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DE10342454A1 - Bodenreinigungsmaschine - Google Patents

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DE10342454A1
DE10342454A1 DE2003142454 DE10342454A DE10342454A1 DE 10342454 A1 DE10342454 A1 DE 10342454A1 DE 2003142454 DE2003142454 DE 2003142454 DE 10342454 A DE10342454 A DE 10342454A DE 10342454 A1 DE10342454 A1 DE 10342454A1
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Germany
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Hako GmbH
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Abstract

Eine von einem Verbrennungsmotor angetriebene, über den zu reinigenden Boden verfahrbare Bodenreinigungsmaschine mit mindestens einer in Eingriff mit dem Boden bringbaren, drehend antreibbaren Reinigungsbürste hat eine doppelwandige Haube, die den Verbrennungsmotor, den Vergaser, zumindest einen Teil des Abgasrohres und ggf. den Schalldämpfer enthaltenden Motorraum überdeckt. Die Luftaustrittsöffnung des schmutzbeladene Luft durch eine Filtereinrichtung saugenden Gebläses ist mit dem zwischen den Wänden der Haube gebildeten Luftführungsraum verbunden, und die diesem so zugeführte Luft tritt durch mindestens eine Auslassöffnung der Haube in den Motorraum ein, um den Verbrennungsmotor, den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres und ggf. den Schalldämpfer zu kühlen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine von einem Verbrennungsmotor angetriebene, über den zu reinigenden Boden verfahrbare Bodenreinigungsmaschine mit mindestens einer in Eingriff mit dem Boden bringbaren, drehend antreibbaren Reinigungsbürste und einem Gebläse zur Erzeugung eines durch eine Filtereinrichtung hindurchgetretenen Stroms schmutzbeladener Luft, wobei die vom Verbrennungsmotor einschließlich Vergaser und zumindest Teil des Abgasrohres gebildete Motoreinheit in einem Motorraum angeordnet ist, der von einer Haube abgedeckt ist und der mindestens eine in Verbindung mit der Umgebungsluft stehende Luftauslassöffnung aufweist, und wobei die Luftaustrittsöffnung des stromabwärts von der Filtereinrichtung angeordneten Gebläses mit dem Motorraum in Strömungsverbindung steht.
  • Bodenreinigungsmaschinen sind in unterschiedlichsten Formen, insbesondere als sogenannte Aufsitzer-Bodenreinigungsmaschinen bekannt, bei denen die Bedienungsperson sich auf einem auf der Bodenreinigungsmaschine angeordneten Sitz befindet und von dort aus die verschiedenen Steuerungs- und Bedienvorgänge durchführt. Bei diesen bekannten Bodenreinigungsmaschinen ist üblicherweise eine Reinigungsbürste in Form einer Kehrwalze vorhanden, die um eine Achse drehend angetrieben wird, die sich quer zur Längsmittelebene der Bodenreinigungsmaschine erstreckt und die auf dem Boden befindlichen Schmutz in mindestens einen Schmutzaufnahmebehälter befördert. Durch ein Gebläse wird die schmutzbeladene Luft aus dem Übergangsbereich zwischen Kehrwalze und mindestens einem Schmutzaufnahmebehälter abgesaugt und durch eine Filtereinrichtung befördert, die die Schmutzteilchen zurückhält, so dass gereinigte Luft durch das stromabwärts von der Filtereinrichtung befindliche Gebläse strömen und in die Umgebung austreten kann.
  • Um bei derartigen Bodenreinigungsmaschinen einen kompakten Aufbau zu erhalten, wurden bereits Verbrennungsmotor, Vergaser, Schalldämpfer und zumindest ein Teil des Abgasrohres in einem Motorraum untergebracht, der sich im oberen Teil der Bodenreinigungsmaschine befand und von einer Haube abgedeckt war, auf der häufig auch der Fahrersitz befestigt wurde. Dieser Aufbau hatte den Vorteil, dass sich der Schalldämpfer im Inneren des Motorraums und unter der Haube befand, wodurch sich eine kompakterer Aufbau ergab, als bei außerhalb des Motorraums vorgesehenem Schalldämpfer, jedoch innerhalb des Motorraums eine erhöhte Wärmeentwicklung gegeben war. Es wurden daher in der Haube zahlreiche Luftein- und -austrittschlitze vorgesehen, durch die mittels des Kühlgebläses des üblicherweise luftgekühlten Verbrennungsmotor Kühlluft angesaugt und die erwärmte Kühlluft abgegeben wurde. Dies führte jedoch zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung, da die Lufteintrittsschlitze in unmittelbarer Nähe des Verbrennungsmotors in der Haubenwand ausgebildet werden mussten.
