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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Brausezubereitung, enthaltend
mindestens eine basische arzneilich wirksame Substanz, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Alkalisierung des Urins und damit eine verstärkte Akkumulation
der basischen arzneilich wirksamen Substanz vermieden wird.
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Brausezubereitungen
als Arzneimittel sind seit langem bekannt und finden Verwendung
in Form von Brausepulver, -tabletten oder -granulate. In der Regel
sind es Feststoffzubereitungen enthaltend ein Säure/Base-Paar, die bei Kontakt
mit Wasser unter CO
2-Entwicklung reagieren
(
EP 0 474 040 ,
EP 0 369 228 , P.C. Schmidt,
I. Christin, Die Pharmazie, 1990, 45, 89-110). Die Brauseformulierung
führt zu
einem schnelleren Zerfall der Darreichungsform und Auflösen des
Wirkstoffes und kann so zu einer besseren und schnelleren biologischen
Verfügbarkeit
des Arzneimittels führen
als eine klassische Tablettenformulierung. Brausezubereitungen sind
beispielsweise bei Wirkstoffen mit langer Resorptionszeit oder mit
einer Tendenz zu Magenschleimhautreizungen eine Formulierungsform,
die die genannten nachteiligen Wirkstoffeigenschaften mildern kann. Arzneimittel
enthaltende Brausezubereitungen erfreuen sich deshalb steigender
Beliebtheit.
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Bei
der Übertragung
der Vorteile einer Brausezubereitung auf basische Arzneimittel wurde
in einer Studie (siehe unten: Studie zum Akkumulationsverhalten
von Pseudoephedrin) gefunden, dass es bei Mehrfachapplikation einer
Brausezubereitung enthaltend beispielsweise Pseudoephedrin als basische
arzneilich wirksame Substanz unter Verwendung eines klassischen
Brausesatzes enthaltend Natriumhydrogencarbonat als basische Komponente
und Zitronensäure
als saure Komponente zu einer Akkumulation der basischen arzneilich
wirksamen Substanz im Patienten kommt, die über das intrinsische Akkumulationsverhalten
in nicht brausenden Formulierungen hinausgeht. Eine optimale Therapie
ist dadurch nicht mehr gewährleistet
und das Risiko auftretender Nebenwirkungen steigt.
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Unter
physiologischen Bedingungen liegen basische Arzneimittel weitgehend
ionisiert vor und werden daher renal ausreichend schnell ausgeschieden.
Da die Verwendung klassischer Brauseformulierungen enthaltend als
Base Hydrogencarbonate oder Carbonate einwertiger Kationen wie beispielsweise
Natrium und als Säure
Zitronensäure
zu einer Alkalisierung des Urins führt, liegen basische Arzneimittel
vermehrt in der nicht-ionisierten Form vor. Die Eliminierungshalbwertszeit
wird erhöht
und der basische Wirkstoff wird in der systemischen Zirkulation
akkumuliert, was zu einer veränderten
Nutzen-Risiko-Bewertung des basischen Arzneimittels führen kann.
Die starke Abhängigkeit
der Eliminierungshalbwertszeit basischer Wirkstoffe beispielsweise
des Pseudo ephedrins vom pH-Wert des Urins ist in der Literatur belegt
(I. Kanfer et al. Pharmacotherapy 1993, 13, S. 116-128).
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Die
Aufgabe bestand darin, eine Brauseformulierung für basische Wirkstoffe zu finden,
die eine Alkalisierung des Urins und damit eine Akkumulation des
basischen Wirkstoffs vermeidet und somit eine optimale Therapie
gewährleistet
und das Risiko auftretender Nebenwirkungen senken kann.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, dass durch die erfindungsgemäße Brausezubereitung eine Alkalisierung
des Urins und damit eine verstärkte
Akkumulation der basischen arzneilich wirksamen Substanz, die weit über das
intrinsische Akkumulationsverhalten in nicht brausenden Formulierungen
hinausgeht, vermieden wird.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist eine Brausezubereitung enthaltend
einen Brausesatz, mindestens eine basische arzneilich wirksame Substanz
und gegebenenfalls einen oder mehrere weitere Wirkstoffe, dadurch
gekennzeichnet, dass eine verstärkte
Akkumulation der basischen arzneilich wirksamen Substanz vermieden
wird.
