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Kupplung zum lösbaren Festhalten zweier ineinandergesteckter rohrförmiger
Bauteile Dia Erfindung bezieht sich auf eine Kupplung zum lösbaren Festhalten zweier
ineinandergesteckter rohrförmiger Bauteile mit einem von dem äußeren Teil in einem
erweiterten Ende lose gehaltenen, in Schrägstellung zur Einsteckachse klemmend wirkenden
Verriegelungsring, der von Hand mittels einer Betätigungseinrichtung wahlweise in
eine verriegelnde oder eine entriegelte Stellung bewegt werden kann.
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Bei dieser Kupplung kommt die Verriegelung der beiden ineinandergesteckten
rohrförmigen Bauteile dadurch zustande, daß der Durchmesser des Verriegelungsringes
beim Schrägstellen des Ringes verkleinert wird und dabei Teile des Ringes mit dem
eingesteckten inneren rohrförmigen Bauteil in Berührung treten und den eingesteckten
rohrförmigen Bauteil klemmend festhalten.
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Bei einer bekannten, nach diesem Prinzip arbeitenden Verriegelungseinrichtung
zum lösbaren Verriegeln zweier teleskopartig auseinanderziehbarer rohrförmiger Bauteile
wird als Verriegelungsring ein starrer ebener Ring verwendet, welcher in dem erweiterten
Ende des äußeren Teiles durch eine in diesem Ende angeordnete Feder in die Schrägstellung
gedrückt wird. Bei dieser bekannten Vorrichtung können die teleskopartig auseinanderziehbaren
Teile beliebig weit auseinandergezogen werden, während ein Ineinanderschieben dieser
Teile durch die Klemmwirkung des Verriegelungsringes verhindert wird. Die bekannte
Vorrichtung kann bei Zeltstangen, Stativen u. dgl, verwendet werden, die auf eine
bestimmte Länge ausgezogen werden und dann in dieser Stellung verriegelt werden
müssen. Bei der bekannten Vorrichtung wird die Verriegelung dadurch gelöst, daß
der Ring entgegen der Federkraft in eine zur Achse der rohrförmigen Bauteile senkrechte
Stellung bewegt wird, wodurch er mit dem Innenrohr außer Berührung tritt, so daß
dieses in das Außenrohr eingeschoben werden kann.
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Da bei der bekannten Verriegelungsvorrichtung die rohrförmigen Bauteile
nur gegen ein Ineinanderschieben, nicht aber gegen ein Auseinanderziehen verriegelt
werden, eignet sich diese Vorrichtung nicht als Kupplung zum lösbaren Festhalten
zweier ineinandergesteckter rohrförmiger Bauteile.
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Eine andere, ebenfalls nach dem oben angegebenen Prinzip arbeitende
bekannte Rohrkupplung verwendet zwei nebeneinander angeordnete Verriegelungsringe,
die an der gleichen Stelle in dem erweiterten Ende des äußeren Bauteiles lose gehalten
sind und durch eine Schraubendruckfeder bezüglich der Längsachse der rohrförmigen
Bauteile V-förmig auseinandergedrückt werden. Zum Ineinanderstecken der Bauteile
werden diese Verriegelunpringe mittels einer Betätigungseinrichtung von Hand so
zusammengedrückt, daß sie zur Rohrachse senkrecht stehen. Wenn sie dann nach dem
Ineinanderstecken der Bauteile freigegeben werden, werden sie durch die Feder wieder
schräggestellt und treten mit dem inneren Bauteil in Berührung, wobei der eine Ring
den Bauteil an einer Längsbewegung in der einen Richtung hindert, während der andere
Ring diesen Bauteil gegen eine Verschiebung in der entgegengesetzten Richtung sichert.
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Auch diese bekannte Kupplung benötigt eine getrennte Feder zum Schrägstellen
der Ringe.
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Eine andere bekannte Anordnung zum axialen Begrenzen der zu kuppelnden
rohrförmigen Bauteile in beiden Richtungen besteht aus einem am äußeren Bauteil
angeordneten, axial festliegenden ovalen Federring mit einer Öffnung an einer der
beiden Stellen, an welchen der Ring an dem äußeren Bauteil anliegt, und einer Rastnase
am Außenumfang des inneren Bauteiles, die beim Zusammenstecken in die
Öffnung
des Federringes einrastet, der hierbei zunächst in radialer Richtung ausweicht und
zurückspringt, wenn die Rastnase mit der Öffnung ausgerichtet ist. Infolge seiner
ovalen Form steht der Federring an diametral gegenüberliegenden Stellen über den
Umfang des äußeren Bauteiles vor. Außerdem muß der innere Bauteil beim Einstecken
in den äußeren bezüglich des Ringes genau ausgerichtet werden, und es sind bei dieser
nach einem anderen als dem eingangs genannten Prinzip arbeitenden bekannten Kupplung
sowohl am inneren Bauteil als auch am äußeren Bauteil zusammenwirkende Einrichtungen
in Form der Rastnase einerseits und des Federringes andererseits erforderlich.
