-
Die
vorliegende Anmeldung betrifft neue Indolin-Sulfanilsäureamide,
Verfahren zu ihrer Herstellung sowie ihre Verwendung in Arzneimitteln,
insbesondere als potente PPAR-delta aktivierende Verbindungen zur Prophylaxe
und/oder Behandlung kardiovaskulärer
Erkrankungen, insbesondere von Dyslipidämien, Arteriosklerose und koronaren
Herzkrankheiten.
-
Trotz
vielfacher Therapieerfolge bleiben koronare Herzkrankheiten (KHK)
ein ernstes Problem der öffentlichen
Gesundheit. Während
die Behandlung mit Statinen durch Hemmung der HMG-CoA-Reduktase
sehr erfolgreich die Plasmakonzentration von LDL-Cholesterin senkt
und dieses zu einer signifikanten Senkung der Mortalität von Risikopatienten
führt,
so fehlen heute überzeugende
Behandlungsstrategien zur Therapie von Patienten mit ungünstigem
HDL/LDL-Cholesterin-Verhältnis
und/oder einer Hypertriglyceridämie.
-
Fibrate
stellen heute die einzige Therapieform für Patienten dieser Risikogruppen
dar. Sie wirken als schwache Agonisten des Peroxisom-Proliferator-aktivierten
Rezeptors (PPAR)-alpha (Nature 1990, 347, 645–50). Ein Nachteil von bisher
zugelassenen Fibraten ist ihre nur schwache Interaktion mit dem
Rezeptor, die zu hohen Tagesdosen und deutlichen Nebenwirkungen
führt.
-
Für den Peroxisom-Proliferator-aktivierten
Rezeptor (PPAR)-delta (Mol. Endocrinol. 1992, 6, 1634–41) weisen
erste pharmakologische Befunde in Tiermodellen darauf hin, dass
potente PPAR-delta-Agonisten ebenfalls zu einer Verbesserung des
HDL/LDL-Cholesterin-Verhältnisses
und der Hypertriglyceridämie
führen können.
-
In
der WO 00/23407 werden PPAR-Modulatoren zur Behandlung von Obesitas,
Atherosklerose und/oder Diabetes offenbart. In der WO 93/15051 und
EP 636 608 A1 werden
1-Benzolsulfonyl-1,3-dihydroindol-2-on-Derivate als Vasopressin-
und/ oder Oxytocin-Antagonisten zur Behandlung verschiedener Erkrankungen
beschrieben.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war die Bereitstellung neuer Verbindungen,
die als PPAR-delta-Modulatoren eingesetzt werden können.
-
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung sind Verbindungen der allgemeinen Formel
(I)
in welcher
R
1 für
Phenyl oder für
5- bis 6-gliedriges Heteroaryl mit bis zu zwei Heteroatomen aus
der Reihe N, O und/oder S steht, die ihrerseits jeweils ein- bis
dreifach, gleich oder verschieden, durch Substituenten ausgewählt aus der
Gruppe Halogen, Cyano, Nitro, (C
1-C
6)-Alkyl, welches seinerseits durch Hydroxy
substituiert sein kann, (C
1-C
6)-Alkoxy,
Trifluormethyl, Trifluormethoxy, (C
1-C
6)-Alkylsulfonyl, (C
1-C
6)-Alkanoyl, (C
1-C
6)-Alkoxycarbonyl, Carboxyl, Amino, (C
1-C
6)-Acylamino,
Mono- und Di-(C
1-C
6)-alkylamino
substituiert sein können,
R
2 und R
3 gleich oder
verschieden sind und unabhängig
voneinander für
Wasserstoff oder (C
1-C
4)-Alkyl
stehen oder gemeinsam mit dem Kohlenstoffatom, an das sie gebunden
sind, einen 3- bis 7-gliedrigen, spiro-verknüpften Cycloalkyl-Ring bilden,
R
4 für
Wasserstoff oder (C
1-C
4)-Alkyl
steht,
R
5 für Wasserstoff, (C
1-C
4)-Alkyl, (C
1-C
4)-Alkoxy oder Halogen steht,
R
6 für
(C
1-C
6)-Alkyl, (C
3-C
8)-Cycloalkyl,
(C
1-C
6)-Alkanoyl,
(C
1-C
6)-Alkylsulfonyl
oder (C
1-C
6)-Alkoxycarbonyl steht,
R
7 und R
8 gleich
oder verschieden sind und unabhängig
voneinander für
Wasserstoff oder (C
1-C
4)-Alkyl stehen,
und
R
9 für
Wasserstoff oder für
eine hydrolysierbare Gruppe steht, die zur entsprechenden Carbonsäure abgebaut werden
kann,
und ihre Salze, Solvate und Solvate der Salze.
-
Im
Rahmen der Erfindung bedeutet in der Definition von R9 eine
hydrolysierbare Gruppe eine Gruppe, die insbesondere im Körper zu
einer Umwandlung der -C(O)OR9-Gruppierung
in die entsprechende Carbonsäure
(R9 = Wasserstoff) führt. Solche Gruppen sind beispielhaft
und vorzugsweise: Benzyl, (C1-C6)-Alkyl
oder (C3-C8)-Cycloalkyl, die jeweils gegebenenfalls
ein- oder mehrfach, gleich oder verschieden, durch Halogen, Hydroxy,
Amino, (C1-C6)-Alkoxy,
Carboxyl, (C1-C6)-Alkoxycarbonyl, (C1-C6)-Alkoxycarbonylamino
oder (C1-C6)-Alkanoyloxy
substituiert sind, oder insbesondere (C1-C4)-Alkyl, das gegebenenfalls ein- oder mehrfach, gleich
oder verschieden, durch Halogen, Hydroxy, Amino, (C1-C4)-Alkoxy, Carboxyl, (C1-C4)-Alkoxycarbonyl, (C1-C4)-Alkoxycarbonylamino oder (C1-C4)-Alkanoyloxy
substituiert ist.
-
(C1-C6)-Alkyl und (C1-C4)-Alkyl stehen
im Rahmen der Erfindung für
einen geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 6 bzw.
1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder
verzweigter Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoff atomen. Beispielhaft
und vorzugsweise seien genannt: Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl
und tert.-Butyl.
-
(C3-C8)-Cycloalkyl
steht im Rahmen der Erfindung für
eine monocyclische Cycloalkylgruppe mit 3 bis 8 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien genannt: Cyclopropyl, Cyclobutyl,
Cyclopentyl und Cyclohexyl.
-
(C1-C6)-Alkoxy und
(C1-C4)-Alkoxy stehen
im Rahmen der Erfindung für
einen geradkettigen oder verzweigten Alkoxyrest mit 1 bis 6 bzw.
1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder
verzweigter Alkoxyrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielhaft
und vorzugsweise seien genannt: Methoxy, Ethoxy, n-Propoxy, Isopropoxy
und tert.-Butoxy.
-
(C1-C6)-Alkoxycarbonyl
und (C1-C4)-Alkoxycarbonyl
stehen im Rahmen der Erfindung für
einen geradkettigen oder verzweigten Alkoxyrest mit 1 bis 6 bzw.
1 bis 4 Kohlenstoffatomen, der über
eine Carbonylgruppe verknüpft
ist. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Alkoxycarbonylrest
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielhaft und vorzugsweise seien
genannt: Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, n-Propoxycarbonyl, Isopropoxycarbonyl
und tert.-Butoxycarbonyl.
-
(C1-C6)-Alkoxycarbonylamino
und (C1-C4)-Alkoxycarbonylamino
stehen im Rahmen der Erfindung für eine
Amino-Gruppe mit einem geradkettigen oder verzweigten Alkoxycarbonylsubstituenten,
der im Alkoxyrest 1 bis 6 bzw. 1 bis 4 Kohlenstoffatome aufweist
und über
die Carbonylgruppe verknüpft
ist. Bevorzugt ist ein Alkoxycarbonylamino-Rest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien genannt: Methoxycarbonylamino,
Ethoxycarbonylamino, n-Propoxycarbonylamino und tert.-Butoxycarbonylamino.
-
(C1-C6)-Alkanoyl steht
im Rahmen der Erfindung für
einen geradkettigen oder verzweigten Alkyl-Rest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
der in der 1-Position ein doppelt gebundenes Sauerstoffatom trägt und über die 1-Position
verknüpft
ist. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter Alkanoyl-Rest
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielhaft und vorzugsweise seien
genannt: Formyl, Acetyl, Propionyl, n-Butyryl, i-Butyryl, Pivaloyl und
n-Hexanoyl.
-
(C1-C6)-Alkanoyloxy
und (C1-C4)-Alkanoyloxy
stehen im Rahmen der Erfindung für
einen geradkettigen oder verzweigten Alkyl-Rest mit 1 bis 6 bzw.
