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Die
Erfindung bezieht sich auf eine von einem Verbrennungsmotor angetriebene, über den
zu reinigenden Boden verfahrbare Bodenreinigungsmaschine mit mindestens
einer in Eingriff mit dem Boden bringbaren, drehend antreibbaren
Reinigungsbürste
und einem Gebläse
zur Erzeugung eines durch eine Filtereinrichtung hindurchgetretenen Stroms
schmutzbeladener Luft, wobei die vom Verbrennungsmotor einschließlich Vergaser
und zumindest Teil des Abgasrohres gebildete Motoreinheit in einem
Motorraum angeordnet ist, der von einer Haube abgedeckt ist und
der mindestens eine in Verbindung mit der Umgebungsluft stehende
Luftauslassöffnung
aufweist, und wobei die Luftaustrittsöffnung des stromabwärts von
der Filtereinrichtung angeordneten Gebläses mit dem Motorraum in Strömungsverbindung
steht.
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Bodenreinigungsmaschinen
sind in unterschiedlichsten Formen, insbesondere als sogenannte
Aufsitzer-Bodenreinigungsmaschinen bekannt, bei denen die Bedienungsperson
sich auf einem auf der Bodenreinigungsmaschine angeordneten Sitz
befindet und von dort aus die verschiedenen Steuerungs- und Bedienvorgänge durchführt. Bei diesen
bekannten Bodenreinigungsmaschinen ist üblicherweise eine Reinigungsbürste in
Form einer Kehrwalze vorhanden, die um eine Achse drehend angetrieben wird,
die sich quer zur Längsmittelebene
der Bodenreinigungsmaschine erstreckt und die auf dem Boden befindlichen
Schmutz in mindestens einen Schmutzaufnahmebehälter befördert. Durch ein Gebläse wird die
schmutzbeladene Luft aus dem Übergangsbereich
zwischen Kehrwalze und mindestens einem Schmutzaufnahmebehälter abgesaugt
und durch eine Filtereinrichtung befördert, die die Schmutzteilchen
zurückhält, so dass
gereinigte Luft durch das stromabwärts von der Filtereinrichtung
befindliche Gebläse
strömen
und in die Umgebung austreten kann.
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Um
bei derartigen Bodenreinigungsmaschinen einen kompakten Aufbau zu
erhalten, wurden bereits Verbrennungsmotor, Vergaser, Schalldämpfer und
zumindest ein Teil des Abgasrohres in einem Motorraum untergebracht,
der sich im oberen Teil der Bodenreinigungsmaschine befand und von
einer Haube abgedeckt war, auf der häufig auch der Fahrersitz befestigt
wurde. Dieser Aufbau hatte den Vorteil, dass sich der Schalldämpfer im
Inneren des Motorraums und unter der Haube befand, wodurch sich eine
kompakterer Aufbau ergab, als bei außerhalb des Motorraums vorgesehenem
Schalldämpfer,
jedoch innerhalb des Motorraums eine erhöhte Wärmeentwicklung gegeben war.
Es wurden daher in der Haube zahlreiche Luftein- und -austrittschlitze
vorgesehen, durch die mittels des Kühlgebläses des üblicherweise luftgekühlten Verbrennungsmotor
Kühlluft angesaugt
und die erwärmte
Kühlluft
abgegeben wurde. Dies führte
jedoch zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung,
da die Lufteintrittsschlitze in unmittelbarer Nähe des Verbrennungsmotors in
der Haubenwand ausgebildet werden mussten.
