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DE10361414A1 - Fensterhebersystem mit wahlweise einsetzbarer manueller oder motorischer Antriebseinrichtung - Google Patents

Fensterhebersystem mit wahlweise einsetzbarer manueller oder motorischer Antriebseinrichtung Download PDF

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DE10361414A1
DE10361414A1 DE10361414A DE10361414A DE10361414A1 DE 10361414 A1 DE10361414 A1 DE 10361414A1 DE 10361414 A DE10361414 A DE 10361414A DE 10361414 A DE10361414 A DE 10361414A DE 10361414 A1 DE10361414 A1 DE 10361414A1
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DE
Germany
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drive device
claws
manual
motor drive
window
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10361414A
Other languages
English (en)
Inventor
Erik Gerst
Hans-Georg Simon
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
Application filed by Brose Fahrzeugteile SE and Co KG filed Critical Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Priority to PCT/DE2004/002708 priority patent/WO2005061832A2/de
Priority to DE112004002346T priority patent/DE112004002346D2/de
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Abstract

In einem Fensterhebersystem mit wahlweise einsetzbarer manueller oder motorischer Antriebseinrichtung (1, 2) und mit einer eine Seiltrommel (5) oder ein Ritzel enthaltenden Abtriebseinrichtung für einen Seil- oder Armfensterheber zum Heben und Senken einer Fensterscheibe insbesondere eines Kraftfahrzeugs weist die Abtriebseinrichtung (5) an der Schnittstelle zur Antriebseinrichtung (1, 2) mindestens einen Bereich (51-56) zur Verbindung mit der manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung (1, 2) auf.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Fensterhebersystem mit wahlweise einsetzbarer manueller oder motorischer Antriebseinrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein Fensterhebersystem für einen ein- oder doppelsträngigen Seilfensterheber zum Heben und Senken einer Fensterscheibe weist mindestens einen Mitnehmer auf, der mit der Unterkante der Fensterscheibe verbunden und in einer Führungsschiene gelagert ist. Ein Fensterheberseil ist sowohl mit dem Mitnehmer als auch mit der Wickelachse einer Seiltrommel verbunden, die entweder von einem Elektromotor einer motorischen Antriebseinrichtung oder von einer als Kurbelantrieb ausgebildeten manuellen Antriebseinrichtung angetrieben wird.
  • Ein Fensterhebersystem für einen beispielsweise als Kreuzarmfensterheber ausgebildeten Armfensterheber umfasst einen Führungsarm und einen Antriebsarm, dessen eines Armende mit einem Zahnsegmentbogen versehen ist, in den als Antriebselement ein Antriebsritzel eingreift, das entweder auf der Motorwelle eines Elektromotors oder auf der Welle eines Kurbelantriebs zur manuellen Betätigung befestigt ist.
  • Bei einem manuell betätigbaren Fensterhebersystem weist die Antriebseinrichtung eine manuell betätigbare Antriebskurbel auf, deren Achse durch einen Kurbelbolzen gebildet wird. Das der Antriebskurbel entgegengesetzte Ende des Kurbelbolzens weist mindestens eine Klaue auf, die mit einer Kupplung in Eingriff gebracht wird, die mit der Seiltrommel eines Seilfensterhebers oder mit dem Ritzel eines Armfensterhebers verbunden ist, so dass ein von der Antriebskurbel ausgehendes Drehmoment auf das entsprechende Abtriebselement übertragen wird.
  • Das von einer motorischen Antriebseinrichtung auf die Seiltrommel eines Seilfensterhebers oder das Ritzel eines Armfensterhebers ausgeübte Drehmoment unterscheidet sich deutlich von einer manuellen Antriebseinrichtung. Für die motorische Antriebseinrichtung werden im Wesentlichen zeitliche Kriterien und eine bestimmte Kraft zum Schließen der Fensterscheibe vorgegeben, während für einen manuellen Antrieb im Wesentlichen ein maximales Betätigungsmoment über den Verstellweg der Fensterscheibe und eine maximale Anzahl Umdrehungen der Fensterheber-Kurbel bis zum Schließen der Fensterscheibe festgelegt werden. Auf Grund dieser unterschiedlichen technischen Anforderungen wird die motorische Antriebseinrichtung wegen der von ihr ausgeübten größeren Kräfte und geforderten Verstellgeschwindigkeiten mit einer größeren Seiltrommel verbunden als eine manuelle Antriebseinrichtung.