1 bis 4 Kohlenstoffatomen, der in der 1-Position ein doppelt gebundenes
Sauerstoffatom trägt
und in der 1-Position über
ein weiteres Sauerstoffatom verknüpft ist. Bevorzugt ist ein
Alkanoyloxy-Rest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielhaft und
vorzugsweise seien genannt: Acetoxy, Propionoxy, n-Butyroxy, i-Butyroxy,
Pivaloyloxy, n-Hexanoyloxy.
-
Mono-(C1-C6)-Alkylamino
und Mono-(C1-C4)-Alkylamino
stehen im Rahmen der Erfindung für
eine Amino-Gruppe mit einem geradkettigen oder verzweigten Alkylsubstituenten,
der 1 bis 6 bzw. 1 bis 4 Kohlenstoffatome aufweist. Bevorzugt ist
ein geradkettiger oder verzweigter Monoalkylamino-Rest mit 1 bis
4 Kohlenstoffatomen. Beispielhaft und vorzugsweise seien genannt:
Methylamino, Ethylamino, n-Propylamino, Isopropylamino und tert.-Butylamino.
-
Di-(C1-C6)-Alkylamino
und Di-(C1-C4)-Alkylamino
stehen im Rahmen der Erfindung für
eine Amino-Gruppe mit zwei gleichen oder verschiedenen geradkettigen
oder verzweigten Alkylsubstituenten, die jeweils 1 bis 6 bzw. 1
bis 4 Kohlenstoffatome aufweisen. Bevorzugt sind geradkettige oder
verzweigte Dialkylamino-Reste mit jeweils 1 bis 4 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien genannt: N,N-Dimethylamino,
N,N-Diethylamino, N-Ethyl-N-methylamino, N-Methyl-N-n-propylamino, N-Isopropyl-N-n-propylamino,
N-tert.-Butyl-N-methylamino, N-Ethyl-N-n-pentylamino und N-n-Hexyl-N-methylamino.
-
(C1-C6)-Acylamino steht
im Rahmen der Erfindung für
eine Amino-Gruppe mit einem geradkettigen oder verzweigten Alkanoyl-Substituenten,
der 1 bis 6 Kohlenstoffatome aufweist und über die Carbonylgruppe verknüpft ist.
Bevorzugt ist ein Acylamino-Rest mit 1 bis 2 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien genannt: Formamido, Acetamido,
Propionamido, n-Butyramido und Pivaloylamido.
-
(C1-C6)-Alkylsulfonyl
steht im Rahmen der Erfindung für
einen geradkettigen oder verzweigten Alkylsulfonyl-Rest mit 1 bis
6 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt ist ein geradkettiger oder verzweigter
Alkylsulfonyl-Rest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. Beispielhaft und
vorzugsweise seien genannt: Methylsulfonyl, Ethylsulfonyl, n-Propylsulfonyl,
Isopropylsulfonyl, tert.-Butylsulfonyl, n-Pentylsulfonyl und n-Hexylsulfonyl.
-
5-
bis 6-gliedriges Heteroaryl mit bis zu 2 gleichen oder verschiedenen
Heteroatomen aus der Reihe N, O und/oder S steht im Rahmen der Erfindung
für einen
monocyclischen aromatischen Heterocyclus (Heteroaromaten), der über ein
Ringkohlenstoffatom oder gegebenenfalls über ein Ringstickstoffatom
des Heteroaromaten verknüpft
ist. Beispielhaft seien genannt: Furanyl, Pyrrolyl, Thienyl, Pyrazolyl,
Imidazolyl, Thiazolyl, Oxazolyl, Isoxazolyl, Isothiazolyl, Pyridyl,
Pyrimidinyl, Pyridazinyl, Pyrazinyl. Bevorzugt sind 5- bis 6-gliedrige Heteroaryl-Reste
mit bis zu zwei Stickstoffatomen wie beispielsweise Imidazolyl,
Pyridyl, Pyrimidinyl, Pyridazinyl, Pyrazinyl.
-
Halogen
schließt
im Rahmen der Erfindung Fluor, Chlor, Brom und Iod ein. Bevorzugt
sind Chlor oder Fluor.
-
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
in Abhängigkeit
von dem Substitutionsmuster in stereoisomeren Formen, die sich entweder
wie Bild und Spiegelbild (Enantiomere), oder die sich nicht wie
Bild und Spiegelbild (Diastereomere) verhalten, existieren. Die
Erfindung betrifft sowohl die Enantiomeren oder Diastereomeren als
auch deren jeweilige Mischungen. Die Racemformen lassen sich ebenso
wie die Diastereomeren in bekannter Weise in die stereoisomer einheitlichen
Bestandteile trennen.
-
Weiterhin
können
bestimmte Verbindungen in tautomeren Formen vorliegen. Dies ist
dem Fachmann bekannt, und derartige Verbindungen sind ebenfalls
vom Umfang der Erfindung umfasst.
-
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
auch als Salze vorliegen. Im Rahmen der Erfindung sind physiologisch
unbedenkliche Salze bevorzugt.
-
Physiologisch
unbedenkliche Salze können
Salze der erfindungsgemäßen Verbindungen
mit anorganischen oder organischen Säuren sein. Bevorzugt werden
Salze mit anorganischen Säuren
wie beispielsweise Chlorwasserstoffsäure, Bromwasserstoffsäure, Phosphorsäure oder
Schwefelsäure,
oder Salze mit organischen Carbon- oder Sulfonsäuren wie beispielsweise Essigsäure, Propionsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Äpfelsäure, Zitronensäure, Weinsäure, Milchsäure, Benzoesäure, oder
Methansulfonsäure,
Ethansulfonsäure, Benzolsulfonsäure, Toluolsulfonsäure oder
Naphthalindisulfonsäure.
-
Physiologisch
unbedenkliche Salze können
ebenso Salze der erfindungsgemäßen Verbindungen
mit Basen sein, wie beispielsweise Metall- oder Ammoniumsalze. Bevorzugte
Beispiele sind Alkalimetallsalze (z.B. Natrium- oder Kaliumsalze),
Erdalkalisalze (z.B. Magnesium- oder Calciumsalze), sowie Ammoniumsalze,
die abgeleitet sind von Ammoniak oder organischen Aminen, wie beispielsweise
Ethylamin, Di- bzw. Triethylamin, Ethyldiisopropylamin, Monoethanolamin,
Di- bzw. Triethanolamin, Dicyclohexylamin, Dimethylaminoethanol,
Dibenzylamin, N-Methylmorpholin, Dihydroabietylamin, 1-Ephenamin,
Methylpiperidin, Arginin, Lysin, Ethylendiamin oder 2-Phenylethylamin.
-
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
auch in Form ihrer Solvate, insbesondere in Form ihrer Hydrate vorliegen.
-
Bevorzugt
sind Verbindungen der allgemeinen Formel (I), in welcher
R1 für
Phenyl steht, das ein- bis zweifach, gleich oder verschieden, durch
Substituenten ausgewählt
aus der Gruppe Fluor, Chlor, Cyano, (C1-C4)-Alkyl, (C1-C4)-Alkoxy, Trifluormethyl, Trifluormethoxy,
Methylsulfonyl, Acetyl, Propionyl, (C1-C4)-Alkoxycarbonyl, Amino, Acetylamino, Mono-
und Di-(C1-C4)-alkylamino
substituiert sein kann,
R2 und R3 gleich oder verschieden sind und unabhängig voneinander
für Wasserstoff
oder (C1-C4)-Alkyl
stehen oder gemeinsam mit dem Kohlenstoffatom, an das sie gebunden
sind, einen 5- bis 6-gliedrigen, spiro-verknüpften Cycloalkyl-Ring bilden,
R4 für
Wasserstoff oder Methyl steht,
R5 für Wasserstoff,
Methyl, Methoxy, Fluor oder Chlor steht,
R6 für (C1-C4)-Alkyl, Acetyl,
Methylsulfonyl, Methoxycarbonyl oder tert.-Butoxycarbonyl steht,
R7 und R8 gleich oder
verschieden sind und unabhängig
voneinander für
Wasserstoff oder Methyl stehen,
und
R9 für Wasserstoff
steht.
