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DE10258405A1 - Transportvorrichtung - Google Patents

Transportvorrichtung Download PDF

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Publication number
DE10258405A1
DE10258405A1 DE10258405A DE10258405A DE10258405A1 DE 10258405 A1 DE10258405 A1 DE 10258405A1 DE 10258405 A DE10258405 A DE 10258405A DE 10258405 A DE10258405 A DE 10258405A DE 10258405 A1 DE10258405 A1 DE 10258405A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transport device
loading
transport
axis
drive
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10258405A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Rottluff
Eberhard Köhler
Holger Göpfert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10258405A priority Critical patent/DE10258405A1/de
Publication of DE10258405A1 publication Critical patent/DE10258405A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D3/00Wagons or vans
    • B61D3/16Wagons or vans adapted for carrying special loads
    • B61D3/18Wagons or vans adapted for carrying special loads for vehicles
    • B61D3/182Wagons or vans adapted for carrying special loads for vehicles specially adapted for heavy vehicles, e.g. public work vehicles, trucks, trailers
    • B61D3/184Wagons or vans adapted for carrying special loads for vehicles specially adapted for heavy vehicles, e.g. public work vehicles, trucks, trailers the heavy vehicles being of the trailer or semi-trailer type
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D47/00Loading or unloading devices combined with vehicles, e.g. loading platforms, doors convertible into loading and unloading ramps
    • B61D47/005Loading or unloading devices combined with road vehicles carrying wagons, e.g. ramps, turntables, lifting means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)

Abstract

Transportvorrichtung mit zumindest einer Verlade- und Transporteinrichtung, wobei die Verlade- und Transporteinrichtung drehbar und/oder schwenkbar und/oder verlagerbar an dieser gelagert und zu einer Aufnahme zumindest eines Transportgutes während des Transportes vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Transportvorrichtung für ein schienengebundenes Transportieren von Fahrzeugen und Gütern.
  • Aufgrund des stetig ansteigenden Verkehrsaufkommens und der damit einhergehenden Überlastung des Straßenverkehrsnetzes gewinnt der Transport von Fahrzeugen und Gütern auf schienengebundenen Transportmitteln zur Entlastung des Straßenverkehrs zunehmend an Bedeutung.
  • Bekannte schienengebundene Transportfahrzeuge (Eisenbahntransportwaggons) sind jeweils speziell auf die unterschiedlichen zu transportierenden Güter angepaßt. Beispielsweise bei Eisenbahntransportwaggons zum Mitführen von Kraftfahrzeugen (PKW / LKW / Gespanne / Lastzüge), sind spezielle Belade- und Entladeeinrichtung vorgesehen, über die die Kraftfahrzeuge von befahrbaren Rampen des Verladebahnhofes aus auf die Eisenbahntransportwaggons über eine Stirnseite desselben auffahren bzw. abfahren.
  • Werden mehrere solcher Eisenbahntransportwaggons zu einem Transportzug (z.B. bei der sog. „rollenden Landstraße" zusammengestellt), so müssen dementsprechend die Kraftfahrzeuge bei bekannten Systemen nacheinander, d.h. sequenziell, über eine gemeinsame Belade- und Entladeeinrichtung am Ende bzw. am Anfang des aus solchen Eisenbahntransportwaggons bestehenden Transportzuges auffahren bzw. abfahren. Dies führt zu langwierigen und ineffizienten Belade- bzw. Entladevorgängen.
  • Der zum Beladen bzw. Entladen der Kraftfahrzeuge benötigte Zeitaufwand stellt jedoch einen ganz wesentlichen Zeitfaktor dar, der auch auf die Wirtschaftlichkeit der „Schiene" im Vergleich zur „Straße" einen erheblichen Einfluß hat. Aufgrund der beschriebenen Belade- bzw. Entlademethode ist dieser Zeitfaktor aber nur sehr eingeschränkt mit diesen bekannten Systemen reduzierbar.
  • Zudem müssen die Kraftfahrzeuge beim Beladen bzw. Entladen meist eine relativ lange Stecke auf vergleichsweise schmalen Fahrbahnen des Fahrzeugdecks des Eisenbahntransportwaggons zurücklegen. Aufgrund dieser schmalen Fahrschienen für die Räder der Kraftfahrzeuge stellt dies entsprechend hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Fahrer der zu ladenden bzw. zu entladenden Fahrzeuge.
  • Außerdem ermöglichen bekannte Eisenbahntransportwaggons zum Transport von Fahrzeugen im Regelfall ausschließlich eine Beladung bzw. Entladung der Kraftfahrzeuge in Fahrtrichtung der schienengebundenen Transportmittel. Dies führt zwangsweise dazu, daß z.B. bei Autotransportzügen oder bei der „Rollenden Landstraße" die Fahrzeuge nur vom rückwärtigen Ende des Zuges auf die Waggons auffahren können und der gesamte Zug von diesem rückwärtigen Ende aus zum vorderen Ende des Zuges hin beladen werden muß. Somit kann ein Transport der Fahrzeuge mit bekannten Systemen im Regelfall nur zwischen zwei festgelegten Entlade- und Beladestationen erfolgen. Falls dennoch ein einzelnes Fahrzeug an einer Entladestation bzw. einer Zwischenstation aus dem vorhandenen Beladeregime auszugliedern ist, sind (zeit-)aufwendige Rangierarbeiten erforderlich.
  • Da mit bekannten Systemen ausschließlich ein Transport der Fahrzeuge zwischen zwei festgelegten Stationen durchführbar ist, wobei der gesamte Zug an der Verladestation beladen und erst an der Endstation entladen wird, ist außerdem die notwendige Flexibilität nicht gegeben. Dies gilt insbesondere, da Zwischenfahrzeuge nicht ohne einen erheblichen Rangieraufwand ausgeschleust werden können und da die Fahrzeuge den Transportwaggon beim Entladen in die vorher festgelegte Fahrtrichtung verlassen müssen.
  • Die bekannten Systeme werden folglich den notwendigen Anforderungen an ein wirtschaftliches und effizientes Transportsystem nicht gerecht.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Transportvorrichtung zu schaffen, mit der ein schnelles und flexibles und damit wirtschaftliches Beladen bzw. Entladen derselben ermöglicht ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Transportvonichtung mit zumindest einer Verlade- und Transporteinrichtung gelöst, wobei die Verlade- und Transporteinrichtung drehbar und/oder schwenkbar und/oder verlagerbar auf dieser gelagert und zu einer Aufnahme zumindest eines Transportgutes während des Transportes vorgesehen ist.
  • Das Transportgut kann dabei zumindest ein Fahrzeug, ein Stückgut oder einen Container sein. Weiterhin kann die Transportvorrichtung als schienengebundene Einrichtung, insbesondere als Eisenbahntransportwaggon, ausgebildet sein.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel weist die Transportvorrichtung eine Antriebseinrichtung für die Drehbewegung und/oder die Schwenkbewegung und/oder die lineare Verlagerung der Verlade- und Transporteinrichtung auf, wobei die Antriebseinrichtung insbesondere als hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Antrieb oder als eine Kombination solcher Antriebe und/oder als Hydraulikzylinder, Pneumatikzylinder, Linearantrieb oder als eine Kombination derselben ausgebildet ist. Dabei kann eine Energiezufuhr für die Antriebseinrichtung an einer Verladestation und/oder ein Energieerzeuger, insbesondere ein Generator, im Bereich des Transportwagens vorgesehen sein. Weiterhin kann die Energiezufuhr durch die im Zugbetrieb vorhandene Energiequelle erfolgen.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Verlade- und Transporteinrichtung um eine Drehachse drehbar gelagert, wobei die Drehachse mittig bezüglich der Verlade- und Transporteinrichtung angeordnet ist. Dabei kann die Verlade- und Transporteinrichtung punktsymmetrisch zu der Drehachse ausgebildet sein. Zudem kann die Verlade- und Transporteinrichtung zwischen einer Transportlage und einer Verladelage um maximal ±90° drehbar sein, wobei die Transportlage die parallele Anordnung von Verlade- und Transporteinrichtung und Transportwagen und die Verladelage die Anordnung von Verlade- und Transporteinrichtung und Transportwagen unter einem Winkel beschreibt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Verlade- und Transporteinrichtung um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert, wobei die Schwenkachse außermittig bezüglich der Verlade- und Transporteinrichtung angeordnet ist. Dabei kann die Schwenkachse der Verlade- und Transporteinrichtung in einem Stirnbereich der Verlade- und Transporteinrichtung angeordnet sein.
  • Es ist vorteilhaft, wenn die Schwenkachse oder die Drehachse der Verlade- und Transporteinrichtung im wesentlichen senkrecht zu einer Hauptebene der Verlade- und Transporteinrichtung und/oder im wesentlichen senkrecht zu einer Hauptebene der Transportvorrichtung angeordnet sind.
  • Insbesondere kann die Transportvorrichtung einen mit der Verlade- und Transporteinrichtung verbundenen Drehkranz und einen mit dem Drehkranz im Eingriff befindlichen Drehkranzantrieb aufweisen. Dabei kann der Drehkranz im wesentlichen senkrecht zur Drehachse oder zur Schwenkachse angeordnet sein, wobei ein Mittelpunkt des Drehkranzes mit der Drehachse oder der Schwenkachse zusammenfällt.