  • Um bei einem Fahrzeugtyp wahlweise entweder eine motorische Antriebseinrichtung oder eine manuelle Antriebseinrichtung für ein Fensterhebersystem einsetzen zu können, ist es daher erforderlich, das gesamte Fensterhebersystem auf eine manuelle oder motorische Antriebseinrichtung auszurichten und bei der Endmontage am Band des Fahrzeugherstellers entsprechend vorzuhalten und einzubauen. Auch bei einer nachträglichen Umrüstung von einer manuellen zu einer motorischen Antriebseinrichtung ist eine entsprechende Abänderung des gesamten Fensterhebersystems erforderlich.
  • Aus der DE 198 29 563 A1 ist ein Fensterheberantriebssystem für einen Seilzug-Fensterheber bekannt, das bei einem Fahrzeugtyp wahlweise die Montage eines manuellen oder elektrischen Antriebes ohne Änderung des Gesamtsystems ermöglicht. Zu diesem Zweck ist das dem Antrieb zugeordnete Getriebe des Seilzug-Fensterhebers als Umlaufrädergetriebe ausgebildet und das Getriebe des manuellen Antriebs weist eine koaxiale Anordnung einer Antriebs- und Abtriebswelle auf. Damit wird zwar sichergestellt, dass die Befestigungspunkte von manuellem und motorischem Antrieb gleich sind und damit ein schneller und gleichbleibender Montageablauf beim Einbau beider Antriebe am Band des Herstellers gewährleistet ist, jedoch ist mit dem bekannten System zum wahlweisen Einsatz eines manuellen oder motorischen Antriebs ein erheblicher Mehraufwand verbunden, da beide Antriebseinrichtungen mit einem eigenen Untersetzungsgetriebe versehen werden müssen, das auf eine Seiltrommel mit großem Trommeldurchmesser für einen motorischen Antrieb abgestimmt ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabenstellung zugrunde, ein Fensterhebersystem zu schaffen, das wahlweise die Verbindung einer manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung mit ein und derselben Abtriebseinrichtung zum Bewegen der Fensterscheibe und den Einsatz kleinerer und bezüglich des Drehmoments schwächerer Elektromotoren für eine motorische Antriebseinrichtung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Lösung stellt ein Fensterhebersystem mit einer übereinstimmenden Abtriebseinrichtung für entweder einen Seilfensterheber oder einen Armfensterheber bereit, die wahlweise mit einer manuellen oder mit einer motorischen Antriebseinrichtung verbunden werden kann. Dadurch werden sowohl die Entwicklungszeiten und -kosten für die unterschiedlichen Antriebsarten eines Fensterhebersystems als auch durch die Verwendung identischer Komponenten für die Abtriebseinrichtung die Bauteilekosten reduziert.
  • Da vorzugsweise die Abtriebseinrichtung unter Zugrundelegung einer manuellen Antriebseinrichtung dimensioniert wird, ist der Einsatz kleinerer Elektromotoren mit der Abgabe geringerer Drehmomente als motorische Antriebseinrichtung möglich, so dass die Materialkosten und der erforderliche Bauraum reduziert werden können.
  • Da als Abtriebseinrichtung eine für manuelle Antriebseinrichtungen geeignete Seiltrommel kleinen Durchmessers für einen Seilfensterheber bzw. ein Ritzel kleinen Durchmessers für Armfensterheber eingesetzt wird, genügt es zur Umstellung von einem manuell angetriebenen Fensterhebersystem auf ein motorisch angetriebenes Fensterhebersystem, die Motorkennlinie der zu verwendenden motorischen Antriebseinrichtung anzupassen, da sowohl die Seiltrommel als auch das Ritzel bereits Wirkflächen für einen manuellen oder elektromotorischen Antrieb aufweisen, so dass der Einsatz einer motorischen Antriebseinrichtung ohne zusätzliche Bauteile realisiert werden kann.
  • Durch eine entsprechend angepasste Motorkennlinie des für die motorische Antriebseinrichtung verwendeten Elektromotors kann weiterhin sichergestellt werden, dass der E lektromotor im eingestellten Arbeitspunkt besser seine maximale Leistung ausnutzt und damit einen höheren Wirkungsgrad erreicht.
  • An der Schnittstelle von der motorischen oder manuellen Antriebseinrichtung zur Abtriebseinrichtung können entweder ein einzelner, übereinstimmender Bereich sowohl für die manuelle als auch für die motorische Antriebseinrichtung oder voneinander getrennte Bereiche für die manuelle und für die motorische Antriebseinrichtung vorgesehen werden.
  • In einer ersten Variante weist die Abtriebseinrichtung einen ersten Bereich zur Verbindung mit der manuellen Antriebseinrichtung und einen zweiten Bereich zur Verbindung mit der motorischen Antriebseinrichtung auf.
