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Spritzgießform für eine thermoplastische Kunststoffe verarbeitende
Spritzgießmaschine
Die Erfindung bezieht sich auf eine Spritzgießform für eine thermoplastische
Kunststoffe verarbeitende Spritzgießmaschine zur Herstellung zweifarbiger oder zweistofflicher
Spritzlinge, bei der in einer Formhälfte eine Formplatte (Stempel) mit wenigstens
zwei getrennt liegenden und für denselben Spritzling bestimmten Formeinarbeitungen
drehbar gelagert ist, die sich beim Formschluß mit den Einarbeitungen der anderen
Formhälfte zu Hohlformen ergänzen, von denen eine der Gestalt der einen Farb- bzw.
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Stoffkomponente des Spritzlings und eine andere der Gestalt des ganzen
mehrstofflichen bzw. mehrfarbigen Spritzlings entspricht, wobei diese Hohlformen
durch Drehung der Formplatte jeweils nach Formöffnung herbeigeführt werden.
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Bei den an sich bekannten Gießformen der genannten Gattung wird die
drehbar gelagerte Formplatte um eine Achse geschwenkt, die parallel zur Öffnungs-
bzw. Schließrichtung der Gießform verläuft. Die beiden voneinander getrennt liegenden
Einarbeitungen in der Formplatte sind im wesentlichen in einer parallel zur Trennebene
der Gießform gelegenen Ebene gelegen. Der für die Einarbeitung zur Verfügung stehende
Raum ist daher beschränkt; es können nur verhältnismäßig kleinflächige Zweikomponentenspritzlinge
hergestellt werden.
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Der Erfindung liegt die technische Aufgabe zugrunde, eine Spritzgießform
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ohne wesentliche Vergrößerung der
Spritzgießform mit Bezug auf zwei Dimensionen vergleichsweise große (großflächige)
Zweikomponentenspritzlinge hergestellt werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Drehachse
der drehbaren Formplatte parallel zu der oder den Trennebenen der Spritzgießform
verläuft.
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Ferner liegt der Erfindung die mit der obengenannten Aufgabe in einem
begrenzten Gehilfenverhältnis stehende Unteraufgabe zugrunde, eine Spritzgießmaschine,
bei der in einer Formhälfte eine Formplatte um eine parallel zur Formtrennebene
gelegene Achse drehbar gelagert ist, so auszubilden, daß bei geringem technischem
Aufwand für den Antrieb der drehbar gelagerten Formplatte und bei vollautomatischer
Betriebsweise bei jeder Formöffnung ein fertiger Zweifarbenspritzling ausgeworfen
wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch wenigstens ein mit der bei
Formschluß bzw. bei Formöffnung bewegten Formhälfte in formschlüssiger und mit der
drehbar gelagerten Formplatte in kraftschlüssiger Verbindung stehendes Antriebsglied
gelöst, dessen lineare Bewegung jeweils einer Bewegungsrichtung (Schließbewegung
oder Öffnungsbewegung) in eine winkel gerechte Drehung der Formplatte übersetzt
ist.
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Nachstehend wird die Erfindung an Hand der Zeichnung an zwei Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Das eine Ausführungsbeispiel ist in den Fig. 1 bis 8 dargestellt.
Hierbei zeigt F i g. 1 die geschlossene Spritzgießform in Seitenansicht, F i g.
2 die geschlossene Gießform in Seitenansicht bei abgenommenen Führungsplatten, F
i g. 3 die geschlossene Gießform in Seitenansicht im Schnitt nach Linie A-B der
F i g. 5, F i g. 4 die geschlossene Gießform in Seitenansicht im Schnitt nach Linie
C-D von F i g. 5, F i g. 5 die geschlossene Gießform in Frontansicht bei abgenommener
düsenseitiger Zentrierplatte, F i g. 6 die Gießform gemäß F i g. 5 bei zusätzlich
abgenommener drehbarer Formplatte und bei abgenommenen Führungsplatten, Fig.7 das
Schema der Kinematik der Gießform bei zur Hälfte vollzogener Drehung der Formplatte
und Fig. 8 das Schema der Kinematik der Gießform nach vollzogener Drehung der Formplatte,
bei noch nicht geschlossener Gießform.
