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Die
Erfindung betrifft einen Grab- oder Zierstein nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, welcher ein Grundelement aufweist.
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Grab-
oder Ziersteine können
aus einem Teil bestehen oder ein Grundelement aufweisen, welches weitere
beispielsweise Zierelemente aufweist. Aus der
CH 688101 A5 ist beispielsweise
ein Grabstein bekannt, welcher das Aussehen eines massiven Natursteins
hat, jedoch aus einer Trägerplatte,
welche als Hauptbestandteil Blähglasgranulat
enthält,
und einer dünnen
Natursteinplatte, welche auf die Trägerplatte aufgeklebt ist, besteht.
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Des
weiteren ist aus der DE-GM 7613916 ein Gedenkstein bekannt, welcher
aus einem Massivteil besteht, an dem ein als Kreuz ausgebildetes
Zierelement befestigt ist. Zur Befestigung des Zierelements weist
das Zierelement einen sich nach hinten erstreckenden Vorsprung auf,
mit dem es sich auf die obere Anschlußfläche des Massivteils abstützt. Das
Zierelement ist mit dem Massivteil durch eine Verdübelung verbunden.
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Wie
bei dem letztgenannten Gedenkstein ist bei allen bisher bekannten
Grab- oder Ziersteinen entweder der Stein als ganzes oder gegebenenfalls das
Grundelement sehr massiv ausgebildet. Je nach Größe des Steins beziehungsweise
des Grundelements gestaltet sich die Handhabung des Grab- oder Ziersteins
sehr schwierig. Dies gilt insbesondere für den Transport des Grab- oder
Ziersteins.
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Des
weiteren gestaltet sich die Lagerhaltung von Grab- oder Ziersteinen
als problematisch, da, um Kunden eine große Auswahl zu ermöglichen,
eine entsprechend große
Anzahl an Grab- oder Ziersteinen am Lager gehalten werden muß. Da Kunden
regelmäßig eine
große
Auswahl haben möchten,
ist es insbesondere aus Gründen
des Wettbewerbs erforderlich, eine große Anzahl unterschiedlicher
Grab- oder Ziersteine zur Auswahl bereit zu halten.
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Darüber hinaus
ist es häufig
problematisch, in einer sich innerhalb eines Grundelements befindlichen
Ausnehmung ein Element anzuordnen. Zwar läßt sich mit heute vorhandenen
Werkzeugen innerhalb des Grundelements eine Ausnehmung anfertigen,
jedoch bringt die Befestigung des Zusatzelements innerhalb der Ausnehmung
noch Schwierigkeiten mit sich. Dies insbesondere im Hinblick darauf, daß an die
Befestigung hohe ästhetische
Anforderungen gestellt werden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Grab- oder Zierstein derart auszubilden,
daß er
leicht handhabbar ist und sich seine Lagerhaltung vereinfacht.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung
ist ein Grab- oder Zierstein, dadurch gekennzeichnet, daß der Stein
aus wenigstens zwei miteinander verbundenen Standardelementen aufgebaut
ist.
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Dadurch,
daß der
Grab- oder Zierstein aus wenigstens zwei miteinander verbundenen
Standardelementen aufgebaut ist, vereinfacht sich seine Handhabung,
insbesondere sein Transport erheblich. Denn durch die Aufteilung
des Grundelements in mehrere Einzelelemente verteilt sich das Gewicht des
Grundelements auf die Einzelelemente. Das Gewicht eines Einzelelements
ist daher erheblich geringer als das Gewicht des Grundelements.
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Dadurch,
daß die
Einzelelemente standardisiert sind, verringert sich die Lagerhaltung
erheblich. Denn es brauchen nur noch Standardelemente am Lager gehalten
werden, aus denen unterschiedliche Grundelemente aufgebaut werden
können.
So können
die Standardelemente beispielsweise stabförmige oder abgewinkelte Elemente
mit gleich oder ungleich langen Schenkeln sein. Bereits mit derartigen Standardelementen
lassen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Grundelemente aufbauen.
So läßt sich beispielsweise
mittels winkelförmiger
Standardelemente ein als Kreuz ausgebildetes Grundelement aufbauen.
Insbesondere lassen sich aber mittels abgewinkelter Standardelemente
Grundelemente aufbauen, welche eine Ausnehmung aufweisen. In die Ausnehmung
läßt sich
auf einfache Weise ein Zusatzelement anordnen, wie dies bei einer
besonderen Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen ist.
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Das
Zusatzelement ist in besonders vorteilhafter Weise über Abstandshalter
mit den Standardelementen verbunden. Es kann in vorteilhafter Weise problemlos
beim Zusammenbau der Standardelemente mit den Standardelementen
verbunden werden. Das Zusatzelement kann beispielsweise ein Zierelement
wie bei einem Grabstein ein Kreuz oder ein Schmuckstein sein. Es
kann aber auch ein Gebrauchsgegenstand wie beispielsweise ein Hausbriefkasten
oder eine Klingelanlage sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Standardelement über Abstandshalter miteinander
verbunden sind. Dies ermöglicht
einerseits einen relativ einfachen Zusammenbau der Standardelemente
und wirkt sich darüber
hinaus noch vorteilhaft auf das Aussehen des Grab- oder Ziersteins
aus.
