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DE112010002091T5 - Verfahren und Vorrichtung zum Asphaltieren einer Oberfläche, in der ein Schacht vorhanden ist - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Asphaltieren einer Oberfläche, in der ein Schacht vorhanden ist Download PDF

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DE112010002091T5
DE112010002091T5 DE112010002091T DE112010002091T DE112010002091T5 DE 112010002091 T5 DE112010002091 T5 DE 112010002091T5 DE 112010002091 T DE112010002091 T DE 112010002091T DE 112010002091 T DE112010002091 T DE 112010002091T DE 112010002091 T5 DE112010002091 T5 DE 112010002091T5
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DE
Germany
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manhole frame
asphalt
support
manhole
height
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE112010002091T
Other languages
English (en)
Inventor
Marcel Oonk
Gerben Johan Heideman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WELL LIFTER ENGINEERING BV
Original Assignee
WELL LIFTER ENGINEERING BV
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Filing date
Publication date
Application filed by WELL LIFTER ENGINEERING BV filed Critical WELL LIFTER ENGINEERING BV
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    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C23/00Auxiliary devices or arrangements for constructing, repairing, reconditioning, or taking-up road or like surfaces
    • E01C23/06Devices or arrangements for working the finished surface; Devices for repairing or reconditioning the surface of damaged paving; Recycling in place or on the road
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
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    • B66F19/00Hoisting, lifting, hauling or pushing, not otherwise provided for
    • B66F19/005Lifting devices for manhole covers
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D29/00Independent underground or underwater structures; Retaining walls
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Asphaltieren einer Oberfläche, in der wenigstens ein Schacht vorgesehen ist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: a) in dem wenigstens einen Schacht wird ein Schachtrahmen installiert, b) der wenigstens eine Schacht wird abgedeckt, c) unter Verwendung einer Asphaltmaschine wird eine Asphaltschicht einer bestimmten Höhe über die zu asphaltierende Oberfläche gelegt, und d) der wenigstens eine Schacht wird zugänglich gemacht, wobei der Schachtrahmen so angehoben wird, dass seine Höhe an die gelegte oder zu legende Asphaltschicht angepasst wird, wobei vor Schritt b) ein Schachtrahmen für den wenigstens einen Schacht bereitgestellt wird, der sich höchstens bis zu der bestimmten Höhe der oberhalb der zu asphaltierenden Oberfläche zu legenden Schicht Asphalt erstreckt, und wobei eine höhenverstellbare Stützvorrichtung verwendet wird, die sich während des Anhebens des Schachtrahmens am Boden des Schachts abstützt, um den Schachtrahmen zumindest während dieser angehoben wird abzustützen. Die Erfindung betrifft ferner eine Stützvorrichtung zur Verwendung bei einem solchen Verfahren.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft nach einem ersten Aspekt ein Verfahren zum Asphaltieren einer Oberfläche, in der wenigstens ein Schacht vorgesehen ist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
    • a) in dem wenigstens einen Schacht wird ein Schachtrahmen installiert,
    • b) der wenigstens eine Schacht wird abgedeckt,
    • c) unter Verwendung einer Asphaltmaschine wird eine Asphaltschicht einer bestimmten Höhe über die zu asphaltierende Oberfläche gelegt, und
    • d) der wenigstens eine Schacht wird zugänglich gemacht,
    wobei der Schachtrahmen so angehoben wird, dass seine Höhe an die gelegte oder zu legende Asphaltschicht angepasst wird.
  • Der Schachtrahmen kann ein temporärer Rahmen oder ein dauerhafter Schachtrahmen (bzw. ein Teil davon) sein. Der Schachtrahmen kann mit einer Abdeckung versehen sein, wobei in diesem Fall die Anbringung des Schachtrahmens nämlich gleichzeitig mit Schritt b) erfolgt.
