DE10392815T5 - Schloß für eine Tür eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
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Abstract
Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schloß für eine Tür eines Kraftfahrzeuges.
- Es wird festgestellt, daß in der vorliegenden Beschreibung und in den sich anschließenden Ansprüchen der Begriff "Tür" im denkbar weitesten Sinne verwendet wird, um ein beliebiges bewegliches Element zwischen einem geöffneten und einem geschlossenen Zustand eines Eingangsraumes zu einem Innenraum eines Kraftfahrzeuges zu bezeichnen. Der genannte Begriff umfaßt damit die Seitentüren von Kraftfahrzeugen, die Motorhaube oder Vorder- oder Heckklappen.
- Stand der Technik
- Wie bekannt, umfassen Verschlußsysteme für Türen von Kraftfahrzeugen im wesentlichen ein Schloß und einen Schließbügel, die jeweils an der Tür und an einem festen Teil der Karosserie in der Nähe der Türöffnung (oder seltener anders herum) montiert sind.
- Das Schloß umfaßt einen Schließmechanismus, der dazu ausgebildet ist, mit dem Schließbügel zusammenzuwirken, um eine relative Blockierung zwischen dem Schloß und dem Schließbügel zu bewerkstelligen, wenn die Tür geschlossen wird.
- Gegenwärtig sind Schließbügel einer Art weit verbreitet, die ein U-förmiges Element umfaßt, dessen gegenüberliegende Enden auf eine Trägerplatte genietet sind. Das U-förmige Element besteht im wesentlichen aus zwei rechtwinklig von der Trägerplatte abstehenden zylindrischen Teilen, die an der gegenüberliegenden Seite durch ein quer liegendes Verbindungselement verbunden sind.
- Der Schließmechanismus umfaßt einen Drehriegel (Gabel) und eine Sperrklinke oder Sperrklinken, die um Scharnierstifte drehbar sind, die mit einem Trägerkörper fest verbunden sind, der dazu ausgebildet ist, an der Tür des Kraftfahrzeuges befestigt zu werden.
- Der Drehriegel ist dazu ausgebildet, lösbar mit einem der zylindrischen Elemente des Schließbügels in Eingriff zu gelangen, der nachfolgend Eingriffsabschnitt genannt wird, während die Sperrklinke oder Sperrklinken dazu ausgebildet sind, den Drehriegel lösbar in einer Schließstellung auf dem Schließbügel zu blockieren.
- Insbesondere definieren der Trägerkörper und der Drehriegel jeweils U-förmige Aufnahmen zur Aufnahme und zur Blockierung des Eingriffsabschnitts des Schließbügels. Jede dieser Aufnahmen definiert an einem Ende einen Eintrittsabschnitt für den Eingriffsabschnitt des Schließbügels und ist an einem anderen Ende durch eine Bodenwandung begrenzt, die die Anschlagsposition des Eingriffsabschnitts festlegt.
- Der Drehriegel ist mittels einer entsprechenden Feder in Richtung einer geöffneten Stellung vorgespannt, in der der Eintrittsabschnitt seiner Aufnahme auf die gleiche Seite weist wie der Eintrittsabschnitt der Aufnahme des Trägerkörpers, so daß er den Eintritt und Austritt des Eingriffsabschnitts des Schließbügels in/aus den Aufnahmen erlaubt. Der Drehriegel kann um den eigenen Scharnierstift gedreht werden, um die genannte Schließstellung einzunehmen, in der ein Teil des seitlichen Randes der Aufnahme des Drehriegels die Aufnahme des Trägerkörpers abfängt, so daß der Eingriffsabschnitt des Schließbügels innerhalb der gleichen Aufnahmen blockiert wird.
- Die Sperrklinke ist dazu ausgebildet, sich schnappend mit dem äußeren Rand des Drehriegels zu verbinden, um den Drehriegel lösbar in der Schließstellung festzusetzen, und sie ist durch eine entsprechende Feder in Richtung des genannten äußeren Randes vorgespannt.
