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Operationstisch Die Erfindung betrifft einen Operationstisch mit ortsfestem
Unterteil und leicht abhebbarer, mittels eines speziellen Transportwagens fahrbarer,
mehrfach geteilter Liegefläche.
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Der zunehmende apparative Aufwand in der modernen Chirurgie stellt
an den Operationstischbau eine Anzahl neuer Anforderungen, deren Erfüllung Gegenstand
der Erfindung ist. Für das Heranbringen der Apparate, insbesondere des Röntgenbildverstärkers
für intraoperative Radioskopie, sollten die Abstützmittel der Liegefläche am Fußboden
möglichst nur auf eine Säule beschränkt bleiben. Die Geräteanschlüsse für elektrischen
Strom, Narkosegase u. ä. sollen Kabel und Schläuche im Umkreis des Tisches vermeiden
und unter gleichzeitiger Beachtung der Bodenfreiheit möglichst im Raum unterhalb
der Operationstischliegefläche angebracht sein. Im Gegensatz zu dem Verlangen der
Liegeflächenabstützung auf einer fußlosen Säule steht die in allen größeren Kliniken
zur Vermeidung des Hospitalismus und zur Operationsbeschleunigung übliche Vorbereitung
des Patienten im Vorbereitungsraum, für welche ein fahrbarer, also mit ausreichend
großer Fuß au siadung versehener Tisch Bedingung ist. Man wünscht ferner den Patienten
im Vorbereitungsraum bereits operation gerecht mit geeigneter Knickstellung der
Liegeflächenteile zu lagern und ihn so in den Operationssaal zu fahren.
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Es ist ein Operationstisch bekannt, dessen Liegefläche von einer
im Fußboden verankerten Säule getragen wird. Zum Zwecke der Reinigung verschiedener
Teile geschieht die Verbindung zwischen Säule und Liegefläche mit einem herausziehbaren
Zapfen, nach dessen Entfernung die Tischplatte manuell abgehoben werden kann. Ein
anderer bekannter, insbesondere für röntgendiagnostische Zwecke konstruierter Operationstisch
mit zwei Stützsäulen ist mit einer starren Liegefläche versehen, die an beiden Längsseiten
auf einem von den Säulen getragenen Rahmen abgestützt wird und mitsamt dem Patienten
abgenommen und als Krankentrage benutzt werden kann. Bei einem anderen bekanntgewordenen
Operationstisch, dessen im Gebrauch nicht abhebbare Liegefläche von zwei Stützsäulen
getragen wird, hat man den im Boden verankerten gemeinsamen Sockel mit Geräte anschlüssen
versehen, die elektrischen Strom und Narkosegase unter Vermeidung von frei liegenden
Zuführungskabeln und Schläuchen unmittelbar an den Tisch heranführen. Es ist ferner
ein mit dem Fußboden fest verankerter Operationstisch bekanntgeworden, dessen Liegefläche
in horizontaler Lage und in ebenem (nicht geknicktem) Zustand von einem Transportwagen
auf Schienen über das Liegeflächenchassis des Operationstisches geschoben werden
kann.
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Alle diese bekannten Ausführungen erfüllen die gestellten Forderungen
nicht. Soweit deren Liegefläche überhaupt.net darauf gelagerten Patienten vom ortsfesten
Teil abgenommen werden kann, ist ein manuelles Abheben oder Aufschieben erforderlich.
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Die Liegefläche kann entweder überhaupt nicht geknickt werden, oder
sie muß zumindest während des Umsetzens vom Transportmittel auf den ortsfesten Teil
des Operationstisches bzw. umgekehrt vollkommen gerade sein. Die ferner bekannte
Anordnung von ortsfesten Geräteanschlüssen im Raum unterhalb der Liegefläche behindert
das Heranbringen der Apparate und macht die Anwendung fahrbarer Geräte, die eine
unter die Liegefläche einzufahrenden Fußausleger haben (z. B. Röntgenbildverstärker),
unmöglich.
