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Vorrichtung zur Erzeugung eines Aerosols Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Aerosols durch mechanisches Zerstäuben
einer Flüssigkeit.
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Es ist seit langem bekannt, daß Flüssigkeiten mit Hilfe von rasch
rotierenden Schleuderscheiben zerstäubt werden können. Die Flüssigkeit wird dabei
etwa in der Mitte der Scheiben zugeführt und vom Umfangsrand derselben durch die
Zentrifugalkraft abgeschleudert. Es können eine oder mehrere Schleuderscheiben von
ebener oder kegeliger Form vorhanden sein. Um die Zerteilung der Flüssigkeit zu
verbessern und die entstehenden Flüssigkeitströpfchen in einer gewünschten Richtung
fortzutragen, wird zudem in den bekannten Vorrichtungen eine Luftströmung erzeugt,
und zwar mit Hilfe eines Gebläses, das durch den gleichen Motor angetrieben wird,
der auch die Schleuderscheiben in Drehung versetzt.
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Unter den genannten mechanischen Zerstäubervorrichtungen haben sich
im Laufe der Zeit zwei grundsätzlich verschiedene Bauarten herausgebildet. Bei der
einen Bauart befindet sich in einigem Abstand um den Umfang der Schleuderscheiben
herum ein mit zahlreichen Öffnungen versehener oder durch Lamellen gebildeter stationärer
Zerstäuberkranz, der die Aufgabe hat, den sich vom Rand der Schleuderscheiben ablösenden
Flüssigkeitsfilm in möglichst zahlreiche Tröpfchen aufzuspalten. Die erwähnte Luftströmung
geht dabei im wesentlichen radial von innen nach außen durch die Öffnungen des Zerstäuberkranzes
bzw. zwischen seinen Lamellen hindurch, wobei er die sich rein mechanisch bildenden
Flüssigkeitströpfchen mitnimmt. Es, ist auch bekannt, den Lamellen des Zerstäuberkranzes
eine gebogene Form zu geben, um der Luftströmung eine tangentielle Bewegung entgegen
der Drehrichtung der Schleuderscheiben zu erteilen. Erst nachher wird der mit Flüssigkeitströpfchen
durchsetzte Luftstrom durch Leitflächen oder ein hierfür speziell geformtes Gehäuse
der Vorrichtung in eine zur Achse der Schleuderscheiben parallele Richtung umgelenkt
und aus dem Gehäuse ausgestoßen. Vorrichtungen dieser Art sind besonders für die
Befeuchtung der Raumluft in Gebäuden geeignet. Sie sind daher während der Heizperiode
oft ununterbrochen oder doch während längerer Zeitabschnitte im Betrieb. Mit Rücksicht
darauf, daß die Geräusche der strömenden Luft und der gegen den Zerstäuberkranz
prallenden Flüssigkeitstropfen in einem erträglichen Rahmen bleiben, dürfen die
Drehzahl der Schleuderscheiben und die Strömungsgeschwindigkeit der Luft ein gewisses
Maß nicht überschreiten. Dies und die Umlenkung des Aerosolstromes hat einen verhältnismäßig
geringen Wirkungsgrad der Zerstäubervorrichtung zur Folge mit dem Ergebnis, daß
praktisch nur etwa 5 bis 7 % der von den Schleuderscheiben insgesamt abgeschleuderten
Flüssigkeitsmenge in Form von Nebel aus der Vorrichtung ausgestoßen wird, während
der Rest in den Vorratsbehälter zurückfließt.
