DE1582956C - Preßvorrichtung für die Herstellung von Schweizerkäse - Google Patents
Preßvorrichtung für die Herstellung von SchweizerkäseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Preßvorrichtung für die Herstellung von Schweizerkäse, die eine Formträgerplatte und eine Preßplatte besitzt, die mit der Formträgerplatte
die ein Gemisch aus Bruch und Molke enthaltende Form einschließt und mit ihr fest verbun-.
den werden kann, wobei die Preßplatte mit einem Preßorgan versehen ist, das geeignet ist, das Pressen
des in der Form enthaltenen Gemisches sicherzustellen.
Die drei letzten Arbeitsgänge bei der Herstellung von Schweizerkäse sind das Abschöpfen des in einem
Herstellungskessel gebildeten Käsebruchs, das Einfüllen in eine Form und das Pressen des Käsebruchs.
Das Pressen des Käsebruchs, das immer häufiger in Formen aus Metall oder Kunststoff erfolgt, wird mit
Hilfe von Pressen ausgeführt, die an der Seite einer Abfülleinheit oder -gruppe angeordnet sind, oder
eventuell durch einen Zylinder, der unmittelbar unter der Abfülleinheit angeordnet ist und den oberen Teil
der Form und insbesondere den oberen Abschlußdeckel der Form und das Siebblech gegen das Ende
dieser Abfülleinheit drückt. Diese Art des Pressens, die für Unternehmen mit einem einzigen Fabrikationszyklus
pro Tag interessant ist, eignet sich nicht für Unternehmen, die pro Tag mehrere Fabrikations-Zyklen
haben. Da der Preßvorgang besonders lang und insbesondere länger als die Dauer eines Zyklus
ist, ist es in diesem Fall tatsächlich erforderlich, die Zahl der angegliederten Preßstellen zu vervielfachen,
was wegen ihres Aufbaus eine sehr kostspielige Sache ist. Außerdem ist es ebenfalls erforderlich, die Formen
häufig von den Preßstellen zurückzuziehen, um sie umzukehren, damit ein gutes Abfließen oder Austreten
der Molke gewährleistet wird, was einen großen Aufwand an Arbeitskräften erforderlich macht.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat man bereits die Vorrichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen.
Hier ist jedoch eine gleichmäßige Verteilung der Feuchtigkeit im Käse nicht gewährleistet. Das Ziel
der vorliegenden Erfindung besteht darin, Vorkehrungen
zu treffen, um eine bessere Verteilung der Feuchtigkeit im Käse zu erreichen.
Zu dem obengenannten Zweck ist gemäß der Erfindung bei der neuen Anordnung vorgesehen, daß
sowohl die Formträgerplatte als auch die Preßplatte an zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit
Rollen bzw. Paaren von koaxialen Rollen versehen sind, die so angeordnet sind, daß einerseits das Verschieben
der Vorrichtung auf zueinander parallelen Schienen ermöglicht und andererseits gestattet wird,
daß die Vorrichtung verschiedene Winkelstellungen mit Bezug auf die Ebene der Schienen einnimmt.
Die erfindungsgemäße Anordnung gestattet es, daß nunmehr wegen des Vorhandenseins der Rollen an
beiden Platten und wegen der dem Preßorgan eigenen Beweglichkeit, die das Auspressen des Gemisches
unabhängig von der Lage der Form gestattet, die Form um 90°, 180° oder 270° verdreht werden kann,
damit auf diese Weise die Verteilung der Feuchtigkeit zwischen den Körnchen der aus Bruch und Molke
bestehenden verpreßten Masse gesteuert wird. Es wurde nämlich festgestellt, daß die Lage, die der
Käsemasse in der Form während des Verpressens erteilt wird, einen wichtigen Einfluß auf die Verteilung
der Feuchtigkeit hat. in Weiterverfolgung dieser Gedanken hat man dann festgestellt, daß man durch
Veränderung dar Lage des Käses beim Verpressen
der Masse aus Bruch und Molke die Unterschiede zwischen dem Feuchtigkeitsgehalt der zentralen Par1
tie und dem Feuchtigkeitsgehalt der Randpartie verringern kann, wobei man sogar dahin gelangen kann,
daß der Feuchtigkeitsgehalt über die ganze Käsemasse hinweg homogen ist. Diese Veränderungen in
der Lage der Käsemasse können mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einfache Weise erreicht
werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Abfüllvorrichtung gemäß der Erfindung für den Käsebruch in einer Seitenansicht,
F i g. 2 die Preßvorrichtung gemäß der Erfindung in einer Seitenansicht,
Fig. 3 eines der Elemente der Preßvorrichtung in einer Seitenansicht in einem größeren Maßstab,
F i g. 4 und 5 die mit dem Preßorgan versehene Platte bzw. die Formträgerplatte jeweils in einer
Draufsicht und
F i g. 6 eine Ausführungsform eines der Verbindungsorgane, welche die feste Verbindung der vorgenannten
beiden Platten gewährleisten.
