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Die
Erfindung betrifft ganz allgemein Projektionsobjektive mikrolithographischer
Projektionsbelichtungsanlagen, die mindestens einen Spiegel mit einem
Spiegelträger
und einer darauf aufgebrachten reflektiven Beschichtung aufweisen.
Insbesondere betrifft die Erfindung EUV-Projektionsobjektive, die Projektionslicht
mit einer Wellenlänge
verwenden, die im extremen ultravioletten Spektralbereich (EUV =
extreme ultraviolet) liegt.
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Ein
Projektionsobjektiv sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung dieser
Art sind aus der
US
6 266 389 B1 bekannt.
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Mikrolithographische
Projektionsbelichtungsanlagen, wie sie zur Herstellung integrierter elektrischer
Schaltkreise und sonstiger mikrostrukturierter Bauelemente verwendet
werden, bilden Strukturen, die in einem Retikel enthalten sind,
im allgemeinen verkleinert auf eine lichtempfindliche Schicht ab,
die z.B. auf einem Silizium-Wafer
aufgebracht sein kann.
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Eines
der wesentlichen Ziele bei der Entwicklung von Projektionsbelichtungsanlagen
besteht darin, Strukturen mit zunehmend kleineren Abmessungen auf
der lichtempfindlichen Schicht lithographisch definieren zu können. Die
da durch möglichen höheren Integrationsdichten
der mit Hilfe derartiger Anlagen hergestellten mikrostrukturierten
Bauelemente erhöhen
im allgemeinen deren Leistungsfähigkeit
beträchtlich.
Die Erzeugung besonders kleiner Strukturgrößen setzt ein hohes Auflösungsvermögen der
verwendeten Projektionsobjektive voraus. Da das Auflösungsvermögen der
Projektionsobjektive umgekehrt proportional zu der Wellenlänge des Projektionslichts
ist, verwenden aufeinanderfolgende Produktgenerationen derartiger
Projektionsbelichtungsanlagen Projektionslicht mit immer kürzeren Wellenlängen. Zukünftige Projektionsbelichtungsanlagen
werden voraussichtlich Projektionslicht verwenden, dessen Wellenlänge im extremen
ultravioletten Spektralbereich (EUV) liegt. In Betracht gezogen
werden hierbei insbesondere Wellenlängen zwischen 1 nm und 30 nm
und insbesondere die Wellenlänge
13,5 nm.
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Bei
der Verwendung von Projektionslicht mit derart kurzen Wellenlängen stehen
keine Materialien für
die Herstellung von Linsen und anderen refraktiven optischen Elementen
zur Verfügung,
die für
das Projektionslicht hinreichend durchlässig sind. Deswegen sind EUV-Projektionsobjektive
im wesentlichen aus Spiegeln aufgebaut. Die Spiegel bestehen aus
einem Spiegelträger,
der z.B. aus einem Glas gefertigt sein kann und dessen dem Projektionslicht ausgesetzte
Oberfläche
mit hoher Präzision
gefertigt wird. Da der Spiegelträger
für das
Projektionslicht fast zu 100% absorbierend ist und deswegen kein Projektionslicht
reflektiert, bringt man auf dessen dem Projektionslicht zugewandter
Oberfläche
eine reflektierende Beschichtung auf, deren Reflexionsvermögen in der
Größenordnung
von etwa 60% bis 70% liegt.
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Beschichtete
Spiegel werden jedoch auch in Projektionsobjektiven eingesetzt,
die für
längere
Wellenlängen
vorgesehen sind. Zur Vermeidung chromatischer Abbildungsfehler weisen
beispielsweise Projektionsobjektive, die für die Wellenlänge 157
nm ausgelegt sind, häufig
einen katadioptrischen Aufbau auf, d.h. sie enthalten neben refraktiv
wirkenden optischen Elementen wie etwa Linsen auch mindestens einen
Spiegel.