  • Zur Kühlung der Motoreinheit aus Verbrennungsmotor, Vergaser und zumindest einem Teil des Abgasrohres wurde in einer derartigen bekannten Bodenreinigungsmaschine auch schon die aus der Luftaustrittsöffnung des Gebläses austretende Luft in den von einer Haube überdeckten Motorraum geleitet, um dort einerseits als Kühlluft zu dienen und andererseits vom Vergaser als Verbren nungsluft angesaugt zu werden. Dadurch wurden in der Haube oder in anderen Verkleidungsteilen keine sonst erforderlichen Ansaugöffnungen für Kühl- und Verbrennungsluft benötigt, die mit ihrer Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Verbrennungsmotor zu einer erhöhten Geräuschentwicklung beitrugen. Die Einleitung der Luft vom Gebläse in den Motorraum führte jedoch zu einer unkontrollierten Strömungsverteilung und dadurch zu einer nur eingeschränkt wirksamen Kühlung. Es war daher notwendig, den Motorraum verhältnismäßig groß auszubilden und die sich im Betrieb stark erwärmenden Komponenten der Motoreinheit, also den Verbrennungsmotor und den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres in möglichst großem Abstand von der Wandung der Haube anzuordnen. Dies hatte nicht nur große Abmessungen zur Folge, sondern verhinderte häufig auch eine für die Funktion optimale Positionierung der Motoreinheit im Motorraum.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Bodenreinigungsmaschine derart zu verbessern, dass sich bei möglichst kleiner Ausbildung des die Motoreinheit aufnehmenden Motorraums auf einfache Weise eine wirksame Kühlung und eine optimale Geräuschdämpfung erreichen lässt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Bodenreinigungsmaschine der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß derart ausgestaltet, dass die Haube doppelwandig ausgebildet ist und zwischen ihren Wänden einen Luftführungsraum bildet, dass in der Haube eine Einlassöffnung für den Eintritt der Luft aus der Luftaustrittsöffnung des Gebläses in den Luftführungsraum vorgesehen ist, dass die Haube mindestens eine Auslassöffnung aufweist und die durch diese aus dem Luftführungsraum austretende Luft als Kühlluft zumindest über den Verbrennungsmotor und den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres geführt wird und dass die mindestens eine Luftauslassöffnung sich im in Fahrtrichtung hinteren Bereich der Haube befindet. Es ist bei einem derartigen Aufbau sogar möglich, auch den Schalldämpfer im Motorraum anzuordenen und ihn so zu einem Teil der Motoreinheit zu machen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Aufbau ist die den Motorraum abdeckende Haube somit doppelwandig ausgebildet, was nicht nur zu einer wirksamen Verbesserung der Schalldämpfung führt, sondern durch den so gebildeten Luftführungsraum die gezielte Führung der vom Gebläse abgegebenen Luft in Richtung auf die Motoreinheit und dabei insbesondere auf die besonders intensiv zu kühlenden Komponenten, wie den Verbrennungsmotor, den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres und ggf. den Schalldämpfer ermöglicht. Die auf diese Weise gegenüber einem unkontrollierten Eintritt der Luft des Gebläses in den Motorraum deutlich verbesserte Kühlwirkung ermöglicht unter Beibehaltung der mit dem bekannten Grundaufbau verbundenen Vorteile eine wirksamere Kühlung, so dass einerseits der Motorraum kleiner ausgebildet und andererseits die Motoreinheit näher an Wandbereichen der Haube angeordnet werden kann. Dies führt zu einem Aufbau mit reduzierten Abmessungen und ermöglicht eine funktional optimale Positionierung der Motoreinheit im Motorraum, wobei trotzdem der Außenwandbereich der Haube wirksam gekühlt und auf einer ergonomisch optimalen Temperatur gehalten wird.