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Das zweite Ausführungsbeispiel ist in den F i g. 9 bis 18 dargestellt.
Hierbei zeigt F i g. 9 die geschlossene Gießform in Seitenansicht, F i g. 10 die
Gießform im Schnitt nach Linie A-B von Fig. 13, Fig. 11 die geschlossene Gießform
im Schnitt nach Linie C-D von Fig. 13,
F i g. 12 die Gießform bei
abgenommener Zentrierplatte in Frontansicht, F i g. 13 die Gießform bei abgenommener
Zentrierplatte und abgenommenem Lagerformstück samt drehbarer Formplatte in Frontansicht,
F i g. 14 einen Ausschnitt der Gießform im Schnitt nach Linie E von F i g. 13, Fig.
15 die drehbare Formplatte mit den gegenüberliegenden Stempeln im Schnitt nach Linie
F von Fig. 13, F i g. 16 den mit der Gießform hergestellten Spritzling in Draufsicht,
F i g. 17 den um 900 gedrehten Spritzling gemäß Fig. 16, Fig. 18 den Spritzling
gemäß den F i g. 16 und 17 im Querschnitt.
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Die Spritzgießform ist für thermoplastische Kunststoffe verarbeitende
Spritzgießmaschinen bestimmt, die zwei Spritzeinheiten aufweisen und bei welchen
ein Anguß sowohl in die Trennfuge der Form als auch quer zur Trennfuge möglich ist.
Die Gießform dient zur Herstellung zweifarbiger bzw. zweistofflicher Spritzlinge,
deren Farbkomponenten im Spritzling voneinander getrennt, jedoch vielfach in umfangreicher
Weise miteinander verzahnt sind.
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Typische Beispiele für solche Mehrkomponentenspritzlinge unterschiedlicher
Farbe sind Zahlenscheiben für Telephongeräte, Tastenkörper für Rechen-oder ähnliche
Maschinen. Bei diesen Gegenständen geht es häufig darum, ein Schriftbild in bestimmter
Farbe auf einem andersfarbigen Grund in Erscheinung treten zu lassen.
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In F i g. 3 ist mit einem mit I bezeichneten Pfeil die Trennlinie
zwischen den beiden bewegbaren baulichen Einheiten der Gießform angezeigt. Die eine
Einspritzung A verläuft parallel zu dieser Trennlinie, die andere Einspritzung B
verläuft in Öffnungs- bzw.
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Schließrichtung der Gießform. Der Angußkanal 29 (Fig. 3 und 6) mündet
in einen Renner 29 a. Zur Herstellung z. B. von Zahlenscheiben für Telephongeräte,
wofür die Gießform des Ausführungsbeispiels bestimmt ist, erfolgt der Anguß der
ersten Farbkomponente durch den Angußkanal 29 in der Ebene der Trennfuge (Fig.3
und 6); der Anguß der zweiten Farbkomponente erfolgt durch den Angußkanal 30 quer
zur Trennfuge als Sternanguß, wie aus Fig. 5 ersichtlich.
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Die mit Bezug auf die Einspritzrichtung B düsenseitige Einheit der
Gießform besteht im wesentlichen aus der Zentrierplatte 28 und der bei geschlossener
Form daran anliegenden Formplatte 1, die Formeinarbeitungen auf einander gegenüberliegenden
Seiten aufweist. Die andere, in Öffnungs- bzw. Schließrichtung der Gießform bewegbare
bauliche Einheit der Gießform umfaßt unter anderem die Stempel 21 bis 23, den Stempelring
20, die Stempelaufnahmeplatte 72, Ausstoßerplatten 27, welche die Ausstoßerstifte
19 tragen; ferner eine Distanzplatte 71, eine Zwischenplatte 70, eine Zentrierplatte
69 sowie den Ausstoßbolzen 6, der zentral an den Ausstoßerplatten 27 ansetzt. Die
genannten Teile sind durch Zentrier-und Befestigungsbolzen 77 zusammengehalten.
