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Verpackung mit Innenbeutel Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung,
insbesondere für aromaempfindliches Füllgut, bestehend aus einer Außenhülle, die
von einer Karton-, Blech- oder Kunststoffschachtel gebildet wird, sowie einem aus
einem Folienmaterial bestehenen Innenbeutel, dessen mit dem Füllgut in Berührung
kommende Wandungsteile nicht mit der Außenhülle verklebt sind, wobei der Innenbeutel
am Schüttende der Verpackung an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen umlegbare
Verschlußzipfel aufweist, von denen einer nach Öffnung der Verpackung an der Außenfläche
der Verpackung an einem Versteifungsstreifen am Schüttrand nach abwärts umlegbar
ist, so daß ein Stülpdeckel diesen Zipfel beim Schließen übergreift. Nach der Auffüllung
kann der Innenbeuteil verakuiert mit inertem Gas aufgefüllt und anschließend allseitig
verschweißt werden.
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Es wird angestrebt, daß die Verpackung nach der Öffnung und einer
Teilentnahme des Füllgutes wieder möglichst dicht verschließbar ist. In diesem Sinne
bezieht sich die Erfindung auf eine sogenannte Dichthaltepackung. Man kennt solche
Verpackungen, bei denen die Schüttöffnung des Innenbeutels in der gesamten Breite
des Beutelschlauches geschlossen ist, derart, daß an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen
des Innenbeutels umlegbare Zipfel entstehen. Bei dieser bekannten Verpackung wird
einer dieser Zipfel des Innenbeutels nach der Öffnung der Verpackung an der Außenfläche
der Verpackung nach abwärts umgelegt, so daß der als Klappdeckel ausgebildete Deckelverschluß
der Außenhülle diesen Zipfel als Verschlußzipfel übergreift. Bei der Entnahme einer
ersten Teilmenge des Füllgutes aus einer solchen Verpackung wird der Deckelverschluß,
z. B. der Klappdeckel der Außenhülle, geöffnet. Der erwähnte Verschlußzipfel wird
teilweise entlang einer Markierungslinie mit einer Schere abgeschnitten, so daß
an diesem Verschlußzipfel eine Ausschüttöffnung für den Innenbeutel entsteht. Der
verbleibende Rest des Verschlußzipfels wird nach Entnahme einer Teilmenge des Füllgutes
nach abwärts an der Außenfläche der Verpackung umgelegt, so daß beim Schließen des
Deckelverschlusses, z. B. des Klappdeckels der Außenhülle, dieser Restteil des Verschlußzipfels
zwischen der Innenhülle und dem Deckelverschluß federnd eingeklemmt werden kann.
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Ferner ist eine Verpackung bekannt, die aus einem rechteckigen Zuschnitt
gebildet ist, wobei die Seitenkanten des Zuschnitts durch Klebestreifen verbunden
sind. Für den oberen Verschluß und den Boden der Schachtel sind Verschlußklappen
vorgesehen, die von den Seitenflächen durch Faltlinien getrennt sind.
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Die Verschlußklappen werden von entsprechend ausgebildeten zusammenhängenden
Verschlußteilen des Futters überragt. Gegenüberliegende Verschlußklappen der Schachtel
sind mit den entsprechenden Futterverschlußklappen verklebt, während die versetzt
angeordneten Futterverschlußklappen an den zugehörigen Schachtelverschlußklappen
längs eines Dreiecks verklebt sind. Damit sind der obere Verschluß und der Boden
der Verpackung sowie zwei gegenüberliegende SChachtelseitenwände mit den entsprechenden
Teilen des Innenbeutels verklebt. Bei dieser bekannten Verpackung ist es möglich,
daß das Füllgut mit den Klebestellen eng in Berührung kommt und dadurch eine unerwünschte,
geschmackliche Beeinträchtigung des Füllgutes eintreten kann.
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Versuche haben gezeigt, daß der Innenbeutel beim Evakuieren, da durch
den Luftentzug der Außendruck stärker einwirken kann, stark schrumpft und sich der
Innenbeutel, falls er an den Außenkarton nur angeklebt ist, leichter lösen kann
oder gegebenenfalls gelockert wird, so daß eim Entleeren der Packung die Gefahr
des Abrutschens besteht.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannen Verpackungen zu verbessern
und mit einer besonderen Aufhängung des Innenbeutels an der Außenhülle dafür zu
sorgen, daß durch die Verklebungsstellen zwischenn Innen- und Außenhülle keine geschmackliche
Beeinträchtigung des Füllgutes eintreten kann.