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Die Erfindung schafft nun eine Kupplung zum lösbaren Festhalten zweier
ineinandergesteckter rohrförmiger Bauteile, die nach einem ähnlichen Grundprinzip
arbeitet wie die beiden erstgenannten bekannten Verriegelungsvorrichtungen und die
Teile gegen eine Bewegung in der Richtung, in der sie auseinandergezogen werden,
verriegelt, dabei aber keine Feder zum Belasten des Verriegelungsringes in die Schrägstellung
benötigt.
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Die Kupplung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der
aus federndem Material hergestellte Ring in Klemmstellung zur Verkleinerung seines
Innendurchmessers längs einer Mittellinie entweder abgebogen oder gewölbt ausgebildet
ist, in Entriegelungsstellung dagegen unter der Wirkung der Betätigungsvorrichtung
zur Vergrößerung seines Innendurchmessers flachgedrückt ist.
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Bei einer solchen Kupplung kann die bei den bekannten Verriegelungsvorrichtungen
notwendige Feder wegen der Eigenfederung des Klemmringes entfallen, wodurch eine
Vereinfachung der Gesamtanordnung erzielt wird.
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Die Betätigungseinrichtung kann durch einen mit dem abgewinkelten
Ring aus einem Stück bestehenden Griffteil gebildet werden.
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Bei Verwendung gewölbter Ringe kann die Betätigungseinrichtung als
Büchse mit stirnseitig vorgesehenen Nocken ausgebildet und in dem verbreiterten
Ende des äußeren Teiles drehbar gelagert sein.
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Die Strecke, um welche der innere Teil in den äußeren Teil eingesteckt
werden kann, kann durch eine an sich bekannte Schulter an einem der ineinandergesteckten
Teile, durch an sich bekannte komplementäre Verjüngungen an der Innenseite des äußeren
Teiles und an der Außenseite des inneren Teiles oder durch einen zweiten, in dem
verbreiterten Ende des äußeren Teiles gehaltenen gewölbten Verriegelungsring begrenzt
werden. dessen Wölbung der des ersten Verriegelungsringes entgegengesetzt gerichtet
ist. Im letzteren Falle kann gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der
Erfindung die als Büchse ausgebildete Betätigungsvorrichtung zum gleichzeitigen
Entriegeln beider Ringe an beiden Seiten mit Nocken versehen sein.
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Für die Führung der Büchse bei der Drehung in dem verbreiterten Ende
des äußeren Teiles kann dieses Ende mit einem sich in Umfangsrichtung erstreckenden
Schlitz versehen sein, durch welchen sich an der Büchse ausgebildete Vorsprünge
erstrecken. Die Büchse kann dann zweckmäßig mittels einer Kappe gedreht werden,
die drehbar auf der Außenseite des verbreiterten Endes angebracht und über die Vorsprünge
der Büchse mit dieser fest verbunden ist. Ausführunasbcispiele der Erfindung sind
im folgenden an Hand der Zeichnungen näher beschrieben: Es ist F i g. 1 ein Schnitt
durch eine Kupplung nach der Erfindung, F i g. 2 eine perspektivische Darstellung
eines Teiles der Vorrichtung nach F i g. 1, F i g. 3 eine perspektivische Darstellung
einer Endkappe nach F i g. 1, F i g. 4 eine Ansicht eines Federringes nach Fig.l.
F i g. 5 ein Schnitt der in F i g. 1 dargestellten Kupplung unmittelbar vor Angreifen
des Ringes am Ende des inneren der zusammenzusteckenden Teile, F i g. 6 eine ähnliche
Ansicht wie F i g. 5, jedoch nach vollständiger Verriegelung der Kupplung, F i g.
