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Die von Karden oder Krempeln abgegebenen Faserflore, aus denen durch Vernadelung Filze oder dergleichen hergestellt werden sollen, haben im allgemeinen eine zu geringe Dicke, um durch Vernadelung zu dem gewünschten Produkt verarbeitet werden zu können. Daher werden die Faserflore im allgemeinen dubliert. Wenn mehrere Faserflore in Längsrichtung übereinandergeschichtet werden, erhält man ein längsorientiertes Faservlies, da die Fasern im Karden- oder Krempelflor längsorientiert sind.
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Zur Herstellung querorientierter Faservliese wird der von der Karde bzw. Krempel abgelieferte Faserflor mit Hilfe eines Kreuzlegers zick-zack-förmig auf ein quer zur Florlaufrichtung arbeitendes Abzugsband abgelegt. Der Winkel zwischen den einzelnen Florlagen ergibt sich aus der Zuliefergeschwindigkeit des von der Karde bzw. Krempel kommenden Flors und der Abzugsgeschwindigkeit des Abzugsbandes.
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Die Kreuzleger arbeiten entweder mit einer schwenkbaren Ablegevorrichtung, dem Steilarmleger (sog. Camel-Back) oder einer horizontalen Ablegevorrichtung, dem Flachtäfler.
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Der Steilarmleger hat einen etwa in der Mitte über dem Abzugsband schwenkbar gelagerten Legearm, der zwei endlos umlaufende Lattentücher aufweist, denen in Flortransportrichtung laufende Trums parallel zueinander in einem vorbestimmten Abstand angeordnet sind. Die Florbahn liegt auf jeweils einem der Lattentücher lose auf und wechselt auf das jeweils andere Lattentuch über, wenn der Legearm während seiner Schwenkbewegung die Vertikale überquert. Obgleich davon berichtet wird, dass mit dem Steilarmleger hochwertige Vliese mit hoher Massengenauigkeit und Gleichmäßigkeit hergestellt werden können und die Gefahr von Fehlverzügen infolge Umlenkung bei diesem System klein sei, hat sich doch gezeigt, dass solche Verzüge nicht auszuschließen sind, insbesondere wenn die Legegeschwindigkeit erhöht wird. Daher ist man im praktischen Betrieb weitgehend auf die horizontale Bauart, den Flachtäfler, übergegangen. Die obigen und weitere Einzelheiten zur Legetechnik finden sich in ”Vliesstoffe” von Lünenschloß und Albrecht, Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1982, S. 94 bis 102. Ein ähnlich aufgebauter Steilarmleger ist aus der
EP 0 324 796 B1 bekannt. Der darin offenbarte Leger weist zusätzlich mechanische Verbindungen der gegenüberliegenden Fördereinrichtungen sowie einen pneumatischen Zylinder auf. Dadurch können die Fördereinrichtungen während ihrer Schwenkbewegung über die Vertikale durch die Schwenkachse relativ zueinander verschoben werden, so dass stets die in Bewegungsrichtung hintere untere Führungsrolle niedriger gelegen ist. Die
DE 101 39 833 A1 offenbart zudem ein Verfahren zum Herstellen eines Faservlieses, bei dem zwischen dem Florerzeuger und dem Vliesleger ein steuerbares Streckwerk angeordnet ist, um die Florbahn in Längsrichtung zu strecken. Außerdem ist eine Zwischenspeichereinrichtungen zur Anpassung der Geschwindigkeiten vorgesehen.