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An zwei gegenüberliegenden Schmalkanten der Zentrierplatte 28 sind,
wie insbesondere aus den F i g. 1 bis 5 ersichtlich, zwei Führungsplatten 2 befestigt.
Sie sind in einem der Breite der Zentrierplatte 28 entsprechenden Abstand parallel
zueinander und rechtwinklig zur Zentrierplatte angeord-
net. Jede der beiden Führungsplatten
2, die gemeinsam das Lager für die drehbare Formplatte 1 darstellen, weist in ihrer
Mitte einen rechtwinklig zur Zentrierplatte 28 verlaufenden Schlitz 78 auf. Diese
Längsschlitze enden je auf der der Zentrierplatte 28 abgewandten Seite in einer
kreisförmigen Ausnehmung 78', deren lichte Weite größer ist als die Breite des Schlitzes
78.
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Die Formplatte 1 ist auf zwei einander gegenüberliegenden Schmalkanten
mit Führungsbolzen9 bestückt (Fig.1, 4 und 5). Diese Führungsbolzen 9 durchgreifen
die Schlitze 78 der Führungsplatten 2.
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Im Bereich des Durchgriffes sind sie zweiseitig abgefracht und damit
gegen eine Verdrehung gesichert.
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Eine solche ist erst dann möglich, wenn die Führungsbolzen im Zuge
einer Verschiebung in den Schlitzen 78 in die kreisförmige Ausnehmung 78* gelangen,
die dem größeren Durchmesser der Führungsbolzen 9 entspricht. Auf jedem der Führungsbolzen
9 sitzt ein Ritzel 5. Die Ritzel sind mit ihren zugehörigen Bolzen mittels einer,
nur bei einer Drehrichtung des Ritzels wirksam werdenden Sperrklinke 13 gekuppelt.
Zahnstangen 4 sind in der in Öffnungs-bzw. Schließrichtung der Gießform bewegbaren
Einheiten 20 bis 23, 27, 69, 70 bis 72 verschieblich gelagert und von einer Lagerschiene
10 geführt. In Höhe der Ritzel 5 sind, wie aus F i g. 5 ersichtlich, von diesen
im Abstand der Breite der Zahnstangen 4 Kugellager 16 angeordnet, die als Widerlager
und Führung für den aus der hinteren Bewegungseinheit 20 bis 23, 27, 69, 70 bis
72 herausragenden Teil der Zahnstangen dienen. Die Zahnstangen 4 sind an ihrem der
Zentrierplatte 28 zugewandten freien Ende in einem Abschnitt gezahnt, dessen Länge
dem Umfang der Ritzel 5 entspricht. Am anderen Ende weisen die Zahnstangen je einen
Längsschlitz 12 auf, der von in der hinteren Bewegungseinheit verankerten Bolzen
11 durchgriffen ist. Die Bolzen 11 liegen bei geschlossener Form an den dem gezahnten
AS schnitt der Zahnstangen zugewandten Enden der Schlitze 12 an. Die Bewegungseinheit
20 bis 23, 27, 69, 70 bis 72 kann sich also um eine der Länge des Schlitzes 12 entsprechende
Länge bewegen, ohne daß die Zahnstangen 4 hierbei eine axiale Bewegung erfahren.
Erst wenn die Anschlagbolzen 11 an dem den gezahnten Abschnitt der Zahnstangen abgewandten
Ende der Schlitze anschlagen, werden die Zahnstangen 4 mitgenommen und versetzen
die Ritzel 9 und damit die Formplatte 1 in Drehung.
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Eine solche Drehung ist möglich, weil die Führungsbolzen 9 der Formplatte
in Ausnehrnungen 78' des Schlitzes 78 liegen.
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Wie aus F i g. 6 in Verbindung mit F i g. 4 ersichtlich, sind im
Stempelring20 Rückstoßstifte 15 verankert, die bei einer Stellung der Formplatte
1 gemäß Fig.3 die Anlageseite der Bewegungseinheit 20 bis 23, 27, 69, 70 bis 72
geringfügig überragen.
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Die überragenden Enden werden von entsprechenden Aussparungen 79 in
der Formplatte (in F i g. 4, nicht jedoch in Fig.3 erkennbar) aufgenommen.
