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Einrichtung und Verfahren zum Umdrucken und
Fixieren mit einem geführten
und einem freien Transportabschnitt Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Einrichtung und ein Verfahren zum Umdrucken eines elektrostatisch
geladenen Tonerbildes von einem Zwischenträger eines elektrografischen
Druckers oder Kopiergerätes
auf einen Aufzeichnungsträger
und Fixieren des umgedruckten Tonerbildes auf dem Aufzeichnungsträger.
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Bei elektrografischen Druckern oder
Kopiergeräten
wird die Übertragung
eines Tonerbildes von einem Zwischenträger, beispielsweise einer Fotoleitertrommel
oder einem Fotoleiterband auf einen Aufzeichnungsträger als
Umdruck bezeichnet. Der Abschnitt des Druckers oder Kopiergerätes, an
dem der Zwischenträger
und der Aufzeichnungsträger
miteinander in Kontakt gebracht werden, wird als Umdruckbereich
bezeichnet. Im Umdruckbereich bewegen sich der Zwischenträger, d.h.
z.B. die Mantelfläche
einer Fotoleitertrommel und der Aufzeichnungsträger mit gleicher Geschwindigkeit
in die gleiche Richtung, während
der Toner vom Zwischenträger
auf den Aufzeichnungsträger übertragen
wird. Ein Druckbild hoher Qualität
auf dem Aufzeichnungsträger
lässt sich nur
erreichen, wenn im Umdruckbereich ein gleichmäßiger Kontakt zwischen Aufzeichnungsträger und Zwischenträger hergestellt
wird, und wenn sich der Aufzeichnungsträger und der Zwischenträger im Umdruckbereich
tatsächlich
mit der exakt gleichen Geschwindigkeit bewegen.
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Bei bekannten Druckern und Kopiergeräten werden
die Aufzeichnungsträger
mit Transportwalzen in den Umdruckbereich transportiert und auf
der dem Zwischenträger
abgewandten Seite mit einer Ladung besprüht, deren Vorzeichen der Ladung
des Tonerbildes und des Zwischenträgers entgegengesetzt ist. Dadurch
wird der Aufzeichnungsträger
vom Zwischenträger
angezogen und an diesem anhaftend durch den Umdruckbereich transportiert,
gleichzeitig bewirkt die Aufladung des Aufzeichnungsträgers die Übertragung
der geladenen Tonerteilchen vom Zwischenträger auf den Aufzeichnungsträger. Bei
Verlassen des Umdruckbereichs wird der Aufzeichnungsträger dann
mit Hilfe einer Entladungsvorrichtung entladen, damit er sich vom
Zwischenträger löst, und
zu einer Fixiervorrichtung transportiert.
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Eine Umdruckvorrichtung dieser Art
ist aus der WO 98/58297 A1 bekannt. Diese Umdruckvorrichtung hat
ein Andruckelement zum Andrücken
des Aufzeichnungsträgers
an den Zwischenträger.
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Aus der WO 98/18052 A1 ist ein Drucker
mit zwei gleichartigen Druckwerken bekannt, denen über einen
Eingabeabschnitt Aufzeichnungsträger
zugeführt
werden. Die bedruckten Aufzeichnungsträger werden über einen gemeinsamen Ausgabeabschnitt ausgegeben.
Dem einen Druckwerk ist ein Abführkanal
zugeordnet, über
den ein Aufzeichnungsträger, der
von diesem Druckwerk auf einer Seite bedruckt wurde, diesem Druckwerk
erneut zum Bedrucken der Rückseite
zuführbar
ist. Über
den Abführkanal
ist ein vom anderen Druckwerk bedruckter Aufzeichnungsträger unter
Umgehung des Umdruck-Transportweges des erstgenannten Druckwerkes
zum Ausgabeabschnitt abführbar.
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Während
des Transportes eines Aufzeichnungsträgers vom Umdruckbereich zur
Fixiervorrichtung darf seine bedruckte Seite nicht berührt werden, weil
das noch nicht fixierte Tonerbild sonst verwischen würde. Daher
wird bei herkömmlichen
Einrichtungen zum Transport des bedruckten Aufzeichnungsträgers üblicherweise
ein Saugtisch verwendet, bei dem der Aufzeichnungsträger durch
Saugkräfte
an einem Transportband festgehalten wird. In der Fixiervorrichtung
wird der Aufzeichnungsträger zwischen
zwei Walzen hindurchgeführt,
deren Mantelflächen
entlang einer Mantellinie eng aneinander anliegen und einen Walzenberührungsbereich
oder Transportspalt bilden. Der Walzenberührungs bereich bzw. Transportspalt
wird auch in der deutschen Literatur oft mit dem englischen Begriff „Nip" bezeichnet. Von
den beiden Walzen ist mindestens eine beheizt, und das Tonerbild
wird durch Druck und Wärme
auf dem Aufzeichnungsträger
fixiert.