  • Werden unterschiedliche Bereiche zur Verbindung der Abtriebseinrichtung mit einer manuellen oder einer motorischen Antriebseinrichtung vorgesehen, so wird ein auf die jeweilige Antriebsart ausgerichtete gute Kraftübertragung an für die jeweilige Antriebsart bekannten Wirkflächen ermöglicht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform dieser Variante enthält die motorische Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung ein Ritzel und die manuelle Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung einen mehrere Kurbelbolzenklauen aufweisenden Kurbelbolzen, während die Abtriebseinrichtung mit den Kurbelbolzenklauen des Kurbelbolzens formschlüssig in Eingriff bringbare Kupplungsklauen einer Kupplung aufweist, an deren zylinderabschnittsförmiger Innen- oder Außenfläche eine mit dem Ritzel in Eingriff bringbare Verzahnung angeordnet ist.
  • Ein zur Verbindung der Abtriebseinrichtung mit der manuellen Antriebseinrichtung oder der motorischen Antriebseinrichtung gemeinsamer Bereich kann dadurch gebildet werden, dass die motorische Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung ein mehrere Klauen aufweisendes Klauenelement und die manuelle Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung einen mehrere Kurbelbolzenklauen aufweisenden Kurbelbolzen enthält, während die Abtriebseinrichtung mit den Klauen des Klauenelements oder mit den Kurbelbolzenklauen des Kurbelbolzens formschlüssig in Eingriff bringbare Kupplungsklauen einer Kupplung aufweist.
  • Wirken sowohl die manuelle als auch die motorische Antriebseinrichtung auf dieselbe Wirkfläche der Abtriebseinrichtung ein, so ist eine besonders kompakte Bauweise des Fensterhebersystems möglich.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weisen das Klauenelement mindestens zwei kreissektorförmige Klauen und der Kurbelbolzen mindestens zwei kreissektorförmige Kurbelbolzenklauen auf, die in mindestens zwei durch Anschlagflächen der Kupplungsklauen begrenzte Ausnehmungen der Kupplung eingreifen.
  • In die gemeinsame Wirkfläche an der Schnittstelle zwischen einer manuellen Antriebseinrichtung oder einer motorischen Antriebseinrichtung und der Abtriebseinrichtung kann bei der Verbindung der Abtriebseinrichtung mit einer motorischen Antriebseinrichtung ein die Kupplungsklauen und Ausnehmungen der abtriebsseitigen Kupplung einfassendes Dämpfungselement vorzugsweise aus einem Elastomer oder Gummi eingesetzt werden, das das von einem Elektromotor abgegebene Drehmoment dämpft, so dass die Bauteile der Abtriebseinrichtung bis hin zur zu verstellenden Fensterscheibe beim Anfahren oder Abbremsen bzw. bei einer Richtungsumkehr nicht überlastet und mögliche Geräusche reduziert werden.
  • Die kreissektorförmigen Klauen des Klauenelements können entweder von einer Anlagefläche des Gehäuses der motorischen Antriebseinrichtung abstehen oder in das Gehäuse der motorischen Antriebseinrichtung abgesenkt werden.
  • Für die Verwendung eines als Armfensterheber ausgebildeten Fensterhebersystems mit einem Antriebsarm, dessen eines Armende mit einem Zahnsegmentbogen versehen ist, weisen die motorische Antriebseinrichtung und die manuelle Antriebseinrichtung an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung ein Ritzel mit übereinstimmender Zahnteilung aber unterschiedlicher Zähnezahl auf, dessen Antriebsachse in eine Lagerbuchse eingesetzt wird, die mit einer Grundplatte zur Aufnahme der Antriebseinrichtungen verbunden wird, deren Abstand zum Zahnsegmentbogen veränderbar ist.
  • In dieser Ausführungsform wird gewährleistet, dass beide Antriebsarten mit unterschiedlichen Ritzeldurchmessern an demselben, durch den Zahnsegmentbogen vorgegebenen Teilkreis angreifen und eine gemeinsame Grundplatte für den Armfensterheber unabhängig von der Antriebsart vorgesehen werden kann, so dass die Anzahl der vorzuhaltenden Bauteile minimiert ist.
  • Vorzugsweise ist die Lagerbuchse derart außermittig in einem Einsatz angeordnet, dass durch Drehen des Einsatzes um 180° die Lagerbuchse um die Differenz der Durchmesser des Ritzels der motorischen Antriebseinrichtung und des Ritzels der manuellen Antriebseinrichtung in Bezug auf die Verzahnung des Zahnsegmentbogens versetzt wird.