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Aufgrund
der geringen Größe der abzubildenden
Strukturen werden an die Abbildungseigenschaften des Projektionsobjektivs
hohe Anforderungen gestellt. Abbildungsfehler können deswegen nur in sehr geringem
Umfang toleriert werden.
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Im
allgemeinen werden auftretende Abbildungsfehler den beiden folgenden
Kategorien zugeordnet. Zum einen gibt es solche Abbildungsfehler, die
aus dem Design des Projektionsobjektivs resultieren, d.h. insbesondere
aus der Vorgabe der Abmessungen, Materialien und Abstände der
in dem Projektionsobjektiv enthaltenen optischen Elemente. Diese
Designfehler sollen im folgenden außer Betracht bleiben.
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Zum
anderen gibt es Abbildungsfehler, die auf Herstellungs- oder Materialfehler
zurückgehen und
sich im allge meinen nur noch am fertigen Projektionsobjektiv sinnvoll
korrigieren lassen. Bei Spiegeln für Projektionsobjektive stellen
sog. Paßfehler
die wichtigsten Herstellungsfehler dar. Unter Paßfehlern versteht man ganz
allgemein Abweichungen von der Flächentreue bei optischen Flächen.
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Um
derartige herstellungs- oder materialbedingte Abbildungsfehler zu
korrigieren, schlägt
die eingangs bereits erwähnte
US 6 266 398 B1 im
Zusammenhang mit einem EUV-Projektionsobjektiv vor,
das fertig montierte und justierte EUV-Projektionsobjektiv zu vermessen
und anschließend
die Oberfläche
einer oder mehrerer Spiegel so nachzubearbeiten, daß bestimmte
Abbildungseigenschaften des Projektionsobjektivs verbessert werden.
Die Nachbearbeitung erfolgt dabei derart, daß von der Beschichtung der
Spiegel lokal Material abgetragen und/oder lokal Material durch
Laminieren auf die Beschichtung aufgebracht wird.
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Es
hat sich allerdings gezeigt, daß das
Reflexionsvermögen
der Beschichtung durch die lokale Nachbearbeitung erheblich verändert – und zwar
im allgemeinen verringert – wird.
Das bekannte Herstellungsverfahren ermöglicht somit zwar eine Verringerung
von Wellenfrontfehlern, die Gleichmäßigkeit der Intensitätsverteilung
des Projektionslichts in der Bildebene des Projektionsobjektivs
kann durch das lokal veränderte
Reflexionsvermögen
einzelner Spiegel jedoch untolerierbar verschlechtert werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es deswegen, ein Verfahren zur Herstellung eines
Projektionsobjektivs der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem
sich herstellungsbedingte Abbildungsfehler verringern lassen, ohne
daß dabei
das Reflexionsvermögen
der Spiegel durch nachträgliche
Bearbeitung nennenswert verändert
wird.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren
mit den folgenden Schritten gelöst:
- a) Bereitstellen eines Spiegelträgers für den mindestens
einen Spiegel;
- b) Einbau und Justierung der optischen Elemente einschließlich des
Spiegelträgers
für den
mindestens einen Spiegel in ein Gehäuse des Projektionsobjektivs;
- c) Bestimmen von Meßwerten
bezüglich
mindestens einer Abbildungseigenschaft des Projektionsobjektivs
unter Verwendung von Meßlicht,
das vorzugsweise eine andere Wellenlänge als Projektionslicht hat,
für dessen
Verwendung das Projektionsobjektiv ausgelegt ist;
- d) Vergleichen der Meßwerte
mit Sollwerten;
- e) Bestimmen einer Oberflächendeformation
auf dem Spiegelträger
des mindestens einen Spiegels, durch die eine Verbesserung der mindestens einen
Abbildungseigenschaft erzielt werden kann;
