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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Fensterhebersystem mit wahlweise
einsetzbarer manueller oder motorischer Antriebseinrichtung entsprechend dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein
Fensterhebersystem für
einen ein- oder doppelsträngigen
Seilfensterheber zum Heben und Senken einer Fensterscheibe weist
mindestens einen Mitnehmer auf, der mit der Unterkante der Fensterscheibe
verbunden und in einer Führungsschiene gelagert
ist. Ein Fensterheberseil ist sowohl mit dem Mitnehmer als auch
mit der Wickelachse einer Seiltrommel verbunden, die entweder von
einem Elektromotor einer motorischen Antriebseinrichtung oder von
einer als Kurbelantrieb ausgebildeten manuellen Antriebseinrichtung
angetrieben wird.
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Ein
Fensterhebersystem für
einen beispielsweise als Kreuzarmfensterheber ausgebildeten Armfensterheber
umfasst einen Führungsarm
und einen Antriebsarm, dessen eines Armende mit einem Zahnsegmentbogen
versehen ist, in den als Antriebselement ein Antriebsritzel eingreift,
das entweder auf der Motorwelle eines Elektromotors oder auf der Welle
eines Kurbelantriebs zur manuellen Betätigung befestigt ist.
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Bei
einem manuell betätigbaren
Fensterhebersystem weist die Antriebseinrichtung eine manuell betätigbare
Antriebskurbel auf, deren Achse durch einen Kurbelbolzen gebildet wird.
Das der Antriebskurbel entgegengesetzte Ende des Kurbelbolzens weist
mindestens eine Klaue auf, die mit einer Kupplung in Eingriff gebracht
wird, die mit der Seiltrommel eines Seilfensterhebers oder mit dem
Ritzel eines Armfensterhebers verbunden ist, so dass ein von der Antriebskurbel
ausgehendes Drehmoment auf das entsprechende Abtriebselement übertragen
wird.
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Das
von einer motorischen Antriebseinrichtung auf die Seiltrommel eines
Seilfensterhebers oder das Ritzel eines Armfensterhebers ausgeübte Drehmoment
unterscheidet sich deutlich von einer manuellen Antriebseinrichtung.
Für die
motorische Antriebseinrichtung werden im Wesentlichen zeitliche
Kriterien und eine bestimmte Kraft zum Schließen der Fensterscheibe vorgegeben,
während
für einen
manuellen Antrieb im Wesentlichen ein maximales Betätigungsmoment über den
Verstellweg der Fensterscheibe und eine maximale Anzahl Umdrehungen
der Fensterheber-Kurbel bis zum Schließen der Fensterscheibe festgelegt
werden. Auf Grund dieser unterschiedlichen technischen Anforderungen wird
die motorische Antriebseinrichtung wegen der von ihr ausgeübten größeren Kräfte und
geforderten Verstellgeschwindigkeiten mit einer größeren Seiltrommel
verbunden als eine manuelle Antriebseinrichtung.
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Um
bei einem Fahrzeugtyp wahlweise entweder eine motorische Antriebseinrichtung
oder eine manuelle Antriebseinrichtung für ein Fensterhebersystem einsetzen
zu können,
ist es daher erforderlich, das gesamte Fensterhebersystem auf eine
manuelle oder motorische Antriebseinrichtung auszurichten und bei
der Endmontage am Band des Fahrzeugherstellers entsprechend vorzuhalten
und einzubauen. Auch bei einer nachträglichen Umrüstung von einer manuellen zu
einer motorischen Antriebseinrichtung ist eine entsprechende Abänderung
des gesamten Fensterhebersystems erforderlich.