-
Besonders
bevorzugt sind Verbindungen der allgemeinen Formel (I), in welcher
R1 für
Phenyl steht, das ein- bis zweifach, gleich oder verschieden, durch
Substituenten ausgewählt
aus der Gruppe Fluor, Chlor, Methyl, Trifluormethyl und Trifluormethoxy
substituiert sein kann,
R2 für Methyl
steht,
R3 für Methyl steht,
oder
R2 und R3 gemeinsam
mit dem Kohlenstoffatom, an das sie gebunden sind, einen spiro-verknüpften Cyclopentan-
oder Cyclohexan-Ring bilden,
R4 für Wasserstoff
oder Methyl steht,
R5 für Wasserstoff,
Methyl, Fluor oder Chlor steht,
R6 für (C1-C4)-Alkyl, Acetyl
oder Methylsulfonyl steht,
R7 und R8 jeweils für Wasserstoff stehen,
und
R9 für
Wasserstoff steht.
-
Die
oben aufgeführten
allgemeinen oder in Vorzugsbereichen angegebenen Restedefinitionen
gelten sowohl für
die Endprodukte der Formel (I) als auch entsprechend für die jeweils
zur Herstellung benötigten Ausgangsstoffe
bzw. Zwischenprodukte.
-
Die
in den jeweiligen Kombinationen bzw. bevorzugten Kombinationen von
Resten im einzelnen angegebenen Restedefinitionen werden unabhängig von
den jeweilig angegebenen Kombinationen der Reste beliebig auch durch
Restedefinitionen anderer Kombinationen ersetzt.
-
Ganz
besonders bevorzugt sind Kombinationen von zwei oder mehreren der
oben genannten Vorzugsbereiche.
-
Von
besonderer Bedeutung sind Verbindungen der Formel (I-A)
in welcher
R
1 für
Phenyl steht, das durch Fluor, Chlor oder Trifluormethyl substituiert
ist, und
R
6 für Methyl, Ethyl, n-Propyl,
Isopropyl oder tert.-Butyl steht.
-
Außerdem wurde
ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verbindungen der allgemeinen
Formel (I) bzw. (I-A) gefunden, dadurch gekennzeichnet, dass man
Verbindungen der Formel (II)
in welcher
R
2, R
3 und R
4 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben und
Y für
Chlor oder Brom steht,
zunächst
nach literaturüblichen
Methoden in Verbindungen der Formel (III)
in welcher
Y, R
2, R
3 und R
4 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben und
PG für
eine geeignete Amino-Schutzgruppe, vorzugsweise für 4-Nitrophenylsulfonyl
steht,
überführt, diese
dann in einer Kupplungsreaktion mit einer Verbindung der Formel
(IV)
in welcher
R
1 die oben angegebene Bedeutung hat und
R
10 für
Wasserstoff oder Methyl steht oder beide Reste zusammen eine CH
2CH
2- oder C(CH
3)
2-C(CH
3)
2-Brücke bilden,
in
einem inerten Lösungsmittel
in Gegenwart eines geeigneten Palladium-Katalysators und einer Base
zu Verbindungen der Formel (V)
in welcher
PG, R
1, R
2, R
3 und
R
4 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
umsetzt [vgl. z.B. W. Hahnfeld, M. Jung, Pharmazie 1994,
49, 18–20;
idem, Liebigs Ann. Chem. 1994, 59–64], anschließend nach
literaturüblichen
Methoden die Schutzgruppe PG zu Verbindungen der Formel (VI)
in welcher
R
1, R
2, R
3 und
R
4 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
wieder entfernt, dann mit einer Verbindung der Formel
(VII)
in welcher
R
5, R
6, R
7 und
R
8 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben und
T für
Benzyl oder (C
1-C
6)-Alkyl
steht,
in einem inerten Lösungsmittel
in Gegenwart einer Base in Verbindungen der Formel (VIII)
in welcher
T, R
1, R
2, R
3,
R
4, R
5, R
6, R
7 und R
8 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
überführt, die
Verbindungen der Formel (VIII) dann mit Säuren oder Basen oder im Falle,
dass T für
Benzyl steht, auch hydrogenolytisch zu den entsprechenden Carbonsäuren der
Formel (IX)
in welcher
R
1, R
2, R
3,
R
4, R
5, R
6, R
7 und R
8 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
umsetzt, gegebenenfalls diese Carbonsäuren (IX)
nach bekannten Methoden zur Veresterung weiter zu Verbindungen der
Formel (I) modifiziert,
und die resultierenden Verbindungen
der Formel (IX) bzw. (I) gegebenenfalls mit den entsprechenden (i)
Lösungsmitteln
und/oder (ii) Basen oder Säuren
zu ihren Solvaten, Salzen und/oder Solvaten der Salze umsetzt.
-
Inerte
Lösungsmittel
für den
Verfahrensschritt (III) + (IV) → (V)
sind beispielsweise Ether wie Diethylether, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Glykoldimethylether oder Diethylenglykoldimethylether, Alkohole
wie Methanol, Ethanol, n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol oder tert.-Butanol,
Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Xylol, Toluol, Hexan, Cyclohexan
oder Erdölfraktionen,
oder andere Lösungsmittel
wie Dimethylformamid, Acetonitril oder auch Wasser. Ebenso ist es
möglich,
Gemische der genannten Lösungsmittel
einzusetzen. Bevorzugt sind Toluol, Dimethylformamid oder Acetonitril.
-
Als
Basen für
den Verfahrensschritt (III) + (IV) → (V) eignen sich die üblichen
anorganischen oder organischen Basen. Hierzu gehören bevorzugt Alkalihydroxide
wie beispielsweise Lithium-, Natrium- oder Kaliumhydroxid, Alkali-
oder Erdalkalicarbonate wie Natrium-, Kalium- oder Calciumcarbonat,
Alkaliphosphate wie Natrium- oder Kaliumphosphat, oder organische
Amine wie Pyridin, Triethylamin, Ethyldiisopropylamin, N-Methylmorpholin
oder N-Methylpiperidin. Besonders bevorzugt sind Natrium- oder Kaliumcarbonat
oder Kaliumphosphat.
-
Die
Base wird hierbei in einer Menge von 1 bis 5, bevorzugt von 2 bis
3 Mol, bezogen auf 1 Mol der Verbindung der Formel (III) eingesetzt.
-
Geeignete
Palladium-Katalysatoren für
den Verfahrensschritt (III) + (IV) → (V) sind bevorzugt Palladium(0)-
oder Palladium(II)-Verbindungen, die präformiert eingesetzt werden,
wie beispielsweise [1,1'-Bis(diphenylphosphino)ferrocenyl]palladium(II)chlorid,
Bis(triphenylphosphin)palladium(II)chlorid oder Tetrakis(triphenylphosphin)palladium(0),
oder die in situ aus einer geeigneten Palladiumquelle wie beispielsweise
Bis(dibenzylidenaceton)palladium(0) und einem geeigneten Phosphinliganden
erzeugt werden können.
-
Die
Reaktion erfolgt im Allgemeinen in einem Temperaturbereich von 0°C bis +150°C, bevorzugt
von +20°C
bis +120°C.
Die Umsetzung kann bei normalem, erhöhtem oder bei erniedrigtem
Druck durchgeführt werden
(z.B. von 0.5 bis 5 bar). Im Allgemeinen arbeitet man bei Normaldruck.
-
Inerte
Lösungsmittel
für den
Verfahrensschritt (VI) + (VII) → (VIII)
sind beispielsweise Halogenkohlenwasserstoffe wie Dichlormethan,
Trichlormethan, Tetrachlormethan, Trichlorethan, Tetrachlorethan,
1,2-Dichlorethan oder Trichlorethylen, Ether wie Diethylether, Dioxan,
Tetrahydrofuran, Glykoldimethylether oder Diethylenglykoldimethylether,
Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Xylol, Toluol, Hexan, Cyclohexan
oder Erdölfraktionen,
oder andere Lösungsmittel
wie Nitromethan, Ethylacetat, Aceton, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid, Acetonitril,
N-Methylpyrrolidinon oder Pyridin. Ebenso ist es möglich, Gemische
der genannten Lösungsmittel einzusetzen.
Bevorzugt sind Dichlormethan oder Tetrahydrofuran.
-
Als
Basen für
den Verfahrensschritt (VI) + (VII) → (VIII) eignen sich die üblichen
anorganischen oder organischen Basen. Hierzu gehören bevorzugt Alkalihydroxide
wie beispielsweise Lithium-, Natrium- oder Kaliumhydroxid, Alkali-
oder Erdalkalicarbonate wie Natrium-, Kalium- oder Calciumcarbonat,
Alkalihydride wie Natriumhydrid, oder organische Amine wie Pyridin,
Triethylamin, Ethyldiisopropylamin, N-Methylmorpholin oder N-Methylpiperidin.
Besonders bevorzugt sind Aminbasen wie Triethylamin, Pyridin oder
Ethyldiisopropylamin, gegebenenfalls in Gegenwart katalytischer
Mengen (ca. 10 mol-%) von 4-N,N-Dimethylaminopyridin oder 4-Pyrrolidinopyridin.
