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Die von Karden oder Krempeln abgegebenen
Faserflore, aus denen durch Vernadelung Filze oder dergleichen hergestellt
werden sollen, haben im allgemeinen eine zu geringe Dicke, um durch
Vernadelung zu dem gewünschten
Produkt verarbeitet werden zu können.
Daher werden die Faserflore im allgemeinen dubliert. Wenn mehrere
Faserflore in Längsrichtung übereinandergeschichtet
werden, erhält
man ein längsorientiertes
Faservlies, da die Fasern im Karden- oder Krempelflor längsorientiert sind.
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Zur Herstellung querorientierter
Faservliese wird der von der Karde bzw. Krempel abgeliefertes Faserflor
mit Hilfe eines Kreuzlegers zick-zack-förmig auf ein quer zur Florlaufrichtung
arbeitendes Abzugsband abgelegt. Der Winkel zwischen den einzelnen
Florlagen ergibt sich aus der Zuliefergeschwindigkeit des von der
Karde bzw. Krempel kommenden Flors und der Abzugsgeschwindigkeit
des Abzugsbandes.
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Die Kreuzleger arbeiten entweder
mit einer schwenkbaren Ablegevorrichtung, dem Steilarmleger (sog.
Camel-Back) oder einer horizontalen Ablegevorrichtung, dem Flachtäfler.
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Der Steilarmleger hat einen etwa
in der Mitte über
dem Abzugsband schwenkbar gelagerten Legearm, der zwei endlos umlaufende
Lattentücher
aufweist, denen in Flortransportrichtung laufende Trums parallel
zueinander in einem vorbestimmten Abstand angeordnet sind. Die Florbahn
liegt auf jeweils einem der Lattentücher lose auf und wechselt
auf das jeweils andere Lattentuch über, wenn der Legearm während seiner
Schwenkbewegung die Vertikale überquert.
Obgleich davon berichtet wird, daß mit dem Steilarmleger hochwertige
Vliese mit hoher Massengenauigkeit und Gleichmäßigkeit hergestellt werden
können
und die Gefahr von Fehlverzügen
infolge Umlenkung bei diesem System klein sei, hat sich doch gezeigt,
daß solche
Verzüge
nicht auszuschließen
sind, insbesondere wenn die Legegeschwindigkeit erhöht wird.
Daher ist man im praktischen Betrieb weitgehend auf die horizontale
Bauart, den Flachtäfler, übergegangen.
Die obigen und weitere Einzelheiten zur Legetechnik finden sich
in "Vliesstoffe" von Lünenschloß und Albrecht,
Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1982, S. 94 bis 102.
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Die Anmelderin hat festgestellt,
daß es
beim Arbeiten mit dem Steilarmleger infolge der Schwenkbewegung
des nach unten führenden
Legearms gegenüber
dem nach oben füh renden
Zuführarm
im Bereich des diese beiden Arme verbindenden Gelenks je nach Richtung
der Schwenkbewegung zu Dehnungen und Stauchungen im Flor kommen
kann. Sie hat weiter festgestellt daß es wegen des freien Durchhangs
der Faserflorbahn im Augenblick des Übergangs von der einen Schrägstellung
in die andere Schrägstellung
des Legearms zu einem Zug in der Florbahn kommt, der dazu führt, daß sie sich
reckt, und zwar besonders an jenen Stellen, an denen sie unvermeidlich
dünner
ist, als an anderen Stellen. Ungleichmäßigkeiten in der dem Vliesleger
zugeführten Florbahn
werden durch den Leger also noch vergrößert.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Steilarm-Vliesleger für die zick-zackförmige Ablage
eines Krempelflors auf ein quer zur Florlaufrichtung arbeitendes
Abzugsband anzugeben, der auf den Krempelflor keinen Einfluß ausübt, der
zu einem Verzug des Flors führen
könnte.
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Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale gelöst.
