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DE10254433B3 - Feuerwaffe und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents

Feuerwaffe und Verfahren zu deren Herstellung Download PDF

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DE10254433B3 DE10254433A DE10254433A DE10254433B3 DE 10254433 B3 DE10254433 B3 DE 10254433B3 DE 10254433 A DE10254433 A DE 10254433A DE 10254433 A DE10254433 A DE 10254433A DE 10254433 B3 DE10254433 B3 DE 10254433B3
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Feuerwaffe mit einer ebenen Metalloberfläche (9), bei der zur Nachrichtenaufnahme und gleichzeitig zur Tarnung auf diese ebene Metalloberfläche (9) ein Barcode (11) aufgebracht ist, der so in das Metall eingearbeitet ist, daß die Striche oder die Zwischenräume des Barcodes (11) durch feine Nuten bzw. Stege ausgebildet sind. DOLLAR A Bevorzugt ist diese Feuerwaffe als Selbstladepistole mit Kunststoffgriffstück (1) ausgebildet, wobei der Barcode (11) auf mindestens einer Seite des freiliegenden Schlittens bzw. Verschlusses (3) aufgebracht ist. DOLLAR A Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Feuerwaffe, das darin besteht, daß der Barcode in die ebene Metalloberfläche durch eine Laserbehandlung eingebrannt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Feuerwaffe mit einer ebenen Metalloberfläche, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zu deren Herstellung, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
  • In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war es üblich, bei Handfeuerwaffen in die Metall- oder Holzteile nicht nur Seriennummern und Hersteller, also modellbezogene Kennungen, sondern auch individuelle Kennungen wie Namen, Widmungen, bei Militärwaffen besonders aber Truppenteil und Verwendungshinweise einzugravieren, einzuschlagen oder einzubrennen. Bei alten Ordonnanzwaffen findet man bisweilen eine ganze Liste von Truppenteilen, nach denen sich die militärische Laufbahn der Waffe von der Einführung bis zum Ausmustern ablesen läßt.
  • Das Einschlagen oder Einbrennen nimmt viel Platz in Anspruch, ohne daß nun besonders viele Merkmale erkennbar wären. Es hat aber den Vorteil der Dauer. Außerdem bedarf die Verwendung von einzelnen Schlag- oder Einbrennbuchstaben keiner ebenen Oberfläche. Dies gilt auch für die Gravur, doch ist diese äußerst aufwendig. Außerdem können Einschnitte mit dem Gravierstichel bei belasteten, dünnen Teilen zu unerwünschten Spannungskonzentrationen führen. Die Gravur wird daher meist nur bei teueren Zivilwaffen vorgenommen.
  • In jüngerer Zeit wurden auf Waffen Vermerke bisweilen mit den sog. Elektroschreiber eingebracht, der es erlaubt, auch bei einer modernen, filigranen Waffe, z.B. bei einer Selbstladepistole, kurze Vermerke anzubringen, ohne daß die Waffe in Einzelteile zerlegt, durch die Stempelung verdichtet und geschädigt oder über Gebühr wärmegeschädigt wird.
  • In jüngerer Zeit bringt man solche Vermerke, die Hersteller- und Handelsinformationen beinhalten, in Form eines sog. Strich- oder Balkencodes auf, der im folgenden mit „Barcode" bezeichnet wird. Ein solcher Barcode besteht aus einer Reine zueinander paralleler Striche mit unterschiedlicher Breite und/oder unterschiedlichem Abstand, der auf einer kontrastierenden Unterlage aufgebracht wird, die ihrerseits auf die Verpackungen der Waffen oder die Waffen selbst aufgeklebt wird. Die Ablesung erfolgt meist mittels eines Lesegerätes, das imstande ist, den Barcode fehlerfrei zu entschlüsseln. Das Ablesen der Information des Barcodes ohne Lesegerät ist dem Laien nicht möglich.