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Basische
arzneilich wirksame Substanzen im Rahmen der Erfindung besitzen
einen protonierbaren basischen primären, sekundären oder tertiären Stickstoff
wie beispielsweise Pseudoephedrin, Chlorphenamin, Phenylephrin,
Diphenhydramin, Clemastin, Bromphenamin, Hydroxyzin, Tripelenamin,
Pyrilamin, Mequitazin, Promethazin, Cyproheptadin, Doxylamin, Dexchlorphenamin,
Epinephrin, Phenamin, Trimeprazin, Cyclizin, Meclizin, Hydroxzin
und Azatadin sowie deren physiologisch unbedenklichen Salze. Bevorzugt
sind Pseudoephedrin, Chlorphenamin, Phenylephrin und Clemastin sowie
deren physiologisch unbedenklichen Salze. Besonders bevorzugt sind
Pseudoephedrin und dessen physiologisch unbedenklichen Salze wie
beispielsweise Pseudoephedrin-Hydrochlorid und Pseudoephedrin-Sulfat.
Ebenso sind von der Erfindung Gemische der genannten Substanzen
umfasst.
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Die
basische arzneilich wirksame Substanz wird in therapeutisch wirksamen
Mengen eingesetzt. Bevorzugt sind Pseudoephedrin-Hydrochlorid oder
Pseudoephedrin-Sulfat in einer Dosierung von 10 bis 100 mg, besonders
bevorzugt in einer Dosierung von 20 bis 70 mg.
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Die
Brausezubereitung enthält
gegebenenfalls einen oder mehrere weitere Wirkstoffe wie beispielsweise
Analgetika, Antibiotika, Antihistaminika, Antidepressiva, Antidiabetika,
Antihypertensiva, Antikoagulanzien, Lipidsenker, Antineoplastika,
antivirale Substanzen, entzündungshemmende
Substanzen, Antitussiva, Expektorantien, Muskelrelaxanten, Antikonvulsiva,
Antidianhoika, Antiasthmatika und Antidiuretika genannt. Bevorzugt
seien Analgetika genannt.
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Zu
den Analgetika gehören
beispielsweise Acetylsalicylsäure,
Paracetamol, Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac, Propiphenazon, Metamizol
und COX-2-Inhibitoren wie beispielsweise Celecoxib und Rofecoxib.
Repräsentative
Antibiotika sind beispielsweise beta-Lactam Antibiotika, Chloramphenicol,
Neomycin, Tetracycline, Cephalosporine, Erythromycin, Ciprofloxacin,
Moxifloxacin, Norfloxacin und Enrofloxacin. Repräsentative Antihistaminika sind
beispielsweise Fexofenadin, Dimethinden, Cromoglicinsäure, Cetirizin,
Loratadin, Perilamin, Chlorphenamin, Tetrahydrozolin und Anatzolin.
Repräsentative
Antidepressiva sind beispielsweise Amitriptylin, Fluoxetin, Doxepin,
Maprotilin und Imipramin. Repräsentative
Antidiabetika sind beispielsweise Acarbose, Chlorpropamid, Glibenclamid
und Tolbutamid. Repräsentative
Antihypertensiva sind beispielsweise Amlodipin, Nifedipin, Felodipin,
Enalapril, Ramipril, Captopril, Cilazapril, Trandolapril, Fosinopril,
Quinapril, Moexipril, Lisinopril und Perindopril, Losartan, Candesartan,
Irbesartan und Telmisartan. Repräsentative
Antikoagulanzien sind beispielsweise Bishydroxycoumarin und Warfarin.
Repräsentative
Lipidsenker sind beispielsweise Pravastatin, Lovastatin, Simvastatin,
Atorvastatin, Fluvastatin, Itavastatin, Pitavastatin, Rosuvastatin und
Cerivastatin. Repräsentative
Antineoplastika sind beispielsweise Adriamycin, Fluorouracil und
Methotrexat. Eine repräsentative
antivirale Substanz ist beispielsweise Acyclovir. Repräsentative
entzündungshemmende
Substanzen sind beispielsweise Cortison, Hydrocortison, Betamethason,
Dexamethason und Prednisolon. Repräsentative Antitussiva sind
beispielsweise Codein, Dihydrocodein, Dextrometorphan und Clobutinol.
