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Die Erfindung betrifft einen Montagerahmen für ein Kochfeld, insbesondere für ein Glaskeramikkochfeld eines Gargeräts gemäß der Gattung des Patentanspruchs 1, sowie ein entsprechendes Herstellungsverfahren.
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Gattungsgemäße Gargeräte mit Glaskeramikkochfeldern weisen üblicherweise einen Montagerahmen aus Blech auf, der einen Grundrahmen sowie daran befestigte Abschirmbleche aufweist. Der Montagerahmen dient als Träger und Befestigungselement für verschiedene Einzelteile der sog. Glaskeramikmulde. Dies sind beispielsweise die Glaskeramik selbst, die unterhalb dieser angeordneten Heizkörperfelder sowie ein oder mehrere Gehäuse mit darin angeordneten Elektronikkomponenten, die zur Steuerung der Kochfelder dienen und über Bedienungs- und/oder Anzeigeelemente verfügen. Die Abschirmbleche dienen zum Schutz und zur Abschirmung der Elektronikkomponenten gegen Feuchtigkeit und Temperaturbelastungen, die beim Betrieb der Heizfelder entstehen. Die Abschirmbleche sind normalerweise mit dem Grundrahmen verschweißt.
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Die
DE 199 07 048 A1 offenbart ein Koch- oder Warmhaltegerät mit einer hitzebeständigen Deckplatte und mit elektrischen Elementen, wovon zumindest eines als elektrischer Heizkörper ausgestaltet ist. Es ist ein einstückiger Aufnahmerahmen vorgesehen, welcher eine Deckplatte und den elektrischen Heizkörper trägt und positioniert.
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Aus der
FR 2 623 885 A1 ist ein wannenförmiges Gehäuse mit einer Grundwand und vier seitlichen Wänden für ein Kochfeld bekannt, wobei das Gehäuse einen äußeren Rahmen zur Abstützung an einer das Kochfeld umgebenden Arbeitsplatte und einen inneren Rahmen zur Auflage einer Keramikkochplatte aufweist. Der innere Rahmen wird dabei an drei Seiten durch die seitlichen Wände des Gehäuses und an seiner vierten Seite durch eine Querstrebe gebildet, welche parallel zur vierten seitlichen Wand verläuft. Das Gehäuse weist außerdem eine Zwischenwand auf, welche ebenfalls parallel zu der vierten seitlichen Wand verläuft und welche eine Öffnung zur Durchführung eines Stößels umfasst. Dieser wiederum ist Bestandteil einer Öffnungsvorrichtung für eine Klappe, welche der Abdeckung von Bedienelementen des Kochfeldes dient.
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Die
DE 42 16 678 A1 beschreibt eine Kochmulde mit einem Muldenrahmen, welcher vier rechtwinklig aneinander stoßende Rahmenschenkel mit senkrecht nach unten abfallenden Schenkelflächen und einen Unterbau zur Aufnahme und Halterung von Bedien- und Anzeigeorganen umfasst. Durch den Muldenrahmen ist eine Verbundeinheit aus zwei Glaskeramikplatten gehalten, wobei die Verbundeinheit auf am Muldenrahmen ausgebildeten Stützauflagern abgestützt ist. Der Muldenrahmen ist hierbei als Gehäuse mit einer äußeren Seitenwand, einer inneren Seitenwand und einer Bodenplatte ausgebildet. Durch die innere Seitenwand sind die Bedien- und Anzeigeorgane von der Wärmestrahlung von im Bereich der Kochfläche angeordneten Heizkörpern abgeschirmt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen gattungsgemäßen Montagerahmen für ein Kochfeld zur Verfügung zu stellen, der einfacher aufgebaut ist und der sich kostengünstiger als die bisher bekannten Montagerahmen herstellen lässt.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen Montagerahmen durch eine einstückige Ausbildung von Grundrahmen und daran angeordnetem Abschirmelement gelöst, wobei sich der Montagerahmen auf diese Weise aus einem einzigen Stück einer Blechplatine herstellen lässt, indem diese zunächst ausgestanzt und anschließend das Abschirmelement durch Biegen und ggf. Umbördeln in die gewünschte Form gebracht wird. Vorzugsweise sind der Grundrahmen und das Abschirmelement aus Stahl- oder Aluminiumblech gefertigt, so dass es sich bei dem Abschirmelement um ein Abschirmblech handelt, das aus wenigstens zwei gebogenen Blechlaschen gebildet ist. Der bisher notwendige Arbeitsgang des Einschweißens des Abschirmblechs in den ausgestanzten Montagerahmen entfällt. Mit dem erfindungsgemäßen Grundrahmen lassen sich somit Material, Arbeitszeit und Herstellkosten einsparen. Gleichzeitig wird die bei der Herstellung und Montage benötigte Anzahl von Bauteilen reduziert. Das Abschirmblech besteht aus mehreren umgebogenen und anschließend miteinander verbundenen, insbesondere verbördelten Blechlaschen. Auch hierfür sind weder zusätzliche Bauteile noch ein zusätzlicher Arbeitsgang notwendig.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass eine Oberfläche des Abschirmblechs im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche des Grundrahmens ausgerichtet ist. Die vom Abschirmblech geschützten Elektronikkomponenten lassen sich auf diese Weise problemlos montieren, da der vom Abschirmblech benötigte Bauraum minimal ist.
