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Selbstklebeetikett Die Erfindung bezieht sich auf ein Selbstklebeetikett
in Form eines einseitig bedruckten Blattes mit einer auf der Rückseite aufgebrachten
druckempfindliehen Klebstoffschicht.
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Bei Selbstklebeetiketten dieser Art ist die Klebstoffschicht meist
durch eine Deckschicht abgedeckt, um sie gegen Verunreinigung zu schützen und um
zu verhindern, daß das Etikett vor dem Entfernen des Deckblattes an irgendeiner
Fläche haften bleibt. Das Deckblatt wird gewöhnlich mit einem überzeug aus einem
geeigneten, den Klebstoff abweisenden Material versehen, das nur in geringem Maß
an dem druckempfindlichen Klebstoff haftet, damit das Deckblatt leicht entfernt
werden kann.
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Das Deckblatt kann Einschnitte od. dgl. aufweisen, die ein leichtes
Entfernen des Deckblatts vom fertigen Etikett ermöglichen. Entlang der ganzen Länge
des Einschnitts kann ein nicht mit Klebstoff versehener Abschnitt mit einer Breite
von etwa 5 mm verbleiben, so daß Zungen vorhanden sind, die es ermöglichen,
das Deckblatt zu erfassen und Teile desselben zu entfernen. Bei vollständig mit
Klebstoff versehenen Etiketten ist unter dem Einschnitt des Deckblatts kein von
Klebstoff freier Streifen vorhanden.
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Der Aufdruck wird auf das Etikettenblatt vorzugsweise so aufgebracht,
daß jeweils ein Einschnitt im Deckblatt jedes Etikets auftritt, damit man das Deckblatt
in zwei Teilen entfernen kann.
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Wenn ein Bedrucken der Rückseite erfolgt, erscheinen häufig unerwünschte
Streifen über den Einschnitten. Um diese Streifenbildung zu vermeiden, kann der
Drucker vollständig mit Klebstoff versehenes Material verwenden, wobei jedoch das
leichte Entfernen des Deckblatts nicht mehr möglich ist. Die erwähnten Streifen
treten aber auch bei vollständig mit Klebstoff überzogenem Material oberhalb einer
Unterteilung auf, und zwar insbesondere dann, wenn, wie es häufig geschieht, benachbarte
Teile des Deckblatts relativ zueinander gleiten und sich an der Schnittstelle überlappen.
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Zwar tritt der erwähnte Nachteil bei vollständig mit Klebstoff überzogenem
Material nicht in so starkem Maße auf, doch besitzt dieses Material einen anderen
Nachteil, der darin besteht, daß der druckempfindliche Klebstoff dazu neigt, durch
den Spalt an der Außenseite des Deckblatts zu dringen, so daß die Blätter miteinander
verklebt werden. überdies kann der Klebstoff die zu bedruckende Fläche eines darunterliegenden
Blattes verunreinigen, woraus sich für den Drucker weitere Schwierigkeiten ergeben.
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Es ist auch bereits schon ein Selbstklebeetikett dieser Art bekannt,
bei welchem zur Herstellung einer später aufzubringenden Schutzschicht für das eigentliche
Etikett die Deckschicht ihrerseits aus einem inneren durchgehenden Deckblatt besteht,
auf welchem ein zweites äußeres und durch Spalte unterteiltes Deckblatt mittels
eines druckempfindlichen Klebstoffes aufgeklebt ist.
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Sowohl bei Etiketten, die vollständig mit Klebstoff versehen sind,
als auch bei nicht vollständig mit Klebstoff versehenen Sorten mit unterteiltem
Deckblatt kann ein Verkleben an den Kanten erfolgen, wo der druckempfindliche Klebstoff
infolge des Druckes zum Vorschein kommt, der während des Schneidvorgangs aufgebracht
wird, z. B. beim Zuschneiden der Etiketten mit Hilfe einer Schere oder eines Messers;
das Gewicht des zu einem Stapel zusammengefaßten Materials kann eine ähnliche Wirkung
herbeiführen.
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Wegen der erwähnten Schwierigkeiten werden druckempfindliche Etiketten
mit unterteiltem Deckblatt gewöhnlich mit den verschiedenartigsten Anordnungen von
Einschnitten und in den verschiedensten Abmessungen zur Verwendung bei der Herstellung
von Etiketten mit verschiedenen Abmessungen erzeugt, so daß jeweils eine einzige
Unterteilung im Deckblatt jedes Etiketts erscheint. Wenn jedoch ein Etikett für
eine verfügbare Anordnung der Einschnitte zu groß ist, treten im Deckblatt mehrere
Unterteilungen auf. Wenn ein Etikett für eine verfügbare Anordnung von Einschnitten
zu klein ist, wird das Blatt nicht vollständig ausgenutzt, und es
ergeben
sich Materialverluste. Wegen dieser Schwierigkeiten muß der Drucker häufig in besonderer
Weise zugeschnittenes Material bestellen, das zu seiner besonderen Einrichtung paßt,
oder er muß mit Hilfe eines Schneidwerkzeugs selbst die Unterteilungen am nicht
unterteilten Material anbringen, woraus sich eine Erhöhung der Materialkosten ergibt.
