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DE1230717B - Verpackung mit Innenbeutel - Google Patents

Verpackung mit Innenbeutel

Info

Publication number
DE1230717B
DE1230717B DEV21815A DEV0021815A DE1230717B DE 1230717 B DE1230717 B DE 1230717B DE V21815 A DEV21815 A DE V21815A DE V0021815 A DEV0021815 A DE V0021815A DE 1230717 B DE1230717 B DE 1230717B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
outer shell
glued
shell
closure
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEV21815A
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Fuchs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vox Kaffee Werk Groneweg und Meintrup
Original Assignee
Vox Kaffee Werk Groneweg und Meintrup
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vox Kaffee Werk Groneweg und Meintrup filed Critical Vox Kaffee Werk Groneweg und Meintrup
Priority to DEV21815A priority Critical patent/DE1230717B/de
Publication of DE1230717B publication Critical patent/DE1230717B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/04Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another
    • B65D77/06Liquids or semi-liquids or other materials or articles enclosed in flexible containers disposed within rigid containers
    • B65D77/062Flexible containers disposed within polygonal containers formed by folding a carton blank
    • B65D77/064Flexible containers disposed within polygonal containers formed by folding a carton blank comprising discharging means formed by cutting a part, e.g. a corner, of the flexible container

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

  • Verpackung mit Innenbeutel Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung, insbesondere für aromaempfindliches Füllgut, bestehend aus einer Außenhülle, die von einer Karton-, Blech- oder Kunststoffschachtel gebildet wird, sowie einem aus einem Folienmaterial bestehenen Innenbeutel, dessen mit dem Füllgut in Berührung kommende Wandungsteile nicht mit der Außenhülle verklebt sind, wobei der Innenbeutel am Schüttende der Verpackung an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen umlegbare Verschlußzipfel aufweist, von denen einer nach Öffnung der Verpackung an der Außenfläche der Verpackung an einem Versteifungsstreifen am Schüttrand nach abwärts umlegbar ist, so daß ein Stülpdeckel diesen Zipfel beim Schließen übergreift. Nach der Auffüllung kann der Innenbeuteil verakuiert mit inertem Gas aufgefüllt und anschließend allseitig verschweißt werden.
  • Es wird angestrebt, daß die Verpackung nach der Öffnung und einer Teilentnahme des Füllgutes wieder möglichst dicht verschließbar ist. In diesem Sinne bezieht sich die Erfindung auf eine sogenannte Dichthaltepackung. Man kennt solche Verpackungen, bei denen die Schüttöffnung des Innenbeutels in der gesamten Breite des Beutelschlauches geschlossen ist, derart, daß an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen des Innenbeutels umlegbare Zipfel entstehen. Bei dieser bekannten Verpackung wird einer dieser Zipfel des Innenbeutels nach der Öffnung der Verpackung an der Außenfläche der Verpackung nach abwärts umgelegt, so daß der als Klappdeckel ausgebildete Deckelverschluß der Außenhülle diesen Zipfel als Verschlußzipfel übergreift. Bei der Entnahme einer ersten Teilmenge des Füllgutes aus einer solchen Verpackung wird der Deckelverschluß, z. B. der Klappdeckel der Außenhülle, geöffnet. Der erwähnte Verschlußzipfel wird teilweise entlang einer Markierungslinie mit einer Schere abgeschnitten, so daß an diesem Verschlußzipfel eine Ausschüttöffnung für den Innenbeutel entsteht. Der verbleibende Rest des Verschlußzipfels wird nach Entnahme einer Teilmenge des Füllgutes nach abwärts an der Außenfläche der Verpackung umgelegt, so daß beim Schließen des Deckelverschlusses, z. B. des Klappdeckels der Außenhülle, dieser Restteil des Verschlußzipfels zwischen der Innenhülle und dem Deckelverschluß federnd eingeklemmt werden kann.
  • Ferner ist eine Verpackung bekannt, die aus einem rechteckigen Zuschnitt gebildet ist, wobei die Seitenkanten des Zuschnitts durch Klebestreifen verbunden sind. Für den oberen Verschluß und den Boden der Schachtel sind Verschlußklappen vorgesehen, die von den Seitenflächen durch Faltlinien getrennt sind.