Repräsentative
Expektorantien sind beispielsweise Ambroxol, Acetylcystein, Bromhexin
und Carbocistein. Repräsentative
Muskelrelaxanten sind beispielsweise Diazepam, Danbrolen, Cyclobenzaprin
und Methocarbamol. Repräsentative
Antikonvulsiva sind beispielsweise Diphenylhydantoin und Barbiturate.
Repräsentative Antidiarrhoika
sind beispielsweise Loperamid und Diphenoxylat. Repräsentative
Antiasthmatika sind beispielsweise Theophyllin, Beclomethason und
Epinephrin. Repräsentative
Diuretika sind beispielsweise Chlorthalidon, Indapamid, Bendroflumethiazid,
Metolazon, Cyclopenthiazid, Polythiazid, Mefrusid, Ximapid, Chlorothiazid
und Hydrochlorothiazid. Unter den aufgeführten Beispielen werden ebenso
die entsprechenden physiologisch unbedenklichen Salze verstanden.
Ebenso sind von der Erfindung Gemische der genannten Wirkstoffe umfasst.
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Bevorzugt
seien als weitere Wirkstoffe beispielsweise Acetylsalicylsäure, Paracetamol,
Ibuprofen, Diclofenac, Metamizol und COX-2-Inhibitoren wie beispielsweise
Celecoxib und Rofecoxib und deren physiologisch unbedenklichen Salze
genannt. Besonders bevorzugt sind Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Paracetamol, Naproxen
und deren physiologisch unbedenklichen Salze. Ebenso sind von der
Erfindung Gemische der genannten Wirkstoffe umfasst.
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Der
oder die gegebenenfalls enthaltenen weitere Wirkstoffe werden in
therapeutisch wirksamen Mengen eingesetzt. Bevorzugt sind Dosierungen
von 0,5 bis 5 mmol. Besonders bevorzugt sind Dosierungen von 0,8
bis 3 mmol.
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Bevorzugt
ist Acetylsalicylsäure
in einer Dosierung von 100 bis 1000 mg, Paracetamol in einer Dosierung
von 100 bis 1000 mg, Ibuprofen in einer Dosierung 100 bis 1000 mg,
Naproxen in einer Dosierung 100 bis 1000 mg oder Gemische dieser
Wirkstoffe in einer Gesamtdosierung von 100 bis 1000 mg.
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Besonders
bevorzugt ist Acetylsalicylsäure
in einer Dosierung von 250 bis 500 mg, Paracetamol in einer Dosierung
von 250 bis 500 mg, Ibuprofen in einer Dosierung von 100 bis 300
mg, Naproxen in einer Dosierung von 250 bis 500 mg oder Gemische
dieser Wirkstoffe in einer Gesamtdosierung von 200 bis 500 mg.
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Bevorzugt
ist eine Brausezubereitung, dadurch gekennzeichnet, dass ein Brausesatz,
Pseudoephedrin und ein oder mehrere Analgetika wie beispielsweise
Acetylsalicylsäure,
Paracetamol, Naproxen und Iboprufen und/oder ein oder mehrere Antitussiva
wie beispielsweise Dextromethorphan und/oder ein oder mehrere Expektorantien
wie beispielsweise Ambroxol und Acetylcystein enthalten sind, wobei
eine Alkalisierung des Urins und damit eine verstärkte Akkumulation
der basischen arzneilich wirksamen Substanz vermieden wird. Gegebenenfalls
können
Antihistaminika wie beispielsweise Chlorpheniramin zugesetzt werden.
Die Inhaltsstoffe können
auch in Form ihrer physiologisch unbedenklichen Salze vorliegen.
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Besonders
bevorzugt ist eine Brausezubereitung, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Brausesatz, Pseudoephedrin und einen oder mehrere weitere Wirkstoffe
aus der Gruppe Acetylsalicylsäure,
Paracetamol und Ibuprofen enthalten sind, wobei eine Alkalisierung
des Urins und damit eine verstärkte
Akkumulation der basischen arzneilich wirksamen Substanz vermieden
wird und die Inhaltsstoffe auch in Form ihrer physiologisch unbedenklichen
Salze vorliegen können.
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Der
Brausesatz reagiert bei Kontakt mit Wasser oder Speichel unter CO2-Entwicklung und besteht aus mindestens
einer basischen und aus mindestens einer sauren Komponente.