- f) Erzeugen der in Schritt e) bestimmten Oberflächendeformation
auf der Oberfläche
des Spiegelträgers;
- g) Aufbringen) der Beschichtung auf der in Schritt f) nachbearbeiteten
Oberfläche
des Spiegelträgers;
- h) Einbau des in Schritt g) beschichteten Spiegelträgers in
das Gehäuse.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung wird die genannte Aufgabe durch ein
Verfahren mit den folgenden Schritten gelöst:
- a)
Bereitstellen eines Master-Spiegelträgers für den mindestens einen Spiegel;
- b) Bereitstellen einer im wesentlichen identischen Kopie des
Master-Spiegelträgers;
- c) Aufbringen der Beschichtung auf den Master-Spiegelträger;
- d) Einbau und Justierung der optischen Elemente einschließlich des
in Schritt c) beschichteten Master-Spiegelträgers in ein Gehäuse des
Projektionsobjektivs;
- e) Bestimmen von Meßwerten
bezüglich
mindestens einer Abbildungseigenschaft des Projektionsobjektivs;
- f) Vergleichen der Meßwerte
mit Sollwerten;
- g) Bestimmen einer Oberflächendeformation, durch
deren Erzeugung auf dem Spiegelträger des mindestens einen Spiegels
die mindestens eine Abbildungseigenschaft verbessert wird;
- h) Erzeugen der in Schritt g) bestimmten Oberflächendeformation)
auf der Kopie des Spiegelträgers;
- i) Aufbringen der Beschichtung auf der in Schritt h) nachbearbeiteten
Kopie des Spiegelträgers;
- j) Ersetzen des in Schritt d) in das Gehäuse eingebauten Spiegelträgers durch
dessen in Schritt i) beschichtete Kopie.
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Als
Oberflächendeformationen
werden in diesem Zusammenhang alle asphärischen Veränderungen der Oberflächenstruktur
im Nanometer- und Subnanometerbereich bezeichnet. In der Literatur hat
sich für
diese Art der Oberflächendeformationen teilweise
die Bezeichnung "Nanometer-Asphären" eingebürgert, vgl.
den Aufsatz von C. Hofmann et al. mit dem Titel "Nanometer-Asphären: Wie herstellen und wofür?", Feinwerktechnik
und Meßtechnik
99 (1991), 10, Seiten 437 bis 440, der sich allerdings auf die Nach bearbeitung
von Linsen und anderen refraktiv wirkenden optischen Elementen bezieht.
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Erfindungsgemäß wird also
nicht die empfindliche Beschichtung eines oder mehrerer Spiegel zur
Verbesserung der Abbildungseigenschaften nachbearbeitet, sondern
stets der unbeschichtete Spiegelträger. Es findet somit kein lokales
Abtragen der Beschichtung statt, welches zu einer Beeinträchtigung
des Reflexionsvermögens
der Beschichtung führen
könnte.
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Da
die Oberflächendeformation
vor dem Aufbringen der Beschichtung auf dem Spiegelträger erzeugt
wird, besteht auch keine Notwendigkeit, eine bereits aufgebrachte
Beschichtung teilweise wieder zu entfernen, um auf dem dann freigelegten
Bereich auf der Oberfläche
des Spiegelträgers
die gewünschte
Oberflächendeformation
zu erzeugen und diesen Bereich anschließend wieder mit einer neuen
Beschichtung zu überdecken.
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Bei
EUV-Projektionsobjektiven reflektieren die unbeschichteten Spiegelträger das
Projektionslicht praktisch überhaupt
nicht. Die Messung erfolgt deswegen bei EUV-Projektionsobjektiven gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung mit einer anderen, vorzugsweise längeren Wellenlänge, bei
der auch die Spiegelträger
ein so hohes Reflexionsvermögen
aufweisen, daß eine
Vermessung des Projektionsobjektivs möglich ist. Bei katadioptrischen
Projektionsobjektiven, die für
längerwelliges
Projektionslicht ausgelegt sind, kann zur Vermessung auch das Projektionslicht
selbst verwendet werden.