  • Bei einem bekannten Verfahren zum Asphaltieren einer Fahrbahndecke, in der ein Schacht vorgesehen ist, beispielsweise für den Ablauf von Regenwasser, wird über den Schacht eine Stahlplatte auf den Untergrund gelegt. Daraufhin wird eine Schicht Schotter als Substratschicht für anschließend zu legenden Asphalt aufgebracht. Die Stahlplatte wird dann mittels eines Metalldetektors aufgefunden und freigelegt, indem der Schotter von der Stahlplatte weggeschaufelt wird, woraufhin die Stahlplatte entfernt wird. Anschließend wird ein mit einem nach unten verlängerten Schaft versehener Schachtrahmen in dem Schacht angeordnet und von Hand so eingestellt, dass er in einem gewünschten Maß über die Schicht Schotter hervorsteht, woraufhin eine vorläufige oder endgültige Abdeckung auf den Schachtrahmen gelegt wird. Daran anschließend wird eine Schicht Asphalt mittels eines Asphaltiergeräts oder einer Asphaltmaschine über die Schicht Schotter gelegt, woraufhin die Schicht Asphalt einer Nachbehandlung, zum Beispiel Walzen, unterzogen werden kann. Da der Schachtrahmen und die Abdeckung im Asphalt schwimmen, wird der Schachtrahmen zusammen mit der Oberseite des Asphalts beim Walzen des Asphalts niedergedrückt, und die beiden bleiben zueinander ausgerichtet. Üblicherweise ist eine Fahrbahndecke aus einer Reihe von Asphaltschichten aufgebaut. Bevor eine zweite (bzw. nächste) Asphaltschicht bereitgestellt wird, wird der Asphalt, der den Außenrand des Schachtes umgibt, von Hand entfernt, um den Schachtrahmen wieder auf die gewünschte Höhe anzuheben, zum Beispiel indem er mittels eines Krans hochgezogen wird. Wenn der Schachtrahmen nachgestellt ist, wird der Raum zwischen der bereits vorhandenen Schicht Asphalt und dem Außenrand des Schachts von Hand mit Asphalt gefüllt und der Schachtrahmen unter Verwendung von Asphalt, der ebenfalls von Hand bereitgestellt wird, auf der eingestellten Höhe festgelegt. Dann kann die nächste Schicht Asphalt mittels einer Asphaltmaschine vorgesehen werden. Dieses Verfahren wird für jede folgende Schicht Asphalt wiederholt.
  • Das bekannte Verfahren ist sehr aufwändig. Bei jeder neuen Schicht Asphalt, ganz gleich wie viele Schichten bereits vorgesehen sind, muss der Asphalt von der zuvor gelegten Schicht Asphalt, die den Schachtrahmen umgibt, entfernt werden, in manchen Fällen vom oberen Rand des Schachtrahmens bis hinunter zur Schotterschicht, um den Schachtrahmen freizulegen, damit er hochgezogen werden kann. Dies muss mit der erforderlichen Sorgfalt geschehen, und häufig wird ein Teil des Asphalts, der den Schachtrahmen umgibt, zusammen mit dem Schachtrahmen von der Straße hochgezogen. Außerdem ist die Qualität der Asphaltschicht, die den Schachtrahmen umgibt, aufgrund der Tatsache, dass der Asphalt von dem Raum, der den Schachtrahmen umgibt, wiederholt weggeräumt wird, und der Raum von Hand wieder mit Asphalt gefüllt wird, verhältnismäßig gering.
  • Dementsprechend besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Verfahren zu schaffen, wie es im einleitenden Absatz beschrieben ist, das weniger aufwändig ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine höhenverstellbare Stützvorrichtung verwendet wird, die sich während des Anhebens des Schachtrahmens am Boden des Schachts abstützt, um den Schachtrahmen zumindest während dieser angehoben wird abzustützen. Bei dem bekannten Verfahren besteht die Gefahr, dass der Schachtrahmen in den Schacht fällt, wenn der Schachtrahmen freigelegt wird, bevor er angehoben wird. Bei dem bekannten Verfahren besteht die Möglichkeit, dass der Asphalt während des oben genannten Anhebens beschädigt wird, wenn der Schachtrahmen unzureichend freigelegt wird und/oder eine unzureichend gesteuerte Zugkraft mittels eines Krans darauf ausgeübt wird. Diese Nachteile werden durch die Erfindung beseitigt. Indem vor und während des Anhebevorgangs eine Stützvorrichtung verwendet wird, die unter der anzuhebenden Umfangswand angeordnet wird und die Umfangswand während des Anhebevorgangs weiterhin stützt, kann der Schachtrahmen vor allem nicht in den Schacht fallen. Zweitens kann mittels der Stützvorrichtung eine kontrollierte Kraft auf den Schachtrahmen ausgeübt werden, und zwar derart, dass der Schachtrahmen stets die gewünschte Ausrichtung beibehält, wobei die Ausrichtung durch die Stützvorrichtung sichergestellt wird. Da die Stützvorrichtung an einem Boden des Schachts abgestützt ist, kann sich vom Boden aus eine große Kraft ausbilden, und die Stützvorrichtung, die wenigstens weitgehend innerhalb des Schachts angeordnet ist, stört den Asphaltierungsvorgang kaum, wenn überhaupt. Die Hebekraft kann somit kontrolliert und entsprechend über den Schachtrahmen verteilt auf diesen aufgebracht werden, wobei dies im Gegensatz zu dem bekannten Verfahren steht, bei dem ein Kran zum Einsatz kommt. Während der Schachtrahmen anschließend von der Stützvorrichtung in der richtigen Position gehalten wird, kann der Schachtrahmen mittels von Hand bereitgestelltem Asphalt in dieser Position relativ zum Untergrund festgelegt werden. Die Stützvorrichtung kann vor dem Asphaltierungsvorgang entfernt werden, um zu verhindern, dass sie während des Asphaltierens mittels der Asphaltmaschine oder während des Walzens der neuen Asphaltschicht beschädigt wird.