  • Weiterhin kann die Verlade- und Transporteinrichtung derart ausgebildet sein, daß die Drehbewegung bzw. die Schwenkbewegung bzw. die lineare Verschiebung in einer Weise erfolgt, daß die Verlade- und Transporteinrichtung mit dem zu transportierenden Gut von einer beliebiger Seite und/oder Richtung aus beladbar bzw. entladbar ist.
  • Zudem können mehrere Verlade- und Transporteinrichtungen einzeln und getrennt entlang einer Längserstreckung der Transporteinrichtung, insbesondere eine Waggonlänge des Eisenbahntransportwaggons, angeordnet sein.
  • Außerdem kann die Verlade- und Transporteinrichtung mehrteilig ausgebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Verlade- und Transporteinrichtung als Fahrzeugträger, insbesondere mit zumindest einer Fahrschiene pro Fahrzeugspur, ausgebildet. Dabei kann der Fahrzeugträger zur Aufnahme unterschiedlich großer Fahrzeuge angepaßt sein. Insbesondere kann der Fahrzeugträger derart ausgebildet sein, daß die Drehbewegung bzw. die Schwenkbewegung bzw. die lineare Verschiebung in einer Weise erfolgt, daß das Fahrzeug von einer beliebiger Seite und/oder Richtung auf den Fahrzeugträger auffahren und/oder abfahren kann.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist zumindest eine an der Verlade- und Transporteinrichtung drehbar oder schwenkbar angeordnete Planke vorgesehen, mittels deren eine befahrbare Verbindung zwischen der Verlade- und Transporteinrichtung der Transportvorrichtung und einer Auffahrrampe herstellbar ist. Dabei kann zumindest ein Verriegelungselement pro Planke angeordnet sein, wobei das Verriegelungselement zur Arretierung der Planke relativ zur Verlade- und Transporteinrichtung vorgesehen ist.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Transportvorrichtung zumindest eine Verriegelungseinrichtung zur Verriegelung der Verlade- und Transporteinrichtung relativ zur Transportvonichtung aufweist.
  • Es ist weiterhin zu bevorzugen, wenn die Transportvorrichtung auch eine Steuereinrichtung, insbesondere eine elektronische Steuereinrichtung, insbesondere zur Steuerung eines Ablaufes der Bewegung der Verlade- und Transporteinrichtung und/ oder einer Bewegung der zumindest einen Planke aufweist. Dabei kann die Steuereinrichtung im Bereich des Verladebahnhofes oder im Bereich der Transportvorrichtung angeordnet sein.
  • Gleichfalls ist es vorteilhaft, wenn die Transportvorrichtung zumindest eine an der Verlade- und Transporteinrichtung und/oder an der Transportvorrichtung und/oder an der Verladestation vorgesehene Stützeinrichtung, insbesondere zumindest eine Stützschiene zur Abstützung der Verlade- und Transporteinrichtung aufweist.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele sind Gegenstand der weiteren abhängigen Ansprüche.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen näher erläutert, wobei
  • 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispieles einer schienengebundenen Transportvorrichtung in Seitenansicht,
  • 2 eine Draufsicht auf die schienengebundene Transportvorrichtung gemäß 1,
  • 2A eine schematische Schnittdarstellung der schienengebundenen Transportvorrichtung mit einer ebenen Bodenplatte als Fahrzeugdeck,
  • 2B eine schematische Schnittdarstellung der schienengebundenen Transportvorrichtung mit zwei Fahrspuren als Fahrzeugdeck,
  • 3 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispieles der schienengebundenen Transportvorrichtung in Seitenansicht mit Planken als Auffahrhilfe für die Fahrzeuge,
  • 4 eine Draufsicht auf die schienengebundene Transportvorrichtung gemäß 3,
  • 4A eine Schnittdarstellung der schienengebundenen Transportvorrichtung mit ausgefahrenen Seitenstützen,
  • 5 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispieles der schienengebundenen Transportvorrichtung mit einer Verlade- und Transporteinrichtung mit einem außermittigen Drehpunkt in Seitenansicht,
  • 6 eine schematische Detaildarstellung eines Ausführungsbeispieles einer mittig angeordneten Antriebseinrichtung mit einem Drehantrieb in Verbindung mit einem Zahnkranz in Seitenansicht,
  • 7 eine schematische Detaildarstellung eines redundant ausgeführten und außermittig angeordneten Ausführungsbeispieles einer Antriebseinrichtung mit einem Drehantrieb in Verbindung mit einem Zahnkranz und mit einem Hydraulikzylinder,
  • 8 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispieles der schienengebundenen Transportvorrichtung mit einer Abstützung für einen Sattelauflieger in Seitenansicht,
  • 9 eine schematische Darstellung eines Entladevorgang des Sattelaufliegers gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 8 mit einem auf der Verlade- und Transporteinrichtung abgestellten Sattelauflieger und einer abgekoppelten Sattelzugmaschine auf einer Verladerampe,
  • 10 eine schematische Darstellung eines Entladevorgang eines Contai ners auf der Verlade- und Transporteinrichtung der schienengebundenen Transportvorrichtung in Draufsicht,
  • 11 eine schematische Darstellung des Entladevorgangs des Containers auf der Verlade- und Transporteinrichtung gemäß 10 in Seitenansicht,
  • 12 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispieles der schienengebundenen Transportvorrichtung mit zwei abgesetzten Containern in Seitenansicht,
  • 13 eine schematische Darstellung eines Autoreisezugwagens mit Oberdeck und Unterdeck mit in Transportstellung gedrehter Verladeund Transporteinrichtung mit angehobenem Fahrboden des Oberdecks, und
  • 14 eine schematische Darstellung des (teilentladenen) Autoreisezugwagens gemäß 14 in Endladestellung mit abgesenktem Fahrboden des Oberdecks und Entladung über eine Stirnseite der Transportvorrichtung
    zeigt.
  • In den 1 und 2 ist ein Eisenbahntransportwaggon 1 als einem Ausführungsbeispiel einer schienengebundenes Transportvorrichtung dargestellt, wobei der Eisenbahntransportwaggon 1 zur Aufnahme und zum Transport von Kraftfahrzeugen, also Personenkraftfahrzeugen (PKW), Lastkraftwagen (LKW) und Gespannen aus PKW bzw. LKW bzw. Zugmaschinen mit entsprechenden Anhänger(n) vorgesehen ist.
  • Mehrere solcher schienengebundenen Transporteinrichtungen 1 können zu einem Transportverbund zusammengeschlossen werden. Angewendet auf den vorliegenden Eisenbahntransportwaggon 1 bedeutet dies, daß mehrere Eisenbahntransportwaggons 1 im Regelfall zusammen mit Waggons zur Personenbeförderung und zumindest einer Lock zu einem Zug (beispielsweise einem Autoreisezug) zusammengestellt werden.
  • Das Fahrgestell des vorliegenden Eisenbahntransportwaggons 1 umfaßt in seinen Grundzügen einen ersten, im vorderen Bereich des Waggons angeordneten Radsatz 1A und einem zweiten, im hinteren Bereich des Waggons angeordneten Radsatz 1B mit jeweils vier Rädern pro Schiene 9, sowie ein diese beiden Radsätze 1A,1B verbindendes (Grund-)Gerüst 1C.
  • Die vorliegende schienengebundene Transporteinrichtung (der Eisenbahntransportwaggon) 1 weist eine Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf, welche sowohl zum Verladen (Beladen/Entladen) als auch zum Transport der zu transportierenden Güter (Fahrzeuge und/oder Container) dient, wobei beispielsweise (wie in 1 gezeigt) ein aus einem LKW mit einem Anhänger bestehender Lastzug 6 oder (wie in 2 gezeigt) ein LKW auf der Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordnet und für den Transport auf dieser gesichert sind.
  • Diese Verlade- und Transporteinrichtung 2 ist vorliegend symmetrisch zu einer Längsachse des Eisenbahntransportwaggons 1 und auch symmetrisch bezüglich einer senkrechten Achse auf dieser Längsachse ausgebildet.
  • Allerdings ist die vorliegende Transportvorrichtung 1 nicht auf die Ausbildung mit einer Verlade- und Transporteinrichtung 2 beschränkt. Vielmehr ist ebenso möglich, abhängig vom konkreten Einzelfall (beispielsweise im Hinblick auf einen Platzbedart und die Größe der Fahrzeuge oder des Eisenbahntransportwaggons) zwei oder mehrere Verlade- und Transporteinrichtungen auf einem Eisenbahntransportwaggon anzuordnen. Dementsprechend kann die Transportvorrichtung derart ausgebildet sein, daß mehrere einzelne Verlade- und Transporteinrichtungen 2 auf dem Eisenbahntransportwaggon 1 angeordnet sind, wobei die einzelnen Verlade- und Transporteinrichtungen 2 entlang einer Längserstreckung des Eisenbahnwaggons einzeln und getrennt angeordnet sind, und wobei die Verlade- und Transporteinrichtungen 2 jeweils die nachstehend noch vorgestellten Merkmale ausweisen.