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Bei einer Position der Formplatte gemäß F i g. 4 ist der Stempel ring
20 und damit auch der Stempel 23 um die gleiche Strecke im Abstand von der Stempelaufnahmeplatte
72 gehalten, um den die RückstoS-stifte 15 die Anschlagseite der hinteren Bewegungseinheit
bei einer Position der Formplatte 1 gemäß F i g. 4 überragen. In dieser Position,
also nach Drehung der Formplatte 1, sind die vier Rückstoßstifte
15
auf die Ebene der Anlageseite der hinteren Bewegungseinheit zurückgedrängt. Damit
ist auch der Stempelring 20 gegen die Wirkung von starken Tellerfedern 17 (F i g.
3) zurückgedrängt und liegt satt auf der Stempelaufnahmeplatte 72 auf.
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Die Spritzgießform arbeitet wie folgt: Bei geschlossener Form wird
bei einer Position der Formplatte gemäß Fig.3 aus Einspritzrichtung A zunächst in
die Trennebene der Gießform derjenige Kunststoff in die Form eingespritzt, der die
eine Farb- bzw. Stoffkomponente des herzustellenden Spritzlings ausmachen soll.
Dies geschieht durch eine Spritzeinheit der Spritzgießmaschine, die sich in einer
dieser Einspritzrichtung entsprechenden Lage an der Gießform befindet. Nach Beendigung
dieses Spritzvorganges und einer entsprechenden Standzeit für die Erstarrung des
eingespritzten Kunststoffes wird durch die Hydraulikvorrichtung der Formenschließeinheit
die Gießform geöffnet, wobei die Bewegungseinheit 20 bis 23, 69, 70 bis 72 von der
stationären, aus Zentrierplatte 28 und Führungsplatten 2 bestehenden Einheit der
Gießform wegbewegt wird.
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Hierbei wird zunächst die Formplatte 1 mitgenommen; die Formplatte
1 wird als vordere Bewegungseinheit so lange mit der hinteren Bewegungseinheit der
Gießform mitgeführt, bis ihre Dreh- bzw. Führungszapfen 9 aus der gegen Drehung
gesicherten zwangläufigen Führung in den Schlitzen 78 heraus und in die kreisförmigen
Ausnehmungen 78' gelangt sind, wo sie anschlagen. Eine Drehung der bereits bei beginnender
Öffnungsbewegung der Gießform mit den Zahnstangen 4 im Eingriff befindlichen Ritzel
5 ist infolge der zwangläufigen Führung der beidseitig abgeflachten Führungsbolzen
9 in den Längsschlitzen 78 der Führungsplatten 2 nicht möglich. Sind die Bolzen
9 in die kreisförmigen Ausnehmungen 78' gelangt und ist damit die Sperrung für eine
Drehung der Formplatte 1 aufgehoben, so wird die Formplatte an vier Stellen durch
die federnden Verriegelungsglieder3 der Führungsplatten 2 verrastet. Die Verrasterung
ist hinsichtlich ihrer Stärke so bemessen, daß zunächst auch weiterhin keine Drehung
der Formplatte 1 erfolgt, sondern die verschiebbar in ihren Lagerschienen 10 gelagerten
Zahnstangen vom Ritzel festgehalten werden, bis die Anschlagbolzen 11 die Enden
der Längsschlitze 12 in den Zahnstangen erreichen und dort anschlagen. Erst nach
diesem Leerhub der Zahnstangen 4 setzt der Drehantrieb für die Formplatte 1 ein.