7 eine Ansicht ähnlich F i g. 5 und 6, jedoch nach Lösen der Angriffsstellung des
Federringes am inneren Teil, F i g. 8 eine Ansicht eine; viereckigen Federringes,
F i g. 9 eine Ansicht ähnlich F i g. l., jedoch zur Darstellung einer etwas abweichenden
Ausführungsform der Erfindung, F i g. 10 eine perspektivische Darstellung
einer Endkappe als Teil der in F i g. 9 dargestellten Vorrichtung, F i g. 11 ein
Schnitt durch einen Teil der Kupplung nach einem anderen Ausführungbeispiel der
Erfindung, F i g. 12 ein Schnitt entlang der Linie 12-12 in Fig. 1.1, F i g. 13
eine Endansicht eines Federringes als Teil dieser Ausführungsform, F i g. 14 ein
Schnitt entlang der Linie 14-14 in F i g. 13, F i g. 15 eine perspektivische Darstellung
einer Betätigungsvorrichtung in Form einer Büchse mit stirnseitig vorgesehenen Nocken
als Teil dieser Ausführungsform, F i g. 16 ein Schnitt durch die ganze Kupplung
nach diesem Ausführungsbeispiel bei verriegelter Stellung der Teile, F i g. 17 ein
Schnitt ähnlich F i g. 16, jedoch in der entriegelten Stellung der Teile, F i g.
18 ein Schnitt durch einen Teil der Kupplung nach einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung, F i g. 19 eine perspektivische Darstellung einer Betätigungsvorrichtung
in Form einer Büchse mit beiderseits stirnseitig vorgesehenen Nocken als Teil dieser
Ausführungsform.
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F i g. 20 ein Schnitt durch den äußeren Teil der Kupplung nach diesem
Ausführungsbeispiel.
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F i g. 21 ein Schnitt durch diese Kupplung bei verriegelter Stellung
der beiden Teile und F i g. 22 ein Schnitt ähnlich F i g. 21. jedoch bei entriegeltem
Federring.
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In den Zeichnungen. insbesondere in F i g. 1 bis 7, bezeichnet das
Bezugszeichen 10 den äußeren der zusammenzusteckenden Teile. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei diesem um ein Rohrknie, das als Teil einer Saugdüse eines Staubsaugers
dient, an dessen Stelle jedoch ein beliebiger hohler Teil stehen könnte. Der Innendurchmesser
des Rohrteiles 10 ist in der Blickrichtung auf F i g. 1. am linken Ende erweitert
und bildet eine Schulter 12. Das erweiterte Ende ist mit einem verhältnismäßig großen
Schlitz 14 mit einem offenen Ende versehen,
der sich von der Schulter
12 bis zum Ende des Teiles erstreckt. Diametral gegenüber dem Schlitz 14 befindet
sich ein schmaler Schlitz 16.
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Das Bezugszeichen 18 bezeichnet allgemein einen ausgebogenen oder
tiefgezogenen Federring, der mit einem Handgriffteil 20 ausgestattet ist. Dieser
erstreckt sich von einem abgewinkelten Abschnitt 21 aus, dem diametral gegenüber
ein auswärts ragender Lappen 22 angeordnet ist. Der Ring 18 ist aus elastischem
Material, wie Federstahl, hergestellt und ist in solcher Weise vorgeformt, daß er
aus der Ebene ausgebogen ist. Wie in F i g. 1 dargestellt, ist der Federring 18
innerhalb des erweiterten Endes des Teiles 10 befestigt, wobei der Lappen 22 des
Federringes in dem Schlitz 16 aufgenommen ist, während der Griffteil 20 sich durch
den größeren Schlitz 14 nach außen erstreckt. Wie bereits erwähnt, ist der Schlitz
14 am Ende offen und gestattet so den Einbau des Federringes 18 im erweiterten Ende
des Teiles 10. Eine Endkappe 24 ist am erweiterten Teil in beliebiger zweckmäßiger
Weise, etwa dadurch befestigt, daß ihr Rand 26 in eine ringförmige Rille 28 eingewalzt
ist. Die Kappe 24 schließt das äußere Ende des Schlitzes 16 und hält dadurch den
Federring in der in F i g. 1 dargestellten Stellung. Es ist ersichtlich, daß die
untere Hälfte des Ringes 18 der Schulter 12 eng benachbart liegt, während der obere
Abschnitt mit dem äußeren Ende des Teiles 10 einen Winkel einschließt.