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Bei der andern bekannten Bauart fehlt ein außerhalb der Schleuderscheiben
angeordneter Zerstäuberkranz und wird die Luftströmung mit großer Geschwindigkeit
in zur Achse der Schleuderscheiben paralleler Richtung aus einem ringförmigen Leitkanal
über den Umfangsrand der Schleuderscheiben geblasen mit dem Ziel, den von den Schleuderscheiben
durch Zentrifugalwirkung abgeschleuderten Flüssigkeitsfilm unmittelbar durch die
Luftströmung aufzureißen und die entstehenden Flüssigkeitströpfchen möglichst weit
fortzutragen. Um möglichst kleine und leichte Flüssigkeitströpfchen zu erhalten,
kann in bekannter Weise die zu zerstäubende Flüssigkeit zwischen zwei Schleuderscheiben
einleiten, deren Umfangsränder federnd gegeneinandergepreßt sind. Der Wirkungsgrad
der vorstehend erwähnten zweiten Bauart ist mehrfach höher als jener der erstgenannten
Bauart, weil mit einer stärkeren Luftströmung und mit höherer Drehzahl der Schleuderscheiben
gearbeitet wird und weil der mit den Flüssigkeitsteilchen durchsetzte Luftstrom
keiner Umlenkung bedarf. Zerstäubervorrichtungen der zweiten Bauart werden in der
Regel im kurzzeitigen Einsatz für das Besprühen
von Bäumen, Pflanzenfeldern
usw. sowie für die Desinfizierung von Räumen, Häusern und ganzen Straßenzügen verwendet.
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Die Erfindung betrifft eine Zerstäubervorrichtung der zweitgenannten
Bauart und verfolgt das Ziel, den ohnehin schon hohen Wirkungsgrad der bekannten
Vorrichtungen weiter zu verbessern und gleichzeitig eine nachteilige Erscheinung
der bisherigen Ausführungen zu beseitigen.
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Der erwähnte Nachteil der bisher bekannten Vorrichtungen zeigt sich
darin, daß ein Teil der von den Schleuderscheiben abgeschleuderten Flüssigkeit infolge
der Zentrifugalwirkung den Luftstrom zu durchqueren vermag, ohne von diesem mitgerissen
zu werden. Befindet sich der Umfang der Schleuderscheiben innerhalb eines Gehäuses
der Vorrichtung, so werden die radial nach außen entweichenden Flüssigkeitstropfen
durch die Gehäusewand aufgefangen und abgeleitet, wodurch sich der Zerstäuberwirkungsgrad
reduziert. Liegt der Umfang der Schleuderscheiben jedoch außerhalb des Gehäuses,
so können die radial nach außen entweichenden Flüssigkeitstropfen benachbarte Gegenstände,
wie Wände, Boden usw., in unerwünschter Weise benetzen, oder sie gelangen zumindest
nicht dorthin, wo man sie haben möchte, nämlich in den welttragenden Aerosolstrom,
was ebenfalls eine Verminderung des Wirkungsgrades bedeutet. In eher seltenen Fällen
und nur wenn die Ausblasöffnung der Vorrichtung allseitig genügend Abstand von anderen
Gegenständen aufweist, werden die radial nach außen entwichenen Flüssigkeitstropfen
zum Teil doch noch von dem Aerosolstrom angesaugt, so daß sie asymptotisch in den
übrigen Aerosolstrom zurückkehren. Es leuchtet ein, daß, um so mehr Flüssigkeitstropfen
den Luftstrom quer durchlaufen können, je größer diese Tropfen sind.
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Es wurde nun gefunden, daß die geschilderten Nachteile vermieden werden
können, wenn erfindungsgemäß ein an sich bekannter, radial außerhalb des Umfanges
der Schleuderscheiben angeordneter Kranz von feststehenden, gegenüber der radialen
Richtung der Schleuderscheiben geneigten Lamellen unmittelbar im Bereich der Austrittsmündung
des ringförmigen Leitkanals für den Luftstrom befestigt wird, so daß der Luftstrom
in axialer Richtung des Kranzes ungehindert zwischen den Lamellen hindurchtritt.
Mittels der Lamellen werden diejenigen Flüssigkeitstropfen, äie sonst möglicherweise
radial nach außen entweichen würden, aufgefangen und dann durch den scharfen Luftstrom
von dem äußeren Ende der Lamellen weggeblasen und dabei weiter zerstäubt. Es ist,
als wenn jedes äußere Lamellenende eine zusätzliche Zerstäuberdüse bilden würde.