Durch das weitere Festhalten der Formplatte 1 mit Hilfe der federnden Verriegelung3
wurde erreicht, daß sich im Zuge eines der Länge der Schlitze 3 in den Zahnstangen
entsprechenden Leerhubes derselben die »2. Teilung« (F i g. 3) der Form geöffnet
hat. Durch das weitere Öffnen der Form erfolgt der Drehantrieb der Formplatte 1
über die Ritzel 5. Die Formplatte wird um 1800 geschwenkt und wieder mit Hilfe der
Verriegelungsglieder 3 verrastet. Hat der gezahnte Abschnitt der Zahnstangen die
Ritzel verlassen, so sorgt ein elektrischer Kontakt dafür, daß die Form nicht ganz
aufgeht und dabei das am Stempel haftende Gußteil abgestoßen wird. Vielmehr wird
nach erfolgter Drehung der Formplatte 1 mit Hilfe des besagten Kontaktes eine Umkehr
der Bewegungsrichtung der hinteren Bewegungseinheit hervorgerufen und die Form wieder
geschlossen. Hierbei werden die Zahnstangen wieder in ihre Ausgangslage zunickgeführt,
wobei sich ihre gezahnten Abschnitte
wiederum an den Ritzeln abwälzen. Da jedoch
nunmehr die Drehrichtung der Ritzel eine andere ist und die Sperrglieder 13 bei
der nunmehrigen Drehrichtung eine Kupplung zwischen den Ritzeln und den Führungsbolzen
nicht mehr bewirken, da die auf den Ritzeln 5 sitzenden Sperrglieder 13 (F i g.
2) aus ihren Kerben gehoben werden, drehen die Ritzel ohne Mitnahme der Formplatte
1 durch. Die Sperrglieder 13 rasten dann wieder in die um 1800 versetzten Kerben
der Ritzel 5 ein. Nach dem nunmehrigen Formschluß weist die Formplatte 1 die in
Fig.4 gezeigte Position auf, bei welcher die vier Rückstoßstifte 15 (Fig.4 und 6)
infolge Auflaufen auf die Formplatte 1 den Stempeiring 14 um einen bestimmten Betrag
entgegen der Wirkung der Tellerfedern 17 zurückgedrängt haben.
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Durch einen neutralen Sternanguß 30 (Fig.4 und 5), der durch das
beim Öffnen der Gießform erfolgte Schwenkmanöver der Formplatte 1 in Spritzstellung
gebracht wurde, wird jetzt die zweite, andersfarbige plastische Masse über einen
Sternverteileranguß 30a (F i g. 5) in den dafür vorgesehenen Formenhohlraum eingespritzt.
Nach Beendigung der Kühlzeit öffnet die Form vollständig, so daß der Ausstoßbolzen
6 (Fig.4) auf einen vorgesehenen Anschlag aufläuft und durch die Ausstoßerstifte
19 (Fig.4) den Spritzling samt den Angüssen aus der Form wirft. Der herunterfallende
Spritzling löst einen elektrischen Kontakt aus, durch welchen der nächste Spritzzyklus
eingeleitet wird. Bei dem zulet- vollzogenem Öffnungsvorgang wurde die Formplatte
wieder um 1800 geschwenkt und dadurch in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt (F
i g. 3).
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Mit Hilfe der Führungs- bzw. Zentrierstifte 8 (Fig. 2, 5 und 6) erfolgt
eine exakte Zentrierung beim Zufahren der Form zwlschen der hinteren Bewegungseinheit
20 bis 23, 69, 70 bis 72 und der drehbaren Formplatte sowie der stationären Zentrierplatte
28. Die in der Formplatte verankerten 7;entrierstifte 8 sind an ihren beidseits
überragenden Enden kreisbogenförmig abgerundet, um das spätere Schwenken der Formplatte
nicht zu behindern (s.
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Fig. 2).
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Die Form ist so gearbeitet, daß der Spritzling fest an der Stempelseite
haftet. Eine Aussparung 18 (F i g. 3 und 5) wurde vorgesehen, um ein Auflaufen der
Formplatte 1 beim Schwenkvorgang auf den auf der Stempelseite beim zweiten Öffnungsvorgang
sich befindenden Sternanguß 30 (F i g. 4 und 5) zu verhindern. Dieser Sternverteileranguß
30a sowie der Ringanguß 29 a werden in einem zweiten Arbeitsvorgang vom Spritzteil
getrennt. Die Einhaltung der beim Spritzvorgang erwünschten Formentemperatur wird
durch entsprechende Wasserkanäle 7 im Stempel 21 erreicht.
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Wie aus den F i g. 7 und 8 ersichtlich, die zugleich ein Schema der
Bewegungseinheiten der Gießform und ihrer möglichen Bewegung darstellen, ist die
Gießform gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in drei Einheiten gegliedert.
