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Die Erfindung betrifft eine Werkstückspannvorrichtung
mit einer Tischplatte mit einer Oberseite und einer Unterseite,
wobei die Oberseite der Tischplatte mit mindestens drei Schlittenführungen
zur Aufnahme von in diesen verschiebbaren Spannmitteln versehen
ist, einer auf ihrer Oberseite mit einer oder mehreren Spiralnuten
versehenen Scheibe, die unterhalb der Tischplatte in dieser drehbar
gelagert ist, wobei die Spannmittel Führungsfortsätze für den Eingriff in die Spiralnut
aufweisen.
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Eine derartige Werkstückspannvorrichtung ist
beispielsweise aus der
DE
660 784 C bekannt. Werkstückspannvorrichtungen dieser
Art werden beispielsweise bei Drehmaschinen, Fräsmaschinen, etc. eingesetzt,
um die zu bearbeitenden Werkstücke fest
einzuspannen. Es besteht ein großer Bedarf nach flexiblen Aufnahmen
für ganz
unterschiedliche Werkstücke,
die indessen paßgenau
eingespannt werden müssen.
Die Werkstücke
können
symmetrisch sein, jedoch werden insbesondere bei Fräsmaschinen
auch nicht symmetrische Werkstücke
bearbeitet.
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Aus der
DE 102 36 394 ist ein Werkstückträger der
eingangs genannten Art bekannt, dessen mit Spiralnuten versehene
Scheibe als Längsschlitze ausgebildete
Führungsbahnen
jeweils für einen
Zentrierbacken aufweist.
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Im praktischen Einsatz kommt es immer
wieder vor, daß sich
die Schlittenführungen
durch Metallspäne,
Schmutzpartikel, etc. füllen,
wodurch die Schlitten bzw. Klemmbacken und sonstigen Spannmittel
dann zunehmend schlechter in den Führungsnuten der Schlittenführungen
verschoben werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Werkstückspannvorrichtung
zu schaffen, die ein wiederholtes paßgenaues Einspannen jeweils
formgleicher, zu bearbeitender Werkstücke mit unterschiedlichem Querschnitt
ermöglicht
und bei der die Gefahr von Verschmutzungen der Schlittenführungen
verringert ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einer
Werkstückspannvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder 4 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der erfindungsgemäßen Werkstückspannvorrichtung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine erfindungsgemäße Werkstückspannvorrichtung
umfaßt
somit eine Tischplatte mit einer Oberseite und einer Unterseite,
wobei die Oberseite der Tischplatte mit mindestens drei Schlittenführungen
zur Aufnahme von in diesen verschiebbaren Spannmitteln versehen
ist, einer auf ihrer Oberseite mit einer oder mehreren Spiralnuten
versehenen Scheibe, die unterhalb der Tischplatte in dieser drehbar
gelagert ist, wobei die Spannmittel Führungsfortsätze für einen Eingriff in die Spiralnut
aufweisen. Gemäß einer
ersten Variante der erfindungsgemäßen Werkstückspannvorrichtung sind drei
Schlittenführungen
in einem Winkel von jeweils 120° zueinander
angeordnet und eine vierte Schlittenführung ist in einem Winkel von
180° zu
einer beliebigen der drei anderen Schlittenführungen angeordnet.
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Vorzugsweise weist die Oberseite
der Tischplatte eine Anzahl von T-Nuten auf, die zu einer der Schlittenführungen
parallel sind und zur Aufnahme von verschiebbaren und/oder arretierbaren
Arretierungselementen, Festanschlägen und dergleichen vorgesehen
sind. Der Querschnitt der Nuten kann auch ein anderer sein, beispielsweise
Schwalbenschwanzform aufweisen. Vorteilhaft sind die T-Nuten zu
der vierten Schlittenführung
parallel.
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Gemäß einer zweiten Alternative
der erfindungsgemäßen Werkstückspannvorrichtung
sind drei Schlittenführungen
in einem Winkel von jeweils 120° zueinander
angeordnet und die Oberseite der Tischplatte weist eine Anzahl von
T-Nuten auf, die zu einer der Schlittenführungen parallel sind und zur Aufnahme
von verschiebbaren und/oder arretierbaren Arretierungselementen,
Festanschlägen
und dergleichen vorgesehen sind.
