DE10311006A1 - Airbag-Vorrichtung eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Airbag-Vorrichtung eines Kraftfahrzeuges mit zwei aufblasbaren Airbags zum Schutz der Knie eines Fahrzeuginsassen.
- Aus der Praxis ist die Schwierigkeit bekannt, einen einteiligen Knieairbag in einer bestimmten Position zwischen den Knien eines Fahrzeuginsassen und einer Lenksäulenverkleidung derart optimal anzuordnen, dass der Knieairbag einen maximalen Schutz des Fahrzeuginsassen gewährleistet. Diese Schwierigkeit tritt besonders bei großen Personen oder bei Personen in ungünstigen Sitzpositionen, so genannten out-off-Positionen, auf.
- Die
DE 298 074 24 U1 beschreibt eine Knieschutzeinrichtung für Fahrzeuginsassen, bei der ein Airbag ausschließlich den Kniebereich des Fahrzeuginsassen beim Aufprall des Kraftfahrzeuges schützt. Der übrige Beinbereich außerhalb des Kniebereichs wird jedoch von dem Airbag nicht abgedeckt, weshalb für diesen ungeschützten Beinbereich nach wie vor ein großes Verletzungsrisiko besteht. - Aus der
DE 43 02 891 C2 ist eine Airbag-Vorrichtung zum Schutz der Knie eines Fahrzeuginsassen bekannt, die im Cockpit eines Kraftfahrzeuges im Bereich einer Mittelkonsole angeordnet ist und jeweils einen Airbag für einen Fahrer- und einen Beifahrersitz aufweist. Die beiden Airbags entfalten sich bei einem Aufprallunfall des Kraftfahrzeuges jeweils quer zur Fahrzeuglängsrichtung und bieten somit keinen hinreichenden Schutz, insbesondere nicht zwischen den Knien des Fahrers und der Lenksäulenverkleidung. - Einen einteiligen Airbag für den Kniebereich beschreibt die
DE 43 01 906 C2 , der jedoch wegen seiner einteiligen Ausgestaltung nicht optimal zwischen der Lenksäulenverkleidung und den Knien des Fahrers positioniert werden kann und daher auch nur einen eingeschränkten Schutz ermöglicht. - Des Weiteren zeigt die
EP 0 684 164 B1 ein luftsack-betätigtes Kniepolster in einem Kraftfahrzeug, bei dem bei einem Aufprallunfall des Kraftfahrzeuges eine Polsterplatte durch einen Gassack gegen den Kniebereich des Fahrzeuginsassen bewegt wird. Wegen der Steifigkeit der Polsterplatte besteht jedoch bei einem Aufprallunfall eine relativ hohe Verletzungsgefahr des Fahrzeuginsassen im Kniebereich. - Schließlich offenbart die
DE 197 01 709 C2 eine Knieschutzeinrichtung für eine auf einem im Inneren eines Kraftfahrzeuges angeordneten Sitz sitzende Person für den Fall einer unfallbedingten Verformung des Beinraumes, die ein dem Beinraum zugeordnetes Airbagmodul mit wenigstens einem ersten Gassack aufweist, der auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite mit einer mit ihm verbundenen Lastverteilerplatte versehen ist, die auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite mit einem zweiten Gassack versehen ist. Die Knieschutzeinrichtung ist sonach konstruktiv relativ aufwändig Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Airbag-Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei einem einfachen Aufbau einen zuverlässigen Schutz der unteren Extremitäten eines Fahrzeuginsassen bei einem Aufprallunfall gewährleistet. - Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die beiden Airbags nebeneinander angeordnet und derart ausgestaltet sind, dass sie im aufgeblasenen Zustand die Knie und zusätzlich die Unterschenkel im vorderen und außenseitigen Bereich schützen.