Weitere, demselben Konzept unterliegende Lösungen sind Gegenstand der
Ansprüche
4 und 5. Eine Vorrichtung zum Erzeugen eines kreuzgelegten Faservlieses,
das den erfindungsgemäßen Vliesleger
verwendet, ist Gegenstand des Anspruchs 12. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der jeweils abhängigen
Ansprüche.
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Die Anmelderin hat erkannt, daß es erforderlich
ist, die Florbahn auf ihrem Weg zwischen dem Eingang des Vlieslegers
und der Ablage auf dem Abzugsband so zu führen, daß ein Zug innerhalb der Florbahn
nicht auftreten kann. Daher ist gemäß der Erfindung die Florbahn
an den sie im Vliesleger führenden
Armen so gehalten, daß sie
auf deren Oberfläche
nicht rutschen kann, auch nicht unter dem Einfluß einer auf sie einwirkenden
Schwerkraft.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung wird dieses dadurch erreicht, daß dem Flortransportband auf
den Armen des Vlieslegers, nachfolgend auch kurz nur "Leger" genannt, ein als Andruckband
wirkendes zweites Transportband in so engem Abstand gegenübersteht,
daß sich
die beiden Flortransportbänder
einander berühren,
wenn eine Florbahn zwischen ihnen nicht vorhanden ist. Wird eine
Florbahn zugeführt,
dann wird diese auf dem in Transportrichtung der Florbahn verlaufenden
Abschnitt der Flortransportbänder
zwischen den Flortransportbändern
geklemmt. Sie kann also niemals frei durchhängen.
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Bei einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist das Flortransportband auf den Armen des Legers
ein Siebband, das in dem in Flortransportrichtung verlaufenden Abschnitt
von der Rückseite
her hintersaugt ist, wozu in den Armen des Legers entsprechende
Einrichtungen zum Erzeugen eines Unterdrucks unter dem Siebband
vorhanden sind. Auf diese Weise wird auf der Vorderseite über den
Löchern
des Siebbandes ein Unterdruck erzeugt, der die Florbahn auf das
Siebband zieht und dort festhält. Auf
den Einsatz eines Andruckbandes kann in diesem Falle verzichtet
werden.
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Gemäß einer dritten Ausführungsform
weisen die Arme des Legers die Florbahn tragende, glatte, in jeweils
einer Dimension konvex gewölbte
Unterlagen auf, über
die ein Flortransportband geführt
ist, das zugleich ein Andruckband ist, das über eine Reihe von Umlenkwalzen
läuft,
von denen wenigstens eine angetrieben ist. Die Florbahn läuft über die
glatten Unterlagen und ist auf diesen durch das Andruck/Transportband
abgedeckt. Durch die Wölbung wird
das Andruckband in sicherer Anlage an den Unterlagen gehalten, womit
der Transport einer zwischen Unterlage und Andruckband geklemmten
Florbahn sichergestellt ist.
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Vorteilhaft ist, wenn das die Florbahn
ablegende Ende des Legearms von einem quer zum Abzugsband beweglichen
Legewagen gehalten ist, an dem ein zu einer geschlossenen Schleife
gelegtes Abdeckband befestigt ist, das sich mit dem Legewagen bewegt
und das von dem Legearm auf das Abzugsband getäfelte Faservlies im Bereich
des Legewagens abdeckt, um das ordnungsgemäße Ablegen der Florbahn sicherzustellen,
was besonders bei großen
Arbeitsgeschwindigkeiten wichtig ist. Der Antrieb, der den Legewagen
hin und her bewegt, kann über
das Abdeckband erfolgen oder über
wenigstens einen parallel zu diesem verlaufenden Zahnriemen.