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Als
basische Komponente des Brausesatzes seien Carbonate genannt. Als
Carbonate werden im Rahmen der Erfindung Carbonate, Sesquicarbonate
und Hydrogencarbonate verstanden. Bevorzugt sind Ammoniumcarbonat,
Ammoniumhydrogencarbonat und Alkali- und Erdalkalicarbonate und
-hydrogencarbonte wie beispielsweise Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat,
Kaliumcarbonat, Kaliumhydrogencarbonat, Calciumcarbonat, Calciumhydrogencarbonat,
Calciummagnesiumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumhydrogencarbonat
und Magnesiumhydroxy carbonat. Besonders bevorzugt sind Natriumcarbonat,
Natriumhydrogencarbonat, Kaliumcarbonat, Kaliumhydrogencarbonat,
Calciumcarbonat, Calciumhydrogencarbonat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumhydrogencarbonat
und Magnesiumhydroxycarbonat. Ebenso ist es möglich, Gemische der genannten
basischen Komponenten einzusetzen.
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Der
oder die basischen Komponenten des Brausesatzes werden in einer
Gesamtdosierung von 1 bis 20 mmol, bevorzugt in einer Gesamtdosierung
von 2 bis 15 mmol, besonders bevorzugt in einer Gesamtdosierung
2 bis 10 mmol eingesetzt.
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Die
saure Komponente kann mehr als eine Dissoziationskonstante besitzen,
dass heißt
mehr als eine Säure
funktionelle Gruppe besitzen. Die saure Komponente kann eine organische
oder anorganische Säure in
Form ihres Anhydrids, ihrer freien Säure oder ihres sauren Salzes
sein, in dem bei mehreren Säure
funktionellen Gruppen ein Teil der Protonen durch ein Kation oder
Kationen ausgetauscht sein kann. Als saure Komponente seien beispielsweise
Weinsäure,
Bernsteinsäure, Äpfelsäure, Malonsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Adipinsäure, Succinsäure, Milchsäure, Glycolsäure, alpha-Hydroxysäuren, Ascorbinsäure, Isoascorbinsäure, Glutarsäure, Aminosäuren, Phosphorsäure, Diphosphorsäure, Triphosphorsäure, Metaphosphorsäure, Pyrophosphorsäure, Polyphosphorsäuren, Schwefelsäure, Dischwefelsäure und
deren sauren Salze wie beispielsweise Kaliumhydrogentartrat oder
Natriumhydrogenphosphat, und andere physiologisch unbedenkliche
Säuren
genannt. Besonders bevorzugt sind Ascorbinsäure, Isoascorbinsäure, Weinsäure, Phosphorsäure und
deren sauren Salze. Ebenso ist es möglich, Gemische der genannten
sauren Komponenten einzusetzen.
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Der
oder die sauren Komponenten des Brausesatzes werden in einer Gesamtdosierung
von 1 bis 20 mmol, bevorzugt in einer Gesamtdosierung von 2 bis
15 mmol eingesetzt Der Einsatz von Zitronensäure als saure Komponente ist
möglich,
wenn die basische Komponente des Brausesatzes ausschließlich aus
Erdalkalicarbonaten und/oder -hydrogencarbonaten wie beispielsweise
Calciumcarbonat, Calciumhydrogencarbonat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumhydrogencarbonat
und Magnesiumhydroxycarbonat oder Gemische davon besteht. Bevorzugt
ist ein Brausesatz enthaltend Zitronensäure als saure Komponente und
Calciumcarbonat als basische Komponente. Das Äquivalentenverhältnis zwischen
den Äquivalenten
der Zitronensäure
und der Summe aus den Äquivalenten
der Erdalkalicarbonate und/oder -hydrogencarbonate beträgt höchstens
2:1, bevorzugt höchstens
1:1.
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Der
Einsatz von Zitronensäure
und Alkalicarbonaten und/oder hydrogencarbonaten ist möglich, wenn das Äquivalentenverhältnis zwischen
den Äquivalenten
der Zitronensäure
und der Summe aus den Äquivalenten
der Alkalicarbonaten und/oder -hydrogencarbonaten höchsten 1:3,
bevorzugt höchsten
1:4, besonders bevorzugt höchstens
1:5 beträgt.