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Bei der Herstellung bedruckter druckempfindlicher Etiketten in Rollenform
ergeben sich weitere Schwierigkeiten. Beim Bedrucken des gebräuchlichen druckempfindlichen
Etikettenmaterials, das mit einem einzigen durchlaufenden Deckblatt versehen ist,
wird ein Muster wiederholt aufgedruckt. Wenn die Druckbilder aneinander angrenzen,
benutzt man ein Messer, um die einzelnen Etiketten dadurch voneinander zu trennen,
daß man das zu bedruckende Material durchschneidet, wobei jedoch das Deckblatt nicht
durchschnitten wird. Wenn das Bedrucken derart erfolgt, daß Etiketten entstehen,
die in Abständen voneinander angeordnet sind, werden die Etiketten mit Hilfe von
Stanzwerkzeugen auseinandergeschnitten, so daß runde, quadratische oder rechteckige
Formen mit abgerundeten Ecken entstehen. Die Schneiden des Stanzwerkzeugs durchdringen
das zu bedruckende Material, jedoch nicht die Deckschicht aus Papier, so daß eine
Rolle aus »aufgeklebten« Etiketten entsteht. Derartige aufgeklebte Etiketten können
in einer Reihe oder in zwei oder mehr Reihen über die Breite des Etikettenmaterials
gedruckt werden. Die Schwierigkeit, der sich der Drucker bei der Herstellung solcher
aufgeklebter Etiketten gegenübersieht, besteht im Entfernen des Abfallmaterials,
das sich zwischen den Etiketten befindet und die Etiketten umgibt. Das Abfallmaterial
wirdgewöhnlich in Form eines einzigen Stücks dadurch entfernt, daß man es vom Deckblatt
abzieht. Zwar kann man das Abfallmaterial bei niedriger Geschwindigkeit ziemlich
leicht abziehen, doch besteht eine Eigenart des druckempfindlichen Klebstoffs, die
bei Etiketten gewöhnlich sehr erwünscht ist, darin, daß sich der Widerstand gegen
das Abziehen mit zunehmender Geschwindigkeit des Ab-
ziehens erhöht. Bei hohen
Druckgeschwindigkeiten wird daher das Abfallmaterial während des Entfernens durchgerissen.
Das einzige Verfahren, mittels dessen diese Schwierigkeit bis jetzt ausgeschaltet
werden kann, besteht darin, daß man erstens die Geschwindigkeit beim Abziehen des
Abfallmaterials herabsetzt, daß man zweitens die Abstände zwischen den Etiktten
vergrößert, um die Festigkeit des Ab-
fallmaterials zu erhöhen, daß man drittens
einen ein leichtes Ablösen ermöglichenden überzug zwischen dem Deckblatt und dem
druckempfindlichen Klebstoff vorsieht oder daß man viertens Wärme zur Wirkung bringt,
um den druckempfindlichen Klebstoff zu erweichen und seine Haftfähigkeit zu verringern.
Bei allen diesen Maßnahmen ergeben sich jedoch Nachteile, z. B. eine Erhöhung der
Herstellungskosten, eine Verringerung der Maschinenleistung, höhere Materialverluste
und die Gefahr, daß die Etiketten beim Entfernen des Abfallmaterials zusammen
mit
diesem von der Deckschicht abgezogen werden. Diese bekannten Etiketten sind daher
alle relativ schwierig herzustellen.
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Um diese Schwierigkeiten bei der Herstellung und der Verwendung derartiger
Selbstklebeetiketten zu vermeiden, wird, ausgehend von einem Selbstklebeetikett
mit druckempfindlicher Klebstoffschicht und einer aus zwei, einem inneren und einem
äußeren mittels druckempfindlichem Klebstoff verklebten Druckblättern bestehenden
Deckschicht gemäß der Erfindung, das innere Deckblatt der Deckschicht in an sich
bekannter Weise durch mindestens einen Einschnitt in Einzelabschnitte unterteilt
und sind beide Deckblätter fester miteinander verbunden als die Deckschicht mit
dem bedruckten Blatt, derart, daß durch Abziehen des äußeren Deckblattes gleichzeitig
mindestens ein Einzelabschnitt des inneren Deckblattes zusammen mit dem äußeren
DeckbIatt von der Klebstoffschicht des bedruckten Blattes trennbar ist.
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Durch das äußere durchgehende Deckblatt kann das Bedrucken der Etiketten
sowohl in Form von Blättern als auch in Form von Rollen sehr leicht durchgeführt
werden, ohne das Etiktttenmaterial in besonderer Weise an vorbestimmten Stellen
mit Einschnitten versehen zu müssen. Es kann ferner mit nur einer einzigen Anordnung
von Unterteilungen gearbeitet werden, die für die Herstellung von Etiketten aller
Größen geeignet ist sowie auch für alle Kombinationen von Abmessungen; die doppelte
Deckschicht läßt sich von jedem Etikett in nur zwei Teilen ablösen, um das Anbringen
des Etiketts an einer Fläche zu ermöglichen. Ferner kann dieses doppelte Deckblatt
in kleinere Blätter von beliebiger Größe zerschnitten werden, ohne daß die Brauchbarkeit
der Anordnung der Unterteilungen beeinträchtigt wird. Weiterhin beseitigt die zweite
Deckschicht die Gefahr, daß die Klebstoffe die verschiedenen Schichten miteinander
verbinden oder benachbarte Blätter während des Bedruckens oder danach verunreinigen.