- Typischerweise wird der Eingang des Eingriffsabschnitts des Schließbügels in der Aufnahme des Trägerkörpers durch die Wandungen geführt, die die Aufnahme selbst seitlich begrenzen, wobei die Wandungen ein Profil aufweisen, das ein Verlauf zu einer Bodenwandung hinkonvergiert.
- Um das Geräusch zu minimieren, das sich durch das Aufeinandertreffen von Schließbügel und Schloß ergibt, sind gegenwärtig konstruktive Lösungen üblich, die hauptsächlich auf die Verwendung eines üblicherweise aus Gummi gebildeten Puffers oder Dämpfers setzen, der innerhalb der Aufnahme des Trägerkörpers angebracht und mit der Bodenwandung der Aufnahme verbunden ist, um einen gedämpften Aufprall des Eingriffsabschnitts des Schließbügels zu definieren.
- Aufgrund der gekrümmten Beschaffenheit des Eingriffsabschnitts des Schließbügels ist die Verteilung der Flächendrücke zwischen den äußeren Oberflächen des Eingriffsabschnitts und des Dämpfers nicht gleichförmig. Insbesondere ist der Flächendruck in einem mittleren Bereich des Dämpfers maximal und fällt zu dessen seitlichen gegenüberliegenden Rändern hin stark ab.
- Dies kann nach einiger Zeit zu Rissen an dem Dämpfer führen, mit negativen Auswirkungen auf das Halten des Schließbügels und auf die Dämpfereigenschaften des Dämpfers. Des weiteren kann dieses Phänomen eine unbeabsichtigte Vergrößerung des Spiels zwischen Tür und dem entsprechenden Karosserie-Hohlraum bewirken, mit nachfolgender Geräuschbildung und möglichem Rütteln der Tür während der Fahrt.
- Beschreibung der Erfindung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloß für eine Tür eines Kraftfahrzeuges zu schaffen, das auf einfache und kostengünstige Weise gestattet, das Geräusch zu verringern, das im Zusammenspiel zwischen Schloß und Schließbügel entsteht.
- Erfindungsgemäß wird ein Schloß für eine Tür eines Kraftfahrzeuges vorgeschlagen, das folgendes umfaßt: einen zur Kopplung mit einem Schließbügel entlang einer entsprechenden Kopplungsrichtung geeigneten Schließmechanismus, einen Trägerkörper des Schließmechanismus, der eine Aufnahme für einen Eingriffsabschnitt des Schließbügels aufweist, und elastisch nachgebende Arretiermittel, die die Aufnahme zumindest in der entsprechenden Verbindungsrichtung begrenzen, um einen gedämpften Anschlag des Eingriffsabschnitts des Schließbügels zu definieren, wobei das Schloß dadurch gekennzeichnet ist, daß die Arretiermittel im Wechselwirkungsbereich mit dem Eingriffsabschnitt des Schließbügels zum Oberflächenschutz mit einer starren Schutzblende oberflächenverkleidet sind.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird nun als nicht einschränkendes Beispiel eine bevorzugte Aus führungsform beschrieben, unter Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen, in denen:
-
1 eine Aufsicht eines erfindungsgemäßen Schlosses für eine Tür eines Kraftfahrzeuges darstellt, bei der einige Elemente zum besseren Verständnis entfernt worden sind, wobei das Schloß mit einem festen Schließbügel verbunden ist, und -
2 eine perspektivische Ansicht in vergrößerter Darstellung eines Dämpfers des Schlosses gemäß1 zur Aufnahme des Schließbügels zeigt. - Beste Ausführungsform der Erfindung
- In der
1 bezeichnet das Bezugszeichen1 insgesamt ein erfindungsgemäß aufgebautes Schloß. - Das Schloß