  • Die Verlade- und Transporteinrichtung 2 ist in dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 als Fahrzeugträger ausgebildet, wobei der Fahrzeugträger als Fahrdeck für den Transport der Fahrzeuge im Regelfall zwei Fahrschienen, also eine Fahrschiene pro Spur der auffahrenden Fahrzeuge 6,6a, aufweist (siehe 2B).
  • Dabei ist die Spurbreite so gewählt, daß auch unterschiedlich große Fahrzeuge, insbesondere mit unterschiedlich großen Radständen auf den Fahrzeugträger auffahren können. Der Fahrzeugträger 2 kann dabei (abhängig von fertigungstechnischen Erwägungen und konstruktiv vorzusehenden Belastbarkeiten) einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein.
  • Die vorliegende Transportvorrichtung ist allerdings ausdrücklich nicht auf die Ausbildung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 als Fahrzeugträger und auch nicht auf die Ausbildung des Fahrzeugträgers mit zwei Fahrspuren beschränkt. Vielmehr kann auch eine befahrbare Bodenplatte 2A (anstatt der zwei separate Fahrspuren 2B) vorgesehen sein, wie in 2A gezeigt. Dabei weist der Fahrzeugträger 2 eine ebene Bodenplatte 2A mit einem im wesentlichen rechteckigen Grundriß auf, wobei die aufzunehmenden Fahrzeuge 6,6a auf diese Bodenplatte 2A auffahren und anschließend auf dieser transportiert werden. Diese Ausbildung mit einer zusammenhängenden Bodenplatte 2A ist insbesondere auch dann vorteilhaft, wenn die vorliegende Transportvorrichtung 1, wie nachfolgend noch ausführlich beschrieben, (auch) zum Transport von Containern vorgesehen ist. Dementsprechend ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 auch nicht auf die Ausbildung als Fahrzeugträger beschränkt.
  • Unabhängig davon, ob die Verlade- und Transporteinrichtung 2 mit einer Bodenplatte 2A oder mit zwei Fahrspuren 2B ausgebildet ist, stellt die Verlade- und Transporteinrichtung 2 jedenfalls eine bewegbare Baugruppe auf dem Eisenbahntransportwaggon 1 dar.
  • Insbesondere ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf dem Grundgerüst 1C des Eisenbahntransportwaggons 1 drehbar gelagert. Gemäß dem in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 dabei eine mittig angeordnete Drehachse D auf, wobei die vorliegende Verlade- und Transporteinrichtung 2 selbst im wesentlichen punktsymmetrisch zur Drehachse D ausgebildet ist.
  • Dementsprechend ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2, insbesondere gemäß dem in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel der Transportvor richtung 1, in ihrem Mittelbereich drehbar um eine Drehachse D auf dem Grundgerüst 1C des Eisenbahntransportwaggons 1 gelagert, wobei die Drehachse D vorliegend im wesentlichen senkrecht zu einer (im Regelfall horizontalen) Hauptebene des Eisenbahntransportwaggons 1 angeordnet ist. Dabei ist die Hauptebene des Eisenbahntransportwaggons 1 durch das Fahrgestell bzw. das Grundgerüst 1C bzw. das Fahrdeck desselben definiert.
  • Ein Be- bzw. Entladen der vorliegenden Transportvorrichtung 1 (des Eisenbahntransportwaggons 1) erfolgt, nachdem die Verlade- und Transporteinrichtung 2 (gemäß dem Ausführungsbeispiel in den 1 und 2: der Fahrzeugträger 2) aus einer Transportstellung (die in 1 dargestellte parallele Lage von Fahrzeugträger 2 und Eisenbahntransportwaggon 1) durch eine Drehung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 aus dieser Transportstellung heraus in eine Be- bzw. Entladestellung (die in 2 dargestellt ist) verschwenkt wurde.
  • Zur Abstützung der Bewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 ist diese auf zwei Stützschienen 3 gelagert, welche auf gegenüberliegenden Seiten der Drehachse D der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf dem Grundgerüst 1C des Eisenbahntransportwaggons 1 angeordnet sind. Dabei ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 gleitbeweglich auf den Stützschienen 3 abgestützt, wobei die Stützschienen 3 und die Verlade- und Transporteinrichtung 2 einander gegenüberliegende Laufflächen aufweisen. Durch diese gegenüberliegenden Laufflächen ist ein reibungsarmes Gleiten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf den Stützschienen 3 sichergestellt, auch unter Belastung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 mit dem zu transportierenden Gütern (beispielsweise der Lastzug 6 bzw. dem LKW 6a wie in den 1 bzw. 2 gezeigt).
  • Dabei weisen die Stützschienen 3 entlang ihrer Längserstreckung eine Krümmung auf. Zudem sind die Stützschienen 3 vergleichsweise schlank ausgebildet, d.h. eine Breite der Stützschienen 3 ist klein gegenüber der Längserstreckung derselben. Durch die Krümmung wird eine Abbildung der Drehbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 um die Drehachse D trotz der vergleichsweise schlanken Dimensionen der Stützschienen 3 ermöglicht.
  • Die Stützschienen 3 weisen gemäß dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel einen konstanten Knümmungsradius auf, wobei die Mittelpunkte der Krümmungsradien der Stützschienen 3 vorliegend mit der Drehachse D zusammenfallen, und wobei der Krümmungsradius der Stützschienen 3 größer ist als eine Breite der Verlade- und Transporteinrichtung 2. Zudem sind die beiden Stützschienen 3 vorliegend mit einem gleichen Krümmungsradius ausgebildet, wobei der Krümmungsradius der Stützschienen 3 größer ist als eine Breite der Verlade- und Transporteinrichtung 2.
  • Die vorliegende Transportvorrichtung ist allerdings nicht auf diese – allerdings aus Platzgründen allerdings vorteilhafte – Ausbildung der Stützschienen 3 beschränkt. Vielmehr können die Stützschienen 3 abhängig von den konstruktiven Randbedingungen im Einzelfall auch Krümmungsradien aufweisen, deren Mittelpunkte nicht mit der Drehachse D zusammenfallen, wobei dann eine Breite einer Lauffläche der Stützschienen 3 an die veränderte Geometrie anzupassen ist. Genauso können die Stützschienen 3 eine nicht-kreisförmige Krümmung aufweisen oder auch geradlinig ausgebildet sein, wobei auch in diesen Fällen, eine Breite der Stützschienen entsprechend gewählt werden muß.
  • Somit ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in zumindest zwei sich bezüglich der Drehachse D gegenüberliegenden Auflagerbereichen abgestützt, wobei aufgrund der Beabstandung der Stützschienen 3 ein relativ großer Abstand zwischen den Auflagerpunkten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf dem Grundgerüst 1C des Eisenbahntransportwaggons 1 vorhanden ist. Dementsprechend ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in der Lage, hohe Belastungen, insbesondere hohe statische Kräfte (insbesondere aufgrund der Zuladung mit Fahrzeugen und/oder Containern) bei Beladung und Transport aufzunehmen. Diese Abstützung ist in gleichartiger Weise auch während der Drehung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorhanden, wodurch insbesondere auch ein Drehen in die Belade- bzw. Entladestellung oder ein „Zurückdrehen" der Verlade- und Transporteinrichtung 2 nach Beladung mit dem Fahrzeug bzw. den Fahrzeugen in die Transportstellung erleichtert ist.
  • Ein besonders günstiges Ausführungsbeispiel ergibt sich, wenn die Stützschienen 3 (punkt-) symmetrisch zur Drehachse D ausgebildet sind, da bei entsprechender Beladung mit dem Lastzug 6 bzw. dem LKW 6a eine vorteilhafte symmetrische Lastverteilung in dieser Lagerung (den Stützschienen 3) der Verlade- und Transporteinrichtung 2 ausgebildet ist. Ein solches Ausführungsbeispiel ist in den 1 und 2 dargestellt.
  • Allerdings ist die vorliegende Transportvorrichtung nicht auf diese (wünschenswerte) punktsymmetrische Anordnung bezüglich der Drehachse D der Verlade- und Transporteinrichtung 2 beschränkt. Vielmehr kann eine Anordnung der Stützschienen 3 relativ zur Drehachse D entsprechend den jeweiligen konstruktiven Bedingungen der Eisenbahntransportwaggons 1 angepaßt werden. Zudem kann ebenfalls eine Lage der Drehachse D der Verlade- und Transporteinrichtung 2 an die jeweiligen konstruktiven Bedingungen angepaßt werden, was anhand einiger der nachstehend noch erläuterten Ausführungsbeispiele deutlich wird.
  • Damit der in 1 gezeigte Lastzug 6 bzw. der in 2 gezeigte LKW 6a auf die Verlade- und Transporteinrichtung 2 des Eisenbahntransportwaggons 1 auffahren können, wird die Verlade- und Transportvorrichtung 2 aus der (in 1 dargestellten) Transportstellung parallel zum Eisenbahntransportwaggon 1 in die (in 2 dargestellte) Be- bzw. Entladestellung gedreht. In dieser Be- bzw. Entladestellung können der Lastzug 6 bzw. der LKW 6a über eine der (in 2 dargestellten) Auffahrrampen 7 auf den Eisenbahntransportwaggon 1 auffahren, wobei die Auffahrrampen 7 im Regelfall Bestandteil einer Belade- und/oder Entladestation eines Bahnhofes (im folgenden auch allgemein als „Verladestation" bezeichnet) sind.
