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Druck- oder Vervielfältigungsmaschine mit programmgesteuertem Verteiler
für Papierbogen Die Erfindung betrifft eine Druck- oder Vervielfältigungsmaschine
mit einem durch bewegten Aufzeichnungsträger programmgesteuerten Verteiler zur Weiterleitung
der bedruckten und aufeinanderfolgend abgegebenen Papierbogen in eine Anzahl von
an der Ausgabeseite der Maschine schrittweise vorbeiführbaren Ablagefächern, wobei
die Verweildauer eines Ablagefaches jeweils entsprechend der Anzahl aufzunehmender
Papierbogen einem oder einem ganzzahligen Vielfachen eines Arbeitstaktes der Maschine
entspricht und mittels des an zumindest einem zugeordneten Fühler synchron mit den
Arbeitstakten der Maschine vorbeilaufenden Aufzeichnungsträgers programmierbar ist.
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Es sind bereits Druck- oder Vervielfältigungsmaschinen der erwähnten
Art nach der französischen Patentschrift 1 295 078 bekannt, welche infolge entsprechender
Auslegung zur Ablage lediglich einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Papierbogen
pro Ablagefach bestimmt sind.
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Häufig stellt sich in der Praxis die Aufgabe, einem Teil der Ablagefächer
je eine verhältnismäßig große Anzahl von Papierbogen zuzuleiten, während an den
Rest der Ablagefächer jeweils eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Papierbogen
abzugeben ist. Gemäß der bekannten Vorrichtung muß hierbei jedem einzelnen Papierbogen,
welcher in irgendeinem Ablagefach untergebracht werden soll, ein eigener Vorschubschritt
des Aufzeichnungsträgers zugeordnet werden. Dies ist in denjenigen Fällen durchaus
tragbar, wenn beispielsweise in jedem Ablagefach bis zu maximal zehn Blatt unterzubringen
sind. Ungünstiger werden indessen die Verhältnisse, wenn beispielsweise bei einer
Gesamtheit von zehn Ablagefächern in neun Ablagefächern zwischen einem und fünf
Blatt unterzubringen sind, während einem weiteren Ablagefach meist zwischen 50 und
500 Blatt zuzuführen sind. Im letzteren Fall müßte der bewegliche Aufzeichnungsträger
eine sehr große Länge aufweisen, obgleich ein großer Teil der zur Verfügung stehenden
Aufzeichnungsfiäche lediglich dazu dient, einen bestimmten Betriebsvorgang, nämlich
die Einbringung eines Papierbogens in ein und dasselbe Ablagefach, zu steuern.
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Zweck der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer demgegenüber
verbesserten Vorrichtung, bei welcher die erforderliche Gesamtlänge des Aufzeichnungsträgers
gegenüber dem Stand der Technik wesentlich verringert werden kann, wenn bei einem
bestimmten Anwendungsfall in einem oder mehreren oder allen der Ablagefächer große
Blattzahlen unterzubringen sind. Erreicht wird dies im wesentlichen durch zumindest
einen von Hand auf eine gewünschte Blattzahl einstellbaren, zumindest einem Ablagefach
zugeordneten und bei dessen Auftreten an der Ausgabeseite der Maschine seitens des
Aufzeichnungsträgers einzuschaltenden Zähler nebst einem von diesem gesteuerten
Unterbrecher zur Stillsetzung des Vorschubes des Aufzeichnungsträgers bis zum Ablegen
der gewünschten Blattzahl in dem betreffenden Ablagefach.
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Die Erfindung ist nachstehend an Hand der Zeichnung näher erläutert,
welche ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in schematischer
Blockschaltbilddarstellung zeigt.
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Gemäß der Zeichnung werden von einer Druck-oder Vervielfältigungsmaschine
1, welche einen Blattstapel 2 aufnimmt, aufeinanderfolgend Papierbogen in eine Anzahl
von an der Ausgabeseite der Maschine 1 schrittweise vorbeiführbaren Ablagefächern
I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII abgegeben, welche sektorförmig in einem schrittweise
zu drehenden Rad 3 untergebracht sind. Das Rad 3 steht über eine Welle 4 mit einem
Kraftantrieb 5 in Verbindung, welcher von einer Steuereinheit 6 gesteuert wird.
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Einem bewegten Aufzeichnungsträger 7 sind Abtastköpfe 8 a, 8 b, 8c
zugeordnet, welche an die Steuereinheit 6 ein Vorschubsignal bzw. ein Rückstellsignal
für das Rad 3 bzw. ein Einschaltsignal für einen von Hand einzustellenden Zähler
9 a bzw. 9 b abgeben.
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Die Steuereinheit 6 bewirkt hierbei eine Synchronisierung zwischen
der Maschine 1 und dem Rad 3 in der Weise, daß die Verweildauer eines der Ablage-
fächerI,
II, III, IV, V, VI, VII, VIII, jeweils entsprechend der Anzahl aufzunehmender Papierbogen,
einem Arbeitstakt oder einem ganzzahligen Vielfachen eines Arbeitstaktes der Maschine
1 entspricht.