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Bei
einer weiteren besonderen Ausführungsform
der Erfindung weisen die Standardelemente Öffnungen auf, in welchen Verbindungselemente
angeordnet sind. Die Verbindungselemente können beispielsweise Stäbe, insbesondere
Metallstäbe
sein, welche an ihrer Oberfläche ähnlich einem
Außengewinde
Rillen aufweisen können.
In besonders vorteilhafter Weise sind die Verbindungselemente mit
den Standardelementen verklebt.
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Das
Grundelement kann auch aus wenigstens vier Standardelementen aufgebaut
sein, wie dies bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der
Erfindung vorgesehen ist. Hierdurch läßt sich beispielsweise auf
einfache Weise ein Grundelement in Form eines Kreuzes aufbauen.
Hierzu brauchen lediglich vier winkelförmige Grundelemente entsprechend
miteinander verbunden werden.
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Durch
den Aufbau eines Grab- oder Ziersteins in erfindungsgemäßer Weise
aus Standardelementen läßt sich
auf einfache Weise eine Vielzahl unterschiedlich ausgebildeter Grab-
oder Ziersteine herstellen. Durch die Standardelemente steht einem Hersteller
ein System zur Verfügung,
mittels welchem er problemlos beliebig ausgebildete Grab- oder Ziersteine
aufbauen kann.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es
zeigt
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1 eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Grab-
oder Ziersteins,
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2 den in 1 dargestellten Stein im Schnitt,
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3 eine zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Grab-
oder Ziersteines und
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4 eine dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Grab-
oder Ziersteines.
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Wie 1 entnommen werden kann,
weist ein Grab- oder Zierstein ein Grundelement auf, welches aus
vier winkelförmigen
Standardelementen 1, 2, 3, 4 besteht.
Die in der Figur unten angeordneten Standardelemente 1, 4 haben
unterschiedlich lange Schenkel, wohingegen die in der Figur oben
angeordneten Standardelemente 2, 3 gleich lange
Schenkel haben. Die Standardelemente 1, 2, 3, 4 sind
derart miteinander verbunden, daß sie eine Ausnehmung bilden,
in der ein als rechteckförmige
Steinplatte ausgebildetes Zusatzelement 5 angeordnet ist.
In die Steinplatte 5 kann beispielsweise eine Beschriftung
eingemeißelt
werden.
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Wenngleich
auch die in 1 oben angeordneten
Standardelemente 2, 3 sich von den in 1 unten angeordneten Standardelementen 1, 4 unterscheiden
und die unterschiedlichen Formen am Lager gehalten werden können, so
ist es dennoch möglich,
nur die in 1 unten angeordneten
Standardelemente 1, 4 am Lager zu halten und deren
Schenkel bei Bedarf entsprechend zu kürzen. Dies erfordert zwar gegebenenfalls
einen zusätzlichen
Arbeitsgang, wirkt sich jedoch äußerst vorteilhaft
auf die Lagerhaltung aus. Da der zusätzliche Arbeitsgang lediglich
in einem einfachen Durchtrennen eines Schenkels besteht, ist der
Aufwand für
den zusätzlichen
Arbeitsgang sehr gering.
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Die
Standardelemente 1, 2, 3, 4 können aus Stein,
Holz, Glas, Metall oder Kunststoff bestehen.
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Wie
insbesondere 2 entnommen
werden kann, sind zwischen den Standardelementen 1, 2, 3, 4 selbst
sowie zwischen den Standardelementen 1, 2, 3, 4 und
dem Zusatzelement 5 Abstandshalter 6 angeordnet.
Des weiteren weisen die Standardelemente 1, 2, 3, 4 sowie
das Zusatzelement 5 Sackbohrungen 7 auf, in welchen
sich Bolzen 8 befinden. Die Bolzen 8 haben eine
geriffelte Oberfläche
und sind in die Öffnungen 7 eingeklebt.
Hierdurch ergibt sich ein sehr stabiler Aufbau des Grundelements.
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Das
aus den Standardelementen 1, 2, 3, 4 und
dem Zusatzelement 5 bestehende Grundelement ist auf einem
Sockel 9 angeordnet. Die Befestigung des Grundelements
auf dem Sockel 9 kann auch durch flächige Verklebung erfolgen.
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Die
in 3 dargestellte Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Grab-
oder Ziersteins hat im wesentlichen denselben Aufbau wie die in 1 dargestellte Ausführungsform.
Die Standardelemente 1', 2', 3', 4' wurden lediglich
in einer unterschiedlichen Form angeordnet. Des weiteren wurde ein
anderes Zusatzelement 5' verwendet.
Obwohl die in 3 dargestellte
Ausführungsform
sich in optischer Hinsicht von der in 1 dargestellten
Ausführungsform
völlig
unterscheidet, wurden bis auf das Zusatzelement bei beiden Ausführungsformen
dieselben Standardelemente verwendet.
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Bei
der in 4 dargestellten
Ausführungsform
wurden ebenfalls wieder dieselben Standardelemente wie bei den vorhergehenden
Ausführungsformen
verwendet. Die Standardelemente 1'', 2'', 3'', 4'' wurden jedoch so miteinander verbunden,
daß sie die
Form eines Kreuzes darstellen.