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Von Vorteil ist ferner, wenn das
Abzugsband ein Siebband ist, das wenigstens in dem Bereich, wo die
Florbahn auf ihm abgelegt wird, also z.B. im Bereich des vorgenannten
Legewagens, untersaugt ist, weil dadurch die Florablage stabilisiert
wird. Von Vorteil ist dieses besonders bei der Ablage sehr dünner Florbahnen
bzw. der Herstellung sehr dünner
Faservliese aus wenigen Lagen.
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Werden zwei Flortransportbänder gemäß der ersten
Lösungsvariante
der Erfindung verwendet, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie diese in dem
die Florbahn führenden
Abschnitt gegeneinandergedrückt
werden können.
Eine erste Ausführungsform sieht
vor, eine in einer Dimension konvex gewölbte Unterlage zur Abstützung der
Flortransportbänder vorzusehen und
die Flortransportbänder
unter Spannung zu halten, so daß die
Spannung die Flortransportbänder
auf die konvex gewölbte
Unterlage drückt.
Eine zweite Ausführungsform
sieht vor, die Flortransportbänder
in dem in Flortransportrichtung liegenden Abschnitt durch elastische
Einrichtungen gegeneinander zu drücken, die im Legearm abgestützt sind.
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Die Flortransportbänder können bei
allen Ausführungsformen über den
Legearm hinaus in Richtung der Florbahnzuführseite verlängert und über eine
Vielzahl von Umlenkwalzen geführt
sein. Es ist dabei günstig,
wenn die Florbahn in all solchen Abschnitten, in denen sie dem nachteiligen
Einfluß der
Schwerkraft ausgesetzt ist, an dem Flortransportband bzw. den Flortransportbändern festgehalten
ist.
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Es ist bekannt, daß die Legebreite
eines Steilarmlegers maßgeblich
durch die Länge
des Legearms begrenzt ist. Will man die Bauhöhe des Vlieslegers nicht vergrößern, dennoch
aber eine größere Legebreite
erzielen, ist gemäß der Erfindung
vorgesehen, Zuführarm
und Legearm als Teil einer Scherenarmkonstruktion auszubilden, die
aus mehreren Schwenkarmen besteht, von denen der Legearm in Transportrichtung
der Florbahn der letzte ist. Dabei wird vorzugsweise in allen Schwenkarmen
die Florbahn an den Flortransportbändern festgehalten, die sich
vorzugsweise durchgehend über
den Legearm und alle Schwenkarme rückwärts bis zu einem Einlaufbereich
erstrecken. Hierfür
kommen alle drei vorerwähnten
Varianten in Betracht, d.h. die erste Variante mit zwei übereinanderliegenden
Flortransportbändern,
die zweite Variante mit dem untersaugten Siebband und die dritte
Variante mit dem Andruck/Transportband auf glatten, gewölbten Unterlagen.
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Man kann dafür Sorge tragen, daß die Schwenkbewegung
des Legearms auf einen Bereich beschränkt ist, der die Senkrechte
nicht kreuzt. Die mechanische Führung
wird dann einfacher.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf
eine gesamte Vlieserzeugungsvorrichtung aus einem Florerzeuger und
einem Vliesleger. In einer solchen Vorrichtung ist der Vliesleger
nach der Erfindung verwendet, und es befinden sich zwischen dem
Florerzeuger und dem Vliesleger ein Streckwerk und ablaufseitig
dazu eine Zwischenspeichervorrichtung. Das Streckwerk ist in Abstimmung
mit den Legebewegungen des Vlieslegers so gesteuert, daß es die Florbahn
zyklisch verstreckt, um darin dünne
Stellen zu erzeugen, die vom Vliesleger jeweils in den Randbereichen
des von ihm gelegten Faservlieses abgelegt werden. Da die zyklische
Verstreckung zu einer zyklischen Veränderung der Geschwindigkeit
der das Streckwerk verlassenden Florbahn im Vergleich zu der gleichmäßigen Abgabegeschwindigkeit
des Florerzeugers führt,
ist der Zwischenspeicher vorgesehen, der diese Geschwindigkeitsschwankung
der Florbahn abpuffert. Dieser Zwischenspeicher ist vorzugsweise
gleichfalls als Steilarmvorrichtung ausgebildet, so daß insoweit
Gleichheit der Systeme herrscht, was die Wartung erleichtert.