-
Die
Base wird hierbei in einer Menge von 1 bis 5, bevorzugt von 1 bis
2.5 Mol, bezogen auf 1 Mol der Verbindung der Formel (VII) eingesetzt.
-
Die
Reaktion erfolgt im Allgemeinen in einem Temperaturbereich von –20°C bis +100°C, bevorzugt
von 0°C
bis +75°C.
Die Umsetzung kann bei normalem, erhöhtem oder bei erniedrigtem
Druck durchgeführt
werden (z.B. von 0.5 bis 5 bar). Im Allgemeinen arbeitet man bei
Normaldruck.
-
Inerte
Lösungsmittel
für den
Verfahrensschritt (VIII) → (IX)
sind beispielsweise Halogenkohlenwasserstoffe wie Dichlormethan,
1,2-Dichlorethan oder Trichlorethylen, Ether wie Diethylether, Dioxan,
Tetrahydrofuran, Glykoldimethylether oder Diethylenglykoldimethylether,
Alkohole wie Methanol, Ethanol, n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol oder tert.-Butanol,
Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Xylol, Toluol, Hexan, Cyclohexan oder
Erdölfraktionen,
oder andere Lösungsmittel
wie Nitromethan, Aceton, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid, Acetonitril,
N-Methylpyrrolidinon oder auch Wasser. Ebenso ist es möglich, Gemische
der genannten Lösungsmittel
einzusetzen. Bevorzugt sind Alkohole wie Methanol oder Ethanol und
deren Gemische mit Tetrahydrofuran.
-
Als
Basen für
den Verfahrensschritt (VIII) → (IX)
eignen sich die üblichen
anorganischen Basen. Hierzu gehören
bevorzugt Alkalihydroxide wie beispielsweise Lithium-, Natrium-
oder Kaliumhydroxid, oder Alkali- oder Erdalkalicarbonate wie Natrium-,
Kalium- oder Calciumcarbonat. Besonders bevorzugt sind Lithium-
oder Natriumhydroxid.
-
Die
Base wird hierbei in einer Menge von 1 bis 5, bevorzugt von 1 bis
3 Mol, bezogen auf 1 Mol der Verbindung der Formel (VIII) eingesetzt.
-
Als
Säuren
für den
Verfahrensschritt (VIII) → (IX)
eignen sich die üblichen
anorganischen Säuren
wie beispielsweise Salzsäure
oder Schwefelsäure,
oder Sulfonsäuren
wie Toluolsulfonsäure,
Methansulfonsäure oder
Trifluormethansulfonsäure,
oder Carbonsäuren
wie Trifluoressigsäure.
-
Die
Reaktion erfolgt im Allgemeinen in einem Temperaturbereich von –20°C bis +100°C, bevorzugt
von 0°C
bis +30°C.
Die Umsetzung kann bei normalem, erhöhtem oder bei erniedrigtem
Druck durchgeführt
werden (z.B. von 0.5 bis 5 bar). Im Allgemeinen arbeitet man bei
Normaldruck.
-
Die
Verbindungen der Formel (II) sind bekannt oder können in Analogie zu literaturbekannten
Verfahren beispielsweise dadurch hergestellt werden, dass man Verbindungen
der Formel (X)
in welcher
Y die oben
angegebene Bedeutung hat,
in Gegenwart einer Säure oder
Lewis-Säure,
gegebenenfalls in einem inerten Lösungsmittel, mit einer Verbindung
der Formel (XI)
in welcher
R
2, R
3 und R
4 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
im Fall, dass R
2 und R
3 in (XI) beide ungleich Wasserstoff sind,
zu Verbindungen der Formel (XII) bzw. im Fall, dass R
3 in
(XI) für
Wasserstoff steht, zu Verbindungen der Formel (XIII)
in welchen
Y und R
4 jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
umsetzt und die Verbindungen der Formel (XII) bzw. (XIII)
dann mit Hilfe eines Bor-, Aluminium- oder Siliciumhydrids, wie
beispielsweise Natriumborhydrid oder Natriumcyanoborhydrid, oder
durch Hydrierung in Gegenwart eines geeigneten Katalysators, wie
beispielsweise Raney-Nickel, reduziert [für die Verfahrensschritte (X) +
(XI) → (XII) → (II) vgl.
z.B. P.E. Maligres, I. Houpis, K. Rossen, A. Molina, J. Sager, V.
Upadhyay, K.M. Wells, R.A. Reamer, J.E. Lynch, D. Askin, R.P. Volante,
P.J. Reider, Tetrahedron 1997, 53, 10983-10992].
-
Inerte
Lösungsmittel
für den
Verfahrensschritt (X) + (XI) → (XII)
bzw. (XIII) sind beispielsweise Halogenkohlenwasserstoffe wie Dichlormethan,
Trichlormethan, Tetrachlormethan, Trichlorethan, Tetrachlorethan, 1,2-Dichlorethan
oder Trichlorethylen, Ether wie Dioxan, Tetrahydrofuran, Glykoldimethylether
oder Diethylenglykoldimethylether, Alkohole wie Methanol, Ethanol,
n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol
oder tert.-Butanol, oder Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Xylol, Toluol,
Hexan, Cyclohexan oder Erdölfraktionen,
oder andere Lösungsmittel
wie Acetonitril oder Wasser. Ebenso ist es möglich, Gemische der genannten
Lösungsmittel
einzusetzen. Es ist auch möglich,
die Reaktion ohne Lösungsmittel
durchzuführen.
Im Fall, dass R3 für Wasserstoff steht, wird die
Reaktion bevorzugt ohne Lösungsmittel
zum Produkt (XIII) durchgeführt,
im Fall, dass R2 und R3 beide
ungleich Wasserstoff sind, wird die Reaktion bevorzugt in einem
Gemisch aus Toluol und Acetonitril zum Produkt (XII) durchgeführt.
-
Als
Säuren
für den
Verfahrensschritt (X) + (XI) → (XII)
bzw. (XIII) eignen sich die üblichen
anorganischen oder organischen Säuren.
Hierzu gehören
bevorzugt Salzsäure,
Schwefelsäure
oder Phosphorsäure, oder
Carbonsäuren
wie Ameisensäure,
Essigsäure
oder Trifluoressigsäure,
oder Sulfonsäuren
wie Toluolsulfonsäure,
Methansulfonsäure
oder Trifluormethansulfonsäure.
Alternativ eignen sich auch die üblichen
Lewissäuren
wie beispielsweise Bortrifluorid, Aluminiumtrichlorid oder Zinkchlorid.
Die Säure
wird hierbei in einer Menge von 1 bis 10 Mol, bezogen auf 1 Mol
der Verbindung der Formel (X), eingesetzt. Im Fall, dass R3 für Wasserstoff
steht, wird die Reaktion bevorzugt mit 1 bis 2 Mol Zinkchlorid zum
Produkt (XIII), und im Fall, dass R2 und
R3 beide ungleich Wasserstoff sind, bevorzugt
mit 2 bis 5 Mol Trifluoressigsäure
zum Produkt (XII) durchgeführt.
-
Die
Reaktion erfolgt im Allgemeinen in einem Temperaturbereich von 0°C bis +250°C. Im Fall,
dass R3 für Wasserstoff steht, wird die
Reaktion bevorzugt in einem Temperaturbereich von +130°C bis +200°C zum Produkt
(XIII) durchgeführt,
im Fall, dass R2 und R3 beide
ungleich Wasserstoff sind, wird die Reaktion bevorzugt in einem
Temperaturbereich von 0°C
bis +50°C
zum Produkt (XII) durchgeführt.
Die Umsetzung kann bei normalem, erhöhtem oder bei erniedrigtem
Druck durchgeführt
werden (z.B. von 0.5 bis 5 bar). Im Allgemeinen arbeitet man bei
Normaldruck.
-
Für den Verfahrensschritt
(XII) bzw. (XIII) → (II)
geeignete Reduktionsmittel sind Bor-, Aluminium- oder Siliciumhydride,
wie beispielsweise Boran, Diboran, Natriumborhydrid, Natriumcyanoborhydrid,
Lithiumaluminiumhydrid oder Triethylsilan, gegebenenfalls in Gegenwart
einer Säure
oder Lewissäure
wie beispielsweise Essigsäure,
Trifluoressigsäure,
Aluminiumtrichlorid oder Bortrifluorid, oder die Hydrierung mit
Wasserstoff in Gegenwart eines geeigneten Katalysators wie beispielsweise
Palladium auf Aktivkohle, Platinoxid oder Raney-Nickel. Bevorzugt
ist bei Verbindungen der Formel (XIII) die Reduktion unter Verwendung
von Natriumcyanoborhydrid; bei Verbindungen der Formel (XII) wird
vorzugsweise Natriumborhydrid verwendet.
