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Vorrichtung zum Einfalten der Verschlußlaschen von Faltkartons Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Einfalten der Verschlußlaschen eines
mittels eines Durchschubfaltkanals um einen oder mehrere Gegenstände gefalteten
Kartonzuschnitts.
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Bei Maschinen zum Herstellen, Füllen und Verschließen von Faltschachteln
ist es bereits bekannt, einen flachliegenden Zuschnitt sowie die zu verpakkenden
Gegenstände zusammen mittels eines Stempels durch einen Faltkanal hindurchzustoßen,
wobei der Zuschnitt U-förmig um den Gegenstand herumgelegt und in eine Verpackungszelle
eingesetzt wird.
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Zum Einfalten der insgesamt vier Verschlußlaschen werden, wie an sich
bekannt, sowohl hin- und hergehende oder schwenkbare Stechfalter oder auch Drehfaltwerkzeuge
benutzt, die in der Ebene der geschlossenen Laschen um parallele Achsen drehbar
gelagert und derart spiegelbildlich angeordnet sind, daß jeweils die beiden sich
gegenüberliegenden Stirnlaschen unmittelbar nacheinander eingeschlagen werden können.
Diese zuletzt genannte Verschlußart eignet sich insbesondere für eine hohe Packleistung,
wenn auch hierfür zu berücksichtigen ist, daß diese Leistung dadurch beeinträchtigt
wird, daß von den beiden verbleibenden Verschlußlaschen wenigstens eine durch ein
zusätzliches Faltwerkzeug umgelegt werden muß, während die eigentliche Schließlasche
beim Ausschieben der Packung umgelegt wird.
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Die Gesamtanordnung der verschiedenartigen Faltwerkzeuge ist damit
nicht nur aufwendig, kostspielig und störanfällig, sondern beeinträchtigt, wie bereits
oben erwähnt, auch die Packleistung erheblich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der genannten
Nachteile eine Vorrichtung zum Einfalten der Verschlußlaschen eines mittels eines
Durchschubfaltkanals um einen oder mehrere Gegenstände gefalteten Kartonzuschnitts
mit mehreren spiegelbildlich ausgebildeten und in der Ebene der geschlossenen Laschen
um parallele Achsen drehbaren Faltwerkzeugen zu schaffen, bei der außer diesen drehbaren
Faltwerkzeugen keine weiteren Faltorgane zum Schließen von insgesamt vier Verschlußlaschen
benötigt werden.
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Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Faltwerkzeuge
aus Faltplatten bestehen, die je mit einem nahe der Drehachse liegenden sektorförmigen
Faltteil zum Umfalten der gegenüberliegenden stirnseitigen Laschen und mit einem
weiter von der Achse abgesetzten zweiten Faltteil zum gemeinsamen Umfalten einer
längsseitigen Lasche sowie ferner mit einem die Längswand unterhalb der Längslasche
erfassenden Mitnehmer zum Anstoßen der teilweise geschlossenen Packung in
einen Ausstoßkanal
mit einer Faltplatte zum Umlegen der Schließlasche versehen sind.
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Diese drehbaren Faltplatten weisen somit während eines einmaligen
Umlaufs drei verschiedene Funktionen auf und zwar falten beide Faltplatten zunächst
gemeinsam die stirnseitige Lasche, dann beide je eine längsseitige Lasche um und
schließlich drücken die beiden Mitnehmer die Packung über eine Anschlagplatte, wobei
auch die Schließlasche umgelegt wird.
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Jede dieser drehbaren Faltplatten vereinigt insgesamt drei verschiedene
Faltorgane, die bei einer konstanten Drehbewegung nacheinander wirksam werden, wodurch
sich eine rationelle Ausnutzung im Sinn einer Verpackungshochleistung ergibt.
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Die Erfindung ist an Hand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Vorrichtung zum Herstellen, Füllen und Verschließen
von Packungen aus Kartonzuschnitten in Draufsicht, F i g. 2 den Faltkasten mit den
Verschließorganen in vergrößertem Maßstab im Längsschnitt nach der Linie 1141 in
F i g. 1, Fig. 3 bis 6 die Faltorgane in verschiedenen Bewegungsphasen.