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Beim Eintritt des Aufzeichnungsträgers in den
Walzenberührungsbereich
leisten die Fixierwalzen eine zusätzliche Walkarbeit, wodurch
der Aufzeichnungsträger
kurzzeitig abgebremst wird, also einen plötzlichen Stoß erfährt, der
der Transportrichtung entgegengerichtet ist. Bei kompakt gebauten Druckern
oder Kopiergeräten
und insbesondere bei Geräten
mit zwei Druckwerken ist der Abstand zwischen Fixierwalzen und Umdruckbereich
oft geringer als die Länge
des längsten
zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers.
Mit der "Länge" des Aufzeichnungsträgers ist
im Folgenden stets die Ausdehnung des Aufzeichnungsträgers in
Transportrich- tung gemeint, also die Länge der Kanten des Aufzeichnungsträgers, die
parallel zum Transportweg angeordnet sind.
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Dies müssen bei einem rechteckigen
Aufzeichnungsträger
nicht notwendigerweise die "Längskanten" sein, sondern können auch
dessen Querkanten sein, nämlich
wenn er im Querformat bedruckt wird.
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Wenn der Abstand zwischen dem Umdruckbereich
und den Fixierwalzen kürzer
ist als die Länge des
Aufzeichnungsträgers,
kann es passieren, dass die Vorderkante des Aufzeichnungsträgers im
Walzenberührungsbereich
einen Stoß erfährt, während der
Aufzeichnungsträger
an einem hinteren Abschnitt noch bedruckt wird. Falls sich dieser
Stoß auf
den hinteren Abschnitt überträgt, führt dies
zu einer Verwischung des Druckbildes, was inakzeptabel ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Einrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben,
mit denen bei einer kompakten Bauweise ein Druckbild hoher Qualität erzeugt wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der Ansprüche
1 und 19 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren
Ansprüchen
angegeben.
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Bei einer Einrichtung und einem Verfahren nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der Aufzeichnungsträger auf
einem elektrostatisch aufladbaren Transportband aufliegend und durch
elektrostatische Kräfte
daran anhaftend durch den Umdruckbereich und entlang eines daran
anschließenden,
geführten
Transportabschnittes transportiert und über einen an den geführten Transportabschnitt
anschließenden
freien Transportabschnitt, in dem sich der Aufzeichnungsträger frei
wölben kann,
zu einer Fixiervorrichtung befördert,
in der der Aufzeichnungsträger
wieder fest geführt
wird.
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Ein „freier Transportabschnitt" bezeichnet in dieser
Schrift einen Transportabschnitt, auf dem sich der Aufzeichnungsträger frei
wölben,
also eine Welle oder einen Buckel bilden kann, wodurch der Abstand zwischen
seiner Vorder- und Hinterkante verkürzt wird. Durch Bildung einer
Wölbung
oder Welle kann der Stoß,
der beim Eintritt des Aufzeichnungsträgers in den Walzenberührungsbereich
der Fixierwalzen auf seine Vorderkante ausgeübt wird, abgefangen werden.
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Die weitergebildete Einrichtung bzw.
Verfahren verhindern also effektiv ein Verwischen des Druckbildes.
Denn zum Einen lässt
sich mit Hilfe eines elektrostatisch aufladbaren Transportbandes eine
stärkere
Anhaftung erzielen, als mit einem Saugtisch, so dass der im geführten Transportabschnitt
befindliche Abschnitt des Aufzeichnungsträgers durch den Stoß nicht
so leicht abgebremst werden kann. Zum Anderen kann der Stoß durch
die Möglichkeit
zur Wellenbildung im freien Transportabschnitt abgefangen werden.
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Eine sichere Führung des Aufzeichnungsträgers im
geführten
Transportabschnitt setzt eine ausreichende elektrostatische Aufladung
des Transportbandes voraus, die über
die gesamte Länge
des geführten
Transportabschnittes aufrechterhalten wird. Daher hat das Transportband
vorzugsweise einen spezifischen Volumenwiderstand von zwischen 1011 und 1015 Ωcm. In einer
besonders vorteilhaften Ausführung
besteht das Transportband im wesentlichen aus Polyvinylidenfluorid
(PVDF).