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Gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung wird die Vermessung des Projektionsobjektivs
zwar mit dem später
verwendeten Projektionslicht bei beschichtetem Spiegelträger durchgeführt. Nachbearbeitet
wird dann jedoch nicht ein Spiegel, der in das vermessene Projektionsobjektiv
eingebaut ist, sondern eine noch unbeschichtete, im wesentlichen identische
Kopie desselben. Diese Kopie sollte möglichst exakt mit dem vermessenen
Spiegel übereinstimmen.
Da allerdings aufgrund von Herstellungstoleranzen keine Spiegel
hergestellt werden können, die
mit mathematischer Genauigkeit vollkommen identisch sind, wird die
Kopie mit dem vermessenen Spiegel lediglich im wesentlichen identisch
sein können.
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Vorzugsweise
werden zur Korrektur von Abbildungsfehlern nicht mehrere Spiegel,
sondern nur einige wenige oder sogar nur ein einziger Spiegel an der
Oberfläche
der Spiegelträger
nachbearbeitet. Bei der erstgenannten Variante der Erfindung, bei
der vorzugsweise Meßlicht
mit einer anderen Wellenlänge
als das später
verwendete Projektionslicht eingesetzt wird, können deswegen alle Spiegel,
die nicht einer späteren
Nachbearbeitung unterworfen werden sollen, bereits vor der Vermessung
mit der Beschichtung versehen werden. Dies ist insbesondere deswegen
vorteilhaft, da dann lediglich der oder die nachzubearbeitenden
Spiegel nach der Vermessung aus dem Projektionsob jektiv ausgebaut
und nach erfolgter Nachbearbeitung und Beschichtung wieder in das Projektionsobjektiv
eingebaut werden müssen.
Die Sollwerte, mit denen die bei der Vermessung aufgenommenen Meßwerte verglichen
werden, sind dabei in Abhängigkeit
davon zu bestimmen, welche der in das Projektionsobjektiv eingebauten
Spiegel eine Beschichtung tragen.
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Selbstverständlich ist
es auch bei dieser Variante möglich,
anstelle des unbeschichteten Spiegelträgers, der während der Vermessung in das
Projektionsobjektiv eingebaut war, eine im wesentlichen identische
Kopie desselben nachzubearbeiten und nach der Beschichtung in das
Projektionsobjektiv einzubauen.
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Wird
gemäß der zweiten
Variante die Oberflächendeformation
auf einer im wesentlichen Kopie des vermessenen beschichteten Spiegelträgers erzeugt,
so können
systematisch Fehler, wie sie z.B. in optischen Prüfeinrichtungen
zur Überprüfung der Maßhaltigkeit
erzeugter Oberflächendeformationen auftreten,
kompensiert werden, da diese systematischen Fehler bei den Master-Spiegelträgern in
gleicher Weise wie bei deren Kopien auftreten.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung. Darin zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Projektionsobjektivs in
einem Meridionalschnitt;
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2 einen
vergrößerten,
nicht maßstäblichen
Ausschnitt aus einem der Spiegel in einer Schnittdarstellung;
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3 ein
Flußdiagramm
zur Erläuterung
eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung;
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4 ein
Flußdiagramm
zur Erläuterung
eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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In
der
1 ist eine mikrolithographische Projektionsbelichtungsanlage
in einem stark schematisierten und nicht maßstäblichen Meridionalschnitt dargestellt
und insgesamt mit
10 bezeichnet. Die Projektionsbelichtungsanlage
10 umfaßt eine
Beleuchtungseinrichtung
12, in der eine Lichtquelle
14 angeordnet
ist. Die Lichtquelle
14 dient der Erzeugung von Projektionslicht,
das mit
16 angedeutet ist und eine im extremen ultravioletten
Spektralbereich liegende Wellenlänge
von beispielsweise 13,5 nm hat. Zur Beleuchtungseinrichtung
12 gehört außerdem eine
mit
18 lediglich angedeutete Beleuchtungsoptik, mit der
sich das Projektionslicht
16 auf ein Retikel
20 richten
läßt. Die
Beleuchtungseinrichtung
12 ist als solche im Stande der
Technik, z.B. aus der
EP 1
123 195 A1 , bekannt und wird deswegen hier nicht näher beschrieben.