1 ist dazu ausgebildet, an einer (nicht dargestellten) Tür eines (nicht dargestellten) Kraftfahrzeuges montiert zu werden und mit einem festen Schließbügel2 zu koppeln, der fest mit einer Säule des (nicht dargestellten) Karosseriekörpers verbunden ist, um das Schließen der Tür zu realisieren. Der Schließbügel2 ist nur in einem seiner mit dem Schloß eingreifenden Abschnitte3 dargestellt, wobei dieser Abschnitt bezüglich der Achse A eine zylindrische Form aufweist. - Das Schloß
1 umfaßt einen kastenförmigen Trägerkörper4 , der dazu ausgebildet ist, an der Tür des Kraftfahrzeuges auf bekannte Weise starr befestigt zu werden und der eine im wesentlichen U-förmige Öffnung5 zur Aufnahme des Abschnitts3 des Schließbügels2 und einen Schließmechanismus6 (strichpunktiert dargestellt, um die darunterliegenden Elemente des Trägerkörpers4 sichtbar zu machen) aufweist, die innerhalb des Trägerkörpers4 angeordnet ist und die dazu ausgebildet ist, auf an sich bekannte Weise durch die Öffnung5 mit dem Abschnitt3 des Schließbügels2 entlang einer zu der Achse A senkrechten entsprechenden Verbindungsrichtung B zu koppeln, um das Schließen der Tür des Kraftfahrzeuges zu realisieren. - Insbesondere umfaßt der Trägerkörper
4 ein Paar Platten7 ,8 aus metallischem Material, die im wesentlichen eben und parallel gegenüberliegend angeordnet sind, sowie eine zwischen den Platten7 ,8 angeordnete Schale9 aus Kunststoff, die im Innern einen Hohlraum10 definiert, der durch die Öffnung5 mit dem Außenraum in Verbindung steht und in dem der Schließmechanismus6 angeordnet ist. - Die Öffnung
5 ist durch die Platte8 und die Schale9 des Trägerkörpers6 gebildet und definiert an einem Ende einen Eintrittsbereich11 für den Abschnitt3 des Schließbügels2 . Die Öffnung5 ist an einem dem Eintrittsbereich11 gegenüberliegenden Ende durch eine Wandung12 mit zu der Richtung B senkrechtem Boden begrenzt und seitlich durch ein zu der Wandung12 querliegendes Paar von Wandungen13 . Genauer gesagt, weisen die Wandungen13 ebene erste Abschnitte14 , die sich senkrecht von entsprechenden Endkanten der Bodenwandung12 erstrecken, und ebene, querliegende zweite Abschnitte15 auf, die ausgehend von den ersten Abschnitten14 voneinander divergieren und mit den Abschnitten14 entsprechende Vorsprünge16 bilden, die ins Innere der Öffnung5 gerichtet sind. Daher weist die Öffnung5 ausgehend von dem Eintrittsbereich11 einen progressiv abnehmenden Querschnitt in Richtung des Bereichs der Vorsprünge16 auf, von wo aus sie sich in Richtung der Abschnitte14 der Wandungen13 abrupt ausweitet, um dann ent lang der nämlichen Abschnitte14 einen konstanten Querschnitt anzunehmen. - Der Schließmechanismus
6 umfaßt in bekannter Weise einen Drehriegel20 und eine Sperrklinke21 , die jeweils um Stifte22 ,23 drehbar gelagert sind und sich zwischen den Platten7 und8 erstrecken und gegenüberliegend zu beiden Seiten der Öffnung5 angeordnet sind. Die Stifte22 ,23 sind starr an den Platten7 ,8 befestigt und weisen Achsen auf, die jeweils parallel zu der Achse A des Abschnitts3 des Schließbügels2 und senkrecht zu den Platten7 ,8 sind. - Der Drehriegel
20 besteht aus einer geformten Platte aus Metall, die mit Kunststoff ummantelt ist, ist in einem seiner mittleren Abschnitte drehbar um den Stift22 gelagert und weist am Rande eine U-förmige Aufnahme24 auf, die dazu ausgebildet ist, mit dem Abschnitt3 des Schließbügels2 in Eingriff zu gelangen, und die seitlich durch ein Paar Zähne25 ,26 begrenzt ist. - Der Drehriegel
20 ist normalerweise durch eine (nicht dargestellte) Feder in einer (ebenfalls nicht dargestellten) geöffneten Stellung gehalten, in der seine eigene, auf die gleiche Seite wie die Öffnung5 des Trägerkörpers4 gerichtete Aufnahme24 darstellt, um den Eingriff und die Loslösung des Abschnitts3 des Schließbügels2 zu gestatten. - Unter dem Druck des Schließbügels
