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Die Erfindung betrifft eine Injektionsspritze mit einem auswechselbaren
Nadeleinsatz, der eine Kanüle und eine Nabe mit einer Durchgangsbohrung aufweist,
wobei die Nabe über an ihrem Umfang angeordnete Befestigungselemente in einer mit
dem Spritzenkörper einstückigen, den Nabenfuß umgebenden Haltemanschette aus Kunststoff
mit Innengewinde und über eine ebenfalls mit dem Spritzenkörper einstückige sich
verjüngende Spitze auswechselbar gehalten wird.
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Durch die deutsche Gebrauchsmusterschrift 1 697 461 ist eine Injektionsspritze
mit diesen Merkmalen bekannt, bei der die Nabe mit ihrer Nadel in einen ringförmigen
Aufnahmeraum in der Spitze des Spritzenkörpers gehalten wird. Der Körper kann dabei
aus Kunststoff hergestellt sein. Der Aufnahmeraum weist eine Haltemanschette mit
Innengewinde auf, in das die Nabe mit ihrem Außengewinde eingreift. Der Spritzenkörper
muß hierbei in einer Spritzgußform gegossen werden, die nach dem Erkalten des Kunststoffes
in herkömmlicher Weise geöffnet werden muß.
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In der USA.-Patentschrift 2 755 801 ist eine Injektionsspritze aus
Metall beschrieben, bei der der auswechselbare Nadeleinsatz über ein Gewinde mit
dem Spritzenkörper verbunden wird. Wegen der verhältnismäßig kostspieligen Herstellung
dieser Injektionsspritze ist diese jedoch nicht zum einmaligen Gebrauch geeignet.
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Die USA.-Patentschrift 3 179 107 zeigt eine Injektionsspritze mit
einem Verbindungsstück aus Kunststoff, wobei eine sich verjüngende, mit dem Spritzenkörper
einstückig verbundene Spitze vorgesehen ist, die von einer Haltemanschette umgeben
wird. In diesen Aufnahmeraum kann das Aufsatzstück über einen radialen Flansch einschnappen.
Eine Verbindung der beiden Teile über ein Gewinde ist jedoch nicht vorgesehen. Die
Verbindung ist daher nicht besonders biegesteif, insbesondere beim Auftreten seitlicher
Kräfte. Die Haltemanschette ist außerdem nicht flexibel ausgebildet, so daß bei
ihrer Herstellung die Spritzgußform ganz geöffnet werden muß, worauf das gespritzte
Teil entnommen werden kann.
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Schließlich ist durch die deutsche Patentschrift 818 831 eine Injektionsspritze
mit einer Kanülenbefestigung über ein mehrgängiges Gewinde gezeigt.
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Diese Befestigung erfolgt dabei über Nocken, die an der sich verjüngenden
Spitze des Spritzenkörpers angeformt sind. Eine Haltemanschette ist nicht vorgesehen.
Auch diese vorbekannte Injektionsspritze eignet sich daher nicht zur Herstellung
in einer Spritzgußform, die nach dem Erkalten der Kunststoffmasse nicht auseinandergenommen
zu werden braucht.
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Ausgehend von der Injektionsspritze nach der deutschen Gebrauchsmusterschrift
1 697 461 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Injektionsspritze derart
auszugestalten, daß der Nadeleinsatz hinreichend stabil am Spritzenkörper befestigt
werden kann. Dabei soll der Spritzenkörper in einer Spritzgußform hergestellt werden
können, die nach Erkalten der Kunststoffmasse ohne Drehung geöffnet werden kann.
Die einzelnen Teile der Spritzgußform sollen also einfach auseinandergezogen werden
können, was den Herstellungsvorgang verbilligt.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Befestigungselemente
als radial nach außen stehende Flansche ausgestattet sind, die in das
Innengewinde
der Haltemanschette eingreifen, dessen Höhe etwa 0,1 bis 0,3 mm beträgt und dessen
zum Gewindefuß gerichtete Gewindeflanken einen spitzen Winkel mit der Längsachse
der Injektionsspritze bilden, und daß die Haltemanschette in radialer Richtung ausreichend
aufweitbar ausgebildet ist.
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Hierdurch ist eine Bemessungsvorschrift für das Gewinde gegeben, die
es gestattet, daß der Spritzenkörper mit dem Gewinde ohne Drehung aus der Gußforrn
herausgezogen werden kann. Andererseits ist das Gewinde auch hoch genug ausgebildet,
so daß die Nabe noch hinreichend fest durch das Gewinde gehalten wird. Die gesamte
Injektionsspritze ist also auch in Höhe der Haltemanschette hinreichend steif.