Außerdem ergibt sich bei der Verwendung einer doppelten Deckschicht ein glattes
Etikettenmaterial von im wesentlichen gleichmäßiger Dicke, so daß man Etiketten
erzeugen kann, die gleichmäßige klare, feh-_ lerfreie Druckbilder zeigen.
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Wenn die Etiketten in Rollen verwendet werden, bildet die doppelte
Deckschicht ein Abfallmaterial von größerer Festigkeit, das ein leichteres Trennen
des Abfallmaterials von den Etiketten und der Deckschicht sowie eine wirtschaftlichere
Ausnutzung des Etikettenmaterials ermöglicht. Durch die nach der Erfindung unterschiedlich
gewählte Klebfähigkeit der klebenden Verbindung zwischen der äußeren und inneren
Deckschicht wird außerdem erreicht, daß die Deckschichten sehr leicht ganz oder
teilweise entfernt werden können.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt perspektivisch ein Etikett nach der Erfindung,
bei dem die verschiedenen Schichten weggebrochen gezeichnet sind, um den Aufbau
des Etiketts erkennen zu lassen; F i g. 2 ist eine Draufsicht eines Etikettenmaterials,
aus dem ein Etikett nach F i g. 1 hergestellt werden kann, wobei das Material
teilweise weggebrochen dargestellt ist, um die Anordnung der verschiedenen Schichten
erkennen zu lassen; F i g. 3 zeigt perspektivisch ein Etikett, bei dem die
Deckschichten teilweise von dem Etikett abgezogen worden sind; F i g. 4 ist
eine Draufsicht einer abgeänderten Ausbildungsform eines Etikettenmaterials nach
der Erfindung, wobei die Schichten weggebrochen gezeichnet sind, um den Aufbau des
Materials erkennbar zu machen;
F i g. 5 ist eine perspektivische
Darstellung eines aus dem Material nach F i g. 4 hergestellten Etiketts,
wobei die Deckschichten teilweise abgezogen worden sind; F i g. 6 ist eine
Stimansicht einer abgeänderten Ausbildungsform eines Etiketts, bei dem die Deckschichten
gerade von dem Etikett abgelöst werden; F i g. 7 ist eine Draufsicht durch
eine weitere Ausbildungsform eines Etikettenmaterials, wobei die Schichten einzeln
dargestellt sind; F i g. 8 zeigt perspektivisch ein aus dem Material nach
F i g. 7 hergestelltes Etikett und läßt das Ab-
trennen der Deckschicht
von dem Etikett erkennen; F i g. 9 zeigt perspektivisch ein durchlaufend
mit Klebstoff versehenes Etikettenmaterial für die Herstellung der sogenannten aufgeklebten
Etiketten; F i g. 10 ist eine perspektivische Darstellung eines Streifens
von aufgeklebten Etiketten und zeigt, auf welche Weise das AbfaHmaterial entfernt
wird; F i g. 11 zeigt perspektivisch eine abgeänderte Ausbildungsform aufgeklebter
Etiketten und läßt erkennen, auf welche Weise das Abfallmaterial entfernt wird;
F i g. 12 ist eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausbildungsform
aufgeklebter Etiketten und zeigt das Ablösen der Abdeckungen; F i g. 13 ist
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausbildungsform von mit Messerschnitten
versehenen Etiketten nach der Erfindung; F i g. 14 ist eine schematische
Darstellung eines Verfahrens und einer Einrichtung zum Entfernen aufgeklebter Etiketten
von der Unterlage; F i g. 15 ist eine Draufsicht einer abgeänderten Ausbildungsform
von Etikettenmaterial, wobei die Schichten teilweise weggebrochen gezeichnet sind,
um ihre Anordnung erkennen zu lassen; F i g. 16 ist eine Draufsicht einer
weiteren Ausbildungsform von Etikettenmaterial, wobei die Schichten teilweise weggebrochen
gezeichnet sind, um die Anordnung der Schichten erkennbar zu machen.
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F i g. 1 bis 3 zeigen ein Etikett sowie ein Etikettenmaterial,
wie es beim Bedrucken im Flachdruckverfahren verwendet wird. Man erkennt, daß das
Etikettenmaterial ebenso wie die daraus hergestellten Etikette eine bedruckbare
Pläche bzw. ein Blatt 110 aus Papier, Kunststoff, Folie od. dgl. umfassen, das mit
dem gewünschten Aufdruck versehen werden kann. Eine Fläche des Blattes
10 ist mit einem Graudierungsüberzug 11 versehen, damit eine Schicht
12 aus druckempfindlichem Klebstoff damit verbunden werden kann. Ferner ist das
Etikettenmaterial mit einer doppelten Unterlage versehen, die sich aus einer inneren
Schicht 13 und einer äußeren Schicht 14 zusammensetzt. Die innere Schicht
13 kann mit einem überzug 15 aus einem den Klebstoff abweisenden Material
versehen sein oder aus einem Material bestehen, das nur leicht an der Schicht 12
aus druckempfindlichem Klebstoff haftet. Die innere Schicht 13 ist mit einem
Satz von Unterteilungen oder querliegenden Einschnitten 16 versehen, damit
man sie nach dem Bedrucken und beim Anbringen des Etiketts an einer Fläche mit Hilfe
der druckempfindlichen Klebstoffschicht von dem Etikett ablösen kann.