  • Zur Durchführung des Verladevorganges wird der Eisenbahntransportwaggons 1 neben eine der oder zwischen die beiden Auffahrrampen 7 angeordnet, wobei wie aus 2 dargestellt vorteilhafterweise der Eisenbahnwaggon 1 bzw. der Zug mit den Eisenbahntransportwaggons 1 zwischen die beiden Auffahrrampen 7 zum Beladen bzw. Entladen des Eisenbahntransportwaggons 1 gefahren wird. In dieser Anordnung wird die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in Richtung der Auffahrrampen 7 gedreht, wodurch ein flexibles Be- oder Entladen der Eisenbahnwaggons 1 mit den Fahrzeugen 6,6a bzw. den Containern ermöglicht ist. Insbesondere können die zu entladenden Fahrzeuge 6,6a über eine frei der Auffahrrampen 7 von der Verlade- und Transporteinrichtung 2 abfahren und die Verladestation verlassen, wohingegen die einzuladenden Fahrzeuge 6,6a über die entsprechend andere der Auffahrrampen 7 auf die Verlade- und Transporteinrichtung 2 des Eisenbahntransportwaggons 1 auffahren.
  • Dabei ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 derart ausgebildet, daß die Drehbewegung in einer Weise erfolgt, daß der Lastzug 6 bzw. der LKW 6a von beiden Auffahrrampen 7, also von einer beliebiger Seite, auf den Eisenbahntransportwaggon 1 auffahren bzw. ebenso frei wählbar abfahren kann. Insbesondere ist vorliegend die Verlade- und Transporteinrichtung 2 zwischen der Transportstellung und der Belade bzw. Entladestellung um maximal ±90° drehbar. Dabei bezeichnet die Transportstellung die parallele Anordnung von Verlade- und Transporteinrichtung 2 und Eisenbahntransportwaggon 1 und die Belade- bzw. Entladestellung die Anordnung von Verlade- und Transporteinrichtung 2 und Eisenbahntransportwaggon 1 unter einem Winkel. In 2 ist die mögliche maximale Drehbewegung durch zwei Richtungspfeile R verdeutlicht.
  • Wie in den 1 und 2 gezeigt, umfaßt die vorliegende Transporteinrichtung 1 zur Durchführung dieser Drehbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 einen mit der Verlade- und Transporteinrichtung 2 verbundenen Drehkranz 4 und einen mit dem Drehkranz 4 im Eingriff befindlichen Drehkranzantrieb 5. Dabei fällt der Mittelpunkt des Drehkranzes 4 auf die Drehachse D der Verlade- und Transporteinrichtung 2. Zudem ist der Drehkranz 4 im wesentlichen senkrecht zur Drehachse D der Verlade- und Transporteinrichtung 2, also parallel zur Hauptebene der Verlade- und Transporteinrichtung 2, angeordnet.
  • Der Drehkranzantrieb 5 kann als hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Antrieb oder als eine Kombination solcher Antriebe ausgebildet sein.
  • Vom Eisenbahntransportwaggon 1 aus betrachtet, ist dabei eine Energiezufuhr für den Drehkranzantrieb 5 extern an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 und/oder ein Energieerzeuger intern, insbesondere ein Generator, im Bereich des Eisenbahntransportwaggons 1 vorgesehen. Für die Energiezufuhr kann auch die im Zugbetrieb vorhandene Energiequelle genutzt werden.
  • Um eine Drehbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 während des Transportes (beispielsweise aufgrund von eventuellen elektrischen Störungen im System) sicher vermeiden zu können, ist eine Verriegelungseinrichtung 12 zur Verriegelung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorgesehen, die in 3 dargestellt ist. Mit dieser Verriegelungseinrichtung 12 ist der Fahrzeugträger 2 (die Verlade- und Transporteinrichtung 2) zumindest in der in 3 gezeigten Transportstellung fixierbar. Außerdem kann der Fahrzeugträger 2 mit der Verriegelungseinrichtung 12 auch in der Belade- bzw. Entladestellung feststellbar ausgebildet sein, um den Auffahrvorgang für die Kraftfahrzeuge zu erleichtern.
  • Die Verriegelungseinrichtung 12 weist vorliegend 4 einzelne baugleiche Baugruppen jeweils mit einem manuell zu bedienenden Betätigungsmittel und einem Blockiermittel auf. Das Betätigungsmittel ist vorliegend als ein Handrad mit einem Griffteil ausgebildet, wobei über eine Drehung des Handrades die Blockiereinrichtung verlagerbar und das Handrad in der eingestellten Lage fixierbar ist. Das Blockiermittel ist vorliegend vertikal bewegbar ausgebildet, wobei das Blockiermittel mittels der vertikalen Bewegung in Kontakt mit dem Grundgerüst 1C des Eisenbahntransportwaggons 1 bringbar ist. Dabei weist das Blockiermittel vorliegend eine Kontaktfläche zum Kontakt mit dem Grundgerüst 1C auf, die vergleichbar einem Bremsbacken ausgebildet ist.
  • Die Baugruppen der Verriegelungseinrichtung 12 sind jeweils in den Stirnbereichen und entlang der Längsseiten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordnet, wobei jeweils zwei der Baugruppen gegenüberliegend an den Längsseiten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 (die einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweist) angeordnet sind. Diese Anordnung der einzelnen Baugruppen der Verriegelungseinrichtung 12 ist insbesondere aus der in 4 abgebildeten Draufsicht ersichtlich.
  • Die vorliegende Verriegelungseinrichtung 12 stellt eine konstruktiv einfache Lösung zur Verriegelung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf dem Eisenbahntransportwaggon 1 auf, wodurch eine preiswerte aber dennoch hocheffektive und sichere Verriegelungslösung geschaffen ist. Vorteilhaft ist dabei insbesondere auch, daß auf der Seite des Eisenbahntransportwaggons 1 keine zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen notwendig sind.
  • Allerdings ist die vorliegende Transporteinrichtung 1 nicht auf diese (vorteilhafte) Ausbildung der Verriegelungseinrichtung 12 beschränkt. Beispielsweise kann die Verriegelungseinrichtung 12 auch automatische Betätigungsmittel aufweisen, wobei diese automatischen Betätigungsmittel sowohl pneumatische oder hydraulische Zylinder als auch elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen (Stell-) Antriebe aufweisen können. Weiterhin kann die Verriegelungseinrichtung 12 auch dazu vorgesehen sein, in der verriegelten Stellung mit einem Bereich des Eisenbahntransportwaggons 1 in Eingriff zu kommen. Insbesondere kann eine Vertiefung oder eine Aussparung im Grundgerüst 1C des Eisenbahntransportwaggons 1 zur temporären Aufnahme zumindest eines Teilbereichs des Blockiermittels ausgebildet sein. Ebenfalls ist es nicht zwangsläufig notwendig vier unabhängige Baugruppen in der beschriebenen Anordnung an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorzusehen. Vielmehr kann abhängig vom Einzelfall auch eine andere Zahl an solchen Baugruppen zur Ausbildung der Verriegelungseinrichtung 12 verwandt werden.
  • Wie vorstehend schon beschrieben und in 2 gezeigt, wird es den Fahrzeugen 6,6a durch die Drehung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 (des Fahrzeugträgers) aus der Transportstellung heraus in die Belade- bzw. Entladestellung ermöglicht, über die Auffahrrampen 7 des Verladebahnhofes auf die Verlade- und Transporteinrichtung 2 aufzufahren bzw. von dieser abzufahren. Bei diesem Auffahr- bzw. Abfahrvorgang haben die Fahrzeuge 6, 6a eine Schwelle zwischen einem Fahrbahnbelag der Auffahrrampen 7 und dem Fahrdeck der Verlade- und Transporteinrichtung 2 zu überwinden, wobei das Fahrdeck der Verlade- und Transporteinrichtung 2 entweder die ebene Bodenplatte 2A oder die beiden Fahrbahnen 2B (siehe 2A und 2B) umfaßt.
  • Gemäß dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind Planken 10 vorgesehen, mittels deren eine leicht befahrbare Verbindung zwischen dem Fahrdeck der Verlade- und Transporteinrichtung 2 und den Auffahrrampen 7 herstellbar ist, um einen möglichst einfachen Auffahr- bzw. Abfahrvorgang zu gewährleisten. Dabei ist jeweils eine Planke 10 schwenkbar an den Stirnseiten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordnet, wobei die Planken 10 auch mehrteilig ausgebildet sein können. Die schwenkbare Lagerung der Planken 10 erfolgt vorliegend über eine scharnierartige Verbindung mit an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 und an den Planken 10 abwechselnd angeordneten Buchsen und einem diese Buchsen verbindenden Zapfen. Diese scharnierartigen Verbindungen sind insbesondere aus der in 4 abgebildeten Draufsicht ersichtlich.