  • Um einerseits eine Reduzierung der Geräuschentwicklung infolge der mit hoher Geschwindigkeit aus der Luftaustrittsöffung des Gebläses austretenden Luft zu bewirken und andererseits die gesamte aus dieser Luftaustrittsöffnung austretende Luft für den Kühlvorgang zur Verfügung zu stellen, sind die Luftaustrittsöffnung des Gebläses und die Einlassöffnung der Haube vorzugsweise gegen die Umgebung abgedichtet miteinander verbunden.
  • Da einerseits Kühlluft für den Verbrennungsmotor und andererseits Verbrennungsluft für den Vergaser erforderlich ist, weist die Haube zweckmäßigerweise zwei mit dem Motorraum in Verbindung stehende Auslassöffnungen auf, von denen die Luft aus der einen als Kühlluft über den Verbrennungsmotor, den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres und ggf. den Schalldämpfer geführt wird, während die Luft aus der anderen den Bereich um den Vergaser beaufschlagt. Diese beiden Luftströme werden vorteilhafter weise zumindest bereichsweise voneinander getrennt, etwa indem zwischen den Auslassöffnungen eine Trennwand vorgesehen ist, die sich beispielsweise bis zwischen Vergaser und einen neben diesem angeordneten Teil der Motoreinheit, etwa den ggf. vorhandenen Schalldämpfer erstreckt. Dadurch wird ein konzentrierter Kühlluftstrom über den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres, den ggf. vorhandenen Schalldämpfer und den stärker erwärmten Bereich des Verbrennungsmotors geleitet, wobei in den letztgenannten Bereich auch die vom Gebläse des üblicherweise luftgekühlten Verbrennungsmotor über diesen geleitete und dadurch erhitzte Kühlluft gelangt, während in den niedrigere Temperatur aufweisenden Vergaserbereich ein Luftstrom gelenkt wird, der einerseits Verbrennungsluft zur Verfügung stellt und andererseits die Abfuhr von Wärme unterstützt, die infolge Konvektion in diesem Bereich vorhanden ist. Somit sind in der Haube in unmittelbarer Nachbarschaft zum Verbrennungsmotor keine Eintrittsöffnungen für Kühlluft erforderlich, wodurch die Geräuschentwicklung außerhalb der Haube deutlich reduziert ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist die Motoreinheit bezogen auf die Längsmittelebene der Bodenreinigungsmaschine seitlich im Motorraum angeordnet, und die Kühlluft für den Motor, den im Motorraum befindlichen Teil des Abgsarohres und ggf. den Schalldämpfer strömt durch den Raum zwischen der Motoreinheit und der dieser näheren Seitenwand der Haube. Diese Anordnung der Motoreinheit nahe einer Seitenwand der Haube, die erst durch den wirksamen Kühlluftstrom im Bereich zwischen Seitenwand und Motoreinheit ermöglicht wird, weil dadurch eine unzulässige Erwärmung der Seitenwand vermieden wird, ermöglicht die Positionierung des Abgabeendes der Motorwelle in einem Bereich im wesentlichen in einer Ebene mit den Antriebsbereichen von Gebläse und Kehrwalze, so dass diese über einfache Riementriebe mit der Abgabewelle des Verbrennungsmotors gekoppelt werden können.
  • Wenn die Luftaustrittsöffnung des Gebläses nach oben gerichtet ist, befindet sich die Einlassöffnung der Haube vorzugsweise im Übergangsbereich zwischen einer Seitenwand der Haube und deren Deckwand, so dass eine direkte Verbindung zwischen den Öffnungen erhalten wird.