2 und infolge des Zuschlagens der Tür, dreht sich der Drehriegel20 um die Achse des eigenen Scharnierstiftes22 von einer geöffneten Position in eine geschlossene Position (1 ), in der der Abschnitt3 des Schließbügels2 in der Aufnahme24 blockiert ist und der Zahn25 die Öffnung5 auf bekannte Weise abpaßt, wobei sie deren Austritt verhindert. - Die Sperrklinke
21 besteht aus einer geformten Platte aus Metall, die mit Kunststoff ummantelt ist, und erstreckt sich auf derselben Lageebene wie der Drehriegel20 seitlich des Drehriegels. Die Sperrklinke21 weist seitlich einen L-förmigen Vorsprung27 auf, der dazu ausgebildet ist, sich einrastend mit dem Zahn26 des Drehriegels20 zu verbinden, um diesen lösbar in der Schließposition zu blockieren. - Die Sperrklinke
21 ist in einer bekannten Weise in Richtung des Drehriegels20 mittels einer zylindrisch wendelförmigen Feder28 vorgespannt, die gegen eine Seite der Sperrklinke21 wirkt, die derjenigen Seite gegenüberliegt, von der sich der Vorsprung27 erstreckt. - Vorteilhafterweise ist innerhalb der Öffnung
5 des Trägerkörpers4 zwischen dem Bereich der Vorsprünge16 und der Bodenwandung12 ein Einsatzstück oder Puffer30 angeordnet, das bzw. der aus elastisch nachgebendem Material gefertigt ist und einen gedämpften Anschlag des Abschnitts3 des Schließbügels2 definiert, um das Geräusch zu verringern, das bei der Kopplung zwischen den Schließbügel2 und dem Schloß1 entsteht. - Insbesondere besteht der Puffer
30 aus einem im wesentlichen prismenförmigen Block oder Einsatzstück aus einem Elastomer, dessen eine Endfläche31 im Anschlag gegen die Bodenwandung12 der Öffnung5 angeordnet ist und dessen seitliche Oberflächen32 im Anschlag jeweils gegen die Wandungen13 der Öffnung5 angeordnet sind. - Der Puffer
30 (2 ) ist an der bezüglich der Endfläche31 entgegengesetzten Seite durch einen Endrand33 zur Aufnahme des Abschnitts3 des Schließbügels2 begrenzt, welcher eine konkav gekrümmte Form aufweist. - Die Kopplung des Puffers
30 mit dem Trägerkörper4 wird durch die Kopplung eines Vorsprunges34 , der sich von der Endfläche31 des Puffers30 abstehend erstreckt, mit einer komplementär geformten Nut, die in der Bodenwandung12 der Öffnung5 ausgebildet ist, erreicht. Wie aus1 ersichtlich, weist der Vorsprung34 schräge und in Richtung der Endfläche31 gegeneinander konvergierende entgegengesetzte seitliche Ränder auf, um die Zurückhaltung des Puffers30 in Richtung B zu gewährleisten. - Der Puffer
30 weist des weiteren in einem mittleren Bereich ein bezüglich den seitlichen Wandungen der Öffnung5 in Querrichtung langgestrecktes Langloch36 auf, das dazu ausgebildet ist, eine elastische Biegung des Endrandes33 des Puffers30 während der Stoßphase mit dem Abschnitt3 des Schließbügels2 zu gestatten. - Gemäß einem wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung ist der Endrand
33 des Puffers30 an der Oberfläche zum Schutz mit einer starren Blende oder einer Platte40 verkleidet, die die Funktion übernimmt, eine gleichförmige Verteilung der Aufprallkraft des Abschnitts3 des Schließbügels2 auf die ganze Oberfläche des Endrandes33 zu erreichen, wodurch jegliche Rißgefahr des Puffers30 ausgeschaltet wird. - Die Blende oder Platte