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Nach der Erfindung wird die Schicht 14 durch ein lückenloses Materialblatt
gebildet, das z. B. aus Papier od. dgl. besteht und mit der inneren Schicht
13 durch Streifen 17 aus einem Klebstoff verbunden ist, der stärker
an der inneren Schicht 13 haftet, als leztere an der Klebstoffschicht 12
haftet. Gemäß F i g. 2 sind die Klebstoffstreifen 17 so angeordnet,
daß sie die Einschnitte 16 der inneren Deckschicht 13 überdecken.
Aus F i g. 3 ist ersichtlich, daß dann, wenn man das Material nach F i
g. 2 zerschneidet, um einzelne Etikette zu erzeugen, die innere Deckschicht
13 eine oder mehrere Unterteilungen zeigt. Die äußere Deckschicht 14 ist
lückenlos, und da sie an der inneren Schicht 13 nur mit Hilfe der Klebstoffstreifen
17
befestigt ist, besitzt sie am einen oder anderen Ende oder an beiden Enden
eine freie Kante, die man mit den Fingern erfassen kann, um die Deckschicht von
dem bedruckten Etikett abzuziehen. Wenn gemäß F i g. 3 das Ende der äußeren
Schicht 14 abgezogen wird, zieht die Schicht 14 auch die darunterliegenden Teile
der inneren Deckschicht 13 ab, und es werden alle Teile der inneren Schicht
mit Ausnahme des Ab-
schnitts 13 a entfernt, welch letzterer mit den
Fingern festgehalten wird. Der verbleibende Abschnitt 13 a
der inneren
Deckschicht kann wegen seiner geringen Klebfähigkeit leicht von dem druckempfindlichen
Klebstoff abgelöst werden.
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Da unter den Einschnitten 16 der inneren Deckschicht
13 keine Streifen vorhanden sind, die nicht mit Klebstoff versehen sind,
und da die Abschnitte der inneren Schicht 13 im wesentlichen Kante an Kante
nebeneinanderliegen, ohne daß überlappungen oder Spalte vorhanden sind, und da die
äußere Deckschicht 14 als zusätzliches Polster für die Druckplatte wirkt, kann das
Material über die Einschnitte hinweg gleichmäßig bedruckt werden. Man kann jede
Gefahr, daß sich Erhöhungen oder Rippen im Bereich der Einschnitte 16 und
der Klebstoffstreifen 17 bilden, dadurch vermeiden, daß man die Deckschichten
13 und 14 auf geeignete Weise mit einem Kalander behandelt, nachdem sie mit
Hilfe der Klebstoffstreifen 17 vereinigt worden sind, die vorzugsweise auf
die äußere Deckschicht 14 während deren Herstellung aufgebracht werden. Die Einschnitte
16 können nachträglich angebracht werden, indem man die innere Deckschicht
13 und die Klebstoffstreifen 17, jedoch nicht die äußere Deckschicht
14 durchschneidet. Ein alternatives Herstellungsverfahren besteht darin, die äußere
Deckschicht 14 auf die unterteilte innere Deckschicht 13 aufzubringen, nachdem
letztere mit Etikettenmaterial vereinigt worden ist, das mit druckempfindlichem
Klebstoff versehen ist.
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Bezüglich des Etikettemnaterials, bei dem Einschnitte in der inneren
Deckschicht 13 und Klebstoffstreifen 17 über den Einschnitten vorgesehen
sind" liegt es auf der Hand, daß man das Material nahezuin jeder beliebigen Form
und Größe zu Etiketten zerschneiden kann und daß sich die Deckschichten leicht von
den Etiketten ablösen lassen, solange'die Abmessungen der Etiketten derart sind,
daß sie einen Einschnitt in der zugehörigen inneren Deckschicht aufweisen. Je kleiner
die Abstände zwischen den Einschnitten sind, desto kleiner können die Etikette werden,
die sich ohne Vergeudung von Etikettenmaterial herstellen lassen.
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Bei der Verwendung des Materials nach der Erfindung kann der
Drucker seinen Layout so planen, daß in der inneren Deckschicht jedes hergestellten
Etiketts ein oder mehrere Einschnitte auftreten, ohne daß erhebliche Verluste an
Etikettenmaterial eintreten.
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Die Anordnung der Klebstoffstreifen zwischen der inneren und der äußeren
Deckschicht kann natürlich
in der verschiedensten Weise abgeändert
werden. Während gemäß F i g. 1 bis 3 die Klebstoffstreifen
17
im wesentlichen mit den Einschnitten 16 zusammenfallen, kann man
sie auch so anordnen, daß sie quer zu den Einschnitten verlaufen. Bei der in F i
g. 4 und 5
gezeigten Ausbildungsform erstrecken sich die Klebstoffstreifen
19, 20 und 21 zwischen der äußeren Deckschicht 22 und der inneren Deekschicht
23 quer zu den Einschnitten 24 und verbinden die Deckschichten genügend fest
miteinander, so daß dann, wenn eine Kante oder Ecke der äußeren Deckschicht 22 abgelöst
wird, auch ein darunterliegender Teil der inneren Deckschicht 23 abgezogen
wird, wobei nur derjenige Teil zurückbleibt, welcher mit den Fingern erfaßt worden
ist.