-
Geeignete
Lösungsmittel
für den
Verfahrensschritt (XII) bzw. (XIII) → (II) sind beispielsweise Ether
wie Diethylether, Dioxan, Tetrahydrofuran, Glykoldimethylether oder
Diethylenglykoldimethylether, Alkohole wie Methanol, Ethanol, n-Propanol, iso-Propanol,
n-Butanol oder tert.-Butanol, oder Kohlenwasserstoffe wie Benzol,
Xylol, Toluol, Hexan, Cyclohexan oder Erdölfraktionen, oder andere Lösungsmittel
wie Acetonitril, Essigsäure
oder Wasser. Ebenso ist es möglich,
Gemische der genannten Lösungsmittel
einzusetzen. Bevorzugt ist für
die Reduktion der Verbindungen der Formel (XIII) die Verwendung
von Essigsäure,
die als Säurezusatz zum
Reduktionsmittel im großen Überschuss
gleichzeitig als Lösungsmittel
dient. Für
die Reduktion der Verbindungen der allgemeinen Formel (XII) wird
vorzugsweise ein Gemisch aus Methanol und Toluol/Acetonitril [aus
der Umsetzung (X) → (XII),
unter Zusatz von 2 bis 5 Mol Trifluoressigsäure] im Verhältnis 1:1
bis 1:10 verwendet.
-
Die
Reaktion erfolgt im Allgemeinen in einem Temperaturbereich von –20°C bis +100°C, bevorzugt
von –10°C bis +50°C. Die Umsetzung
kann bei normalem, erhöhtem
oder bei erniedrigtem Druck durchgeführt werden (z.B. von 0.5 bis
5 bar). Im Allgemeinen arbeitet man bei Normaldruck.
-
Die
Verbindungen der Formel (VII) sind bekannt oder können in
Analogie zu literaturbekannten Verfahren beispielsweise dadurch
hergestellt werden, dass man Verbindungen der Formel (XIV)
in welcher
R
5 und R
6 jeweils
die oben angegebenen Bedeutungen haben,
zunächst mit einer Verbindung der
Formel (XV)
in welcher
R
7, R
8 und T jeweils
die oben angegebenen Bedeutungen haben,
in einem inerten Lösungsmittel
in Gegenwart einer Base in Verbindungen der Formel (XVI)
in welcher
R
5, R
6, R
7,
R
8 und T jeweils die oben angegebenen Bedeutungen
haben,
überführt und
diese anschließend
nach literaturüblichen
Methoden, beispielsweise mit Oxalylchlorid, zum Sulfochlorid umsetzt.
-
Inerte
Lösungsmittel
für den
Verfahrensschritt (XIV) + (XV) → (XVI)
sind beispielsweise Ether wie Diethylether, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Glykoldimethylether oder Diethylenglykoldimethylether, Kohlenwasserstoffe
wie Benzol, Xylol, Toluol, Hexan, Cyclohexan oder Erdölfraktionen,
oder andere Lösungsmittel
wie Aceton, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid, Acetonitril oder
N-Methylpyrrolidinon. Ebenso ist es möglich, Gemische der genannten
Lösungsmittel
einzusetzen. Bevorzugt ist Dimethylformamid oder Aceton.
-
Als
Basen für
den Verfahrensschritt (XIV) + (XV) → (XVI) eignen sich die üblichen
anorganischen oder organischen Basen. Hierzu gehören Alkalihydroxide wie beispielsweise
Lithium-, Natrium- oder Kaliumhydroxid, Alkali- oder Erdalkalicarbonate
wie Natrium-, Kalium- oder Calciumcarbonat, Alkalihydride wie Natriumhydrid,
oder organische Amine wie Pyridin, Triethylamin, Ethyldiisopropylamin,
N-Methylmorpholin
oder N-Methylpiperidin. Bevorzugt ist Kaliumcarbonat oder Natriumhydrid.
-
Die
Base wird hierbei in einer Menge von 1 bis 5, bevorzugt von 1 bis
2 Mol, bezogen auf 1 Mol der Verbindung der Formel (XIV) eingesetzt.
-
Die
Reaktion erfolgt im Allgemeinen in einem Temperaturbereich von –20°C bis +150°C, bevorzugt
von 0°C
bis +80°C.
Die Umsetzung kann bei normalem, erhöhtem oder bei erniedrigtem
Druck durchgeführt
werden (z.B. von 0.5 bis 5 bar). Im Allgemeinen arbeitet man bei
Normaldruck.
-
Die
Verbindungen der Formeln (IV), (X), (XI), (XIV) und (XV) sind kommerziell
erhältlich,
literaturbekannt oder können
in Analogie zu literaturbekannten Verfahren hergestellt werden.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann durch die folgenden Reaktionsschemata 1 und 2 veranschaulicht
werden: Schema
1
a) Trifluoressigsäure, 35°C; b) NaBH
4,
Methanol, –10°C; c) Et
3N, cat. DMAP, Dichlormethan, RT; d) Pd-Katalysator,
K
2CO
3, Toluol, 110°C; e) NaOH,
Thioessigsäure,
DMF, 45°C;
f) NaH, DMF, 110°C;
g) Dichlormethan, RT. Schema
2
a) Et
3N, cat. DMAP, Dichlormethan,
RT; b) aq. LiOH, THF/Methanol, 50°C.
-
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) zeigen ein überraschendes
und wertvolles pharmakologisches Wirkungsspektrum und lassen sich
daher als vielseitige Medikamente einsetzen. Insbesondere eignen
sie sich zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit, zur Myokardinfarkt-Prophylaxe
sowie zur Behandlung von Restenose nach Koronarangioplastie oder
Stenting. Bevorzugt eignen sich die erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) zur Behandlung der Arteriosklerose und Hypercholesterolämie, zur
Erhöhung krankhaft
niedriger HDL-Spiegel sowie zur Senkung erhöhter Triglycerid- und LDL-Spiegel.
Darüber
hinaus können
sie zur Behandlung von Obesitas, Diabetes, zur Behandlung des metabolischen
Syndroms (Glucose-Intoleranz, Hyperinsulinämie, Dyslipidämie und
Bluthochdruck infolge von Insulinresistenz), der Leberfibrose und
Krebs angewendet werden.
-
Die
neuen Wirkstoffe können
allein oder bei Bedarf in Kombination mit anderen Wirkstoffen vorzugsweise
aus der Gruppe CETP-Inhibitoren, Antidiabetika, Antioxidantien,
Cytostatika, Calciumantagonisten, Blutdrucksenkende Mittel, Thyroidhormone
und/oder Thyroidmimetika, Inhibitoren der HMG-CoA-Reduktase, Inhibitoren
der HMG-CoA-Reduktase-Expression, Squalensynthese-Inhibitoren, ACAT-Inhibitoren,
durchblutungsfördernde
Mittel, Thrombozytenaggregationshemmer, Antikoagulantien, Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten,
Cholesterin-Absorptionshemmer,
MTP-Inhibitoren, Aldolase-Reduktase-Inhibitoren, Fibrate, Niacin, Anoretika,
Lipase-Inhibitoren und PPAR-α-
und/oder PPAR-γ-Agonisten
verabreicht werden.
-
Die
Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Verbindungen
lässt sich
z.B. in vitro durch den im Beispielteil beschriebenen Transaktivierungsassay
prüfen.
-
Die
Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Verbindungen
in vivo lässt
sich z.B. durch die im Beispielteil beschriebenen Untersuchungen
prüfen.
-
Für die Applikation
der Verbindungen der allgemeinen Formel (I) kommen alle üblichen
Applikationsformen in Betracht, d.h. also oral, parenteral, inhalativ,
nasal, sublingual, rektal, äußerlich
wie z.B. transdermal, oder lokal wie z.B. bei Implantaten oder Stents.
Bei der parenteralen Applikation sind insbesondere intravenöse, intramuskuläre oder
subkutane Applikation, beispielsweise als subkutanes Depot, zu nennen.
Bevorzugt ist die orale oder parenterale Applikation. Ganz besonders
bevorzugt ist die orale Applikation.
-
Hierbei
können
die Wirkstoffe allein oder in Form von Zubereitungen verabreicht
werden. Für
die orale Applikation eignen sich als Zubereitungen u.a. Tabletten,
Kapseln, Pellets, Dragees, Pillen, Granulate, feste und flüssige Aerosole,
Sirupe, Emulsionen, Suspensionen und Lösungen. Hierbei muss der Wirkstoff
in einer solchen Menge vorliegen, dass eine therapeutische Wirkung
erzielt wird. Im Allgemeinen kann der Wirkstoff in einer Konzentration
von 0.1 bis 100 Gew.-%, insbesondere 0.5 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise
5 bis 80 Gew.-%, vorliegen. Insbesondere sollte die Konzentration
des Wirkstoffs 0.5 bis 90 Gew.-% betragen, d.h. der Wirkstoff sollte
in Mengen vorliegen, die ausreichend sind, den angegebenen Dosierungsspielraum
zu erreichen.