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Aus
der
DE 198 29 563
A1 ist ein Fensterheberantriebssystem für einen Seilzug-Fensterheber bekannt,
das bei einem Fahrzeugtyp wahlweise die Montage eines manuellen
oder elektrischen Antriebes ohne Änderung des Gesamtsystems ermöglicht. Zu
diesem Zweck ist das dem Antrieb zugeordnete Getriebe des Seilzug-Fensterhebers
als Umlaufrädergetriebe
ausgebildet und das Getriebe des manuellen Antriebs weist eine koaxiale
Anordnung einer Antriebs- und Abtriebswelle auf. Damit wird zwar
sichergestellt, dass die Befestigungspunkte von manuellem und motorischem
Antrieb gleich sind und damit ein schneller und gleichbleibender
Montageablauf beim Einbau beider Antriebe am Band des Herstellers
gewährleistet
ist, jedoch ist mit dem bekannten System zum wahlweisen Einsatz
eines manuellen oder motorischen Antriebs ein erheblicher Mehraufwand verbunden,
da beide Antriebseinrichtungen mit einem eigenen Untersetzungsgetriebe
versehen werden müssen,
das auf eine Seiltrommel mit großem Trommeldurchmesser für einen
motorischen Antrieb abgestimmt ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabenstellung zugrunde,
ein Fensterhebersystem zu schaffen, das wahlweise die Verbindung
einer manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung mit ein und
derselben Abtriebseinrichtung zum Bewegen der Fensterscheibe und
den Einsatz kleinerer und bezüglich
des Drehmoments schwächerer
Elektromotoren für
eine motorische Antriebseinrichtung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lösung stellt
ein Fensterhebersystem mit einer übereinstimmenden Abtriebseinrichtung
für entweder
einen Seilfensterheber oder einen Armfensterheber bereit, die wahlweise
mit einer manuellen oder mit einer motorischen Antriebseinrichtung
verbunden werden kann. Dadurch werden sowohl die Entwicklungszeiten
und -kosten für
die unterschiedlichen Antriebsarten eines Fensterhebersystems als
auch durch die Verwendung identischer Komponenten für die Abtriebseinrichtung
die Bauteilekosten reduziert.
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Da
vorzugsweise die Abtriebseinrichtung unter Zugrundelegung einer
manuellen Antriebseinrichtung dimensioniert wird, ist der Einsatz
kleinerer Elektromotoren mit der Abgabe geringerer Drehmomente als
motorische Antriebseinrichtung möglich, so
dass die Materialkosten und der erforderliche Bauraum reduziert
werden können.
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Da
als Abtriebseinrichtung eine für
manuelle Antriebseinrichtungen geeignete Seiltrommel kleinen Durchmessers
für einen
Seilfensterheber bzw. ein Ritzel kleinen Durchmessers für Armfensterheber eingesetzt
wird, genügt
es zur Umstellung von einem manuell angetriebenen Fensterhebersystem
auf ein motorisch angetriebenes Fensterhebersystem, die Motorkennlinie
der zu verwendenden motorischen Antriebseinrichtung anzupassen,
da sowohl die Seiltrommel als auch das Ritzel bereits Wirkflächen für einen
manuellen oder elektromotorischen Antrieb aufweisen, so dass der
Einsatz einer motorischen Antriebseinrichtung ohne zusätzliche
Bauteile realisiert werden kann.
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Durch
eine entsprechend angepasste Motorkennlinie des für die motorische
Antriebseinrichtung verwendeten Elektromotors kann weiterhin sichergestellt
werden, dass der E lektromotor im eingestellten Arbeitspunkt besser
seine maximale Leistung ausnutzt und damit einen höheren Wirkungsgrad
erreicht.
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An
der Schnittstelle von der motorischen oder manuellen Antriebseinrichtung
zur Abtriebseinrichtung können
entweder ein einzelner, übereinstimmender
Bereich sowohl für
die manuelle als auch für die
motorische Antriebseinrichtung oder voneinander getrennte Bereiche
für die
manuelle und für
die motorische Antriebseinrichtung vorgesehen werden.
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In
einer ersten Variante weist die Abtriebseinrichtung einen ersten
Bereich zur Verbindung mit der manuellen Antriebseinrichtung und
einen zweiten Bereich zur Verbindung mit der motorischen Antriebseinrichtung
auf.
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Werden
unterschiedliche Bereiche zur Verbindung der Abtriebseinrichtung
mit einer manuellen oder einer motorischen Antriebseinrichtung vorgesehen,
so wird ein auf die jeweilige Antriebsart ausgerichtete gute Kraftübertragung
an für
die jeweilige Antriebsart bekannten Wirkflächen ermöglicht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
dieser Variante enthält
die motorische Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung
ein Ritzel und die manuelle Antriebseinrichtung an der Schnittstelle
zur Abtriebseinrichtung einen mehrere Kurbelbolzenklauen aufweisenden
Kurbelbolzen, während
die Abtriebseinrichtung mit den Kurbelbolzenklauen des Kurbelbolzens
formschlüssig
in Eingriff bringbare Kupplungsklauen einer Kupplung aufweist, an
deren zylinderabschnittsförmiger
Innen- oder Außenfläche eine
mit dem Ritzel in Eingriff bringbare Verzahnung angeordnet ist.