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Ist
der oder die gegebenenfalls enthaltenen weiteren Wirkstoffe eine
Säure,
so können
der oder die sauren Wirkstoffe wie beispielsweise Acetylsalicylsäure, Paracetamol
und Ibuprofen die saure Komponente im Brausesatz zum Teil oder vollständig ersetzen.
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Ebenfalls
bevorzugt als Brausesatz ist eine Kombination aus mindestens einer
sauren und mindestens einer basischen Komponente, wobei das Äquivalentenverhältnis zwischen
der Summe der Äquivalente
der sauren und der Summe der Äquivalente
der basischen Komponenten 1:1 bis 3:1, bevorzugt 1:1 bis 2,5:1 und besonders
bevorzugt 1:1 bis 1,5:1 ist.
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Ebenfalls
bevorzugt ist eine Brausezubereitung, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Brausesatz enthaltend Zitronensäure und Calciumcarbonat, Pseudoephedrin
und ein oder mehrere weitere Wirkstoffe aus der Gruppe Acetylsalicylsäure, Paracetamol
und Ibuprofen enthalten sind, wobei eine Alkalisierung des Urins
und damit eine verstärkte
Akkumulation der basischen arzneilich wirksamen Substanz vermieden
wird und die Inhaltsstoffe auch in Form ihrer physiologisch unbedenklichen
Salze vorliegen können.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Arzneimittel enthaltend
die erfindungsgemäße Brausezubereitung
und mindestens einen weiteren Hilfsstoff.
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Pharmazeutische
Hilfsstoffe, wie sie dem Fachmann geläufig sind, sind beispielsweise
auch in folgendem Handbuch beschrieben: "Handbook of Pharmaceutical Excipients", Wade, A. & Weller, P.J.,
American Pharmaceutical Association, Washington, 2nd edition 1994.
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Als
weitere Hilfsstoffe seien beispielsweise Bindemittel, Schmiermittel,
Aromastoffe, Netzmittel, Süßungsmittel,
Antischaummittel, Verdünnungsmittel,
Farbstoffe und Stabilisatoren genannt.
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Als
Bindemittel seien beispielsweise Glykol, Polyethylenglykol, Dextrose,
Saccharose, Zucker, Stärke, Invertzucker,
Mannitol, Cellulose, Methylcellulose und deren Derivate genannt.
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Als
Schmiermittel seien beispielsweise Magnesiumstearat, Stearinsäure, Talkum,
Paraffin, hydriertes Rizinusöl,
Polyethylenglykol, Fumarsäure,
Adipinsäure,
Natriumbenzoat, Natriumstearylfumarat und deren Salze genannt. Bevorzugt
sind beispielsweise die Natrium- Kalium, Ammonium- Calcium- und
Magnesium-Salze der Fumarsäure
und der Adipinsäure.
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Als
Aromastoffe seien beispielsweise synthetische und natürliche Aromastoffe,
die für
Lebensmittel geeignet sind, genannt. Bevorzugt sind beispielsweise
Orangenaroma, Limettenaroma, Optarom Orange, Eukalyptusöl, Pfefferminzöl, Vanille
und Zitronenaroma. Besonders bevorzugt sind beispielsweise Orangenaroma,
Limettenaroma und Optarom Orange.
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Als
Netzmittel seien beispielsweise Dioctylnatriumsulfosuccinat und
Natriumlaurylsulfat genannt.
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Als
Süßungsmittel
seien beispielsweise Natriumsaccharin, Cyclamat, Invertzucker und
Aspartam genannt.
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Als
Antischaummittel sei beispielsweise Siliconöl genannt.
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Als
Verdünnungsmittel
seien beispielsweise Stärke
und Cellulose genannt.
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Als
Farbstoffe seien beispielsweise Titandioxid, Rote Beete Pulver,
Betakarotin und alle Farbstoffe, die für Lebensmittel geeignet sind,
genannt.
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Als
Stabilisatoren seien beispielsweise Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon,
Polyethylenglycol und deren Derivate genannt.
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Physiologisch
unbedenkliche Salze im Rahmen der Erfindung können Säureadditionssalze der Verbindungen
mit Mineralsäuren,
Carbonsäuren
oder Sulfonsäuren
sein. Besonders bevorzugt sind beispielsweise Salze mit Chlorwasserstoffsäure, Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure, Methansulfonsäure, Ethansulfonsäure, Toluolsulfonsäure, Benzolsulfonsäure, Naphthalindisulfonsäure, Essigsäure, Propionsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zitronensäure, Fumarsäure, Maleinsäure oder
Benzoesäure.