  • Die ebenen und vergleichsweise dünnen Planken 10 weisen (wie aus 4 ersichtlich) einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß auf, wobei die Planken 10 mit der Verlade- und Transporteinrichtung 2 jeweils über eine Stirnseite der Planken 10 und eine Stirnseite der Verlade- und Transporteinrichtung 2 durch die scharnierartigen Verbindungen miteinander verbunden sind. Dabei sind die Planken 10 jeweils um eine Achse S1, die parallel zu den Stirnseiten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 und auch parallel zu den Stirnseite der Planken 10 ausgerichtet ist, schwenkbar gelagert.
  • An den nicht mit der Verlade- und Transporteinrichtung 2 verbundenen Stirnseiten der Planken 10 sind schiefe Ebenen 10A (abgeschrägte Bereiche) angeordnet.
  • Die Seitenflächen der Planken 10 sind jeweils mit Pneumatik- oder Hydraulikzylindern 11 verbunden, die als Plankenbetätigung dienen. Dabei sind vorliegend jeweils zwei Zylinder pro Planke 10 vorgesehen, insgesamt also pro Verlade- und Transporteinrichtung 2 vier Zylinder 11.
  • Jede der Planken 10 ist mittels ihrer jeweiligen Zylinder 11 zur Plankenbetätigung im beladenen Zustand angehoben, d.h. um die Achse S1 nach oben geschwenkt, wie in 3 dargestellt. Zum Entladen oder Beladen werden die Planken 10 nach unten um die Achse S1 verschwenkt („ausgeklappt"), entweder bis der maximale Hub der Zylinder 11 oder die Fahrbahnebene der Auffahrrampe 7 erreicht ist, wie in 4 dargestellt. Diese Bewegungsmöglichkeiten der Planken 10 sind in 3 durch den Bewegungspfeil B angedeutet.
  • Zugleich üben die Planken 10 auch eine „Schrankenfunktion" aus, mittels derer einem Fahrer eines auffahrenden bzw. abfahrenden Fahrzeuges 6,6a die Fahrt freigegeben oder (noch) nicht gestattet wird.
  • Um nicht geplante Bewegungen der Planken 10 in der angehobenen Stellung (siehe 1) zu vermeiden, weist die vorliegende Transportvorrichtung 1 Verriegelungselemente 11A für die Planken 10 auf, wobei die Verriegelungselemente 11A die Planken 10 relativ zur Verlade- und Transporteinrichtung 2 arretieren (siehe
  • 3). Die Verriegelungselemente 11A für die Planken 10 sind gemeinsam mit den Zylindern 11 an den Seitenflächen der Planken 10 angeordnet. Dabei sind jeweils zwei Verriegelungselemente 11A pro Planke 10 an den gegenüberliegenden Seitenflächen, insgesamt also vier Verriegelungselemente 11A pro Verlade- und Transporteinrichtung 2, vorgesehen.
  • Wie vorstehend beschrieben, ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 über die beabstandeten und punktsymmetrisch bezüglich der Drehachse D angeordneten Stützschienen 3 gelagert, wobei die Verlade- und Transporteinrichtung 2 zum Beladen bzw. Entladen gedreht wird. In der Belade- bzw. Entladestellung ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 allerdings nicht vollständig entlang der gesamten Länge der Stützschienen 3 abgestützt, wie insbesondere aus 4 ersichtlich. Zur Abstützung insbesondere von bezüglich der Drehachse D unsymmetrischen Belastungen beim Beladen bzw. Entladen der Fahrzeuge 6,6a bzw. Container ist gemäß dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel eine (zusätzliche) Seitenabstützeinrichtung mit insgesamt vier Seitenstützen 13 vorgesehen.
  • Wie insbesondere aus den 4 und 4A ersichtlich, weisen die einzelnen Seitenstützen 13 jeweils einen an der Unterseite der Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordneten, in einer linearen Führung aufgenommenen und damit längsverschieblichen Querträger 13A mit rechteckigem Querschnitt als Hohlprofil auf. An der freien, d.h. nicht in der linearen Führung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 aufgenommenen Stirnseiten der Querträger 13A sind jeweils eine Baugruppe 13B mit einer Radaufhängung mit einem Stützrad und einem Betätigungsmittel angeordnet. Das Betätigungsmittel ist vorliegend als ein Handrad ausgebildet, wobei über eine Drehung des Handrades die Radaufhängung mit dem Stützrad verlagerbar und das Handrad in der eingestellten Lage fixierbar ist. Das Betätigungsmittel ist vorliegend vertikal bewegbar ausgebildet, wobei die Radaufhängung mit dem Stützrad mittels der vertikalen Bewegung in Kontakt mit Fahrbahnoberfläche der Auffahrrampen 7 des Verladebahnhofes bringbar ist.
  • Die lineare Verschieblichkeit der Querträger 13A, die Verlagerbarkeit der Radaufhängung und die Drehbarkeit des Handrades sind in 4A durch entsprechende Bewegungspfeile angedeutet.
  • Die vier Seitenstützen 13 sind jeweils in den Stirnbereichen der Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordnet, wobei jeweils zwei der vier Seitenstützen 13 gegenüberliegend zueinander an den Längsseiten der Verlade- und Transporteinrichtung 2 (die einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweist) vorgesehen sind. Diese Anordnung der einzelnen Seitenstützen ist insbesondere aus der in 4A abgebildeten Draufsicht ersichtlich.
  • Die vorliegende Seitenabstützeinrichtung stellt eine konstruktiv einfache Lösung zur Abstützung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 in der Belade- bzw. Entladestellung auf den Auffahrrampen und/oder zur Abstützung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf dem Eisenbahntransportwaggon 1 in der Transportstellung auf, wodurch eine preiswerte aber dennoch hocheffektive und sichere Abstützlösung geschaffen ist. Vorteilhaft ist dabei insbesondere auch, daß auf der Seite des Verladebahnhofes bzw. des Eisenbahntransportwaggons 1 keine zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen notwendig sind.
  • Allerdings ist die vorliegende Transporteinrichtung 1 nicht auf diese (vorteilhafte) Ausbildung der Seitenabstützeinrichtung beschränkt. Beispielsweise kann die Seitenabstützeinrichtung auch mit automatisch verlagerbaren Querträgern und/oder Betätigungsmittel vorgesehen sein. Die automatisch verlagerbaren Querträger bzw. die automatischen Betätigungsmittel können sowohl einen pneumatischen oder hydraulischen Zylinder als auch einen elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen (Stell-)Antrieb aufweisen. Zudem kann auch eine teleskopierbare Stütze mit einer konventionellen Aufstandsfläche anstatt der Ausbildung mit Querträger und Stützrade vorgesehen sein. Gleichfalls sind nicht zwangläufig vier einzelne Seitenstützen 13 notwendig, abhängig vom Einzelfall kann auch eine größere oder kleiner Anzahl an Seitenstützen 13 vorgesehen sein. Außerdem kann auch eine relative Anordnung der Seitenstützen 13 an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 variieren. Weiterhin kann im Einzelfall auf die lineare Verschieblichkeit der Querträger und/oder die vertikale Verschieblichkeit der Radaufhängung mit dem Stützrad verzichtet werden.
  • Neben der vorstehend im Zusammenhang mit den 1 bis 4 beschriebenen Drehbewegung kann auch eine Schwenkbewegung zur Verlagerung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorgesehen sein. Eine solche Schwenkbewegung ergibt sich insbesondere, wenn die Schwenkachse der Bewegung außermittig bezüglich der Verlade- und Transporteinrichtung 2, insbesondere in den Stirnbereichen der Verlade- und Transporteinrichtung 2, und nicht als Drehachse im Mittelbereich der Verlade- und Transporteinrichtung, vorgesehen ist.
  • In 5 ist ein solches Ausführungsbeispiel mit einer bezüglich der Verlade- und Transporteinrichtung 2 außermittig angeordneten Schwenkachse D' in einer Draufsicht dargestellt. Dabei ist aus 5 der Eisenbahntransportwaggon 1 mit der Verlade- und Transporteinrichtung (dem Fahrzeugträger) 2 mit Seitenstützen 13 und Auffahrplanken 10 entnehmbar, wobei eine der beiden Planken (die in 5 links angeordnete Planke 10) ausgeklappt und die Seitenstützen 13 ausgefahren sind. Über die ausgeklappte Planke kann der in 5 dargestellte LKW 6a von der Verlade- und Transporteinrichtung 2 abfahren (bzw. er konnte zuvor über diese Planke auffahren).
  • Der Drehkranz 4 ist entsprechend der außermittigen Anordnung der Schwenkachse D' ebenfalls außermittig und konzentrisch zur Schwenkachse D' im entsprechenden Stirnbereich der Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordnet. Angetrieben wird die Schwenkbewegung über die schon vorstehend beschriebenen Antriebseinrichtung 5, die sich mit dem Drehkranz 4 in Eingriff befindet.