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Die erfindungsgemäße Anordnung der Schlittenführungen
ermöglicht
beispielsweise ein sicheres Einspannen von im Querschnitt kantigen Werkstücken, wobei
beispielsweise zwei in einem Winkel von jeweils 180° angeordnete
Schlitten bzw. Spannmittel eingesetzt werden können. Hierbei kann beispielsweise
ein Arretierungselement, d.h. ein Festanschlag bzw. eine Anschlageinheit,
fest eingespannt werden, wobei das Werkstück dann gegen diesen festen
Anschlag durch das gegenüberliegende,
bewegliche Spannmittel geschoben wird. Auf diese Weise kann das
Werkstück
exzentrisch eingespannt und bearbeitet werden. Zugleich ist es jedoch auch
möglich,
unter Benutzung von den drei in einem Winkel von jeweils 120° angeordneten
Schlittenführungen
runde Werkstücke
einzuspannen.
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Bei der zuerst aufgeführten Variante
der erfindungsgemäßen Werkzeugspannvorrichtung
wird in der Schlittenführung
zum einen das Spannmittel geführt,
das durch das Zusammenspiel von Führungsnut und Führungsstift
bzw. Führungsfortsatz bewegt
wird. Weiter wird auch in der Schlittenführung der Festanschlag (Arretierungselement)
in einer beliebigen Position arretiert. Soll ein solcher Festanschlag
verwendet werden, ist es zunächst
erforderlich, das Spannmittel aus der Schlitten führung herauszunehmen. Dieses
Auswechseln von Spannelement und Festanschlag verhindert, daß die Schlittenführungen
mit Schutzabdeckungen versehen werden können, so daß es des öfteren zu Verschmutzungen derselben
kommt.
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Gemäß der zweiten Variante der
erfindungsgemäßen Werkstückspannvorrichtung
dienen die Schlittenführungen
ausschließlich
zur Führung
der Spannmittel. Der Festanschlag wird in den T-Nuten der Tischplatte arretiert. Diese
verlaufen bei dem Ausführungsbeispiel
mit drei 120°-Schlittenführungen
parallel zu einer der drei Schlittenführungen und bei dem Ausführungsbeispiel
mit drei 120°-Schlittenführungen
und einer dieser drei Schlittenführungen praktisch
gegenüberliegenden
vierten Schlittenführung
parallel zu diesen beiden Schlittenführungen.
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Das Arretierungselement kann wie
erwähnt in
den T-Nuten fixiert werden. Dies ist jedoch nicht zwingend. Wäre das Werkstück zentrisch
eingespannt, wird ein Arretierungselement bzw. eine Anschlageinheit
nicht benötigt.
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Durch die Anordnung der Schlittenführungen und
des T-Nuten-Profils
können
folgende Werkstückeinspannungen
realisiert werden:
- 1. Zentrische Werkstückspannung
von quaderförmigen
Werkstücken
durch Montage der Anschläge
auf die Spannmittel der beiden in einem Winkel von 180° zueinander
angeordneten Schlittenführungen;
- 2. zentrische Werkstückspannung
von zylindrischen Werkstücken
durch Montage der Anschläge
auf die Schlitten der in einem Winkel von jeweils 120° zueinander
angeordneten Schlittenführungen;
- 3. exzentrische Werkstückspannung
von quaderförmigen
Werkstücken
durch Montage eines Anschlags auf den Schlitten der vierten, d.h.
gegenüberliegenden
Schlittenführung
und Arretierung der Anschlageinheit in den T-Nuten auf der Seite der
der vierten Schlittenführung
gegenüberliegenden Schlittenführung; 4.
exzentrische Werkstückspannung
von zylindrischen Werkstücken
durch Montage der Anschläge
auf die Spannmittel der in einem Winkel von 120° zueinander angeordneten Schlittenführungen,
die nicht parallel zu den T-Nuten verlaufen sowie Arretierung der
Anschlageinheit in den T-Nuten
auf der Seite der dritten 120°-Schlittenführung, die
parallel zu den T-Nuten verläuft;
- 5. Werkstückspannung
durch handelsübliche Spannpratzen,
die in die T-Nuten des Tisches eingreifen und mittels derer das
Werkstück
in Richtung Tischoberseite/T-Nut gespannt werden kann.