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Die innere Bohrung des Teiles 10 ist, wie bei 28 gezeigt, verjüngt,
und der innere der zusammenzusteckenden Teile 30, der aus einem Rohr oder Steckstück
bestehen kann, das üblicherweise zwischen der Düse und dem Schlauch eines Staubsaugers
verwendet wird, ist mit einem entsprechend verjüngten Ende 32 versehen. F i g. 5
zeigt den ineren Teil 30 teilweise in dem äußeren Teil 10 eingesteckt. In
dieser Stellung befindet sich die Außenfläche des inneren Teiles 30 in Berührung
mit dem oberen geneigten Abschnitt des Federringes 18. Eirie Weiterbewegung des
Teiles 30 nach rechts hat zur Folge, daß der obere Abschnitt des Federringes gegen
die Ebene des unteren Teiles desselben gebogen wird, wodurch der Innendurchmesser
des Federringes um ein geringes Maß erweitert wird, so daß eine Bewegung des inneren
Teiles 30 in dieser Richtung ermöglicht wird. Diese Bewegung kann fortgesetzt werden,
bis das verjüngte Ende 32 in der verjüngten Bohrung 28 festsitzt, wie dies F i g.
6 zeigt. Es ist ersichtlich, d aß, wenn die beiden zusammenzusteckenden Teile diese
Stellung eingenommen haben, der obere Abschnitt des Federringes 18 gegen die Ebene
des unteren Abschnittes zu gebogen ist, wobei die Federkraft des Ringes bestrebt
ist, den oberen Abschnitt in die in F i g. 5 gezeigte Stellung zurückzuführen. Dies
hat eine wesentliche Reibung zwischen dem Ring und der Außenfläche des einzusteckenden
Teiles 30 zur Folge. Bei einem Versuch, den inneren Teil herauszuziehen, ist die
Reibung zwischen diesem und dem oberen Abschnitt des Ringes bestrebt, diesen oberen
Abschnitt weiter aus der Ebene des unteren Abschnittes zu schwenken, wodurch der
Innendurchmesser vermindert wird und die Einspannung des inneren, einzusteckenden
Teiles gestrafft und somit ein Herausziehen desselben verhindert wird.
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Um die beiden Teile nun zu trennen, wird der Griff 20 in die in F
i g. 7 gezeigte Stellung bewegt, in welcher sich der obere Abschnitt des Ringes
im wesentlichen in der gleichen Ebene befindet wie der untere Abschnitt, so daß
der Innendurchmesser des Ringes vergrößert ist und der Ring die Außenfläche des
Teiles 30 freigibt. Solange der Federring in dieser Stellung gehalten wird, können
die beiden Teile leicht gelöst werden.
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Obwohl ineinanderzusteckende Teile üblicherweise von zylindrischer
Form sind, ist die Anwendbarkeit der Erfindung nicht an diese Vorraussetzung gebunden.
F i g. 8 zeigt einen viereckigen Federring 18 a, der sich zur Verwendung beim Verbinden
ineinanderzusteckender Teile von viereckigem Querschnitt eignet.
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Das in F i g. 9 und 10 dargestellte Ausführungsbeispiel ist dem in
F i g. 1 bis 7 dargestellten weitgehend ähnlich, jedoch ist der Griff 20a des Federringes
18 als abgebogenes Stück eines am oberen Teil des Federringes vorgesehenen und in
gleicher Ebene liegenden Lappens ausgebildet, und der Mantel der Kappe 24a ist mit
einem Schlitz 32 versehen, der dem Schlitz 14 des Teiles 10 entspricht. Im übrigen
sind Bauart und Wirkungsweise dieses Ausführungsbeispiels die gleichen wie bei dem
vorherbeschriebenen Ausführungsbeispiel.
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Beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 11 und 17 ist zum Entriegeln
des Federringes eine drehbare Brücke mit stirnseitig angeordnetem Nocken vorgesehen.
Wie hier gezeigt, ist das Äußere der zusammenzusteckenden Teile 40 in der Form eines
Rohres und kann z. B. das gegenüberliegende Ende des Rohres 30 nach F i g. 5, 6
und 7 sein. Dieses Rohr ist mit einem erweiterten Ende 42 versehen, das mit zwei
in der Umfangsrichtung angeordneten Schlitzen 44 ausgestattet ist, wie besonders
aus F i g. 11 und 12 ersichtlich. Das erweiterte Ende ist außerdem mit zwei einander
gegenüberliegend angeordneten Öffnungen 46 versehen.