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Die Vorschubgeschwindigkeit des Aufzeichnungsträgers 7 ist mit den
Arbeitstakten der Maschine 1 synchronisiert, wobei der Aufzeichnungsträger eine
Programmierung der Anzahl der in jedes der Ablagefächer I bis VIII einzubringenden
Papierbogen bewirkt.
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Zur Erläuterung der Wirkungsweise der Vorrichtung sei angenommen,
daß in die Ablagefächer I, II, IV bis VI und VIII jeweils verhältnismäßig geringe
Blattzahlen zwischen einem und fünf Papierbogen, in die Ablagefächer III und VII
hingegen verhältnismäßig viele Papierbogen (beispielsweise Blattzahlen von mehr
als 100 Stück) abzugeben seien.
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In diesem Fall wird der Aufzeichnungsträger 7 so programmiert, daß
auf einer mit dem Abfühlkopf 8 a zusammenwirkenden Spur für jeden einzelnen in einem
der Fächer I, II, IV bis VI, VIII abzulegenden Papierbogen ein besonderer Fortschaltschritt
eingespeichert wird, welcher zwei verschiedene Werte aufweisen kann, je nachdem,
ob nach Abgabe eines Papierbogens an eines der vorangehend genannten Ablagefächer
lediglich die Maschine 1 einen Arbeitstakt ausführen soll oder ob zusätzlich das
Rad 3 durch den Kraftantrieb 5 um eine Achteidrehung weitergedreht werden soll.
Sind beispielsweise in dem Ablagefach 1 vier Papierbogen abzulegen, so nimmt der
Abfühlkopf 8 a drei Signale der ersten und danach ein Signal der zweiten Kategorie
auf, was bewirkt, daß nach Abgabe des vierten Blattes durch die Maschine 1 das Rad
3 eine Achteldrehung im Gegenuhrzeigersinn ausführt, so daß sich danach das Ablagefach
II an der Ausgabestelle der Maschine 1 befindet. Eine ähnliche Wirkungsweise ergibt
sich auch für die Ablagefächer II, IV bis VI, VIII.
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An derjenigen Stelle der dem Abfühlkopf 8 a zugeordneten Spur des
Aufzeichnungsträgers 7, welche den Ablagefächern III und VII zugeordnet ist, erscheint
zusätzlich zu einer dem Abfühlkopf 8 a zugeordneten Information der ersten Kategorie
(derzufolge das Rad 3 im Stillstand verbleibt) auf einer dem Abfühlkopfsc zugeordneten
Spur eine weitere Information, welche über den Abfühlkopf 8 c eine Verbindung eines
der Zähler 9 a, 9 b mit der Steuereinheit 6 bewirkt. Es sei angenommen, daß der
Zähler 9 a dem Ablagefach III und der Zähler 9 b dem Ablagefach VII zugeordnet sei
und daß ferner in dem Ablagefach III 130 Papierbogen und in dem Ablagefach VII 180
Papierbogen abzulegen seien. In diesem Fall ist der Zähler 9 a auf 130 Blatt und
der Zähler 9b auf 180 Blatt eingestellt. Diese in den AblagefächernIII und VII abzulegenden
Blattzahlen sind erfindungsgemäß nicht in dem Aufzeichnungsträger 7 gespeichert,
und es ist infolgedessen sowohl dem Ablagefach III als auch dem Ablagefach VII jeweils
nur ein einziger Schaltschritt des Aufzeichnungsträgers 7 zugeordnet.
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Hat also die Steuereinheit 6 in einer bestimmten Vorschubstellung
des Aufzeichnungsträgers 7 gleichzeitig ein Signal von den Abfühlköpfen 8 a, 8c
aufgenommen, so wird vorläufig der weitere Vorschub des Aufzeichnungsträgers 7 stillgesetzt,
und es erfolgt nunmehr bei gleichzeitigem Stillstand des Rades 3 die Abgabe einer
an dem betreffenden Zähler 9 a bzw. 9b eingestellten Blattzahl in das betreffende
Ablagefach
III bzw. VII. Hat der Zähler seine Nullstellung erreicht, was bedeutet, daß die
voreingestellte Blattzahl in das betreffende Ablagefach II bzw. VII abgegeben wurde,
so wird von dem Zähler ein Ausgangssignal an die Steuereinheit 6 abgegeben, welches
bewirkt, daß der Vorschub des Aufzeichnungsträgers 7 wiederum eingeschaltet wird.
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Ist in dem Ablagefach VII die an dem Zähler 9 b eingestellte Blattzahl
abgelegt, so läuft die Ablage von Papierbogen in dem Ablagefach VIII wiederum, wie
vorangehend beschrieben, unter ausschließlicher Steuerung des Aufzeichnungsträgers
7 ab. Hat das Rad 3 eine volle Umdrehung durchgeführt, so erfolgt selbsttätig eine
Stillsetzung der Maschine 1.