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In vorteilhafter Weise ermöglichen
die parallel ausgerichteten T-Nuten eine verschiebbare und arretierbare
Lagerung von in diesen T-Nuten sitzenden blockartigen Gleitschuhen,
wobei diese eine Anschlageinheit fixieren, die mit einer Anschlagfläche versehen
ist.
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Die erfindungsgemäße Werkstückspannvorrichtung kann einfach
hergestellt werden und kann bei der Ausführung mit T-Nuten eine Abdeckung
zum Abdecken der Führungsnut
aufweisen, so daß keine Schmutzpartikel
mehr in diese eindringen.
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Eine Konsequenz der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
mit T-Nuten besteht darin, daß ein Spannmittel
aufgrund der geschlossenen Schlittenführungskonstruktion nicht mehr
gegen ein für
verschiedene Arbeitsgänge
benötigtes
Arretierungselement ausgetauscht werden kann. Indessen ist es nun möglich, eine
mit T-Nut-Blöcken
bzw. -Gleitschuhen versehene Anschlageinheit vorzusehen, so daß die Anschlageinheit
an der Tischplatte fixiert werden kann.
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Es ist einerseits möglich, eine
Anschlageinheit auf einem Spannmittel aufgeschraubt zu verwenden.
Andererseits kann die Anschlageinheit in den T-Nuten verschiebbar
angeordnet und auch arretierbar sein.
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Es ist einerseits möglich, die
Schlittenführungen
durch die Gestalt der Spannmittel abzudecken. Zum anderen ist es
jedoch auch möglich,
die Schlittenführungen
selbst so auszugestalten, daß diese vorstehende
Teile haben, zu denen die Spannmittel komplementär geformt sind. So sind die
Spannmittel bei einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung mit seitlichen Auskragungen versehen. Gemäß einem anderen
Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind die Spannmittel mit seitlichen Nuten versehen
und die Schlittenführungen
weisen entsprechende Auskragungen auf.
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Zweckmäßig ist die Tischplatte der
erfindungsgemäßen Werkzeugspannvorrichtung
mit einem zentralen Zapfen versehen, auf dem die spiralnutversehene
Scheibe mit einer zentralen Bohrung gelagert ist. Zweckmäßig sind
Kugel- bzw. Rollenlager bzw. eine Gleitbuchse vorgesehen. Auch die
Führungsstifte,
die in die spiralförmige
Führungsnut
eingreifen, sind vorteilhaft mit auf die Führungsstifte gesteckten Kugel-
bzw. Rollenlagern versehen.
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Gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung weist die spiralnutversehene Scheibe auf der Unterseite
beispielsweise ein zentrales Schneckenrad oder eine mit einer Außenzahnung
versehene Scheibe auf, mit der eine beispielsweise mit Schraubengewinde
versehene Spindel zusammenwirkt, die somit tangential zum Schneckenrad
angeordnet ist. Für
die Handbedienung ist die Spindel geeignet mit einer Kurbel versehen.
Statt dieser Konstruktion ist auch beispielsweise ein Antriebsritzel
zu verwenden, das in einen auf der Unterseite der spiralnutversehenen
Scheibe vorgesehenen Zahnkranz eingreift.
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Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Werkzeugspannvorrichtung
so ausgestaltet, daß die gesamte
Vorrichtung drehbar gelagert und drehend angetrieben ist bzw. in
der Drehwinkelposition verändert
werden kann.
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Die erfindungsgemäße Werkzeugspannvorrichtung
eignet sich, wie erwähnt,
sehr gut als Dreheinrichtung für
exzentrisch und zen trisch zu bearbeitende Werkstücke. Drehzahlen von 0 bis 1000
Umdrehungen pro Minute sind denkbar.