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Ein
zur Verbindung der Abtriebseinrichtung mit der manuellen Antriebseinrichtung
oder der motorischen Antriebseinrichtung gemeinsamer Bereich kann
dadurch gebildet werden, dass die motorische Antriebseinrichtung
an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung ein mehrere Klauen
aufweisendes Klauenelement und die manuelle Antriebseinrichtung
an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung einen mehrere Kurbelbolzenklauen
aufweisenden Kurbelbolzen enthält,
während
die Abtriebseinrichtung mit den Klauen des Klauenelements oder mit
den Kurbelbolzenklauen des Kurbelbolzens formschlüssig in
Eingriff bringbare Kupplungsklauen einer Kupplung aufweist.
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Wirken
sowohl die manuelle als auch die motorische Antriebseinrichtung
auf dieselbe Wirkfläche der
Abtriebseinrichtung ein, so ist eine besonders kompakte Bauweise
des Fensterhebersystems möglich.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weisen das Klauenelement mindestens zwei kreissektorförmige Klauen
und der Kurbelbolzen mindestens zwei kreissektorförmige Kurbelbolzenklauen
auf, die in mindestens zwei durch Anschlagflächen der Kupplungsklauen begrenzte
Ausnehmungen der Kupplung eingreifen.
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In
die gemeinsame Wirkfläche
an der Schnittstelle zwischen einer manuellen Antriebseinrichtung
oder einer motorischen Antriebseinrichtung und der Abtriebseinrichtung
kann bei der Verbindung der Abtriebseinrichtung mit einer motorischen
Antriebseinrichtung ein die Kupplungsklauen und Ausnehmungen der
abtriebsseitigen Kupplung einfassendes Dämpfungselement vorzugsweise
aus einem Elastomer oder Gummi eingesetzt werden, das das von einem
Elektromotor abgegebene Drehmoment dämpft, so dass die Bauteile
der Abtriebseinrichtung bis hin zur zu verstellenden Fensterscheibe
beim Anfahren oder Abbremsen bzw. bei einer Richtungsumkehr nicht überlastet
und mögliche
Geräusche
reduziert werden.
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Die
kreissektorförmigen
Klauen des Klauenelements können
entweder von einer Anlagefläche des
Gehäuses
der motorischen Antriebseinrichtung abstehen oder in das Gehäuse der
motorischen Antriebseinrichtung abgesenkt werden.
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Für die Verwendung
eines als Armfensterheber ausgebildeten Fensterhebersystems mit
einem Antriebsarm, dessen eines Armende mit einem Zahnsegmentbogen
versehen ist, weisen die motorische Antriebseinrichtung und die
manuelle Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung
ein Ritzel mit übereinstimmender
Zahnteilung aber unterschiedlicher Zähnezahl auf, dessen Antriebsachse
in eine Lagerbuchse eingesetzt wird, die mit einer Grundplatte zur
Aufnahme der Antriebseinrichtungen verbunden wird, deren Abstand
zum Zahnsegmentbogen veränderbar
ist.
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In
dieser Ausführungsform
wird gewährleistet,
dass beide Antriebsarten mit unterschiedlichen Ritzeldurchmessern
an demselben, durch den Zahnsegmentbogen vorgegebenen Teilkreis
angreifen und eine gemeinsame Grundplatte für den Armfensterheber unabhängig von
der Antriebsart vorgesehen werden kann, so dass die Anzahl der vorzuhaltenden Bauteile
minimiert ist.
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Vorzugsweise
ist die Lagerbuchse derart außermittig
in einem Einsatz angeordnet, dass durch Drehen des Einsatzes um
180° die
Lagerbuchse um die Differenz der Durchmesser des Ritzels der motorischen
Antriebseinrichtung und des Ritzels der manuellen Antriebseinrichtung
in Bezug auf die Verzahnung des Zahnsegmentbogens versetzt wird.
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Durch
die Verwendung eines um 180° umsteckbaren
Einsatzes ist eine einfache Montage und Verbindung einer motorischen
Antriebseinrichtung oder einer manuellen Antriebseinrichtung mit
der gemeinsamen Abtriebseinrichtung bzw. ein einfacher Austausch
beispielsweise einer manuellen Antriebseinrichtung gegen eine motorische
Antriebseinrichtung ohne weitergehende Veränderung der Abtriebseinrichtung
gewährleistet.