In Fig. 1 sind ein Abfüllkessel 2, eine auf einer Formträgerplatte 4 ruhende Form 3, ein unter dem
Kessel 2 angeordneter Druckzylinder S und ein Schienenpaar 6, auf dem sich die mit Rollen 7 versehene
Formträgerplatte 4 bewegen kann, dargestellt.
Üblicherweise wird bei dieser Herstellungseinheit vor dem Ablassen des im Kessel 2 befindlichen Käsebruchs
die Formträgerplatte 4 unter den Kessel 2 überführt, wobei sie sich oberhalb des Druckzylinders
5 befindet, der dann betätigt wird, derart, daß das obere Ende der Form 3 auf die Höhe des unteren
Kesselendes 2 angehoben wird.
Nach dem Ablassen des Käsebruchs wird die Formträgeplatte 4 auf die Schienen 6 herabgelassen
und sodann in die mit A bezeichnete Stellung bewegt, die in Fig. 1 mit strichpunktierten Linien dargestellt
ist. In dieser Stellung wird der in der Form 3 enthaltene Käsebruch mit einer perforierten Blechscheibe
und mit einem Abdeckblech 8 abgedeckt. Die Formträgerplatte 4 wird sodann unter den Kessel 2
geführt, derart, daß unter der Einwirkung des Druckzylinders 5 das untere Ende des Kessels 2 durch Berührung
mit dem und Druck auf das Abschlußblech 8 das Pressen des Käsebruchs gewährleistet.
Da der Preßvorgang lange dauert, ergibt sich bei diesem Verfahren, daß die Fabrikationseinheit und
insbesondere der Abfüllkessel 2 für eine lange Zeitspanne nicht zu verwenden ist, wodurch die tägliche
Käseproduktion pro Fabrikationseinheit begrenzt wird.
Um hier Abhilfe zu schaffen und zu ermöglichen, daß der Abfüllkessel frei wird, ist gemäß der Erfindung
in der Verlängerung der Fabrikationseinheit noch eine zusätzliche, weitere Preßvorrichtung
vorgesehen.
Diese Preßvorrichtung besteht aus einem Rahmen 10, der ein Schienenpaar 12 enthält, das in derselben
horizontalen Ebene wie das Schienenpaar 6 der Fabrikationseinheit liegt, mit dem es durch einen
abnehmbaren Abschnitt 13 verbunden werden kann, der in den F i g. 1 und 2 gestrichelt dargestellt ist.
Dieser Rahmen 10 enthält weiterhin über und unter den Schienen 12 zwei andere Schienenpaare 14 und 15,
die zur Lagerung oder Stapelung der Abdeckbleche & und der Forrnträgerplaüen 4 und 19 dienen.
Jede der Formtragerplatten 4 besteht — wie in
F i g. 5 ausführlich dargestellt ist — aus einem äußeren Rahmen 16 in Gestalt eines Achtecks und vorzugsweise
aus an Ort und Stelle angeordnetem bzw. entsprechend gebogenem flachem Profileisen, der mit
gleichen, jedoch geraden Profilstahlstäben 17 versteift ist. Der Rahmen 16 trägt außerdem an seinen sechs
freien Seiten ösen oder Bügel 18, während die zwei anderen Seiten Rollen 7 tragen.
Die Erfindung bezieht sich auch auf eine andere Preßplatte, die allgemein mit 19 bezeichnet und wie
die Platte 4 ausgebildet ist, jedoch zusätzlich noch einen in ihrer Mitte angeschweißten Körper 20 eines
pneumatischen Zylinders trägt, dessen Deckel 21, wie in F i g. 3 und 4 gezeigt ist, mit einem Stutzen 22 versehen
ist, der durch einen Hahn 23 verlängert wird.