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Weiterhin ist in Betracht zu ziehen,
daß die Schwenkgeschwindigkeit
des Legearms im Bereich seiner Bewegungsumkehrstellen herabgesetzt
sein muß,
um mechanische Überbeanspruchungen
der Anlagenbestandteile zu vermeiden. Die Herabsetzung der Schwenkgeschwindigkeit
des Legearms erfordert aber eine entsprechende Anpassung der Zuführgeschwindigkeit
der Florbahn durch den Vliesleger, was zur Folge hat, daß der Vliesleger
die ihm zugeführte
Florbahn mit sich zyklisch ändernder
Geschwindigkeit entgegennimmt. Auch diese Geschwindigkeitsänderungen
werden von dem Zwischenspeicher aufgenommen. Dieser trägt somit
den Geschwindigkeitsänderungen
der Florbahn Rechnung, die sowohl von dem Streckwerk als auch von dem
Vliesleger in der Florbahn hervorgerufen werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigt:
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1 schematisch
eine stirnseitige Ansicht eines Vlieslegers gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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2 schematisch
eine stirnseitige Ansicht eines Vlieslegers gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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3 eine
schematische Ansicht einer Vorrichtung zum Herstellen eines Faservlieses
und
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4 eine
der 3 vergleichbare
Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung mit nur einem Flortransportband im Vliesleger.
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Der Vliesleger nach 1 ist ein sogenannter Steilarmleger.
Er umfaßt
einen Legearm 1, der an seinem oberen Ende in einer oberen
Schwenkachse 2 quer zur Laufrichtung eines etwa horizontal
angeordneten, endlos umlaufenden Abzugsbandes 3 schwenkbar
gelagert ist. Das untere Ende des Legearms 1 ist von einem
Legewagen oder -schlitten 4 geführt, der mittels einer Antriebseinrichtung 5 über Seil-
oder Zahnriemen 6 quer zur Laufrichtung des Abzugsbandes 3 über diesem
verfahrbar ist. Die Legebreite ist durch die Hubweite des Schlittens
bestimmt und durch Breite des Abzugsbandes 3 begrenzt.
An dem Legewagen 4 kann ein sich parallel zu dem Zahnriemen 6 erstreckendes
Abdeckband befestigt sein, das sich zusammen mit dem Legewagen 4 und
dem Zahnriemen 6 hin und her bewegt und das gelegte Faservlies
im Bereich der Ablage, also im Bereich des Legewagens 4 abdeckt.
Weiterhin kann das Abzugsband ein Siebband sein, das wenigstens
im Bereich des Legewagens 4 untersaugt ist, um das abgelegte
Faservlies dort bei der Ablage zu stabilisieren, was besonders beim
Ablegen sehr dünner
Florbahnen günstig
ist.
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Die – obere – Schwenkachse 2 des
Legearms ist zugleich Gelenkachse, an der ein Zuführarm 7 mit
seinem oberen Ende schwenkbar gelagert ist. Das untere Ende des
Zuführarms 7 ist
in einer ortsfesten – unteren – Schwenkachse 8 im
Maschinengestell schwenkbar gelagert, so daß bei Bewegung des Schlittens 4 quer über das
Abzugsband 3 die genannte obere Schwenk-/Gelenkachse 2 eine
bogenförmige
Bahn beschreibt.