  • Aus der US 5 435 662 A ist ein Verfahren zum Asphaltieren einer Fahrbahndecke, die mit einer Schachtabdeckung versehen ist, bekannt, wobei eine Markierungsvorrichtung verwendet wird, die die Position beispielsweise einer Schachtabdeckung in einer neu gelegten Asphaltschicht markieren kann. Nach dem Asphaltierungsvorgang kann eine mit der Markierungsvorrichtung versehene Schachtabdeckung leicht mittels der Markierungsvorrichtung aufgefunden werden. Der Asphalt kann dann so von der Schachtabdeckung entfernt werden, dass die Schachtabdeckung freigelegt wird, was es ermöglicht, ein darunter angeordnetes zylindrisches Element zu verstellen.
  • In der DE 20 2008 013 095 U1 ist eine Justiervorrichtung zum Justieren der Einbauhöhe von Schachtwänden bei asphaltierten Fahrbahnen beschrieben. Die Justiervorrichtung soll mit ihren Füßen auf die Fahrbahndecke gestellt werden, um anschließend eine Abdeckung für die Schachtwand zu justieren, indem die Abdeckung hochgezogen wird. Bei dieser Vorrichtung muss die Abdeckung freigelegt werden, bevor sie justiert wird, weil die Justiervorrichtung von oben an der Abdeckung angreift. Darüber hinaus scheint die Justiervorrichtung verhältnismäßig leicht gebaut zu sein, da die Vorrichtung nur zur Justierung einer Abdeckung geeignet zu sein braucht. Die Vorrichtung ist nicht dazu geeignet, einen Schachtrahmen durch eine Schicht Asphalt hochzuschieben.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung wird der Schachtrahmen vor Schritt c) angehoben. Somit kann der Schachtrahmen vor dem Asphaltierungsvorgang auf annähernd die richtige Höhe angehoben werden, wie mit Bezug auf das bekannte Verfahren erläutert, wobei der Unterschied darin besteht, dass eine Stützvorrichtung es ermöglicht, den Schachtrahmen auf sehr kontrollierte Weise allmählich anzuheben.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der Schachtrahmen nach Schritt d), aber vor dem Walzen der Asphaltschicht oder wenigstens vor dem Walzen des Teils der Asphaltschicht, in dem der Schachtrahmen liegt, angehoben. Die Asphaltschicht wird in diesem Fall über den gesamten Schachtrahmen gelegt. Der Schachtrahmen kann anschließend weitgehend von Asphalt befreit werden, so dass die Verstelleinrichtungen für die Höhenverstellung erreicht werden können und der Schachtrahmen mittels der Stützvorrichtung bis oberhalb der neu gelegten Asphaltschicht ”durch den Asphalt” hochgeschoben wird. Bei einer Endbearbeitung wird die Asphaltschicht gewalzt, wodurch der obere Rand des Schachtrahmens auf den Asphalt ausgerichtet wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die Schritte b) bis d) mehrmals wiederholt, damit eine Fahrbahndecke entsteht, die aus mehreren Schichten Asphalt besteht, wobei der Schachtrahmen jedes Mal nach einem vorhergehenden Asphaltierungsschritt erhöht wird. Der Schachtrahmen kann zum Beispiel mittels der Stützeinrichtungen auf einer höheren Ebene positioniert werden, nachdem eine Schicht Asphalt gelegt worden ist. Alternativ dazu kann für die vorhergehende Schicht Asphalt ein neuer Umfangswandabschnitt oben auf den Schachtrahmen gelegt werden.
  • Um zu verhindern, dass die Stützeinrichtungen als Folge von Kräften, die während des Asphaltierungsvorgangs auf den Untergrund ausgeübt werden, an der Stützvorrichtung Schäden hervorrufen, ist es von Vorteil, wenn die von der Stützvorrichtung bereitgestellte Abstützung vor Schritt b) entfernt wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft nach einem zweiten Aspekt eine Stützvorrichtung für einen Schachtrahmen zur Verwendung bei dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung, wobei die Stützvorrichtung einen Fuß, mit dem die Stützvorrichtung im Gebrauch an einem Boden eines Schachts abgestützt ist, und Stützeinrichtungen umfasst, die von dem Fuß abgestützt sind und im Gebrauch den Schachtrahmen abstützen, während Höheneinstelleinrichtungen vorgesehen sind, mit denen die gewünschte Höhe der Stützeinrichtungen für den Schachtrahmen eingestellt wird. Die Höheneinstelleinrichtungen können mechanische Höheneinstelleinrichtungen wie zum Beispiel eine Spindel umfassen. Die Höheneinstelleinrichtungen können als Alternative hydraulische oder pneumatische Einstelleinrichtungen umfassen. Es ist in diesem Fall vorteilhaft, wenn die Einstelleinrichtungen zur stufenlosen Einstellung der Höhe des Schachtrahmens geeignet sind. Wie bereits weiter oben angedeutet, wird die gewünschte Höhe des Schachtrahmens unter anderen Faktoren von der Höhe der zu legenden Asphaltschicht bestimmt.