  • Der Barcode muß in der Regel auf eine einigermaßen ebene Oberfläche aufgeklebt werden. „Eben" in Sinne der Erfindung ist eine Oberfläche, wenn sie eben genug ist, um rasch und störungsfrei das Ablesen eines darauf angebrachten Barcode zu gestatten.
  • Natürlich kann ein solcher Barcode recht mühelos wieder abgelöst werden oder durch Verschmutzen, Verölen o. dgl. unlesbar werden.
  • Kürzlich ist auch eine Handfeuerwaffe vorgeschlagen worden ( DE 100 62 239 A1 ), bei der in die Einfräsungen zum Eingreifen des Schlittens ein Balkencode eingebracht wird, der dem Benutzer der Waffe unbekannt ist. Es sind lediglich Einfräsungen zu sehen, die offensichtlich fehlerhaft sind, weil sie Auslassungen aufweisen.
  • Dieser Balkencode ist allerdings recht kurz und kann nur einige Endziffern der Waffennummer aufnehmen.
  • Unabhängig hiervon ist das Problem bekannt, daß die Oberflächen von Militärwaffen möglichst wenig auffällig sein sollen, also nicht spiegelnd und mit undeutlichen Konturen. Soweit nun eine Militärwaffe eine glatte, ebene Oberfläche aufweist, so ist diese möglichst matt auszubilden. Man darf sie aber nicht grob bearbeiten, da sich sonst Materialungenauigkeiten und -fehler einschleichen bzw. unbemerkt bleiben können. Man löst dieses Problem bisher eher schlecht als recht damit, daß man zunächst die Oberfläche mit der technisch gebotenen Genauigkeit herstellt und dann dieses Oberfläche nachbearbeitet, was recht aufwendig ist. Dabei erfolgt die Nachbearbeitung meist auf chemischem Wege, um die Materialteile nicht zu belasten, die aus Gründen der Gewichtsersparnis oft so dünn wie gerade noch zulässig ausgebildet werden.
  • Ausgehend von dieser Gesamtproblematik liegt die Erfindung die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Feuerwaffe dahingehend zu verbessern, daß sie dauerhafte, nicht ohne weiteres ablesbare Kennungen aufweist, und daß sie weniger leicht erkennbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf diese ebene Metalloberfläche ein Barcode aufgebracht ist, der so in das Metall eingearbeitet ist, daß die Striche oder die Zwischenräume des Barcodes durch feine Nuten bzw. Stege ausgebildet sind (Anspruch 1).
  • Das Aufbringen eines Barcode ist nichts Neues, doch sein Einbringen in die Metalloberfläche. Es war nämlich nicht von vornherein zu erwarten, daß diese Art eines Barcode leserlich sein würde, da ihm ja die Kontrastfarbe fehlt.
  • Es hat sich jedoch herausgestellt, daß die unterschiedliche Reflexion bei plastisch positiv oder besser negativ ausgebildeten Strichen eine zuverlässige Ablesung ermöglicht, obwohl kein Farbkontrast vorliegt. Hierbei ist es gleichgültig, wie tief die Striche oder Zwischenräume eingebracht werden. Sie können vielmehr recht flach sein. Dennoch ist unerwarteterweise die einwandfreie Ablesung möglich.
  • Gleichzeitig bildet der Barcode eine aufgerauhte Oberfläche, die innerhalb der ebenen Metalloberfäche abgeordnet ist und somit deren Reflexion verhindert und auch deren Konturen ändert.
  • Während das mechanische Aufrauhen eines Oberflächenabschnitts zum Zweck der Minderung der Reflexion und Verwischen der Konturen zu aufwendig ist, um in der Serienproduktion von Ordonnanzwaffen eingesetzt zu werden, und während auch das Einbringen eines Barcodes in eine ebene Metalloberfläche aus den selben Gründen zu aufwendig ist, wird hier ein und dieselbe Barcode-Oberfläche zu zweierlei völlig gegensätzlichen Zwecken verwendet, was überraschend für eine positive Kostenbilanz sorgt: für jeden einzelnen der Zwecke zu aufwendig, wird eine gravierte oder sonstwie ausgebildete Barcode-Fläche für beide Zwecke zusammen noch hinlänglich wirtschaftlich.