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Die Erfindung wird im folgenden weiter
anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
und der Zeichnung erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Werkstückpannvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsvariante
der Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten
Tischplatte von unten;
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3 eine
perspektivische Ansicht einer mit einer Spiralnut versehenen Scheibe
der Werkstückspannvorrichtung;
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4 eine
perspektivische Ansicht der Scheibe von 3 von unten, mit Veranschlaulichung eines
dort vorgesehenen Schneckenrads und einer mit diesem in Eingriff
stehenden Antriebsspindel zur Betätigung der Scheibe;
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5 eine
perspektivische Ansicht der in die Tischplatte von 2 eingesetzten Scheibe von 4;
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6 eine
perspektivische Ansicht der Tischplatte von 1 auf einer Trägereinrichtung;
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7 eine
perspektivische Ansicht der Tischplatte mit Trägereinrichtung und bei Veranschaulichung
eines Spann- und
Anschlagmittels;
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8 eine
Teilansicht des in 7 gezeigten
Anschlagmittels;
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9 eine
perspektivische Draufsicht einer Tischplatte gemäß einer zweiten Ausführungsvariante
der Erfin dung;
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10 eine
vergrößerte Ansicht
der Tischplatte von 9;
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11 eine
perspektivische Ansicht eines Spannmittels bzw.
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Schlittens schräg von unten;
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12 eine
perspektivische Ansicht des Schlittens von 11 schräg von oben;
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13 eine
perspektivische Ansicht einer Anschlageinheit schräg von oben;
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14 eine
perspektivische Ansicht der Anschlageinheit von 13 schräg von unten;
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15 eine
perspektivische Ansicht der Tischplatte mit eingesetzten Spannmitteln
schräg von
unten; und
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16 eine
perspektivische Ansicht der spiralnutversehenen Platte schräg von oben.
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Es wird im folgenden eine erste Ausführungsvariante
einer erfindungsgemäßen Werkzeugspannvorrichtung
anhand von 1 bis 5 erläutert, die zur Verwendung bei
einer Fräsmaschine
vorgesehen ist. Die dargestellte Werkstückspannvorrichtung 100 umfaßt eine
Tischplatte 110 mit einer Spannvorrichtung mit vier Schlittenführungen 11, 12, 13 und 14 in
Form von T- bzw. schwalbenschwanzförmigen Ausnehmungen. Die Schlittenführungen 11 bis 14 dienen
zur Aufnahme eines einen Anschlag 21 mit einer Anschlagfläche 23 tragenden
Spannelements zum Einspannen eines nicht dargestellten Werkstückes. In
einem zentralen Bereich der Unterfläche 111 der Tischplatte 110 ist
ein zylindrisch ausgebildeter Zapfen 53 vorgesehen, dessen
Stirnfläche 54 fest
mit der Unterfläche 111 der
Tischplatte verbunden ist. Es ist eine der Unterfläche 111 gegenüberliegende
drehbar gelagerte Scheibe 160 mit einer zentralen Bohrung 161 vorgese hen,
deren Innenwandung um die zylindrische Mantelfläche des Zapfens 53 angeordnet
ist.
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Im Bereich der in Richtung auf die
Unterfläche 111 der
Tischplatte 110 weisenden Oberfläche der Scheibe 160 ist
dabei eine spiralförmige
Führungsnut 162 ausgebildet,
in die an den Unterseiten der Spannmittel 140 angeordnete
Führungsstifte 22 teilweise
eingreifen, wobei in jeder der als Schlittenführungen wirkenden Aussparungen 11, 12, 13, 14 ein
entsprechender Führungsstift 22 eines
entsprechenden Schlittens bzw. Spannmittels 140 eingreift. Durch
diesen Aufbau wird erreicht, daß unabhängig von
der Anzahl der bei einem Arbeitsvorgang verwendeten Spannmittel 140 die
Position der Anschlagfläche 23 der
Anschläge 201 jederzeit äquidistant
zum Zentrum der Scheibe positionierbar ist. Der Krümmungsradius
der Führungsnut
der Scheibe ist so gewählt,
daß durch
Verdrehen der Scheibe eine proportionale Steigung der Nut gegeben
ist. Die Führungsnut
der Scheibe hat an jedem Punkt einen anderen Abstand zum Mittelpunkt
der Vorrichtung. Entsprechend der Winkellage der Schlittenführung hat der
Führungsstift
des dazugehörigen
Spannmittels eine andere Position.