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Das
von dem Retikel 20 reflektierte Projektionslicht 16 tritt
in ein Projektionsobjektiv 22 ein, das im dargestellten
Ausführungsbeispiel
6 in einem Gehäuse 23 angeordnete
asphärische
Abbildungsspiegel M1, M2,..., M6 enthält. Jeder der Spiegel M1 bis M6
hat einen Spiegelträger 241, 242,..., 245 bzw. 246,
auf dem eine Beschichtung 26 aufgebracht ist. Die Beschichtungen 26 können von
Spiegel zu Spiegel unterschiedlich sein und beispielsweise aus einer alternierenden
Abfolge von dünnen
Molybdän-
und Silizium-Schichten bestehen, die jeweils mehr als 60% des auftreffenden
Projektionslichts 16 reflektiert. Als Beschichtung 26 sind
aber auch andere im Stand der Technik bekannte Schichtstrukturen
verwendbar.
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Das
Projektionslicht
16 trifft nach Reflexion an den Spiegeln
M1 bis M6 auf eine für
Licht dieser Wellenlänge
empfindliche Schicht
28, die auf einem Silizium-Wafer
30 aufgebracht
ist, und erzeugt auf dieser ein verkleinertes Abbild der in dem
Retikel
20 enthaltenen Strukturen. Da die grundsätzliche
Anordnung der Spiegel M1 bis M6 in dem Projektionsobjektiv
22 an
sich im Stand der Technik, z.B. aus der
US 6 353 470 B1 , bekannt
ist, wird auf die Erläuterung weiterer
Einzelheiten hierzu verzichtet.
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Die
Spiegelträger 241 bis 246 bestehen
aus einem Material, das sich hoch genau bearbeiten läßt und vorzugsweise
einen geringen thermischen Ausdehnungskoeffizienten besitzt. In
Betracht kommen in diesem Zusammenhang beispielsweise titandotierte
Quarzgläser
wie z.B. ULE®,
wo bei ULE für "ultra low expansion" steht und eingetragene
Marke der Firma CORNING, USA, ist. Als Material für die Spiegelträger 241 bis 246 geeignet
sind ferner bestimmte Glaskeramiken wie etwa ZERODUR® (eingetragene Marke
der Firma Schott Glas, Mainz). ZERODUR® ist ein
Zwei-Phasen-Material,
dessen kristalline Phase die Eigenschaft hat, sich bei einer Temperaturerhöhung zusammenzuziehen,
während
sich die amorphe Phase bei einer Temperaturerhöhung ausdehnt. Durch Wahl des
Mischungsverhältnisses
der beiden Phasen kann die Temperaturabhängigkeit des thermischen Ausdehnungskoeffizienten
recht genau eingestellt werden.
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Die 2 zeigt
einen Ausschnitt aus dem bildseitig letzten Spiegel M6 in einer
vergrößerten, nicht
maßstäblichen
Schnittdarstellung. In der Schnittdarstellung ist erkennbar, daß die Beschichtung 26,
die auf der optisch wirksamen Oberfläche 32 des Spiegelträgers 246 aufgebracht
ist, wie oben erläutert
aus einer Vielzahl dünner
Einzelschichten besteht. Reale Schichtsysteme können wesentlich mehr Einzelschichten
enthalten, als dies aus Gründen
der Übersichtlichkeit
in der 2 dargestellt ist.
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Mit 34 ist
eine Deformation an der Oberfläche 32 des
Spiegelträgers 246 bezeichnet,
die im Wege eines nachträglichen
Materialabtrags auf der ansonsten gleichmäßig gekrümmten Oberfläche 32 erzeugt
wurde. Die maximale Tiefe Δ der
Oberflächendeformation 34 liegt
in der Größen- Ordnung von einigen
Angström
oder wenigen Nanometern. Die – in der 2 übertrieben
dick dargestellten – Einzelschichten
der Beschichtung 26 zeichnen den Verlauf der Oberflächendeformation 34 nach,
ohne daß sich dabei
ihre Dicke wesentlich verändert.