  • Handelt es sich bei der Bodenreinigungsmaschine um eine sogenannte Überkopfwerfer-Maschine, also eine Maschine, bei der die Kehrwalze den aufgenommenen Schmutz an ihrer in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite nach oben und in einen Schmutzführungskanal befördert, von dem aus der aufgenommene Schmutz in mindestens einen Schmutzaufnahmebehälter gelangt, der hinter der Kehrwalze angeordnet ist, so befindet sich die Einlassöffnung für die Luft des Gebläses in normaler Fahrtrichtung der Bodenreinigungsmaschine gesehen vorzugsweise weiter hinten als die Motoreinheit, da sich bei einer derartigen Maschine auch das Gebläse im hinteren Bereich der Bodenreinigungsmaschine befindet.
  • Die mindestens eine Auslassöffnung für den Austritt von Luft in den Motorraum ist in bevorzugter Ausgestaltung im Innenwandbereich der vorderen wand der Haube vorgesehen, während sich üblicherweise die mindestens eine Luftauslassöffnung im hinteren Bereich der Haube befindet. Dabei können im hinteren Bereich der Haube benachbart zu beiden Seitenwänden Luftauslassöffnungen vorgesehen sein.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Außenwandbereich der Haube durchgehend geschlossen, weist also keine mit der Umgebung in Verbindung stehenden Öffnungen auf.
  • Die Haube besteht vorzugsweise aus Kunststoff. Sie kann einstückig beispielsweise im Rotationssinterverfahren hergestellt sein.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der ein Ausführungsbeispiel zeigenden Figuren näher erläutert.
  • 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Bodenreinigungsmaschine, wobei Teile der den Motorraum abdeckenden Haube weggebrochen sind.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht der Bodenreinigungsmaschine aus 1.
  • 3 zeigt schematisch und vereinfacht einen Schnitt entlang der Linie II-II aus 2.
  • 4 zeigt schematisch und vereinfacht einen Schnitt entlang der Linie III-III aus 3.
  • Die in den Figuren dargestellte Bodenreinigungsmaschine ähnelt in ihrem Grundaufbau der in der älteren deutschen Patentanmeldung 103 24 825.0 beschriebenen Maschine. Sie hat ein Chassis 1, an dem Hinterräder 4 und 5 sowie ein Vorderrad 6 angeordnet sind. Auf dem Chassis ist ein Fahrerplatz vorgesehen, der einen Fahrersitz 3 und die verschiedenen Bedienungselemente für den Betrieb der Bodenreinigungsmaschine aufweist. Die Bodenreinigungsmaschine hat eine seitlich teilweise von Verkleidungselementen abgedeckte, drehend antreibbare Kehrwalze 7, die im Betrieb in Berührung mit dem zu reinigenden Boden kommt und die in den 2 und 4 im Gegenuhrzeigersinn gedreht wird, so dass sie den aufgenommenen Schmutz nach oben schleudert. Dieser Schmutz wird dann, in üblicher Weise, zwischen einem nicht dargestellten Leitblech und dem äußeren Umfang der Kehrwalze 7 nach oben in einen Schmutzleitkanal transportiert und gelangt, wie in der älteren deutschen Patentanmeldung beschrieben, von Unterdruck unterstützt durch im Schmutzleitkanal ausgebildete Durchtrittsöffnungen in die Schmutzaufnahmebehälter 11 und 12. Zum Aufbau und der Anordnung dieser Schmutzaufnahmebehälter in der Bodenreinigungsmaschine wird auf die ältere deutsche Patentanmeldung 103 24 826.9 verwiesen.
  • Der nicht dargestellte Schmutzleitkanal endet an einer unteren Eintrittsöffnung eines Luftführungsgehäuses 14, in dem sich eine nicht dargestellte Filtereinrichtung befindet, oberhalb derer ein herausnehmbarer Deckel 15 vorgesehen ist. Wie auch in der älteren deutschen Patentanmeldung 103 24 825.0 beschrieben, ist in der Seitenwand des Luftführungsgehäuses 14 ein Gebläse 16 vorhanden, das über eine Seitenwandöffnung im Luftführungsgehäuse 14 mit dem oberhalb der Filtereinrichtung befindlichen Teil des Innenraums des Luftführungsgehäuses in Verbindung steht. Das Gebläse 16 ist somit stromabwärts der Filtereinrichtung angeordnet und saugt mit von der Kehrwalze 7 aufgeworfenem Staub und Schmutz beladene Luft durch die Filtereinrichtung und lässt die gereinigte Luft aus seiner nach oben gerichteten Luftaustrittsöffnung 17 austreten.