  • Durch die Verwendung eines um 180° umsteckbaren Einsatzes ist eine einfache Montage und Verbindung einer motorischen Antriebseinrichtung oder einer manuellen Antriebseinrichtung mit der gemeinsamen Abtriebseinrichtung bzw. ein einfacher Austausch beispielsweise einer manuellen Antriebseinrichtung gegen eine motorische Antriebseinrichtung ohne weitergehende Veränderung der Abtriebseinrichtung gewährleistet.
  • Anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen soll der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Schnitt durch eine motorische Antriebseinrichtung mit abtriebsseitigem Ritzel und eine Abtriebseinrichtung mit einer Seiltrommel;
  • 2 einen schematischen Schnitt durch eine manuelle Antriebseinrichtung mit abtriebsseitigem Kurbelbolzen und eine Abtriebseinrichtung mit einer Seiltrommel;
  • 3 eine schematisch-perspektivische Darstellung einer in den Anordnungen gemäß den 1 und 2 eingesetzten Seiltrommel mit unterschiedlichen Bereichen zur Drehmomentübertragung von einer manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung;
  • 4 einen schematischen Schnitt durch eine motorische Antriebseinrichtung mit abtriebsseitigem Klauenelement und eine Abtriebseinrichtung mit einer Seiltrommel;
  • 5 einen schematischen Schnitt durch eine manuelle Antriebseinrichtung mit abtriebsseitigem Kurbelbolzen und eine Abtriebseinrichtung mit einer Seiltrommel;
  • 6 eine schematisch-perspektivische Darstellung der in die Antriebseinrichtung gemäß den 4 und 5 eingesetzten Seiltrommel mit einem gemeinsamen Bereich zur Drehmomentübertragung von der manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung;
  • 7 eine perspektivische Darstellung eines Elektromotors einer motorischen Antriebseinrichtung mit aus dem Gehäuse herausragenden Klauen eines Klauenelements;
  • 8 eine perspektivische Darstellung eines Elektromotors einer motorischen Antriebseinrichtung mit in das Gehäuse abgesenkten Klauen eines Klauenelements;
  • 9 eine schematische Darstellung eines Kreuzarmfensterhebers mit einem an der Schnittstelle zur Antriebseinrichtung angeordneten Einsatz zur Anpassung an unterschiedliche Ritzeldurchmesser einer motorischen oder manuellen Antriebseinrichtung;
  • 10 einen schematischen Schnitt durch eine motorische Antriebseinrichtung für einen Kreuzarmfensterheber gemäß 9 mit einem Ritzel mit großem Ritzeldurchmesser;
  • 11 einen schematischen Schnitt durch eine manuelle Antriebseinrichtung für einen Kreuzarmfensterheber gemäß 9 mit einem Ritzel mit kleinem Ritzeldurchmesser und
  • 12 eine schematisch-perspektivische Darstellung einer Grundplatte mit einem in den Anordnungen gemäß den 9 bis 11 verwendeten Einsatz mit einer Lagerbuchse zur Aufnahme von Ritzeln mit unterschiedlichem Ritzeldurchmesser.
  • In den 1 und 2 sind Längsschnitte durch den Verbindungs- oder Schnittstellenbereich zwischen einem Elektromotor einer motorischen Antriebseinrichtung 1 und einer manuellen Antriebseinrichtung 2 mit einem als Seiltrommel 5 ausgebildeten Bauteil einer Abtriebseinrichtung für einen Seilfensterheber an der Schnittstelle zur manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung. Sowohl die motorische Antriebseinrichtung 1 als auch die manuelle Antriebseinrichtung 2 sind auf einer Grundplatte 3 angeordnet, die in an sich bekannter Weise beispielsweise mit der Türstruktur einer Kraftfahrzeugtür verbunden oder an der Türstruktur ausgebildet ist. Die Seiltrommel 5 wird von einem mit der Grundplatte 3 verbundenen Haltebügel 4 umfasst.
  • Der nicht näher dargestellte Seilfensterheber zum Heben und Senken einer Fensterscheibe weist ein um die Wickelachse 50 der Seiltrommel 5 gewickeltes Fensterheberseil auf, das mit mindestens einem Mitnehmer verbunden ist, der auf einer Führungsschiene in Verstellrichtung geführt und mit der Unterkante einer Fensterscheibe verbunden ist, die durch Längsverstellung des Mitnehmers über dessen Verbindung über das Fensterheberseil mit der Seiltrommel 5 angehoben oder abgesenkt wird.
