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Spanneinrichtung zum Klemmen von Schneidplatten in keilförmigen Ausschnitten
des Fräsergrundkörpers Die Erfindung befaßt sich mit einer Spanneinrichtung zum
Klemmen von Schneidplatten in keilförmilyen Ausschnitten des Fräsergrundkörpers
mit einem die Schneidplatte U-förmig umschließenden, einsetzbaren und klemmbaren
Spanneinsatz.
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Bei einem Fräsergrundkörper aus Kunststoff hat man bereits solche
Spanneinrichtungen zum Klemmen von Schneidplatten in keilförmigen Ausschnitten des
Fräsergrundkörpers mit einem die Schneidplatte U-förmig umschließenden und klemmbaren
Spanneinsatz in diesen Fräsergrundkörper eingeformt. Es ist deshalb ohne weiteres
auch denkbar, einen solchen U-förmigen Schneideinsatz so zu gestalten, daß er in
den Fräsergrundkörper, z. B. in axialer Richtung, einsetzbar ist.
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Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß bei Verwendung einer
an sich bekannten Radial- und Axialanlage der Schneidplatte an grundkörperfesten
Bolzen, die Vorteile dieser Anlage verbunden werden können mit einer zusätzlichen
Führung der einsetzbaren Spanneinsätze.
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Deshalb ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß für die Radial- und
Axialanlage der Schneidplatte an sich bekannte, grundkörperfeste, den Spanneinsatz
zusätzlich führende Bolzen vorgesehen sind.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Bolzen den Stegteil des Spanneinsatzes
durchdringen und wenn der andere Bolzen in die Spanneinsatznut radial hineinragt.
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Zum Einziehen und Spannen und zum Ausstoßen des Spanneinsatzes und
der mit Schiebesitz in die Spanneinsatznut eingesetzten Schneidplatte kommt man
dann mit nur einer an sich bekannten, lagengesicherten Spannschraube aus.
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Man kann auch den Spanneinsatz als Spankammer ausbilden. Dadurch,
daß diese Spankammer vollständig innerhalb des Einsatzes vorgesehen ist, wird eine
Beschädigung und Abnutzung des Grundkörpers durch die Späne vermieden.
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Die Unterbringung der gesamten Spankammer innerhalb des Einsatzes
hat auch noch den Vorteil, daß je nach der Art des zu bearbeitenden Werkstoffes
ein Einsatz verwendet werden kann, dessen Spankammerform dem zu bearbeitenden Werkstoff
angepaßt ist. Bedingt durch die wirtschaftliche Größe geklemmter Schneidplatten
und durch die Wendemöglichkeit der Platten, die eine besondere Schneidgeometrie
erfordern, kann der im allgemeinen bei der spanabhebenden Bearbeitung lang spanender
Werkstoffe angestrebte freie Spanablauf nicht erreicht werden. Aus diesem Grunde
ist es notwendig, den ablaufenden Span in der Spankammer in bestimmter Weise zu
lenken und zu formen. Dies bedeutet abei, daß durch die zwischen Span und dem die
Spankan.-mer tragenden Einsatz wirkenden Verschleißkräftc eine nicht zu vernachlässigende
Reibungswärme entsteht. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, die Form der
Spankammer im Einsatz genau an den zu bearbeitenden Werkstoff bzw. an die für ihn
günstigste Spanlenkung anzupassen. Bei einer auch nur teilweisen Unterbringung der
Spankammer im Grundkörper wäre diese Anpassung innerhalb ein und desselben Werkzeuges
nicht möglich.
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Eine besonders sichere und einfache Ausrichtung der Schneidplatte
auf ihre vorgeschriebene Lage ist dann möglich, wenn die Zugrichtung des einzigen
Spannmittels so verläuft, daß die Schneidplatte gegen die Auflager beider Koordinatenrichtungen
gespannt wird.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der
Erfindung dargestellt. Darin zeigt Fig. l eine Stirnansicht eines Teils eines Fräsers,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Schnittlinie 2-2 in Fig. 1 mit achsparalleler Lage
der Spannschraube, Fig. 3 einen Schnitt nach der Schnittlinie 3-3 in Fig. 1, Fig.