  • Die Verschlußklappen werden von entsprechend ausgebildeten zusammenhängenden Verschlußteilen des Futters überragt. Gegenüberliegende Verschlußklappen der Schachtel sind mit den entsprechenden Futterverschlußklappen verklebt, während die versetzt angeordneten Futterverschlußklappen an den zugehörigen Schachtelverschlußklappen längs eines Dreiecks verklebt sind. Damit sind der obere Verschluß und der Boden der Verpackung sowie zwei gegenüberliegende SChachtelseitenwände mit den entsprechenden Teilen des Innenbeutels verklebt. Bei dieser bekannten Verpackung ist es möglich, daß das Füllgut mit den Klebestellen eng in Berührung kommt und dadurch eine unerwünschte, geschmackliche Beeinträchtigung des Füllgutes eintreten kann.
  • Versuche haben gezeigt, daß der Innenbeutel beim Evakuieren, da durch den Luftentzug der Außendruck stärker einwirken kann, stark schrumpft und sich der Innenbeutel, falls er an den Außenkarton nur angeklebt ist, leichter lösen kann oder gegebenenfalls gelockert wird, so daß eim Entleeren der Packung die Gefahr des Abrutschens besteht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannen Verpackungen zu verbessern und mit einer besonderen Aufhängung des Innenbeutels an der Außenhülle dafür zu sorgen, daß durch die Verklebungsstellen zwischenn Innen- und Außenhülle keine geschmackliche Beeinträchtigung des Füllgutes eintreten kann.
  • Die Erfindung besteht nun darin, daß die Innenhülle an der Außenhülle bzw. deren Deckel derart verklebt ist, daß das Füllgut gegen ein Durchschlagen des Klebstoffes durch das Innenhüllenmaterial gesichert ist, indem ein einlagiger oder mehrlagiger Materialstreifen zwischen dem Klebstoffauftrag und dem Aufnahmeraum für das Füllgut sich befindet.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist es, daß der dem Schüttzipfel gegenüberliegenden Verschlußzipfel als Aufhänger der Innenhülle an der Innenfläche der Außenhülle bzw. deren Deckel verklebt ist.
  • Der Klebstoff zur Halterung des Verschlußzipfels kommt nur mit dem Verschlußzipfel in Berührung, nicht aber mit dem Folienmaterial des Innenbeutels, an dessen Innenwandungsteilen das Füllgut anliegt, so daß keine Klebstoffbestandteile durch den Innenbeutel hindurchschlagen und sich nachteilig auf das Füllgut auswirken können. Beim Verkleben des Verschlußzipfels mit Wandungsteilen des Klappdeckels der Außenhülle wird eine zusätzliche Verstärkung des Klappgelenkes zwischen Klappdeckel und Außenhülle erreicht. Der Innenbeutel kann aus einem besonders dünnwandigen weichen und entsprechend billigeren Folienmaterial gebildet sein, und der Innenbeutel wird in der Verpackung bis zur völligen Entleerung festgehalten. Ein dichter VErschluß der Verpackung ist daher auch nach mehrmaligem Öffnen garantiert.
  • Nach einer Besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung ist der Aufhängerverschlußzipfel zwischen einem Wandungsteil der Außerhülle bzw. ihres Deckels und einem zwischen Innenbeutel und Außenhülle zusätzlich angebrachten Zwischenstreifen eingeklebt.
  • Bei einer Verpackung mit Versteifungskragen, der innen an der Innenhülle befestigt ist, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung im Höhenbereich des Versteifungskragens einerseits die Innenhülle mit dem Versteifungskragen und andererseits die Innenhülle mit der Außenhülle verklebt.
  • Ein weiterer Lösungsweg besteht darin, bei einer Verpackung mit einem innen an aus einem Klemmseitenteil mit anschließenden Laschenteilen gebildet ist, das Klemmseitenteil nahe dem Schüttzipfel mit der Innenhülle zu verkleben, derart, daß die Laschenteile sich diagonal zur Bodenfläche der Innenhülle erstrecken und sich mit ihren Enden in deren zugehörigen Ecken abstützen.