Da alle von den Schleuderscheiben abgeschleuderten Flüssigkeitstropfen in den Luftstrom
gelangen, ergibt sich ein Zerstäuberwirkungsgrad von 100e/0. Der Lamellenkranz dient
jetzt also nicht mehr wie bei der bekannten ersten Bauart zum Aufspalten des von
den Schleuderscheiben ausgehenden Flüssigkeitsfilmes, sondern zum Auffangen und
erneuten Zerstäuben der bereits entstandenen Tropfen mit zu hoher Zentrifugalkomponente
der Geschwindigkeit. Der Luftstrom tritt nicht radial, sondern axial zwischen den
Lamellen hindurch. Es besteht somit ein grundsätzlicher Unterschied in der Aufgabe
und in der Wirkungsweise der Lamellen bei den bekannten Zerstäubern mit einem Lamellenkranz
und dem Gegenstand der Erfindung. Die beabsichtigte Wirkung ist vollständig, wenn
in der Bewegungsrichtung betrachtet, in welcher die Flüssigkeitströpfchen bei Abwesenheit
des Luftstromes vom Rand der Schleuderscheiben abgeschleudert würden, kein freier
Durchblick zwischen den einander benachbarten Lamellen vorhanden ist.
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Die erfindungsgemäßen Lamellen ragen zweckmäßig mit ihren inneren
Enden in den ringförmigen Leitkanal für die Luftströmung hinein, während das äußere
Ende der Lamellen völlig frei liegt. Das Wegblasen der an den Lamellen aufgefangenen
Flüssigkeit wird erleichtert, wenn das äußere, freie Ende der Lamellen eine schräg
verlaufende Begrenzung aufweist. Mit Vorteil sind die Lamellen an einem Ring angeordnet,
der an einer der Begrenzungswände des Austrittsspaltes des Luftleitkanals abgestützt
ist oder den Austrittsspalt in einen inneren und einen äußeren Teil unterteilt,
in deren einen die Lamellen eingreifen.
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Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß es bekannt ist, die Ränder
der Schleuderscheiben federnd gegeneinanderzupressen und die zu zerstäubende Flüssigkeit
zwischen den Schleuderscheiben zuzuführen. Die bekannten Schleuderscheiben haben
schwach konische Form und bei ihrer Drehung die Tendenz, infolge der Zentrifugalwirkung
in die ebene Form überzugehen, wobei sich der Spalt zwischen ihren Umfangsrändern
vergrößert. Dies hat bei hohen Drehzahlen der Schleuderscheiben eine unerwünschte
und nachteilige Vergrößerung der entstehenden Flüssigkeitstropfen zur Folge.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist dieser Nachteil dadurch
beseitigt, daß die eine Schleuderscheibe starr ausgebildet und an ihrer Umfangspartie
mit einer kegeligen Innenfläche versehen ist und daß die andere Schleuderscheibe
bewußt elastisch biegsam ist und eine kegelige Umfangspartie aufweist, die in der
gleichen Richtung geneigt ist wie die kegelige Innenfläche der starren Scheibe,
und mit ihrer Umfangskante unter dem Einfluß der Zentrifugalkraft von innen her
gegen die Umfangskante der starren Schleuderscheibe anliegt. Bei dieser Ausbildung
werden die Umfangsränder der Scheiben um so stärker aneinandergepreßt, je höher
die Drehzahl der Scheibe ist, so daß eine Vergrößerung der Flüssigkeitstropfen bei
hohen Drehzahlen ausgeschlossen ist. Um die gewünschte Anpressung der Scheibenränder
zu erzielen, sind keine besonderen Mittel erforderlich und brauchen die Scheiben
selbst nicht besonders elastisch federnd zu sein. Die biegsame innere Schleuderscheibe
kann daher zweckmäßig zusammen mit einer Nabe aus einem einzigen Stück Kunststoff
bestehen. An sich ist zwar die Herstellung der mit den Flüssigkeiten in Berührung
kommenden Teile eines Zerstäubers aus Kunststoff bekannt, um medizinische Flüssigkeiten
ohne Korrosionsgefahr zerstäuben zu können. Der erfindungsgemäße Vorschlag der Anwendung
von Kunststoff beruht, wie ausgeführt, doch auf einer völlig anderen Grundlage.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung läßt sich beispielsweise zum Besprühen
von Bäumen, Pflanzenfeldern usw. mit einem Insektenvertilgungsmittel oder zum Desinfizieren
von Räumen, Häusern und Straßenzügen mit Vorteil anwenden.