  • Um eine Bewegung der Fensterscheibe, insbesondere bei deren Absenken, nur von einer Betätigung des Fensterhebersystems zuzulassen, weist die motorische Antriebseinrichtung 1 eine hohe Selbsthemmung infolge der selbsthemmenden Wirkung des verwendeten Elektromotors, einer eventuell vorhandenen Zwischenkupplung oder des mit dem Elektromotor verbundenen Getriebes auf. Um bei einer manuellen Antriebseinrichtung 2 die Bewegung der Fensterscheibe nur bei einer Betätigung der manuell zu bedienenden Antriebskurbel zuzulassen, ist eine zusätzliche Bremseinrichtung zwischen dem mit der Antriebswelle 20 verbundenen Kurbelbolzen und der mit der Seiltrommel 5 verbundenen oder als Teil der Seiltrommel 5 ausgebildeten Kupplung angeordnet, die aus einer in einem zylindrischen Bremsgehäuse 21 gelagerten Bremsfeder 22 besteht, die mit Reibschluss am zylindrischen Bremsgehäuse 21 anliegt. Die Enden der Bremsfeder 22 sind abgewinkelt und liegen jeweils an einer Anschlagfläche 55, 56 der Kupplung und des Kurbelbolzens bzw. der am Kurbelbolzen ausgebildeten Kurbelbolzenklauen 23 an. Zur Erhöhung des Reibschlusses zwischen der Bremsfeder 22 und dem Bremsgehäuse 21 ist die Bremsfeder 22 als zylinderförmig gewickelte Feder ausgebildet, so dass mehrere Windungen der Bremsfeder 22 am Bremsgehäuse 21 anliegen.
  • Das an der Schnittstelle zwischen der motorischen oder manuellen Antriebseinrichtung 1 bzw. 2 angeordnete Bauteil der Abtriebseinrichtung besteht aus einem mit der Seiltrommel 5 verbundenen oder – wie in dem dargestellten Ausführungsbeispiel – einem an der Seiltrommel 5 ausgebildeten Verbindungselement, das zwei unterschiedliche Kraftangriffsbereiche bzw. Wirkflächen 53, 54 bzw. 55, 56 aufweist, die an zwei teilzylindrischen Klauen 51, 52 ausgebildet sind. Die eine Wirkfläche besteht aus zwei an der Innenfläche der teilzylindrischen Klauen 51, 52 angeordneten Verzahnungen 53, 54, die mit einem mit der Antriebswelle der motorischen Antriebseinrichtung 1 verbundenen Ritzel 15 kämmen. Der andere Kraftübertragungsbereich bzw. die anderen Wirkflächen werden durch die Anschlagflächen 55, 56 an den Stirnseiten der teilzylindrischen Klauen 51, 52 gebildet, die mit den Kurbelbolzenklauen 23 des mit der manuellen Antriebswelle 20 verbundenen Kurbelbolzens in Eingriff stehen.
  • Beim Einbau eines manuell oder motorisch betriebenen Fensterhebersystems in einem Kraftfahrzeugtyp ist somit bei übereinstimmender Abtriebseinrichtung lediglich der Einbau einer motorischen Antriebseinrichtung 1 gemäß 1 oder einer motorischen Antriebseinrichtung 2 gemäß 2 erforderlich, wobei die jeweiligen Wirkflächen bzw. Kraftübertragungsbereiche der Antriebseinrichtungen 1, 2 in die jeweils dafür vorgesehenen Wirkflächen des an der Schnittstelle vorgesehenen Bauteils der Abtriebseinrichtung eingreifen. In gleicher Weise ist bei einem Wechsel, beispielsweise von einer manuellen Antriebseinrichtung zu einer motorischen Antriebseinrichtung lediglich die manuelle Antriebseinrichtung 2 durch eine motorische Antriebseinrichtung 1 zu ersetzen, ohne dass bauliche Veränderungen an der Abtriebseinrichtung von dem Verbindungselement bis zur Fensterscheibe erforderlich sind.
  • In den 4 bis 6 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem das Verbindungselement an der Schnittstelle zwischen der manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung und der Abtriebseinrichtung aus einer Klauenkupplung besteht, in die entweder die Klauen 16 eines abtriebsseitigen Klauenelements der motorischen Antriebseinrichtung 1 oder die Kurbelbolzenklauen 24 eines abtriebsseitigen Kurbelbolzens der manuellen Antriebseinrichtung 2 eingreifen.
