kleberstoffe zuzusetzen, die gute dielektrische Eigenschaften besitzen und einen derart niedrigen
Dampfdruck aufweisen, daß sie sich beim Aufdampfen von Metallschichten im Vakuum nicht störend
bemerkbar machen. Diesen Anforderungen genügen Kleberstoffe, wie z. B. niedermolekulares Polybutylen
oder Polyisobutylen mit einem Molekulargewicht in der Größenordnung von 5000 sowie Polyvinylisobutyläther.
Der Anteil der Kleberstoffe soll dabei in der Größenordnung von etwa 10 Gewichtsprozent liegen,
und zwar richtet sich sein Anteil nach der Anzahl der auf die Trägerfolie aufzubringenden dünnen Lack-
und Metallschichten. Je mehr dieser Schichten auf die Trägerfolien aufgebracht werden sollen, desto
größer muß der Anteil des Klebers im Imprägniermittel sein, damit die Haftfestigkeit ausreicht.
Aus der britischen Patentschrift 949 155 ist es bekannt, beim Zusammenkaschieren von Dünnfolien
die Trägerfolien auf den Schmelzpunkt des Imprägniermittels zu erhitzen und die Dünnfolien von den
Trägerfolien abzulösen und die aneinanderliegenden Dünnfolien über eine erhitzte Kaschierwalze zu führen.
Aus der USA.-Patentschrift 2754 230 ist ein Verfahren
zur Herstellung von elektrischen Dünnfolienkondensatoren bekannt, bei dem auf einen Hilfsträger,
welcher eine Trennschicht trägt, eine dünne Lackschicht aufgetragen wird. Zur Trocknung der
auf dem Hilfsträger befindlichen Schichten werden diese einer Wärmebehandlung unterzogen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Verankerung der zuerst auf dem imprägnierten Hilfsträger
aufgebrachten Lackschicht mit dem Hilfsträger zu erreichen.
Die Erfindung wird beim eingangs dargestellten Verfahren darin gesehen, daß bei der Wärmebehandlung
die Hilfsträgerfolien und die darauf befindlichen Schichten über den Schmelzpunkt des Imprägniermittels
erwärmt werden, ohne dabei die Schichten von den Hilfsträgern zu trennen, und daß das Imprägniermittel
vor dem Aufbringen weiterer Lackschichten und Metallschichten verfestigt wird.
Durch die Erfindung wird die Haftkraft zwischen Trägerfolie und aufgebrachter Schicht, insbesondere
Lackschicht bzw. zwischen Trägerfolie und aufgebrachten Lack- und Metallschichten wesentlich erhöht.
Das verflüssigte Imprägniermittel der Trägerfolie verteilt sich und dringt in die Poren der anliegenden
dünnen Schicht ein, es verzahnt sich gleich-' sam in der dünnen Schicht, wodurch eine erhöhte
Haftung bewirkt wird. Man wird also bei dem erfindungsgemäßen Verfahren so vorgehen, daß man
nach dem Aufbringen der ersten Schicht, also z. B.
ίο nach dem Auflackieren und Trocknen einer dünnen
Lackschicht auf die mit wachsartigem Imprägniermittel versehene Trägerfolie, die Trägerfolie über
eine beheizte Trommel führt. Die erforderlichen Temperaturen sind vom Imprägniermittel abhängig und
liegen im allgemeinen um 120° C. Die beheizte Trommel
wird zweckmäßigerweise auf der Lackiermaschine am Ende des Trockenweges angebracht. Man kann
auch auf die erste dünne Lackschicht Metall- und Lackschichten aufbringen, wenn eine genügende
ao Haftfestigkeit der Schichten auf der Trägerfolie vorhanden
ist. Sobald aber die Haftfestigkeit nicht mehr ausreicht und ein Ablösen der Schichten von der
Trägerfolie befürchtet werden muß, sollte die erfindungsgemäß vorgesehene Temperaturbehandlung vorgenommen
werden. Anschließend können dann weitere Lack- und Metallschichten aufgebracht werden.