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Die Anmelderin hat festgestellt, dass es beim Arbeiten mit einem Steilarmleger infolge der Schwenkbewegung des nach unten führenden Legearms gegenüber dem nach oben führenden Zuführarm im Bereich des diese beiden Arme verbindenden Gelenks je nach Richtung der Schwenkbewegung zu Dehnungen und Stauchungen im Flor kommen kann. Sie hat weiter festgestellt, dass es wegen des freien Durchhangs der Faserflorbahn im Augenblick des Übergangs von der einen Schrägstellung in die andere Schrägstellung des Legearms zu einem Zug in der Florbahn kommt, der dazu führt, dass sie sich reckt, und zwar besonders an jenen Stellen, an denen sie unvermeidlich dünner ist, als an anderen Stellen. Ungleichmäßigkeiten in der dem Vliesleger zugeführten Florbahn werden durch den Leger also noch vergrößert.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Steilarm-Vliesleger für die zick-zack-förmige Ablage eines Krempelflors auf ein quer zur Florlaufrichtung arbeitendes Abzugsband anzugeben, der auf den Krempelflor keinen Einfluss ausübt, der zu einem Verzug des Flors führen könnte.
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Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Eine Vorrichtung zum Erzeugen eines kreuzgelegten Faservlieses, das den erfindungsgemäßen Vliesleger verwendet, ist Gegenstand des Anspruchs 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweils abhängigen Ansprüche.
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Die Anmelderin hat erkannt, dass es erforderlich ist, die Florbahn auf ihrem Weg zwischen dem Eingang des Vlieslegers und der Ablage auf dem Abzugsband so zu führen, dass ein Zug innerhalb der Florbahn nicht auftreten kann. Daher ist gemäß der Erfindung die Florbahn an den sie im Vliesleger führenden Armen so gehalten, dass sie auf deren Oberfläche nicht rutschen kann, auch nicht unter dem Einfluss einer auf sie einwirkenden Schwerkraft.
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Erfindungsgemäß wird dieses dadurch erreicht, dass dem Flortransportband auf den Armen des Vlieslegers, nachfolgend auch kurz nur ”Leger” genannt, ein als Andruckband wirkendes zweites Transportband in so engem Abstand gegenübersteht, dass sich die beiden Flortransportbänder einander berühren, wenn eine Florbahn zwischen ihnen nicht vorhanden ist. Wird eine Florbahn zugeführt, dann wird diese auf dem in Transportrichtung der Florbahn verlaufenden Abschnitt der Flortransportbänder zwischen den Flortransportbändern geklemmt. Sie kann also niemals frei durchhängen. Zudem wird die mechanische Führung vereinfacht, indem die Schwenkbewegung des Legearms auf einen Bereich beschränkt ist, der die Senkrechte nicht kreuzt und die Schwenkachse des Legearms quer zu sich verschiebbar geführt ist.
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Vorteilhaft ist, wenn das die Florbahn ablegende Ende des Legearms von einem quer zum Abzugsband beweglichen Legewagen gehalten ist, an dem ein zu einer geschlossenen Schleife gelegtes Abdeckband befestigt ist, das sich mit dem Legewagen bewegt und das von dem Legearm auf das Abzugsband getäfelte Faservlies im Bereich des Legewagens abdeckt, um das ordnungsgemäße Ablegen der Florbahn sicherzustellen, was besonders bei großen Arbeitsgeschwindigkeiten wichtig ist. Der Antrieb, der den Legewagen hin und her bewegt, kann über das Abdeckband erfolgen oder über wenigstens einen parallel zu diesem verlaufenden Zahnriemen.
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Von Vorteil ist ferner, wenn das Abzugsband ein Siebband ist, das wenigstens in dem Bereich, wo die Florbahn auf ihm abgelegt wird, also z. B. im Bereich des vorgenannten Legewagens, untersaugt ist, weil dadurch die Florablage stabilisiert wird. Von Vorteil ist dieses besonders bei der Ablage sehr dünner Florbahnen bzw. der Herstellung sehr dünner Faservliese aus wenigen Lagen.