  • Sowohl die motorische Antriebseinrichtung 1 als auch die manuelle Antriebseinrichtung 2 sind – wie in dem voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel – mit einer Grundplatte 3 verbunden, während das an der Schnittstelle vorgesehene abtriebsseitige Verbindungselement in Form einer Seiltrommel 6 mit daran ausgebildeter Kupplung in einen Haltebügel 4 eingefasst ist. Die Kupplung der Seiltrommel 6 besteht aus zwei teilzylindrischen Klauen 61, 62, die mit der Wickelachse 60 der Seiltrommel für einen ein- oder doppelsträngigen Seilfensterheber oder – alternativ – mit einem Ritzel für einen Armfensterheber verbunden oder einteilig an der Seiltrommel oder dem Ritzel ausgebildet sind.
  • Auch in dieser Ausführungsform weist die manuelle Antriebseinrichtung 2 eine aus Bremsgehäuse 21 und Bremsfeder 22 gebildete Bremseinrichtung für die selbsthemmende Wirkung der manuellen Antriebseinrichtung 2 auf.
  • In die Ausnehmungen zwischen den teilzylindrischen Klauen 61, 62 ist ein Dämpfungselement 63 aus einem Elastomer oder Gummi eingesetzt und bildet Wirkflächen 64, 65 aus, die in Eingriff mit den Klauen 16 eines Klauenelements der motorischen Antriebseinrichtung 1 in Eingriff bringbar sind. Wird die Antriebseinrichtung mit einer manuellen Antriebseinrichtung 2 gemäß 5 verbunden, so wird das Dämpfungselement 63 entfernt, so dass die Kurbelbolzenklauen 24 eines mit der manuellen Antriebswelle 20 verbundenen Kurbelbolzens mit Wirkflächen 66, 67 der teilzylindrischen Klauen 61, 62 in Eingriff gebracht werden.
  • Das Dämpfungselement 63 dient zum einen dazu, Kraftübertragungsgeräusche von der motorischen Antriebseinrichtung 1 zur Abtriebseinrichtung eines Seil- oder Armfensterhebers zu vermeiden bzw. zu verringern und die beim Anfahren oder Abbremsen des Elektromotors der motorischen Antriebseinrichtung 1 auftretenden Kräfte und Drehmomente zu puffern, um die Beanspruchung der Bauteile der Abtriebseinrichtung zu reduzieren.
  • Der besondere Vorteil der gemäß den 4 bis 6 ausgebildeten Schnittstelle zwischen einer motorischen Antriebseinrichtung 1 bzw. einer manuellen Antriebseinrichtung 2 und dem an der Schnittstelle vorgesehenen Verbindungselement 6 des Seil- oder Armfensterhebers besteht in der besonders kompakten Bauweise durch die Verwendung übereinstimmender Kraftübertragungsbereiche.
  • Als motorische Antriebseinrichtung für das Ausführungsbeispiel gemäß den 4 bis 6 eignen sich die in den 7 und 8 dargestellten Ausführungsformen.
  • In der Ausführungsform gemäß 7 ragt ein Klauenelement 11 mit zwei teilkreisförmigen Klauen aus dem Gehäuse 10 der motorischen Antriebseinrichtung, während in der Ausführungsform gemäß 8 das Klauenelement 13 in eine Ausnehmung 12 des Gehäuses 10 der motorischen Antriebseinrichtung abgesenkt ist. Die Klauenelemente 11, 13 sind in beiden Ausführungsformen beispielsweise über ein Schneckengetriebe mit der Antriebswelle eines Elektromotors verbunden.
  • In den 9 bis 12 ist ein Ausführungsbeispiel für eine Anwendung der erfindungsgemäßen Lösung bei einem Armfensterheber dargestellt.
  • Der als Kreuzarm-Fensterheber ausgebildete Armfensterheber 7 gemäß 9 weist eine mit einer Fensterscheibe 70 verbundene Hebeschiene 71 auf, die sowohl mit einem Führungsarm 73 als auch mit einem Antriebsarm 72 verbunden ist, dessen Armende mit einem Zahnsegmentbogen 74 versehen ist. In die Verzahnung 75 des Zahnsegmentbogens 74 greift entweder ein Ritzel 91 einer motorischen Antriebseinrichtung 1 gemäß 10 oder ein Ritzel 92 einer manuellen Antriebseinrichtung 2 gemäß 11 ein.