  • Vorzugsweise sind Ausrichtungseinstellmittel vorgesehen, mit denen die Ausrichtung des Schachtrahmens relativ zur Horizontalen eingestellt wird. Der Schachtrahmen erstreckt sich vorzugsweise senkrecht zur endgültigen Fahrbahndecke an der Stelle des wenigstens einen Schachtes. Es besteht eine Möglichkeit, dass die Fahrbahndecke lokal exakt horizontal ausgerichtet ist, aber normalerweise ist dies nicht der Fall. In der Regel werden Straßen konvex gebaut, um einen angemessenen Ablauf von Regenwasser zur Seite der Fahrbahndecke zu bewirken. Außerdem ist eine Straße selbst eventuell in einem bestimmten Winkel ausgerichtet. In beiden Fällen ist es vorzuziehen, wenn der Schachtrahmen in einem Winkel ausgerichtet ist, der dem lokalen Ausrichtungswinkel der Fahrbahndecke relativ zur Vertikalen entspricht. Die Stützvorrichtung kann drei Auflagepunkte bereitstellen, auf denen der Schachtrahmen positioniert werden kann. Drei Auflagepunkte bieten eine stabile Auflagefläche. Wenn ein oder mehrere Auflagepunkte einzeln in der Höhe verstellbar sind, ist es möglich, die Ausrichtung des Schachtrahmens auf diese Weise einzustellen. Eine Schachtabdeckung, die auf dem Schachtrahmen anzuordnen ist, kann in diesem Fall bündig mit der Fahrbahndecke auf den Schachtrahmen gelegt werden.
  • Damit die Stützvorrichtung nicht von einer Asphaltmaschine und/oder einer Walze beschädigt wird, die über den Schachtrahmen fährt, während der Schachtrahmen von der Stützvorrichtung abgestützt wird, sind vorzugsweise Anzeigeeinrichtungen vorgesehen, die sich bis oberhalb der zu asphaltierenden Oberfläche erstrecken, wenn der Schachtrahmen abgestützt ist. Dadurch wird die Gefahr vermieden, dass eine Abdeckung auf den Schachtrahmen gelegt und mit der Asphaltierung begonnen wird, während der Schachtrahmen noch von den Stützeinrichtungen abgestützt ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfassen die Anzeigeeinrichtungen Bedieneinrichtungen, mit denen die Stützvorrichtung betätigt wird. Die Bedieneinrichtungen können einen Schaft mit einem Handrad zur Einstellung der Höhe der Stützvorrichtung und somit der Höhe des Schachtrahmens und/oder der Ausrichtung des Schachtrahmens umfassen. Eine benutzerfreundliche Vorrichtung erhält man, wenn die Bedieneinrichtungen zwischen einer Betriebsstellung und einer Ruhestellung bewegt werden können. in einer Ruhestellung müssen die Bedieneinrichtungen entfernt worden sein bzw. dürfen sich wenigstens nicht oberhalb des Schachtrahmens erstrecken. Dies heißt, dass sie in der Fahrbahndecke versenkt sein müssen. Zur Erzielung einer besseren Ergonomie können die Bedieneinrichtungen nach oben in die Betriebsstellung bewegt werden. Somit sind die Bedieneinrichtungen auch Anzeigeeinrichtungen im Sinne des vorhergehenden Absatzes.
  • Es ist vorzuziehen, wenn die Bedieneinrichtungen mit den Stützeinrichtungen gekoppelt sind, so dass die Abstützung durch die Stützeinrichtungen entfernt wird, wenn die Bedieneinrichtungen aus der Betriebsstellung in die Ruhestellung bewegt werden. Auf diese Weise kann ein Benutzer sehen, ob die Abstützung des Schachtrahmens durch die Stützeinrichtungen getost worden ist oder nicht.
  • Es wird bevorzugt, wenn die Stützvorrichtung Hebeeinrichtungen umfasst, mit denen ein Schachtrahmen, nachdem eine Asphaltschicht gelegt worden ist, im Rahmen der Arbeitsvorgänge zur Asphaltierung einer Oberfläche angehoben wird. So kann der Schachtrahmen auf einfache Weise jedes Mal, wenn eine neue Schicht Asphalt gelegt wird (bzw. zu legen ist), ein wenig angehoben werden.