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Zur
Kühlung
der Motoreinheit aus Verbrennungsmotor, Vergaser und zumindest einem
Teil des Abgasrohres wurde in einer derartigen bekannten Bodenreinigungsmaschine
auch schon die aus der Luftaustrittsöffnung des Gebläses austretende
Luft in den von einer Haube überdeckten
Motorraum geleitet, um dort einerseits als Kühlluft zu dienen und andererseits
vom Vergaser als Verbren nungsluft angesaugt zu werden. Dadurch wurden
in der Haube oder in anderen Verkleidungsteilen keine sonst erforderlichen
Ansaugöffnungen
für Kühl- und
Verbrennungsluft benötigt,
die mit ihrer Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Verbrennungsmotor
zu einer erhöhten Geräuschentwicklung
beitrugen. Die Einleitung der Luft vom Gebläse in den Motorraum führte jedoch
zu einer unkontrollierten Strömungsverteilung
und dadurch zu einer nur eingeschränkt wirksamen Kühlung. Es
war daher notwendig, den Motorraum verhältnismäßig groß auszubilden und die sich
im Betrieb stark erwärmenden
Komponenten der Motoreinheit, also den Verbrennungsmotor und den
im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres in möglichst großem Abstand
von der Wandung der Haube anzuordnen. Dies hatte nicht nur große Abmessungen
zur Folge, sondern verhinderte häufig
auch eine für
die Funktion optimale Positionierung der Motoreinheit im Motorraum.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Bodenreinigungsmaschine derart zu
verbessern, dass sich bei möglichst
kleiner Ausbildung des die Motoreinheit aufnehmenden Motorraums
auf einfache Weise eine wirksame Kühlung und eine optimale Geräuschdämpfung erreichen
lässt.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird eine Bodenreinigungsmaschine der eingangs erwähnten Art
erfindungsgemäß derart
ausgestaltet, dass die Haube doppelwandig ausgebildet ist und zwischen
ihren Wänden
einen Luftführungsraum
bildet, dass in der Haube eine Einlassöffnung für den Eintritt der Luft aus
der Luftaustrittsöffnung
des Gebläses
in den Luftführungsraum
vorgesehen ist, dass die Haube mindestens eine Auslassöffnung aufweist
und die durch diese aus dem Luftführungsraum austretende Luft
als Kühlluft
zumindest über
den Verbrennungsmotor und den im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres
geführt
wird und dass die mindestens eine Luftauslassöffnung sich im in Fahrtrichtung
hinteren Bereich der Haube befindet. Es ist bei einem derartigen
Aufbau sogar möglich,
auch den Schalldämpfer
im Motorraum anzuordenen und ihn so zu einem Teil der Motoreinheit
zu machen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Aufbau
ist die den Motorraum abdeckende Haube somit doppelwandig ausgebildet,
was nicht nur zu einer wirksamen Verbesserung der Schalldämpfung führt, sondern
durch den so gebildeten Luftführungsraum
die gezielte Führung
der vom Gebläse
abgegebenen Luft in Richtung auf die Motoreinheit und dabei insbesondere
auf die besonders intensiv zu kühlenden Komponenten,
wie den Verbrennungsmotor, den im Motorraum befindlichen Teil des
Abgasrohres und ggf. den Schalldämpfer
ermöglicht.
Die auf diese Weise gegenüber
einem unkontrollierten Eintritt der Luft des Gebläses in den
Motorraum deutlich verbesserte Kühlwirkung
ermöglicht
unter Beibehaltung der mit dem bekannten Grundaufbau verbundenen
Vorteile eine wirksamere Kühlung,
so dass einerseits der Motorraum kleiner ausgebildet und andererseits
die Motoreinheit näher
an Wandbereichen der Haube angeordnet werden kann. Dies führt zu einem
Aufbau mit reduzierten Abmessungen und ermöglicht eine funktional optimale
Positionierung der Motoreinheit im Motorraum, wobei trotzdem der
Außenwandbereich
der Haube wirksam gekühlt
und auf einer ergonomisch optimalen Temperatur gehalten wird.
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Um
einerseits eine Reduzierung der Geräuschentwicklung infolge der
mit hoher Geschwindigkeit aus der Luftaustrittsöffung des Gebläses austretenden
Luft zu bewirken und andererseits die gesamte aus dieser Luftaustrittsöffnung austretende
Luft für den
Kühlvorgang
zur Verfügung
zu stellen, sind die Luftaustrittsöffnung des Gebläses und
die Einlassöffnung
der Haube vorzugsweise gegen die Umgebung abgedichtet miteinander
verbunden.