- Da die beiden Airbags die unteren Extremitäten des Fahrzeuginsassen im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise umfassen, werden zumindest die aufprallgefährdeten Bereiche der Beine, nämlich die Knie und die Unterschenkel, des Fahrzeuginsassen bei einem frontalen und/oder seitlichen Aufprall durch die Airbag-Vorrichtung optimal vor Verletzungen geschützt. Aufgrund der Ausgestaltung der Airbags ist ein wirksamer Schutz auch weitestgehend unabhängig von der Körpergröße oder der momentanen Sitzposition des Fahrzeuginsassen gewährleistet.
- Zweckmäßigerweise berühren sich die beiden Airbags im aufgeblasenen Zustand in einer Ebene zwischen den Knien. Somit existiert kein Spalt zwischen den beiden aneinander grenzenden Airbags, in den zumindest eine der unteren Extremitäten des Fahrzeuginsassen gelangen könnte, und der das Verletzungsrisiko steigern würde.
- Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist jeder Airbag im aufgeblasenen Zustand einen L-förmigen Querschnitt auf. Durch die L-Form gewährleisten die beiden Airbags beiden Beinen des Fahrzeuginsassen zu dem frontalen Aufprallschutz auch einen seitlichen Aufprallschutz und verhindern, dass die Beine des Insas sen bei einem Aufprallunfall seitlich in Anlage an die Fahrzeugtür oder die Mittelkonsole gelangen. Zweckmäßigerweise erstreckt sich der lange Schenkel des L-förmigen Airbags über den Frontbereich und der kurze Schenkel über den Außenseitenbereich sowohl des Knie als auch des Unterschenkels des Fahrzeuginsassen.
- Zur Anpassung der Geometrie jedes Airbags an das Platzangebot im Fußraum des Kraftfahrzeuges weist vorteilhafterweise der dem Fahrzeuginsassen abgewandte frontale Bereich jedes Airbags in dessen Längenerstreckung eine Abwinklung auf. Der frontale Bereich jedes Airbags beginnt kurz oberhalb eines Fußgelenkes des Fahrzeuginsassen und verläuft zunächst parallel zu dessen Unterschenkel bis in etwa zur Hälfte des Unterschenkels, wo der frontale Bereich in Richtung des Fahrzeuginsassen abgewinkelt ist und in einer Ebene oberhalb eines Oberschenkels endet, um einen wirksamen Schutz für das Knie sicherzustellen.
- Nach einer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens sind die beiden Airbags auf einer Fahrerseite beidseitig zu einer Lenksäule angeordnet. Im Bereich der Lenksäule ist die Anordnung eines Knie- und Beinairbags aufgrund der hier herrschenden Platzverhältnisse besonders problematisch, da sich die Lenksäule meist störend sowohl auf die Unterbringung als auch die Entfaltung der Airbags beim Aufblasen auswirkt. Diese Schwierigkeiten werden durch jeweils einen links und rechts neben der Lenksäule angebrachten Airbag behoben, der sich im zugeordneten Beinbereich des Fahrzeuginsassen, also ebenfalls links und rechts zu der Lenksäule, entfaltet.
- Da auch die Beine des Beifahrers bei einem Aufprallunfall stark verletzungsgefährdet sind, sind alter nativ die beiden Airbags auf einer Beifahrerseite angeordnet.
- Um die beiden Airbags, insbesondere bei einer Anordnung beidseitig zur Lenksäule, im nicht aktivierten Zustand entsprechend dem Platzangebot im Bein- bzw. Fußraum des Kraftfahrzeuges zu installieren und ein störungsfreies Entfalten der Airbags bei deren Beaufschlagung mit einem Druckgas zu gewährleisten, ist bevorzugt jedem Airbag eine Gassackkammer zur gefalteten Aufnahme des Airbags im nicht aufgeblasenen Zustand zugeordnet. Die beiden Gassackkammern können zueinander beabstandet angeordnet werden, wobei durch entsprechende Gasleitkanäle auch die Druckgasversorgung der beiden Airbags durch einen gemeinsamen Gasgenerator zu realisieren ist.