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Die Erfindung besteht nun darin, daß die Innenhülle an der Außenhülle
bzw. deren Deckel derart verklebt ist, daß das Füllgut gegen ein Durchschlagen des
Klebstoffes durch das Innenhüllenmaterial gesichert ist, indem ein einlagiger oder
mehrlagiger Materialstreifen zwischen dem Klebstoffauftrag und dem Aufnahmeraum
für das Füllgut sich befindet.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist es, daß der dem Schüttzipfel
gegenüberliegenden Verschlußzipfel als Aufhänger der Innenhülle an der Innenfläche
der Außenhülle bzw. deren Deckel verklebt ist.
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Der Klebstoff zur Halterung des Verschlußzipfels kommt nur mit dem
Verschlußzipfel in Berührung, nicht aber mit dem Folienmaterial des Innenbeutels,
an dessen Innenwandungsteilen das Füllgut anliegt, so daß keine Klebstoffbestandteile
durch den Innenbeutel hindurchschlagen und sich nachteilig auf das Füllgut auswirken
können. Beim Verkleben des Verschlußzipfels mit Wandungsteilen des Klappdeckels
der Außenhülle wird eine zusätzliche Verstärkung des Klappgelenkes zwischen Klappdeckel
und Außenhülle erreicht. Der Innenbeutel kann aus einem besonders dünnwandigen weichen
und entsprechend billigeren Folienmaterial gebildet sein, und der Innenbeutel wird
in der Verpackung bis zur völligen Entleerung festgehalten. Ein dichter VErschluß
der Verpackung ist daher auch nach mehrmaligem Öffnen garantiert.
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Nach einer Besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verpackung ist der Aufhängerverschlußzipfel zwischen einem Wandungsteil der Außerhülle
bzw. ihres Deckels und einem zwischen Innenbeutel und Außenhülle zusätzlich angebrachten
Zwischenstreifen eingeklebt.
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Bei einer Verpackung mit Versteifungskragen, der innen an der Innenhülle
befestigt ist, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung im Höhenbereich des
Versteifungskragens einerseits die Innenhülle mit dem Versteifungskragen und andererseits
die Innenhülle mit der Außenhülle verklebt.
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Ein weiterer Lösungsweg besteht darin, bei einer Verpackung mit einem
innen an aus einem Klemmseitenteil mit anschließenden Laschenteilen gebildet ist,
das Klemmseitenteil nahe dem Schüttzipfel mit der Innenhülle zu verkleben, derart,
daß die Laschenteile sich diagonal zur Bodenfläche der Innenhülle erstrecken und
sich mit ihren Enden in deren zugehörigen Ecken abstützen.
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Bei der Verpackung mit am Schüttende vorgesehenen Versteifungsstreifen,
über den der eine Verschlußzipfel umlegbar ist, ist der zweite Verschlußzipfel des
Innenbeutels an der Innenfläche der Außenhülle bzw. deren Deckel verklebt. Wird
die Schüttöffnung des Innenbeutels in der Gesamtbreite des Beutelschlauches geschlossen,
so ergeben sich an den zugehörigen einander gegenüberliegenden Seitenflächen der
Verpackung je ein Verschlußzipfel. Einer dieser beiden Verschlußzipfel wird - wie
an sich bereits bekannt - für den Klemmverschluß mit dem Deckelteil der Außenhülle
ausgeutzt, der zweite Verschlußzipfel am Schüttrand der Verpackung, der ohnehin
vorhanden ist, wird nunmehr ausgenutzt, um den Innenbeutel am oberen Rand der Außenhülle
gewissermaßen aufzuhängen. Diese Aufhängung des Innenbeutels an der Außenhülle erfolgt
somit ohne irgendeinen zusätzlich notwendig werdenden Materialaufwand. Wird dieser
Aufhängezipfel unmittelbar an der Innenwandung der Außenhülle oder an der Innenwandung
des Deckels der Außenhülle angeklegt, dann ist die Sicherheit dieser Aufhängung
ausschließlich abhängig von der Festigkeit der Klebverbindung zwischen diesem Aufhängezipfel
und der Innenwandung der Außenvgerpackung.
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In besonders zweckmäßiger Weise kann aber dieser zweite Verschlußzipfel,
der vorstehend als Aufhängezipfel bezeichnet wurde, eingeklebt werden zwischen einem
zugehörigen Wandungsteil, der Außenhülle bzw. seines Deckels und einem diesem Wan-
dungsteil
der Außenhülle bzw. seines Deckels zugeordneten Verklebungs- bzw. Verschlußstreifen.