  • Aufgrund der eingangs behandelten Unterschiede im Drehmoment- und Geschwindigkeitsverhalten zwischen einer motorischen Antriebseinrichtung und einer manuellen Antriebseinrichtung weist das Ritzel 91 der motorischen Antriebseinrichtung 1 üblicherweise einen größeren Durchmesser sowie eine größere Zähnezahl als das Ritzel 92 der manuellen Antriebseinrichtung 2 bei wegen der Zahnteilung der Verzahnung 75 des Zahnsegmentbogens 74 übereinstimmender Zahnteilung auf. So besteht beispielsweise das Ritzel 91 der motorischen Antriebseinrichtung 1 aus zehn Zähnen, während das Ritzel 92 der manuellen Antriebseinrichtung 2 sechs Zähne aufweist.
  • Um bei unterschiedlicher Zähnezahl und unterschiedlichem Ritzeldurchmesser den Eingriff in die Verzahnung 75 des Zahnsegmentbogens 74 ohne einen Austausch von Bauteilen an der Schnittstelle zwischen der motorischen Antriebseinrichtung 1 bzw. der manuellen Antriebseinrichtung 2 und der Abtriebseinrichtung zu ermöglichen, ist erfindungsgemäß ein Einsatz 8 vorgesehen, der eine außerhalb seiner Symmetrieachse liegende Lagerbuchse 80 zur Aufnahme der Antriebs- oder Ritzelwelle des motorischen Antriebs 1 bzw. der manuellen Antriebswelle bzw. der Ritzelwelle 20 der manuellen Antriebseinrichtung 2 aufweist. Durch eine Drehung des Einsatzes 8 um 180° bezüglich der Grundplatte 4 wird die Lagerbuchse 80 exakt um die Differenz der unterschiedlichen Ritzeldurchmesser versetzt, so dass jeweils ein gemeinsamer Teilkreis 90 ausgebildet wird, auf dem die Verzahnung des Ritzels 91 der motorischen Antriebseinrichtung 1 oder die Verzahnung des Ritzels 92 der manuellen Antriebseinrichtung 2 mit der Verzahnung 75 des Zahnsegmentbogens 74 kämmt.
  • Auch in dieser Ausführungsform weist die manuelle Antriebseinrichtung 2 eine aus Bremsgehäuse 21 und Bremsfeder 22 gebildete Bremseinrichtung für die selbsthemmende Wirkung der manuellen Antriebseinrichtung 2 auf.
  • Durch die Anordnung eines die Lagerbuchse 80 enthaltenen Einsatzes 8 bleibt die gemeinsame Grundplatte 4 sowohl für eine manuelle als auch für eine motorische Antriebseinrichtung erhalten, so dass bei einem Kraftfahrzeugtyp der wahlweise Einsatz einer manuellen oder motorischen Antriebseinrichtung ohne Veränderungen an der Abtriebseinrichtung sichergestellt ist.
  • 1
    motorische Antriebseinrichtung
    2
    manuelle Antriebseinrichtung
    3
    Grundplatte
    4
    Haltebügel
    5
    Seiltrommel
    6
    Verbindungselement
    7
    Armfensterheber
    8
    Einsatz
    10
    Gehäuse
    11
    Klauenelement
    12
    Ausnehmung
    15
    Ritzel
    16
    Klauen
    20
    Antriebswelle
    21
    Zylindrisches Bremsgehäuse
    22
    Bremsfeder
    23, 24
    Kurbelbolzenklauen
    50
    Wickelachse
    51, 52
    teilzylindrische Klauen
    53, 54
    Verzahnungen
    55, 56
    Anschlagflächen
    60
    Wickelachse
    61, 62
    Teilzylindrische Klauen
    63
    Dämpfungselement
    64–67
    Wirkflächen
    70
    Fensterscheibe
    71
    Hebeschiene
    72
    Antriebsarm
    73
    Führungsarm
    74
    Zahnsegmentbogen
    75
    Verzahnung
    80
    Lagerbuchse
    91, 92
    Ritzel

Claims (14)

  1. Fensterhebersystem mit wahlweise einsetzbarer manueller oder motorischer Antriebseinrichtung und mit einer eine Seiltrommel oder ein Ritzel enthaltenden Abtriebseinrichtung für einen Seil- oder Armfensterheber zum Heben und Senken einer Fensterscheibe insbesondere eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebseinrichtung (5, 6, 8) an der Schnittstelle zur Antriebseinrichtung (1, 2) mindestens einen Bereich (5156; 6167; 90) zur Verbindung mit der manuellen oder mit der motorischen Antriebseinrichtung (1, 2) aufweist.
  2. Fensterhebersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebseinrichtung (5, 6, 8) für eine Verbindung mit der manuellen Antriebseinrichtung (2) dimensioniert ist.