  • Wie für derartige Bodenreinigungsmaschinen üblich und auch bereits in der älteren deutschen Patentanmeldung 103 24 825.0 beschrieben, erfolgt der Verfahrbetrieb der Bodenreinigungsmaschine mittels eines Hydraulikmotors 19, dessen Pumpe von einem Verbrennungsmotor 20 angetrieben wird, der üblicherweise luftgekühlt ist. Wie dargestellt, ist der Verbrennungsmotor 20 zusammen mit dem zugehörigen Vergaser 22 und dem Schalldämpfer 23 oberhalb des Hydraulikmotors 19 in einem Motorraum angeordnet, und das die Abgase vom Schalldämpfer 23 aufnehmende Abgasrohr 24 (3) erstreckt sich aus diesem Motorraum in die Umgebung. Wie insbesondere zu erkennen ist, ist die Motoreinheit aus Verbrennungsmotor 20, Vergaser 22, Schalldämpfer 23 und Abgasrohr 24 im Motorraum seitlich versetzt bezüglich der Längsmittelebene der Bodenreinigungsmaschine angeordnet, so dass sich die Abgabewelle 21 des Verbrennungsmotors und die in 4 auf dieser Abgabewelle angedeutete Riemenscheibe in einem Bereich befinden, der auf einfache Weise im Wesentlichen fluchtende Riemenscheibenanordnungen (nicht dargestellt) für den Antrieb von Kehrwalze 7, Gebläse 16 und Hydraulikmotor 19 über Endlosriemen ermöglicht.
  • Die Wand, auf der die Motoreinheit befestigt ist, bildet den Boden des Motorraums und erstreckt sich nach hinten bis an eine senkrechte Wand des Luftführungsgehäuses 14. Der Motorraum ist von einer Haube 30 abgedeckt, die sich nach hinten über das Luftführungsgehäuse 14 erstreckt und zwischen ihren Seitenwänden und den Seitenwänden des Luftführungsgehäuses 14 Kanäle bildet, die an ihren hinteren Enden in Luftauslassöffnungen 36, 37 enden. Die Haube 30 ist in nicht dargestellter Weise im hinteren unteren Bereich schwenkbar am Chassis befestigt, so dass sie um die so gebildete Schwenkachse aufgeklappt werden kann, wodurch der Motorraum und der obere Teil des Luftführungsgehäuses 14 zugänglich werden. Auf der Haube 30 ist, wie in den 1, 2 und 4 zu erkennen ist, der Fahrersitz 3 befestigt.
  • Die Haube 30, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen und im Rotationssinterverfahren hergestellt sein kann, ist doppelwandig ausgebildet, so dass zwischen ihrem Außenwandbereich 32 und ihrem Innenwandbereich 33 ein Luftführungsraum 31 gebildet ist, der durch einen Außenwandbereich 32 und Innenwandbereich 33 verbindenden Querwandbereich geschlossen ist. Im Übergangsbereich zwischen Seitenwand und Deckwand ist im Innenwandbereich 33 in fluchtender Ausrichtung mit der Luftaustrittsöffnung 17 des Gebläses 16 eine nicht dargestellte Einlassöffnung vorgesehen, wobei die Verbindung zwischen dieser und der Luftaustrittsöffnung 17 gegenüber der Umgebung abgedichtet ist. Es tritt daher die gesamte aus dem Gebläse 16 austretende Luft in den Luftführungsraum 31 der Haube 30 ein, deren Außenwandbereich 32 durchgehend geschlossen ist, also keine mit der Umgebung in Verbindung stehende Öffnungen aufweist.