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Der Federring 48 (vgl. insbesondere F i g. 13 und 14) ist mit zwei
einander diametral gegenüberliegenden Nasen 50 versehen. Dieser Ring ist wie im
Falle der vorher besprochenen Ausführungsbeispiele aus Federstahl hergestellt und
in solcher Weise ausgebogen, daß verschiedene Abschnitte des Ringes in verschiedenen
Ebenen liegen. Wie in F i g. 16 gezeigt, wird der Ring im erweiterten Ende
42 des Gliedes 40
in solcher Weise eingebaut, daß die Nasen 50 in den
kleinen Öffnungen 46 aufgenommen werden. Durch die Tatsache, daß verschiedene Abschnitte
des Ringes in verschiedenen Ebenen liegen, ist der Innendurchmesser des. Ringes
kleiner, als er wäre, wenn der Ring geebnet wäre oder seine Abschnitte in eine gemeinsame
Ebene gelegt wären.
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F i g. 15 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Betätigungsvorrichtung
52, die dazu dient, den Ring zu ebnen, um ihn mit dem anderen Teil außer Eingriffstellung
zu bringen, der hier in F i g. 16 und 17 mit dem Bezugszeichen 54 bezeichnet ist.
Der innere der zusammenzusteckenden Teile kann ein zweites Rohrstück sein, das in
jeder Hinsicht dem Teil 40 entspricht. Wie in F i g. 15 und 17 gezeigt, ist die
Büchse 52 mit einander gegenüberliegend angeordneten Nocken 70 versehen, auf denen
Vorsprünge 56 sitzen, die in radialer Richtung in Schlitze 44 im erweiterten
Ende 42 des Teiles 40 eingreifen. Die Büchse ist bei 59 offen, so
daß während des Montierens der Teile die Büchse genügend zusammengedrückt werden
kann, daß die Vorsprünge 56 in das erweiterte Ende 42 so weit eintreten können,
bis sie sich mit den Schlitzen 44 in Deckung befinden. An
der Büchse
52 ist mittels Schrauben 62 od. dgl., die in die kleinen Bohrungen 64 in den Vorsprüngen
56 ein-:setzt sind, eine Kappe 60 befestigt. Wie aus F i g. 15 ersichtlich, hat
die Kante 66 der Büchse ein Profil, das im allgemeinen der Form des Federringes
48 im entspannten oder ausgebogenen Zustand entspricht. In F i g. 16 ist die Büchse
in der Stellung dargestellt, in der die Nocken nicht bestrebt sind, den Federring
in die geebnete Stellung zu drücken.
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Mit anderen Worten: Der Federring greift an der Außenfläche des Rohres
54 an und hält es gegen Herausziehen aus dem Rohr 40 fest. Wie dargestellt, sind
die beiden ineinanderzusteckenden Rohre mit einander entsprechenden Schultern 28
ausgestattet, die die Strecke begrenzen, um die das innere Rohr in das äußere eingesteckt
werden kann.
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Wenn der Federring vom inneren Rohr gelöst werden soll, wird die Kappe
60 gedreht, so daß die Büchse 52 über einen von den Enden des Schlitzes 44 begrenzten
Winkel gedreht wird. Dies hat zur Folge, daß die Nocken 70 mit dem Federring zur
Berührung kommen, ihn ebnen oder gegen eine Ebene zu flachdrücken, wie in F i g.
17 dargestellt. Dies hat eine Vergrößerung des Innendurchmessers des Ringes zur
Folge, so daß dieser das eingesteckte Rohr 54 freigibt und dieses nun herausgezogen
werden kann.
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Bei dem in F i g. 18 bis 21 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
zwei entgegengesetzt ausgebogene Federringe zum Einspannen des inneren, einzusteckenden
Gliedes vorgesehen. Da der eine der Federringe eine Bewegung des inneren Gliedes
in der einen Richtung verhindert, während der andere eine Bewegung desselben in
der entgegengesetzten Richtung verhindert, können die beiden Teile in jeder beliebigen
Stellung gegen Relativbewegung in beiden Richtungen verriegelt werden, und ein Anschlag
in der Form einander entsprechender Verjüngungen oder Schultern ist nicht erforderlich.
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In Fig. 18 ist der äußere Teil 40, der hier wiederum ein Rohr für
einen Staubsauger sein kann, mit einem erweiterten Ende 76 versehen, das mit zwei
in der Umfangsrichtung angeordneten Schlitzen 78 und mit zwei diametral gegenüberliegend
angeordneten Öffnungen 80 und 82 versehen ist, wobei die öffnungen 80 in axialem
Abstand auf der einen Seite des Schlitzes 78 und die Öffnungen 82 in axialem Abstand
auf der anderen Seite des Schlitzes angeordnet sind.
