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Aufnahmevorrichtung für Reproduktionen Die Erfindung bezieht sich
auf eine Aufnahmevorrichtung für Reproduktionen mit Aufnahmekamera und Gestell zur
Halterung der zu reproduzierenden Vorlagen.
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Für die Zwecke der Dokumentation ist es wünschenswert, einerseits
einen umfangreichen Informationsgehalt stark verkleinert auf einem Aufzeichnungsträger
zu speichern, andererseits aber auch den Aufzeichnungsträger so gut zu kennzeichnen
und zu charakterisieren, daß sein Inhalt durch ein kennzeichnendes Stichwort und
gegebenenfalls eine Markierung auch mit bloßem Auge gut erkennbar ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf einem photoempfindlichen
Material neben- oder untereinander im Format einer späteren Mikrokarteikarte auf
photographischem Wege gleichzeitig die interessierende Information in Form eines
Textes und/oder Bildes in starker Verkleinerung sowie ein die Information kennzeichnendes
Stichwort gegebenenfalls in Verbindung mit einer Markierung oder Referenz in einer
mit bloßem Auge lesbaren Größe und/oder einem Code zur späteren Abtastung durch
eine Maschine zu reproduzieren.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Aufnahmekamera ein erstes Objektiv
zur stark verkleinerten Aufnahme eines Informationstextes sowie wenigstens ein zweites
Objektiv mit nur geringer optischer Verkleinerung zur Aufnahme eines Stichworts
und/oder einer Referenz sowie gegebenenfalls eines Codes besitzt. Wenn der Code
einer individuellen Verkleinerung bedarf, kann er durch ein getrenntes drittes Objektiv
aufgenommen werden.
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Vorteilhaft ist .die Aufnahmekamera in an sich bekannter Weise auf
einem Gestell montiert, dessen Grundplatte aus einem transparenten Material besteht,
welches mitsamt der Kamera direkt auf das aufzunehmende, die Information liefernde
Objekt gesetzt wird. Auf diese Weise lassen sich z. B. Seiten aus aufgeschlagenen
Büchern ohne Rücksicht auf die Dicke des Buches photographieren.
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Vorteilhaft ist ein Extrasupport für Streifen und Karten vorgesehen,
auf welchen die aufzunehmenden Stichworte bzw. Codezeichen stehen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die optische Achse des ersten
Objektivs horizontal orientiert und ein am Gestell angebrachter, um 45° geneigter
Spiegel vorgesehen, der den vom zu reproduzierenden Informationstext ausgehenden
Strahlengang in das Objektiv umlenkt, während die optische Achse des zweiten Objektivs
vertikal orientiert ist, und daß ein im Inneren der Aufnahmekamera angeordneter,
um 45° geneigter Spiegel vorgesehen ist, der den Strahlengang auf den Film lenkt.
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Zur Betätigung der Objektivverschlüsse benutzt man vorzugsweise einen
gemeinsamen Auslöser.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine Ausführungsform einer Mikrokarteikarte
mit einer Codierungsmatrix für die elektronische Sortierung, F i g. 2 einen schematischen
Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Aufnahmevorrichtung, F i g. 3 eine Draufsicht
auf die Vorrichtung von F i g. 2 mit abgenommenen Deckel, F i g. 4 eine Anordnung
der gleichzeitig mit der Information zu photographierenden, die Stichwort und Markierungs-
oder Codierungselement aufweisenden Zettel oder Karten.
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Die in F i g. 1 dargestellte Mikrokarteikarte besitzt drei unterschiedliche
Zonen: Eine Zone 1, auf welcher die Information (Figur, Zeichnung, Text usw.) in
Form eines Mikrobildes bzw. einer Mikrophotographie registriert ist.
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Eine Zone 2, auf der in großen, direkt mit bloßem Auge ablesbaren
Buchstaben oder Zeichen eines der die Information kennzeichnenden Stichworte oder
Merkmale registriert ist; dieses Stichwort kann ein einzelnes Wort, eine Gruppe
von Worten oder/und eine numerische oder alphabetische Referenz sein. Bei F i g.
1 z. B. enthält die Zone 2 einerseits ein Stichwort 4 in Klarschrift und andererseits
ein oder
mehrere Referenzzeichen 5, welche die funktionelle Rolle
des Stichworts innerhalb der Kartei -und weitere Unterklassen präzisieren.
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Eine Zone 3, auf welcher in Form einer aus opaken und transparenten
Vierecken aufgebauten Matrix 6 codierte Stichworte, Angaben und Merkmale der Information
registriert sind; dabei kann es sich beispielsweise um die allgemeine Natur, das
Datum, den Ursprung, und sonstige interessierende Daten der Information handeln.