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In der Schwenk-/Gelenkachse 2 ist
eine Umlenkwalze 9 drehbar gelagert. Eine weitere Umlenkwalze 10 ist
am unteren Ende des Legearms 1 gelagert. Über die
beiden Umlenkwalzen 9 und 10 läuft ein endloses erstes Flortransportband 11,
das hier fortan einfach als Flortransportband bezeichnet werden
soll und das im übrigen über eine
weitere Umlenkwalze 12, die im Bereich der Schwenk-/Gelenkachse 2 gelagert
ist, und drei ortsfeste Umlenkwalzen 13, 14 und 15 läuft, von
denen wenigstens eine, beispielsweise die Umlenkwalze 14 angetrieben
ist.
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Am unteren Ende des Legearms 1 ist
parallel zur unteren Umlenkwalze 10 des Flortransportbandes
eine weitere Umlenkwalze 16 drehbar gelagert. Oberhalb
der Schwenk- /Gelenkachse 2 ist
eine obere Umlenkwalze 17 drehbar gelagert. Über diese
Umlenkwalzen 16 und 17 läuft ein zweites Flortransportband 18,
das fortan, wo es einzeln erwähnt
ist, einfach als Andruckband bezeichnet wird und das im übrigen über zwei
weitere Umlenkwalzen 19 und 20 und die schon erwähnten Umlenkwalzen 15 und 9 läuft. Das
bedeutet, daß an
den Umlenkwalzen 15 und 9 die beiden Flortransportbänder 11 und 18 übereinander
liegen.
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Das Andruckband 18 kann über eine
der Umlenkwalzen, vorzugsweise die Umlenkwalze 20, angetrieben
sein, doch ist ein solcher Antrieb nicht unbedingt notwendig, da
der Reib schluß zwischen
den Flortransportbändern 11 und 18,
gegebenenfalls vermittels des dazwischen liegenden Faserflors, ausreicht,
das Andruckband 18 anzutreiben.
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In dem Bereich zwischen der Umlenkwalze 15 und
der Umlenkwalze 9 im Schwenkarm 7 sowie in dem
Bereich zwischen der Umlenkwalze 9 und den beiden Umlenkwalzen 10 und 16 im
Legearm 1 laufen die Flortransportbänder 11 und 18 in
einer Flortransportrichtung aufeinanderliegend. Um einen Druck zu
erzeugen, der die beiden Flortransportbänder 11 und 18 gegeneinander
drückt,
sind die Flortransportbänder
am Legearm 1 durch eine in einer Dimension konvex gewölbte Unterlage 21 abgestützt. Eine
weitere solche Abstützung
durch eine in einer Dimension konvex gewölbte Unterlage 22 befindet
sich auch am Schwenkarm 7 zwischen den Umlenkwalzen 15 und 9.
Zusammen mit einer geeigneten mechanischen Spannung der Flortransportbänder 11 und 18 kann
somit erreicht werden, daß im Bereich
dieser abstützenden
Unterlagen 21 und 22 die Flortransportbänder 11 und 18 fest
aufeinander gedrückt
werden. Zusätzliche
Abstützung
der Flortransportbänder
in den rücklaufenden
Trums können durch
gewölbte
Unterlagen 23 und 24 am Legearm 1 bzw.
am Zuführarm 7 erzielt
werden.
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Die mechanische Spannung in den Flortransportbändern kann
durch geeignete Einstellung wenigstens einer der Umlenkwalzen, insbesondere der
Umlenkwalzen 13 und 19 aufgebracht werden. Auf
die Darstellung der Einstelleinrichtungen, mit denen die Achslage
der Umlenkwalzen quer zur Achsrichtung verstellt werden kann, um
eine Vorspannung der Bänder
erzielt werden kann, ist in den Zeichnungen aus Übersichtlichkeitsgründen verzichtet
worden, zumal sie zur Belehrung des Fachmanns nicht erforderlich
ist.
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Wie aus 1 weiter hervorgeht, erstreckt sich in
einem insgesamt mit E bezeichneten Einlaufbereich des Vlieslegers
das Flortransportband 11 weiter nach außen als das Andruckband 18.