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Als
Salze können
aber auch Salze mit üblichen
Basen genannt werden, wie beispielsweise Alkalimetallsalze (z.B.
Natrium- oder Kaliumsalze), Erdalkalisalze (z.B. Calcium- oder Magnesiumsalze)
oder Ammoniumsalze, abgeleitet von Ammoniak oder organischen Aminen
wie beispielsweise Diethylamin, Triethylamin, Ethyldüsopropylamin,
Prokain, Dibenzylamin, N-Methylmorpholin, Dihydroabiethylamin, 1-Ephenamin
oder Methyl-piperidin.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung die Verwendung der Brausezubereitung
zur Behandlung von Krankheiten. In Abhängigkeit der in der Brausezubereitung
enthaltenen Wirkstoffe ist eine Verwendung der Brausezubereitung
zur Behandlung von grippalen Infekten, bakteriellen Infekten, Fieber,
Schnupfen, Husten, Erkältungskrankheiten
oder Allergien bevorzugt.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Brausezubereitung,
dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten der Brausezubereitung
in einer auf dem Gebiet der Arzneimittelzubereitungen gängigen Arzneimittelform
formuliert werden. Bevorzugt seien Pulver, Granulate, Perlen, Pellets
oder Tabletten genannt. Besonders bevorzugt sind Pulver, Granulate
und Tabletten. Zur Herstellung erfindungsgemäßer Arzneimittel werden bekannte
geeignete Verfahren verwendet.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst ebenfalls alle Kombinationen der Vorzugsbereiche.
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Test zur Bestimmung des
Akkumulationsverhaltens:
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Zur
Untersuchung des Akkumulationsverhaltens einer basischen arzneilich
wirksamen Substanz in Brausezubereitungen wird die basische arzneilich
wirksame Substanz in einer gleichen therapeutisch wirksamen Menge
jeweils in den folgenden drei Zubereitungen verabreicht: Zubereitung
A als zu untersuchende Brausezubereitung, Zubereitung B als nicht
brausende Zubereitung und Zubereitung C als Standard-Brausezubereitung,
wobei Zubereitung B keine brausenden Komponenten enthält und Zubereitung
C einen üblichen Brausesatz
bestehend ausschließlich
aus 600 mg Natriumhydrogencarbont und 1000 mg Zitronensäure enthält. Die
drei Zubereitungen werden jeweils zeitgleich an 5 aufeinander folgenden
Tagen verabreicht, wobei die Anzahl der Dosierungen pro Tag von
der eingesetzten basischen arzneilich wirksamen Substanz abhängt und
die Dosierung dieser Substanz einer üblichen Verwendung entspricht.
Nach 5 Tagen werden die jeweiligen Plasmaspiegel A, B und C der
basischen arzneilich wirksamen Substanz ermittelt. Der Plasmaspiegel
B spiegelt das intrinsische Akkumulationsverhalten der basischen
arzneilich wirksamen Substanz wider. Eine verstärkte Akkumulation der basischen
arzneilich wirksamen Substanz tritt auf, wenn die Differenz zwischen
dem Plasmaspiegel A und dem Plasmaspiegel B in einem Akkumulationsverhältnis von
mehr als 1:2, bevorzugt von mehr als 1:3, besonders bevorzugt von
mehr als 1:4 zur Differenz zwischen dem Plasmaspiegel C und dem Plasmaspiegel
B steht. Das Akkumulationsverhältnis
ist gleich der Differenz zwischen Plasmaspiegel A und Plasmaspiegel
B geteilt durch die Differenz zwischen Plasmaspiegel C und Plasmaspiegel
B.
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Bevorzugt
ist eine Brausezubereitung enthaltend einen Brausesatz, mindestens
eine basische arzneilich wirksame Substanz und gegebenenfalls einen
oder mehrere weitere Wirkstoffe, dadurch gekennzeichnet, dass das
Akkumulationsverhältnis
kleiner als 1:2, bevorzugt kleiner als 1:3, besonders bevorzugt
kleiner als 1:4 ist.