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Zwar zeigen die Ausbildungsformen von Etiketten und Etikettenmaterialien
nach F i g. 1 bis 5 durchlaufende Einschnitte, die sich über das Etikettenmaterial
erstrecken, doch sei bemerkt, daß diese Einschnitte auch unterbrochen sein können
und daß man kleine Verbindunäszungen oder Brücken vorsehen kann, welche sich über
die Einschnitte hinweg erstrecken. Der Vorteil dieser Ausbildungsforin besteht darin,
daß sie es ermöglicht, die innere Deckschicht zu schlitzen, bevor sie mit der äußeren
Deckschicht verbunden wird, ohne daß die Gefahr einer Verlagerung der durch die
Einschnitte abgegrenzten Teile der inneren Deckschicht besteht.
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Die doppelte Deckschicht läßt sich z. B. gemäß F i g. 6 weiter
abändern. Bei diesem Etikettenmaterial mit zwei'Deckschichten ist sowohl die innere
Deckschicht 25 als auch die äußere Deckschicht 26 mit Einschnitten
oder Schlitzen 27 bzw. 28 versehen, die gemäß F i g. 6 gegeneinander
versetzt sind. Klebstoffstreifen 29 werden auf die einander benachbarten
Flächen der äußeren Deckschicht 26 über den Einschnitten 27 angeordnet.
Auf diese Weise verstärken sich die äußere Deckschicht und die innere Deckschicht
gegenseitig und verhindern jede Verlagerung sowie das Entstehen von Erhöhungen oder
Rillen, die zur Bildung von Flecken beim Drucken oder zu anderen Unregelmäßigkeiten
führen würden; gleichzeitig bilden die Deckschichten zweckmäßige Mittel, die es
ermöglichen, beide Deckschichten dadurch von dem Etikett abzulösen, daß man die
äußere Deckschichtlängs irgendeines der Einschnitte 28 abhebt. Es sei bemerkt,
daß bei dieser Ausbildungsform sowie bei den schon beschriebenen Ausbildungsformen
die Klebkraft bzw. das Haftvermögen der Klebstoffstreifen 27 größer ist als
dasjenige der inneren Deckschicht gegenüber der druckempfindlichen Klebstoffschicht
30, da auch auf der Innenfläche der inneren Deckschicht ein den Klebstoff
abweisender überzug vorhanden ist, oder da die Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff
von Natur aus abweisend wirkt.
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Bei allen bis jetzt beschriebenen Etikettenmaterialien und Etiketten
ist mindestens die innere Deckschicht mit einem Satz von Einschnitten versehen,
um das Trennen der Deckschichten vom Etikett und der druckempfindlichen Klebstoffschicht
zu ermöglichen. . F i g. 8 zeigt eine Abwandlung, bei der sowohl die
innere Deckschicht 31 als auch die äußere Deckschicht 32 keine Einschnitte
aufweist. Die innere Deckschicht besteht aus einem Material, z. B. Papier, das sich
wegen der Orientierung seiner Fasern oder infolge einer anderen Faserstruktur leichter
zerreißen läßt als die äußere Schicht 32. Zwischen den Schichten
31 und 32 sind Klebstoffstreifen 33 und 34 usw. angeordnet,
durch welche die Deckschichten so fes miteinander verbunden werden, daß die Reißfestigkeit
der inneren Schicht 31 überschritten wird. Weni eine freie Kante der äußeren
Deckschicht 32 angehoben und abgezogen wird, reißt die innere Deckschicht
in der in F i g. 8 gezeigten Weise durch, sc daß man beide Deckschichten
von der druckempfindlichen Klebstoffschicht 35 des Etikettmaterials
36 abziehen kann.
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Die beschriebenen Etikette und Etikettenmaterialien lassen sich im
Weg des Flachdrucks bedrucken, und sie sind aus diesem Grund mit Einschnitten oder
anderen Mitteln versehen, die es ermöglichen, die Deckschichten leicht von den bedruckten
Etiketten abzulösen.
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Bei der Herstellung von aufgeklebten Etiketten, d. h. von Etiketten,
die bedruckt und auf einer Deckschicht oder Unterlage angeordnet sind, welche es
ermöglicht, die Etikette zu einer Rolle aufzuwickeln, kann die doppelte Deckschicht
lückenlos ausgebildet werden. In F i g. 9 und 10 ist ein typisches
durchlaufendes Material gezeigt, das ein Blatt 40 umfaßt, welches bedruckt werden
kann und einen Grundierungsüberzug 41 trägt, mit dem eine druckempfindliehe Klebstoffschicht
42 vereinigt ist. Der druckempfindlichen Klebstoffschicht ist eine innere Deckschicht
43 benachbart, die mit einem den Klebstoff abweisendea# überzug 44 versehen sein
oder solche Eigenschaft#,xi besitzen kann, daß sie den Klebstoff abweist, so daß
nur eine schwache Verbindung mit dem druckempfindlichen Klebstoff entsteht. Zwischen
der äußeren Deckschicht 45 und der inneren Deckschicht 43 ist eine Klebstoffschicht
46 vorgesehen, welche die beiden Deckschichten 43 und 45 stärker miteinander verbindet,
als die innere Schicht 43 mit der druckempfindlichen Klebstoffschicht 42 verbunden
ist.