  • Wie den 3 und 4 zu entnehmen ist, sind im Innenwandbereich 33 der vorderen Wand der Haube 30 auf einer Höhe deutlich unterhalb der Höhe der Luftaustrittsöffnung 17 des Gebläses 16 zwei Auslassöffnungen 34 und 35 vorgesehen. Die Auslassöffnung 34 liegt dabei unmittelbar benachbart zu derjenigen Seitenwand der Haube, die der Motoreinheit näher liegt, während die andere Auslassöffnung 35 eher mittig bezüglich der Längsmittelebene der Bodenreinigungsmaschine angeordnet ist. Zwischen den beiden Aus lassöffnungen 34 und 35 erstreckt sich eine vom Innenwandbereich 33 der vorderen Wand der Haube ausgehende Trennwand 38, die, wie in 3 zu erkennen ist, bis in den Bereich zwischen Vergaser 22 und Schalldämpfer 23 reicht.
  • Im Betrieb der Bodenreinigungsmaschine ergibt sich eine erhebliche Erwärmung des Verbrennungsmotors 20 und zwar insbesondere desjenigen Bereichs, der der Abgabewelle 21 näher ist, sowie auch des Schalldämpfers 23 und das Abgasrohres 24. Diese werden von der aus der Auslassöffnung 34 austretenden Luft überströmt und gekühlt, wobei sich infolge des relativ engen Kanals zwischen Motoreinheit und Seitenwand des Luftführungsgehäuses 14 einerseits und benachbarter Seitenwand der Haube 30 andererseits ein in den 3 und 4 gepunktet angedeuteter konzentrierter und daher für die Kühlung äußerst wirksamer Luftstrom ergibt, der aus der am hinteren Ende der Bodenreinigungsmaschine vorgesehenen Luftaustrittsöffnung 37 in die Umgebung austritt. Mit diesem Luftstrom wird auch die erhitzte Kühlluft abgeführt, die vom Kühlgebläse des luftgekühlten Verbrennungsmotor 20 über diesen geleitet wurde.
  • Die aus der Auslassöffnung 35 der Haube 30 in den Motorraum eintretende Luft wird durch die Trennwand 38 von der aus der Auslassöffnung 34 in den Raum mit höherer Temperatur eintretenden Luft in gewissem Umfang getrennt gehalten. Die Luft aus der Auslassöffnung 35 dient als Verbrennungsluft für den Vergaser, und darüber hinaus bewirkt sie eine Kühlung des Vergasers und führt in den Motorraum eintretende Konvektionswärme ab. Diese Luft strömt an der der Luftauslassöffnung 37 gegenüberliegenden Seite, wie in 3 gepunktet angedeutet, durch den zwischen der Außenwand des Luftführungsgehäuses 14 und der benachbarten Außenwand der Haube 30 gebildeten Kanal und tritt durch die an dessen Ende vorgesehene Luftauslassöffnung 36 in die Umgebung aus. Die Verbrennungsluft für den Vergaser könnte ggf. auch unmittelbar aus der Umgebung angesaugt werden.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass das vom Gebläse 16 mit verhältnismäßig großer Geschwindigkeit ausgestoßene Luftvolumen im Luftströmungsraum 31 der Haube 30 auf einen größeren Querschnitt verteilt wird und aus den Auslassöffnungen 34 und 35 in verhältnismäßig große Räume eintritt, so dass sich eine erhebliche Reduzierung der Strömungsgeschwindigkeit der aus den Luftauslassöffnungen 36 und 37 austretenden Luftströme gegenüber dem Luftstrom aus Gebläse 16 ergibt. Dies hat nicht nur eine deutliche Geräuschreduzierung zur Folge, sondern verhindert auch ungewollte Staubaufwirbelungen, die sonst durch die hohe Strömungsgeschwindigkeit der aus dem Gebläse in die Umgebung austretenden Luft bewirkt werden können.