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Da
einerseits Kühlluft
für den
Verbrennungsmotor und andererseits Verbrennungsluft für den Vergaser
erforderlich ist, weist die Haube zweckmäßigerweise zwei mit dem Motorraum
in Verbindung stehende Auslassöffnungen
auf, von denen die Luft aus der einen als Kühlluft über den Verbrennungsmotor, den
im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres und ggf. den Schalldämpfer geführt wird,
während
die Luft aus der anderen den Bereich um den Vergaser beaufschlagt.
Diese beiden Luftströme
werden vorteilhafter weise zumindest bereichsweise voneinander getrennt,
etwa indem zwischen den Auslassöffnungen
eine Trennwand vorgesehen ist, die sich beispielsweise bis zwischen
Vergaser und einen neben diesem angeordneten Teil der Motoreinheit,
etwa den ggf. vorhandenen Schalldämpfer erstreckt. Dadurch wird
ein konzentrierter Kühlluftstrom über den
im Motorraum befindlichen Teil des Abgasrohres, den ggf. vorhandenen
Schalldämpfer
und den stärker
erwärmten
Bereich des Verbrennungsmotors geleitet, wobei in den letztgenannten
Bereich auch die vom Gebläse
des üblicherweise
luftgekühlten
Verbrennungsmotor über
diesen geleitete und dadurch erhitzte Kühlluft gelangt, während in
den niedrigere Temperatur aufweisenden Vergaserbereich ein Luftstrom
gelenkt wird, der einerseits Verbrennungsluft zur Verfügung stellt
und andererseits die Abfuhr von Wärme unterstützt, die infolge Konvektion
in diesem Bereich vorhanden ist. Somit sind in der Haube in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Verbrennungsmotor keine Eintrittsöffnungen
für Kühlluft erforderlich,
wodurch die Geräuschentwicklung
außerhalb
der Haube deutlich reduziert ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist die Motoreinheit bezogen
auf die Längsmittelebene
der Bodenreinigungsmaschine seitlich im Motorraum angeordnet, und
die Kühlluft
für den
Motor, den im Motorraum befindlichen Teil des Abgsarohres und ggf.
den Schalldämpfer
strömt
durch den Raum zwischen der Motoreinheit und der dieser näheren Seitenwand
der Haube. Diese Anordnung der Motoreinheit nahe einer Seitenwand
der Haube, die erst durch den wirksamen Kühlluftstrom im Bereich zwischen
Seitenwand und Motoreinheit ermöglicht
wird, weil dadurch eine unzulässige
Erwärmung
der Seitenwand vermieden wird, ermöglicht die Positionierung des
Abgabeendes der Motorwelle in einem Bereich im wesentlichen in einer
Ebene mit den Antriebsbereichen von Gebläse und Kehrwalze, so dass diese über einfache
Riementriebe mit der Abgabewelle des Verbrennungsmotors gekoppelt
werden können.
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Wenn
die Luftaustrittsöffnung
des Gebläses nach
oben gerichtet ist, befindet sich die Einlassöffnung der Haube vorzugsweise
im Übergangsbereich zwischen
einer Seitenwand der Haube und deren Deckwand, so dass eine direkte
Verbindung zwischen den Öffnungen
erhalten wird.
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Handelt
es sich bei der Bodenreinigungsmaschine um eine sogenannte Überkopfwerfer-Maschine,
also eine Maschine, bei der die Kehrwalze den aufgenommenen Schmutz
an ihrer in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite nach oben und in
einen Schmutzführungskanal
befördert,
von dem aus der aufgenommene Schmutz in mindestens einen Schmutzaufnahmebehälter gelangt,
der hinter der Kehrwalze angeordnet ist, so befindet sich die Einlassöffnung für die Luft
des Gebläses
in normaler Fahrtrichtung der Bodenreinigungsmaschine gesehen vorzugsweise
weiter hinten als die Motoreinheit, da sich bei einer derartigen
Maschine auch das Gebläse
im hinteren Bereich der Bodenreinigungsmaschine befindet.