Die eine Bewegungseinheit20 bis 23, 69, 70 bis 72 ist in Öffnungsrichtung der Gießform
bewegbar. Die Zentrierplatte 28 ist stationär; die Formplatte 1 ist sowohl in Öffnungsrichtung
der Gießform verschiebbar als auch drehbar, sie weist in den Fig.7 und 8 ihre maximale
Distanz von der Zentrierplatte 28 auf.
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Die Gießform gemäß dem in den Fig.9 bis 18 dargestellten Ausführungsbeispiel
weist einen dem
Ausführungsbeispiel der Fig.1 bis 8 entsprechenden
Aufbau auf.
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Die mit Bezug auf die Einspritzrichtung 13 düsenabgewandte, in Öffnungs-
bzw. Schließrichtung der Gießform begrenzt bewegbare Einheit umfaßt Stempelaufnahmeplatten
34 und 35 mit Stempeln 36, 37 sowie Zwischenplatten 66 und 67, eine Grundplatte
65 und Trägerpiatten 71, 72 für die Auswerferstifte 53.
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Die drehbar gelagerte Formplatte 31 der Gieß form ist walzenförmig
ausgebildet, jedoch auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten abgeflacht. Auf
diesen abgeflachten Seiten befinden sich die Einarbeitungen. Die Formplatte 31 ist
in der Bohrung eines stationären Lagerstückes 14 drehbar gelagert. Das Lagerstück
ist mit der düsenseitigen Zentrierplatte fest verbunden. In der in Öffnungs- bzw.
Schließrichtung der Gießform bewegbaren baulichen Einheit sind zwei Zahnstangen
33 verankert. Sie weisen einen gezahnten Abschnitt auf, der in bestimmten Phasen
der Öffnungsbewegung der Gießform mit auf Drehzapfen der Formplatte sitzenden Ritzeln
32 in Eingriff kommt.
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Bei geschlossener Form wird zunächst bei einer Stellung der Formplatte
gemäß F i g. 10 in die Trennebene II ein Kunststoff bestimmter Farbe eingespritzt.
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Die Einspritzung erfolgt durch eine Spritzeinheit, die sich in entsprechender
Position an der Gießform befindet. Durch die Führungsstifte 64 (F i g. 10 und 12)
ist die in Öffnungs- bzw. Schließrichtung der Gießform bewegbare bauliche Einheit
am stationären Lagerstück 14 zentriert. Damit ist sichergestellt, daß die Einarbeitungen
in der Formplatte 31 einerseits und das Formprofil des Stempels 37 zur Bildung der
Hohlform einander lagegerecht gegenüberliegen. Die Stempelhalteplatten 34 und 35
(F i g. 10 und 11) und die Stempel 37 (F i g. 10, 11 und 13) sind durch Tellerfederpakete
42 (Fig. 11) nach vorne, d. h. in Richtung zur Trennfuge, gedrückt, so daß in der
Buchstabengruppe 81 des Spritzlings Durchbrüche entstehen, durch die später beim
Anspritzen der zweiten Farbkomponente die thermoplastische Masse hindurchfließt,
um in die Zwischenräume zwischen den Buchstaben zu gelangen und diese auszufüllen.
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Nach Beendigung des Einspritzvorganges betreffend den Halbspritzling
und nach Ablauf einer entsprechenden Standzeit wird die Gießform geöffnet, indem
die in Öffnungsrichtung der Gießform bewegbare Einheit von der walzenförmigen Formplatte
wegbewegt wird. Hierbei machen die Zahnstangen 33 zunächst einen Leerhub, bis ihre
Zahnabschnitte die Ritzel 32 der walzenförmigen Formplatte 31 erreichen und mit
diesen in Eingriff gelangen. Im Zuge der weiteren Öffnungsbewegung werden die Ritzel
32 zwar von den Zahnstangen 33 angetrieben; sie drehen jedoch leer durch, weil die
Sperrklinken38 (F i g. 9) bei der gegebenen Drehrichtung der Ritzel 32 sich aus
den Einkerbungen dieser Ritzel heben, wodurch die Kupplung zwischen den Drehzapfen
82 (F i g. 11) der walzenförmigen Formplatte aufgehoben ist.