-
Zu
diesem Zweck können
die Wirkstoffe in an sich bekannter Weise in die üblichen
Zubereitungen überführt werden.
Dies geschieht unter Verwendung inerter, nichttoxischer, pharmazeutisch
geeigneter Trägerstoffe,
Hilfsstoffe, Lösungsmittel,
Vehikel, Emulgatoren und/oder Dispergiermittel.
-
Als
Hilfsstoffe seien beispielsweise aufgeführt: Wasser, nichttoxische
organische Lösungsmittel
wie z.B. Paraffine, pflanzliche Öle
(z.B. Sesamöl),
Alkohole (z.B. Ethanol, Glycerin), Glykole (z.B. Polyethylenglykol),
feste Trägerstoffe
wie natürliche
oder synthetische Gesteinsmehle (z.B. Talkum oder Silikate), Zucker (z.B.
Milchzucker), Emulgiermittel, Dispergiermittel (z.B. Polyvinylpyrrolidon)
und Gleitmittel (z.B. Magnesiumsulfat).
-
Im
Falle der oralen Applikation können
Tabletten selbstverständlich
auch Zusätze
wie Natriumcitrat zusammen mit Zuschlagstoffen wie Stärke, Gelatine
und dergleichen enthalten. Wässrige
Zubereitungen für
die orale Applikation können
weiterhin mit Geschmacksaufbesserern oder Farbstoffen versetzt werden.
-
Bei
oraler Applikation werden vorzugsweise Dosierungen von 0.001 bis
5 mg/kg, bevorzugt von 0.005 bis 3 mg/kg Körpergewicht je 24 Stunden appliziert.
-
Die
nachfolgenden Ausführungsbeispiele
erläutern
die Erfindung. Die Erfindung ist nicht auf die Beispiele beschränkt.
-
Die
Prozentangaben in den folgenden Tests und Beispielen sind, sofern
nicht anders angegeben, Gewichtsprozente; Teile sind Gewichtsteile.
Lösungsmittelverhältnisse, Verdünnungsverhältnisse
und Konzentrationsangaben von flüssig/flüssig-Lösungen beziehen
sich jeweils auf das Volumen.
-
A. Beispiele
-
Verwendete
Abkürzungen:
- aq.
- wässrig
- cat.
- katalytisch
- CI
- chemische Ionisation
(bei MS)
- DC
- Dünnschichtchromatographie
- DCI
- direkte chemische
Ionisation (bei MS)
- DMAP
- 4-N,N-Dimethylaminopyridin
- DMF
- N,N-Dimethylformamid
- DMSO
- Dimethylsulfoxid
- d.Th.
- der Theorie (bei Ausbeute)
- EI
- Elektronenstoß-Ionisation
(bei MS)
- ESI
- Elektrospray-Ionisation
(bei MS)
- Et
- Ethyl
- H
- Stunde(n)
- HPLC
- Hochdruck-, Hochleistungsflüssigchromatographie
- Min
- Minute(n)
- MS
- Massenspektroskopie
- NMR
- Kernresonanzspektroskopie
- Rf
- Retentionsindex (bei
DC)
- RT
- Raumtemperatur
- THF
- Tetrahydrofuran
-
Ausführungsbeispiele:
-
Beispiel 1
-
N-[4-({3,3-Dimethyl-5-[4-(trifluormethyl)phenyl]-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}sulfonyl)phenyl]-N-methylglycin
-
Stufe
a): 5-Brom-3,3-dimethylindolin
-
Ein
Gemisch von 45 ml Toluol/Acetonitril (49:1) wird 5 Minuten mit Argon
gespült
und dann mit 3.00 g (13.4 mmol) 4-Bromphenylhydrazin versetzt. Anschließend fügt man langsam
3.71 ml (48.1 mmol) Trifluoressigsäure zu, wobei darauf geachtet
wird, dass die Temperatur 35°C
nicht überschreitet.
Anschließend
hält man die
Temperatur auf 35°C
und tropft langsam innerhalb von 2 h eine Lösung von 1.05 g (14.6 mmol)
iso-Butyraldehyd in 4 ml Toluol/Acetonitril (49:1) zu. Man rührt 4 h
bei 35°C
und 2 h bei Raumtemperatur. Anschließend wird auf –10°C gekühlt, mit
4.0 ml Methanol versetzt und innerhalb von 30 min 819 mg (21.7 mmol)
festes Natriumborhydrid in Portionen zugegeben. Dabei darf die Temperatur –2°C nicht überschreiten.
Nach beendeter Zugabe wird 1 h bei 0°C gerührt. Nach Zugabe von 150 ml
einer 6 Gew.-%-igen Lösung
von Ammoniak in Wasser werden die Phasen getrennt und die organische
Phase wird mit je 1.5 ml Acetonitril und Methanol versetzt. Anschließend wird
die organische Phase mit 150 ml einer 15%-igen Lösung von Natriumchlorid in
Wasser gewaschen und über
Natriumsulfat getrocknet. Es wird durch 100 g Kieselgel filtriert
und zweimal mit je 200 ml Diethylether nachgewaschen. Das organische
Filtrat wird im Vakuum eingeengt und über 100 g Kieselgel chromatographiert.
Zunächst
werden mit Cyclohexan die Nebenprodukte eluiert, anschließend wird
mit einem Gemisch Cyclohexan/Diethylether (20:1) das Produkt eluiert.
Man erhält
1.78 g (54% d.Th.) des Produkts als Öl.
Rf(Petrolether/Ethylacetat
5:1) = 0.47
MS(ESIpos): m/z = 226[M + H]+
1H-NMR(200MHz, DMSO-d6): δ = 1.20 (s,
6H), 3.18 (d, 2H), 5.66 (breites s, 1H), 6.42 (d, 1H), 7.02 (dd,
1H), 7.10 (d, 1H).
-
Stufe
b): 5-Brom-3,3-dimethyl-1-(4-nitrophenylsulfonyl)-2,3-dihydro-1H-indol
-
17
g (75.18 mmol) des Bromindolins aus Stufe a), 5.22 g (150.37 mmol)
Triethylamin und 0.46 g (3.76 mmol) DMAP werden in 100 ml Dichlormethan
gelöst
und auf 5–10°C abgekühlt. Man
tropft eine Lösung
von 17.5 g (78.94 mmol) 4-Nitrobenzolsulfonylchlorid in 150 ml Dichlormethan
zu und rührt
bei RT für
16 h. Es wird jeweils einmal mit 2 M Salzsäure, Wasser und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
gewaschen und die organische Phase über Natriumsulfat getrocknet.
Nach Entfernen des Lösungsmittels
erhält
man 31 g (98% d. Th.) des Produkts als gelben Feststoff.
MS(CI):
m/z = 430[M + NH4]+
1H-NMR(200 MHz, CDCl3): δ = 8.32 (d,
2H), 8.0 (d, 2H), 7.51 (d, 1H), 7.34 (d, 1H), 7.15 (d, 1H), 3.66
(s, 2H), 1.13 (s, 6H).
-
Stufe
c): 3,3-Dimethyl-1-(4-nitrophenylsulfonyl)-5-[4-(trifluormethyl)phenyl]-2,3-dihydro-1H-indol
-
31
g (75.38 mmol) des geschützten
Bromindolins aus Stufe b), 21.47 g (113.06 mmol) 4-(Trifluormethyl)phenylboronsäure und
15.63 g (113.06 mmol) Kaliumcarbonat werden in 500 ml Toluol suspendiert.
Es wird für
30 min Argon durch die Lösung
geleitet und danach 1.74 g (1.51 mmol) Tetrakis(triphenylphosphin)palladium(0)
zugegeben. Man erhitzt für
16 h unter Rückfluß, kühlt dann
ab und filtriert über
eine ca. 1000 ml-Säule
mit Kieselgel 60. Man eluiert erst mit ca. 1.5 l Cyclohexan und
danach mit ca. 2 l Dichlormethan. Die Dichlormethan-Phase wird eingeengt.
Man erhält
30 g (84% d.Th.) des Produkts als gelben Feststoff.
MS(EI):
m/z = 475.9[M]+
1H-NMR(200
MHz, CDCl3): δ = 8.32 (d, 2H), 8.05 (d, 2H),
7.71 (d, 1H), 7.66 (d, 2H), 7.61 (d, 2H), 7.46 (dd, 1H), 7.26 (s,
1H), 3.73 (s, 2H), 1.21 (s, 6H).