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Soll bei gewissen Anwendungsfällen lediglich ein Teil der AblagefächerI
bis VIII zur Ablage von Papierbogen ausgenutzt werden, so erfolgt die Programmierung
zweckmäßig derart, daß zur Ablage das erste und unmittelbar aufeinanderfolgende
Ablagefächer ausgenutzt werden, während die nicht ausgenutzten Ablagefächer ebenfalls
eine zusammenhängende Gruppe bilden. Sollen beispielssweise im vorliegenden Fall
lediglich sieben Ablagefächer ausgenutzt werden, so bleibt das Ablagefach VIII zweckmäßig
frei.
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Um bei lediglich teilweiser Ausnutzung der in dem Rad 3 vorgesehenen
Ablagefächer I bis VIII die nicht ausgenutzten Ablagefächer, im vorliegenden Fall
beispielsweise das Ablagefach VIII, zu überlaufen, ist auf dem Aufzeichnungsträger
7 dem Abfühlkopf 8 b eine besondere Spur zugeordnet, welche nach Füllung des letzten
auszunutzenden Ablagefaches, im vorliegenden Fall das Ablagefach VII, an die Steuereinheit
6 ein Fortschaltsignal abgibt, so daß das Ablagefach VIII überlaufen wird. Weist
das Rad 3 mehr als acht Ablagefächer auf, beispielsweise zwölf Ablagefächer, so
würden im vorliegenden Fall das achte bis einschließlich des zwölften Ablagefaches
überlaufen werden.
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Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung kann auch derart abgewandelt
werden, daß jedem der Ablagefächer I bis VIII ein eigener Zähler fest zugeordnet
ist. Eine derartige Anordnung empfiehlt sich dann, wenn in jedem der Ablagefächer
I bis VIII eine verhältnismäßig große Blattzahl abzulegen ist.
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Gemäß einer anderen Ausbildungsform der in der Zeichnung veranschaulichten
Vorrichtung ist einerseits die Anzahl der Zähler 9 geringer als die Anzahl der Ablagefächer
1 bis VIII, jedoch ist andererseits zumindest einer der Zähler mehreren Ablagefächern
gleichzeitig fest zugeordnet. Dies ergibt den Vorteil einer Einsparung von Zählern,
wenn bei einer die Anzahl der Zähler übersteigenden Anzahl von Ablagefächern verhältnismäßig
hohe Blattzahlen abzulegen sind.
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Sind beispielsweise bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel
in den Ablagefächern I, III, VII, VIII verhältnismäßig hohe Blattzahlen von jeweils
über 100 Papierbogen abzulegen, so könnte der Zähler 9 a den Ablagefächem 1, VII,
und der Zähler 9 b den Ablagefächern III und VIII zugeordnet sein. Der einem Ablagefach
zugeordnete Zähler wird dann jeweils durch Erscheinen einer entsprechenden Information
auf der dem Abfühlkopf 8 b zugeordneten Spur des Aufzeichnungsträgers 7 »aufgerufen«.
Allerdings muß hierbei, wenn ein Zähler 9 die Abgabe der entsprechenden Blattzahl
an das erste zugeordnete Ablagefach veranlaßt hat, von Hand auf die in dem
zweiten
zugeordneten Ablagefach abzulegende Anzahl von Papierbogen eingestellt werden, bevor
das Rad 3 dieses Ablagefach gegen die Maschine 1 zur Ausrichtung gebracht hat. Sind
beispielsweise in dem Ablagefach I 100 Papierbogen und in dem Ablagefach VII 180
Papierbogen abzulegen, so wird der Zähler 9a zuerst auf die Zahl 100 eingestellt.
Alsdann erfolgt eine Abgabe von 100 Papierbogen an das Ablagefach 1. Danach erfolgt
eine Weiterschaltung auf die Ablagefächer II-VI, wobei voraussetzungsgemäß das Ablagefach
III unter der Steuerung des Zählers 96 Papierbogen zugeführt erhält.
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Nach der Füllung des Ablagefaches 1 und vor Erscheinen des Ablagefaches
VII an der Ausgabeseite der Maschine 1 ist nunmehr der Zähler 9a auf die Blattzahl
180 einzustellen. In analoger Weise müßte der Zähler 9b nach Füllung des Ablagefaches
III und vor dem Erscheinen des Ablagefaches VIII an der Ausgabeseite der Maschine
1 erneut eingestellt werden, und zwar auf die in dem Ablagefach VIII unterzubringende
Blattzahl.
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Die erfindungsgemäße Anordnung ist nicht auf die in der Zeichnung
dargestellte Anzahl von Ablagefächern beschränkt, sondern es kann vielmehr deren
Anzahl bei Inkaufnahme entsprechender Abmessungen beliebig hoch gewählt werden,
so daß jedem praktischen Anwendungszweck genügt werden kann.
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Dies gilt auch für die Anzahl der den Ablagefächern zugeordneten Zähler
9.