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Die
mindestens eine Auslassöffnung
für den Austritt
von Luft in den Motorraum ist in bevorzugter Ausgestaltung im Innenwandbereich
der vorderen wand der Haube vorgesehen, während sich üblicherweise die mindestens
eine Luftauslassöffnung
im hinteren Bereich der Haube befindet. Dabei können im hinteren Bereich der
Haube benachbart zu beiden Seitenwänden Luftauslassöffnungen
vorgesehen sein.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Außenwandbereich der Haube durchgehend
geschlossen, weist also keine mit der Umgebung in Verbindung stehenden Öffnungen
auf.
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Die
Haube besteht vorzugsweise aus Kunststoff. Sie kann einstückig beispielsweise
im Rotationssinterverfahren hergestellt sein.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der ein Ausführungsbeispiel zeigenden Figuren
näher erläutert.
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1 zeigt in perspektivischer
Darstellung eine Bodenreinigungsmaschine, wobei Teile der den Motorraum
abdeckenden Haube weggebrochen sind.
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2 zeigt eine Seitenansicht
der Bodenreinigungsmaschine aus 1.
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3 zeigt schematisch und
vereinfacht einen Schnitt entlang der Linie II-II aus 2.
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4 zeigt schematisch und
vereinfacht einen Schnitt entlang der Linie III-III aus 3.
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Die
in den Figuren dargestellte Bodenreinigungsmaschine ähnelt in
ihrem Grundaufbau der in der älteren
deutschen Patentanmeldung 103 24 825.0 beschriebenen Maschine. Sie
hat ein Chassis 1, an dem Hinterräder 4 und 5 sowie
ein Vorderrad 6 angeordnet sind. Auf dem Chassis ist ein
Fahrerplatz vorgesehen, der einen Fahrersitz 3 und die
verschiedenen Bedienungselemente für den Betrieb der Bodenreinigungsmaschine
aufweist. Die Bodenreinigungsmaschine hat eine seitlich teilweise
von Verkleidungselementen abgedeckte, drehend antreibbare Kehrwalze 7,
die im Betrieb in Berührung
mit dem zu reinigenden Boden kommt und die in den 2 und 4 im
Gegenuhrzeigersinn gedreht wird, so dass sie den aufgenommenen Schmutz
nach oben schleudert. Dieser Schmutz wird dann, in üblicher
Weise, zwischen einem nicht dargestellten Leitblech und dem äußeren Umfang
der Kehrwalze 7 nach oben in einen Schmutzleitkanal transportiert
und gelangt, wie in der älteren
deutschen Patentanmeldung beschrieben, von Unterdruck unterstützt durch
im Schmutzleitkanal ausgebildete Durchtrittsöffnungen in die Schmutzaufnahmebehälter 11 und 12.
Zum Aufbau und der Anordnung dieser Schmutzaufnahmebehälter in
der Bodenreinigungsmaschine wird auf die ältere deutsche Patentanmeldung
103 24 826.9 verwiesen.
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Der
nicht dargestellte Schmutzleitkanal endet an einer unteren Eintrittsöffnung eines
Luftführungsgehäuses 14,
in dem sich eine nicht dargestellte Filtereinrichtung befindet,
oberhalb derer ein herausnehmbarer Deckel 15 vorgesehen
ist. Wie auch in der älteren
deutschen Patentanmeldung 103 24 825.0 beschrieben, ist in der Seitenwand
des Luftführungsgehäuses 14 ein
Gebläse 16 vorhanden,
das über
eine Seitenwandöffnung
im Luftführungsgehäuse 14 mit
dem oberhalb der Filtereinrichtung befindlichen Teil des Innenraums
des Luftführungsgehäuses in
Verbindung steht. Das Gebläse 16 ist
somit stromabwärts
der Filtereinrichtung angeordnet und saugt mit von der Kehrwalze 7 aufgeworfenem
Staub und Schmutz beladene Luft durch die Filtereinrichtung und
lässt die
gereinigte Luft aus seiner nach oben gerichteten Luftaustrittsöffnung 17 austreten.