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Mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in den
Zeichnungen veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt den vorderen Teil eines ersten Beispiels
der
Vorrichtung zum Erzeugen eines Aerosolstromes, teils in Ansicht und teils im axialen
Längsschnitt; Fig.2 ist eine Teilansicht der Vorrichtung von rechts in Fig. 1 gesehen;
Fig. 3, 4 und 5 zeigen je einen Teil verschiedener anderer Ausführungsformen in
zu Fig.1 analoger Darstellung; Fig. 6 stellt den vorderen Teil eines letzten Ausführungsbeispiels
teils in Ansicht und teils im axialen Längsschnitt dar.
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Gemäß Fig. 1. befindet sich ein elektrischer Antriebsmotor
a in einem inneren Gehäuseteil b, der mittels radialer Flügel c in
einem äußeren Gehäuseteil d abgestützt ist. Zwischen den beiden Gehäuseteilen
b und d ist ein im Querschnitt ringförmiger Luftleitkanal e vorhanden.
Die Motorwelle i ist hohl ausgebildet und trägt außerhalb des Gehäuseteiles b zwei
Schleuderscheiben 1, die mit ihren Umfangsrändern elastisch aneinander anliegen.
Zwischen den Scheiben 1 ist ein Hohlraum vorhanden, der durch radiale Öffungen 2
mit dem Innenraum der hohlen Welle i in Verbindung steht. Ein mit radialen Durchlässen
versehenes Distanzierungsstück 3 ist zwischen die Scheiben 1 eingelegt. Die eine
Scheibe 1 liegt gegen eine auf der Welle i befestigte Nabe 4 an, während gegen die
andere Scheibe 1 eine Kappe 5 mit Hilfe einer Schraube m angepreßt ist, die in das
Ende der Welle i eingeschraubt ist und deren Hohlraum gegen außen abschließt. Das
nicht dargestellte andere Ende der Hohlwelle i steht mit einem Vorratsbehälter für
die zu zerstäubende Flüssigkeit in Verbindung. Ferner trägt jenes andere Ende der
Motorwelle i ein Gebläserad zur Erzeugung eines kräftigen Luftstromes durch den
Leitkanal e.