In diesem Bereich bilden die beiden Flortransportbänder 11 und 18 einen
Spalt aus, der sich entgegen der durch Pfeile gekennzeichneten Transportrichtung
der Flortransportbänder 11 und 18 erweitert
und somit das Einführen
eines (nicht gezeigten) Faserflorbandes zwischen die beiden Flortransportbänder ermöglicht bzw.
erleichtert.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der Erfindung, die sich von der ersten Ausführungsform dadurch unterscheidet,
daß zwischen
den Legearm 1 und den ortsfest gelagerten Zuführarm 7 zwei
bewegliche Schwenkarme 25 und 26 eingefügt sind,
die miteinander in einem unteren Gelenk 27 gelenkig verbunden
sind und die in Schwenk-/Gelenk-achsen 2 mit dem Legearm 1 bzw.
dem ortsfest gelagerten Zuführarm 7 gelenkig
verbunden sind. Im Bereich der Gelenkverbindung zwischen dem Zuführarm 7 und dem
benachbarten Schwenkarm 26 sind wiederum Umlenkwalzen 2, 12 und 17 für die Flortransportbänder 11 und 18 gelagert.
Außerdem
befinden sich zwischen den beiden zusätzlichen Schwenkarmen 25 und 26 Umlenkwalzen 28a und 28b für die Flortransportbänder. Auf
Details der Lagerung der letztgenannten Umlenkwalzen 28a und 28b wurde
in der Zeichnung verzichtet, da dem Fachmann vielfältige Möglichkeiten
zur Verfügung
stehen, wie er die Lagerung der Walzen bewerkstelligen kann. Die
Zeichnung soll daher nur das Prinzip angeben, wie die Flortransportbänder 11 und 18 geführt sind.
Es sei in diesem Zusammenhang lediglich erwähnt, daß jeweils zwischen den Umlenkwalzen 2 und 27 die
beiden Flortransportbänder 11 und 18 übereinanderliegend
laufen und zwischen sich die Florbahn einklemmen. Im übrigen entspricht
der Aufbau der zusätzlichen
Schwenkarme 25 und 26 bezüglich der Einrichtungen zum
Spannen der Flortransportbänder
denjenigen der Lege- bzw. Zuführarme.
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Im Betrieb der Vorrichtung nach 2 wird das untere Ende des
Legearms 1 mittels des Schlittens 4 über den
Antrieb 5 und den Seilzug 6 in eine die Legebreite überstreichende
Hin- und Herbewegung versetzt. Dabei bewegen sich die Schwenkachsen 2 und 27 in
entsprechend verringertem Bewegungshub mit. Man erkennt, daß mit vergleichsweise niedriger
Bauhöhe
der Anordnung eine große
Legebreite erzielt werden kann.
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Die übrigen Merkmale dieser Vorrichtung entsprechen
denen nach 1, so daß auf eine
Wiederholung der Erläuterung
verzichtet werden kann.
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3 zeigt
schematisch eine vollständige Vorrichtung
zum Herstellen eines Faservlieses. Diese Vorrichtung besteht aus
einer Krempel oder Karde, die insgesamt mit K bezeichnet ist, einem
Steilarm-Vliesleger nach der Erfindung, der insgesamt mit V bezeichnet
ist, sowie einem zwischen beiden angeordneten Streckwerk S und einem
zwischen Streckwerk S und Vliesleger V angeordneten Zwischenspeicher
Z, hier ebenfalls vom Steilarm-Typ.
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Das Streckwerk S besteht aus zwei
parallel zueinander angeordneten Scheibenwalzen 28, denen
jeweils eine Unterlage in Form einer Gegenwalze 29 bzw. 30 gegenübersteht,
wobei um die Gegenwalze 29 ein Zulaufband 31 und
um die Gegenwalze 30 ein Abförderband 32 läuft. Die
beiden Scheibenwalzen 28 bestehen jeweils aus einem Paket
von Zahnscheiben, die auf gegenseitigen Abstand gestellt sind. Die
beiden Scheibenwalzen 28 sind so dicht beieinander angeordnet,
daß die
Zahnscheiben der einen Walze in die Lücken zwischen den Zahnscheiben
der gegenüberliegenden
Zahnwalze eingreifen, wie aus der Zeichnung ersichtlich ist. Hierdurch
wird die Streckzone zwischen den Scheibenwalzen 28 einerseits
und den Gegenwalzen 29 und 30 andererseits klein
gemacht.