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Durch die aufweitbare Ausbildung der Haltemanschette kann der Teil
der Spritzgußform, der diese Haltemanschette umgibt, nach dem Erkalten der Masse
in axialer Richtung einfach aus der Form herausgezogen werden, so daß der gesamte
Spritzenkörper freigelegt wird. Die Herstellungskosten der Injektionsspritze sind
also verhältnismäßig niedrig, so daß sich die Injektionsspritze nach der Erfindung
als Wegwerfspritze für einmaligen Gebrauch eignet.
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Um die beiden sich widersprechenden Forderungen zu erfüllen, einerseits
den Nadeleinsatz hinreichend fest mit dem Spritzenkörper zu verbinden, und andererseits
die Halterung am Spritzenkörper so zu dimensionieren, daß der Spritzenkörper trotz
des nach innen ragenden Gewindes der Haltemanschette in axialer Richtung aus der
Form herausgezogen werden kann, ist das Innengewinde in vorteilhafter Weise derart
ausgebildet, daß es erste und zweite Seitenflächen aufweist, wobei die ersten Seitenflächen
einen Winkel von etwa 25 bis 700 mit der Längsachse der Injektionsspritze bilden
und die zweiten Seitenflächen etwa senkrecht zur Längsachse und von der Stützfläche
der sich verjüngenden Spritze weg gerichtet sind.
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Mit Vorteil liegt das sich verjüngende Ende der Spitze längs eines
schmalen Umfangsabschnittes an der Nabe dichtend an. Die beiden sich berührenden
Mantelflächen können aber auch so ausgebildet sein, daß sie sich längs einer Umfangslinie
dichtend berühren.
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Damit der Nadeleinsatz schnell auf den Spritzenkörper aufgeschraubt
werden kann, kann das Innengewinde als stumpfes Schraubgewinde ausgebildet sein.
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Es ergibt sich ein besonders fester Halt des Nadeleinsatzes, wenn
der Durchmesser der Flansche der Nabe wenigstens gleich dem Fußkreisdurchmesser
des Innengewindes der Haltemanschette ist.
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Zur Erhöhung der Steifigkeit der gesamten Injektionsspritze können
sich die Nabe und die Spritze von ihrer gemeinsamen Berührungslinie aus verjüngen.
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Es ergeben sich besonders günstige Kräfteverhältnisse, wenn der Winkel
zwischen den ersten Seitenflächen des Innengewindes und der Längsachse der Einheit
etwa 450 beträgt. Die Höhe des Innengewindes liegt mit Vorteil bei etwa 0,22 mm.
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Eine Vorrichtung zur Herstellung des Spritzenkörpers besteht in vorteilhafter
Weise aus einer dreiteiligen Form, die cinen rohrförmigen Formeinsatz, einen Kern
und einen Ringkern aufweist. Der Formeinsatz entspricht dabei den Außenabmessungen
des Spritzenkörpers sowie der Haltemanschette, der Kern entspricht den inneren-Abmessungen
des Spritzenkörpers einschließlich der Innenwand der Spitze, und
der
Ringkern ist entsprechend den Innenabmessungen der Haltemanschette mit Innengewinde
ausgebildet. Der Spritzenkörper wird hierbei aus einem Kunststoff einstückig gespritzt,
der nach der Verfestigung flexibel bleibt. Durch Abziehen des Kerns oder des Ringkerns
in axialer Richtung, wobei der rohrförmige Formeinsatz ortsfest bleibt, kann dabei
der Spritzenkörper aus der Form freigelegt werden.
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Eine Drehung der Formteile oder ein Abnehmen irgendwelcher Formteile
ist nicht mehr nötig.
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Die Erfindung ist im folgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht einer Injektionsspritze nach
der Erfindung, F i g. 2 eine Teilansicht der Nadelfassung der Spritze nach F i g.