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In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht der mit der bedruckten
Seite nach oben liegende Kartonzuschnitt 1 aus einem Mittelfeld 1 a, das von den
die Höhe der Packung bestimmenden Seitenfeldernib eingeschlossen wird. Die längsgehenden
Seitenfelderib sind außerdem mit kleinen Zungen 1 c versehen, die sich gegen die
stirnseitigen Felder 1 b anlegen und damit zur Verstärkung der Ecken
beitragen.
Schließlich weisen alle Seitenfelder 1 b noch je eine Bodenlasche auf, von denen
die beiden stirnseitigen Laschen 1 d und eine längsseitige Lasche 1 e die gleiche
Tiefe haben, während die zweite längsseitige Lasche als Schließlasche 11 im wesentlichen
der Größe des Mittelfeldes 1 a entspricht. Die durch Einfalten des Zuschnitts 1
hergestellte Verpackung dient zur Aufnahme von zwei nebeneinanderliegenden Gegenständen,
die aus plastischem Material bestehende und umhüllte Formstücke sein können. Die
Vorrichtung ist somit hervorragend geeignet, als letztes Glied einer Verpackungskette
einer Packmaschine zur Herstellung von Einzelpackungen unmittelbar nachgeschaltet
zu werden.
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Die Mittel zur Überführung der flachliegenden und bereits mit Rillenlinien
versehenen Kartonzuschnitte 1 können aus an sich bekannten Greiferzangen, Transportbändern
oder auch aus Vorzugswalzen bestehen.
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So kann der jeweils unterste in einem Stapel liegende Zuschnitt 1
mittels eines mit Saugnäpfchen 2 versehenen Schwenkarmes 3 dem Stapel entnommen
und einem taktläufigen Vorzugswalzenpaar4 übergeben werden. Von dort gelangt der
selbstverständlich korrekt geführte Zuschnitt 1 zwischen ein Förderwakenpaar 5,
bei dem die Welle der unteren Walze seitlich eine schmale Leimscheibe 6 trägt, die
an der Umfangsfläche von einem Schöpfrad 7 einen Klebstoffauftrag erhält. Hierdurch
erhält der Zuschnitt 1 eine Fassonbeleimung an der Innenfläche der Schlußlasche
1 f. Von hier aus wird der Zuschnitt 1 mittels eines weiteren Förderwalzenpaares
8 in eine durch Anschläge fixierte Stellung zwischen einem Faltkasten 9 und einem
Stempel 10 vorgebracht. Dabei besteht zwischen der Arbeitsfläche des Stempels 10
und dem immer noch flachliegenden Zuschnitt 1 ein gewisser Abstand, der im wesentlichen
durch die Höhe der verpackten Formstücke 11 ausgefüllt wird.
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Die aus einem plastischen Stoff bestehenden und von Hüllblattfolien
umgebenen Formstücke 11 werden vom Abtransport der Dosier- und Packmaschine über
eine Zuführrinne 12 direkt in die Kartoniermaschine geleitet, wobei sie paarweise
auf die Arbeitsfläche des Stempels 10 geschoben werden. Die beiden Längsseiten des
Stempels 10 sind durch dünne Stützbleche 13 flankiert, die fest mit dem Stempel
10 verbunden sind und deren Oberkante mit der Oberkante der Formstücke 11 abschließt.
Ferner besteht noch ein stirnseitiger Anschlag 14 außerhalb des Stempels 10 durch
den der exakte Sitz der Form stücke 11 auf dem Stempel 10 sichergestellt ist. Beim
Hochgehen des StempelslO nimmt dieser den Zuschnitt 1 mit und schiebt ihn durch
den Faltkanal 9 a des Faltkastens 9 hindurch. Dabei werden vor dem Umlegen der Seitenfelder
1 b nebst den Laschen 1 d, 1 e und 1 f zunächst die Zungen 1 c durch vier vorstehende
Kanten 9 b am Faltkasten vorgefaltet, so daß sie sich beim nachfolgenden Umlegen
der Seitenfelder 1 b von innen gegen diese anlegen. Die dünnen Stützbleche 13 gewährleisten
nicht nur ein scharfkantiges Umlegen der Seitenfelder 1 b, sondern schützen auch
die Formstücke 11 vor jeglicher Deformierung beim Passieren des Faltkanals 9 a.