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Wie
für derartige
Bodenreinigungsmaschinen üblich
und auch bereits in der älteren
deutschen Patentanmeldung 103 24 825.0 beschrieben, erfolgt der
Verfahrbetrieb der Bodenreinigungsmaschine mittels eines Hydraulikmotors 19,
dessen Pumpe von einem Verbrennungsmotor 20 angetrieben
wird, der üblicherweise
luftgekühlt
ist. Wie dargestellt, ist der Verbrennungsmotor 20 zusammen
mit dem zugehörigen
Vergaser 22 und dem Schalldämpfer 23 oberhalb
des Hydraulikmotors 19 in einem Motorraum angeordnet, und
das die Abgase vom Schalldämpfer 23 aufnehmende
Abgasrohr 24 (3)
erstreckt sich aus diesem Motorraum in die Umgebung. Wie insbesondere
zu erkennen ist, ist die Motoreinheit aus Verbrennungsmotor 20,
Vergaser 22, Schalldämpfer 23 und
Abgasrohr 24 im Motorraum seitlich versetzt bezüglich der
Längsmittelebene
der Bodenreinigungsmaschine angeordnet, so dass sich die Abgabewelle 21 des
Verbrennungsmotors und die in 4 auf
dieser Abgabewelle angedeutete Riemenscheibe in einem Bereich befinden,
der auf einfache Weise im Wesentlichen fluchtende Riemenscheibenanordnungen
(nicht dargestellt) für
den Antrieb von Kehrwalze 7, Gebläse 16 und Hydraulikmotor 19 über Endlosriemen
ermöglicht.
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Die
Wand, auf der die Motoreinheit befestigt ist, bildet den Boden des
Motorraums und erstreckt sich nach hinten bis an eine senkrechte
Wand des Luftführungsgehäuses 14.
Der Motorraum ist von einer Haube 30 abgedeckt, die sich
nach hinten über das
Luftführungsgehäuse 14 erstreckt
und zwischen ihren Seitenwänden
und den Seitenwänden
des Luftführungsgehäuses 14 Kanäle bildet,
die an ihren hinteren Enden in Luftauslassöffnungen 36, 37 enden. Die
Haube 30 ist in nicht dargestellter Weise im hinteren unteren
Bereich schwenkbar am Chassis befestigt, so dass sie um die so gebildete
Schwenkachse aufgeklappt werden kann, wodurch der Motorraum und
der obere Teil des Luftführungsgehäuses 14 zugänglich werden.
Auf der Haube 30 ist, wie in den 1, 2 und 4 zu erkennen ist, der Fahrersitz 3 befestigt.
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Die
Haube 30, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen und
im Rotationssinterverfahren hergestellt sein kann, ist doppelwandig
ausgebildet, so dass zwischen ihrem Außenwandbereich 32 und
ihrem Innenwandbereich 33 ein Luftführungsraum 31 gebildet
ist, der durch einen Außenwandbereich 32 und
Innenwandbereich 33 verbindenden Querwandbereich geschlossen
ist. Im Übergangsbereich
zwischen Seitenwand und Deckwand ist im Innenwandbereich 33 in
fluchtender Ausrichtung mit der Luftaustrittsöffnung 17 des Gebläses 16 eine
nicht dargestellte Einlassöffnung
vorgesehen, wobei die Verbindung zwischen dieser und der Luftaustrittsöffnung 17 gegenüber der
Umgebung abgedichtet ist. Es tritt daher die gesamte aus dem Gebläse 16 austretende Luft
in den Luftführungsraum 31 der
Haube 30 ein, deren Außenwandbereich 32 durchgehend
geschlossen ist, also keine mit der Umgebung in Verbindung stehende Öffnungen
aufweist.