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F i g: 19 zeigt eine zweiseitig wirksame Büchse 84, die mit diametral
gegenüberliegend angeordneten Radialvorsprüngen 86 ausgestattet ist. Diese Büchse
ist, wie bei 88 dargestellt, geschlitzt, so daß sie um ein. genügendes Maß zusammengedrückt
werden kann, daß die Vorsprünge 86 in das erweiterte Ende 76 so weit eingeführt
werden können, bis sie sich mit den Schlitzen 78 in Deckung befinden und in diese
eintreten. Jede Seite 90 der Büchse 84 ist mit einer Kante ähnlich der Kante 66
der in F i g. 15 dargestellten Büchse 52 versehen.
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Innerhalb des erweiterten Endes 76 sind zwei Federringe 92 und 94
angeordnet. Jeder dieser Ringe ist dem in F i g. 13 und 14 dargestellten Ring 48
ähnlich, und jeder Ring ist mit zwei Nasen versehen, die in den Öffnungen
80 bzw. 82 gelagert sind. Bei der Montage der Teile wird der eine
Ring 94 zunächst in die Stellung gebracht, in der seine Nasen in die Öffnungen 80
eintreten und die ausgebogenen Abschnitte des Ringes dem äußeren Ende des Rohres
40 zugewendet sind. Sodann wird die Büchse 84 eingesetzt und anschließend der andere
Federring 92 eingelegt, jedoch in der entgegengesetzten Stellung wie der erste,
so daß die ausgebogenen Abschnitte vom äußeren Ende des Rohres 40 abgewendet sind.
An der Büchse 84 wird mittels zweier Schrauben 98 od. dgl., die in Bohrungen der
Vorsprünge 86 eingreifen, eine Kappe 96 befestigt. Auf diese Weise hat eine Drehung
der Kappe 96 in bezug auf das Rohr 40
eine Drehung der Büchse 84 zur Folge,
die begrenzt wird von dem Bogen, über den sich die Schlitze 78 erstrecken. Wenn
sich die Teile in der in F i g. 20 dargestellten Stellung befinden, ist die Büchse
in jene Stellung gedreht, in welcher die Nocken 90 gegen die Federringe 92 und 94
drücken, so daß sie die verschiedenen Abschnitte jedes Ringes gegen eine gemeinsame
Ebene zu verformen, wobei der Innendurchmesser jedes der Ringe vergrößert wird.
In dieser Stellung kann der innere Teil 54 beliebig weit eingeführt werden, wobei
diese Strecke nur durch die Länge des inneren Gliedes begrenzt ist, und dieses Glied
kann in beliebiger Richtung frei bewegt werden.
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F i g. 21 zeigt die Büchse 84 so weit gedreht, daß die Federringe
92 und 94 ihre normale ausgebogene Stellung einnehmen können, bei der der Innendurchmesser
jedes Ringes vermindert ist. Bei einem Versuch, das innere Glied 54 in der Blickrichtung
auf F i g. 21 nach rechts zu bewegen, ist die Reibung zwischen diesem und dem äußeren
Federring 92 bestrebt, diesen noch weiter auszubiegen. so daß der Innendurchmesser
noch weiter vermindert wird und folglich die auf das innere Glied ausgeübte Einspannkraft
entsprechend erhöht wird, was zur Folge hat, daß das innere Glied nicht in dieser
Richtung bewegt werden kann. Andererseits ist bei einem Versuch, das innere Glied
herauszuziehen, die Reibung zwischen diesem und dem inneren Federring 94 bestrebt,
die Ausbiegung des letzteren zu vergrößern und somit die auf das innere Glied ausgeübte
Einspannkraft zu steigern. Dementsprechend ist das innere Glied gegen Bewegung in
beiden Richtungen verriegelt, und die Glieder können in jeder beliebigen Stellung
verriegelt werden, ohne daß Schultern oder verjüngte Flächen erforderlich sind.
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Um die. Glieder zu trennen, wird die Kappe 96 in solcher Weise gedreht,
daß die Nocken die in F i g. 22 dargestellte Stellung einnehmen, bei der jeder der
Federringe gegen eine Ebene zu flachgedrückt ist und somit das innere Glied 54 freigibt.
Dementsprechend ist es nunmehr möglich, dieses Glied in beliebiger Richtung zu bewegen.