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Der geführte Transportabschnitt muss
trotz kompakter Bauweise lang genug sein, um eine ausreichend sichere
Führung
zu gewährleisten,
die ein Verwischen des Druckbildes im Umdruckbereich ausschließt. Vorzugsweise
beträgt
die Länge
L1 des geführten Transportabschnittes
zwischen 100 und 210 mm.
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Die Länge L2 des
freien Transportabschnittes muss groß genug sein, dass sich zur
Abfederung des Stoßes
eine Welle mit nicht zu geringer Krümmung ausbilden kann. Vorzugsweise
beträgt
L2 mindestens 1/3 der Länge des kürzesten zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers. Eine
gute Wellenbildung ergibt sich bei einer Länge von L2 zwischen
80 und 130 mm.
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Eine kompakte Bauweise der Einrichtung führt unweigerlich
zu einem geringen Abstand zwischen Transportband und der Fixiervorrichtung. Durch
die räumliche
Nähe wird
das Transportband durch die zur Fixierung benötigte Wärme ebenfalls erwärmt, wodurch
es verformt und dadurch in seiner Funktion beeinträchtigt werden
kann. Außerdem
besteht bei Erwärmung
des Transportbandes die Gefahr, dass darauf befindlicher Toner zu
schmelzen beginnt und am Transportband anhaftet.
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Vorzugsweise ist daher der geführte Transportabschnitt
in einer Transportbaueinheit und die Fixiervorrichtung in einer
Fixierbaueinheit angeordnet, die unabhängig voneinander in den Drucker
oder Kopierer eingesetzt und aus diesen entnommen werden können. Durch
die bauliche Trennung der beiden Baueinheiten kann keine Wärme über gemeinsame Bauteile,
beispielsweise Platinen übertragen
werden.
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Vorzugsweise hat die Fixierbaueinheit
eine als Hohlkammerprofil ausgebildete Wand, die eine gute Wärmeisolierung
bietet. In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung hat das Hohlkammerprofil Öffnungen,
durch die zur Kühlung
der Transportbaueinheit Luft abgesaugt wird.
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Zum besseren Verständnis der
vorliegenden Erfindung wird im Folgenden auf das in den Zeichnungen
dargestellte bevorzugte Ausführungsbeispiel Bezug
genommen, das an Hand spezifischer Terminologie beschrieben ist.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Schutzumfang der Erfindung
dadurch nicht eingeschränkt
werden soll, da derartige Veränderungen
und weitere Modifizierungen an der gezeigten Einrichtung und dem
Verfahren sowie derartige weitere Anwendungen der Erfindung, wie
sie darin aufgezeigt sind, als übliches
derzeitiges oder künftiges
Fachwissen eines zuständigen
Fachmannes angesehen werden.
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Die Figuren zeigen neben Darstellungen
des Standes der Technik ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung, nämlich
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1 eine
schematische Darstellung der an der Bilderzeugung beteiligten Komponenten
eines elektrografischen Druckers oder Kopiergerätes mit einer herkömmlichen
Einrichtung zum Umdrucken eines Tonerbildes von einem Zwischenträger auf
einen Aufzeichnungsträger
und Fixieren des umgedruckten Tonerbildes auf dem Aufzeichnungsträger,
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2 eine
schematische Darstellung eines Aufzeichnungsträgers beim Eindringen in den
Walzenberührungsbereich
zweier Fixierwalzen,
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3 die
Einrichtung zum Umdrucken und Fixieren von 1 bei einem Aufzeichnungsträger mit
geringer Steifigkeit,
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4 die
Einrichtung von 3 mit
einem Aufzeichnungsträger
mit hoher Steifigkeit,
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5 eine
schematische Darstellung der an der Bilderzeugung beteiligten Komponenten
eines elektrografischen Druckers oder Kopiergerätes mit einer Einrichtung zum
Umdrucken eines Tonerbildes von einem Zwischenträger auf einen Aufzeichnungsträger und
Fixieren des umgedruckten Tonerbildes auf dem Aufzeichnungsträger gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung,
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6 die
Einrichtung zum Umdrucken und Fixieren von 5 mit einem Aufzeichnungsträger mit
hoher Steifigkeit, und
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7 eine
Schnittansicht einer Transportbaueinheit und einer Fixierbaueinheit.
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In 1 sind
die an der Bilderzeugung beteiligten Komponenten eines elektrografischen
Druckers schematisch dargestellt. Daran werden im Folgenden die
Grundzüge
des elektrografischen Druckens oder Kopierens kurz erläutert.