  • Damit die Position des Schachtrahmens wie gewünscht eingestellt werden kann, ist es vorzuziehen, wenn die Hebeeinrichtungen wenigstens eine Hebevorrichtung, mit der der gesamte Schachtrahmen angehoben wird, und/oder wenigstens eine lokale Hebevorrichtung umfassen, mit der der Schachtrahmen lokal angehoben wird. Bei Verwendung der ersteren kann die Höhe des Schachtrahmens eingestellt werden. Bei Verwendung der letzteren kann auch die Ausrichtung der Auflagefläche für den Schachtrahmen eingestellt werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer Stützvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung bei der Asphaltierung einer Oberfläche, wobei die Stützvorrichtung mit ihrem Fuß am Boden des Schachts abgestützt wird und wobei der Schachtrahmen unter Verwendung der Stützvorrichtung vor der Asphaltierung der Oberfläche so positioniert wird, dass er wenigstens teilweise über die zu asphaltierende Oberfläche hinausragt. Die Vorteile davon entsprechen den mit Bezug auf den ersten und den zweiten Aspekt der Erfindung beschriebenen Vorteilen.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren ausführlicher erläutert; darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Stützvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Stützvorrichtung aus 1, die in einem Schacht angeordnet ist, und
  • 3a bis 3e Schnittansichten von bei der Asphaltierung einer Fahrbahndecke gemäß der vorliegenden Erfindung auszuführenden Schritten.
  • In 1 ist ein höhenverstellbarer Stempel 1 als Stützvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt. Der Stempel 1 umfasst eine Spindel 2, an der ein rohrförmiges Gehäuse 3 abgestützt ist. Eine mit Innengewinde versehene drehbare Hülse 5 ist über eine nicht gezeigte Lagerung an dem Gehäuse 3 gehalten. An der Oberseite ist die Spindel 2 von einer drehbaren Innenhülse 6 umgeben, die wiederum von einer feststehenden Hülse 7 umgeben ist, an der Arme 8a, 8b, 8c befestigt sind, in denen schlüssellochförmige Löcher 19 vorgesehen sind. Die Hülsen 6 und 7 sind von einem Flansch 9 bzw. einer Scheibe 10 abgedeckt, wobei die Scheibe über das Angriffselement 11 verdreht werden kann. In den Armen 8a, 8b, 8c ist jeweils ein Verlängerungsstück 12a, 12b bzw. 12c aufgenommen, die von Schrauben 13 und von Wellen 14 festgehalten werden, die mittels Handräder 15 gedreht werden können. An ihren Enden sind mit einer Stützplatte 18 versehene Schrauben 17 vorgesehen, die in Messingbuchsen 16 drehbar sind.
  • In 2 ist ein Stempel 1 in einem Gehäuse 30 eines Gullys als Schacht gezeigt. In 2 sind Elemente, die bei dem Stempel 1 in 1 verwendeten Elementen entsprechen, mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Spindel 2 ist auf zwei Rohren 20a, 20b getragen, die ineinandergeschoben werden können, wobei die Rohre mit Durchgangsbohrungen 21a bzw. 21b versehen sind. Das untere Rohr 20b ist mit einem Sockel 22 verbunden, der auf dem Boden 31 des Gullys aufliegt. Der Gully ist an der Oberseite mit einer Betondeckung 32 versehen, in der eine kreisförmige Öffnung vorhanden ist. Auf der Deckung 32 liegt eine erste Schicht Asphalt 33 (von der hier nur ein kreisförmiger Teil gezeigt ist). Auf der ersten Schicht Asphalt 33 liegen eine zweite Schicht Asphalt 33a und eine von Hand vorgesehene dritte Schicht Asphalt 34, auf der ein flanschförmiger Rand 35 eines Schachtrahmens 36 liegt.