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Bei dem Operationstisch gemäß der Erfindung sind Halterungseinrichtungen
an der Liegefläche, am Operationstischunterteil und am Transportwagen vorgesehen,
die zur Lagerung und zum Umsetzen der Liegefläche vom Operationstischunterteil auf
den Transportwagen und umgekehrt derart angeordnet sind, daß die Liegefläche, auf
dem Tischunterteil lagernd, durch Absenken der Stützsäule des Operationstisches
auf den Transportwagen setzbar und, auf dem Transportwagen lagernd, durch Ausfahren
der Stützsäule des Operationstisches vom Transportwagen abhebbar ist und daß der
Transport und das Umsetzen der Liegefläche vom Tischunterteil auf den Transportwagen
und umgekehrt in jeder gebräuch-
lichen Knickstellung der Liegeflächenteile
durchführbar ist. Für das Umsetzen der Liegefläche ist kein manueller Kraftaufwand
notwendig. Durch die Unabhängigkeit von physischer Kraft und durch das zwangläufige
Erfassen der neuen Halterung vor der Freigabe der alten wird ein hoher Grad an Sicherheit
erreicht. Nachdem die Liegeflächenhalterung auf wenige Stützpunkte (unter Umständen
auf einen einzigen) beschränkt ist und diese, wenn es sich um mehrere handelt, auf
Korund der vertikalen Verbindungsweise sehr knapp nebeneinander liegen können, läßt
sich die Liegefläche in jeder gebräuchlichenKnickstellung der Liegeflächenteile
zueinander aufsetzen und abheben. Je nach Tischkonstruktion können die Verstellmittel
für die einzelnen Liegeflächenteile am abhebbaren Oberteil angeordnet oder aber
im ortsfesten Unterteil untergebracht sein, was insbesondere bei motorischem Antrieb
zweckmäßig ist. In letzterem Falle kann im Vorbereitungsraum die Liegeflächenabknickung
über handbetätigte Hilfsgetriebe erfolgen.
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Auch für die Hauptverstelleinrichtungen (Höhenverstellung, Längs-
und Querneigung) besteht kein Zwang hinsichtlich der Unterbringung im Unter- oder
Oberteil, wie auch in bezug auf die Betätigungsart (manuell, elektromotorisch od.
dgl.) jede Wahl offenbleibt.
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Mit der Erfindung wurde ein optimal zugänglicher sockelloser (fußfreier)
Operationstisch geschaffen, der den unbehinderten Einsatz von Röntgengeräten für
intraoperative Zwecke gestattet und der mit seiner mühelos und gesichert abhebbaren,
auf einem leichten Transportwagen fahrbaren, im Vorbereitungsraum bereits für die
operationsgerechte Patientenlagerung abknickbaren Liegefläche einen beschleunigten
und der Gefahr des Hospitalismus entgegenwirkenden Operatlonsablauf ermöglicht.
Zugleich wurde auch das Problem des Geräteanschlusses am Operationstisch vorteilhaft
gelöst.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Fig. 1 bis
8 näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 die abgehobene Liegefläche eines mit elektromotorischen
Hauptverstelleinrichtungen ausgerüsteten Tisches, Fig. 2 die dazugehörende ortsfeste
Tischsäule mit einer ortsfesten Geräteanschlußsäule, Fig. 3 die Draufsicht zu Fig.
2 mit strichpunktiert eingezeichneten Umrissen der Liegefläche, Fig. 4 eine andere
Ausführung der abgehobenen Liegefläche mit handbetätigten Verstelleinrichtungen,
mit denen die Längs- und Querneigungen von der Liegefläche aus betätigt werden,
Fig. 5 die dazugehörende Ansicht des ortsfesten Unterteiles zweier Geräteanschlußsäulen
sowie die Operationstischsäule mit eingebauter Höhenverstelleinrichtung, Fig. 6
die Draufsicht zu Fig. 5 mit strichpunktiert eingezeichneten Umrissen der Liegefläche,
Fig. 7 einen Transportwagen für die abnehmbare Liegefläche und Fig. 8 die Draufsicht
zu Fig. 7.
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Die abnehmbare Liegefläche nach Fig. 1 besteht aus der geteilten
Rückenplatte 11 mit Kopfplatte, aus der geteilten Sitzplatte12 und der eventuell
längsgeteilten Beinplattel3. Diese Liegeflächenteile sind zur Erzielung der gewinsehten
Lagerung des Patienten und zur Hervorhebung des Operationsfeldes in bekannter Weise
gegeneinander verstellbar. Sie werden von zwei Winkelhebeln 14 getragen, die zu
beiden
Längsseiten der Liegefläche angeordnet sind und an der Unterseite einen kegeligen
Zapfen 15 haben, der in eine kegelige Bohrung des stationären Unterteiles paßt und
die Liegefläche mit der Tischsäule verbindet. Die kegeligen Bohrungen 16 in den
Winkelhebeln dienen zur Halterung der Liegefläche beim Transport. An Stelle der
kegeligen Zapfen und Bohrungen können naturgemäß auch beliebige andere Befestigungs-
bzw.
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Verbindungsmittel im Sinne der Erfindung angewandt werden, wie auch
die Winkelhebel fehlen oder durch andere Einrichtungen ersetzt sein können.