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In 1 ist
eine Fotoleitertrommel 10 im Querschnitt dargestellt, deren
Umfangsfläche
mit einem Fotohalbleiter, beispielsweise Arsentriselenid (As2Se3) beschichtet
ist. Solch ein Fotohalbleiter hat einen hohen Dunkelwiderstand,
der jedoch bei ausreichender Belichtung absinkt. Die Foto leitertrommel 10 dreht
sich in der mit dem Pfeil 12 angezeigten Richtung. Dabei
wird ihre Fotohalbleiterschicht zunächst mit Hilfe eines sogenannten
Aufladekorotrons 14 elektrostatisch aufgeladen. Durch Drehung
der Fotoleitertrommel 10 gelangt der aufgeladene Abschnitt
zu einem Zeichengenerator 16 mit einer Lichtquelle 18 (in 1 ein LED-Kamm), mit der
die Fotoleitertrommel 10 belichtet wird. An den belichteten Stellen
sinkt der elektrische Widerstand der Fotohalbleiterschicht und die
Ladung fließt
ab. So werden Bildpunkte eines latenten Ladungsbildes auf der Fotoleitertrommel
erzeugt.
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Bei einer weiteren Drehung der Fotoleitertrommel 10 gelangt
das latente Ladungsbild zu einer Entwicklerstation 20,
aus der triboelektrisch aufgeladener Toner mit Hilfe eines geeigneten
elektrischen Feldes von einer Entwicklerwalze 22 auf die
belichteten (sogenanntes "Dunkelschreiben") oder unbelichteten
Stellen des Fotohalbleiters (sogenanntes "Hellschreiben") übertragen
wird. So wird das auf der Fotoleitertrommel 10 befindliche
Ladungsbild mit Toner eingefärbt,
d.h. entwickelt. Das Tonerbild wird anschließend auf einen Aufzeichnungsträger, beispielsweise
ein Blatt Papier 24 übertragen.
Daher wird die Fotoleitertrommel 10 allgemein als Zwischenträger bezeichnet.
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Das Blatt 24 wird mit Hilfe
von Transportwalzen 26 in den Umdruckbereich 28 transportiert.
Mit Umdruckbereich ist der Abschnitt bezeichnet, an dem die Fotoleitertrommel 10 und
das Blatt 24 miteinander in Kontakt kommen und das Tonerbild
auf das Blatt 24 übertragen
wird. Bei der in 1 gezeigten herkömmlichen
Einrichtung zur Übertragung
des Tonerbildes von der Fotoleitertrommel 10 auf das Blatt 24 wird
letzteres mit Hilfe eines sogenannten Transferkorotrons 30 an
seiner Unterseite mit Ladung besprüht, die der Aufladung des Toners
entgegengesetzt ist. Dadurch haftet das Blatt 24 an der
Fotoleitertrommel 10 an, und der Toner wird durch die elektrostatische
Anziehung auf das Blatt 24 übertragen.
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Zur Trennung des Blattes 24 von
der Fotoleitertrommel 10 wird es anschließend mit
Hilfe eines Wechselstromkorotrons 32 wieder entladen, so
dass die elektrostatischen Haltekräfte verschwinden, und das Blatt 24 schert
aufgrund seiner Steifigkeit von der Fotoleitertrommel 10 ab.
Das bedruckte Blatt 24 wird dann über einen Saugtisch 34 in
eine Fixiervorrichtung 36 transportiert. Auf der Fotoleitertrommel 10 nach
dem Umdruck verbliebener Toner wird von einer Reinigungseinheit 50 entfernt.
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Die Fixiervorrichtung 36 hat
zwei Walzen, eine beheizte Fixierwalze 38 und eine Andruckwalze 40,
die gegen die Fixierwalze 38 drückt und mit dieser einen Walzenberührungsbereich 44 bildet.
Die Walzen 38 und 40 drehen sich in einer mit
Pfeilen 42 gekennzeichneten Richtung mit einer Umfangsgeschwindigkeit
vf.
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Das Blatt 24 wird zur Fixierung
entlang des Transportweges 46 durch den Walzenberührungsbereich 44 geführt. Alle
an Umdruck und Fixierung beteiligten Komponenten sind in einer gemeinsamen Baueinheit 48 untergebracht.
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Die Einrichtung von 1 ist so kompakt gehalten, dass der Abstand
zwischen Umdruckbereich 28 und Fixiervorrichtung 36 geringer
ist als die Länge des
längsten
zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers.
Das bedeutet, dass die Vorderkante eines derartigen Aufzeichnungsträgers bereits
in den Walzenberührungsbereich 44 eindringt,
während
ein hinterer Abschnitt des selben noch im Umdruckbereich 28 bedruckt
wird.