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Auf eine entsprechend abgesetzte Partie des inneren Gehäuseteiles
b ist ein Ring 6 aufgesetzt, der mit einem Kranz von Lamellen 7 versehen ist, die
in gleichmäßigen Abständen voneinander radial außerhalb des Umfangsrandes der Schleuderscheiben
1 fest angeordnet sind. Die Lamellen 7 ragen in den Austrittsspalt des Luftleitkanals
e hinein und reichen bis zum äußeren Gehäuseteil d. In Fig. 2 ist ersichtlich, daß
die Lamellen 7 gegenüber der zur Welle i radialen Richtung geneigt sind, und zwar
derart, daß sie wenigstens annähernd rechtwinklig stehen zur Bewegungsrichtung,
in welcher die auf die betreffende Lamelle auftreffenden Flüssigkeitsteilchen vom
Rand der Scheiben 1 abgeschleudert würden, wenn keine Luft durch den Kanal e strömen
würde. Die genannte Bewegungsrichtung der Flüssigkeitsteilchen ist die Richtung
des Geschwindigkeitsvektors VE, der sich zusammensetzt aus einer von der Rotation
der Scheiben 1 herrührenden Geschwindigkeitskomponente Vt, die tangential zum Umfang
der Scheiben verläuft, und einer ebenfalls von der Zentrifugalkraft herrührenden
Geschwindigkeitskomponente Vr, die radial zu den Scheiben verläuft. Außerdem sind
die Lamellen 7 derart in bezug aufeinander angeordnet, daß, in der Richtung des
Geschwindigkeitsvektors Ve von jedem Punkt des Umfanges der Scheiben 1 aus gesehen,
kein freier Durchblick zwischen den einander benachbarten Lamellen 7 ersichtlich
ist. Mit anderen Worten heißt das, daß keine Flüssigkeitströpfchen vom Umfang der
Scheiben 1 nach außen zwischen den Lamellen 7 hindurchgeschleudert werden können.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist wie folgt: Bei
eingeschaltetem Motor a drehen sich die Schleuderscheiben 1 entsprechend dem Pfeil
R in Fig.2. Dabei wird durch Zentrifugalwirkung der Schleuderscheiben Flüssigkeit
aus dem nicht gezeichneten Vorratsbehälter in den Hohlraum der Welle i eingesaugt
und zwischen den Scheiben 1 nach außen geschleudert, wobei die Flüssigkeit beim
Durchtritt durch den engen Spalt zwischen den beiden Scheibenrändern zu einem dünnen
Film ausgebreitet wird. Gleichzeitig erzeugt das ebenfalls nicht dargestellte Gebläserad
einen Luftstrom durch den Kanal e. Der den Austrittsspalt des Kanals e verlassende
Luftstrom bläst etwa rechtwinklig zum genannten Flüssigkeitsfilm und zerreißt denselben
in kleine Nebeltröpfchen, die im Luftstrom davongetragen werden und ein Aerosol
bilden, wie in Fig. 1 bei A veranschaulicht ist. Diejenigen Flüssigkeitströpfchen,
die vom Luftstrom nicht richtig erfaßt werden, prallen gegen die Lamellen 7 und
werden auf diese Weise daran gehindert, in radialer Richtung weiter nach außen zu
fließen. An den Lamellen 7 bildet sich Kondensat, das, da die Lamellen im Luftstrom
angeordnet sind, vom freien Ende der Lamellen weggeblasen und ebenfalls in feine
Nebeltröpfchen zerstäubt wird, wie in Fig. 1 mit B angedeutet ist. In einiger Entfernung
von der beschriebenen Vorrichtung vereinigen sich die Nebelstrahlen A und B.
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Durch die Lamellen 7 wird gewährleistet, daß die sonst radial nach
außen entweichenden Flüssigkeitstropfen aufgefangen und nochmals zerstäubt werden,
wodurch sich eine Verbesserung des Zerstäuberwirkungsgrades auf praktisch 100% ergibt.
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Die in Fig. 3 veranschaulichte Ausführungsform unterscheidet sich
vom beschriebenen Beispiel lediglich dadurch, daß das freie Ende der Lamellen 7
a eine schräg verlaufende Begrenzung aufweist. Dadurch ergibt sich an jeder Lamelle
eine Keilspitze 8, an welcher die kondensierte Flüssigkeit hauptsächlich weggeblasen
wird zur Bildung der Nebelstrahlen B.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 sind die Lamellen 7 b ebenfalls
mit einer Keilspitze 8 versehen, die aber zufolge entgegengesetzt schräg verlaufender
Endbegrenzung der Lamellen jetzt nicht mehr außen, sondern innen liegt. Ein weiterer
Unterschied der Ausführungsform nach Fig. 4 liegt darin, daß die Lamellen 7 b an
einem Ring 6 a angeordnet sind, der am äußeren Gehäuseteil d abgestützt ist.