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Das stationäre Unterteil (Fig. 2 und 3) besteht aus der höhenverstellbaren
Tischsäule 21, dem Säulenkopf 22, dem um die Längsachse des Säulenkopfes drehbaren
Zentralkörper 23, in welchem drehbar um dessen Querachse die Lager mit den Kegelbohrungen
24 für die Aufnahme der Zapfen 15 der Liegefläche abgestützt sind. Zur eventuell
gewünschten Sicherung der aufgesetzten Liegefläche dient eine Sicherungseinrichtung
25, die im Beispiel als Feststellmutter ausgebildet ist.
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In der Richtung der Tischlängsachse ist unterhalb der Liegefläche
- bevorzugt kopfwärts - vor der Operationstischsäule die Geräteanschlußsäule angeordnet,
die aus der Stützsäule 31 und dem Anschlußkopf 32 besteht. Im Anschlußkopf sind
die verschiedenen Anschlüsse für Gase 33 und elektrischen Strom 34 untergebracht.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Gas anschlüsse in der Richtung der Längsachse
bzw. möglichst im spitzen Winkel zu dieser anzuordnen, weil dann keine Behinderung
der am Operationstisch tätigen Ärzte eintritt. Gleichzeitig ist eine vorteilhafte
Schlauchführung möglich, wenn man die zur Tischsäule weisenden Anschlüsse mit den
vom Chirurgen benötigten Leitungen, wie Absaugung und Preßluft, verbindet und die
entgegengesetzt liegenden mit den Narkosegasen versorgt. Die Steckdosen für die
elektrischen Anschlüsse kann man bei pilzförmiger Ausbildung der Geräteanschlußsäule
mit nach unten gerichteten und mit Klappdeckeln verschlossenen Auslässen ausführen,
womit ein absoluter Schutz gegen Eindringen von Wasser bei der Operatiossaalreinigung
gegeben ist. Für die exakte Heranstellung des Liegeflächentransportwagens sind an
der Geräteanschlußsäule oder an der Tischsäule Anschläge 35 angebracht, die das
Anbringen des Wagens beschteunigen und erleichtern.
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Die pilzförmige Ausführung der Geräteanschlußsäule bringt außer der
vorteilhaften Anschlußanordnung eine sehr erwünschte Bodenfreiheit und begünstigt
die Möglichkeit des nahen Herantretens der Ärzte an den Operationstisch.
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Bei elektromotorischem Antrieb der Verstelleinrichtungen kann man
den Steuerungsschalter 41 mit dem Schalthebel 42 entweder wahlweise auf der Geräteanschlußsäule,
eventuell auch an der Tischsäule, oder leicht abnehmbar an der Liegefläche anbringen.
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Das Kabel 43 mit den Steuerstromleitungen wird zweckmäßigerweise zur
Geräteanschlußsäule oder zur Tischsäule und von hier in einem Bodenkanal zu den
Schaltschützen bzw. zu den Betätigungseinrichtungen in der Operationstischsäule
geführt. Ebenso werden die Zuleitungen zu den Geräteanschlüssen in einem Bodenkanal
oder durch den Fußboden zu den Hausanschlüssen geführt.
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Sämtliche Anschlüsse für elektrischen Strom lassen sich den Forderungen
entsprechend in dem geräumigen Anschlußkopf 32 explosionsgeschützt ausführen,
wie
auch für die elektrischen Antriebsmittel in der Operationstischsäule eine druckfeste
und explosionsgeschützte Kapselung möglich ist.
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In der Ausführungsvariante nach Fig. 4 bezeichnen die Positionenll,
12 und 13 wiederum die gegeneinander verstellbaren Liegeflächenteile: Rückenplatte,
Sitzplatte und Beinplatte. Mit 14 ist der Gabelkopf bezeichnet, der die Sitzplatte
um die Querachse drehbar trägt und der mit der kegeligen Bohrung 15 versehen ist.
Die Kegelbohrungen 16 sind für die Befestigung der Liegefläche auf dem Transportwagen
vorgesehen. Als Sicherungseinrichtung dient in diesem Beispiel die Knebelschraube
17. Die an sich bekannten Mittel für die Längs- und Querneigung der Liegefläche
sind im abnehmbaren Teil des Operationstisches untergebracht.
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Im ortsfesten Teil (Fig. 5 und 6) befindet sich lediglich die Höhenverstellung.
Die vertikal ausfahrbare Operationstischsäule 21 trägt an ihrem Ende den kegeligen
Zapfen 24, der in die Kegelbohrung 15 des abnehmbaren Oberteiles paßt und dieses
mit dem Unterteil verbindet. Die Höhenverstellung ist in dem gezeichneten Beispiel
hydraulisch mit Ölpumpe 26 angedeutet, welche in dem im Fußboden eingelassenen Sockel
27 untergebracht ist. Aus dem Fußbodenniveau ragt nur das Lagerauge 28 für den ölpumpentritthebel
29 hervor.