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Werden zwei Flortransportbänder gemäß der Erfindung verwendet, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie diese in dem die Florbahn führenden Abschnitt gegeneinandergedrückt werden können. Eine erste Ausführungsform sieht vor, eine in einer Dimension konvex gewölbte Unterlage zur Abstützung der Flortransportbänder vorzusehen und die Flortransportbänder unter Spannung zu halten, so dass die Spannung die Flortransportbänder auf die konvex gewölbte Unterlage drückt. Eine zweite Ausführungsform sieht vor, die Flortransportbänder in dem in Flortransportrichtung liegenden Abschnitt durch elastische Einrichtungen gegeneinander zu drücken, die im Legearm abgestützt sind.
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Die Flortransportbänder können bei allen Ausführungsformen über den Legearm hinaus in Richtung der Florbahnzuführseite verlängert und über eine Vielzahl von Umlenkwalzen geführt sein. Es ist dabei günstig, wenn die Florbahn in all solchen Abschnitten, in denen sie dem nachteiligen Einfluss der Schwerkraft ausgesetzt ist, an dem Flortransportband bzw. den Flortransportbändern festgehalten ist.
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Es ist bekannt, dass die Legebreite eines Steilarmlegers maßgeblich durch die Länge des Legearms begrenzt ist. Will man die Bauhöhe des Vlieslegers nicht vergrößern, dennoch aber eine größere Legebreite erzielen, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, Zuführarm und Legearm als Teil einer Scherenarmkonstruktion auszubilden, die aus mehreren Schwenkarmen besteht, von denen der Legearm in Transportrichtung der Florbahn der letzte ist. Dabei wird vorzugsweise in allen Schwenkarmen die Florbahn an den Flortransportbändern festgehalten, die sich vorzugsweise durchgehend über den Legearm und alle Schwenkarme rückwärts bis zu einem Einlaufbereich erstrecken. Hierfür kommen alle drei vorerwähnten Varianten in Betracht, d. h. die erste Variante mit zwei übereinanderliegenden Flortransportbändern, die zweite Variante mit dem untersaugten Siebband und die dritte Variante mit dem Andruck/Transportband auf glatten, gewölbten Unterlagen.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf eine gesamte Vlieserzeugungsvorrichtung aus einem Florerzeuger und einem Vliesleger. In einer solchen Vorrichtung ist der Vliesleger nach der Erfindung verwendet, und es befinden sich zwischen dem Florerzeuger und dem Vliesleger ein Streckwerk und ablaufseitig dazu eine Zwischenspeichervorrichtung. Das Streckwerk ist in Abstimmung mit den Legebewegungen des Vlieslegers so gesteuert, dass es die Florbahn zyklisch verstreckt, um darin dünne Stellen zu erzeugen, die vom Vliesleger jeweils in den Randbereichen des von ihm gelegten Faservlieses abgelegt werden. Da die zyklische Verstreckung zu einer zyklischen Veränderung der Geschwindigkeit der das Streckwerk verlassenden Florbahn im Vergleich zu der gleichmäßigen Abgabegeschwindigkeit des Florerzeugers führt, ist der Zwischenspeicher vorgesehen, der diese Geschwindigkeitsschwankung der Florbahn abpuffert. Dieser Zwischenspeicher ist vorzugsweise gleichfalls als Steilarmvorrichtung ausgebildet, so dass insoweit Gleichheit der Systeme herrscht, was die Wartung erleichtert.
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Weiterhin ist in Betracht zu ziehen, dass die Schwenkgeschwindigkeit des Legearms im Bereich seiner Bewegungsumkehrstellen herabgesetzt sein muss, um mechanische Überbeanspruchungen der Anlagenbestandteile zu vermeiden. Die Herabsetzung der Schwenkgeschwindigkeit des Legearms erfordert aber eine entsprechende Anpassung der Zuführgeschwindigkeit der Florbahn durch den Vliesleger, was zur Folge hat, dass der Vliesleger die ihm zugeführte Florbahn mit sich zyklisch ändernder Geschwindigkeit entgegennimmt. Auch diese Geschwindigkeitsänderungen werden von dem Zwischenspeicher aufgenommen. Dieser trägt somit den Geschwindigkeitsänderungen der Florbahn Rechnung, die sowohl von dem Streckwerk als auch von dem Vliesleger in der Florbahn hervorgerufen werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
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1 schematisch eine stirnseitige Ansicht eines Vlieslegers gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
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2 schematisch eine stirnseitige Ansicht eines Vlieslegers gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung und
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3 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung zum Herstellen eines Faservlieses.