Somit setzt sich die Oberflächendeformation 34 gewissermaßen bis
an der äußerste Schicht 35 der
Beschichtung 26 fort und führt dort zur Ausbildung einer
Ausnehmung 36, deren Form der Oberflächendeformation 34 im wesentlichen
entspricht.
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Die
sich auf die Beschichtung 26 übertragende Oberflächendeformation 34 auf
der Oberfläche 32 des
Spiegelträgers 246 führt dazu,
daß die
Wellenfront auftreffenden Projektionslichts 16 gezielt
in ihrer Phase beeinflußt
wird. Die Form der Oberflächendeformation 34 ist
dabei so bestimmt, daß die
in der Beschichtung 26 hervorgerufenen Phasenänderungen der
Wellenfront herstellungsbedingte Abbildungsfehler des Projektionsobjektivs 22 zumindest
teilweise korrigieren. Da von der Beschichtung 26 kein
Material abgetragen ist und somit alle Einzelschichten auch in der
Nähe der
Ausnehmung 36 ihre Solldicke haben, wird das Reflexionsvermögen des über der Oberflächendeformation 34 liegenden
Teils der Beschichtung 26 nicht verändert.
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Im
folgenden wird anhand des in der 3 gezeigten
Flußdiagramms
ein erstes Ausführungsbeispiel
für ein
Verfahren zur Herstellung des in den 1 und 2 dargestellten
Projektionsobjektivs 22 beschrieben.
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Zunächst werden
in einem Schritt S11 die sechs Spiegelträger 241 bis 246 bereitgestellt.
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Dann
werden in einem Schritt S12 die Spiegelträger 241 bis 245 der
Spiegel M1 bis M5 mit der Beschichtung 26 versehen.
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In
einem Schritt S13 werden sämtliche
Spiegelträger,
nämlich
sowohl die beschichteten Spiegelträger 241 bis 245 als
auch der noch unbeschichtete Spiegelträger 246, in das Projektionsobjektiv 22 eingebaut
und justiert.
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In
einem Schritt S14 wird das Projektionsobjektiv
22 vermessen.
Die Vermessung kann dabei in der gleichen Weise erfolgen, wie dies
etwa aus der eingangs bereits erwähnten
US 6 266 389 B1 bekannt
ist. Im Gegensatz zu dem dort beschriebenen Verfahren wird nun jedoch
das Projektionsobjektiv
22 speziellem Meßlicht ausgesetzt,
dessen Wellenlänge derart
gewählt
ist, daß auch
der noch unbeschichtete Spiegelträger
246 das Meßlicht reflektiert.
In Betracht kommt hierzu beispielsweise Meßlicht mit einer Wellenlänge von
einigen Hundert Nanometern, z.B. 365 nm oder 248 nm. Die Beleuchtungseinrichtung
12 ist zu
diesem Zweck gegen eine andere Beleuchtungseinrichtung auszutauschen,
die Licht mit der gewünschten
Wellenlänge
erzeugt und in das Projektionsobjektiv
22 einkoppelt. Mit
Hilfe an sich bekannter interferometrischer Meßeinrichtungen wird in der
Bildebene des Projektionsobjektivs
22, in der die lichtempfindliche
Schicht
28 angeordnet ist, der Wellenfrontverlauf des Meßlichts
ermittelt.