  • Bei der Verpackung mit am Schüttende vorgesehenen Versteifungsstreifen, über den der eine Verschlußzipfel umlegbar ist, ist der zweite Verschlußzipfel des Innenbeutels an der Innenfläche der Außenhülle bzw. deren Deckel verklebt. Wird die Schüttöffnung des Innenbeutels in der Gesamtbreite des Beutelschlauches geschlossen, so ergeben sich an den zugehörigen einander gegenüberliegenden Seitenflächen der Verpackung je ein Verschlußzipfel. Einer dieser beiden Verschlußzipfel wird - wie an sich bereits bekannt - für den Klemmverschluß mit dem Deckelteil der Außenhülle ausgeutzt, der zweite Verschlußzipfel am Schüttrand der Verpackung, der ohnehin vorhanden ist, wird nunmehr ausgenutzt, um den Innenbeutel am oberen Rand der Außenhülle gewissermaßen aufzuhängen. Diese Aufhängung des Innenbeutels an der Außenhülle erfolgt somit ohne irgendeinen zusätzlich notwendig werdenden Materialaufwand. Wird dieser Aufhängezipfel unmittelbar an der Innenwandung der Außenhülle oder an der Innenwandung des Deckels der Außenhülle angeklegt, dann ist die Sicherheit dieser Aufhängung ausschließlich abhängig von der Festigkeit der Klebverbindung zwischen diesem Aufhängezipfel und der Innenwandung der Außenvgerpackung.
  • In besonders zweckmäßiger Weise kann aber dieser zweite Verschlußzipfel, der vorstehend als Aufhängezipfel bezeichnet wurde, eingeklebt werden zwischen einem zugehörigen Wandungsteil, der Außenhülle bzw. seines Deckels und einem diesem Wan- dungsteil der Außenhülle bzw. seines Deckels zugeordneten Verklebungs- bzw. Verschlußstreifen.
  • Der Klebstoff zur Halterung dieses Verschlußzipfels kommt jedoch nur mit diesem Verschlußzipfel in Berührung, nicht aber mit dem Foliermaterial des Innenbeutels, an dessen Innenwandungsteilen das Füllgut zur Anlage kommt, so daß keine Klebstoffbestandteile durch den Innenbeutel hindurchschlagen und sich nachteilig auf das Füllgut auswirken können. Wird dieser Aufhängeverschlußzipfel mit Wandungsteilen des Klappdeckels der Außenhülle verklebt, dann erfolgt eine zusätzliche Verstärkung des Klappgelenkes zwischen Klappdeckel und Außenhülle.
  • Ein weiterer Lösungsweg besteht darin, daß der Versteifungsstreifen an der Innenwandung der Innenhülle zweckmäßig streifenartig angeklebt bzw. angeschweißt ist und die Innenhülle ihrerseits an der Innenwandung der Außenhülle im Bereich dieses Versteifungsstreifens angeklebt bzw. angeschweißt ist. In diesem Fall liegt also der Versteifungsstreifen am oberen Schüttrand der Verpackung. An der Innenfläche des Innenbeutels wird hier eine Verklebund vorgenommen zwischen dem Versteifungsstreifen und dem Innenbeutel. Der entsprechende Klebstoff kann nicht bis zum Füllgut durchschlagen, weil hier das Füllgut noch durch den Versteifungsstreifen gegenüber dem Innenbeutel abgedeckt ist. Aus dem gleichen Grund kann auch keine nachteilige Beeinflussung des Füllgutes im Bereich des Versteifungsstreifens auftreten, wenn in diesem Bereich des Füllstreifens eine unmittelbare Verklebung zwischen der Außenwandung des Innenbeutels und der Innenwandung der Außenhülle vorgenommen wird.
  • Bei beiden geschilderten Lösungsmöglichkeiten wird der aus weichem und möglichst dünnem Material bestehende Innenbeutel am oberen Schüttrand der Verpackung bis zur völligen Entleerung der Verpackung festgehalten, so daß der als federndes Glied in Betracht kommende Klemmverschlußzipfel seine Aufgabe für einen dichten Verschluß der Verpackung ständig erfüllen kann.