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Wenn ein Blatt oder Streifen eines solchen Materials durch eine Druckeinrichtung
und eine Stanz-oder Schneidvorrichtung geführt wird, werden die Schneidwerkzeuge
so eingestellt, daß sie die obere Schicht 40, die druckempfindliche Klebstoffschicht
42 und das innere Deckblatt 43, jedoch nicht die äußere Deckschicht 45 durchschneiden.
Auf diese Weise entsteht ein Satz von Etiketten 47 usw., die über die Länge der
äußeren Deckschicht 45 in Ab-
ständen verteilt sind, so daß das äußere Deckblatt
als Träger oder Unterlage für die Etiketten wirkt. Es ist üblich, das Material zwischen
den Etiketten 47 und in deren Umgebung, d. h. das AbfaHmaterial 48, zu entfernen,
so daß eine oder mehrere Reihen von Etiketten auf dem Deckblatt 45 zurückbleiben,
das zum Zweck des Verpackens und Versandes usw. aufgerollt werden kann. Wenn man
einen Klebstoff 46 mit geeigneten Eigenschaften verwendet, kann man das AbfaHmaterial
48 leicht ablösen, und zwar auch bei den hohen Geschwindigkeiten, die bei der Herstellung
von aufgeklebten Etiketten in Frage kommen; hierbei behalten die Etiketten
ihre Lage bei, und sie verbleiben auf einem Deckstreifen geeigneter Art, der die
weitere Verarbeitung durch Bedrucken sowie die Entnahme usw. erleichtert.
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Es sei bemerkt, daß die Reißfestigkeit des Abfallmaterials 48 erheblich
höher ist als bei bekannten Anordnungen, denn das Abfallmaterial umfaßt auch den
inneren Deckstreifen 43. F i g. 14 zeigt auf welche Weise ein Etikett 47
von einer Rolle aus aufgeklebten Etiketten abgegeben werden kann, die
gemäß
F i g. 10 hergestellt ist. Bei der geringen Geschwindigkeit, die während
des Abgebens auftritt, erweist sich die Bindung zwischen der inneren Deckschicht
43 und der äußeren Deckschicht 45 als fester als die Bindung zwischen der inneren
Deckschicht 43 und der druckempfindlichen Klebstoffschicht 42, und wenn man die
Deckschicht 45 gemäß F i g. 14 scharf durchbiegt, wie es bei einer Abgabevorrichtung
regelmäßig geschieht, wobei. eine solche Vorrichtung gemäß F i g. 14 eine
Stange B aus Metall umfaßt, bleiben die Teile 43 der inneren Deckschicht mit der
äußeren Deckschicht 45 verbunden, während sich die Etikette 47, die sich aus dem
oberen Blatt 40 und der druckempfindlichen Klebstoffschicht 42 zusammen-
setzen,
gebrauchsfertig von der inneren Deckschicht 43 ablösen.
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Gemäß F i g. 10 weist der Klebstoffüberzug 46 keine Unterbrechungen
auf, doch kann man ihn in Form von Streifen oderBändern zwischen der inneren und
der äußeren Deckschicht aufbringen. Bei dem Etikettenmaterial nach F i
g. 11 ist die äußere Deckschicht 50 mit zwei oder mehr Klebstoffbändern
51
und 52 versehen, und dieser Klebstoff verbindet die äußere Deckschicht
50 genügend fest mit der inneren Deckschicht 53, so daß diese Schichten
zusammen-.gehalten werden und die einzelnen Etiketten 54, 55
usw. unterstützen,
während das Abfallmaterial 56 von der tragenden äußeren Deckschicht
50 abgezogen wird.
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Die Schwierigkeiten, die sich bis jetzt ergeben, wenn man aufgeklebte
Etikette von einer sie tragenden Deckschicht ablösen will, werden dadurch beseitigt,
daß man die innere. Deckschicht in der aus F ig. 12 ersichtlichen Weise abändert.
Bei dem Etikettenmaterial nach F i g. 12 ist die innere Deck-,Schicht
60 leicht mit den Etiketten 61, 62 usw. verklebt und mit der druckempfindlichen
Klebstoffschicht 63 verbunden. Zum Ausschneiden der Etikette wird die Stanzvorrichtung
so eingestellt, daß sie die Etikette und auch die druckempfindliche Klebstoffschicht
durchschneidet. An der inneren Deckschicht 60 ist eine äußere Deckschicht
64 mit Hilfe eines Klebstoffstreifens 65 befestigt, der einen Einschnitt
66 überdeckt, welcher sich über die ganze Länge der inneren Deckschicht erstreckt.
Nach dem Entfernen des Abfallmaterials kann man die äußere Deckschicht 64 abziehen,
wobei diese Deckschicht eine Hälfte der inneren Deckschicht 60 mitnimmt,
so daß die Etikette mit der anderen Hälfte der inneren Deckschicht verbunden bleiben,
wobei die Etikette auf einer Seite über eine Längskante der inneren Deckschicht
hinhusragen. Nunmehr kann man die Etikette leicht erfassen und sie von der sie tragenden
Hälfte der inneren Deckschicht abziehen.