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Das Abschirmblech kann sich ggf. in seiner Kontur an den zur Verfügung stehenden Bauraum bzw. an den von der Größe der Elektronikkomponenten vorgegebenen Raumbedarf anpassen, indem es bspw. eine gewellte Kontur oder mehrere Knickstellen in seiner Oberfläche aufweist. Durch den Ausstanzvorgang können unterschiedlich abgewinkelte Konturen berücksichtigt werden. Während des anschließenden Biegevorgangs können dann die gewünschten Knickstellen hergestellt werden.
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Das erfindungsgemäße Abschirmblech kann die Elektronik effektiv gegen kondensierte Feuchtigkeit schützen, die sich unterhalb des Kochfeldes sammelt und die bei jedem Erhitzungsvorgang verdampft. Hierzu sind vorzugsweise weitere Abdichtungsmaßnahmen vorgesehen, bspw. eine Dichtmasse zwischen Kochfeld und Grundrahmen bzw. zwischen Abschirmblech und Elektronikmodul.
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Weitere Aspekte und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
- 1 eine schematische Draufsicht auf eine ausgestanzte Blechplatine zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Montagerahmens und
- 2 eine schematische Perspektivdarstellung des durch Biegen und Bördeln fertig gestellten Montagerahmens.
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1 zeigt eine ausgestanzte Blechplatine 8, aus der durch Biegen und Falzen ein erfindungsgemäßer Montagerahmen fertigbar ist. Der fertige Montagerahmen ist in 2 dargestellt. Die Blechplatine 8 weist einen im Wesentlichen rechteckförmigen Grundrahmen 10 mit einem umlaufenden Randbereich 16, 18, 20 und einem von diesem umgebenen mittigen Durchbruch 14 auf. Der seitliche, umlaufende Randbereich 16, 18, 20 dient einerseits zur lagedefinierten Fixierung des Montagerahmens an seinem vorgesehenen Einbauort und andererseits zur Auflage und zur Fixierung einer an sich bekannten Glaskeramikplatte (nicht dargestellt). Im Bereich des Durchbruchs 14 sind nach der Montage des Glaskeramikkochfeldes die dieser zugeordneten Heizkörperfelder platziert.
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In einem vorderen Randbereich 18 sind mehrere Montageaussparungen 22 erkennbar, die zur Aufnahme einer oder mehrerer Elektronikkomponenten (nicht dargestellt) vorgesehen sind. Aus diesem Grund ist der vordere Randbereich 18 deutlich breiter ausgeführt als die seitlichen Randbereiche 16 sowie ein dem vorderen Randbereich 18 parallel gegenüber liegender hinterer Randbereich 20. Die Elektronikkomponenten weisen typischerweise neben Steuerungsmodulen Bedien- und/oder Anzeigeelemente auf, die in einem vorderen Bereich des Glaskeramikkochfeldes angeordnet sind.
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Da die Elektronikkomponenten relativ empfindlich sind und vor der von den Heizkörperfeldern abgestrahlten Hitze sowie vor kondensierter Feuchtigkeit unterhalb des Kochfeldes geschützt werden sollen, ist am zum Durchbruch 14 weisenden inneren Rand des vorderen Randbereichs 18 ein Abschirmelement 12 angeordnet, das im gezeigten Ausführungsbeispiel aus drei gefalzten Blechstreifen 26, 32 gebildet wird. Ein mittlerer Blechstreifen 26 ist über einen schmalen Verbindungsabschnitt 28 am vorderen Randbereich 18 befestigt. Der mittlere Blechstreifen 26 erstreckt sich über eine Länge, die etwas geringer ist als die Breite des Durchbruchs 14 entlang des vorderen bzw. hinteren Randbereichs 18 bzw. 20. Zur Bildung des Abschirmelements 12 wird der mittlere Blechstreifen 26 entlang seines Verbindungsabschnittes 28 um 90 Grad gebogen, so dass er anschließend senkrecht zur Oberfläche des Grundrahmens 10 ausgerichtet ist.
