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Gelenkverbindung für die Bügel eines Brillengestells Die Erfindung
betrifft eine Gelenkverbindung für die Bügel eines Brillengestells mit mehreren
ineinandergreifenden, mit einer gleichachsigen Bohrung versehenen und mittels eines
Achszapfens zusammengehaltenen Lappen am Brillengestell und an den Bügeln.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gelenkverbindung für
die Bügel eines Brillengestells zu schaffen, bei der das »Fallen« der Bügel verhindert
wird, also eine Reibverbindung zu schaffen, bei der die Bügel in jeder Stellung
stehenbleiben, ohne sich festzufressen oder zu kleben.
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Es sind bereits Brillengestelle bekannt, bei denen die Gelenkverbindungen
für die Ohrbügel komprimierbare, elastische Glieder, z. B. federnde Scheiben oder
auch Kunststoffglieder, enthalten, die die Ohrbügel in jeder gewünschten Lage festhalten
sollen. Alle. diese Maßnahmen haben sich jedoch in der Praxis als ungeeignet erwiesen,
da die verwendeten Einrichtungen recht kompliziert und daher teuer in der Herstellung
sind und eine verhältnismäßig geringe Lebensdauer haben.
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Die Gelenkverbindung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Achszapfen von einer radial vorgespannten Buchse aus elastischem Material
umgeben ist. Die Außendurchmesser dieser Buchse ist dabei derart bemessen, daß die
unverformte Buchse leicht in die übereinanderliegenden Bohrungen der Lappen eingesetzt
werden kann. In die Buchse wird ein starrer, vorzugsweise metallener Achszapfen
eingesetzt, dessen Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Buchse,
so daß diese durch den Zapfen radial nach außen gegen die Innenwandungen der Bohrungen
gedrückt wird und mit diesen in Reibeingriff vorherbestimmter Stärke kommt.
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Durch das Einsetzen einer Buchse aus komprimierbarem, gegen Abnutzung
widerstandsfähigem Material, vorzugsweise Nylon, in die Gelenkverbindung zwischen
Ohrbügel und Brillengestell wird eine gute und genau bemessene Reibverbindung geschaffen,
so daß die Bügel in jeder gewünschten Winkelstellung festgehalten werden. Die Gelenkverbindung
behält diese Reibung während einer langen Benutzungsdauer bei, ohne mit der Zeit
locker zu werden oder zu kleben.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand von Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine teilweise perspektivische Ansicht eines Brillengestells
mit der erfindungsgemäßen Gelenkverbindung, Fig. 2 bis 9 die Gelenkverbindung in
verschiedenen Ausführungsformen im Schnitt. In dem in Fig. 1 dargestellten Brillengestell
ist mit 10 das eigentliche Gestell mit zwei Armen 11 und Brückenteil
12 bezeichnet. Die Linsen 13 werden durch Halteglieder 14 gehalten, die an
der Brücke 12
befestigt sind. Die Nasenstützen 15 sind an (in der Zeichnung
nicht dargestellten) Haltearmen befestigt, die an den Enden der Brücke
12 angeordnet sind. An den Endstücken 16 sind die Bügel
17 mit Hilfe der Gelenkverbindung 18 befestigt.
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In dem in Fig. 2 dargestellten Vertikalschnitt der Gelenkverbindung
ist das Endstück 16 in zwei Lappen 19 und 20 gegabelt, die zwischen
sich einen Lappen 21 des zugehörigen Bügels 17 aufnehmen. Die Lappen 19, 20
und 21 sind mit konzentrischen, auf der gleichen Mittellinie angeordneten
Bohrungen 19 a, 20a und 21a versehen, welche einen schraubenartig ausgebildeten
Achszapfen 22 aufnehmen. Der Achszapfen hat ein Gewindetei123, das in die
öffnung20a des unteren Lappens 20 des Endstückes 16 eingreift. Der
Schraubenkopf 24 legt sich gegen die obere Fläche einer im Lappen 19 angebrachten
Ausnehmung 25. Der Durchmesser des Schaftteils 26, der in die Bohrungen 19 a und
21 a der Lappen 19 und 21 eintritt, ist etwas größer als der Durchmesser des Gewindeteils
23; zwischen beiden Teilen befindet sich ein konisches Zwischenstück 27.