1 in vergrößertem Maßstab, F i g. 3 einen Schnitt durch die Nadelfassung nach Linie
3-3 der Fig. 2, F i g. 4 eine Endansicht der Injektionsspritze, bei der der Nadeleinsatz
abgenommen wurde und das offene Ende der Nadelfassung zu erkennen ist, F i g. 5
eine ähnliche Ansicht wie F i g. 4 mit an der Nadelfassung befestigter Nadel, F
i g. 6 eine Teilschnittansicht nach Linie 6-6 der Fig. 5, F i g. 7 einen Schnitt
durch die Nadelfassung der Injektionsspritze sowie die entsprechenden Teile der
Form, in der sie hergestellt wurde, wobei die typische Form des Gewindes zu erkennen
ist, die ein Abstreifen der Nadelfassung von der Form ermöglicht, F i g. 8 eine
Ansicht ähnlich der Fig. 7, aus der die erste Phase des Herausnehmens des Spritzenkörpers
von der Form zu erkennen ist, wobei das Gewinde nicht losgeschraubt zu werden braucht,
F i g. 9 eine Ansicht ähnlich der F i g. 7, die eine spätere Phase des Herausnehmens
aus der Form nach dem Abstreifen zeigt, F i g. 10 eine Ansicht ähnlich der F i g.
7, die das Herausnehmen der Injektionsspritze aus der Form zeigt, Fig. 11 eine teilweise
geschnittene Seitenansicht einer Ausführungsform, bei der die Nabe und die Spitze
sich längs einer Umfangslinie berühren, und F i g. 12 eine Ansicht ähnlich der Fig.
11, bei der die Umfangslinie, längs der sich die Nabe und die Spitze berühren, eine
bevorzugte Lage hat.
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Die Spritze 10 weist einen Zylinderl2 mit einer Bohrung 14 von ziemlich
gleichmäßigem Durchmesser auf und kann aus jedem geeigneten Kunststoff hergestellt
werden, der verhältnismäßig flexibel ist und sich gegenüber den Flüssigkeiten, mit
denen er in Berührung kommt, z. B. gegenüber Medikamenten oder Blut, inert verhält
und undurchlässig ist. Polyäthylen, Polytetrafluoräthylen, Polychlortrifluoräthylen,
Polypropylen, Polymerisate und Mischpolymerisate von Vinylchlorid sind beispielsweise
geeignete Materialien. Vorzugsweise wird Polypropylen verwendet. Der Zylinder ist
zweckmäßigerweise durchsichtig oder durchscheinend, so daß sich darin befindliche
Flüssigkeiten leicht beobachten lassen. An seinem äußeren Ende 16 ist der Zylinder
offen und kann an seinem inneren Ende 18, wie in F i g. 2 und 3 gezeigt, kegelig
zulaufen. Am äußeren Ende des Zylinders ist ein Flansch 20 zum Anlegen der Finger
fest angebracht. In der Bohrung des Zylinders befindet sich ein Kolben 22, der das
Ansaugen und Ausstoßen von Medikamenten ermöglicht.
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Der Nadeleinsatz 24 ist ebenfalls in üblicher Weise ausgeführt. Er
besteht aus einer Kanüle26, die in geeigneter Weise, z. B. mittels Epoxyharz, in
einer Nabe 28 befestigt ist. Die Kanüle kann aus jedem geeignetem Metall, z. B.
Stahl, insbesondere rostfreiem Stahl, hergestellt sein, das sich gegenüber den Flüssigkeiten,
mit denen es in Berührung kommt, z. B. Blut oder Medikamente, inert verhält und
undurchlässig ist. Die Nabe 28 besteht aus einem verhältnismäßig steifen thermoplastischen
Material, das sich ebenfalls gegenüber den Materialien, mit denen es in Berührung
kommt, inert verhält und undurchlässig ist. Hierfür geeignete Kunststoffe sind Acetalharz,
Polypropylen, Polystyrol, Polyamid, Celluloseacetat oder die Polymerisate oder Mischpolymerisate
von Vinylchlorid. Die Nabe hat etwa rohrförmige Gestalt und ist mit einer verjüngten
Bohrung 30 versehen, deren Durchmesser am offenen äußeren Ende der Nabe größer ist
als am Nadelende.
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Am offenen äußeren Ende der Nabe sind seitlich vorstehende und sich
diametral gegenüberliegende Flansche 34a und 34b angeordnet. Die Nabe läßt sich
leicht an der Fassung befestigen und auch ohne Schwierigkeiten wieder von ihr abnehmen;
wenn sie jedoch daran befestigt ist, werden Leckverluste an der Verbindungsstelle
zwischen der Nabe und der Nadelfassung in wirksamer Weise vermieden, und die Nadel
bleibt auch beim Gebrauch der Injektionsspritze fest in ihrer Stellung.