Die Lamellen 7 b
reichen ferner nicht bis zum inneren Gehäuseteil b, sondern
nur bis zu einem zusätzlichen Ring 10, welcher den Austrittsspalt des Luftkanals
e in einen inneren und einen äußeren Teil unterteilt. Die Lamellen 7 b ragen nur
in den äußeren Teil des Austrittsspaltes hinein.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 sind die Lamellen 7 c wieder
an einem Ring 6 angeordnet, der am inneren Gehäuseteil b abgestützt ist. Der Austrittsspalt
des Luftkanals e ist auch hier durch einen Ring 1.0 a in einen inneren und einen
äußeren Teil unterteilt. Im Gegensatz zur Ausführung nach Fig. 3 greifen hier die
Lamellen in den inneren Teil des Austrittsspaltes hinein.
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Die verschiedenen gezeigten Ausbildungsformen könnten selbstverständlich
auf beliebige Weise miteinander kombiniert werden. Die Lamellen können auch eine
andere als die in Fig. 2 gezeigte Neigung haben und gegebenenfalls radial zu den
Schleuderscheiben 1 verlaufen.
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Bei den bisher vorgeschlagenen Ausführungsformen mit zwei Schleuderscheiben
sind dieselben mit gegeneinander geneigten kegeligen Umfangspartien versehen
und
aus verhältnismäßig dünnem Material gebildet. Bei der Rotation der Schleuderscheiben
biegen sich die kegeligen Umfangspartien zufolge der Wirkung der Zentrifugalkraft
nach außen und dabei voneinander weg. Dies bringt bei hohen Drehzahlen den Nachteil,
daß der Spalt zwischen den Umfangsrändem der beiden Scheiben unzulässig groß wird,
was die Bildung von unerwünschten großen Flüssigkeitstropfen zur Folge hat.
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Zur Beseitigung dieses Nachteiles sieht die Erfindung weiterhin vor,
daß die eine der Schleuderscheiben starr ausgebildet und an ihrer Umfangspartie
mit einer kegeligen Innenfläche versehen ist und daß die andere Schleuderscheibe
elastisch biegsam ist und eine kegelige Umfangspartie aufweist, die in der gleichen
Richtung geneigt ist wie die kegelige Innenfläche der starren Scheibe und mit ihrer
Umfangskante unter dem Einfluß der Zentrifugalkraft gegen die Umfangskante der genannten
Innenfläche anliegt.
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Ein entsprechendes Ausführungsbeispiel ist in Fig. 6 veranschaulicht,
in welcher die gleichen Bezugszeichen verwendet sind wie in Fig. 1, soweit es sich
um übereinstimmende Konstruktionselemente handelt.
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Der vordere, in Fig. 6 sichtbare Teil der Motorwelle i trägt eine
Nabe 11, die zusammen mit einer Schleuderscheibe 12 aus einem einzigen Materialstück,
vorzugsweise aus Kunstharz, besteht. Die Schleuderscheibe 12 ist verhältnismäßig
dünn und daher elastisch biegsam ausgebildet, und sie weist eine kegelige Umfangspartie
13 auf, die gegen den Austrittsspalt des Luftkanals e geneigt ist. Eine zweite Schleuderscheibe
14 ist ebenfalls auf der Welle i angebracht und zwischen der Nabe 11 und einer Kappe
15 festgeklemmt. Eine in das Ende der Welle i eingeschraubte Schraube m dient sowohl
zum Abschließen des Hohlraumes der Welle i gegen vom als auch zum Anpressen der
Kappe 15 gegen die Schleuderscheibe 14, welch letztere starr ausgebildet ist und
ebenfalls eine kegelige, gegen den Austrittsspalt des Luftkanals e geneigte Umfangspartie
16 aufweist. Die Umfangspartien 13 und 16 der beiden Schleuderscheiben 12 und 14
sind somit in der gleichen Richtung geneigt, und die Umfangskante der elastisch
biegsamen Scheibe 12 liegt gegen die Umfangskante an der kegeligen Innenfläche 16a
der starren Scheibe 14 an.