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. Auf ähnliche Weise kann man gemäß F i g. 13
durch Messerschnitte
getrennte Etikette herstellen, d. h. - Etikette, die von benachbarten
Etiketten nur -durch Einschnitte getrennt sind und die zu einer Rolle aufgewickelt
werden können. Bei dieser Ausbildungsform eines bandförmigen Etikettenmäterials
sind die einzelnen -Etikette 70, 71 usw. durch Einschnitte 72
voneinander
getrennt, die sich durch das bedruckbare 'Blatt 73, die durckempfindliche
Klebstoffschicht 74 und die innere Deckschicht 75, jedoch nicht durch die
äußere Deckschicht 76 erstrecken. Die innere Deckschicht 75 ist mit
einem in der Längsrichtung verlaufenden Einschnitt 77 versehen, und die Deckschichten
sind durch einen parallel zu dem Einschnitt 77
verlaufenden Klebstoffstreifen
78 miteinander verbunden. Wenn die äußere Deckschichi 76 von dem Etikettenband
abgezogen wird, nimmt sie auch den auf der linken Seite des Einschnitts
77 liegenden Teil der inneren Deckschicht 75 mit, während der andere
Teil der inneren Deckschicht 75, der gemäß F i g. 13
auf der rechten
Seite des Einschnitts 77 liegt, in Berührung mit dem betreffenden Etikett
verbleibt, so daß man das Etikett erfassen kann, ohne daß der druckempfindliche
Klebstoff vor dem Anbringen des Etiketts an einer Fläche oder während dieses Vorgangs
verunreinigt wird. Alternativ kann man die äußere Deckschicht 76 gemäß F
i g. 13 so von dem Etikettenband abziehen, daß mehrere Etikette mit einer
geteilten Deckschicht 75 von bekannter Art frei werden, wobei die einzige
zurückbleibende Deckschicht mit dem in der Längsrichtung verlaufenden Einschnitt
intakt bleibt.
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Bei Etikettenmaterialien der vorstehend beschriebenen Art können sich
während des Bedruckens gewisse Schwierigkeiten aus der Tatsache ergeben, daß die
Verbindung zwischen den beiden Deckblättern nicht lückenlos ist. Diese Schwierigkeiten
lassen sich auf verschiedene Weise vermeiden; dies gilt z. B. für die in F i
g. 15 gezeigte weitere Ausbildungsform von Etiketten nach der Erfindung.
Das in F i g. 15
gezeigte Etikettenmaterial ähnelt allgemein demjenigen
nach F i g. 2; es umfaßt - ein bedruckbares äußeres Blatt
80, das mit einem.Grundierungsüberzug 81 und einer damit verbundenen
Schicht 82 aus druckempfindlichem Klebstoff yersehen ist. Eine doppelte Deckschicht
mit einem inneren Deckblatt 83
und einem äußeren Deckblatt 84 - ist
schwach haftend mit der druckempfindlichen Klebstoffschicht 82 durch eine
Sperrschicht 85 verbunden, oder das innere Deckblatt besteht aus einem Material,
das nur leicht an der druckempfindlichen Klebstoffschicht 82 haftet. Das
innere Deckblatt ist mit Einschnitten 86 versehen, damit man es von der druckempfindlichen
Klebstoffschicht abziehen kann.
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Zwischen den Deckblättern 83 und 84 befindet sich ein Überzug
87 aus einem Klebstoff, der nur leicht an dem inneren Deckblatt
83 haftet, jedoch relativ fest mit den Klebstoffstreifen 88 verbunden
ist, die sich oberhalb der Einschnitte des inneren Deckblatts 83 erstrecken.
Man kann geeignete Arten von Haftklebstoffen oder Berührungsklebstoffen für ,die
Streifen 88 und den Überzug 87 verwenden, um das Trennen der äußeren-
Deckschicht 84 von dem inneren Deckblatt 83 zwischen -den Klebstoffstreifen
88 zu ermöglichen. Bei diese - r Anordnung kann man eine freie Kante
oder Ecke des "auß *; eren Deckblatts 84 eines aus dem Material zugeschnittenen
Etiketts dadurch abheben, daß man einen- Finger unter die Ecke oder Kante des Etiketts
schiebt, um die frei gemachte Ecke oder Kante erfassen zu- können. Wem! das äußere
Deckblatt 84 von dem Etikett abgelöst wird, nimmt es einen oder mehrere der Teile
des inneren Deckblatts 83 mit, die von der druckempfindlichen Klebstoffschicht
82 gehoben werden, da eine klebende Verbindung zwischen dem äußeren Deckblatt
84 und den Klebstoffstreifen 88 auf de m inneren Deckblatt 83 besteht.
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Die schwache Haftverbindung zwischen dem Klebstoffilberzug
87 und der keinen Überzug tragenden Außenfläche des inneren Deckblatts
83 genügt, um ein Ausbeulen oder ein relatives. Kriechen der Deckblätter
gegeneinander zu verhindern, doch ist es
immer noch möglich, eine
Ecke oder Kante des äußeres Deckblatts 84 zwischen den Einschnitten des inneren
Deckblatts 83 abzulösen. Haft- oder Berührungsklebstoffe können in ähnlicher
Weise auch bei anderen schon beschriebenen Ausbildungsformen von Etikettenmaterialien
verwendet werden. Ähnliche Ergebnisse lassen sich erzielen, wenn man einen eine
schwache Verbindung erzeugenden Klebstoff auf die Flächen zwischen den Streifen
88 aus stark wirkendem Klebstoff aufbringt, durch welche das innere Deckblatt
83 mit dem äußeren Deckblatt 84 verbunden ist.