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Die erfindungsgemäße Fassung der Injektionsspritze weist eine am
Zylinder vorgesehene Stützfläche 15 in Form eines inneren verjüngten Endes auf,
wobei eine rohrförmige Spitze 36 von dem verjüngten Ende des Zylinders nach vorn
ragt und mit einer inneren Bohrung 38 versehen ist, deren eines Ende in den Zylinder
führt und deren anderes Ende offen ist. Die Spitze hat eine konische oder verjüngte
Außenseite und eine solche Größe, daß sie abdichtend an der Innenfläche der Bohrung
der Nabe 28 anliegen kann. Eine Haltemanschette 40 ragt von der Stützfläche des
Zylinders nach vorn und umgibt die Spitze 36 konzentrisch in einem Abstand. Der
Abstand des Ringes von der Spitze ist so groß, daß in ihm die sich diametral gegenüberliegenden
Flansche 34 a und 34 b, die am offenen äußeren Ende der Nabe 28 des Nadeleinsatzes
seitlich vorstehen, angeordnet werden können.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung sind mehrere sich diametral gegenüberliegende
Schraubengewinde 42a und 42b auf der Innenfläche der Manschette40 vorgesehen, die
als Nocken dienen und unter Reibung mit den sich diametral gegenüberliegenden Flanschen
34a und 34b der Nabe 28 in Eingriff gelangen. Die Außenseiten 44 a und 44 b der
Gewinde 42a und 42b, nämlich die Seiten, die von der Stützfläche 15 abgewendet sind,
dienen als Führungsflächen für die Flansche der Nabe des Nadeleinsatzes, wenn dieser
in die Fassung eingesetzt wird (s. Fig. 6). Die entgegengesetzten Seiten 46 a und
46b der Gewinde, die zu der Stützfläche hingewendet sind, tragen zum Festhalten
des Nadeleinsatzes in seiner Stellung bei, indem sie dessen Flansche 34a und 34b
unter Reibung gegen die Manschette 40 und die Spitze 36 des Zylinders drücken. Die
Seiten 44a und 44b werden daher nachstehend als Führungsflächen und die Seiten 46a
und 46b als Halteflächen bezeichnet.
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Obgleich jede brauchbare Anzahl von Gewinden
verwendet
werden kann, wird ein Doppelgewinde bevorzugt, bei dem zwei getrennte oder einzelne
Gewinde an zwei sich diametral gegenüberliegenden oder um 1800 zueinander versetzten
Punkten beginnen.
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Die Gewinde sollen eine Flanke (die Breite der Nut oder Bodenfläche
48 zwischen den Seiten von zwei benachbarten Gewindegängen) haben, die breit genug
ist, um die sich gegenüberliegenden Flansche der Nabe aufzunehmen und auch eine
Bewegung darin zu gestatten. Außerdem hat die Eintrittsöffnung der Fassung 50 (F
i g. 7) einen Durchmesser, der vorzugsweise größer ist als der des übrigen Teils
der Fassung, wodurch das Einführen des Nadeleinsatzes erleichtert wird. Die Gewinde
sind stumpf, führen also nicht zu einem Scheitelpunkt. Hierdurch wird das Abstreifen
der Fassung von der Form erleichtert.
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Es wurde gefunden, daß bestimmte Gewindeformen eine wirtschaftliche
Herstellung mit Abstreifen des Zylinders von der Form ermöglichen. Diese Gewindeformen
werden in erster Linie durch die Winkel bestimmt, die die entsprechenden Seitenflächen
44 und 46 der Gewinde in bezug auf die Längsachse der Fassung einnehmen.
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Diesbezüglich wurde gefunden, daß die Fassung in zufriedenstellender
Weise von der Form abgestreift und später der abnehmbare Nadeleinsatz in ausreichendem
Maße festgehalten werden kann, wenn die Haltefläche in einem Winkel zur Längsachse
der Fassung liegt, der zwischen 25 und 700 beträgt. Für das obenerwähnte Material
beträgt der Winkel der Haltefläche zur Längsachse der Nadelfassung vorzugsweise
etwa 450.
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Ferner wurden zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, wenn bei dem
Winkel, den die Führungsfläche zur Längsachse einnimmt, die Fläche etwa senkrecht
zur Längsachse liegt, so daß eine entsprechende Führungsfläche für die vorstehenden
Flansche der Nabe gebildet und die Gefahr eines falschen Einschraubens weitgehend
vermieden wird.
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Fassungen für übliche Nadeleinsätze der hier beschriebenen Art, die
eine Nabe mit einem offenen äußeren Ende und an ihr angebrachten, sich diametral
gegenüberliegenden Flanschen aufweisen, können, wie festgestellt werden konnte,
in zufriedenstellender Weise von der Form abgestreift werden, wenn die Höhe des
Gewindes zwischen etwa 0,1 und 0,3 mm beträgt. Liegt die Höhe in diesem Bereich,
ergeben die Gewinde auch geeignete Führungs- und Halteflächen für den Nadeleinsatz.