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Der Zwischenspeicher Z hat zwei Steilarme, die
einen Winkel miteinander bilden und in einer oberen Gelenkachse 33 gelenkig
miteinander verbunden sind. Durch den Zwischenspeicher Z hindurch
ist das Abförderband 32,
das zugleich ein Flortransportband des Zwischenspeichers Z ist, über die
Walze 30, einer in der Gelenkachse gelagerten Walze 34,
einer an der Abgabeseite befindlichen Umlenkwalze 35 und
eine weitere Umlenkwalze 36 geführt. Unter der erstgenannten
Umlenkwalze 35 an der Abgabeseite befindet sich ein Transportband 37,
auf das die Florbahn abgelegt wird. Vergleichbar den Armen 1 und 7 des
Vlieslegers V läuft über die
Arme des Zwischenspeichers Z ein Andruckband 38, das sich
parallel zu dem Flortransportband 32 erstreckt und an dieses angedrückt ist,
um zu ermöglichen,
eine zugeführte Florbahn
zwischen dem Flortransportband 32 und dem Andruck band 38 sicher
zu klemmen und dadurch zu transportieren. Wenigstens eines dieser Bänder 32 und 38 kann
als Siebband ausgebildet sein, um das Entweichen von Luft aus der
geklemmten Florbahn zu ermöglichen.
Das Andruckband läuft über eine
Reihe von Umlenkwalzen 39, 40 und 41 und
ist von Einrichtungen unter Spannung gehalten, die jenen vergleichbar
sind, die unter Bezugnahme auf den Vliesleger V bereits erläutert worden
sind. Auf eine Wiederholung der entsprechenden Beschreibung kann
daher verzichtet werden.
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Wie die Zeichnung zeigt, ist die
Umlenkwalze 35 an der Abgabeseite des Zwischenspeichers
Z längs
des Ablagebandes 37 hin und her verfahrbar, wobei die Gelenkachse 33 einen
bogenförmigen Weg
beschreibt, der auch von der oberen Umlenkwalze 36 mitgemacht
wird. Durch die Hin- und Herbewegung der ablaufseitigen Umlenkwalze 35 des
Zwischenspeichers Z verbunden mit der Florbahneinlaufgeschwindigkeit
am Vliesleger V kann bei gleichmäßiger Zuführung einer
Florbahn von der Karde K in das Streckwerk S eine Teillänge der
Florbahn auf dem Ablageband 37 zwischengespeichert werden.
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Im Betrieb führt der Legearm 1 des
Vlieslegers V eine hin- und herlaufende Bewegung über die Legebreite
des Abzugsbandes 3 aus. Dabei wird die Geschwindigkeit
der Schwenkbewegung des Legearms so gesteuert, daß sie abgebremst
wird, wenn sich das untere Ende des Legearms dem Randbereich des
Abzugsbandes 3 nähert,
und wieder beschleunigt wird, nachdem der Legearm seine Bewegungsrichtung
gewechselt hat.
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Aufgrund dieser Geschwindigkeitsverminderung
ist es erforderlich, die Transportgeschwindigkeit, mit der die Florbahn
von den Flortransportbändern 11 und 18 zugeführt wird,
entsprechend herabzusetzen. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Flortransportbänder 11 und 18 muß also zyklisch
moduliert werden. Das bedeutet, daß dem Einlaufbereich E des
Vlieslegers V die Florbahn nicht mit gleichförmiger Geschwindigkeit zugeführt werden
kann. Da andererseits die Krempel K die Florbahn mit konstanter Geschwindigkeit
abgibt, muß eine
zyklische Zwischenspeicherung folgen, die von dem Zwischenspeicher
Z ausgeführt
wird, der somit in Abhängigkeit von
den Legebewegungen des Legers V gesteuert werden muß.