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Anhand
von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen soll der der
Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 einen
schematischen Schnitt durch eine motorische Antriebseinrichtung
mit abtriebsseitigem Ritzel und eine Abtriebseinrichtung mit einer Seiltrommel;
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2 einen
schematischen Schnitt durch eine manuelle Antriebseinrichtung mit
abtriebsseitigem Kurbelbolzen und eine Abtriebseinrichtung mit einer
Seiltrommel;
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3 eine
schematisch-perspektivische Darstellung einer in den Anordnungen
gemäß den 1 und 2 eingesetzten
Seiltrommel mit unterschiedlichen Bereichen zur Drehmomentübertragung von
einer manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung;
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4 einen
schematischen Schnitt durch eine motorische Antriebseinrichtung
mit abtriebsseitigem Klauenelement und eine Abtriebseinrichtung
mit einer Seiltrommel;
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5 einen
schematischen Schnitt durch eine manuelle Antriebseinrichtung mit
abtriebsseitigem Kurbelbolzen und eine Abtriebseinrichtung mit einer
Seiltrommel;
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6 eine
schematisch-perspektivische Darstellung der in die Antriebseinrichtung
gemäß den 4 und 5 eingesetzten
Seiltrommel mit einem gemeinsamen Bereich zur Drehmomentübertragung von
der manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung;
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7 eine
perspektivische Darstellung eines Elektromotors einer motorischen
Antriebseinrichtung mit aus dem Gehäuse herausragenden Klauen eines
Klauenelements;
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8 eine
perspektivische Darstellung eines Elektromotors einer motorischen
Antriebseinrichtung mit in das Gehäuse abgesenkten Klauen eines Klauenelements;
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9 eine
schematische Darstellung eines Kreuzarmfensterhebers mit einem an
der Schnittstelle zur Antriebseinrichtung angeordneten Einsatz zur Anpassung
an unterschiedliche Ritzeldurchmesser einer motorischen oder manuellen
Antriebseinrichtung;
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10 einen
schematischen Schnitt durch eine motorische Antriebseinrichtung
für einen
Kreuzarmfensterheber gemäß 9 mit
einem Ritzel mit großem
Ritzeldurchmesser;
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11 einen
schematischen Schnitt durch eine manuelle Antriebseinrichtung für einen
Kreuzarmfensterheber gemäß 9 mit
einem Ritzel mit kleinem Ritzeldurchmesser und
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12 eine
schematisch-perspektivische Darstellung einer Grundplatte mit einem
in den Anordnungen gemäß den 9 bis 11 verwendeten
Einsatz mit einer Lagerbuchse zur Aufnahme von Ritzeln mit unterschiedlichem
Ritzeldurchmesser.
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In
den 1 und 2 sind Längsschnitte durch den Verbindungs-
oder Schnittstellenbereich zwischen einem Elektromotor einer motorischen
Antriebseinrichtung 1 und einer manuellen Antriebseinrichtung 2 mit
einem als Seiltrommel 5 ausgebildeten Bauteil einer Abtriebseinrichtung
für einen
Seilfensterheber an der Schnittstelle zur manuellen oder motorischen
Antriebseinrichtung. Sowohl die motorische Antriebseinrichtung 1 als
auch die manuelle Antriebseinrichtung 2 sind auf einer
Grundplatte 3 angeordnet, die in an sich bekannter Weise
beispielsweise mit der Türstruktur
einer Kraftfahrzeugtür
verbunden oder an der Türstruktur
ausgebildet ist. Die Seiltrommel 5 wird von einem mit der
Grundplatte 3 verbundenen Haltebügel 4 umfasst.
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Der
nicht näher
dargestellte Seilfensterheber zum Heben und Senken einer Fensterscheibe
weist ein um die Wickelachse 50 der Seiltrommel 5 gewickeltes
Fensterheberseil auf, das mit mindestens einem Mitnehmer verbunden
ist, der auf einer Führungsschiene
in Verstellrichtung geführt
und mit der Unterkante einer Fensterscheibe verbunden ist, die durch
Längsverstellung
des Mitnehmers über
dessen Verbindung über
das Fensterheberseil mit der Seiltrommel 5 angehoben oder
abgesenkt wird.