Bei Verwendung des obenerwähnten Materials beträgt die Höhe vorzugsweise 0,22 mm.
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Beim Formen von Kunststoffen bilden sich in der Oberfläche bestimmte
winzige Risse. Diese Risse können, wenn die aus dem Kunststoff bestehenden Teile
nicht so passend bemessen und zusammengedrückt werden, daß sich das Material verformt,
die Ursache für Leckverluste zwischen den einzelnen Teilen sein. Es hat sich nun
gezeigt, daß bei einer Berührung der Teile miteinander, die längs einer Umfangslinie
und nicht auf den ganzen Flächen stattfindet, maximale Kräfte zwischen den Teilen
wirksam werden, wobei diese so stark verformt werden, daß die normalerweise vorhandenen
Wellen, Risse und Kratzer geglättet werden. Obgleich normalerweise die Teile einer
ganz aus Kunststoff bestehenden Injektionsspritze mit genügend starkem Druck zusammengepreßt
werden, wenn der hydrostatische Druck zunimmt, wie z. B. bei dickflüssigen Medien,
bei
deren Ausspritzen mehr Kraft erforderlich ist, ist eine Berührung längs einer Umfangslinie
besonders vorteilhaft, um die Teile in der richtigen Lage zueinander zu halten,
so daß keine Leckverluste auftreten.
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Obgleich die Verwendung einer gewindeartigen Anordnung, wie sie zuvor
beschrieben wurde, zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt, kann demnach eine noch
bessere Verbindung erhalten werden, wenn die Berührung zwischen der Spitze 36 der
Fassung und der Innenfläche 30 der Bohrung der Nabe 28 längs einer Umfangslinie
erfolgt und dabei starke Kräfte wirksam werden. Dies ist schematisch in den Fig.
11 und 12 gezeigt. Die bevorzugte Form und Lage dieser Berührungslinie ist in F
i g. 11 gezeigt.
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In beiden Fällen erfolgt die Berührung zwischen den Teilen längs einer
um den Umfang herumführenden Linie. Die Kräfte, die sich längs dieser Umfangslinie
konzentrieren, sind erheblich größer, als es der Fall sein würde, wenn sie über
den ganzen Oberflächenbereich der Spitze verteilt wirksam sein würden, wodurch der
Abdichtungsdruck stark erhöht wird.
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Wie aus Fig. 11 zu erkennen ist, findet die Berührung längs einer
Umfangslinie zwischen dem vorderen Ende der Spitze 36 und dem inneren Ende der Bohrungsfläche
30 der Nabe statt, wodurch eine geringe Berührungsfläche längs einer Umfangslinie
entsteht. Es ist also zu beachten, daß bei einer Anordnung, wie der hier beschriebenen,
keine Flächenberührung zwischen der gesamten Spitze und der Fläche der Innenausbohrung
stattfindet. Das gleiche Prinzip wird auch in Fig. 12 angewendet und gezeigt; nur
erfolgt in diesem Fall die Berührung längs einer Umfangslinie zwischen dem rückwärtigen
Ende der Spitze und dem offenen Ende der Nabe. Obgleich die in diesem Fall auftretenden
Kräfte etwas geringer sind als bei der Anordnung der Fig. 11, sind die Ergebnisse
dennoch besser als bei einer vollständigen Flächenberührung, wie sie früher üblich
war. Eine Berührung längs einer Umfangslinie kann dadurch ermöglicht werden, daß
die äußere kegelförmige Fläche der Spitze 36 des Zylinders oder die innere kegelförmige
Fläche der Nabe so in bezug auf die andere Fläche verändert wird, daß sich an der
gewünschten Stelle eine Berührungslinie ergibt.
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Der Nadeleinsatz wird also in die Offnung der Nadelfassung eingesetzt
und dort festgeschraubt. Dabei werden die sich diametral gegenüberliegenden Flansche
der Nabe von der äußeren Seitenfläche des Gewindes in die Nadelfassung eingeführt.
Mit einer abschließenden Drehung des Nadeleinsatzes wird eine Berührung längs der
gewünschten Umfangslinie und damit auch die notwendige Stabilität erzielt. Der Nadeleinsatz
wird durch das Zusammenwirken von Reibungskräften, die zwischen dem Einsatz und
der Spitze der Haltemanschette der Fassung auftreten, in der Fassung festgehalten.