  • Die Stützschienen 3 sind gemäß dem in 5 gezeigten weiteren Ausführungsbeispiel gemeinsam auf einer Seite der Schwenkachse D' angeordnet. Die Stützschienen 3 weisen entlang ihrer Längserstreckung einen Krümmungsradius zur Abbildung der Schwenkbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf, wobei die Stützschienen vorliegend symmetrisch bezüglich einer Längsachse des Eisenbahntransportwaggons bzw. der Verlade- und Transporteinrichtung 2 ausgebildet sind, und wobei die Mittelpunkte der Krümmungsradien der Stützschienen 3 auf zumindest einer dieser Längsachsen angeordnet sind.
  • Die übrigen Merkmale des in 5 gezeigten Ausführungsbeispieles entsprechend den Merkmalen der schon vorstehend in Zusammenhang mit den 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsbeispielen.
  • Um die Laufeigenschaften der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf den Stützschienen 3 zu verbessern und insbesondere auch um eine Geräuschentwicklung zu vermindern, sind in einem in 6 als Ausschnittszeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel Wälzkörper 14 zwischen den Stützschienen 3 und der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorgesehen. Dabei sind die Wälzkörper 14 vorliegend in einem Wälzkörperkäfig gehalten und um ihre Längsachse drehbar zwischen einer auf der Seite der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorgesehenen Lauffläche und einer an den Stützschienen 3 ausgebildeten weiteren Lauffläche angeordnet (siehe 6).
  • Es ist jedoch auch möglich, die Wälzkörper einzeln entweder an den Stützschienen 3 oder an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 zu lagern. Da die Wälzkörper 14 ein relativ hohes Eigengewicht aufweisen und das Gewicht der Verlade- und Transporteinrichtung 2 nicht unnötig hoch sein sollte, sind bei derartigen Ausführungsbeispielen die Wälzkörper 14 bevorzugt an den Stützschienen 3 drehbar abgestützt. Dementsprechend wirken dann die Stützschiene 3 als Wälzkörperlager. Abhängig vom konkreten Anwendungsfall mit den jeweiligen konstruktiven Randbedingungen und insbesondere auch bei eventuellen Nachrüstungen von Eisenbahntransportwaggons 1 mit der vorliegenden Verlade- und Transporteinrichtung 2 können die Wälzköper 14 auch an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 drehbar abgestützt werden. Weiterhin ist es auch möglich, einige der Wälzkörper an der Stützschiene 3 (dem Wälzkörperlager) und die übrigen der Wälzkörper gegenüber der Stützschiene 3 an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 drehbar abzustützen, wobei die jeweiligen Wälzkörper 14 bevorzugt versetzt zueinander angeordnet sind.
  • Die übrigen Merkmale der Ausführungsbeispieles gemäß 6 entsprechen den schon vorstehend im Zusammenhang mit den Ausführungsbeispielen gemäß den 1 bis 5 beschriebenen Merkmalen. Insbesondere ist die in 6 gezeigte Lagerung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf den Stützschienen sowohl im Falle einer mittig angeordneten Drehachse D (wie in 6 gezeigt) als auch im Falle einer außermittig angeordneten Schwenkachse D' (wie in 5 gezeigt) anwendbar.
  • In 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einem redundanten Antriebssystem für die Schwenkbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 um die Schwenkachse D' dargestellt, wobei das redundante Antriebssystem zum einen den schon vorstehend beschriebenen Drehkranz 4 in der entsprechende außermittigen Anordnung (konzentrisch zur Schwenkachse D') im Stirnbereich der Verlade- und Transporteinrichtung 2 und die sich mit dem Drehkranz 4 in Eingriff befindende Antriebseinrichtung 5 aufweist. Zusätzlich weist das redundanten Antriebssystem für die Schwenkbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auch einen Hydraulikzylinder 20 auf, wobei das Zylindergehäuse des Hydraulikzylinders 20 am Eisenbahntransportwaggon 1 und der Kolben des Hydraulikzylinders 20 an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 gelagert sind.
  • Die Schwenkbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 ist mit dem redundanten Antriebssystem sowohl mit dem Hydraulikzylinder 20 als auch mit dem Drehkranz 4 und der Antriebseinrichtung 5 ausführbar.
  • Der beschriebenen Antrieb mittels des redundanten Antriebssystems ist ausdrücklich nicht auf die Verwendung zusammen mit der Schwenkbewegung (also der außermittigen Anordnung der Schwenkachse D') beschränkt. Vielmehr ist das redundante Antriebssystem auch genauso in Kombination mit der Drehung um die mittig angeordnete Drehachse D verwendbar.
  • Weiterhin ist der Antrieb mittels Hydraulikzylinder 20 nicht nur in Kombination mit dem Antrieb über den Drehkranz 4 und die Antriebseinrichtung 5 einsetzbar.
  • Vielmehr kann der Hydraulikzylinder 20 auch anstatt des Antriebs über Drehkranz 4 und Antriebseinrichtung 5 verwendet werden.
  • Außerdem ist der Antrieb mittels Hydraulikzylinder 20 nicht auf die Verwendung eines Zylinders beschränkt. Vielmehr können auch mehrere Zylinder parallel oder in Reihe eingesetzt werden. Werden mehrere Zylinder in Reihe angeordnet, können mit der Verlade- und Transporteinrichtung 2 nicht nur zwei (End-)Lagen eines Zylinders, sondern mehrere Stellungen, entsprechend den jeweiligen Endlagen der einzelnen in Reihe angeordneten Zylinder angesteuert werden. Bezüglich des einen in 7 dargestellten Hydraulikzylinders sind die zwei, aufgrund der beiden möglichen Endlagen des Zylinders 20 maximal zu erreichenden Schwenkpositionen der Verlade- und Transporteinrichtung 2 durch die Geraden Z1 und Z2, welche für die jeweilige Lage der Längsachse der Verlade- und Transporteinrichtung 2 stehen, dargestellt. Dabei ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in 7 in die ausgeschwenkte Stellung (der Belade- bzw. Entladestellung) gedreht.
  • Zudem sind anstatt Hydraulikzylindern 20 auch Pneumatikzylinder oder Linearantriebe verwendbar.
  • Die sonstigen Merkmale des in 7 gezeigten Ausführungsbeispieles entsprechen den im Zusammenhang mit dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel beschriebenen Merkmalen.
  • In 8 ist ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Transportvorrichtung 1 dargestellt, bei dem ein Sattelauflieger 6b (ohne Zugmaschine) auf der Verlade- und Transporteinrichtung 2 abgestellt ist. Dabei ist der Sattelauflieger 6b auf einer Aufliegerabstützung 30 abgestützt. Die Aufliegerabstützung 30 ist an der Verlade- und Transporteinrichtung 2 über die Lagerung 31 schwenkbar abgestützt.
  • In 8 ist die Aufliegerabstützung 30 sowohl in der aufgerichteten Position zur Abstützung des Sattelaufliegers 6b als auch in einer abgeschwenkten Position dargestellt, um die Schwenkbarkeit der Aufliegerabstützung 30 zu verdeutlichen.
  • Die weiteren Merkmale des in 8 dargestellten Ausführungsbeispieles der Transportvorrichtung 1 entsprechen den Merkmalen im Zusammenhang mit den 1 bis 7 beschriebenen Ausführungsbeispiele, wobei es unerheblich ist, ob die Verlade- und Transporteinrichtung 2 mit einer Drehachse D oder einer Schwenkachse D' ausgebildet ist.
  • In 9 ist das in 8 gezeigte Ausführungsbeispiel mit dem auf der Verlade- und Transporteinrichtung 2 abgestellten Sattelauflieger 6b in einer Draufsicht dargestellt ist, wobei vorliegend der Drehpunkt der Verlade- und Transporteinrichtung 2 mittig angeordnet und die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in der Belade- bzw. Entladestellung dargestellt ist. Die einzelnen Merkmale der Transportvorrichtung 1 gemäß 9 entsprechen den Merkmalen der im Zusammenhang mit den 1 bis 7 beschriebenen Ausführungsbeispiele, wobei es wiederum unerheblich ist, ob die Verlade- und Transporteinrichtung 2 mit einer Drehachse D oder einer Schwenkachse D' ausgebildet ist.
  • In 9 ist eine Zugmaschine 6c gezeigt, wobei der Sattelauflieger 6b mit dieser Zugmaschine 6c auf die Verlade- und Transporteinrichtung 2 über die ausgeklappte Planke 10 aufgefahren, nach Erreichen der gewünschten Endposition der Sattelauflieger 6b mittels der Aufliegerabstützung 30 aufgebockt und abgestellt wird. Die abgekoppelte Zugmaschine fährt dann von der Verlade- und Transporteinrichtung 2 ab. Anschließend kann die Planke 10 hochgeklappt, die Verlade- und Transporteinrichtung 2 zurückgeschwenkt und in der Transportstellung verriegelt werden.
  • In 10 ist ein Entladevorgang zum Entladen eines auf der Verlade- und Transporteinrichtung angeordneten Containers 6d in Draufsicht dargestellt. Dabei ist der Container 6d auf vier Stützen 40 jeweils in den Eckbereichen der Grundplatte des Containers 6d aufgebockt. Die einzelnen Merkmale der Transportvorrichtung 1 gemäß 10 entsprechen den Merkmalen der im Zusammenhang mit den 1 bis 9 beschriebenen Ausführungsbeispiele, wobei es wiederum unerheblich ist, ob die Verlade- und Transporteinrichtung 2 mit einer Drehachse D oder einer Schwenkachse D' ausgebildet ist.