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Der Vliesleger nach 1 ist ein sogenannter Steilarmleger. Er umfasst einen Legearm 1, der an seinem oberen Ende in einer oberen Schwenkachse 2 quer zur Laufrichtung eines etwa horizontal angeordneten, endlos umlaufenden Abzugsbandes 3 schwenkbar gelagert ist. Das untere Ende des Legearms 1 ist von einem Legewagen oder -schlitten 4 geführt, der mittels einer Antriebseinrichtung 5 über Seil- oder Zahnriemen 6 quer zur Laufrichtung des Abzugsbandes 3 über diesem verfahrbar ist. Die Legebreite ist durch die Hubweite des Schlittens bestimmt und durch Breite des Abzugsbandes 3 begrenzt. An dem Legewagen 4 kann ein sich parallel zu dem Zahnriemen 6 erstreckendes Abdeckband befestigt sein, das sich zusammen mit dem Legewagen 4 und dem Zahnriemen 6 hin und her bewegt und das gelegte Faservlies im Bereich der Ablage, also im Bereich des Legewagens 4 abdeckt. Weiterhin kann das Abzugsband ein Siebband sein, das wenigstens im Bereich des Legewagens 4 untersaugt ist, um das abgelegte Faservlies dort bei der Ablage zu stabilisieren, was besonders beim Ablegen sehr dünner Florbahnen günstig ist.
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Die – obere – Schwenkachse 2 des Legearms ist zugleich Gelenkachse, an der ein Zuführarm 7 mit seinem oberen Ende schwenkbar gelagert ist. Das untere Ende des Zuführarms 7 ist in einer ortsfesten – unteren – Schwenkachse 8 im Maschinengestell schwenkbar gelagert, so dass bei Bewegung des Schlittens 4 quer über das Abzugsband 3 die genannte obere Schwenk-/Gelenkachse 2 eine bogenförmige Bahn beschreibt.
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In der Schwenk-/Gelenkachse 2 ist eine Umlenkwalze 9 drehbar gelagert. Eine weitere Umlenkwalze 10 ist am unteren Ende des Legearms 1 gelagert. Über die beiden Umlenkwalzen 9 und 10 läuft ein endloses erstes Flortransportband 11, das hier fortan einfach als Flortransportband bezeichnet werden soll und das im übrigen über eine weitere Umlenkwalze 12, die im Bereich der Schwenk-/Gelenkachse 2 gelagert ist, und drei ortsfeste Umlenkwalzen 13, 14 und 15 läuft, von denen wenigstens eine, beispielsweise die Umlenkwalze 14 angetrieben ist.
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Am unteren Ende des Legearms 1 ist parallel zur unteren Umlenkwalze 10 des Flortransportbandes eine weitere Umlenkwalze 16 drehbar gelagert. Oberhalb der Schwenk-/Gelenkachse 2 ist eine obere Umlenkwalze 17 drehbar gelagert. Über diese Umlenkwalzen 16 und 17 läuft ein zweites Flortransportband 18, das fortan, wo es einzeln erwähnt ist, einfach als Andruckband bezeichnet wird und das im übrigen über zwei weitere Umlenkwalzen 19 und 20 und die schon erwähnten Umlenkwalzen 15 und 9 läuft. Das bedeutet, dass an den Umlenkwalzen 15 und 9 die beiden Flortransportbänder 11 und 18 übereinander liegen.