  • Der genannte Versteifungsstreifen kann verschiedenartig ausgebildet sein. So ist es möglich, diesen Versteifungsstreifen in an sich bekannter Weise kragenartig auszubilden. In diesem Fall besteht der Versteifungsstreifen aus dem Klemmseitenteil, an den sich der Klemmverschlußzipfel beim Schließen des Deckels anzulegen hat, und an diesen Klemmseitenteil schließen sich an eiden Enen je ein Laschenteil an, der zu einer zusätzlichen Versteifung der Außenhülle an deren Schüttrand dient. Der Versteifungsstreifen kann aber andererseits auch so ausgebildet werden, daß sich an die beiden Enden des genannten Klemmseitenteils Laschenteile anschließen, die in die diagonal gegenüberliegenden Ecken der Bodenfläche der Verpackung reichen. In beiden Fällen kann der Zuschnitt des Versteifungsstreifens z. B. aus einem Kartonmaterial vorgenommen werden, ohne daß ein Verlust durch einen Verschnitt entsteht. Der Klemmseitenteil mit den daran sich anschließenden Laschenteilen hat in allen Fällen den Zweck zu erfüllen, daß ein entsprechend standfestes Widerlager geschaffen wird, um mit Sicherheit den mittels des Deckels einzuklemmenden Verschlußzipfel zu haltern. Der Versteifungsstreifen mit den diagonal in die gegenüberliegenden Ecken der Bodenfläche der Verpackung reichenden Laschenteilen hat im übrigen zur Folge, daß ein Abrutschen des Innenbeutels bei Entnahme von Teilmengen des Füllgutes auch ohne irgendeine Verklebung von Teilen des Innenbeutels mit der Außenhülle gerade an der Schüttöffnung am Verschlußzipfel verhindert wird.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes wiedergegeben. Es zeigt F i g. 1 eine Verpackung mit Innenbeutel und Außenhülle sowie teilweise aufgeklapptem Deckel in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 einen Teillängsschnitt durch die Verpackung nach F i g. 1 mit an die Seitenwandung der Außenhülle angeklebtem Verschlußzipfel, F i g. 3 ein gegenüber F i g. 2 abgewandeltes Ausführungsbeispiel, F i g. 4 einen Teillängsschnitt durch eine Verpackung nach F i g. 1 mit an die Deckelfläche angeklebtem Verschlußzipfel, F i g. 5 ein gegenüber F i g. 4 abgewandeltes Ausführungsbeispiel sowie eine weitere Befestigungsart des Innenbeutels an der Außenhülle durch Randverklebung im Bereich des Versteifungsstreifens, F i g. 6 eine Verpackung gemäß F i g. 1 mit einer diagonal verlaufenden Versteifungsstreifenanodnung, F i g. 7 den Zuschnitt für einen Versteifungsstreifen für eine Verpackung nach F i g. 6.
  • Die Verpackung gemäß F i g. 1 besteht aus dem Innenbeutel 1 und der Außenhülle 2. Der Innenbeutel 1 ist gebildet aus einem weichen und biegungsfähigen sowie besonders dünnwandigen Kunststoff-Folienmaterial. Dieser Innenbeutel wird aus einem schlauchförmigen Werkstück geschaffen. Am Schüttrand 3 der Verpackung wird dieser Kunststoffschlauch in seiner ganzen Breite eingerollt und in sich verklebt oder verschweißt. Diese Einrollnaht ist in F i g. 1 mit Ziffer 4 bezeichnet. Durch diesen Einrollvorgang des Innenbeutels entstehen die beiden Verschlußzipfel 5 und 6. In F i g. 1 ist der Verschlußzipfel 5 in der Verlängerung der oberen Deckelfläche des Innenbeutels mit ausgezogenen Linien dargestellt. Mit strichpunktierten Linien in Verbindung mit dem eingezeichneten Pfeil 7 ist dieser Verschlußzipfel 5a in der nach abwärts gerichteten Klemmlage zur Darstellung gebracht.
  • Die Außenhülle dieser Verpackung ist aus einem einzigen Kartonzuschnitt hergestellt. Der Klappdeckel 8 ist somit mit seiner Rückkante einstückig verbunden mit dem Unterteil 9 der Außenhülle. Die Fläche 10 des Klappdeckels 8 übergreift die Fläche 11 des Innenbeutels, soweit er über die Querkante 12 des Unterteils 9 hinausragt. eim Verschließen des Klappdeckels 8 wird der Verschlußzipfel 5 in seiner nach abwärts gerichteten Lage 5a in die Klemmstellung gebracht.
  • Wenn bei Benutzung des Füllgutes, z. B. Kaffee, die Verpackung geöffnet wird, so wird zunächst der Klappdeckel 8 nach aufwärts geklappt, und es wird ein dreieckförmiges Stück des Verschlußzipfels entlang der Markierungslinie 13 mit der Schere abgeschnitten, so daß an dem verbleibenden Restteil des Verschlußzipfels die Schüttöffnung für den Innenbeutel entsteht.