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Um
eine Bewegung der Fensterscheibe, insbesondere bei deren Absenken,
nur von einer Betätigung
des Fensterhebersystems zuzulassen, weist die motorische Antriebseinrichtung 1 eine
hohe Selbsthemmung infolge der selbsthemmenden Wirkung des verwendeten
Elektromotors, einer eventuell vorhandenen Zwischenkupplung oder
des mit dem Elektromotor verbundenen Getriebes auf. Um bei einer
manuellen Antriebseinrichtung 2 die Bewegung der Fensterscheibe
nur bei einer Betätigung
der manuell zu bedienenden Antriebskurbel zuzulassen, ist eine zusätzliche
Bremseinrichtung zwischen dem mit der Antriebswelle 20 verbundenen
Kurbelbolzen und der mit der Seiltrommel 5 verbundenen
oder als Teil der Seiltrommel 5 ausgebildeten Kupplung
angeordnet, die aus einer in einem zylindrischen Bremsgehäuse 21 gelagerten
Bremsfeder 22 besteht, die mit Reibschluss am zylindrischen
Bremsgehäuse 21 anliegt.
Die Enden der Bremsfeder 22 sind abgewinkelt und liegen
jeweils an einer Anschlagfläche 55, 56 der Kupplung
und des Kurbelbolzens bzw. der am Kurbelbolzen ausgebildeten Kurbelbolzenklauen 23 an. Zur
Erhöhung
des Reibschlusses zwischen der Bremsfeder 22 und dem Bremsgehäuse 21 ist
die Bremsfeder 22 als zylinderförmig gewickelte Feder ausgebildet,
so dass mehrere Windungen der Bremsfeder 22 am Bremsgehäuse 21 anliegen.
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Das
an der Schnittstelle zwischen der motorischen oder manuellen Antriebseinrichtung 1 bzw. 2 angeordnete
Bauteil der Abtriebseinrichtung besteht aus einem mit der Seiltrommel 5 verbundenen
oder – wie
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel – einem
an der Seiltrommel 5 ausgebildeten Verbindungselement,
das zwei unterschiedliche Kraftangriffsbereiche bzw. Wirkflächen 53, 54 bzw. 55, 56 aufweist,
die an zwei teilzylindrischen Klauen 51, 52 ausgebildet
sind. Die eine Wirkfläche
besteht aus zwei an der Innenfläche
der teilzylindrischen Klauen 51, 52 angeordneten
Verzahnungen 53, 54, die mit einem mit der Antriebswelle
der motorischen Antriebseinrichtung 1 verbundenen Ritzel 15 kämmen. Der
andere Kraftübertragungsbereich
bzw. die anderen Wirkflächen
werden durch die Anschlagflächen 55, 56 an
den Stirnseiten der teilzylindrischen Klauen 51, 52 gebildet,
die mit den Kurbelbolzenklauen 23 des mit der manuellen
Antriebswelle 20 verbundenen Kurbelbolzens in Eingriff
stehen.
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Beim
Einbau eines manuell oder motorisch betriebenen Fensterhebersystems
in einem Kraftfahrzeugtyp ist somit bei übereinstimmender Abtriebseinrichtung
lediglich der Einbau einer motorischen Antriebseinrichtung 1 gemäß 1 oder
einer motorischen Antriebseinrichtung 2 gemäß 2 erforderlich,
wobei die jeweiligen Wirkflächen
bzw. Kraftübertragungsbereiche
der Antriebseinrichtungen 1, 2 in die jeweils
dafür vorgesehenen
Wirkflächen
des an der Schnittstelle vorgesehenen Bauteils der Abtriebseinrichtung
eingreifen. In gleicher Weise ist bei einem Wechsel, beispielsweise
von einer manuellen Antriebseinrichtung zu einer motorischen Antriebseinrichtung
lediglich die manuelle Antriebseinrichtung 2 durch eine
motorische Antriebseinrichtung 1 zu ersetzen, ohne dass
bauliche Veränderungen
an der Abtriebseinrichtung von dem Verbindungselement bis zur Fensterscheibe
erforderlich sind.
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In
den 4 bis 6 ist ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem das Verbindungselement an der Schnittstelle
zwischen der manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung und
der Abtriebseinrichtung aus einer Klauenkupplung besteht, in die
entweder die Klauen 16 eines abtriebsseitigen Klauenelements
der motorischen Antriebseinrichtung 1 oder die Kurbelbolzenklauen 24 eines
abtriebsseitigen Kurbelbolzens der manuellen Antriebseinrichtung 2 eingreifen.