In Verlängerung des Faltkanals 9 a befindet sich eine Begrenzungsplatte 15, deren
Abstand zur Oberkante des Faltkastens 9 so bemessen ist, daß sowohl die Höhe der
Packung als auch die zum Verschließen derselben dienenden Schließwerkzeuge darin
untergebracht werden können.
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Aus einem nicht dargestellten Antrieb ragen zwei senkrecht nach unten
gerichtete Drehachsen 16 heraus, die beiderseits der Fackungsstimseiten angeordnet
sind. Das untere Ende dieser Drehachse 16 ist mit je einer Faltplatte 17 besetzt.
Die Platte 17 besteht im wesentlichen aus der auf der Drehachse 16 aufgeschobenen
Büchse 17 a und einer rechtwinklig dazu abgebogenen Plattforml7b, die aus einem
sektorförmigen Faltteil 17 c und einem weiter von der Achse abgesetzten zweiten
Faltteil 17 d und einem Mitnehmer 18 besteht. Der sektorförmige Faltteil 17c liegt
der Drehachse 16 näher als der ballig ausgebildete Faltteil 17 d, der seinerseits
den Mitnehmer 18 trägt.
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Gemäß F i g. 3 der Zeichnung haben die Faltplatten 17 gerade die
Ausgangsstellung erreicht, in der sie mit der Vorderkante ihrer Faltteile 17 c die
beiden stirnseitigen Laschen 1 d erfassen und im Verlauf der gestrichelt gezeichneten
Schwenkbewegung flach gegen die Formstücke 11 umlegen. Mit Beginn dieser Schwenkbewegung
werden somit die Formstücke 11 und damit auch die Kartonhülle festgehalten, so daß
nunmehr der Stempel 10 mit den Stützblechen 13 nach unten abgezogen werden kann,
ohne daß die Gefahr einer versehentlichen Mitnahme der Pakkungsteile besteht.
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Die Position gemäß F i g. 4 zeigt die Faltteile 17c mit der vollen
Anlage an der stirnseitigen Lasche 1 d.
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Dabei sind bereits die balligen Faltteile 17 d bis über die Ecken
der längsseitigen Lasche 1 e vorgerückt, so daß letztere bis die gestrichelte Position
des rechts dargestellten Faltteiles 17 d erreicht ist, ebenfalls umgelegt worden
ist. Die Arbeit der Faltplatten erfordert eine besondere Fixierung der Packung 20
gegen die Faltrichtung. Hierzu dient ein Anschlag 19, der solange die Packung 20
festhält, bis die drei Laschen 1 d und 1 e umgelegt worden sind. Ist die gestrichelte
Stellung gemäß F i g. 4 rechts erreicht, wird der Anschlag 19 nach unten bewegt,
so daß die bereits an der längsseitigen Paketkante anliegenden Mitnehmer 18 die
Packung 20 über eine Wegstrecke 21 vor sich herschieben können.
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In F i g. 6 ist der zu diesem Zweck von den Mitnehmern 18 beschriebene
Kreisbogen und die dabei von der Packung 20 zurückgelegte Wegstrecke 21 deutlich
zu erkennen.
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Zu Beginn der sogenannten Ausstoßbewegung ist die Packung 20 bis
auf die Schließlasche 1 f geschlossen. Die Packung 20 wird in einen aus einer Faltplatte
22, einer Deckplatte 23 und zwei Seitenwänden begrenzten Ausstoßkanal 24 hindurchgeschoben,
dessen lichte Weite im wesentlichen dem Längsschnitt der Packung 20 entspricht.
Dabei wird die noch nach unten hängende Schließlasche 1 f durch die Faltplatte 22
umgelegt, wobei der Klebstoffauftrag sich mit der längsseitigen Lasche 1 e verbindet.
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Nachdem die Faltplatten 17 mit dem Mitnehmer 18 aus dem Bereich des
Faltkastens 9 herausgeschwenkt sind, kann - wie Fig. 5 zeigt - der Stempel 10 mit
den nächsten beiden Formstücken 11 und einem Zuschnitt 1 den Faltkanal 9 a nach
oben durchstoßen, so daß die Faltplatten mit der zweiten Umdrehung das Verschließen
der nächsten Packung beginnen können. Die auf eine Hochleistung ausgerichtete rationelle
Ausnutzung dieser Faltorgane ist nur dadurch möglich, weil sie zu einem einzigen
Organ vereinigt sind, welches nur mit einer Bewegung ausgestattet ist.