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Die Nabe 11 ist mit einer Ausnehmung 17 versehen, von welcher radiale
Durchbrechungen 18 in den Zwischenraum zwischen den beiden Schleuderscheiben 12
und 14 führen. Der Hohlraum der Welle ist durch einige Radialöffnungen 19 mit der
Ausnehmung 17 der Nabe 11 verbunden, so daß Flüssigkeit aus dem Hohlraum der Welle
i in den Zwischenraum zwischen den Scheiben 12 und 14 gelangen kann.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist wie folgt: Bei
eingeschaltetem Motor drehen sich die Schleuderscheiben 12 und 14 mit der Welle
i. Dabei wird durch Zentrifugalkraft der Schleuderscheiben Flüssigkeit aus dem in
Fig. 6 nicht gezeichneten Vorratsbehälter in den Hohlraum der Welle i eingesaugt
und zwischen den Scheiben 12 und 14 nach außen geschleudert. Beim Durchtritt durch
den engen Spalt zwischen den Umfangskanten der beiden Scheiben 12 und 14 wird die
Flüssigkeit zu einem dünnen Film ausgebreitet. Gleichzeitig erzeugt das in Fig.
6 ebenfalls nicht dargestellte Gebläserad einen Luftstrom durch den Kanal e. Der
den Austrittsspalt des Kanals e verlassende Luftstrom bläst quer zum genannten Flüssigkeitsfilm
in axialer Richtung der Schleuderscheiben an den Umfangskanten der letzteren vorbei
und zerreißt dabei den Flüssigkeitsfilm in kleine Nebeltröpfchen, die im Luftstrom
davongetragen werden und ein Aerosol bilden.
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Bei der Rotation der Schleuderscheiben 12 und 14 wird die eine, 12,
derselben unter dem Einfluß der Zentrifugalkraft elastisch deformiert, und zwar
in der Weise, daß die kegelige Umfangspartie 13 nach außen und gegen die kegelige
Innenfläche 16a der Scheibe 14 gebogen wird. Die andere Scheibe 14 ist so starr
ausgebildet, daß deren Umfangspartie 16 praktisch keine Deformation erleidet. Daraus
ergibt sich die Tatsache, daß bei zunehmender Drehzahl der Welle i die Umfangskante
der Schleuderscheibe 12 mit steigender Kraft gegen die Umfangskante der Schleuderscheibe
14 gepreßt wird. Der Spalt, durch den der Flüssigkeitsfilm zwischen den Scheiben
12 und 14 ausgeschleudert wird, erfährt daher zufolge der Zentrifugalkraft keine
Verbreiterung, wie dies bei den bisherigen Ausführungsformen der Vorrichtung der
Fall war. Der Flüssigkeitsfilm behält somit die gewünschte geringe Dicke auch bei
hoher Drehzahl der Schleuderscheiben bei, so daß unter allen Umständen die Erzeugung
genügend feiner Nebeltröpfchen gewährleistet und die Bildung zu großer Flüssigkeitstropfen
verhindert ist.
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Dadurch, daß die kegeligen Umfangspartien 13 und 16 der Schleuderscheiben
12 und 14 gegen den Austrittsspalt des Luftkanals e geneigt und somit dem Luftstrom
entgegengerichtet sind, ergibt sich bei genügender Stärke des Luftstromes eine kräftigere
Zerreißwirkung auf den Flüssigkeitsfilm und daher eine feinere Vernebelung der Flüssigkeit
als im Falle der umgekehrten Neigung der kegeligen Umfangspartien. Es hat sich nämlich
als praktisch erwiesen, daß für die Vernebelungswirkung die relative Geschwindigkeit
zwischen der Flüssigkeit und der angeblasenen Luft maßgebend ist.