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F i g. 16 zeigt eine weitere Möglichkeit, das Ausbeulen des
Etikettenmaterials zu verhindern. Man erkennt in F i g. 16 einen lückenlosen,
nicht mit Einschnitten versehenen Aufbau des Deckblatts, der z. B. dem in F i
g. 9 gezeigten ähnelt; das Etikettenmaterial umfaßt ein Etikettenblatt
90, eine Grundierungsschicht 91, eine druckempfindliche Klebstoffschicht
92, einen den Klebstoff abweisenden überzug 93, ein inneres Deckblatt
94 und ein äußeres Deckblatt 95. Die beiden Deckblätter 94 und
95 sind durch ein Gitter 96 aus Klebstoffstreifen miteinander verbunden,
die sich kreuzen und in relativ kleinen Ab-
ständen verteilt sind. Zwar zeigt
F i g. 16 das Gitterwerk 96 in einer Anordnung, bei der die sich kreuzenden
Bänder oder Streifen parallel zu den Kanten des Etikettenmaterials verlaufen, doch
sei bemerkt, daß sich die Streifen des Gitters 96 auch unter einem Winkel
zu den Kanten des Etikettenmaterials erstrecken oder nach Art eines Rautenmusiers
angeordnet sein könnten; ferner können die Streifen oder Bänder Lücken aufweisen,
oder man kann sie sinuswellen- oder zickzackförmig ausbilden. Wenn aus diesem Etikettenmaterial
Etiketten geschnitten werden, z. B. das in F i g. 16 bei 97 mit gestrichelten
Linien angedeutete Etikett, sind eine oder mehrere Ecken oder Kanten des äußeren
Deckblatts 95 mit dem inneren Deckblatt 94 nicht oder nur schwach verklebt,
so daß man eine Ecke abheben kann, um das innere und das äußere Deckblatt gleichzeitig
von der druckempfindlichen Klebstoffschicht 92 abzuheben. Wenn man das fertige
Etikettenmaterial oder die beiden Deckblätter zwischen Preßwalzen hindurchführt,
entsteht ein Bogen von gleichmäßiger Dicke, bei dem die Luft aus den durch die Klebstoffbänder
abgegrenzten Taschen ausgetrieben worden ist. Wenn das äußere Deckblatt
95 nicht porös ist und z. B. aus einem in geeigneter Weise geleimten Papier
besteht, kann keine Luft in diese Taschen eindringen, und der Atmosphärendruck ist
bestrebt, die Deckblätter fest aufeinanderzudrücken, so daß relative Ausehnungsbewegungen
und/oder Ausbeulungserscheinungen verhindert werden.
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Bei der Herstellung der verschiedenen Ausbildungsformen von Etikettenmaterialien
wird ein druckempfindlicher Klebstoff, z. B. irgendeiner der bekannten Klebstoffe,
die natürlichen oder künstlichen Gummi -enthalten, sowie ein geeignetes Grundierungsmaterial
od. dgl. in der üblichen Weise auf das bedruckbare Blatt aufgetragen.
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Bei der Herstellung des Etikettenmaterials mit doppeltem Deckblatt
kann man den Streifen oder das Blatt, das dem äußeren Deckblatt entspricht, ganz
oder streifenförmig mit dem Klebstoff überziehen und es dann mit dem inneren Deckblatt
vereinigen, das lückenlos oder mit Einschnitten versehen sein kann, wobei die Einschnitte
vor-,oder nach der Vereinigung mit dem äußeren Deckblatt hergestellwerden. Die miteinander
vereinigten Deckblättei werden zwischen Kalanderwalzen hindurchgeführt, durch welche
die vereinigten Deckblätter auf eine gleichmäßige Dicke gebracht werden, um das
Entstehen von Wulsten zu verhindern. Geeignete Klebstoffe, z. B. heißversiegelbare
Klebstoffe, Wachse Kunstharze, Berührungsklebstoffe u. dgl., die eine gute Haftfähigkeit
zeigen, wenn man sie in Form sehi dünner Filme verwendet, stehen zur Verfügung und
können verwendet werden, um die Deckblätter miteinander zu verbinden.
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Das doppelte Deckblatt kann mit dem mit einem Klebstoffüberzug versehenen
Etikettenmaterial in der gleichen Weise vereinigt werden wie ein einfaches Deckblatt,
so daß das fertige Etikettenmaterial entsteht.
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Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß man die Etikettenmaterialien
nach der Erfindung in der verschiedensten Weise abändern kann, und zwar bezüglich
der Verbindung zwischen dem inneren und dem äußeren Deckblatt sowie bezüglich der
Anordnung der Einschnitte und der Klebstoffschichten, und daß neben den hier beschriebenen
Anordnungen weitere Anordnungen möglich sind. Es sei bemerkt, daß man derartige
Abänderungen und Ab-
wandlungen vorsehen kann, ohne den Bereich der Erfindung
zu verlassen.