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Der Klebstoff zur Halterung dieses Verschlußzipfels kommt jedoch nur
mit diesem Verschlußzipfel in Berührung, nicht aber mit dem Foliermaterial des Innenbeutels,
an dessen Innenwandungsteilen das Füllgut zur Anlage kommt, so daß keine Klebstoffbestandteile
durch den Innenbeutel hindurchschlagen und sich nachteilig auf das Füllgut auswirken
können. Wird dieser Aufhängeverschlußzipfel mit Wandungsteilen des Klappdeckels
der Außenhülle verklebt, dann erfolgt eine zusätzliche Verstärkung des Klappgelenkes
zwischen Klappdeckel und Außenhülle.
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Ein weiterer Lösungsweg besteht darin, daß der Versteifungsstreifen
an der Innenwandung der Innenhülle zweckmäßig streifenartig angeklebt bzw. angeschweißt
ist und die Innenhülle ihrerseits an der Innenwandung der Außenhülle im Bereich
dieses Versteifungsstreifens angeklebt bzw. angeschweißt ist. In diesem Fall liegt
also der Versteifungsstreifen am oberen Schüttrand der Verpackung. An der Innenfläche
des Innenbeutels wird hier eine Verklebund vorgenommen zwischen dem Versteifungsstreifen
und dem Innenbeutel. Der entsprechende Klebstoff kann nicht bis zum Füllgut durchschlagen,
weil hier das Füllgut noch durch den Versteifungsstreifen gegenüber dem Innenbeutel
abgedeckt ist. Aus dem gleichen Grund kann auch keine nachteilige Beeinflussung
des Füllgutes im Bereich des Versteifungsstreifens auftreten, wenn in diesem Bereich
des Füllstreifens eine unmittelbare Verklebung zwischen der Außenwandung des Innenbeutels
und der Innenwandung der Außenhülle vorgenommen wird.
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Bei beiden geschilderten Lösungsmöglichkeiten wird der aus weichem
und möglichst dünnem Material bestehende Innenbeutel am oberen Schüttrand der Verpackung
bis zur völligen Entleerung der Verpackung festgehalten, so daß der als federndes
Glied in Betracht kommende Klemmverschlußzipfel seine Aufgabe für einen dichten
Verschluß der Verpackung ständig erfüllen kann.
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Der genannte Versteifungsstreifen kann verschiedenartig ausgebildet
sein. So ist es möglich, diesen Versteifungsstreifen in an sich bekannter Weise
kragenartig auszubilden. In diesem Fall besteht der Versteifungsstreifen aus dem
Klemmseitenteil, an den sich der Klemmverschlußzipfel beim Schließen des Deckels
anzulegen hat, und an diesen Klemmseitenteil schließen sich an eiden Enen je ein
Laschenteil an, der zu einer zusätzlichen Versteifung der Außenhülle an deren Schüttrand
dient. Der Versteifungsstreifen kann aber andererseits auch so ausgebildet werden,
daß sich an die beiden Enden des genannten Klemmseitenteils Laschenteile anschließen,
die in die diagonal gegenüberliegenden Ecken der Bodenfläche der Verpackung reichen.
In beiden Fällen kann der Zuschnitt des Versteifungsstreifens z. B. aus einem Kartonmaterial
vorgenommen werden, ohne daß ein Verlust durch einen Verschnitt entsteht. Der Klemmseitenteil
mit den daran sich anschließenden Laschenteilen hat in allen Fällen den Zweck zu
erfüllen, daß ein entsprechend standfestes Widerlager geschaffen wird, um mit Sicherheit
den mittels des Deckels einzuklemmenden Verschlußzipfel zu haltern. Der Versteifungsstreifen
mit den diagonal in die gegenüberliegenden Ecken der Bodenfläche der Verpackung
reichenden
Laschenteilen hat im übrigen zur Folge, daß ein Abrutschen
des Innenbeutels bei Entnahme von Teilmengen des Füllgutes auch ohne irgendeine
Verklebung von Teilen des Innenbeutels mit der Außenhülle gerade an der Schüttöffnung
am Verschlußzipfel verhindert wird.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben. Es zeigt F i g. 1 eine Verpackung mit Innenbeutel und Außenhülle
sowie teilweise aufgeklapptem Deckel in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 einen
Teillängsschnitt durch die Verpackung nach F i g. 1 mit an die Seitenwandung der
Außenhülle angeklebtem Verschlußzipfel, F i g. 3 ein gegenüber F i g. 2 abgewandeltes
Ausführungsbeispiel, F i g. 4 einen Teillängsschnitt durch eine Verpackung nach
F i g. 1 mit an die Deckelfläche angeklebtem Verschlußzipfel, F i g. 5 ein gegenüber
F i g. 4 abgewandeltes Ausführungsbeispiel sowie eine weitere Befestigungsart des
Innenbeutels an der Außenhülle durch Randverklebung im Bereich des Versteifungsstreifens,
F i g. 6 eine Verpackung gemäß F i g. 1 mit einer diagonal verlaufenden Versteifungsstreifenanodnung,
F i g. 7 den Zuschnitt für einen Versteifungsstreifen für eine Verpackung nach F
i g. 6.