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Nach Drehung der Ritzel um 1800 verlassen die gezahnten Abschnitte
der Zahnstange 33 dieselben; die Sperrklinken 38 rasten wieder in ihre Einkerbungen
ein.
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Als Angußart bei der esrten Einspritzung für den Halbspritzling wurde
ein sogenannter Tunnelanguß 43 vorgesehen, damit dieser beim ersten Öffnungs-
vorgang
vom Gießteil abgeschert und ausgestoßen werden kann.
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Bei dem soeben beschriebenen Öffnungsvorgang der Form wird sowohl
das im Zuge der ersten Einspritzung gegossene Teil, das am Stempel 36 haftet, als
auch der Anguß 76, der in einer Auswerferlodhhinterschneidung 52 (Fig. 10) festgehalten
wird, mitgenommen. Nach einem Öffnungshub bestimmter Größe wird der Anguß 76 durch
ein Auflaufen der Abziehbolzen 59 (Fi g. 14) auf eine Auswerferplatte 62 und 63
(Fi g. 10 und 14) durch dessen Mitnahme ausgestoßen und fällt nach unten ab. Danach
wird mittels eines elektrischen Kontaktes die Form zum Schließen gebracht, bevor
der Ausstoßbolzen 61 auf seinen Maschinenanschlag auftrifft. Bei diesem Schließvorgang
greifen die Zahnstangen 33 in die Ritzel 32 der walzenförmigen Formplatte 31 ein
und drehen die Formplatte um 1800. Nach dieser Drehung wird die Formplatte von in
dem Lagerstück 14 verankerten federnden Verriegelungsgliedern 40, 41 verrastet;
sie befinden sich damit in der Position von Fig. 11, bei der sich der Angußkanal
46, der quer zur Trennfuge verläuft in Spritzstellung befinden Durch diesen Angußkanal
46 wird nun der andersfarbige Kunststoff zur Bildung der zweiten Farbkomponente
des Spritzlings in die Form eingespritzt. Die Stempelhalteplatten 34 und 35 (Fig.
10 und 11) sind in dieser Stellung durch das Auflaufen der Rückstoßstifte 54 (Fig.
11 und 14) auf die walzenförmige Formenplatte 31 um die vorhandene Distanz 82 zwischen
den Stempelhalteplatten 34, 35 und der Basisplatte 73 für die Stempelfederung zurückgedrückt
worden, so daß die Durchbrüche in der Buchstabengruppe 81 frei für das Einfließen
des andersfarbigen Kunststoffes sind. Auch die Auswerferplatten 62 und 63 (Fi g.
10 und 14) sind durch die Rückstoßstifte 51 (Fi g. 14) wieder in ihre Ausgangsposition
geschoben worden.
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Nach Beendigung der Kühlzeit öffnet die Form vollständig, da der
elektrische Kontakt zur Umkehr der Bewegungsrichtung der baulichen Einheit 20 bis
23, 69, 70 bis 72 entfällt.
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Der Ausstoßbolzen 61 (Fig. 11) läuft auf dem Maschinenanschlag auf.
Der fertige Zweifarbenspritzling samt AnguB wird durch die Auswerfer 53 (Fi g. 10
bis 12) aus der Gießform gestoßen. Der ab fallende Spritzling leitet, wie bereits
beschrieben, den nächsten Gießzyklus ein.
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Durch die zuletzt erfolgte Öffnungsbewegung der Gießform ist die
walzenförmige Formplatte 31 wieder um 1800 gedreht und damit in ihre Ausgangsposition
gemäß F i g. 10 zurückgeführt worden. Die Gießform ist also für den nächsten Zyklus
bereit.
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Welche Gestalt die Einarbeitungen und damit die herzustellenden Zweikomponentenspritzlinge
auch aufweisen mögen, in jedem Fall muß die Gießform so gearbeitet sein, daß der
Spritzling fest an der in Öffnungs- bzw. Schließrichtung der Gießform bewegbaren
baulichen Einheit, also an der Stempelseite der Gießform, haftet.