Claims (16)

  1. von einem Verbrennungsmotor (20) angetriebene, über den zu reinigenden Boden verfahrbare Bodenreinigungsmaschine mit mindestens einer in Eingriff mit dem Boden bringbaren, drehend antreibbaren Reinigungsbürste (7) und einem Gebläse (16) zur Erzeugung eines durch eine Filtereinrichtung hindurchtretenden Stroms schmutzbeladener Luft, wobei die vom Verbrennungsmotor (20) einschließlich Vergaser (22) und zumindest einem Teil des Abgasrohres (24) gebildete Motoreinheit in einem Motorraum angeordnet ist, der von einer Haube (30) abgedeckt ist und der mindestens eine in Verbindung mit der Umgebungsluft stehende Luftauslassöffnung (36, 37) aufweist, und wobei die Luftaustrittsöffnung (17) des stromabwärts von der Filtereinrichtung angeordneten Gebläses (16) mit dem Motorraum in Strömungsverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (30) doppelwandig ausgebildet ist und zwischen ihren Wänden (32, 33) einen Luftführungsraum (31) bildet, dass in der Haube (30) eine Einlassöffnung für den Eintritt der Luft aus der Luftaustrittsöffnung (17) des Gebläses (16) in den Luftführungsraum (31) vorgesehen ist, dass die Haube (30) mindestens eine Auslassöffnung (34, 35) aufweist und die durch diese aus dem Luftführungsraum (31) austretende Luft als Kühlluft zumindest über den Verbrennungsmotor (20) und den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres (24) geführt wird, und dass sich die mindestens eine Luftauslassöffnung (36, 37) im in Fahrtrichtung hinteren Bereich der Haube (30) befindet.
  2. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalldämpfer (23) für den Verbrennungsmotor (20) einen Teil der Motoreinheit bildend im Motorraum angeordnet ist.
  3. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnung (17) des Gebläses (16) und die Eintrittsöffnung der Haube (30) gegen die Umgebung abgedichtet miteinander verbunden sind.
  4. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (30) zwei mit dem Motorraum in Verbindung stehende Auslassöffnungen (34, 35) aufweist, dass die Luft aus der einen Auslassöffnung (34) als Kühlluft über den Verbrennungsmotor (20), den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres (24) und ggf. den Schalldämpfer (23) geführt wird und dass die Luft aus der anderen Auslassöffnung (35) den Bereich um den Vergaser (22) beaufschlagt.
  5. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Auslassöffnungen (34, 35) eine Trennwand (38) vorgesehen ist, die die aus den Auslassöffnungen (34, 35) austretenden Luftströme zumindest bereichsweise voneinander getrennt hält.
  6. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Trennwand (38) bis zwischen Vergaser (22) und einen diesem benachbarten Teil (23) der Motoreinheit erstreckt.
  7. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoreinheit (20, 22, 23, 24) bezogen auf die Längsmittelebene der Bodenreinigungsmaschine seitlich im Motorraum angeordnet ist und dass die Kühlluft für Motor (20), den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres (24) und ggf. Schalldämpfer (23) durch den Raum zwischen der Motoreinheit (20, 22, 23) und der dieser näheren Seitenwand der Haube (30) strömt.
  8. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnung (17) des Gebläses (16) nach oben gerichtet und die Einlassöffnung für die Luft des Gebläses (16) im Übergangsbereich zwischen einer Seitenwand und der Deckwand der Haube (30) vorgesehen ist.
  9. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlassöffnung für die Luft des Gebläses (16) in normaler Fahrtrichtung der Bodenreinigungsmaschine gesehen weiter hinten als die Motoreinheit (20, 22, 23) angeordnet ist.
  10. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mindestens eine Auslassöffnung (34, 35) im Innenwandbereich (33) der vorderen Wand der Haube (30) befindet.
  11. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mindestens eine Luftauslassöffnung (36, 37) im hinteren Bereich der Haube (30) befindet.
  12. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass im hinteren Bereich der Haube (30) benachbart zu beiden Seitenwänden Luftauslassöffnungen (36, 37) vorgesehen sind.
  13. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenwandbereich (32) der Haube (30) durchgehend geschlossen ist.
  14. Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (30) aus Kunststoff besteht.
  15. Bodenreinigungsmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (30) im Rotationssinterverfahren hergestellt ist.
  16. Aufsitzer-Bodenreinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz (3) auf der Haube (30) befestigt ist.
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