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Die Verpackung gemäß F i g. 1 besteht aus dem Innenbeutel 1 und der
Außenhülle 2. Der Innenbeutel 1 ist gebildet aus einem weichen und biegungsfähigen
sowie besonders dünnwandigen Kunststoff-Folienmaterial. Dieser Innenbeutel wird
aus einem schlauchförmigen Werkstück geschaffen. Am Schüttrand 3 der Verpackung
wird dieser Kunststoffschlauch in seiner ganzen Breite eingerollt und in sich verklebt
oder verschweißt. Diese Einrollnaht ist in F i g. 1 mit Ziffer 4 bezeichnet. Durch
diesen Einrollvorgang des Innenbeutels entstehen die beiden Verschlußzipfel 5 und
6. In F i g. 1 ist der Verschlußzipfel 5 in der Verlängerung der oberen Deckelfläche
des Innenbeutels mit ausgezogenen Linien dargestellt. Mit strichpunktierten Linien
in Verbindung mit dem eingezeichneten Pfeil 7 ist dieser Verschlußzipfel 5a in der
nach abwärts gerichteten Klemmlage zur Darstellung gebracht.
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Die Außenhülle dieser Verpackung ist aus einem einzigen Kartonzuschnitt
hergestellt. Der Klappdeckel 8 ist somit mit seiner Rückkante einstückig verbunden
mit dem Unterteil 9 der Außenhülle. Die Fläche 10 des Klappdeckels 8 übergreift
die Fläche 11 des Innenbeutels, soweit er über die Querkante 12 des Unterteils 9
hinausragt. eim Verschließen des Klappdeckels 8 wird der Verschlußzipfel 5 in seiner
nach abwärts gerichteten Lage 5a in die Klemmstellung gebracht.
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Wenn bei Benutzung des Füllgutes, z. B. Kaffee, die Verpackung geöffnet
wird, so wird zunächst der Klappdeckel 8 nach aufwärts geklappt, und es wird ein
dreieckförmiges Stück des Verschlußzipfels entlang der Markierungslinie 13 mit der
Schere abgeschnitten, so daß an dem verbleibenden Restteil des Verschlußzipfels
die Schüttöffnung für den Innenbeutel entsteht.
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In der Innenhülle 1 befindet sich am oberen Ende der Packung ein Versteifungskragen
14, der an der vorderen Seitenwandung 15 und den daran sich anschließenden Seitenwandungen
16 und 16a entlang verläuft. Im Grundriß betrachtet hat dieser Verstei-
fungskragen,
der aus einem streifenförmigen Kartonband gebildet ist, eine U-Form. Der Flächenteil
dieses Versteifungskragens an er Seitenwandung 15 möge als Klemmseitenteil 14a bezeichnet
sein. Die daran sich anschließenden Flächenteile entlang den Seitenwandungen 16
und 16a der Außenhülle 2 mögen als Laschenteile 14b und 14c bezeichnet sein.
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Die Laschenteile 14b und 14c tragen zu einer zusätzlichen Versteifung
auch der Außenhülle 2 bei.
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Die freien Enden dieser Laschenteile 14b und 14c stützen sich an der
hinteren Seitenwandung 17 ab, die an ihrem oberen Ende den Klappdeckel 8 trägt.
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Somit bildet der Klemmseitenteil 14a des Versteifungskragens ein festes
Widerlager für den Verschlußzipfel 5 beim Schließen des Klappdeckels 8.