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Wie ebenfalls bereits erläutert, muß der Flor in
den Randbereichen des Abzugsbandes 3 mit geringerer Dicke
abgelegt werden, um ein später
genadeltes Produkt gleichmäßiger Qualität erzeugen
zu können.
Aus diesem Grunde wird im Streckwerk S die Florbahn so verstreckt,
daß ihre
Abschnitte, die im Randbereich des Abzugsbandes 3 abgelegt
werden, eine geringere Dicke haben, als die übrigen Bereiche. Das Streckwerk
S muß also
in Abstimmung mit der Legebewegung V und unter Berücksichtigung der
Weglänge,
die die Florbahn zwischen dem Streckwerk und der Ablagestelle auf
dem Abzugsband zurücklegt,
zyklisch gesteuert werden. Dies bedeutet zugleich, daß die Geschwindigkeit,
mit der die Florbahn das Streckwerk S verläßt, zyklisch schwankt. Auch
diese Schwankungen werden von dem Zwischenspeicher Z aufgenommen.
Seine Steuerung hat daher unter Beachtung sowohl der Abgabegeschwindigkeit
des Streckwerks S als auch der Einlaufgeschwindigkeit am Einlaufbereich
E des Vlieslegers V zu erfolgen.
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Es ist selbstverständlich möglich, in
der Vorrichtung nach 3 einen
Vliesleger nach 2 zu verwenden,
der zwei zusätzliche
Schwenkarme aufweist. Eine gesonderte Beschreibung erscheint überflüssig.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
der Erfindung, bei der im Vliesleger V kein die Florbahn tragendes
Flortransportband nach Art des Flortransportbandes 11 von 1 vorhanden ist. Vielmehr
ist das Flortransportband durch je eine in einer Dimension gewölbte Unterlage 41 in
jedem Arm 1 und 2 des Vlieslegers V ersetzt, die
der Führung
der zu legenden Florbahn dienen. Die beiden gewölbten Unterlagen 41 sind
im Bereich des Scheitels des Vlieslegers V sehr eng aneinander herangeführt, um
einen Spalt zwischen ihnen bestmöglich
zu vermeiden, und sie sind in an den Armen 1 und 7 des
Vlieslegers V fest angebracht.
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Über
die Unterlagen 41 ist ein Andruckband 42 geführt, das
vorzugsweise ein Siebband ist, um eine Entlüftung der Florbahn zu erleichtern.
Das Andruckband 42 ist im Einlaufbereich E des Vlieslegers V
um eine Walze 45 geschlungen, die der Walze 15 von 1 entspricht und angetrieben
ist, sie läuft
im Scheitelbereich des Vlieslegers V über zwei Umlenkwalzen 43 und
schließlich
am Abgabeende des Vlieslegers V über
eine weitere Umlenkwalze 46, die der Umlenkwalze 16 von 1 entspricht. Im übrigen entspricht
die Anordnung von 4 jener
nach 1 bzw. 3.
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Durch die in einer Dimension konvexe
Wölbung
der Unterlagen 41, über
die das Andruckband 42 geführt ist, wird dieses Band 42 im
Bereich der Unterlagen 41 in einem sicheren Kontakt mit
den Unterlagen 41 gehalten, und es ist daher in der Lage, eine
zwischen Unterlagen 41 und Andruckband 42 befindliche
Florbahn sicher zu halten und zu transportieren. Es versteht sich,
daß diese
Konstruktion des Vlieslegers auch bei zusätzlichen Schwenkarmen nach 2 und auch beim Zwischenspeicher
Z übernommen
werden kann.