  • In den 3a bis 3e sind in Querschnittansichten aufeinanderfolgende Zustände des Schachts und des Asphalts der 1 und 2 gezeigt, wenn eine Schicht Asphalt mittels der Vorrichtung unter Anwendung eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung gelegt wird. Auch in diesen Figuren sind gleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • In 1 ist der obere Teil eines höhenverstellbaren Stempels 1 teilweise in weggeschnittener Darstellung und teilweise in einer Schnittansicht gezeigt. In 2 ist der Stempel 1 in einem Gehäuse 30 eines Gullys gezeigt, auf dem eine erste und eine zweite Schicht Asphalt 33 bzw. 33a und eine dritte Hilfsschicht Asphalt 34 für einen auf dem Gully 30 angeordneten Schachtrahmen 36 vorgesehen sind. Die Funktionsweise des Stempels 1 wird nun mit Bezug auf die 1 und 2 erläutert. Der Stempel 1 wird mit einem Sockel 22 auf den Boden 31 des Gullys 30 gesetzt. Dann wird eine erste Höhenverstellung der Stützteile des Stempels 1 erzielt, indem das Rohr 20a in dem Rohr 20b bis zu einer gewünschten Höhe nach oben geschoben und ein Stift durch ein Paar aufeinander ausgerichteter Bohrungen 21a und 21b hindurchgeführt wird, damit die Rohre 20a und 20b miteinander verriegelt sind. Auf diese Weise wird eine relativ grobe Höheneinstellung der Spindel 2 erreicht, die auf dem oberen Rohr 20a liegt. Die Spindel 2 hat einen relativ breiten unteren Teil, der nicht mit Gewinde versehen ist, und einen relativ schmalen oberen Teil, der mit Gewinde versehen ist. Der Übergang zwischen dem relativ schmalen Teil und dem relativ breiten Teil bildet einen Anschlag 4 für die drehbare Hülse 5. Ein oberer Anschlag kann ebenfalls vorgesehen sein. Die drehbare Hülse 5 greift mit ihrem Innengewinde an dem Außengewinde des oberen Teils der Spindel 2 an. Eine feststehende Hülse 7 ist über eine nicht gezeigte Lagerung an einer oberen Umfangswand der drehbaren Hülse 5 abgestützt, wobei die feststehende Hülse eine drehbare Innenhülse 6 umgibt. An der Oberseite ist die Hülse 6 mit einer Deckscheibe 10 versehen, die an der Hülse 6 befestigt ist, wobei ein Angriffselement 11 für ein Werkzeug fest mit der Deckscheibe verbunden ist. Wird an dem Angriffselement 11 angegriffen und wird es mittels des Werkzeugs verdreht, so werden die Innenhülse 6 und die drehbare Hülse 5 zusammen mit dem Angriffselement 11 verdreht. Da die Hülse 5 mit ihrem Innengewinde an der Spindel 2 angreift, wird die Höhe des oberen Teils des Stempels 1 verstellt, indem das Angriffselement 11 verdreht wird. Es versteht sich, dass dies unter Verwendung des vorliegenden Stempels 1 sehr allmählich und kontrolliert ausgeführt werden kann. Je nach der Steigung der Spindel 2 wird der Schachtrahmen mit jeder vollen Umdrehung des Angriffselements 11 nur einige Millimeter angehoben. Die mit der feststehenden Hülse 7 verbundenen Arme 8a, 8b, 8c bewegen sich bei der Drehung der Hülse 5 nach oben oder nach unten. Die Stützscheiben 18 für den Schachtrahmen 36 folgen den Bewegungen der Arme 8a, 8b, 8c. Die Höhe jeder einzelnen Stützplatte 18 lässt sich zur Anpassung der durch die drei Stützplatten 18 gebildeten Lagerfläche für den Schachtrahmen 36 einzeln einstellen. Dies wird bei Betrachtung des weggeschnittenen Armes 8c und des Verlängerungsstücks 12c deutlicher. Nahe dem distalen Ende des Verlängerungsstücks 12c ist eine Messingbuchse 16 in einer Durchgangsbohrung des Verlängerungsstücks 12c angebracht. In der Messingbuchse 16 ist eine Schraube 17 aufgenommen, an deren oberem Ende eine Stützplatte 18 befestigt ist. Durch Verdrehen der Schraube 17 relativ zur Messingbuchse 16 wird die Schraube 17 in die Messingbuchse 16 hinein oder aus dieser herausgedreht, wodurch die Höhe der Stützplatte 18 des Armes 8c verstellt wird. Somit kann eine Feineinstellung der Höhe in vergleichbarer Weise wie bei der Spindel 2 erzielt werden. Diese Einstellung dient nämlich dazu, die Höhe der Stützplatte 18 am Arm 8c relativ zu den anderen beiden Stützplatten 18 an den Armen 8a bzw. 8b einzustellen, die in vergleichbarer Weise einzeln in der Höhe verstellt werden können. Die Verlängerungsstücke 12a, 12b und 12c sind verschiebbar in den Armen 8a, 8b bzw. 8c aufgenommen. Dies wird nun ausführlicher erläutert, wiederum mit Bezugnahme auf den weggeschnittenen Arm 8c. Das Verlängerungsstück 12c ist einerseits mittels einer Schraube 13 und andererseits mittels einer mit einem Innengewinde versehenen drehbaren Welle 14 an dem oberen Teil des Armes 8c geklemmt. Wenn das Handrad 15 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird, so wird die auf den Arm 8c ausgeübte Klemmkraft der Schraube 13 einerseits und der Welle 14 andererseits verringert, bis das Verlängerungsstück 12c in Richtung der Mitte des Stempels 1 gezogen werden kann, zum Beispiel über das Handrad 15. Dazu ist ein schlüssellochförmiges Loch 19 in der Oberseite des Armes 8c vorgesehen. Sobald das Verlängerungsstück 12c ausreichend weit in den Arm 8c gezogen worden ist, wird die Welle 14 nahe dem schlüssellochförmigen Loch 19 positioniert und kann sich durch den breiten Teil des schlüssellochförmigen Loches 19 nach unten in den Arm 8c hinein bewegen. Aus dieser Stellung kann das Verlängerungsstück 12c zu einem gewünschten Zeitpunkt wieder hochgezogen und wieder in die in 1 gezeigte Stellung gebracht werden.