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Gemäß den Ausführungsbeispielen nach F i g. 2 und 3 wird der Verschlußzipfel
6 an der Innenhülle 1 nach abwärts umgelegt, so daß sich dieser Verschlußzipfel
6 zwischen der Wandung 17 der Außenhülle und der zugehörigen Innenwandung der Innenhülle
befindet. Gemäß F i g. 2 ist mit Ziffer 18 die Klebstelle bezeichnet, mit deren
Hilfe der Verschlußzipfel 6 an der Innenwandung des Wandungsteiles 17 der Außenhülle
verklebt ist. In Verbindung mit dem Versteifungskragen 14 und dieser Verklebung
18 des Verschlußzipfels 6 ist eine wirkungsvolle Aufhängung der Innenhülle in der
Außenhülle erreicht, ohne daß der Klebstoff der Klebstelle durch das Folienmaterial
der Innenhülle 1 durchschlagen kann.
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Die Ausführungsform gemäß F i g. 3 unterscheidet sich von der ausführungsform
gemäß F i g. 2 dadurch, daß der nach abwärts umgelegte Verschlußzipfel der Innenhülle
1 sich zwischen der Außenwandung 17a des Wandungsteiles 17 und dem zugehörigen Verklebungs-
bzw. Verschlußstreifen 17b befindet und zwischen diesen Teilen 17a und 17b verklebt
ist. Dadurch wird die Innenhülle an der oberen Querkante 19 des Verklebungs- bzw.
Verschlußstreifens 17b aufgehängt, so daß die Klebstelle 20 für den Verschlußzipfel
6 von mechanischen Beanspruchungen zusätzlich entlastet ist. Die schraffierte Längsfläche
21 deutet das Wandungsmaterial der Innenhülle 1 an.
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Bei den Ausführungsbeispielen nach F i g. 4 und 5 der Zeichnung ist
der Verschlußzipfel 6 der Innenhülle 1 nicht an Wandungsteilen der Außenhülle 2,
sondern an der Innenwandung des Deckels 8 angeklebt. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß F i g. 5 ist der Verschlußzipfel 6 unmittelbar an die Innenwandung des fertig
verklebten Deckels 8 angeklebt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 4 ist der Verschlußzipfel
6 zwischen den beiden Verschlußlaschen 22 und 23 der Deckelwandung 24 des Klappdeckels
8 eingeklebt.
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Der mit dem Deckel 8 verklebte Verschlußzipfel 6 bildet somit ein
zusätzliches Gelenk zwischen Klappdeckel und Außenhülle 2. Die Klappkante zwischen
Deckel 8 und Außenhülle 2 ist in F i g. 5 mit Ziffer 25 bezeichnet.
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In der F i g. 5 ist eine weitere Ausführungsform der Aufhängung der
nnenhülle 1 an der Außenhülle 2 dargestellt. Hiernach ist ein Leimstreifen 26 vorgesehen
zwischen dem im Innenraum der Innenhülle 1 angeordneten Versteifungskragen 14 und
dem Wandungsmaterial der Innenhülle 1. Mit einem weiteren Leimstreifen 27 ist das
Wandungsmaterial der Außenhülle 2 mit dem Wandunsmaterial der Innenhülle 1 zusätzlich
verklebt. Die Leimstreifen 26
und 27 befinden sich im Höhenbereich
des Versteifungskragens 14. Leimbestandteile können hier nicht in den Innenraum
des inneren Beutels durchschlagen, weil diese Leimstreifen durch den im Innenbeutel
liegenden Versteifungskragen abgedeckt sind.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 6 wird ein Versteifungskragen
28 verwenet, dessen Zuschnitt in F i g. 7 dargestellt ist. Ziffer 29 in F i g. 7
stellt den eigentlichen Klemmseitenteil dieses Versteifungskragens dar. Die hieran
sich anschließenden Laschenteile 30 und 31 werden um die Faltlinien 32 und 33 im
rechten Winkel umgeknickt, so daß sich die Laschenteile 30, 31 dieses Versteifungskragens
gemäß F i g. 6 auch in der Gesamtverpackung von links oben nach rechts unten diagonal
erstrecken.
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Mit den Kanten 34 stützen sich die freien Enden der Laschenteile 30,
31 an der Innenwandung der in F i g. 6 nicht dargestellten Außenhülle ab. Diese
Formgebung des Versteifungskragens gestattet es, am Schüttrand 35 die Innenhülle
fest zu verankern. Die mit Ziffer 36 angedeutete Klebstelle ist nicht unbedingt
erforderlich, denn wenn der Verschlußzipfel über die Oberkante des Klemmseitenteiles
29 nach abwärts durch das Schließen des Deckels 8 umgelegt wird, ist der Innenbeutel
an dieser Schüttkante aufgehängt auch ohne Verwendung von Klebstoff.