-
Stufe
d): 3,3-Dimethyl-5-[4-(trifluormethyl)phenyl]-2,3-dihydro-1H-indol
-
68
g (142.72 mmol) des Indolin-Derivats aus Stufe c) werden zusammen
mit 25.12 g (0.628 mol) Natriumhydroxid in 300 ml DMF bei RT vorgelegt.
28.92 g (0.314 mol) Thioessigsäure
werden zügig
zugetropft und die Reaktionsmischung für 5 h auf 45°C erwärmt. Man
gibt 1000 ml Essigsäureethylester
zu und wäscht zweimal
mit Sodalösung
und einmal mit gesättigter
Kochsalz-Lösung.
Die organische Phase wird über
Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Der Rückstand wird über Kieselgel
60 (1 kg) mit Cyclohexan/Essigsäureethylester
(7:1) als Laufmittel filtriert. Man erhält 27.1 g (61% d.Th.) des Produkts
als hellgelb gefärbten
Feststoff.
MS(EI): m/z = 292.1[M]+
1H-NMR (200 MHz, CDCl3): δ = 7.62 (s,
4H), 7.31 (d, 1H), 7.27 (m, 2H), 6.69 (d, 1H), 3.39 (s, 2H), 1.36
(s, 6H).
-
Stufe
e): Ethyl
N-methyl-N-(4-sulfophenyl)glycinat
-
2
g (10.7 mmol) N-Methylsulfanilsäure
werden in 40 ml wasserfreiem DMF vorgelegt und 855 mg (21.4 mmol)
Natriumhydrid (60%-ig in Mineralöl)
zugegeben. Nach 10 min Rühren
tropft man 1.38 ml (11.8 mmol) Bromessigsäureethylester zu und erhitzt
auf 110°C
für 18
h. Man neutralisiert die abgekühlte
Lösung
mit 1 M Salzsäure
und entfernt dann das Lösungsmittel
vollständig.
Der Rückstand
wird auf Kieselgel aufgezogen und durch Flashchromatographie (Laufmittel:
Essigsäureethylester/Methanol
5 + 1) gereinigt.
Ausbeute: 992 mg (31% d.Th.)
MS(DCI):
m/z = 274[M + H]+
1H-NMR(300
MHz, DMSO-d6): δ = 7.42 (d, 2H), 6.58 (d, 2H),
4.20 (s, 2H), 4.08 (q, 2H), 2.98 (s, 3H), 1.17 (t, 3H).
-
Stufe
f): Ethyl
N-[4-(chlorsulfonyl)phenyl]-N-methylglycinat
-
200
mg (0.732 mmol) des Sulfonsäure-Derivates
aus Stufe e) werden in 5 ml wasserfreiem Dichlormethan bei RT vorgelegt
und 929 mg (7.32 mmol) Oxalylchlorid langsam zugetropft. Nach Abklingen
der Reaktion gibt man noch 1 Tropfen DMF hinzu und rührt bei
RT für
eine weitere Stunde. Man entfernt alle flüchtigen Bestandteile im Ölpumpenvakuum
und setzt das so erhaltene Rohprodukt ohne weitere Aufreinigung
in der nächsten
Stufe ein.
-
Stufe
g): Ethyl
N-[4-({3,3-dimethyl-5-[4-(trifluormethyl)phenyl]-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}sulfonyl)phenyl]-N-methylglycinat
-
220
mg (0.754 mmol) des Sulfonylchlorids aus Stufe f) werden in 10 ml
wasserfreiem Dichlormethan vorgelegt und 0.26 ml (1.89 mmol) Triethylamin
sowie 4.6 mg (0.038 mmol) DMAP hinzugegeben. Man tropft bei RT eine
Lösung
von 110 mg (0.377 mmol) des Indolin-Derivats aus Stufe d) in 2 ml
Dichlormethan zu und rührt
die Lösung
für 18
h bei RT. Dann wird Wasser und Essigsäureethylester zugegeben und
die wässrige Phase
noch dreimal mit Essigsäureethylester
extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen werden einmal mit
gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
gewaschen und dann über
Magnesiumsulfat getrocknet. Nach Entfernen des Lösungsmittels wird das Rohprodukt über präparative
HPLC gereinigt.
Ausbeute: 78 mg (34% d.Th.)
MS(ESIpos):
m/z = 547[M + H]+
1H-NMR(300
MHz, CDCl3): δ = 7.78 – 7.63 (m, 6H), 7.42 (dd, 1H),
7.22 (d, 2H), 6.61 (d, 2H), 4.15 (q, 2H), 4.07 (s, 2H), 3.66 (s,
2H), 3.09 (s, 3H), 1.23 (t, 3H), 1.23 (s, 6H).
-
Stufe
h): N-[4-({3,3-Dimethyl-5-[4-(trifluormethyl)phenyl]-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}sulfonyl)phenyl]-N-methylglycin
-
75
mg (0.137 mmol) des Esterderivats aus Stufe g) werden in 4 ml THF
und 4 ml Methanol gelöst
und dann eine Lösung
von 16 mg (0.69 mmol) Lithiumhydroxid in 1 ml Wasser zugegeben.
Man rührt
bei 50°C
für 4 h
und stellt dann die abgekühlte
Lösung
mit 2 M Salzsäure
auf pH 7 ein. Man entfernt das Lösungsmittel vollständig und
reinigt den Rückstand über präparative
HPLC.
Ausbeute: 35 mg (49% d.Th.)
MS(ESIpos): m/z = 519[M
+ H]+
1H-NMR(200
MHz, CDCl3): δ = 7.79 – 7.63 (m, 6H), 7.42 (dd, 1H),
7.22 (d, 2H), 6.62 (d, 2H), 4.12 (s, 2H), 3.66 (s, 2H), 3.08 (s,
3H), 1.23 (s, 6H).
-
B. Bewertung der physiologischen
Wirksamkeit
-
Beispiel A
-
Zellulärer Transaktivierungs-Assay:
-
Testprinzip:
-
Ein
zellulärer
Assay wird eingesetzt zur Identifizierung von Aktivatoren des Peroxisom-Proliferator-aktivierten
Rezeptors delta (PPAR-delta).
-
Da
Säugetierzellen
verschiedene endogene nukleäre
Rezeptoren enthalten, die eine eindeutige Interpretation der Ergebnisse
komplizieren könnten,
wird ein etabliertes Chimärensystem
eingesetzt, in dem die Liganden-Bindungsdomäne des humanen PPARδ-Rezeptors
an die DNA-Bindungsdomäne
des Hefe-Transkriptionsfaktors GAL4 fusioniert wird. Die so entstehende
GAL4-PPARδ-Chimäre wird
in CHO-Zellen mit
einem Reporterkonstrukt co-transfiziert und stabil exprimiert.
-
Klonierung:
-
Das
GAL4-PPARδ-Expressions-Konstrukt
enthält
die Ligandenbindungsdomäne
von PPARδ (Aminosäuren 414-1326),
welche PCR-amplifiziert wird und in den Vektor pcDNA3.1 hineinkloniert
wird. Dieser Vektor enthält
bereits die GAL4-DNA-Bindungsdomäne (Aminosäuren 1-147)
des Vektors pFC2-dbd (Stratagene). Das Reporterkonstrukt, welches
fünf Kopien
der GAL4-Bindestelle, vorgeschaltet vor einem Thymidinkinasepromoter
enthält,
führt zur
Expression der Firefly-Luciferase (Photinus pyralis) nach Aktivierung
und Bindung von GAL4-PPARδ.
-
Transaktivierungs-Assay
(Luciferase-Reporter):
-
CHO
(chinese hamster ovary)-Zellen werden in CHO-A-SFM-Medium (GIBCO),
supplementiert mit 2.5% fötalem
Kälberserum
und 1% Penicillin/Streptomycin (GIBCO), mit einer Zelldichte von
2 × 103 Zellen pro well in einer 384 well-Platte
(Greiner) ausgesät.
Nach Kultivierung über
48 h bei 37°C
werden die Zellen stimuliert. Dazu werden die zu prüfenden Substanzen
in oben genanntem Medium aufgenommen und zu den Zellen dazu gegeben.
Nach einer Stimulationszeit von 24 Stunden wird die Luciferaseaktivität mit Hilfe
einer Videokamera gemessen. Die gemessenen relativen Lichteinheiten
ergeben in Abhängigkeit
von der Substanzkonzentration eine sigmoide Stimulationskurve. Die
Berechnung der EC50-Werte erfolgt mit Hilfe
des Computerprogramms GraphPad PRISM (Version 3.02).