  • Zum Entladen wird der Container 6d über die Stützen 40 soweit angehoben, daß ein Transportfahrzeug 6f auf die Verlade- und Transporteinrichtung 2 auffahren und mit seiner Auflagefläche unter den Container 6d fahren kann. Der Container 6d wird anschließend über die Stützen 40 soweit abgesenkt, bis die Unterseite des Containers 6d auf der Auflagefläche des Transportfahrzeuges 6f zu liegen kommt. Nach Sicherung des Containers 6d auf dem Transportfahrzeug 6f kann das Transportfahrzeug von der Verlade- und Transporteinrichtung 2 über eine der Planken 10 auf eine der Auffahrrampen 7 abfahren und den Verladebahnhof verlassen.
  • In 11 ist dieser Entladevorgang in einer Seitendarstellung ersichtlich, wobei der Container 6d auf den Stützen 40 gelagert ist. Dabei befinden sich die Stützen 40 in einer Zwischenstellung zwischen der vollständig abgesenkten Transportlage und der angehobenen Verladelage. Dementsprechend kann das Transportfahrzeug 6f noch nicht mit seiner Auflagefläche unter den Container 6d fahren. Nach Erreichen der Verladelage erfolgt das Beladen des Transportfahrzeuges und das Entladen des auf dem Transportfahrzeug fixierten Containers 6d.
  • In 12 ist ein Ausführungsbeispiel der Transportvorrichtung 1 gezeigt, wobei die Transporteinrichtung mit zwei Container 6d beladen ist, die auf einer Verlade- und Transporteinrichtung 2 angeordnet sind. Jeder der Container 6d ist auf vier Stützen 40 gelagert, wobei die Stützen 40 in der vollständig abgesenkten Transportlage angeordnet sind. Die Verlade- und Transporteinrichtung 2 ist ebenfalls in die Transportstellung gedreht.
  • Dabei entsprechen die einzelnen Merkmale der Transportvorrichtung 1 gemäß den 11 und 12 den Merkmalen der im Zusammenhang mit den 1 bis 10 beschriebenen Ausführungsbeispiele, wobei es wiederum unerheblich ist, ob die Verlade- und Transporteinrichtung 2 mit einer Drehachse D oder mit einer Schwenkachse D' ausgebildet ist.
  • In 13 ist ein beladener Autoreisezugwaggon als ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Transportvorrichtung 1 dargestellt. Der Autoreisezugwagen weist zwei Ebenen (Fahrzeugdecks) auf, auf denen Fahrzeuge auffahren können.
  • Dabei weist der Autoreisezugwagen eine um die Drehachse D drehbare Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf, wobei die Verlade- und Transportebene 2 des Autoreisezugwagens sowohl das untere Fahrzeugdeck als auch das obere Fahrzeugdeck umfaßt. Eine Drehbewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 ist dabei über die Antriebseinrichtung 5 in Verbindung mit dem Drehkranz 4 ausführbar. Dabei ist die Verlade- und Transporteinrichtung 2 über die Stützschienen 3, die auf gegenüberliegenden Seiten der Drehachse D angeordnet sind, gelagert. Die weiteren Detailmerkmale der Verlade- und Transporteinrichtung 2 und auch der Transportvorrichtung 1 entsprechen den schon vorstehend im Zusammenhang mit den 1 bis 12 beschriebenen Merkmalen.
  • Zur Beladung mit Fahrzeugen wird die Verlade- und Transporteinrichtung 2 aus der Transportstellung in die Belade- bzw. Entladestellung gedreht. In der Transportstellung wird eine der Planken 10 ausgeklappt. Ein Teilbereich 50 der Fahrbahn des oberen Fahrzeugdecks des Autoreisezugwagens ist schwenkbeweglich über zumindest zwei teleskopierbare Stützen 51 gelagert und kann – falls das obere Fahrzeugdeck des Autoreisezugwagens zu beladen ist – nach unten abgeschwenkt werden. Die teleskopierbare Stütze dieser Teilbereich 50 der Fahrbahn umfaßt vorliegend einen Hydraulik- oder einen Pneumatikzylinder 51 auf jeder Seitenfläche. In der nach unten geschwenkten Stellung des Teilbereichs 50 können die Fahrzeuge über die ausgeklappte Planke 10 und den nach unten abgeschwenkten Teilbereich 50 der Fahrbahn auf das obere Fahrdeck auffahren. Ist (anschließend) das untere Fahrdeck des Autoreisezugwagens zu beladen, wird der nach unten abgeschwenkte Teilbereich 50 der Fahrbahn des oberen Fahrdecks wieder nach oben verschwenkt und die Fahrzeuge können über die Planke 10 von der Auffahrrampe 7 direkt auf das untere Fahrdeck des Autoreisezugwagens auffahren. Nach erfolgter Beladung mit den Fahrzeugen wird die Planke 10 zurückgeklappt und die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in die Transportstellung zurückgeschwenkt. Damit ist der Beladevorgang abgeschlossen. Ein Entladevorgang des Autoreisezugwagens ist entsprechend dem vorstehend beschriebenen Beladevorgang durchführbar.
  • Allerdings ist zum Beladen oder Entladen der vorliegenden Transportvorrichtung nicht zwingend das Verschwenken der Verlade und Transportvorrichtung notwen dig. Abhängig von den räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Verladebahnhofs kann es notwendig sein, wie konventionell üblich, die Fahrzeuge über die Stirnseiten der Transportvorrichtung 1 zu beladen bzw. zu entladen. Eine solche Situation ist in 14 dargestellt.
  • Dabei ist in 14 ein teilentladener Reisezugwagen mit einem abgesenkten oberen Fahrboden 50 entnehmbar, wobei die Gleise 9 stumpf auf die Auffahrrampe 7 stoßen. Dementsprechend ist ein Abladen bzw. Beladen über die Stirnseite notwendig. Somit findet hier also die Entladung / Beladung (wie in 14 dargestellt) ohne ein Verdrehen oder Verschwenken der Verlade- und Transporteinrichtung 2 statt.
  • Wie aus 14 ersichtlich, können die auf dem oberen Fahrdeck des Autoreisezugwagens aufgefahrenen Fahrzeuge ohne weiteres über den abgesenkten Teilbereich des oberen Fahrdecks und die ausgeklappte Planke 10 über die Stirnseite der Transportvorrichtung 1 auf die Auffahrrampe 7 abfahren. Nach Hochschwenken des abgesenkten Teilbereichs 50 der oberen Fahrbahn sind auch die auf dem unteren Fahrdeck aufgefahrenen Fahrzeuge ohne weiteres über die Planke 10 entladbar.
  • Dementsprechend ist mit der vorliegenden Transportvorrichtung 1 ein sehr flexibles Beladen bzw. Entladen in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauart des Verladebahnhofs ermöglicht.
  • Die vorliegende Transportvorrichtung 1 weist zudem eine Steuereinrichtung zumindest zur Steuerung eines Ablaufes der Bewegung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 auf. Vom Eisenbahntransportwaggon 1 aus betrachtet, kann die Steuereinrichtung dabei extern im Bereich des Verladebahnhofes oder intern im Bereich der Transportvorrichtung selbst angeordnet sein.
  • Insbesondere im Falle, daß eine Vielzahl an Verlade- und Transporteinrichtungen 2 in unterschiedlichen Bewegungszuständen gleichzeitig zu steuern und zu überwachen sind, ist es vorteilhaft, wenn eine elektronische Steuereinrichtung zur Steuerung und Überwachung der einzelnen Verlade- und Transporteinrichtungen 2 mit ihren (zeitlichen) Bewegungsabläufen eingesetzt wird.
  • Eine Steuerung und Kontrolle der Bewegung der Planken 10, insbesondere der Zylinder 11 zur Plankenbetätigung und der Verriegelungselemente 11A für die Planken 10, wird über die (schon beschriebene) Steuereinrichtung durchgeführt.
  • Außerdem können auch die Bewegungen sämtlicher vorstehend beschriebenen bewegbaren Baugruppen und Komponenten in die Steuerung mit der (elektronischen) Steuereinrichtung, vorzugsweise in Verbindung mit entsprechenden Detektoren zur Verstellung der jeweiligen Lage der bewegbaren Baugruppen und Komponenten (beispielsweise Endlagenschaltern) eingebunden werden. Insbesondere in diesem Fall ist die vorliegende Transporteinrichtung mit einer geringen Anzahl an Personal betreibbar.