In der Ruhestellung befindet sich die Fläche des Kolbens 24 dieses Zylinders in derselben Ebene wie
die Fläche der Platte 19, die mit der Form 3 in Berührung zu bringen ist.
Auf dem Stutzen 22 kann ein Verbindungsstück 25 aufgesteckt werden, das mit einem Hahn versehen ist
und über einen'biegsamen Schlauch 26 mit einer der Druckluftleitungen 27 verbunden ist, die entlang dem
Rahmen 10 in Höhe der Schienen 12 angeordnet sind, wie aus den F i g. 2 und 3 zu ersehen ist. Die Anzahl
dieser Leitungen 26 entspricht der Zahl der pro Tag vorgesehenen Fabrikationszyklen, und jeder dieser
Abschnitte wird von Hand oder automatisch gesteuert und programmiert.
Mit dieser Vorrichtung verläuft der Preßvorgang wie folgt:
Nach dem Abfüllen des Käsebruches in die Form 3, die gleichzeitig mit ihrem Bodenblech 8 α auf der
Trägerplatte 4 ruht, wird der in der Form 3 enthaltene Käsebruch mit einem Siebblech und einem Abdeckblech
8 bedeckt, sobald die Trägerplatte 4 in die in F i g. 1 gezeigte Stellung A überführt worden ist.
Die Oberseite des Abdeckbleches 8 darf nicht über den oberen Rand der Form 3 vorstehen, um während
der folgenden Arbeitsgänge nicht zu hindern. Wenn infolge der Menge des in die Form eingebrachten
Käsebruchs dieses Abdeckblech über die Form hinausragt, ist es vorteilhaft, eine Vorpressung durchzuführen,
indem man die Platte 4 unter den Kessel 2 zurückführt, wie dies weiter vorn bei der Beschreibung
des üblichen Preßverfahrens erläutert worden ist.
Die Formträgerplatte 4 wird dann mit Hilfe des abnehmbaren Abschnittes 13 auf die Schienen 12
überführt, an deren Enden die von der Platte getragene Form 3 mit der Preßplatte 19 bedeckt wird,
die bis zu diesem Zeitpunkt auf den Schienen 14 gelagert war. Die zwei Platten 4 und 19 werden mit
Hilfe von Verbindungen 28 miteinander verbunden, deren Stäbe 29 in die Bügel oder ösen 18 eingreifen,
wie in F i g. 3 gezeigt ist.
Jede dieser Verbindungen 28 besteht aus einem Flacheisen 29, das an seinem unteren Ende, wie
in F i g. 6 gezeigt ist, einen Vorsprung 30 trägt und an seinem oberen Ende mit einem mit einem Nockenprofil
versehenen Kniehebel 32 gelenkig verbunden ist. Diese Verbindungsstäbe 28 haben den Vorteil,
daß sie leicht und schnell eingesetzt werden können, und außerdem gewährleisten sie eine wirksame, und
lösbare Befestigung. Tatsächlich wird, nachdem sie mit den Bügeln 18 im Eingriff stehen oder in die ösen
eingreifen, durch eine Winkeiverstellung ihres Hebeis 32, dessen Nockenprofil sich auf der oberen Fläche
einer der Platten abstützt, beispielsweise der Platte 19, bewirkt, daß der Vorsprung 30, der sich auf dem
Bügel 18 der entgegengesetzten Platte 4 abstützt, geradlinig mitgeführt wird, derart, daß an am. Ende
der Bewegung des Hebels 32 die zwei Platten starr miteinander verbunden sind.
Nach dem Preßvorgang erfolgt die Lösung der Verbindung dieser beiden Platten ebenso einfach und
schnell durch die umgekehrte Betätigung des
ίο Hebels 32.
Sobald die zwei Platten miteinander verbunden sind, wird das Ganze auf den Schienen 12 mit Hilfe
der Rollen 7 der Platte 4 bewegt, um in die in F i g. 2 gezeigte Stellung B gegenüber dem ersten biegsamen
Schlauch 26 der ersten Leitung 27 zu kommen.
Wenn das Verbindungsstück 25 auf den Stutzen 22 des pneumatischen Zylinders aufgesetzt und der
Hahn 23 offen ist, dringt die Druckluft in den Zylinder ein, dessen Kolben 24 — wie in Fig. 3 gestrichelt
2" dargestellt ist — sich bewegt und das Pressen des
Käsebruches mit Hilfe des Abschlußdeckels 8 bewirkt.