- Zweckmäßigerweise ist jede Gassackkammer in einem separaten Airbagmodul mit jeweils einem zugeordneten Gasgenerator ausgebildet. Durch die Zuordnung jeweils eines Gasgenerators zu einem Airbag ist eine relativ kompakte Dimensionierung des Gasgenerators und damit auch des gesamten Airbagmoduls möglich. Darüber hinaus arbeitet jedes Airbagmodul unabhängig von dem anderen Airbagmodul, weshalb zum einen eine relativ hohe Sicherheit beim Insassenschutz gewährleistet und zum anderen eine relativ große Beabstandung der beiden Airbagmodule zueinander ohne eine Kopplung durch Gasleitkanäle möglich ist. Die beiden Gasgeneratoren können bei einem Aufprallunfall parallel gezündet werden.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Darstellung aufgeblasener Airbags einer erfindungsgemäßen Airbag-Vorrichtung eines Kraftfahrzeuges, -
2 eine Seitenansicht einer Einzelheit II nach1 , -
3 einen Schnitt gemäß der Linie III-III nach1 , -
4 eine vereinfachte Darstellung des Schnittes nach3 , -
5 eine Darstellung einer Armaturentafel mit der Airbag-Vorrichtung und -
6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI nach5 ,. -
1 zeigt einen Fahrzeuginsassen1 auf einem Fahrersitz2 eines Kraftfahrzeuges, dessen unterer Beinbereich3 durch aufgeblasene Airbags4 ,5 einer Airbag-Vorrichtung geschützt ist. Die im Querschnitt Lförmigen Airbags4 ,5 überdecken den unteren Beinbereich3 frontal und außenseitig, so dass dieser Bereich des Fahrzeuginsassen1 bei einem Aufprallunfall sowohl gegenüber einer Armaturentafel6 als auch seitlich gegenüber einer Fahrzeugtür und einer Mittelkonsole sicher vor Verletzungen geschützt ist. Hierbei erstrecken sich lange Schenkel7 der Airbags4 ,5 quer zur Fahrzeuglängsrichtung und kurze Schenkel8 längs zur Fahrzeuglängsrich tung. Die Airbags4 ,5 grenzen mit den Stirnseiten9 ihrer langen Schenkel7 unmittelbar aneinander, weshalb kein Schlitz zwischen ihnen besteht, durch den Unterschenkel10 des Fahrzeuginsassen1 bei einem Aufprallunfall, beispielsweise wegen einer ungünstigen Sitzposition, hindurchgedrückt und verletzt werden könnten. In Längsrichtung der Beine verlaufen die beiden Airbags4 ,5 ausgehend von einem Bereich unmittelbar über Fußgelenken11 über die Unterschenkel10 , wobei sie in etwa in deren Mitte eine Abwinklung12 in Richtung des Fahrzeuginsassen1 aufweisen, und erstrecken sich bis über die Knie13 in einen Bereich direkt unterhalb eines Lenkrades14 . - Die
2 ,3 zeigen durch Pfeile15 dargestellte frontale Abstützkräfte, die beim Fahrzeugaufprall auf den Kniebereich und Schienbeinbereich einwirken. Ferner zeigen die3 und4 durch Pfeile16 repräsentierte seitliche Abstützkräfte, die sich aufgrund der L-Form des Querschnitts der beiden Airbags4 ,5 ergeben. Da die Airbags4 ,5 im aufgeblasenen Zustand an einer sich über deren gesamte Längenerstreckung vorhandenen Berührungsfläche17 aufgrund des herrschenden Gasinnendruckes fest aneinandergepresst werden, entstehen sich gegenseitig aufhebende Abstützkräfte, die durch Pfeile18 dargestellt sind. Da diese Abstützkräfte relativ groß sind, ist an der von den Stirnseiten9 der langen Schenkel7 der Airbags4 ,5 gebildeten Berührungsfläche17 ein unerwünschtes Durchtreten eines Beines zuverlässig ausgeschlossen. - Um beide Airbags