Diese Matrix besteht aus einer Anzahl von Zeilen, deren jede einen bestimmten Code
in Form einer besonderen Kombination aus opaken bzw. schwarzen und transparenten
bzw. weißen Vierecken enthält. Im betrachteten Beispiel weist jede Reihe der Matrix
drei Gruppen mit je fünf Vierecken auf; jede aus fünf Vierecken gebildete Gruppe
symbolisiert ein Zeichen (Ziffer oder Buchstaben) durch die besondere Anzahl von
schwarzen und transparenten Vierecken bzw. deren Reihenfolge. Auf jeder Zeile lassen
sich also in diesem Fall drei codierte Zeichen registrieren.
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Entsprechend den gewünschten Anwendungen und Erfordernissen kann man
den drei Zonen 1, 2 und 3 der Mikrokarteikarte eine geeignete Höhe geben. Wenn keine
automatische Ablesung vorgesehen ist, dann kann natürlich die Zone 3 entfallen,
wodurch der für die Zone 2 zur Verfügung stehende Raum vergrößert wird.
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Bei anderen Anwendungen, bei welchen nur eine automatische Ablesung
in Frage kommt, wird man entsprechend auf die Zone 2 verzichten und lediglich die
erwähnte Matrix 6 der Zone 3 bzw. einen anderen geeigneten, der Lesemaschine angepaßten
Code auf der Zone 3 vorsehen.
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Müssen umfangreiche Informationen auf der Zone 1 registriert werden,
dann kann man der Mikrokarteikarte jede beliebige Höhe geben.
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Die Mikrokarteikarten werden erfindungsgemäß mit einem in den F i
g. 2 und 3 schematisch dargestellten Aufnahmegerät hergestellt.
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Dieses Gerät besitzt ein Gestell 11, dessen Grundplatte 12 aus transparentem
Material, beispielsweise Glas, besteht. Auf dieser Grundplatte sind mittels versenkter
Schrauben 13 drei Ständer 14, 15 und 16 befestigt, welche einen Rahmen 17 tragen.
Am Rahmen 17 sind eine Spezialkamera 18 und ein geneigter Spiegel 19 angeordnet,
welcher mittels einer Querstrebe 21 innerhalb des Rahmens gehalten wird.
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Die Kamera 18 besitzt ein Filmmagazin für einen Film 24, dessen Breite
derjenigen der gewünschten Mikrokarteikarten entspricht. Das Filmband wird von einer
Vorratstrommel 25 abgespult, gelangt über Führungsrollen 27 in die Aufnahmekammer
29, in welcher es längs einer Führung 28 weiterbewegt wird, und schließlich über
eine Antriebsrolle 31 aus Gummi auf die Aufspultrommel26. Die Antriebsrolle 31 kann
durch beliebige bekannte Mittel, beispielsweise .durch eine Handkurbel 34, in Bewegung
versetzt werden.
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Die Kamera besitzt ein erstes oder Hauptobjektiv 32 und ein zweites
oder Hilfsobjektiv 33; sie kann natürlich nach Wunsch auch mit drei oder einer noch
größeren Anzahl von Objektiven ausgerüstet sein, um Mikrokarteikarten mit drei Zonen
unterschiedlicher Beschriftung bzw. unterschiedlich vergrößerter oder verkleinerter
Bilder, Zeichen oder Texte aufzunehmen, wie an Hand der F i g.1 erläutert; soll
die Karteikarte mehr als drei Zonen aufweisen, sind entsprechend mehr Objektive
zu verwenden.
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Das Hauptobjektiv 32 ist dazu bestimmt, den Text der Informationszone
1 stark verkleinert abzubilden, zum Beispiel im Verhältnis 1:5 bis 1:20. Das Hilfsobjektiv
33 dagegen dient zur Aufnahme der Stichworte und Codezeichen der Zonen 2 bzw. 3
in natürlicher oder nur wenig reduzierter Größe, beispielsweise im Verkleinerungsverhältnis
1: 1,5.
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Die prinzipielle Anordnung der Objektive ist derart getroffen, daß
die abbildenden Strahlengänge der beiden gleichzeitig :aufzunehmenden Objekte sich
nicht gegenseitig beeinflussen. Zu diesem Zweck ist die Hauptachse des Hauptobjektivs
32 horizontal orientiert; das als Zone 1 abzubildende Objekt, beispielsweise eine
Buchseite 35 oder ein Schriftstück, liegt waagerecht unterhalb der erwähnten transparenten
Platte 12 und wird durch einen geeigneten Projektor, z. B. eine Lampe 36, beleuchtet.