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Sowohl
die motorische Antriebseinrichtung 1 als auch die manuelle
Antriebseinrichtung 2 sind – wie in dem voranstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel – mit einer
Grundplatte 3 verbunden, während das an der Schnittstelle
vorgesehene abtriebsseitige Verbindungselement in Form einer Seiltrommel 6 mit
daran ausgebildeter Kupplung in einen Haltebügel 4 eingefasst ist.
Die Kupplung der Seiltrommel 6 besteht aus zwei teilzylindrischen
Klauen 61, 62, die mit der Wickelachse 60 der
Seiltrommel für
einen ein- oder doppelsträngigen
Seilfensterheber oder – alternativ – mit einem
Ritzel für
einen Armfensterheber verbunden oder einteilig an der Seiltrommel
oder dem Ritzel ausgebildet sind.
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Auch
in dieser Ausführungsform
weist die manuelle Antriebseinrichtung 2 eine aus Bremsgehäuse 21 und
Bremsfeder 22 gebildete Bremseinrichtung für die selbsthemmende
Wirkung der manuellen Antriebseinrichtung 2 auf.
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In
die Ausnehmungen zwischen den teilzylindrischen Klauen 61, 62 ist
ein Dämpfungselement 63 aus
einem Elastomer oder Gummi eingesetzt und bildet Wirkflächen 64, 65 aus,
die in Eingriff mit den Klauen 16 eines Klauenelements
der motorischen Antriebseinrichtung 1 in Eingriff bringbar
sind. Wird die Antriebseinrichtung mit einer manuellen Antriebseinrichtung 2 gemäß 5 verbunden,
so wird das Dämpfungselement 63 entfernt,
so dass die Kurbelbolzenklauen 24 eines mit der manuellen
Antriebswelle 20 verbundenen Kurbelbolzens mit Wirkflächen 66, 67 der
teilzylindrischen Klauen 61, 62 in Eingriff gebracht
werden.
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Das
Dämpfungselement 63 dient
zum einen dazu, Kraftübertragungsgeräusche von
der motorischen Antriebseinrichtung 1 zur Abtriebseinrichtung eines
Seil- oder Armfensterhebers zu vermeiden bzw. zu verringern und
die beim Anfahren oder Abbremsen des Elektromotors der motorischen
Antriebseinrichtung 1 auftretenden Kräfte und Drehmomente zu puffern,
um die Beanspruchung der Bauteile der Abtriebseinrichtung zu reduzieren.
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Der
besondere Vorteil der gemäß den 4 bis 6 ausgebildeten
Schnittstelle zwischen einer motorischen Antriebseinrichtung 1 bzw.
einer manuellen Antriebseinrichtung 2 und dem an der Schnittstelle
vorgesehenen Verbindungselement 6 des Seil- oder Armfensterhebers
besteht in der besonders kompakten Bauweise durch die Verwendung übereinstimmender
Kraftübertragungsbereiche.
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Als
motorische Antriebseinrichtung für
das Ausführungsbeispiel
gemäß den 4 bis 6 eignen
sich die in den 7 und 8 dargestellten Ausführungsformen.
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In
der Ausführungsform
gemäß 7 ragt ein
Klauenelement 11 mit zwei teilkreisförmigen Klauen aus dem Gehäuse 10 der
motorischen Antriebseinrichtung, während in der Ausführungsform gemäß 8 das
Klauenelement 13 in eine Ausnehmung 12 des Gehäuses 10 der
motorischen Antriebseinrichtung abgesenkt ist. Die Klauenelemente 11, 13 sind
in beiden Ausführungsformen
beispielsweise über
ein Schneckengetriebe mit der Antriebswelle eines Elektromotors
verbunden.
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In
den 9 bis 12 ist ein Ausführungsbeispiel
für eine
Anwendung der erfindungsgemäßen Lösung bei
einem Armfensterheber dargestellt.
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Der
als Kreuzarm-Fensterheber ausgebildete Armfensterheber 7 gemäß 9 weist
eine mit einer Fensterscheibe 70 verbundene Hebeschiene 71 auf,
die sowohl mit einem Führungsarm 73 als
auch mit einem Antriebsarm 72 verbunden ist, dessen Armende
mit einem Zahnsegmentbogen 74 versehen ist. In die Verzahnung 75 des
Zahnsegmentbogens 74 greift entweder ein Ritzel 91 einer
motorischen Antriebseinrichtung 1 gemäß 10 oder
ein Ritzel 92 einer manuellen Antriebseinrichtung 2 gemäß 11 ein.