40 ist ebenfalls U-förmig und weist über das Einsatzstück30 gewölbte entgegengesetzte seitliche Ränder41 auf. Insbesondere ist die Platte40 vorzugsweise durch Treiben bzw. Pressen an dem Puffer30 befestigt. - Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Platte
40 im Bereich der Wechselwirkung mit dem Abschnitt3 des Schließbügels2 eine Oberflächen verkleidung aus keramischem Material mit einem niedrigen Reibwert auf. Diese Verkleidung verhindert die Entstehung von Quietsch-Geräuschen während der Fahrt des Kraftfahrzeuges, die aus einer relativen Gleitbewegung zwischen dem Abschnitt3 des Schließbügels2 und der Platte40 in Richtung der Achse A herrühren. - Schließlich wird klar, daß an dem beschriebenen und illustrierten Schloß
1 Modifizierungen und Abwandlungen vorgenommen werden können, ohne deshalb den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen. - Zusammenfassung
- Es wird hierin ein Schloß (
1 ) für eine Tür eines Kraftfahrzeugs beschrieben, das versehen ist mit: einem zur Kopplung mit einem Schließbügel (2 ) entlang einer Richtung (B) relativer Kopplung ausgebildeten Schließmechanismus (6 ); einem Trägerkörper (4 ) des Schließmechanismus (6 ), der für einen Eingriffsabschnitt des Schließbügels (2 ) eine Aufnahme (5 ) darstellt, und mit elastisch nachgebenden Arretiermitteln (30 ), die die Aufnahme (5 ) zumindest in der genannten Richtung (B) relativer Kopplung (B) begrenzen, um einen gedämpften Anschlag des Eingriffsabschnitts (3 ) des Schließbügels (2 ) zu definieren. Die Arretiermittel (30 ) sind in dem Bereich der Wechselwirkung mit dem Eingriffsabschnitt (3 ) des Schließbügels (2 ) mit einer starren Schutzblende (40 ) oberflächenverkleidet.
Claims (7)
- Schloß (
1 ) für eine Tür eines Kraftfahrzeuges, mit einem zur Kopplung mit einem Schließbügel (2 ) entlang einer Richtung (B) relativer Kopplung ausgebildeten Schließmechanismus (6 ), mit einem Trägerkörper (4 ) des Schließmechanismus (6 ), der für einen Eingriffsabschnitt (3 ) des genannten Schließbügels (2 ) eine Aufnahme (5 ) darstellt, und mit elastisch nachgebenden Arretiermitteln (30 ), die die Aufnahme (5 ) zumindest in der genannten Richtung (B) relativer Kopplung begrenzen, um einen gedämpften Anschlag des Eingriffsabschnitts (3 ) des Schließbügels (2 ) zu definieren, dadurch gekennzeichnet , daß die Arretiermittel (30 ) in dem Bereich der Wechelwirkung mit dem Eingriffsabschnitt (3 ) des Schließbügels (2 ) mittels einer starren Schutzblende (40 ) oberflächenverkleidet sind. - Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (
40 ) aus einer Platte gebildet ist. - Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (
5 ) eine U-Form aufweist und daß die Arretiermittel ein biegsames Element (30 ) umfassen, das an einer Bodenwandung (12 ) der Aufnahme (5 ) des Trägerkörpers (4 ) befestigt ist. - Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das biegsame Element (
30 ) aus einem Elastomer-Material besteht. - Schloß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das biegsame Element (
30 ) und die Blende (40 ) in dem Bereich der Wechselwirkung mit dem Eingriffsabschnitt (3 ) des Schließbügels (2 ) eine U-Form aufweisen. - Schloß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (
40 ) an dem biegsamen Element (30 ) durch Treiben bzw. Pressen befestigt ist. - Schloß nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (
40 ) in dem Bereich der Wechselwirkung mit dem Eingriffsabschnitt (3 ) des Schließbügels (2 ) eine Oberflächenverkleidung aus keramischem Material aufweist.
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