4 einen Schnitt nach der Schnittlinie 4-4 in Fig. 1, Fig. 5 einen Schnitt nach der
Schnittlinie 5-5 in Fig. 1 mit zur Fräserachse geneigter Lage der Spannschraube,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Schnittlinie 6-6 in Fig. 1 (ohne Schneidplatte),
Fig.7
eine Stirnansicht entsprechend der Fig. 1, jedoch für eine andere Ausführungsform
des Spanneinsatzes, Fig. 8 einen Schnitt nach der Schnittlinie 8-8 in Fig. 7, Fig.
9 einen Schnitt nach der Schnittlinie 9-9 in Fig. B.
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Der Grundkörper 11 des Fräsers weist eine Vielzahl von an der
einen Stirnfläche und am Umfang gelegenen Ausschnitten auf, die von einer Grundfläche
11 b, zwei keilförmig zueinander verlaufenden und zur einen Stirnfläche hin
divergierenden Seitenflächen 11c und 11d und schließlich von einer
Rückwand 11e gebildet werden. Im Bereich dieser Rückwand 11 e ist
der Grundkörper von jeweils einer abgestuften Bohrung 11f durchbrochen, wobei
eine Schulter 11a dieser Abstufung eine Auflage für den Kopf einer Spannschraube
15 bildet. Diese durchquert die Bohrung 11 f frei, wobei das äußere
Ende dieser Bohrung einen Gewindering 16 trägt, gegen den sich beim Zurückdrehen
der Kopf der Spannschraube 15 abstützt. Das mit Gewinde versehene Ende der Spannschraube
ist in eine Gewindesackbohrung 18 f eines keilförmigen, einstückigen Spanneinsatzes
18
eingeschraubt. Dieser als Spannelement dienende Einsatz 18 weist
entsprechend dem Winkel zwischen den Aussparungsseitenflächen 11c und
11d keilförmig verlaufende Seitenflächen auf; er kann durch Anziehen der
Spannschraube 15 gegen die Rückwand 11 e des Ausschnittes gezogen und dabei
festgeklemmt werden.
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Ein solcher Spanneinsatz 18 besteht aus einem die Spankammer
mit der Spanraumbegrenzungsfläche 18e tragenden Spankammerteil
18a, einem als Schneidplattenunterstützung dienenden Stützteil
18 6 und einem sie verbindenden Stegteil 18c, das dabei eine zwischen dem
Spankammerteil 18a und dem Stützteil 18 b gebildete Nut
18 d überbrückt.
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In entsprechende Sackbohrungen der Grundfläche 116 bzw. der
Rückwand 11e der Ausschnitte des Grundkörpers 11 sind Bolzen 12 bzw. 13 und
14 so eingesetzt, daß ihre Stirnflächen 12a bzw. 13a und 14a als grundkörperfeste
Auflageflächen für eine in die Nut des Spanneinsatzes 18 passend eingesetzte
Schneidplatte 17 dienen. Hierbei durchqueren die Bolzen 13 und
14 das Stegteil 18 c des Spanneinsatzes 18 im Bereich von entsprechenden
Bohrungen 18 g bzw. Aussparungen 18 h, welche die Bolzen 13 und
14 so umgreifen, daß sich das Stegteil 18c auf diesen Bolzen in deren
Achsrichtung führt und quer zu dieser Achsrichtung auf ihnen gehalten, d. h. gesichert
ist.