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Der
gemessene Wellenfrontverlauf wird in einem weiteren Schritt S15
mit Sollwerten verglichen, wie sie zuvor für das Design des Projektionsobjektivs 22 bestimmt
wurden. Bei dieser Bestimmung ist die Tatsache zu berücksichtigen,
daß das
Meßlicht
eine längere
Wellenlänge
als das später
verwendete Projektionslicht 16 hat. Zwar ist der Lichtweg
in dem Projektionsobjektiv 22 in erster Näherung unabhängig von
der Wellenlänge
des an den Spiegeln M1 bis M6 reflektierten Lichts, jedoch kommt
es insbesondere auf Grund der Beschichtungen 26 bei der
Verwendung von längerwelligem
Meßlicht
zu Abweichungen gegenüber
der Wirkung bei EUV-Projektionslicht. Das längerwellige Meßlicht dringt
nämlich,
anders als das EUV-Projektionslicht, nicht in die Beschichtung 26 der
Spiegel M1 bis M6 ein, sondern wird von deren nach außen weisenden
Oberfläche
fast vollständig
reflektiert. Dadurch erscheinen die beschichteten Spiegel M1 bis
M5 bei Beleuchtung mit längerwelligem
Meßlicht
im Vergleich zu einer Beleuchtung mit kurzwelligem EUV-Projektionslicht
translatorisch geringfügig
versetzt.
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In
einem Schritt S16 wird auf der Grundlage des in dem Schritt S15
gezogenen Vergleichs zwischen Meßwerten und Sollwerten eine
Oberflächendeformation
34 für den noch
unbeschichteten Spiegelträger
246 derart
berechnet, daß eine
vorgegebene Abbildungseigenschaft des Projektionsob jektivs verbessert
wird. Berechnungen dieser Art sind an sich im Stand der Technik
bekannt; Einzelheiten hierzu sind beispielsweise der bereits erwähnten
US 6 266 389 B1 zu
entnehmen, deren Offenbarungsgehalt hiermit vollumfänglich aufgenommen
wird.
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In
einem Schritt S17 wird die in dem Schritt S16 bestimmte Oberflächendeformation 34 auf
den zuvor aus dem Projektionsobjektiv 22 ausgebauten Spiegelträger 246 in
an sich bekannter Weise erzeugt. In Betracht kommt hierzu beispielsweise
ein Materialabtrag durch reaktives Ionenstrahlätzen.
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Die
so nachbearbeitete Oberfläche 32 des Spiegelträgers 246 wird
in einem Schritt S18 mit der Beschichtung 26 versehen,
wodurch der Spiegel M6 den in der 2 gezeigten
Aufbau erhält.
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Der
beschichtete Spiegelträger 246 wird
anschließend
in einem Schritt S19 wieder in das Projektionsobjektiv 22 eingebaut
und justiert. Nach einer abschließenden Feinjustage unter Verwendung
des Projektionslichts ist das Projektionsobjektiv 22 fertiggestellt.
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In
Abwandlung des vorstehend beschriebenen Herstellungsverfahrens werden
alle Spiegelträger 241 bis 246 ohne
vorhergehende Beschichtung in das Projektionsobjektiv 22 eingebaut
und justiert (Schritt S13). Der Schritt S12, in dem zumindest einige
der Spiegelträger 241 bis 246 be schichtet
werden, entfällt
somit. In dem Schritt S18 sind dann nicht nur der nachbearbeitete
Spiegelträger 246 zu
beschichten, sondern auch alle übrigen
Spiegelträger 241 bis 245,
die nicht nachbearbeitet wurden. Ein Nachteil dieser Variante besteht
darin, daß die
nicht nachbearbeiteten Spiegelträger 241 bis 245 nach
dem erstmaligen Einbau in das Projektionsobjektiv 22 in
dem Schritt S13 wieder ausgebaut und nach Aufbringen der Beschichtung 26 erneut
wieder in das Projektionsobjektiv 22 eingebaut werden müssen.