Die sich diametral gegenüberliegenden Flansche der Nabe werden von der Innenfläche
der Manschette zusammengedrückt, wenn sie ihre richtige Lage einnehmen, wodurch
zusätzliche Spannungen und Kräfte auf die Teile einwirken.
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Sie werden außerdem von den inneren Seitenflächen der Gewinde festgehalten,
die an der Innenfläche der Manschette vorgesehen sind.
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Für die Herstellung des Spritzenkörpers im Spritzgußverfahren wird
eine dreiteilige Form verwendet, wie sie in den F i g. 7, 8 und 9 gezeigt ist. Sie
besteht aus einem äußeren Formeinsatz 60, einem dem Innendurchmesser entsprechenden
Kern 62 und einem Gewindekern
64. Der Formeinsatz 60 weist einen
zylindrischen Abschnitt 66 auf, dessen Form der Außenfläche des Zylinders 12 entspricht,
und einem ringförmigen Abschnitt 68, der in Größe und Form der Außenfläche der Manschette
40 angepaßt ist. Der Kern 62, der dem Innendurchmesser entspricht, wird so zusammengesetzt
und angeordnet, daß er der Innenbohrung des Zylinders und seiner Spitze angepaßt
ist, und dann in der Weise mit der Form vereinigt, daß er einen Abstand vom zylindrischen
Abschnitt 66 der Form aufweist, der der gewünschten Dicke des Zylinders entspricht.
Schließlich wird ein Gewindekern 64 vorgesehen, dessen Innenfläche in Größe und
Form der Außenfläche der Spitze 36 und dessen Außenfläche in Größe und Form der
gewünschten Innenfläche der Manschette entspricht, wobei die Außenfläche des Gewindekerns
mit nach außen vorstehenden Gewinden 70 versehen ist. Diese Gewinde haben die gleiche
Größe und Form wie die Gewinde, die auf der Innenseite der Manschette gebildet werden
sollen, und haben eine Seitenfläche, die von der Auflagefläche der Form abgewendet
und in einem solchen Winkel angeordnet ist, daß eine Nokkenfläche entsteht. Ferner
haben sie eine entgegengesetzte Seitenfläche, die in einem verhältnismäßig stcilen
Winkel zur Längsachse des Kerns liegt. Der Gewindekern 64 wird so in der Form angeordnet,
daß er einen Abstand vom ringförmigen Abschnitt der Form 60 hat.
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Bei einem typischen Formvorgang wird die Form wie im Beispiel der
Fig. 7 vollständig geschlossen, wobei die Teile einschließlich des Einsatzes 60,
des Innendurchmesserkerns 62 und des Gewindekerns 64 in der gezeigten Weise angeordnet
werden, damit sie einen Hohlraum bilden, in den der gewählte geschmolzene Kunststoff
eingespritzt wird. Hieran schließt sich ein Kühlvorgang an, bei dem sich der Kunststoff
setzt und verfestigt und dabei den Zylinder 12 bildet. Dann werden die Teile in
die in Fig. 8 gezeigte Lage verschoben. Hierbei wird der Einsatz in Richtung der
Pfeile in Fig. 8 verschoben, so daß nun der ringförmige Abschnitt 68 des Formeinsatzes
60 in bezug auf die Manschette 40 zurückgezogen ist.
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Jetzt ist genügend Spielraum 72 vorhanden, um die Manschette 40 nach
außen zu biegen, damit sie von und über die Gewindeabschnitte 70 des Gewindekerns
64 gestreift werden kann. Anschließend wird der Gewindekern gemäß Fig. 9 in Längsrichtung
vom Zylinder weggeschoben, wobei die Manschette 40 vom Gewindekern abgestreift wird,
ohne das dabei eine Schraubbewegung erforderlich ist, da die Manschette infolge
der Nockenwirkung vorübergehend radial ausgeweitet wird. Der Einsatz 60 wird gleichzeitig
mit dem Gewindekern 64 zurückgezogen, wobei ein genügend großer Spielraum entsteht,
um den Zylinder 12 vom Kern 62 abzunehmen. Zum Entfernen des Zylinders vom Kern
62 kann, wie in Fig. 10 gezeigt, eine Abstreifplatte 74 vorgesehen werden. Auf diese
Weise läßt sich der Zylinder ohne weiteres herausnehmen, wenn die Abstreifplatte
in Richtung der Pfeile in Fig. 10 geschoben wird.