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In Fig. 6, die an sich Fig. 3 entspricht, ist die eingesetzte Schneidplatte
weggelassen, um die Anordnung der Bolzen 12 und 13 noch deutlicher
zu zeigen, wobei der Bolzen 12 von der offenen Stirnseite der Nut in diese
eindringt, während der Bolzen 13 eine in Fig. 7 deutlicher erkennbare Bohrung
18g im Stegteil 18 c durchquert. In Fig. 4 ist zu erkennen, daß der Bolzen
14 den Steg 18c in einer zum Stirnende des Stegteiles 18e hin aufgeschlitzten
Aussparung 18 h durchquert.
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Die beschriebenen Teile werden in der Weise zum Festspannen der Schneidplatte
17 verwendet, daß diese zunächst in einen noch losen Spanneinsatz
18,
und zwar passend in dessen Nut, bis zum Anliegen am Nutengrund und möglichst
weit zu derjenigen Stirnseite des Spanneinsatzes hin eingesetzt wird, die gegen
den Grund der Aussparung im Grundkörper 11 zu liegen kommt. Dann wird der Spanneinsatz
mit der Schneidplatte 17 in eine der Aussparungen des Grundkörpers 11 eingesetzt
und mit der zugehörigen Spannschraube 15 eingezogen und nach Aufliegen des
Kopfes dieser Spannschraube auf der Schulter 11 a in die Aussparung, und zwar gegen
die Rückwand 11 e hin, festgespannt. Während dieser Einziehbewegung kommt
die Schneidplatte 17 mit ihrer entsprechenden Stirnfläche auf den Stirnflächen
13 a und 14 a der Bolzen 13 und 14 zum Aufliegen,
nachdem sie vorher schon von Hand zum Aufliegen auf der Stirnfläche des Bolzens
12 gebracht worden war. Wird nun die Einziehbewegung fortgesetzt, so halten die
Bolzen 13 und 14 die Schneidplatte 17 in dieser für das Schneiden vorgesehenen Stellung,
und der Einsatz 11 übernimmt unter relativer Verschiebung der eingesetzten Schneidplatte
17 deren endgültiges Festspannen. Wenn, wie in Fig. 5 gezeigt, die im Prinzip
der Fig. 2 entspricht und ihr gegenüber nur durch eine schräge Lage der Achse der
Spannschraube 15 zur Grundfläche 116 des Ausschnittes einen Unterschied aufweist,
der Einsatzkörper nicht nur gegen die Rückwand 11 e des Ausschnittes, sondern auch
noch etwas in Richtung gegen die Grundfläche 116 hin eingezogen wird, so wird die
Schneidplatte 17 auch in Bezug auf ihre radiale Stellung automatisch während
des Einziehvorganges festgelegt.
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Zum Lösen der Spannung genügt es, die Spannschraube 15 wieder loszudrehen,
die dabei mit der Oberseite ihres Kopfes gegen den Gewindering 16
anzuliegen
kommt und von da ab den Spanneinsatz 18 aus dem Ausschnitt des Grundkörpers 11 ausschiebt.
Dabei löst sich auch die Spannung der Schneidplatte 17.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 bis 9 sind das Spankammerteil
118 und das Stützteil 119 als getrennte Teile ausgebildet. Mit ihnen kann aber dennoch
die gleiche Wirkung der Führung und Halterung dieser Teile auf den lagesichernden
Auflagebolzen 112, 113, 114 beim Einziehen des Spankammerteiles 118 erreicht
werden, da in die Trennfuge zwischen den beiden Teilen 118 und 119 Aussparungen
eingearbeitet sind, die die Bolzen 113 und 114 so umgreifen, daß sich diese Teile
in Längsrichtung auf diesen Bolzen führen und quer zu der Bolzenachse an diesen
lagegesichert sind. Im übrigen sind bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 bis
9 für gleiche Teile die gleichen Bezugsziffern, jedoch _jeweils um 100 erhöht, verwendet.
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In beiden Fällen ist auch noch zu beachten, daß die Spankammer 18
e und 118 e in ihrer vollen Ausdehnung sich innerhalb des aus gehärtetem Werkstoff
bestehenden Spanneinsatzes 18 bzw. 118 befindet.