  • Bevorzugt nimmt der Barcode eine Fläche ein, die innerhalb der ebenen Oberfläche einen augenfälligen Anteil einnimmt und/oder diese ebene Oberfläche unterteilt (Anspruch 2). So wird die optische Wirkung der Barcode-Fläche optimiert, so daß sie bestens zur Tarnung der an sich auffälligen ebenen Oberfläche dient.
  • Diese Barcode-Fläche ist grundsätzlich für jede Feuerwaffe geeignet. Da die Größe einer sinnvollen Barcode-Fläche aber begrenzt ist, ist auch die Größe der ebenen Oberfläche begrenzt, die von dieser Barcode-Fläche noch wirksam getarnt werden kann. Aus diesem Grund ist die Feuerwaffe bevorzugt als Selbstladepistole mit Kunststoffgriffstück ausgebildet, und der Barcode ist auf mindestens einer Seite des freiliegenden Schlittens aufgebracht bzw. eingearbeitet (Anspruch 3).
  • Bei einer Faustfeuerwaffe mit einem Griffstück, das aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff beschichtet ist, kann ein Barcode nicht dauerhaft genug in das Griffstück eingebracht werden, zumal dessen Materialeigenschaft für eine feine Teilung der Stege bzw. Nuten des Barcodes nicht ausreicht.
  • Andererseits ist ein am offenliegenden Schlitten angebrachter Barcode leicht und problemlos mittels eines Lesegerätes ablesbar.
  • Schließlich bietet die Schlittenfläche eine auffällige Oberfläche, die höchsten mechanischen Belastungen ausgesetzt ist. Aus diesem Grund bedeutet ein Zuschweißen oder Ausfräsen des Barcodes eine hohe thermische oder mechanische Beeinträchtigung der Festigkeit des Schlittens, die man nicht ohne weiteres hinnehmen wird. Auf dieses Weise ist die Dauerhaftigkeit des einmal eingebrachten Barcodes sichergestellt.
  • Ein Barcode der oben genannten Art kann grundsätzlich auf verschiedene Weise eingebracht werden, zum Beispiel durch Gravieren. Es hat sich aber herausgestellt, daß der Barcode in die ebene Metalloberfläche vorteilhaft durch eine Laserbehandlung eingebrannt wird (Anspruch 4).
  • Die zunächst sehr aufwendige Lasereinrichtung kann vollelektronisch und automatisch gesteuert werden, so daß der Text des Barcodes sich der Willkür von Bedienungspersonal entzieht und fehlerfrei erfolgt. Das Einbrennen erfolgt höchst materialschonend, da die Erwärmung des Metalls der ebenen Oberfläche nur bis in sehr geringe Tiefe reicht, so daß das Material definiert und bestimmt nur über eine kurze Materialtiefe geschädigt wird. Diese Materialtiefe liegt innerhalb des Toleranzfeldes der Materialdicke. Die Ausbildung der Stege bzw. Nuten erfolgt mit höchster Präzision, aber dennoch sehr rasch. Die Kosten für einen Einbrennvorgang sind sehr gering, so daß sich die hohen Kosten der Bereitstellung der Lasereinrichtung rasch amortisieren.
  • Der Gegenstand der Erfindung wird in der beigefügten, beispielhaften Zeichnung dargestellt, in deren einziger Figur eine Draufsicht auf die linke Seite einer Ordonnanzpistole gezeigt ist.
  • Wenn man diese Pistole zu einem horizontalen Schuß ordnungsgemäß in der Hand hält, dann weist die Schußrichtung nach „vorne" (in der Zeichnung nach links), und „oben" und „unten" ergeben sich aus der natürlichen Lage der Waffe (in der Zeichnung ebenfalls oben und unten).