  • Neben einer vorstehend beschriebenen Dreh- und Schwenkbewegungen kann auch eine (lineare) Verschiebung der Verlade- und Transporteinrichtung 2 vorgesehen werden. Als ein Ausführungsbeispiel dieses „Verlagerungsprinzips" kann die Verlade- und Transporteinrichtung 2 in – auf dem Eisenbahntransportwaggon 1 angeordneten – Seitenführungen gelagert und zum Verladen der Fahrzeuge 6,6a seitlich „heraus"-gefahren, beladen und vor der Abfahrt „zurückgezogen" werden. Anstatt oder gleichzeitig mit den Seitenführungen sind auch Führungen unterhalb der Verlade und Transporteinrichtung (d. h. zwischen Verlade- und Transporteinrichtung und Eisenbahntransportwaggon) denkbar.
  • Dementsprechend kann die vorliegende Verlade- und Transporteinrichtung 2 drehbar und/oder schwenkbar und/oder verlagerbar am Eisenbahntransportwaggon (der Transportvorrichtung) gelagert und zu einer Aufnahme zumindest eines Transportgutes während des Transportes vorgesehen sein.
  • In der vorstehenden Beschreibung ist u. a. ein Eisenbahntransportwaggon 1 zum Transport von Gütern oder Fahrzeugen offenbart, der sich durch folgende wesentlichen Merkmale auszeichnet:
    • – auf dem Waggon 1 wird ein getrennt angeordneten Fahrzeugträger 2 so angeordnet, daß dieser drehbar mit dem Waggon 1 verbunden ist;
    • – der Fahrzeugträger 2 ist dreh- und oder schwenkbar und oder schiebbar angeordnet;
    • – am Fahrzeugträger 2 oder am Waggon 1 sind seitlich zwei bis vier, dreh- bzw. schwenkbar angeordnete Planken vorgesehen, die als Verbindung zwischen den Auffahrrampen 7 dienen;
    • – der Fahrzeugträger 2 ist so ausgebildet, daß die Drehbewegung so erfolgen kann, daß das Fahrzeug 6,6a von einer beliebigen Seite auf den Waggon 1 auffahren und ebenso beliebig abfahren kann;
    • – der für die Drehbewegung des Fahrzeugträgers 2 erforderliche Antrieb 5 kann als Hydraulik- , Pneumatik oder Elektroantrieb ausgebildet sein;
    • – für die Energiezufuhr für den Drehantrieb 5 ist extern an der Verladestation oder intern im Waggonbereich ein Energieerzeuger angeordnet;
    • – für die Energiezufuhr kann die im Zugbetrieb vorhandene Energiequelle genutzt werden;
    • – für den Fahrzeugträger 2 sind zur Arretierung Verriegelungseinrichtungen angeordnet;
    • – für die Arretierung der Planken sind weitere Verriegelungselemente vorgesehen;
    • – für den Ablauf der Drehbewegung und der Bewegung der Planken ist eine Steuerung angeordnet, wobei die Anordnung extern im Bereich der Verladestation oder intern im Waggonbereich erfolgen kann;
    • – am Fahrzeugträger 2 und oder am Waggon 1 bzw. an der Verladestation sind Stützelemente 3 zur Abstützung des Fahrzeugträgers 2 angeordnet;
    • – der Fahrzeugträger 2 ist so ausgebildet, daß sowohl kleinere als auch größere Fahrzeuge aufgenommen werden können;
    • – der Fahrzeugträger kann mehrteilig ausgebildet sein;
    • – die Ausgestaltung des Fahrzeugträger 2 ist nicht auf den Transport von Fahrzeugen beschränkt;

Claims (26)

  1. Transportvorrichtung (1) mit zumindest einer Verlade- und Transporteinrichtung (2), wobei die Verlade- und Transporteinrichtung (2) drehbar und/oder schwenkbar und/oder verlagerbar auf dieser gelagert und zu einer Aufnahme zumindest eines Transportgutes während des Transportes vorgesehen ist.
  2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportgut zumindest ein Fahrzeug, ein Stückgut oder einen Container ist.
  3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportvorrichtung als schienengebundene Einrichtung, insbesondere als Eisenbahntransportwaggon, ausgebildet ist.
  4. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Antriebseinrichtung für die Drehbewegung und/oder die Schwenkbewegung und/oder die Verlagerung der Verlade- und Transporteinrichtung, wobei die Antriebseinrichtung insbesondere als hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Antrieb oder als eine Kombination solcher Antriebe und/oder als Hydraulikzylinder, Pneumatikzylinder, Linearantrieb oder als eine Kombination derselben ausgebildet ist.
  5. Transportvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Energiezufuhr für die Antriebseinrichtung an einer Verladestation und/oder ein Energieerzeuger, insbesondere ein Generator, im Bereich des Transportwagens vorgesehen sind.
  6. Transportvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiezufuhr durch die im Zugbetrieb vorhandene Energiequelle erfolgt.
  7. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung (2) um eine Drehachse (D) drehbar gelagert ist, wobei die Drehachse (D) mittig be züglich der Verlade- und Transporteinrichtung (2) angeordnet ist.
  8. Transportvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung punktsymmetrisch zu der Drehachse ausgebildet ist.
  9. Transportvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung zwischen einer Transportlage und einer Verladelage um maximal ±90° drehbar ist, wobei die Transportlage die parallele Anordnung von Verlade- und Transporteinrichtung und Transportwagen und die Verladelage die Anordnung von Verlade- und Transporteinrichtung und Transportwagen unter einem Winkel beschreibt.
  10. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung (2) um eine Schwenkachse (D') schwenkbar gelagert ist, wobei die Schwenkachse (D') außermittig bezüglich der Verlade- und Transporteinrichtung (2) angeordnet ist.
  11. Transportvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (D') der Verlade- und Transporteinrichtung (2) in einem Stirnbereich der Verlade- und Transporteinrichtung (2) angeordnet ist.
  12. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (D') oder die Drehachse (D) der Verlade- und Transporteinrichtung (2) im wesentlichen senkrecht zu einer Hauptebene der Verlade- und Transporteinrichtung (2) und/oder im wesentlichen senkrecht zu einer Hauptebene der Transportvorrichtung (1) angeordnet ist.
  13. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 5 bis 12, gekennzeichnet durch einen mit der Verlade- und Transporteinrichtung (2) verbundenen Drehkranz (4) und einen mit dem Drehkranz im Eingriff befindlichen Drehkranzantrieb (5).
  14. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehkranz (4) im wesentlichen senkrecht zur Drehachse (D) oder zur Schwenkachse (D') angeordnet ist, wobei ein Mittelpunkt des Drehkranzes (4) mit der Drehachse (D) oder der Schwenkachse (D') zusammenfällt.
  15. Transportvorrichtung nach Anspruch zumindest einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung (2) derart ausgebildet ist, daß die Drehbewegung bzw. die Schwenkbewegung bzw. die lineare Verschiebung in einer Weise erfolgt, daß die Verlade- und Transporteinrichtung (2) mit dem zu transportierenden Gut von einer beliebiger Seite und/oder Richtung aus beladbar bzw. entladbar ist.
  16. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Verlade- und Transporteinrichtungen (2) einzeln und getrennt entlang einer Längserstreckung der Transporteinrichtung (1), insbesondere eine Waggonlänge des Eisenbahntransportwaggons, angeordnet sind.
  17. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung (2) mehrteilig ausgebildet ist.
  18. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlade- und Transporteinrichtung (2) als Fahrzeugträger, insbesondere mit zumindest einer Fahrschiene pro Fahrzeugspur, ausgebildet ist.
  19. Transportvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Fahrzeugträger zur Aufnahme unterschiedlich großer Fahrzeuge angepaßt ist.
  20. Transportvorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Fahrzeugträger derart ausgebildet ist, daß die Drehbewegung bzw. die Schwenkbewegung bzw. die lineare Verschiebung in einer Weise erfolgt, daß das Fahrzeug von einer beliebiger Seite und/oder Richtung auf den Fahrzeugträger auffahren und/oder abfahren kann.
  21. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch zumindest eine an der Verlade- und Transporteinrichtung (2) drehbar oder schwenkbar angeordnete Planke (10), mittels deren eine befahrbare Verbindung zwischen der Verlade- und Transporteinrichtung (2) der Transportvonichtung (1) und einer Auffahrrampe (7) herstellbar ist.
  22. Transportvorrichtung nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch zumindest ein Verriegelungselement (11A) pro Planke (10), wobei das Verriegelungselement (11A) zur Arretierung der Planke (10) relativ zur Verlade- und Transporteinrichtung (2) vorgesehen ist.
  23. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch zumindest eine Verriegelungseinrichtung (12) zur Verriegelung der Verlade- und Transporteinrichtung (2) relativ zur Transportvorrichtung (1).
  24. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 23, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung, insbesondere eine elektronische Steuereinrichtung, insbesondere zur Steuerung eines Ablaufes der Bewegung der Verlade- und Transporteinrichtung (2) und/ oder einer Bewegung der zumindest einen Planke (10).
  25. Transportvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung im Bereich des Verladebahnhofes oder im Bereich der Transportvorrichtung angeordnet ist.
  26. Transportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 25, gekennzeichnet durch zumindest ein an der Verlade- und Transporteinrichtung und/oder an der Transportvorrichtung und/oder an der Verladestation vorgesehenes Stützeinrichtung, insbesondere zumindest eine Stützschiene zur Abstützung der Verlade- und Transporteinrichtung.
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