Über den um 45° geneigten Spiegel 19 fällt das Bild des Objekts 35, wie in
F i g. 2 durch ausgezogene Linien angedeutet, in das Objektiv 32 und wird auf den
Film mit entsprechender Verkleinerung projiziert.
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Demgegenüber liegt die Hauptachse des Hilfsobjektivs 33 vertikal;
das durch dieses Objektiv abzubildende Objekt, z. B. ebenfalls ein Schriftstück
42, 43, auf welchem das Stichwort bzw. der Code entsprechend aufgezeichnet ist,
liegt waagerecht oberhalb der Platte 12 auf einem geeigneten Support 41, welcher
am Ständer 14 befestigt ist, und zwar direkt in der Objektebene dieses Objektivs.
über einen innerhalb der Aufnahmekammer angeordneten, um 45° geneigten Spiegel 38
wird der Strahlengang hinter dem Objektiv 38 im rechten Winkel auf den Film 24 umgelenkt,
wobei durch geeignete Justierung von Spiegel 38 und Film 24 dafür gesorgt wird,
daß dieses die Zone 2 bzw. 3 darstellende Bild in richtiger Lage neben bzw. oberhalb
des die Zone 1 darstellenden und vom anderen Objektiv 32 projizierten Bildes plaziert
ist.
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Eine die Zonen 2 und 3 gleichzeitig repräsentierende Zusammenstellung
von Karten und Zetteln, deren Bilder gemeinsam vom Objektiv 33 aufgenommen werden,
ist beispielsweise in F i g. 4 schematisch dargestellt. Auf einem Papierstreifen
42 sind der Reihe nach untereinander alle Stichworte aufgeschrieben, die zum betreffenden
Informationskomplex gehören und welche die Zonen 2 der herauszustellenden Mikrokarteikarten
bilden sollen. Auf diesem Papierstreifen logt man einen Stapel entsprechender codierter
Karten 43, die jeweils an ihrem unteren Rande eine Reihe der erwähnten, in der späteren
Zone 3 erscheinenden Matrix aufweisen; das heißt, sie sind mit einer bestimmten
Kombination aus weißen (bzw. transparenten) und schwarzen (bzw. opaken) Vierecken
versehen. Indem man z. B. vier derartige vorbereitete Karten um jeweils die Höhe
einer Matrixzeile gegeneinander versetzt übereinanderstapelt (F i g. 9) und den
ganzen Stapel oberhalb des zugehörigen Stichworts auf dem Papierstreifen 42 anordnet,
erhält man auf einfache Weise die korrekte Zusammenstellung der die erwähnten Zonen
2 und 3 der Mikrokarteikarte bildenden Vorlagen.
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Der Papierstreifen 42 und der Kartenstapel 43 werden zwischen die
bereits erwähnte Platte 41 als Support und eine transparente, als Preßstempel dienende
Platte 44 geklemmt. Die transparente Platte 44 ist mit einer schwarzen Maske versehen,
welche
nur denjenigen Teil der Objekte frei läßt, der auf einer
bestimmten Mikrokarteiplatte aufgenommen werden soll, das heißt, daß eine Mikrokarteikartenserie
mit demselben Code in der Zone 3, aber natürlich unterschiedlichen Stichworten in
der Zone 2, auf einfache Weise hergestellt wird, indem nach jeder Aufnahme lediglich
der Papierstreifen 42 unter dem Kartenstapel um eine der Breite einer Zone 2 entsprechenden
Strecke verschoben wird, so daß das folgende Stichwort mit den Klarschriftreferenzen
zur nächsten Aufnahme erscheint.
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Jedes der beiden Objektive 32 und 33 ist mit einem Verschluß versehen,
der bei jeder Aufnahme geöffnet wird, wobei man vorzugsweise eine elektronische
Verschlußsteuerung derart verwendet, daß beide Verschlüsse gleichzeitig während
einer vorbestimmten Zeit geöffnet werden und nach Beendigung der Aufnahme der Film
24 um eine Bildlänge vorgeschoben wird.
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Der fertigbelichtete Film wird nach der Entwicklung mit bekannten
Vorrichtungen in die einzelnen, in F i g. 1 dargestellten Mikrokarteikarten zerschnitten.
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Wie in F i g. 2 dargestellt, kann die beschriebene Aufnahmevorrichtung
insgesamt auf das zu photographierende Dokument 35 gesetzt werden, was besonders
bei großen Schriftstücken, Zeitschriften, Büchern usw. die Aufnahme wesentlich erleichtert;
außerdem spielt die Dicke z. B. eines Buches, aus dem eine Seite als Information
auf eine Mikrokarteikarte übertragen werden soll, keine Rolle.