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Studie zum Akkumulationsverhalten
von Pseudoephedrin:
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Es
wurde das Akkumulationsverhalten von Pseudoephedrin als basische
arzneilich wirksame Substanz in zwei unterschiedlichen Zubereitungen
untersucht. Zubereitung 1 enthielt 60 mg Pseudoephedrin HCl, 500
mg Acetaminophen und 1 Tablette A1ka-Seltzer
® Cold & Cough ANC 6 (enthaltend
600 mg Zitronensäure und
1000 mg Natriumhydrogencarbonat), Zubereitung 2 enthielt 20 ml Sudafed
® Children's Nasal Decongestant
Liquid Medication (entspricht 60 mg Pseudoephedrin HCl). In 17 aufeinander
folgenden Einzeldosierungen wurden alle 6 Stunden beide Zubereitungen
jeweils in 120 ml Wasser aufgelöst
und innerhalb von 2 Minuten jeweils 32 Testpersonen verabreicht,
so dass am ersten bis vierten Tag jeweils 4 Dosierungen und am fünften Tag
1 Dosierung verabreicht wurden. Der Plasmaspiegel von Pseudoephedrin
wurde 12 Stunden nach der letzten Dosierung gemessen und betrug
in der Gruppe der Testpersonen, die die Zubereitung 1 verabreicht bekamen,
im Mittel 236.9 ng/ml und in der Gruppe der Testpersonen, die die
Zubereitung 2 verabreicht bekamen, im Mittel 120,23 ng/ml. Die Plasmaspiegel
belegen eine verstärkte
Akkumulation von Pseudoephedrin. Ausführungsbeispiele: Beispiel
1: Brausetablette
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 500
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Zitronensäure | 1000
mg |
4.
Calciumcarbonat | 555
mg |
5.
Mannitol | 803
mg |
6.
Sorbitol | 100
mg |
7.
Povidone (K30) | 0,5
mg |
8.
Natriumlaurilsulfat | 0,5
mg |
Beispiel
2: Brausetablette
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 500
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Ascorbinsäure | 200
mg |
4.
Zitronensäure | 800
mg |
5.
Calciumcarbonat | 555
mg |
6.
Mannitol | 803
mg |
7.
Sorbitol | 100
mg |
8.
Povidone (K30) | 0,5
mg |
9.
Natriumlaurilsulfat | 0,5
mg |
Beispiel
3: Brausegranulat
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 500
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Saccharose | 5.120
mg |
4.
Ascorbinsäure | 30
mg |
5.
Weinsäure | 750
mg |
6.
Natriumhydrogencarbonat | 690
mg |
7.
Natriumcarbonat | 150
mg |
8.
Clarity Premix | 2
mg |
9.
Orangenaroma | 30
mg |
Beispiel
4: Brausetablette
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 500
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Ascorbinsäure | 240
mg |
4.
Natriumdihydrogenphosphat | 900
mg |
5.
Natriumhydrogencarbonat | 450
mg |
6.
Natriumcarbonat | 100
mg |
Beispiel
5: Brausegranulat
enthaltend:
1.
Ibuprofen | 200
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Zitronensäure | 400
mg |
4.
Calciumcarbonat | 200
mg |
5.
Aspartame | 13
mg |
6.
Orangenaroma | 100
mg |
7.
Limettenaroma | 20
mg |
8.
Optarom Orange | 200
mg |
Beispiel
6: Brausetablette
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 250
mg |
2.
Paracetamol | 250
mg |
3.
Pseudoephedrinsulfat | 30
mg |
4.
Citronensäure | 800
mg |
5.
Calciumcarbonat | 400
mg |
Beispiel
7: Brausegranulat
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 500
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Zitronensäure | 180
mg |
4.
Natriumdihydrogenphosphat | 900
mg |
5.
Natriumhydrogencarbonat | 450
mg |
6.
Natriumcarbonat | 100
mg |
Beispiel
8: Brausetablette
enthaltend:
1.
Acetylsalicylsäure | 500
mg |
2.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
3.
Natriumcarbonat | 280
mg |
Beispiel
9: Brausetablette
enthaltend:
1.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
2.
Zitronensäure | 2882
mg |
3.
Calciumcarbonat | 750
mg |
Beispiel
10: Brausetablette
enthaltend:
1.
Pseudoephedrin HCl | 30
mg |
2.
Ascorbinsäure | 1321
mg |
3.
Natriumhydrogencarbonat | 630
mg |