Der Durchmesser der gegenüberliegenden öffnungen 19a und 21a der Lappen
19 und 21 ist etwas größer als der Durchmesser der öffnung
20a des Lappens 20; die öffnungen 19 a und 21 a nehmen
eine Buchse 28 auf, die den
Schaftteil 26 der Schraube
22 umgibt. Der durch die Öffnung 20 a in dem Lappen 20 gebildete Absatz
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verhindert eine Bewegung der Buchse 28 in Richtung von dem Kopf 24 der
Schraube 22 fort, während der Kopf 24 selbst das Herausziehen der Buchse 28 in der
entgegengesetzten Richtung verhindert.
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Die Buchse 28 besteht aus einem komprimierbaren Material, das durch
besondere Elastizität sowie durch die Fähigkeit ausgezeichnet ist, daß es nach jeder
Deformierung seine ursprüngliche Größe und Gestalt wiederzuerlangen sucht, und welches
darüber hinaus eine besondere Robustheit und Widerstandsfähigkeit besitzt. Eine
solche Buchse wird vorzugsweise aus Nylon hergestellt, kann jedoch auch aus jedem
ähnlichen Material gefertigt werden.
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Der Außendurchmesser der Buchse 28 ist etwa gleich dem Durchmesser
der Bohrungen 19a und 21 a der Lappen 19 und 21, ihr Innendurchmesser
ist etwas geringer als der Durchmesser des Schaftteiles 26 der Schraube 22. Beim
Zusammensetzen des Gestells werden die Lappen 19, 20 und 21 in eine
solche Stellung gebracht, daß ihre Bohrungen sich übereinander befinden, und die
Buchse 28 wird dann eingesetzt. Danach wird die Schraube, die zunächst noch ein
langes Führungsteil 22a hat, eingeführt und in die Öffnung 20 a des Lappens 20 eingeschraubt,
wobei das konische Zwischenstück 27 den Schaftteil 26 der Schraube 22 sicher in
die Buchse 28 einführt. Bei dieser Einführung wird die Buchse mit Kraft nach außen
gegen die Innenwandungen der Bohrungen 19 a und 21 a gedrückt. Die Schraube kann
jetzt angezogen werden, bis ihr Kopf 24 in der Ausnehmung 25 anliegt. Das vorstehende,
lange Führungsstück 22a der Schraube wird dann entfernt.
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In der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform haben die Lappen
19, 21 und 20 übereinstimmende Bohrungen 19 a, 21 a und 20 a, die alle einen im
wesentlichen gleichen Durchmesser haben. Innerhalb dieser Bohrungen ist eine Buchse
30 aus Nylon oder ähnlichem Material angeordnet, die sich über die gesamte
Länge der Bohrungen erstreckt; in die Buchse ist ein zylindrisches, aus Metall bestehendes
Reibglied 31 eingesetzt, dessen Außendurchmesser im wesentlichen gleich oder nur
ein ganz wenig kleiner ist als der Innendurchmesser der Buchse 30. Das untere Ende
des Reibgliedes 31 trägt einen ringförmigen Flansch 32, der nach außen gerichtet
ist und das untere Ende der Buchse 30 umgreift, um diese an ihrem Platz zu halten.
Ein Bolzen 33 aus Metall oder einem anderen starren Material, dessen Schaftteil
34 einen etwas größeren Außendurchmesser besitzt als der Innendurchmesser des Reibgliedes
31, wird mit seinem konischen Ende 36 in das Reibglied 31 unter Kraftanwendung eingeführt.
Hierbei dehnt das Glied 31 sich aus und komprimiert die Buchse 30, die sich mit
Druck gegen die Innenwandungen der Bohrungen der Lappen 19, 21 und 20 legt. Der
flache Kopf 35 des Bolzens 33 legt sich gegen die obere Fläche des Lappens 19 an.
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Die Anordnung der Fig. 4 entspricht derjenigen nach Fig. 3, mit der
Ausnahme, daß der aus Metall oder einem anderen starren Material bestehende Bolzen
37 direkt in die aus Nylon od. dgl. bestehende Buchse 38 eingeführt wird. Da sein
Außendurchmesser etwas größer als der Innendurchmesser der Buchse 38 ist,
wird die Buchse mit Kraft nach außen gegen die Wandungen der Öffnungen 19a, 21a
und 20a der Lappen 19, 20 und 21 gedrückt und die gewünschte Reibverbindung erzeugt.