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Die Schlittenführungen bzw. Aussparungen 11, 12, 13, 14 sind
gerade verlaufend ausgebildet, wobei drei Schlittenführungen 12, 13, 14 in
einem Windel von 120° zueinander
angeordnet sind und die vierte Schlittenführung 11 in einem
Winkel von 180° zu
der Schlittenführung 13 angeordnet
ist. Die Oberfläche
der Tischplatte 110 ist dabei im wesentlichen plan ausgebildet,
wobei der Zapfen 53 vorzugsweise einstückig mit der Tischplatte 110 ausgebildet
ist.
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Die in der Oberfläche 161 der Scheibe 160 ausgebildete
spiralförmige
Führungsnut 162 weist eine
solche Krümmung
auf, daß die
Führungsstifte 22 bezüglich eines
jeweiligen Spannmittels 200 so positioniert sind bzw. an
einer solchen Stelle an der Unterseite eines Schlittens 200 positioniert
sind, daß ein
Ausgleich desjenigen Abstandes berücksichtigt ist, der zwi schen
einer ersten Position eines ersten Führungsstiftes eines ersten
Spannmittels 140 in der Führungsnut sowie einer weiteren
Position eines anderen Führungsstiftes
eines zweiten oder anderen Spannmittels 140 gegeben ist,
wobei dieser Abstand entsprechend dem sich stetig ändernden
Krümmungsradius
der spiralförmigen
Entfernungen der Führungsstifte 22 zweier
Spannmittel 140 zum Zentrum der Scheibe 160 vorgegeben
ist, um sicherzustellen, daß die
Anschlagflächen 23 der
Anschläge 21 der
Spannmittel 140 bei einem Drehen der Scheibe 160 jederzeit äquidistant
zum Zentrum der Scheibe positioniert sind.
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Zwischen der Innenwandung der in
der Scheibe 160 ausgebildeten. zentralen Bohrung 163 und
der zylindrischen Mantelfläche
des Zapfens 53 ist ein Rollen- oder Kugellager bzw. eine
Gleitbuchse für
ein reibungsarmes Drehen der Scheibe 160 vorgesehen, und
zwischen der Innenwandung der spiralförmigen Führungsnut 162 und
einem jeweiligen Führungsstift 22 ist
ebenfalls ein Rollenlager für
eine reibungsarme Führung
vorgesehen, wobei diese Rollenlager jeweils einen Durchmesser aufweisen,
der geringer als die Breite der entsprechenden Nut bemessen ist,
aber groß genug
bemessen ist, um eine Führung
eines betreffenden Führungsstiftes
durch die Nut zu ermöglichen.
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Für
einen Antrieb der Scheibe 160 ist im Bereich der Unterfläche 164 der
Scheibe 160 eine Schnecke 172 mit geringerem Durchmesser
als die Scheibe 160 vorgesehen, wobei die Schnecke 170 mit
der Scheibe 160 einstückig
ausgebildet sein kann und mit einer tangential angeordneten, von
einer nicht dargestellten Handkurbel oder einem Motor getriebenen
Spindel 171 zusammenwirkt.
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Einer der weiteren nicht dargestellten
und für die
Aussparungen 11, 12 und 14 vorgesehenen Schlitten 20 weist
zum Zweck einer freien Bewegbarkeit entlang einer Schlittenführung bzw.
Aussparungen 11, 12 und 14 in seinem
unteren Bereich keinen Zapfen auf und enthält zwei prismenartige Teile 26, 27,
die jeweils in einen festen Eingriff mit einer Führungsnut 11 oder 12 oder 13 bzw. 14 bringbar
sind, um einen festen Anschlag zu schaffen, gegen den ein austauschbares
Werkstück
durch den mindestens einen weiteren Schlitten 20 gedrückt wird,
so daß bei einem
sukzessiven paßgenauen
Einspannen einer Mehrzahl jeweils formgleicher zu bearbeitender Werkstücke deren
jeweils identische Positionierung gegen die Anschlagfläche des
betreffenden fixierten Schlitten 20 ermöglicht ist.
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Die gesamte Vorrichtung kann über eine
entsprechende nicht dargestellte Antriebseinrichtung drehbar gelagert,
winkelpositioniert sein oder drehend angetrieben werden. Dadurch,
daß austauschbare
Werkstücke
durch einen weiteren Schlitten 200 an Anschläge 230 druckbar
sind, können
sukzessiv jeweils formgleiche, zu bearbeitende Werkstücke paßgenau eingespannt
und identisch positioniert und die Vorrichtung 100 auch
als Dreheinrichtung für
exzentrisch und zentrisch zu bearbeitende Werkstücke benutzt werden, wobei Drehzahlen
von 0 bis 1000 Umdrehungen pro Minute denkbar sind. Durch Winkelverstellung
der Gesamtvorrichtung kann der Angriffswinkel der Bearbeitung am
Werkstück
verändert werden.