-
Das
Ausführungsbeispiel
1 zeigt in diesem Test einen EC50-Wert von
8.5 nM.
-
Beispiel B
-
Testbeschreibungen
zur Auffindung von pharmakologisch wirksamen Substanzen, die das
HDL-Cholesterin (HDL-C) im Serum von transgenen Mäusen, die
mit dem humanen ApoA1-Gen (hApoA1) transfiziert sind, erhöhen bzw.
das metabolische Syndrom von adipösen ob,ob-Mäusen beeinflussen und deren
Blutglucosekonzentration senken:
Die Substanzen, die auf ihre
HDL-C erhöhende
Wirkung in vivo untersucht werden sollen, werden männlichen transgenen
hApoA1-Mäusen
oral verabreicht. Die Tiere werden einen Tag vor Versuchsbeginn
randomisiert Gruppen mit gleicher Tierzahl, in der Regel n = 7 – 10, zugeordnet.
Während
des gesamten Versuches steht den Tieren Trinkwasser und Futter ad
libitum zur Verfügung.
Die Substanzen werden einmal täglich
7 Tage lang oral verabreicht. Zu diesem Zweck werden die Testsubstanzen
in einer Lösung
aus Solutol HS 15 + Ethanol + Kochsalzlösung (0.9%) im Verhältnis 1
+ 1 + 8 oder in einer Lösung
aus Solutol HS 15 + Kochsalzlösung
(0.9%) im Verhältnis
2 + 8 gelöst.
Die Applikation der gelösten
Substanzen erfolgt in einem Volumen von 10 ml/kg Körpergewicht
mit einer Schlundsonde. Als Kontrollgruppe dienen Tiere, die genauso
behandelt werden, aber nur das Lösungsmittel
(10 ml/kg Körpergewicht)
ohne Testsubstanz erhalten.
-
Vor
der ersten Substanzapplikation wird jeder Maus zur Bestimmung von
ApoA1, Serumcholesterin, HDL-C und Serumtriglyceriden (TG) Blut
durch Punktion des retroorbitalen Venenplexus entnommen (Vorwert).
Anschließend
wird den Tieren mit einer Schlundsonde die Testsubstanz zum ersten
Mal verabreicht. 24 Stunden nach der letzten Substanzapplikation,
d.h. am 8. Tag nach Behandlungsbeginn, wird jedem Tier zur Bestimmung
der gleichen Parameter erneut Blut durch Punktion des retroorbitalen
Venenplexus entnommen. Die Blutproben werden zentrifugiert, und
nach Gewinnung des Serums werden Cholesterin und TG photometrisch
mit einem EPOS Analyzer 5060 (Eppendorf-Gerätebau, Netheler & Hinz GmbH, Hamburg)
bestimmt. Die Bestimmung erfolgt mit handelsüblichen Enzymtests (Boehringer
Mannheim, Mannheim).
-
Zur
Bestimmung des HDL-C wird die nicht-HDL-C-Fraktion mit 20% PEG 8000
in 0.2 M Glycinpuffer pH 10 gefällt.
Aus dem Überstand
wird das Cholesterin in einer 96er-Lochplatte mit handelsüblichem
Reagenz (Ecoline 25, Merck, Darmstadt) UV-photometrisch bestimmt (BIO-TEK Instruments,
USA).
-
Das
humane Maus-ApoA1 wird mit einer Sandwich-ELISA-Methode unter Verwendung
eines polyklonalen antihuman-ApoA1- und eines monoklonalen antihuman-ApoA1-Antikörpers (Biodesign
International, USA) bestimmt. Die Quantifizierung erfolgt UV-photometrisch
(BIO-TEK Instruments, USA) mit Peroxidase-gekoppelten anti-Maus-IGG-Antikörper (KPL,
USA) und Peroxidasesubstrat (KPL, USA).
-
Die
Wirkung der Testsubstanzen auf die HDL-C – Konzentration wird durch
Subtraktion des Messwertes der 1. Blutentnahme (Vorwert) von dem
Messwert der 2. Blutentnahme (nach Behandlung) bestimmt. Es werden
die Differenzen aller HDL-C-Werte einer Gruppe gemittelt und mit
dem Mittelwert der Differenzen der Kontrollgruppe verglichen.
-
Die
statistische Auswertung erfolgt mit Student's t-Test nach vorheriger Überprüfung der
Varianzen auf Homogenität.
-
Substanzen,
die das HDL-C der behandelten Tiere, verglichen mit dem der Kontrollgruppe,
statistisch signifikant (p < 0.05)
um mindestens 15% erhöhen,
werden als pharmakologisch wirksam angesehen.
-
Um
Substanzen auf ihre Beeinflussung eines metabolischen Syndroms prüfen zu können, werden
Tiere mit einer Insulinresistenz und erhöhten Blutglucosespiegeln verwendet.
Dazu werden C57B1/6J Lep <ob> – Mäuse nach dem gleichen Protokoll
behandelt wie die transgenen ApoA1-Mäuse. Die Serumlipide werden wie
oben beschrieben bestimmt. Zusätzlich
wird bei diesen Tieren Serumglucose als Parameter für die Blutglucose
bestimmt. Die Serumglucose wird enzymatisch an einem EPOS Analyzer
5060 (s. oben) mit handelsüblichen
Enzymtests (Boehringer Mannheim) bestimmt.
-
Eine
Blutglucose-senkende Wirkung der Testsubstanzen wird durch Subtraktion
des Messwertes der 1. Blutentnahme eines Tieres (Vorwert) von dem
Messwert der 2. Blutentnahme des gleichen Tieres (nach Behandlung)
bestimmt. Es werden die Differenzen aller Serumglucose-Werte einer
Gruppe gemittelt und mit dem Mittelwert der Differenzen der Kontrollgruppe
verglichen.
-
Die
statistische Auswertung erfolgt mit Student's t-Test nach vorheriger Überprüfung der
Varianzen auf Homogenität.
-
Substanzen,
die die Serumglucosekonzentration der behandelten Tiere, verglichen
mit der der Kontrollgruppe, statistisch signifikant (p < 0.05) um mindestens
10% senken, werden als pharmakologisch wirksam angesehen.
-
C. Ausführungsbeispiele
für pharmazeutische
Zusammensetzungen
-
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
folgendermaßen
in pharmazeutische Zubereitungen überführt werden:
-
Tablette:
-
Zusammensetzung:
-
100
mg der Verbindung von Beispiel 1, 50 mg Lactose (Monohydrat), 50
mg Maisstärke
(nativ), 10 mg Polyvinylpyrrolidon (PVP 25) (Fa. BASF, Ludwigshafen,
Deutschland) und 2 mg Magnesiumstearat.
-
Tablettengewicht
212 mg. Durchmesser 8 mm, Wölbungsradius
12 mm.
-
Herstellung:
-
Die
Mischung aus erfindungsgemäßer Verbindung,
Lactose und Stärke
wird mit einer 5%-igen Lösung (m/m)
des PVPs in Wasser granuliert. Das Granulat wird nach dem Trocknen
mit dem Magnesiumstearat 5 Minuten gemischt. Diese Mischung wird
mit einer üblichen
Tablettenpresse verpresst (Format der Tablette siehe oben). Als
Richtwert für
die Verpressung wird eine Presskraft von 15 kN verwendet.
-
Oral applizierbare Suspension:
-
Zusammensetzung:
-
1000
mg der Verbindung von Beispiel 1, 1000 mg Ethanol (96%), 400 mg
Rhodigel® (Xanthan
gum der Firma FMC, Pennsylvania, USA) und 99 g Wasser.
-
Einer
Einzeldosis von 100 mg der erfindungsgemäßen Verbindung entsprechen
10 ml orale Suspension.
-
Herstellung:
-
Das
Rhodigel wird in Ethanol suspendiert, die erfindungsgemäße Verbindung
wird der Suspension zugefügt.
Unter Rühren
erfolgt die Zugabe des Wassers. Bis zum Abschluß der Quellung des Rhodigels
wird ca. 6 h gerührt.
-
Oral applizierbare Lösung:
-
Zusammensetzung:
-
500
mg der Verbindung von Beispiel 1, 2.5 g Polysorbat und 97 g Polyethylenglycol
400. Einer Einzeldosis von 100 mg der erfindungsgemäßen Verbindung
entsprechen 20 g orale Lösung.
-
Herstellung:
-
Die
erfindungsgemäße Verbindung
wird in der Mischung aus Polyethylenglycol und Polysorbat unter Rühren suspendiert.
Der Rührvorgang
wird bis zur vollständigen
Auflösung
der erfindungsgemäßen Verbindung
fortgesetzt.