Ein Ablösen der Schichten von der Trägerfolie ist nicht mehr zu befürchten.
Durch das Verfahren gemäß der Erfindung ist es möglich, entweder immer das gleiche Imprägniermittel-Klebergemisch,
unabhängig von der gewünschten Anzahl der aufeinanderfolgenden Lack- und Metallschichten,
zu verwenden oder sogar ganz auf den Kleberzusatz zu verzichten, so daß die gewöhnlichen
Imprägniermittel, wie z. B. Hartwachs, Ozokerit oder niedermolekulares Polyäthylen, verwendet werden
können. Auf jeden Fall kann der Kleberanteil so niedrig gehalten werden, daß eine Verunreinigung der
Bearbeitungsvorrichtung verhindert wird. Darüber hinaus wirkt sich die Temperaturbehandlung gemäß
der Erfindung noch dahingehend vorteilhaft aus, daß zusätzlich die Reste des beim Aufbringen der Lackschichten
verwendeten Lösungsmittels entfernt werden, so daß der bis jetzt zu diesem Zweck erforderliehe
Trocknungsprozeß unter Vakuum entfallen kann. Lösungsmittelreste würden sich beim Aufdampfen
der Metallschichten im Vakuum störend bemerkbar machen.
Falls erforderlich, kann nach der Temperaturbehandlung eine Kühlung vorgesehen sein. Hierzu
kann die Trägerfolie zweckmäßigerweise über eine Kühltrommel geführt werden, die z. B. unmittelbar
hinter der beheizten Trommel angeordnet ist.
In der F i g. 1 ist eine Trägerfolie 1 im Querschnitt
dargestellt, auf der nacheinander mehrere Lackschichten 2 und, gegeneinander versetzt, die Metallschichten
3 bzw. 4, die die Belegungen des Kondensators bilden, aufgebracht sind. Als Trägerfolie kann Papier
dienen, das mit Kohlenwasserstoffen imprägniert ist.
Ist die Trägerfolie nach dem Aufbringen wenigstens einer Schicht, insbesondere Lackschicht, einer Temperaturbehandlung
gemäß der Erfindung unterzogen worden, kann die Anzahl der auf die Trägerfolie aufgebrachten
Metall- und Lackschichten wesentlich,
z. B. bis auf etwa 100, erhöht werden. Beim Herstellen der Kondensatoren braucht dann nur ein einziges
Band aufgewickelt werden, wodurch der Wickelvorgang sehr vereinfacht wird.
Claims (5)
1. Verfahren zur Herstellung von elektrischen Dünnfolienkondensatoren, bei dem auf imprägnierten
Hilfsträgerfolien dünne Lackschichten und Metallschichten aufgetragen, diese wenigstens
nach dem Auf bringen der ersten Lackschicht einer Wärmebehandlung unterzogen, anschließend weitere
Lack- und Metallschichten aufgebracht werden und bei dem die aus den Lackschichten und
Metallschichten bestehenden mehrschichtigen Dünnfolien von den Hilfsträgerfolien abgelöst
und zu Kondensatoren verarbeitet werden, dadurch gekennzeichnet, daß bei der
Wärmebehandlung die Hilfsträgerfolien und die darauf befindlichen Schichten über den Schmelzpunkt
des Imprägniermittels erwärmt werden, ohne dabei die Schichten von den Hilfsträgern zu
trennen und daß das Imprägniermittel vor dem Aufbringen weiterer Lackschichten und Metallschichten
verfestigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Imprägniermittel aus festen
Kohlenwasserstoffen besteht, die mit Kleber versetzt sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie über eine
beheizte Trommel geführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie über eine beheizte
Trommel geführt wird, die Bestandteil der für die Aufbringung der dünnen Schichten benutzten
Anlage ist.
5. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar
hinter der beheizten Trommel eine gekühlte Walze folgt, über die die Trägerfolie geführt
wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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