  • Diese Pistole weist im unteren Teil ein Griffstück aus verstärktem Kunststoff auf, in das eine nach außen freiliegende Metallplatte (hier nicht zu sehen) eingelassen ist, die die Seriennummer und gegebenenfalls Beschußzeichen trägt.
  • Die Oberfläche des Griffstücks wird zweckmäßig gestaltet (Fischhaut, Aufrauhungen, nach Kundenwunsch von Großabnehmern auch Hoheitszeichen usw.).
  • Oben auf dem Griffstück 1 ist ein Schlitten oder Verschluß 3 aus spezialbehandeltem Stahl verschieblich ange bracht, wie es allgemein bekannt ist. In seinem vorderen Teil weist dieser Verschluß 3 Herstellerkennungen, Beschußzeichen und dergleichen auf, in seinem hinteren Teil sind Handhaben 5 eingebracht, damit der Schütze den Verschluß 3 zum Durchladen sicher ergreifen kann. Oben befindet sich ein Auswurffenster 7.
  • Der vordere und hintere Teil des Verschlusses sind somit ausreichend aufgerauht oder ausgebildet, um Spiegelungen zu vermeiden. Anders liegt der Fall beim mittleren Teil des Verschlusses 3. Dort befindet sich der hintere Teil des Auswurffensters 7, also die Stelle, an der die höchsten Belastungen beim Schuß auftreten. Hier weist der Verschluß 3 eine glatte, ebene Oberfläche 9 auf, die einen Lichtstrahl zurückwerfen kann. Diese Oberfläche 9 könnte nachbehandelt werden, doch dies muß mit großer Sorgfalt erfolgen, da jeder scharfkantige Einschnitt in den Stahl eine Bruchstelle begründen kann. Dort sind nämlich die auftretenden Belastungen, wie schon vermerkt, am höchsten.
  • Ein wesentlicher Teil dieser Fläche 9 wird nun durch eine Barcode-Fläche 11 eingenommen, die hier der Einfachheit halber schraffiert dargestellt ist.
  • Diese Barcode-Fläche 11 weist einen Barcode auf, der relativ fein und flach mittels eines Lasers eingebrannt ist. So ist sichergestellt, daß sich keine undefiniert scharfen Kanten im Barcode bilden können. Außerdem ist der Barcode infolge seiner Feinheit imstande, eine längere Nachricht aufzunehmen.
  • Die Barcode-Fläche 11 bricht und entstellt die Oberfläche 9, so daß diese, selbst wenn Teile noch erkennbar sein sollten, nicht mehr als Waffenoberfläche erkennbar ist.
  • Da hier der Barcode sowohl ein Nachrichtenträger als auch eine Aufrauhung bildet, sind seine relativ hohen Kosten noch vertretbar.

Claims (4)

  1. Feuerwaffe mit einer ebenen Metalloberfläche (9), dadurch gekennzeichnet, daß auf diese ebene Metalloberfläche (9) ein Barcode (11) aufgebracht ist, der so in das Metall eingearbeitet ist, daß die Striche oder die Zwischenräume des Barcodes (11) durch feine Nuten bzw. Stege ausgebildet sind.
  2. Feuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Barcode (11) eine Fläche einnimmt, die innerhalb der ebenen Oberfläche (9) einen augenfälligen Anteil einnimmt und/oder diese ebene Oberfläche (9) unterteilt.
  3. Feuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Selbstladepistole mit Kunststoffgriffstück (1) ausgebildet ist, und daß der Barcode (11) auf mindestens einer Seite des freiliegenden Schlittens bzw. Verschlusses (3) aufgebracht ist.
  4. Verfahren zur Herstellung einer Feuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Barcode in die ebene Metalloberfläche durch eine Laserbehandlung eingebrannt wird.
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