Während dieser Operation kann die Preßform leicht in alle in Fig. 2 bei C, D und E gezeigte
Stellungen gedreht werden, um das Austreten oder Abfließen der Molke zu erleichtern, und dies ist durch
die Rollen 7 der beiden Platten 4 und 19 möglich. Tatsächlich ist der Abstand zwischen diesen Rollen 7
auf jeder der Platten nicht beliebig, sondern im Gegenteil so bestimmt, daß das Umdrehen der Preßform
den geringstmöglichen Kraftaufwand erfordert und von Hand bewerkstelligt werden kann ohne Zuhilfenahme
irgendeines Apparats und daß die Stabilität der Preßform während der Verstellbewegungen
auf den Schienen ausreichend ist.
Vorteilhafterweise sind die vier auf derselben Seite der Einheit angebrachten Rollen 7 auf die vier Winkel
eines Rechtecks verteilt, dessen Seitenlänge d kleiner ist als die Entfernung zwischen den zwei Platten 4
und 19.
Es muß im übrigen noch bemerkt werden, daß im Laufe der Drehbewegungen der Preßform der Druck
im Zylinder fortbesteht, wenn man den Hahn 23 des Stutzens 22 schließt, ehe man das Verbindungsstück
25 abgenommen hat, so daß der Käsebruch unter Druck bleibt, bis das folgende Verbindungsstück 25
von neuem aufgesteckt wird.
Durch diese Anordnung erfolgt die Pressung ununterbrochen und ebenso wirksam wie mit dem her-
kömmlichen Verfahren, während sie viel einfacher ist, da die Formen umgedreht werden können, in der
Zeit, in der sie unter Druck stehen.
Wenn eine zweite Reihe von Formen mit Käsebruch gefüllt ist, werden die Formen der ersten Reihe in
die Stellungen D und E überführt, wo sie dem abschließenden Preßvorgang ausgesetzt werden, dessen
Dauer zwischen sechs und zwanzig Stunden liegt.
Claims (4)
1. Preßvorrichtung für die Herstellung von Schweizerkäse, die eine Formträgerplatte und
eine Preßplatte besitzt, die mit der Formträgerplatte die ein Gemisch aus Bruch und Molke
enthaltende Form einschließt und mit ihr fest verbunden werden kann, wobei die Preßplatte mit
einem Preßorgan versehen ist, das geeignet ist, das Pressen d-;K in eier Form enthaltenen Ge-
misches sicherzustellen, dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl die Formträgerplatte (4) als auch die Preßplatte (19) an zwei einander
gegenüberliegenden Seiten mit Rollen (7) bzw. Paaren von koaxialen Rollen versehen sind, die
so angeordnet sind, daß einerseits das Verschieben der Vorrichtung auf zueinander parallelen
Schienen (12) ermöglicht und andererseits gestattet wird, daß die Vorrichtung verschiedene
Winkelstellungen mit Bezug auf die Ebene der Schienen einnimmt.
2. Preßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßorgan (20) aus einem
pneumatischen oder hydraulischen Arbeitszylinder besteht, dessen Kolben (24) sich in der
Ruhestellung auf gleicher Höhe wie die an der Form anliegende Fläche der Preßplatte (19) befindet
und der einen Stutzen (22) trägt, auf den das Verbindungsstück (25) eines biegsamen Schlauches
(26) abnehmbar aufgeschoben werden kann,
der mit einem Druckluftsystem (27) verbunden ist.
3. Preßvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stutzen (22) des Arbeitszylinders (20) mit einem Hahn (23) versehen ist,
der es im Schließzustand bei unter Druck stehendem Arbeitszylinder gestattet, den auf das Gemisch
aus Molke und Bruch ausgeübten Druck aufrechtzuerhalten, selbst wenn der mit dem
Druckluftsystem (27) verbundene Schlauch (26) vom Stutzen (22) gelöst worden ist.
4. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Größe des Abstandes zwischen den Achsen der seitlichen Rollen (7) sowohl an der Formträgerplatte (4) als auch an der Preßplatte (19) sehr
nahe der Größe des Abstandes zwischen der Ebene ist, welche die Rollen der einen Platte enthält,
und der Ebene, welche die Rolle der anderen Platte enthält.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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