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Die in 9 bis 16 dargestellte Werkstückspannvorrichtung 100 gemäß einer
zweiten Ausführungsvariante
der Erfindung umfaßt
eine Tischplatte 110 mit einer Spanneinrichtung mit mindestens
drei in einem Winkel von 120° angeordneten
Schlittenführungen 130B, 130C, 130D zum
Lagern mindestens eines Schlittens bzw. eines Spannmittels 140.
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Im zentralen Bereich der Unterfläche 111 der Tischplatte 110 ist
ein im wesentlichen zylindrisch ausgebildeter Zapfen 152 vorgesehen,
dessen eine Stirnfläche
fest mit der Unterseite der Tischplatte verbunden ist. Eine der
Unterfläche 111 der
Tischplatte 110 gegenüberliegende,
drehbar gelagerte Scheibe 160 weist eine zentrale Bohrung 161 auf,
deren Innenwandung um die zylindrische Mantelfläche des Zapfens 150 angeordnet
ist. Im Bereich der in Richtung auf die Unterfläche 111 der Tisch platte 110 weisenden
Oberfläche
der Scheibe ist mindestens eine spiralförmige Führungsnut 164 ausgebildet,
in die an den Unterseiten der Schlitten 140 angeordnete
Führungsstifte 170 eingreifen.
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Wesentliches Merkmal dieser Ausführungsvariante
sind im Bereich der Oberfläche
der Tischplatte die zu den zueinander ausgerichteten Schlittenführungen 130B und 130D parallel
ausgerichteten T-Nuten 180 zur verschiebbaren und arretierbaren Lagerung
von in die T-Nuten eingreifenden T-Nuten-Blöcken 190 bzw. Gleitschuhen.
Mindestens eine mit T-Nuten-Blöcken 190 versehene
und mittels der T-Nuten-Blöcke
an der Tischplatte 110 fixierbare Anschlageinheit 200 ist
mit einer Anschlagfläche 201 versehen.
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Bei der dargestellten Ausführungsform
ist ein Schlitten bzw. Spannmittel 140 mit angedeutet kreuzförmigem Querschnitt
ausgebildet, wobei seitliche Auskragungen 143 gebildet
sind.
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Eine T-Nut 180 weist zwei
aneinander angrenzende Hohlschienen 182, 183 auf,
wobei die zweitere breitere Hohlschiene 182 unterhalb der
ersteren schmaleren Hohlschiene 181 angeordnet ist. Ein
T-Nuten-Block 190 weist einen schmaleren oberen und einen
breiteren unteren Bereich auf, wobei der obere Bereich in der ersten
Hohlschiene 181 und der breitere Bereich in der unteren
Hohlschiene 182 geführt
ist.
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Die in 14 gezeigten
Gleitschuhe 190 des Anschlagelements 200 bestehen
aus einer T-Nuten-Schraube 190, 191, 192 und
einer Mutter 210, 220. Führungselemente 230 unterstützen den
Lauf des Teils in der T-Nut.
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Es zeigt sich somit, daß mit der
erfindungsgemäßen Werkstückspannvorrichtung
eine ganze Anzahl von Spannmitteln eingesetzt werden kann, beispielsweise
breite Spannbacken für
eine Zweipunktspannung, die in T-Nuten geführt sind und auf einem Spannschlitten
montiert werden, schmale Spannbacken zur Drei punktspannung von innen,
die auf einem Spannschlitten montiert sein können, schmale Spannbacken zur
Dreipunktspannung von außen,
die ebenfalls auf einen Spannschlitten montiert sein können, schmale
Spannbacken zur Dreipunktspannung, die in einer T-Nut geführt und
in einer gewünschten
Position arretierbar sind, breite Spannbacken zur Zweipunktspannung,
die in T-Nuten geführt und
in gewünschter
Position arretierbar sind, ferner auch handelsübliche Spannpratzen.