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Rohraufhängung mit einem an einem Träger befestigten, seitlich aufklappbaren
Schellenteil Die Erfindung betrifft eine Rohraufhängung, insbesondere zur Halterung
von Fahrrohren für Rohrpostanlagen anBauwerksteilen, die aus einem das Rohr umfassenden,
seitlich aufklappbaren Schellenteil besteht, das über ein Zwischenstück an einem
in dem Bauwerksteil verankerten Träger, z. B. einem Flach-oder Rundeisen, befestigt
ist.
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Es ist bekannt, an Wänden und Decken verlegte Rohrleitungen durch
Träger zu halten, an denen die Rohre mittels Schellen befestigt sind. Die bekannten
Schellen sind aber zur Halterung von dünnwandigen Rohren meist nicht gut geeignet,
da sie das eingelegte Rohr nicht vollkommen umschließen und Klemmstellen oder Lücken
aufweisen, die zur Verformung des eingeklemmten Rohres, insbesondere zur Faltenbildung,
führen können. Außerdem bestehen diese Schellen meist aus starren Metallteilen oder
Blech und übertragen deshalb etwaige, in den Rohrleitungen auftretende Erschütterungen
oder Geräusche praktisch ungedämpft auf die Bauteile, an denen sie befestigt sind.
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Eine andere bekannte Rohrschelle ist mit einer Gelenkstelle versehen,
die den Schellenkörper in zwei ungleiche Teile aufteilt. Der längere Abschnitt ist
über ein Zwischenstück fest mit dem Träger verbunden, während der kürzere, um die
Gelenkstelle schwenkbare Arm mit seinem freien Ende am Zwischenstück lösbar gesichert
werden kann. In einer solchen Schelle kann das eingelegte Rohr seitlich und der
Länge nach etwas bewegt werden. Insbesondere bei Schellen für Fahrrohre in Rohrpostanlagen
wird aber verlangt, daß die Fahrrohre genau ausgerichtet und von der Schelle fest
umschlossen werden, da wacklige Schellen Knickstellen im Rohr verursachen.
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Es gibt auch Rohrhalterungen, bei denen die Befestigung des Rohres
mit Hilfe eines Bandes aus elastischem Material, z. B. Kunststoff, erfolgt, das
mit seinen Enden an dem tragenden Bauteil durch eingeschlagene Stifte festgelegt
ist. Diese Bandschelle erlaubt ebenfalls keine genaue Ausrichtung des zu verlegenden
Rohres und ist überdies größeren Beanspruchungen nicht gewachsen. Außerdem ist das
Einschlagen von Stiften bei vielen Bauteilen nicht möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der erwähnten
Nachteile bei den bekannten Ausführungen eine Rohraufhängung zu schaffen, die eine
einwandfreie und einfache Ausrichtung der Rohre gestattet und in der Rohrleitung
auftretende Geräusche nicht auf die Bauteile überträgt. Dies wird dadurch erreicht,
daß das aufklappbare Schellenteil von einem offenen Ring aus biegsamem, schalldämpfendem
Kunststoff gebildet wird, dessen Enden lösbar, z. B. durch Schrauben, an einem über
einen Träger
mit einem Bauwerksteil verbundenen Zwischenstück befestigt sind und
auf dessen Außenseite umlaufende Rippen vorgesehen sind, deren Höhe von ihrer niedrigsten
Stelle gegenüber dem Zwischenstück nach beiden Seiten bis zu den Enden des offenen
Ringes stetig zunimmt.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das Zwischenstück zur
Veränderung des Abstandes des Schellenteiles von dem Bauwerksteil in an sich bekannter
Weise verstellbar auf einem als Träger dienenden Flach- oder Rundeisen angebracht.
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Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Rohraufhängung gegenüber
den bekannten Ausführungen liegt darin, daß die Rohraufhängung aus einem offenen
ringförmigen Schellenteil aus flexiblem, schalldämmendem Kunststoff und einem Zwischenstück
besteht, mit dem das Schellenteil durch lösbare Verbindungen an beiden Seiten zu
einer ein eingelegtes Rohr vollkommen umschließenden Kreisform zusammengefügt wird.
Das Schellenteil ist durch Rippen so versteift, daß die befestigte Rohrleitung unter
den von ihr auf die Aufhängung ausgeübten Kräften keine Lagenänderung erfährt und
das Schellenteil nur in Umfangsrichtung so nachgiebig ist, daß Toleranzen der Rohrdurchmesser
ausgleichbar sind.
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Daß sich die Rohraufhängung nach der Erfindung infolge der Versteifungsrippen
nicht unter dem Einfluß der von der Rohrleitung ausgeübten Kräfte verschieben bzw.
verziehen kann, ist besonders bei Fahrrohren für Rohrpostanlagen von Bedeutung,
die in Längen von mehreren Metern verlegt werden und häufig etwas verzogen sind.