Der Bolzen 37 besitzt ursprünglich ein langes, konisches Ende 39, wodurch der Bolzen
37 in die Buchse 38 geleitet wird. Nach der Einführung des Bolzens wird die Spitze
abgeschnitten.
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Die Anordnung nach Fig. 5 entspricht im wesentlichen derjenigen nach
Fig.2, jedoch mit der Ausnahme, daß das Achsglied 40 nicht eine Schraube ist, sondern
ein starrer metallischer Bolzen mit einem Schaftteil 41, der in die Buchse 42 aus
Nylon oder einem ähnlichen Material eingeführt wird, wobei sein Kopf 43 in eine
Ausnehmung 44 des Lappens 19 eintritt. Da der Außendurchmesser des Bolzens 40 größer
ist als der Innendurchmesser der Buchse 42, komprimiert der Bolzen die Buchse 42
und drückt sie gegen die Wandungen der Bohrungen 19a, 21a und 20a, um den gewünschten
Reibeingriff zu erzielen. Der Bolzen 40 wird in seiner Lage durch einen Flansch
45 gesichert.
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Die Anordnung nach Fig. 6 entspricht derjenigen nach Fig. 4. Die Buchse
46 besteht jedoch aus drei getrennten Ringgliedern 47, 48 und 49 aus
Nylon oder einem ähnlichen Material, wobei die Länge eines jeden Ringteiles im wesentlichen
gleich der Stärke der zugehörigen Lappen 19, 21 und 20 entspricht. Der Durchmesser
des Achszapfens 50 ist größer als der Innendurchmesser der Ringglieder 47, 48 und
49 und drückt diese in bekannter Weise nach außen.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 besteht das Achsglied 51 aus einem
zylindrischen, rohrförmigen Teil aus Metall oder einem anderen starren Material,
das in die Nylonbuchse 52 eingesetzt und nach dem Einsetzen an den Enden 53 und
54 umgebördelt wird, um das Lösen der Teile der Gelenkverbindung zu verhindern.
Auch hierbei hat der Achszapfen 51 einen Außendurchmesser, der größer ist als der
Innendurchmesser der Buchse 52, so daß diese in den gewünschten, innigen Reibeingriff
mit den Innenwandungen der Bohrungen 19 a, 21 a und 20 a gebracht
wird.
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In Fig. 8 hat das Achsglied 55 die Form einer selbstschneidenden Schraube,
die in die Buchse 56 eingeschraubt wird, wobei sie diese in bekannter Weise komprimiert.
Das eine Ende der Schraube 55 hat einen Kopf 57; ihr anderes Ende 58 ist konisch
ausgebildet und trägt eine Bohrung 59, so daß das Ende 58 nach außen umgebördelt
oder in anderer Weise derart verformt werden kann, daß ein ringförmiger Flansch
60 entsteht.
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Bei der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform ist in den Bohrungen
19 a, 21 a und 20 a von im wesentlichen gleichem Durchmesser ein komprimierbares
Achsglied 61 in Form eines massiven Stückes aus Nylon od. dgl. eingesetzt, dessen
Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Bohrungen. Das Achsghed
61 trägt ein konisches Endteil 62, das das Achsglied 61 in die Bohrungen leitet,
wo es komprimiert wird und eine ähnliche Wirkung ausübt, wie bei den vorhergehenden
Ausführungsformen beschrieben. Das konische Ende 62 wird abgeschnitten, nachdem
der Achszapfen 61 eingesetzt ist.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die dargestellten und beschriebenen
Ausführungsbeispiele, son dem umfaßt auch Abänderungen, die im Rahmen des Erfindungsgedankens
liegen. So kann die Konstruktion der Gelenkverbindung auch derart abgewandelt werden,
daß der Bügel 17 zwei Lappen besitzt, die zwischen sich einen Lappen des
Endstücks 16 aufnehmen,
oder daß mehrere Lappen sowohl des Bügels
als auch des Endstücks ineinandergreifen.