  • In den 3a bis 3e wird das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung näher erläutert, in diesem Fall anhand des in den 1 und 2 gezeigten Stempels 1. In den 3a bis 3e ist ein Untergrund 40 gezeigt, in dem ein Gully 30 vorhanden ist. In dem Gully 30 ist ein Stempel 1 angeordnet, von dem in den 3a bis 3e nur der obere Teil zu sehen ist. Der Gully 30 ist mit einer Betondeckung 32 versehen, die eine kreisförmige Öffnung für den Schachtrahmen 36 aufweist und deren Oberseite bündig mit der Oberseite des Untergrunds 40 abschließt.
  • In 3a ist ein Zustand gezeigt, bei dem der Stempel 1 über drei Stützplatten 18 (von denen in den 3a bis 3e nur eine ganz und eine im Querschnitt gezeigt ist) einen Schachtrahmen 36 abstützt, und zwar so, dass der flanschförmige obere Rand 35 des Schachtrahmens 36 über der Oberfläche des Untergrunds 40 ”schwebt”. Der Stempel 1 ist hierzu mittels der in den 3a bis 3e nicht gezeigten, ineinander schiebbaren Rohre 20a, 20b und der drehbaren Hülse 5 sowie durch Verstellen der Stützplatten 18 so eingestellt worden, dass der Schachtrahmen 36 auf der gewünschten Höhe und in der gewünschten Ausrichtung bezüglich der Horizontalen (soll heißen, parallel zur Oberseite des Untergrunds 40) positioniert ist. Man beachte, dass sich die Wellen 14 und die Handräder 15 bis oberhalb des flanschförmigen oberen Randes 35 des Schachtrahmens 36 erstrecken.
  • In 3b ist ein nächster Schritt gezeigt, bei dem Asphalt 41 von Hand auf die Oberseite des Untergrunds 40 um den Schachtrahmen 36 herum vorgesehen worden ist. Der Asphalt 41 dient dazu, den Schachtrahmen in der durch den Stempel 1 eingestellten Position zu fixieren. Die Handräder 15 befinden sich nach wie vor oberhalb des flanschförmigen Randes 35.
  • In 3c ist der nächste Schritt gezeigt, bei dem die Verlängerungsstücke 12 der Arme so durch die schlüssellochförmigen Löcher (siehe 1) abgesenkt worden sind, wie bereits mit Bezug auf 1 erläutert worden ist. Der Schachtrahmen 36 ist nun lediglich durch den von Hand vorgesehenen Asphalt 41 um den Schachtrahmen 36 herum abgestützt. Die Handräder 15 befinden sich nun unterhalb der Ebene des flanschförmigen oberen Randes 35, so dass die Schachtabdeckung 37 auf den Schachtrahmen 36 gesetzt werden kann. In dieser Position kann der Untergrund 40 mittels einer nicht gezeigten Asphaltmaschine asphaltiert werden.
  • In 3d ist ein Zustand gezeigt, nach dem Asphalt auf den Untergrund 40 gelegt worden ist. Auf dem gesamten Untergrund 40 ist eine gleichmäßige Schicht Asphalt 42 vorhanden, wobei der Asphalt, der zuvor von Hand vorgesehen wurde (in den 3b und 3c bei 41 angegeben), einen integralen Bestandteil dieser Schicht Asphalt bildet. Wenn eine neue Schicht Asphalt auf die Schicht Asphalt 42 gelegt werden soll, wird die Schachtabdeckung 37 entfernt und werden die Verlängerungsstücke 12 in die in den 3a und 3b gezeigte Stellung zurückgebracht. Wenn der Schachtrahmen 36 tiefer als in dem in den 3a bis 3c gezeigten Zustand liegt, beispielsweise nachdem der Asphalt gewalzt worden ist, müssen die drehbare Hülse und somit auch die Arme 8 zunächst nach unten bewegt werden, indem das Angriffselement 11 betätigt wird. Sobald die Stützplatten 18 positioniert worden sind, wird die drehbare Hülse 4 mittels des Angriffselements 11 gedreht, um damit die Stützplatten 18 und den darauf gelagerten Schachtrahmen 36 zu erhöhen. Dieser Zustand ist in der 3e gezeigt, die sich von der 3a nur darin unterscheidet, dass eine erste und eine zweite Schicht Asphalt 42 bzw. 44 auf dem Untergrund 40 vorhanden sind. Die obigen Schritte können dann wiederholt werden, um eine nächste Schicht Asphalt zu legen.