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Andererseits
hat diese Variante den Vorteil, daß man sich nicht bereits vor
der Vermessung des Projektionsobjektivs 22 festlegen muß, welche
Spiegelträger 241 bis 246 an
ihrer Oberfläche 32 nachbearbeitet
werden sollen. Zwar gibt es im allgemeinen innerhalb der Projektionsobjektive 22 bestimmte Spiegel,
die sich besonders zur Anbringung von Oberflächendeformationen eignen, mit
denen Abbildungsfehler korrigiert werden können. Je nach Art der aufgetretenen
Herstellungsfehler kann es jedoch manchmal sinnvoll sein, auch andere
oder sogar alle Spiegelträger 241 bis 246 mit
Oberflächendeformationen 34 zu
versehen.
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Im
folgenden wird ein anderes Ausführungsbeispiel
für ein
Verfahren zur Herstellung des in den 1 und 2 gezeigten
Projektionsobjektivs 22 anhand des in der 4 gezeigten
Flußdiagramms erläutert.
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Das
Herstellungsverfahren beginnt ebenfalls mit der Bereitstellung von
Spiegelträgern 241 bis 246 in
einem Schritt 521.
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Während für die Spiegel
M1 bis M5 jeweils nur ein einziger Spiegelträger 241, 242, 243, 244 bzw. 245 angefertigt
wird, werden für
den Spiegel M6 zwei möglichst
identische Spiegelträger 246 angefertigt.
Zur Unterscheidbarkeit wird der erste vollständige Satz von Spiegelträgern 241 bis 246 im
folgenden als Master-Spiegelträger
bezeichnet, während
der zusätzliche
eine Spiegelträger
für den
Spiegel M6 als Kopie des Master-Spiegelträgers 246 bezeichnet wird.
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In
einem Schritt S23 wird auf jeden der Master-Spiegelträger 241 bis 246 die
Beschichtung 26 aufgebracht.
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In
einem Schritt S24 werden die Master-Spiegelträger 241 bis 246 in
das Projektionsobjektiv 22 eingebaut und justiert.
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In
einem Schritt S25 wird das insoweit fertiggestellte Projektionsobjektiv 22 in
der gleichen Weise vermessen, wie dies bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel
mit Bezug auf den Schritt S14 erörtert
wurde. Alternativ hierzu kann als Meßlicht auch Projektionslicht
verwendet werden, da sämtliche
Spiegel M1 bis M6 mit der hochreflektiven Beschichtung 26 versehen
sind.
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Nach
einem Vergleich der Meßwerte
mit entsprechenden Sollwerten in einem Schritt S26 wird auch bei
diesem Ausführungsbeispiel
in einem Schritt S27 eine Oberflächendeformation 34 ermittelt, deren
Anbringung auf dem Spiegelträger 246 zu
einer Verbesserung der Abbildungseigenschaften des Projektionsobjektivs 22 führt.
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Diese
Oberflächendeformation 34 wird
nun allerdings nicht auf dem Master-Spiegelträger 246 des Spiegels
M6, sondern auf der noch unbeschichteten Kopie dieses Master-Spiegelträgers 246 in
an sich bekannter Weise in einem Schritt S28 erzeugt. Die so nachbearbeitete
Kopie wird dann in einem Schritt S29 mit der Beschichtung 26 versehen,
wodurch der Spiegel M6 den in der 2 gezeigten
Aufbau erhält.
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In
einem Schritt S30 wird der ursprüngliche Spiegel
M6 mit dem Master-Spiegelträger 246 gegen die
nachbearbeitete und beschichtete Kopie dieses Spiegelträgers ausgetauscht.
Das nach einer abschließenden
Justage fertiggestellte Projektionsobjektiv 22 weist nun
einen Spiegel M6 mit einer Oberflächendeformation 34 auf,
wie dies in den 1 und 2 dargestellt
ist.
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Ergänzend ist
darauf hinzuweisen, daß die vorstehend
beschriebene Erfindung zwar besonders für die Herstellung von EUV-Projektionsobjektiven geeignet
ist, grundsätzlich
aber auch bei der Herstellung von Projektionsobjektiven eingesetzt
werden kann, die für
längere
Wellenlängen,
z.B. 365 nm, 248 nm, 193 nm oder 157 nm, ausgelegt sind.