4 ,5 entsprechend dem Platzangebot im Bein- bzw. Fußraum des Kraftfahrzeuges zu installieren und ein störungsfreies Entfalten der Airbags4 ,5 bei deren Beaufschlagung mit einem Druckgas zu gewährleisten, sind die beiden Airbags4 ,5 gemäß5 beidseitig zu dem Lenkrad14 und damit auch beidseitig zu einer unterhalb einer Lenksäulenverkleidung19 angeordne ten Lenksäule beabstandet zueinander positioniert. Jeder Airbag4 ,5 ist in einer Gassackkammer20 eines einen Gasgenerator21 aufweisenden Airbagmoduls22 zusammengefaltet und reißt bei seiner druckgasbeaufschlagten Entfaltung eine im fußraumseitigen Bereich der Armaturentafel6 durch örtliche Verschwächungen ausgebildete Austrittsklappe23 auf. -
- 1
- Fahrzeuginsasse
- 2
- Fahrersitz
- 3
- Beinbereich
- 4
- Airbag
- 5
- Airbag
- 6
- Armaturentafel
- 7
- langer Schenkel
- 8
- kurzer Schenkel
- 9
- Stirnseite
von
7 - 10
- Unterschenkel
- 11
- Fußgelenk
- 12
- Abwinklung
- 13
- Knie
- 14
- Lenkrad
- 15
- Pfeil
- 16
- Pfeil
- 17
- Berührungsfläche
- 18
- Pfeil
- 19
- Lenksäulenverkleidung
- 20
- Gassackkammer
- 21
- Gasgenerator
- 22
- Airbagmodul
- 23
- Austrittsklappe
Claims (10)
- Airbag-Vorrichtung eines Kraftfahrzeuges mit zwei aufblasbaren Airbags (
4 ,5 ) zum Schutz der Knie (13 ) eines Fahrzeuginsassen (1 ), dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Airbags (4 ,5 ) nebeneinander angeordnet und derart ausgestaltet sind, dass sie im aufgeblasenen Zustand die Knie (13 ) und zusätzlich die Unterschenkel (10 ) im vorderen und außenseitigen Bereich schützen. - Airbag-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Airbags (
4 ,5 ) im aufgeblasenen Zustand in einer Ebene zwischen den Knien (13 ) berühren. - Airbag-Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Airbag (
4 ,5 ) im aufgeblasenen Zustand einen L-förmigen Querschnitt aufweist. - Airbag-Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der lange Schenkel (
7 ) des Lförmigen Airbags (4 ,5 ) über den Frontbereich und der kurze Schenkel (8 ) über den Außenseitenbereich sowohl des Knies (13 ) als auch des Unterschenkels (10 ) erstreckt. - Airbag-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Fahrzeuginsassen (
1 ) abgewandte frontale Bereich jedes Airbags (4 ,5 ) in dessen Längenerstreckung eine Abwinklung (12 ) aufweist. - Airbag-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Airbags (
4 ,5 ) auf einer Fahrerseite beidseitig zu einer Lenksäule angeordnet sind. - Airbag-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Airbags (
4 ,5 ) auf einer Beifahrerseite angeordnet sind. - Airbag-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Airbag (
4 ,5 ) eine Gassackkammer (20 ) zur gefalteten Aufnahme des Airbags (4 ,5 ) im nicht aufgeblasenen Zustand zugeordnet ist. - Airbag-Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Gassackkammer (
20 ) in einem separaten Airbagmodul (22 ) mit jeweils einem zugeordneten Gasgenerator (21 ) ausgebildet ist. - Airbag für ein Kraftfahrzeug mit einer im aufgeblasenen Zustand im Querschnitt L-förmigen Ausgestaltung und einer Erstreckung über das Knie (
13 ) und den Unterschenkel (10 ) eines Fahrzeuginsassen (1 ) zu deren Schutz im vorderen und außenseitigen Bereich, insbesondere zur Verwendung in einer Airbag-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
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