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Aufgrund
der eingangs behandelten Unterschiede im Drehmoment- und Geschwindigkeitsverhalten
zwischen einer motorischen Antriebseinrichtung und einer manuellen
Antriebseinrichtung weist das Ritzel 91 der motorischen
Antriebseinrichtung 1 üblicherweise
einen größeren Durchmesser
sowie eine größere Zähnezahl
als das Ritzel 92 der manuellen Antriebseinrichtung 2 bei
wegen der Zahnteilung der Verzahnung 75 des Zahnsegmentbogens 74 übereinstimmender
Zahnteilung auf. So besteht beispielsweise das Ritzel 91 der
motorischen Antriebseinrichtung 1 aus zehn Zähnen, während das
Ritzel 92 der manuellen Antriebseinrichtung 2 sechs
Zähne aufweist.
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Um
bei unterschiedlicher Zähnezahl
und unterschiedlichem Ritzeldurchmesser den Eingriff in die Verzahnung 75 des
Zahnsegmentbogens 74 ohne einen Austausch von Bauteilen
an der Schnittstelle zwischen der motorischen Antriebseinrichtung 1 bzw. der
manuellen Antriebseinrichtung 2 und der Abtriebseinrichtung
zu ermöglichen,
ist erfindungsgemäß ein Einsatz 8 vorgesehen,
der eine außerhalb seiner
Symmetrieachse liegende Lagerbuchse 80 zur Aufnahme der
Antriebs- oder Ritzelwelle des motorischen Antriebs 1 bzw.
der manuellen Antriebswelle bzw. der Ritzelwelle 20 der
manuellen Antriebseinrichtung 2 aufweist. Durch eine Drehung
des Einsatzes 8 um 180° bezüglich der
Grundplatte 4 wird die Lagerbuchse 80 exakt um
die Differenz der unterschiedlichen Ritzeldurchmesser versetzt,
so dass jeweils ein gemeinsamer Teilkreis 90 ausgebildet
wird, auf dem die Verzahnung des Ritzels 91 der motorischen
Antriebseinrichtung 1 oder die Verzahnung des Ritzels 92 der
manuellen Antriebseinrichtung 2 mit der Verzahnung 75 des
Zahnsegmentbogens 74 kämmt.
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Auch
in dieser Ausführungsform
weist die manuelle Antriebseinrichtung 2 eine aus Bremsgehäuse 21 und
Bremsfeder 22 gebildete Bremseinrichtung für die selbsthemmende
Wirkung der manuellen Antriebseinrichtung 2 auf.
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Durch
die Anordnung eines die Lagerbuchse 80 enthaltenen Einsatzes 8 bleibt
die gemeinsame Grundplatte 4 sowohl für eine manuelle als auch für eine motorische
Antriebseinrichtung erhalten, so dass bei einem Kraftfahrzeugtyp
der wahlweise Einsatz einer manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung
ohne Veränderungen
an der Abtriebseinrichtung sichergestellt ist.
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- 1
- motorische
Antriebseinrichtung
- 2
- manuelle
Antriebseinrichtung
- 3
- Grundplatte
- 4
- Haltebügel
- 5
- Seiltrommel
- 6
- Verbindungselement
- 7
- Armfensterheber
- 8
- Einsatz
- 10
- Gehäuse
- 11
- Klauenelement
- 12
- Ausnehmung
- 15
- Ritzel
- 16
- Klauen
- 20
- Antriebswelle
- 21
- Zylindrisches
Bremsgehäuse
- 22
- Bremsfeder
- 23,
24
- Kurbelbolzenklauen
- 50
- Wickelachse
- 51,
52
- teilzylindrische
Klauen
- 53,
54
- Verzahnungen
- 55,
56
- Anschlagflächen
- 60
- Wickelachse
- 61,
62
- Teilzylindrische
Klauen
- 63
- Dämpfungselement
- 64–67
- Wirkflächen
- 70
- Fensterscheibe
- 71
- Hebeschiene
- 72
- Antriebsarm
- 73
- Führungsarm
- 74
- Zahnsegmentbogen
- 75
- Verzahnung
- 80
- Lagerbuchse
- 91,
92
- Ritzel