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Das Andruckband 18 kann über eine der Umlenkwalzen, vorzugsweise die Umlenkwalze 20, angetrieben sein, doch ist ein solcher Antrieb nicht unbedingt notwendig, da der Reibschluss zwischen den Flortransportbändern 11 und 18, gegebenenfalls vermittels des dazwischen liegenden Faserflors, ausreicht, das Andruckband 18 anzutreiben.
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In dem Bereich zwischen der Umlenkwalze 15 und der Umlenkwalze 9 im Schwenkarm 7 sowie in dem Bereich zwischen der Umlenkwalze 9 und den beiden Umlenkwalzen 10 und 16 im Legearm 1 laufen die Flortransportbänder 11 und 18 in einer Flortransportrichtung aufeinanderliegend. Um einen Druck zu erzeugen, der die beiden Flortransportbänder 11 und 18 gegeneinander drückt, sind die Flortransportbänder am Legearm 1 durch eine in einer Dimension konvex gewölbte Unterlage 21 abgestützt. Eine weitere solche Abstützung durch eine in einer Dimension konvex gewölbte Unterlage 22 befindet sich auch am Schwenkarm 7 zwischen den Umlenkwalzen 15 und 9. Zusammen mit einer geeigneten mechanischen Spannung der Flortransportbänder 11 und 18 kann somit erreicht werden, dass im Bereich dieser abstützenden Unterlagen 21 und 22 die Flortransportbänder 11 und 18 fest aufeinander gedrückt werden. Zusätzliche Abstützung der Flortransportbänder in den rücklaufenden Trums können durch gewölbte Unterlagen 23 und 24 am Legearm 1 bzw. am Zuführarm 7 erzielt werden.
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Die mechanische Spannung in den Flortransportbändern kann durch geeignete Einstellung wenigstens einer der Umlenkwalzen, insbesondere der Umlenkwalzen 13 und 19 aufgebracht werden. Auf die Darstellung der Einstelleinrichtungen, mit denen die Achslage der Umlenkwalzen quer zur Achsrichtung verstellt werden kann, um eine Vorspannung der Bänder erzielt werden kann, ist in den Zeichnungen aus Übersichtlichkeitsgründen verzichtet worden, zumal sie zur Belehrung des Fachmanns nicht erforderlich ist.
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Wie aus 1 weiter hervorgeht, erstreckt sich in einem insgesamt mit E bezeichneten Einlaufbereich des Vlieslegers das Flortransportband 11 weiter nach außen als das Andruckband 18. In diesem Bereich bilden die beiden Flortransportbänder 11 und 18 einen Spalt aus, der sich entgegen der durch Pfeile gekennzeichneten Transportrichtung der Flortransportbänder 11 und 18 erweitert und somit das Einführen eines (nicht gezeigten) Faserflorbandes zwischen die beiden Flortransportbänder ermöglicht bzw. erleichtert.
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2 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung, die sich von der ersten Ausführungsform dadurch unterscheidet, dass zwischen den Legearm 1 und den ortsfest gelagerten Zuführarm 7 zwei bewegliche Schwenkarme 25 und 26 eingefügt sind, die miteinander in einem unteren Gelenk 27 gelenkig verbunden sind und die in Schwenk-/Gelenkachsen 2 mit dem Legearm 1 bzw. dem ortsfest gelagerten Zuführarm 7 gelenkig verbunden sind. Im Bereich der Gelenkverbindung zwischen dem Zuführarm 7 und dem benachbarten Schwenkarm 26 sind wiederum Umlenkwalzen 2, 12 und 17 für die Flortransportbänder 11 und 18 gelagert. Außerdem befinden sich zwischen den beiden zusätzlichen Schwenkarmen 25 und 26 Umlenkwalzen 28a und 28b für die Flortransportbänder. Auf Details der Lagerung der letztgenannten Umlenkwalzen 28a und 28b wurde in der Zeichnung verzichtet, da dem Fachmann vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wie er die Lagerung der Walzen bewerkstelligen kann. Die Zeichnung soll daher nur das Prinzip angeben, wie die Flortransportbänder 11 und 18 geführt sind. Es sei in diesem Zusammenhang lediglich erwähnt, dass jeweils zwischen den Umlenkwalzen 2 und 27 die beiden Flortransportbänder 11 und 18 übereinanderliegend laufen und zwischen sich die Florbahn einklemmen. Im übrigen entspricht der Aufbau der zusätzlichen Schwenkarme 25 und 26 bezüglich der Einrichtungen zum Spannen der Flortransportbänder denjenigen der Lege- bzw. Zuführarme.