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In den Eckbereichen zwischen vorderem Randbereich 18 und den beiden seitlichen Randbereichen 16 sind jeweils seitliche Blechstreifen 32 ausgestanzt, die ebenfalls um 90 Grad umgebogen werden können und nach dem Biegen jeweils einen schmalen seitlichen Überlappungsbereich 36 mit den Schmalseiten des mittleren Blechstreifens 26 bilden. Diese Überlappungsbereiche 36 können anschließend wahlweise umgebördelt werden, wodurch eine steifere Struktur des durch die drei gebogenen Blechstreifen 26, 32 gebildeten Abschirmblechs 24 entsteht. Weiterhin sind an den zum vorderen Randbereich 18 weisenden Längsseiten des mittleren Blechstreifens 26 seitliche Blechstreifen 32 erkennbar, die mit der zum Durchbruch 14 weisenden Randkante des vorderen Randbereichs 18 verbunden werden können, vorzugsweise durch Umbördeln.
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Anhand der 2 ist das fertig gebogene Abschirmblech 24 verdeutlicht, das mehrere Knickstellen 34 aufweist, um in einem mittleren Bereich ausreichend Platz für die Elektronikkomponenten und in seitlichen Bereichen ausreichend Platz für die Kochflächen zu lassen. Erste Knickstellen 34 des mittleren Blechstreifens 26 sind an den Enden des Verbindungsabschnittes 28 vorgesehen. Zweite Knickstellen 34 sind jeweils auf Höhe der beiden kleinen Blechzungen 30 vorgesehen, mit denen der mittlere Blechstreifen 26 am vorderen Randbereich 18 fixiert ist. Dritte Knickstellen 34 sind in den Überlappungsbereichen 36 zu den seitlichen Blechstreifen 32 gebildet. Auch die seitlichen Blechstreifen 32 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel nochmals abgeknickt, so dass insgesamt eine wellenartige Kontur des Abschirmelements 12 gebildet ist. Die Knickstellen 34 lassen sich fertigungstechnisch leichter herstellen als bspw. eine gewellte Kontur.
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An den äußeren Kanten der Randbereiche 16, 18, 20 der Blechplatine sind jeweils Blechfalze 38 vorgesehen, die in gleicher Richtung wie das Abschirmelement 12 um 90 Grad umgebogen werden können und auf diese Weise einen stabilisierenden umlaufenden Rand 40 bilden, der zudem zur Montage des Grundrahmens 10 an seinem vorgesehenen Einbauort dient. Als Einbauort kommt insbesondere ein an sich bekanntes Gargerät oder eine Einbaumulde einer Arbeitsplatte o. dgl. in Frage. Auf der zum Glaskeramikkochfeld weisenden Oberfläche der Randbereiche 16, 18, 20 sind mehrere Durchbrüche und Aussparungen erkennbar, die zur Montage des Glaskeramikkochfeldes sowie der darunter angeordneten Heizkörperfelder dienen. Die Blechfalze 38, die an den seitlichen Randbereichen 16 angeordnet sind, weisen an ihren Schmalseiten jeweils eine Blechzunge 30 auf, die zur Bördelverbindung mit den daran grenzenden Schmalseiten der Blechfalze 38, die am vorderen bzw. hinteren Randbereich 18 bzw. 20 angeordnet sind, dient.
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Als typische Abmessungen für den Montagerahmen können eine Länge und Breite von jeweils ca. 60 cm genannt werden. Eine typische Blechstärke liegt bei ca. 0,5 bis 1 mm, vorzugsweise bei 0,8 mm. Der Montagerahmen kann aus Edelstahlblech, aus Aluminium oder Stahlblech bestehen. Stahlblech kann hierbei verzinkt oder mit einer Aluminiumbeschichtung versehen sein, die für anschließende Klebungen eine bessere Haftfläche bietet als eine Verzinkung.
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Der erfindungsgemäße Montagerahmen ermöglicht durch das einstückig mit dem Grundrahmen 10 verbundene Abschirmelement 12 einen effektiven Schutz der Elektronikkomponenten gegen Strahlungshitze sowie gegen Feuchtigkeit, die aus Richtung des Durchbruchs 14 her dringt. Der Montagerahmen lässt sich auf einfache Weise aus einem einzigen Stück einer Blechplatine durch Stanzen und anschließendes Biegen bzw. Falten herstellen und ermöglicht gegenüber bekannten Montagerahmen mit daran angeschweißten Abschirmblechen eine deutliche Reduzierung des Herstellaufwands sowie der damit verbundenen Herstellkosten.