  3. Fensterhebersystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Motorkennlinie des in der motorischen Antriebseinrichtung (1) eingesetzten Elektromotors an die Verbindung mit einer Abtriebseinrichtung (5, 6, 8) angepasst ist, die für eine manuelle Antriebseinrichtung (1) dimensioniert ist.
  4. Fensterhebersystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor an einem Arbeitspunkt der Motorkennlinie betrieben werden kann, in dem er mit einem höheren Wirkungsgrad arbeitet.
  5. Fensterhebersystem nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebseinrichtung (5) einen ersten Bereich (55, 56) zur Verbindung mit der manuellen Antriebseinrichtung (2) und einen zwei ten Bereich (53, 54) zur Verbindung mit der motorischen Antriebseinrichtung (1) aufweist.
  6. Fensterhebersystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die motorische Antriebseinrichtung (1) an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung (5) ein Ritzel (15) und die manuelle Antriebseinrichtung (2) an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung (5) einen mehrere Kurbelbolzenklauen (23) aufweisenden Kurbelbolzen enthält, und dass die Abtriebseinrichtung (5) mit den Kurbelbolzenklauen (23) des Kurbelbolzens formschlüssig in Eingriff bringbare Kupplungsklauen (51, 52) einer Kupplung aufweist, an deren zylinderabschnittsförmiger Innen- oder Außenfläche eine mit dem Ritzel (15) in Eingriff bringbare Verzahnung (53, 54) angeordnet ist.
  7. Fensterhebersystem nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebseinrichtung (6, 7) einen zur Verbindung mit der manuellen Antriebseinrichtung (2) oder der motorischen Antriebseinrichtung (1) gemeinsamen Bereich aufweist.
  8. Fensterhebersystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die motorische Antriebseinrichtung (1) an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung (6) ein mehrere Klauen (16) aufweisendes Klauenelement und die manuelle Antriebseinrichtung (2) an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung (6) einen mehrere Kurbelbolzenklauen (24) aufweisenden Kurbelbolzen enthält, und dass die Abtriebseinrichtung (6) mit den Klauen (16) des Klauenelements oder mit den Kurbelbolzenklauen (24) des Kurbelbolzens formschlüssig in Eingriff bringbare Kupplungsklauen (61, 62) einer Kupplung aufweist.
  9. Fensterhebersystem nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch mindestens zwei kreissektorförmige Klauen (16) des Klauenelements oder mindestens zwei kreissektorförmige Kurbelbolzenklauen (24) des Kurbelbolzens, die in mindestens zwei durch Anschlagflächen (6467) der Kupplungsklauen (61, 62) begrenzte Ausnehmungen der Kupplung eingreifen.
  10. Fensterhebersystem nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch ein in die Kupplung einsetzbares, die Kupplungsklauen (61, 62) und Ausnehmungen der Kupplung einfassendes Dämpfungselement (63), in das die Klauen (16) des Klauenelements der motorischen Antriebseinrichtung (1) eingreifen.
  11. Fensterhebersystem nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die kreissektorförmige Klauen (11) des Klauenelements von einer Anlagefläche des Gehäuses (10) der motorischen Antriebseinrichtung (1) abstehen.
  12. Fensterhebersystem nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die kreissektorförmige Klauen (12) des Klauenelements in das Gehäuse (10) der motorischen Antriebseinrichtung (1) abgesenkt sind.
  13. Fensterhebersystem nach Anspruch 7 für einen Armfensterheber mit einem Antriebsarm, dessen eines Armende mit einem Zahnsegmentbogen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die motorische Antriebseinrichtung (1) und die manuelle Antriebseinrichtung (2) an der Schnittstelle zur Abtriebseinrichtung (7) ein Ritzel (91, 92) mit übereinstimmender Zahnteilung aber unterschiedlicher Zähnezahl aufweisen und dass eine mit dem Ritzel (91, 92) der motorischen oder der manuellen Antriebseinrichtung (1, 2) verbundene Antriebsachse in eine mit einer Grundplatte (4) zur Aufnahme der Antriebseinrichtungen (1, 2) eingesetzte Lagerbuchse (80) verbindbar ist, deren Abstand zum Zahnsegmentbogen (74) veränderbar ist.
  14. Fensterhebersystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbuchse (80) derart außermittig in einem Einsatz (8) angeordnet ist, dass durch Drehen des Einsatzes (8) um 180° die Lagerbuchse (80) um die Differenz der Durchmesser des Ritzels (91) der motorischen Antriebseinrichtung (1) und des Ritzels (92) der manuellen Antriebseinrichtung (2) in Bezug auf den Zahnsegmentbogen (74) versetzt wird.
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