Für den einwandfreien und geräuscharmen Betrieb einer Rohrpostanlage ist
jedoch
eine geradlinig verlegte Fahrrohrleitung notwendig. Dies wird durch die erfindungsgemäße
Rohraufhängung, die ein genaues Ausrichten der Rohre an ihren Befestigungspunkten
ermöglicht, gewährleistet.
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Die Rohraufhängung nach der Erfindung hat weiter gegenüber den bekannten
Schellen den Vorteil, daß sie von beiden Seiten zugänglich ist und daher z. B. die
Verlegung von Rohren an einer Decke entlang einer Mauer keine Schwierigkeiten bereitet.
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Die Verbindungsmittel, die das Schellenteil mit dem Zwischenstück
verbinden, sind zumindest teilweise von den Rohrkräften entlastet, da das Schellenteil
mit Vorsprüngen an seinen Enden in je eine Nut des Zwischenstückes eingreift, so
daß nicht das volle Gewicht von den Verbindungsmitteln aufgenommen werden muß.
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Das Schellenteil der erfindungsgemäßen Rohraufhängung ist aus einem
biegsamen schalldämmenden Kunststoff hergestellt, z. B. gespritzt.Die sonst übliche
Geräuschisolierung der Schelle durch Papp- oder Filzstreifen ist daher entbehrlich.
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Es ist auch möglich, ein Schellenteil über ein Zwischenstück mit
einem anderen Schellenteil zu einer zweiteiligen Rohrschelle zu verbinden.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung seien an Hand der Zeichnung erläutert.
Es zeigt Fig. 1 eine Rohraufhängung mit geschlossenem Schellenteil, Fig. 2 eine
Rohraufhängung mit geöffnetem Schellenteil, Fig. 3 eine Seitenansicht, Fig. 4 ein
Zwischenstück im Schnitt mit eingesetztem Flacheisenträger, Fig. 5 ein Zwischenstück
mit einem Rundeisenträger.
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In den Figuren ist mit 1 ein an einer Stelle offenes, ringförmiges
Schellenteil bezeichnet, das Versteifungsrippen 1 a aufweist und durch ein Zwischenstück
2 sowie Schrauben 3 lösbar zusammengehalten wird. In das Zwischenstück kann entweder
ein Flacheisen 4 oder ein Rundeisen 5 zur Befestigung der Rohraufhängung an einem
Bauwerksteil B eingeführt werden.
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An dem Flacheisen4 wird das Schellenteil nach der Darstellung in der
Fig. 4 durch eine Schraube 6 mit Gegenmutter 7 festgehalten, während das Rundeisen
5 in der Fig 5 mit Gewinde versehen und in das Zwischenstück eingeschraubt ist.
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Zur Befestigung eines Rohres 8 muß das Schellenteil nur an einer
Seite vom Zwischenstück 2, das vor-
zugsweise aus Metall besteht, abgeschraubt werden.
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Das Scheilenteil 2 wird dann aufgespreizt, was infolge geringer Höhe
der Rippen la an der dem Zwischenstück gegenüberliegenden Stelle leicht möglich
ist. Dann wird das Schellenteil seitlich über das Rohr 8 geschoben und durch die
Schrauben 3 wieder mit dem Zwischenstück verbunden. Da das Zwischenstück 2 als getrenntes
Teil ausgebildet ist, kann es für Schellenteile verschiedener Nennweite verwendet
werden.
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Etwaige durch Unebenheiten der Decken oder Wände hervorgerufene kleine
Lagefehler können über die Befestigung des Schellenteiles an dem als Träger dienenden
Flach- bzw. Rundeisen ausgeglichen werden. Beim Rundeisen erfolgt dieser Ausgleich
über das Gewinde und beim Flacheisen über ein nicht dargestelltes Langloch.
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PATENTANSPROCHE: 1. Rohraufhängung, insbesondere zur Halterung von
Fahrrohren für Rohrpostanlagen an Bauwerksteilen, bestehend aus einem das Rohr umfassenden,
seitlich aufklappbaren Schellenteil, das über ein Zwischenstück an einem in dem
Bauwerksteil verankerten Träger, z. B. einem Flach-oder Rundeisen, befestigt ist,
dadurch gckennzeidinet, daß das aufklappbare Schellenteil von einem offenen Ring
(1) aus biegsamem, schalldämpfendem Kunststoff gebildet wird, dessen Enden lös bar,
z. B. durch Schrauben (3), an dem Zwischenstück (2) befestigt sind und auf dessen
Außenseite umlaufende Rippen (1 a) vorgesehen sind, deren Höhe von ihrer niedrigsten
Stelle gegenüber dem Zwischenstück (2) nach beiden Seiten bis zu den Enden des offenen
Ringes (1) stetig zunimmt.