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Um den Ölpumpentritthebel von links und rechts gleich gut erreichbar
zu machen, ist er in der Längsachsenebene angeordnet, und an Stelle einer Geräteanschlußsäule
sind deren zwei vorgesehen. Der Säulenfuß 31 trägt nun einen annähernd halbkreisförmigen
Anschlußkopf 32. Die Anschlüsse 33 für Gas sind, damit sie nicht behindern, entweder
parallel zur Längsachse oder nach innen gerichtet. Auch hier können, wie bei Fig.
2 und 3 beschrieben, die Gasanschlüsse zweckvoll aufgeteilt, die Stromanschlüsse
nach unten gerichtet und die Anschläge 35 angebracht sein. Die Ausführung mit zwei
Geräteanschlußsäulen gibt ferner die Möglichkeit, die Zuführung explosiver Gase
von den elektrischen Zuleitungen zu trennen.
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Aus den Fig. 2, 3, 4 und 5 ist leicht vorstellbar, daß die Liegefläche
im Bedarfsfalle um 1800 geschwenkt auf die Operationstischsäule aufgesetzt werden
kann. Bei der Ausführung nach Fig. 4 und 5 ist sie sogar auf dem Zapfen 24 drehbar.
Man kann auch - wie strichpunktiert angedeutet - den Ölpumpentritthebel doppelseitig
anbringen und zurückklappbar gestalten. Diese Vielseitigkeit in bezug auf Rechts-
und Linksanordnung läßt sich noch erweitern, wenn man die Geräteanschlußsäule rechts
und links, d. h. kopf- und flußwärts, vorsieht und versenkbar ausführt, womit man
wahlweise die am günstigsten liegende Anschlußsäule benutzen kann.
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Den Anschlußkopf der im Raum unterhalb der Operationstischliegefläche
angeordneten Geräte an schlußsäule kann dadurch variiert werden, daß man ihn statt
kreisförmig oder kreisabschnittförmig vieleckig ausführt.
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Der in Fig. 7 und 8 dargestellte Transportwagen für die Liegefläche
besteht aus den Gestellteilen 51, auf welchen die für die Fixierung der Liegefläche
dienenden kegeligen Zapfen 52 befestigt sind. Die Gestellteile 51 werden von zwei
seitlich angeordneten großen Rädern 53 getragen. Mit der Anordnung dieser großen
Räder in der Mitte des Wagens wird eine besonders gute Manövrierfähigkeit erzielt.
Die
Schwenkrollen 54 an den Wagenenden haben dabei nur Abstützungsaufgaben. Wenn
man, bezogen auf die Horizontale, den tiefsten Punkt der Schwenkrollen höher legt
als den Bodeiiberührungspunkt der mittleren großen Rollen, erreicht man mit etwas
Druck auf der geschobenen Seite ein Abheben der vorderen Schwenkrollen vom Boden
und damit eine mühelose Geradeausfahrt und ein leichtes Überfahren von Schwellen
oder Bodenhindernissen. Der Transportwagen ist, damit beim Heranfahren an die Operationstischsäule
diese zwischen die Wagenseitenteile kommt, einerseits offen gehalten und nur an
einer Seite mit Querverbindungen 55 versehen. Zur exakten Heranführung und Fixierung
des Wagens für die Liegeflächenübergabe vom Wagen auf die Tischsäule und umgekehrt
dienen z. B. die Klauen 56, die mit den Anschlägen 35 an der Geräteanschlußsäule
in Eingriff kommen. Zur Zentrierung kann man ferner noch einen einerseits offenen
federnden Ring 57 anbringen, der die Standsäule umgreift und den Wagen genau ausgerichtet
festhält. Nach dem Einfahren des Wagens wird die zuvor abgesenkte Tischsäule mit
Hilfe der vorhandenen Höhenverstelleinrichtung nach oben ausgefahren, wobei die
Aufnahmevorrichtungen 15 des Oberteiles mit den Aufnahmen 24 des Unterteiles in
Eingnff kommen. Bei weiterem Auszug der Säule wird schließlich die Liegefläche vom
Transportwagen abgehoben, und man kann (nach eventuell gewünschter Sicherung vermittels
der Einrichtungen 17 bzw. 25) den leeren Transportwagen weg und in den Vorbereitungsraum
schieben. Nach beendeter Operation fährt man den Wagen unter die hochgestellte Liegefläche
ein, senkt die Tischsäule nach Lösung der Sicherungen ab, wobei sich das Oberteil
des Tisches von selbst auf den Zapfen 52 des Wagens absetzt und mit dem Patienten
weggefahren werden kann.