  • In der Innenhülle 1 befindet sich am oberen Ende der Packung ein Versteifungskragen 14, der an der vorderen Seitenwandung 15 und den daran sich anschließenden Seitenwandungen 16 und 16a entlang verläuft. Im Grundriß betrachtet hat dieser Verstei- fungskragen, der aus einem streifenförmigen Kartonband gebildet ist, eine U-Form. Der Flächenteil dieses Versteifungskragens an er Seitenwandung 15 möge als Klemmseitenteil 14a bezeichnet sein. Die daran sich anschließenden Flächenteile entlang den Seitenwandungen 16 und 16a der Außenhülle 2 mögen als Laschenteile 14b und 14c bezeichnet sein.
  • Die Laschenteile 14b und 14c tragen zu einer zusätzlichen Versteifung auch der Außenhülle 2 bei.
  • Die freien Enden dieser Laschenteile 14b und 14c stützen sich an der hinteren Seitenwandung 17 ab, die an ihrem oberen Ende den Klappdeckel 8 trägt.
  • Somit bildet der Klemmseitenteil 14a des Versteifungskragens ein festes Widerlager für den Verschlußzipfel 5 beim Schließen des Klappdeckels 8.
  • Gemäß den Ausführungsbeispielen nach F i g. 2 und 3 wird der Verschlußzipfel 6 an der Innenhülle 1 nach abwärts umgelegt, so daß sich dieser Verschlußzipfel 6 zwischen der Wandung 17 der Außenhülle und der zugehörigen Innenwandung der Innenhülle befindet. Gemäß F i g. 2 ist mit Ziffer 18 die Klebstelle bezeichnet, mit deren Hilfe der Verschlußzipfel 6 an der Innenwandung des Wandungsteiles 17 der Außenhülle verklebt ist. In Verbindung mit dem Versteifungskragen 14 und dieser Verklebung 18 des Verschlußzipfels 6 ist eine wirkungsvolle Aufhängung der Innenhülle in der Außenhülle erreicht, ohne daß der Klebstoff der Klebstelle durch das Folienmaterial der Innenhülle 1 durchschlagen kann.
  • Die Ausführungsform gemäß F i g. 3 unterscheidet sich von der ausführungsform gemäß F i g. 2 dadurch, daß der nach abwärts umgelegte Verschlußzipfel der Innenhülle 1 sich zwischen der Außenwandung 17a des Wandungsteiles 17 und dem zugehörigen Verklebungs- bzw. Verschlußstreifen 17b befindet und zwischen diesen Teilen 17a und 17b verklebt ist. Dadurch wird die Innenhülle an der oberen Querkante 19 des Verklebungs- bzw. Verschlußstreifens 17b aufgehängt, so daß die Klebstelle 20 für den Verschlußzipfel 6 von mechanischen Beanspruchungen zusätzlich entlastet ist. Die schraffierte Längsfläche 21 deutet das Wandungsmaterial der Innenhülle 1 an.
  • Bei den Ausführungsbeispielen nach F i g. 4 und 5 der Zeichnung ist der Verschlußzipfel 6 der Innenhülle 1 nicht an Wandungsteilen der Außenhülle 2, sondern an der Innenwandung des Deckels 8 angeklebt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 5 ist der Verschlußzipfel 6 unmittelbar an die Innenwandung des fertig verklebten Deckels 8 angeklebt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 4 ist der Verschlußzipfel 6 zwischen den beiden Verschlußlaschen 22 und 23 der Deckelwandung 24 des Klappdeckels 8 eingeklebt.
  • Der mit dem Deckel 8 verklebte Verschlußzipfel 6 bildet somit ein zusätzliches Gelenk zwischen Klappdeckel und Außenhülle 2. Die Klappkante zwischen Deckel 8 und Außenhülle 2 ist in F i g. 5 mit Ziffer 25 bezeichnet.