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Im Betrieb der Vorrichtung nach 2 wird das untere Ende des Legearms 1 mittels des Schlittens 4 über den Antrieb 5 und den Seilzug 6 in eine die Legebreite überstreichende Hin- und Herbewegung versetzt. Dabei bewegen sich die Schwenkachsen 2 und 27 in entsprechend verringertem Bewegungshub mit. Man erkennt, dass mit vergleichsweise niedriger Bauhöhe der Anordnung eine große Legebreite erzielt werden kann.
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Die übrigen Merkmale dieser Vorrichtung entsprechen denen nach 1, so dass auf eine Wiederholung der Erläuterung verzichtet werden kann.
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3 zeigt schematisch eine vollständige Vorrichtung zum Herstellen eines Faservlieses. Diese Vorrichtung besteht aus einer Krempel oder Karde, die insgesamt mit K bezeichnet ist, einem Steilarm-Vliesleger nach der Erfindung, der insgesamt mit V bezeichnet ist, sowie einem zwischen beiden angeordneten Streckwerk S und einem zwischen Streckwerk S und Vliesleger V angeordneten Zwischenspeicher Z, hier ebenfalls vom Steilarm-Typ.
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Das Streckwerk S besteht aus zwei parallel zueinander angeordneten Scheibenwalzen 28, denen jeweils eine Unterlage in Form einer Gegenwalze 29 bzw. 30 gegenübersteht, wobei um die Gegenwalze 29 ein Zulaufband 31 und um die Gegenwalze 30 ein Abförderband 32 läuft. Die beiden Scheibenwalzen 28 bestehen jeweils aus einem Paket von Zahnscheiben, die auf gegenseitigen Abstand gestellt sind. Die beiden Scheibenwalzen 28 sind so dicht beieinander angeordnet, dass die Zahnscheiben der einen Walze in die Lücken zwischen den Zahnscheiben der gegenüberliegenden Zahnwalze eingreifen, wie aus der Zeichnung ersichtlich ist. Hierdurch wird die Streckzone zwischen den Scheibenwalzen 28 einerseits und den Gegenwalzen 29 und 30 andererseits klein gemacht.
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Der Zwischenspeicher Z hat zwei Steilarme, die einen Winkel miteinander bilden und in einer oberen Gelenkachse 33 gelenkig miteinander verbunden sind. Durch den Zwischenspeicher Z hindurch ist das Abförderband 32, das zugleich ein Flortransportband des Zwischenspeichers Z ist, über die Walze 30, einer in der Gelenkachse gelagerten Walze 34, einer an der Abgabeseite befindlichen Umlenkwalze 35 und eine weitere Umlenkwalze 36 geführt. Unter der erstgenannten Umlenkwalze 35 an der Abgabeseite befindet sich ein Transportband 37, auf das die Florbahn abgelegt wird. Vergleichbar den Armen 1 und 7 des Vlieslegers V läuft über die Arme des Zwischenspeichers Z ein Andruckband 38, das sich parallel zu dem Flortransportband 32 erstreckt und an dieses angedrückt ist, um zu ermöglichen, eine zugeführte Florbahn zwischen dem Flortransportband 32 und dem Andruckband 38 sicher zu klemmen und dadurch zu transportieren. Wenigstens eines dieser Bänder 32 und 38 kann als Siebband ausgebildet sein, um das Entweichen von Luft aus der geklemmten Florbahn zu ermöglichen. Das Andruckband läuft über eine Reihe von Umlenkwalzen 39, 40 und 41 und ist von Einrichtungen unter Spannung gehalten, die jenen vergleichbar sind, die unter Bezugnahme auf den Vliesleger V bereits erläutert worden sind. Auf eine Wiederholung der entsprechenden Beschreibung kann daher verzichtet werden.