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Wie
den 3 und 4 zu entnehmen ist, sind im
Innenwandbereich 33 der vorderen Wand der Haube 30 auf
einer Höhe
deutlich unterhalb der Höhe der
Luftaustrittsöffnung 17 des
Gebläses 16 zwei Auslassöffnungen 34 und 35 vorgesehen.
Die Auslassöffnung 34 liegt
dabei unmittelbar benachbart zu derjenigen Seitenwand der Haube,
die der Motoreinheit näher
liegt, während
die andere Auslassöffnung 35 eher
mittig bezüglich
der Längsmittelebene
der Bodenreinigungsmaschine angeordnet ist. Zwischen den beiden
Aus lassöffnungen 34 und 35 erstreckt sich
eine vom Innenwandbereich 33 der vorderen Wand der Haube
ausgehende Trennwand 38, die, wie in 3 zu erkennen ist, bis in den Bereich
zwischen Vergaser 22 und Schalldämpfer 23 reicht.
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Im
Betrieb der Bodenreinigungsmaschine ergibt sich eine erhebliche
Erwärmung
des Verbrennungsmotors 20 und zwar insbesondere desjenigen Bereichs,
der der Abgabewelle 21 näher ist, sowie auch des Schalldämpfers 23 und
das Abgasrohres 24. Diese werden von der aus der Auslassöffnung 34 austretenden
Luft überströmt und gekühlt, wobei
sich infolge des relativ engen Kanals zwischen Motoreinheit und
Seitenwand des Luftführungsgehäuses 14 einerseits
und benachbarter Seitenwand der Haube 30 andererseits ein
in den 3 und 4 gepunktet angedeuteter
konzentrierter und daher für
die Kühlung äußerst wirksamer
Luftstrom ergibt, der aus der am hinteren Ende der Bodenreinigungsmaschine
vorgesehenen Luftaustrittsöffnung 37 in
die Umgebung austritt. Mit diesem Luftstrom wird auch die erhitzte Kühlluft abgeführt, die
vom Kühlgebläse des luftgekühlten Verbrennungsmotor 20 über diesen
geleitet wurde.
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Die
aus der Auslassöffnung 35 der
Haube 30 in den Motorraum eintretende Luft wird durch die Trennwand 38 von
der aus der Auslassöffnung 34 in den
Raum mit höherer
Temperatur eintretenden Luft in gewissem Umfang getrennt gehalten.
Die Luft aus der Auslassöffnung 35 dient
als Verbrennungsluft für den
Vergaser, und darüber
hinaus bewirkt sie eine Kühlung
des Vergasers und führt
in den Motorraum eintretende Konvektionswärme ab. Diese Luft strömt an der
der Luftauslassöffnung 37 gegenüberliegenden
Seite, wie in 3 gepunktet
angedeutet, durch den zwischen der Außenwand des Luftführungsgehäuses 14 und
der benachbarten Außenwand
der Haube 30 gebildeten Kanal und tritt durch die an dessen
Ende vorgesehene Luftauslassöffnung 36 in
die Umgebung aus. Die Verbrennungsluft für den Vergaser könnte ggf.
auch unmittelbar aus der Umgebung angesaugt werden.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das vom Gebläse 16 mit verhältnismäßig großer Geschwindigkeit
ausgestoßene
Luftvolumen im Luftströmungsraum 31 der
Haube 30 auf einen größeren Querschnitt
verteilt wird und aus den Auslassöffnungen 34 und 35 in
verhältnismäßig große Räume eintritt,
so dass sich eine erhebliche Reduzierung der Strömungsgeschwindigkeit der aus
den Luftauslassöffnungen 36 und 37 austretenden
Luftströme
gegenüber
dem Luftstrom aus Gebläse 16 ergibt.
Dies hat nicht nur eine deutliche Geräuschreduzierung zur Folge,
sondern verhindert auch ungewollte Staubaufwirbelungen, die sonst
durch die hohe Strömungsgeschwindigkeit
der aus dem Gebläse
in die Umgebung austretenden Luft bewirkt werden können.