  • In der F i g. 5 ist eine weitere Ausführungsform der Aufhängung der nnenhülle 1 an der Außenhülle 2 dargestellt. Hiernach ist ein Leimstreifen 26 vorgesehen zwischen dem im Innenraum der Innenhülle 1 angeordneten Versteifungskragen 14 und dem Wandungsmaterial der Innenhülle 1. Mit einem weiteren Leimstreifen 27 ist das Wandungsmaterial der Außenhülle 2 mit dem Wandunsmaterial der Innenhülle 1 zusätzlich verklebt. Die Leimstreifen 26 und 27 befinden sich im Höhenbereich des Versteifungskragens 14. Leimbestandteile können hier nicht in den Innenraum des inneren Beutels durchschlagen, weil diese Leimstreifen durch den im Innenbeutel liegenden Versteifungskragen abgedeckt sind.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 6 wird ein Versteifungskragen 28 verwenet, dessen Zuschnitt in F i g. 7 dargestellt ist. Ziffer 29 in F i g. 7 stellt den eigentlichen Klemmseitenteil dieses Versteifungskragens dar. Die hieran sich anschließenden Laschenteile 30 und 31 werden um die Faltlinien 32 und 33 im rechten Winkel umgeknickt, so daß sich die Laschenteile 30, 31 dieses Versteifungskragens gemäß F i g. 6 auch in der Gesamtverpackung von links oben nach rechts unten diagonal erstrecken.
  • Mit den Kanten 34 stützen sich die freien Enden der Laschenteile 30, 31 an der Innenwandung der in F i g. 6 nicht dargestellten Außenhülle ab. Diese Formgebung des Versteifungskragens gestattet es, am Schüttrand 35 die Innenhülle fest zu verankern. Die mit Ziffer 36 angedeutete Klebstelle ist nicht unbedingt erforderlich, denn wenn der Verschlußzipfel über die Oberkante des Klemmseitenteiles 29 nach abwärts durch das Schließen des Deckels 8 umgelegt wird, ist der Innenbeutel an dieser Schüttkante aufgehängt auch ohne Verwendung von Klebstoff.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Verpackung, insbesondere für aromaempfindliches Füllgut, bestehend aus einer Außenhülle, die von einer Karton-, Blech- oder Kunststoffschachtel gebildet wird, sowie einem aus einem Folienmaterial bestehenden Innenbeutel, dessen mit dem Füllgut in Berührung kommende Wandungsteile nicht mit der Außenhülle verklebt sind, wobei der Innenbeutel am Schüttende der Verpackung an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen umlegbare VErschlußzipfel aufweist, von denen einer nach Öffnung der Verpackung an der Außenfläche der Verpackung an einem Versteifungsstreifen am Schüttrand nach abwärts umlegbar ist, so daß ein Stülpdeckel diesen Zip- fel beim Schließen übergreift, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t, daß die Innenhülle (1) an der Außenhülle (2) bzw. deren Deckel (8) derart verklebt ist, daß das Füllgut gegen ein Durchschlagen des Klebstoffes durch das Innenhüllenmaterial (21) gesichert ist, indem ein einlagiger oder mehrlagiger Materialstreifen (14, 6, 17b, 23) zwischen dem Klebstoffauftrag (26, 18, 20, 36) und dem Aufnahmeraum (1) für das Füllgut sich befindet.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Schüttzipfel (5) gegenüberliegende Verschlußzipfel (6) als Aufhänger der Innenhülle (1) an der Innenfläche (17) der Außenhülle (2) bzw. deren Deckel (8) verklebt ist.
  3. 3. Verpackung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhängerverschlußzipfel (6) zwischen einem Wandungsteil (17) der Außenhülle (17a) bzw. ihres Deckels (8) und einem zwischen Innenbeutel (21, 1) und Außenhülle (17a, 2) zusätzlich angebrachten Zwischenstreifen (17b bzw. 23) eingeklebt ist.
  4. 4. Verpackung nachh Anspruch 1, bei welcher der Versteifungskragen innen an der Innenhülle befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Höhenbereich des Versteifungskragens (14) einerseits die Innenhülle (1) mit dem Versteifungskragen (14) und andererseits die Innenhülle (1) mit der Außenhülle (2) verklebt ist.
  5. 5. Verpackung nach Anspruch 1 mit einem innen an der Innenhülle befestigten Versteifungskragen, der aus einem Klemmseitenteil mit anschließenden Laschenteilen besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmseitenteil (29) nahe dem Schüttzipfel (5) mit der Innenhülle (1) verklebt ist, und daß die Laschenteile (30, 31) sich diagonal zur Boenfläche der Innenhülle (1) erstrecken und sich mit ihren Enden (34) in deren zugehörigen Ecken abstützen.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschriften Nr. 1 092 371, 1 060 312.
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