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Wie die Zeichnung zeigt, ist die Umlenkwalze 35 an der Abgabeseite des Zwischenspeichers Z längs des Ablagebandes 37 hin und her verfahrbar, wobei die Gelenkachse 33 einen bogenförmigen Weg beschreibt, der auch von der oberen Umlenkwalze 36 mitgemacht wird. Durch die Hin- und Herbewegung der ablaufseitigen Umlenkwalze 35 des Zwischenspeichers Z verbunden mit der Florbahneinlaufgeschwindigkeit am Vliesleger V kann bei gleichmäßiger Zuführung einer Florbahn von der Karde K in das Streckwerk S eine Teillänge der Florbahn auf dem Ablageband 37 zwischengespeichert werden.
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Im Betrieb führt der Legearm 1 des Vlieslegers V eine hin- und herlaufende Bewegung über die Legebreite des Abzugsbandes 3 aus. Dabei wird die Geschwindigkeit der Schwenkbewegung des Legearms so gesteuert, dass sie abgebremst wird, wenn sich das untere Ende des Legearms dem Randbereich des Abzugsbandes 3 nähert, und wieder beschleunigt wird, nachdem der Legearm seine Bewegungsrichtung gewechselt hat.
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Aufgrund dieser Geschwindigkeitsverminderung ist es erforderlich, die Transportgeschwindigkeit, mit der die Florbahn von den Flortransportbändern 11 und 18 zugeführt wird, entsprechend herabzusetzen. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Flortransportbänder 11 und 18 muss also zyklisch moduliert werden. Das bedeutet, dass dem Einlaufbereich E des Vlieslegers V die Florbahn nicht mit gleichförmiger Geschwindigkeit zugeführt werden kann. Da andererseits die Krempel K die Florbahn mit konstanter Geschwindigkeit abgibt, muss eine zyklische Zwischenspeicherung folgen, die von dem Zwischenspeicher Z ausgeführt wird, der somit in Abhängigkeit von den Legebewegungen des Legers V gesteuert werden muss.
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Wie ebenfalls bereits erläutert, muss der Flor in den Randbereichen des Abzugsbandes 3 mit geringerer Dicke abgelegt werden, um ein später genadeltes Produkt gleichmäßiger Qualität erzeugen zu können. Aus diesem Grunde wird im Streckwerk S die Florbahn so verstreckt, dass ihre Abschnitte, die im Randbereich des Abzugsbandes 3 abgelegt werden, eine geringere Dicke haben, als die übrigen Bereiche. Das Streckwerk S muss also in Abstimmung mit der Legebewegung V und unter Berücksichtigung der Weglänge, die die Florbahn zwischen dem Streckwerk und der Ablagestelle auf dem Abzugsband zurücklegt, zyklisch gesteuert werden. Dies bedeutet zugleich, dass die Geschwindigkeit, mit der die Florbahn das Streckwerk S verlässt, zyklisch schwankt. Auch diese Schwankungen werden von dem Zwischenspeicher Z aufgenommen. Seine Steuerung hat daher unter Beachtung sowohl der Abgabegeschwindigkeit des Streckwerks S als auch der Einlaufgeschwindigkeit am Einlaufbereich E des Vlieslegers V zu erfolgen.
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Es ist selbstverständlich möglich, in der Vorrichtung nach 3 einen Vliesleger nach 2 zu verwenden, der zwei zusätzliche Schwenkarme aufweist. Eine gesonderte Beschreibung erscheint überflüssig.