  • Nur eine Ausführungsform des Verfahrens und nur eine Ausführungsform einer bei dem Verfahren zu verwendenden, erfindungsgemäßen Stützvorrichtung sind in den beigefügten Figuren gezeigt und in der obigen Beschreibung beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass mehrere Varianten sowohl des Verfahrens als auch der Stützvorrichtung, die für den Fachmann eventuell ersichtlich sind oder nicht, innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung möglich sind, die in den beigefügten Ansprüchen definiert ist. So ist es zum Beispiel möglich, einen modularen Schachtrahmen zu verwenden, wobei in diesem Fall ein nächstes Modul, zum Beispiel ein Ring, angebracht wird, um den Rand des Schachtrahmens jedes Mal zu erhöhen, wenn eine neue Schicht Asphalt gelegt wird, während der Schachtrahmen selbst nicht angehoben wird. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens einen erfindungsgemäßen Stempel zu verwenden. Das Erhöhen und Fixieren des Schachtrahmens oberhalb der Oberfläche des Untergrunds kann nämlich auf jede geeignete Weise erfolgen. Der hierin gezeigte und beschriebene Stempel funktioniert vollkommen mechanisch, es ist aber auch möglich, einen Stempel zu verwenden, der über hydraulische oder pneumatische Einrichtungen angetrieben wird, um einen Schachtrahmen anzuheben bzw. abzusenken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 5435662 A [0006]
    • DE 202008013095 U1 [0007]

Claims (12)

  1. Verfahren zum Asphaltieren einer Oberfläche, in der wenigstens ein Schacht vorgesehen ist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: a) in dem wenigstens einen Schacht wird ein Schachtrahmen installiert, b) der wenigstens eine Schacht wird abgedeckt, c) unter Verwendung einer Asphaltmaschine wird eine Asphaltschicht einer bestimmten Höhe über die zu asphaltierende Oberfläche gelegt, und d) der wenigstens eine Schacht wird zugänglich gemacht, wobei der Schachtrahmen so angehoben wird, dass seine Höhe an die gelegte oder zu legende Asphaltschicht angepasst wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine höhenverstellbare Stützvorrichtung verwendet wird, die sich während des Anhebens des Schachtrahmens am Boden des Schachts abstützt, um den Schachtrahmen zumindest während dieser angehoben wird abzustützen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schachtrahmen vor Schritt c) angehoben wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schachtrahmen nach Schritt d), aber vor dem Walzen der Asphaltschicht angehoben wird.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte b) bis d) mehrmals wiederholt werden, damit eine Fahrbahndecke entsteht, die aus mehreren Schichten Asphalt aufgebaut ist, wobei der Schachtrahmen jedes Mal nach einem vorhergehenden Asphaltierungsschritt erhöht wird.
  5. Stützvorrichtung für einen Schachtrahmen, die zur Verwendung bei einem Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche vorgesehen ist, wobei die Stützvorrichtung einen Fuß, mit dem die Stützvorrichtung im Gebrauch an einem Boden eines Schachts abgestützt ist, und Stützeinrichtungen umfasst, die von dem Fuß abgestützt sind und im Gebrauch den Schachtrahmen abstützen, während Höheneinstelleinrichtungen vorgesehen sind, mit denen die gewünschte Höhe der Stützeinrichtungen für den Schachtrahmen eingestellt wird.
  6. Stützvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass Ausrichtungseinstellmittel vorgesehen sind, mit denen die Ausrichtung des Schachtrahmens relativ zur Horizontalen eingestellt wird.
  7. Stützvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass Anzeigeeinrichtungen vorgesehen sind, die sich bis oberhalb der zu asphaltierenden Oberfläche erstrecken, wenn der Schachtrahmen abgestützt ist.
  8. Stützvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtungen Bedieneinrichtungen umfassen, mit denen die Stützvorrichtung betätigt wird.
  9. Stützvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinrichtungen zwischen einer Betriebsstellung und einer Ruhestellung bewegt werden können.
  10. Stützvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinrichtungen mit den Stützeinrichtungen gekoppelt sind, so dass die Abstützung durch die Stützeinrichtungen entfernt wird, wenn die Bedieneinrichtungen aus der Betriebsstellung in die Ruhestellung bewegt werden.
  11. Stützvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung Hebeeinrichtungen umfasst, mit denen ein Schachtrahmen, nachdem eine Asphaltschicht gelegt worden ist, im Rahmen der Arbeitsvorgänge zur Asphaltierung einer Oberfläche angehoben wird.
  12. Stützvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinrichtungen wenigstens eine Hebevorrichtung, mit der der gesamte Schachtrahmen angehoben wird, und/oder wenigstens eine lokale Hebevorrichtung umfassen, mit der der Schachtrahmen lokal angehoben wird.
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