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In 2 ist
die Fixiervorrichtung 36 gezeigt, bei der die Vorderkante
eines Aufzeichnungsträgers 24 in
den von der Fixierwalze 38 und der Andruckwalze 40 gebildeten
Walzenberührungsbereich 44 eindringt.
Wie in 2 zu sehen, werden
dabei die Walzen 38 und 40 verformt. Die Vorder-
kante des Blattes 24 wird beim Eindringen in den Walzenberührungsbereich 44 kurzzeitig
abgebremst und erfährt
einen Stoß mit
einer Stoßkraft
FS. Die Stoßkraft FS ist
der Bewegungsrichtung des Blattes 24 entgegengesetzt und
in 2 durch einen Kraftpfeil
dargestellt.
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In 3 sind
der Übersichtlichkeit
halber lediglich diejenigen Komponenten der herkömmlichen Anordnung von 1 gezeigt, die am Umdruck
und der Fixierung beteiligt sind. In 3 ist
ferner ein Blatt 24' gezeigt,
dessen Vorderkante gerade in den Walzenberührungsbereich 44 der
Walzen 38 und 40 eindringt und somit die eben
beschriebene Stoßkraft FS erfährt,
während
ein hinterer Abschnitt des Blattes 24' sich noch in dem Umdruckbereich 28 befindet.
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In der in 3 gezeigten Momentaufnahme führt die
Stoßkraft
FS zur Ausbildung einer Welle 52 im
Blatt 24'.
Mit "Welle" ist in diesem Zusammenhang ein
gekrümmter
Abschnitt des Blattes 24' gemeint, der
vom eigentlich vorgesehenen Transportweg abweicht. Das Blatt 24' von 3 hat eine geringe Steifigkeit,
so dass nur eine geringe Kraft benötigt wird, um das Blatt zu
einer Welle 52 zu krümmen.
Außerdem
ist die Neigung des Blattes 24' bei der Bildung der Welle 52 vom
Saugtisch 34 abzuscheren aufgrund der geringen Steifigkeit
des Blattes 24' gering. Die
Ansaugkraft des Saugtisches 34, die in 3 durch die senkrecht nach unten weisenden
Pfeile dargestellt ist, reicht aus, um ein Abscheren des Blattes 24' vom Saugtisch 34 zu
verhindern. Der hintere Abschnitt des Blattes 24' wird somit
auf dem Saugtisch geführt
und die Stoßkraft
FS wird nicht bis in den Umdruckbereich übertragen.
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In 4 sind
die gleichen Komponenten gezeigt wie in 3, nur dass darin ein Blatt 24" mit einer höheren Steifigkeit
transportiert wird. Aufgrund der höheren Steifigkeit des Blattes 24" wird in der Darstellung
von
4 keine Welle ausgebildet,
statt dessen schert das Blatt 24" vom Saugtisch 34 ab. Das
Blatt 24" ist
nahezu gestreckt, so dass die Stoßkraft FS bis
in den Umdruckbereich 28 übertragen wird, wodurch das
Druckbild verwischt.
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Das beschriebene Problem der Druckbildverwischung
lässt sich
bei der herkömmlichen
Einrichtung von 1, 3 und 4 nur mit großem zusätzlichen Aufwand umgehen. Beispielsweise
kann der Stoß weitgehend
durch eine geeignete Geschwindigkeitssteuerung der Fixierwalzen 38 und 40 abgeschwächt werden,
die durch den Einlauf der Blattvorderkante in die Walzenanordnung
getriggert wird. Allerdings muss die Steuerung die Dicke des Papiers berücksichtigen,
von der die Stoßkraft
FS abhängig ist.
Dies erfordert eine aufwendige Sensorik mit einer entsprechenden
Regeleinrichtung. Bei Blättern
mit hoher Eigensteifigkeit und großer Dicke kann selbst mit einer
derartigen Steuerung eine Druckbildverwischung nicht völlig verhindert
werden. In diesem Fall muss die Andruckkraft der Walzen bei Eintritt
der Blattvorderkante in den Walzenberührungsbereich 44 kurzzeitig
reduziert werden, was wiederum einen hohen mechanischen Aufwand
erfordert und zudem die Fixierqualität im Bereich der Vorderkante
verschlechtert.
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In 5 ist
eine in wesentlichen Teilen identische Anordnung von an der Bilderzeugung
beteiligten Komponenten wie in 1 schematisch
dargestellt, bei der jedoch eine Einrichtung zum Umdrucken und Fixieren
gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung gezeigt ist. Die Einrichtung hat ein
Transportband 54, das um eine erste Walze 56,
eine zweite Walze 58, eine dritte Walze 60 und
eine Ausstellwalze 62 geführt ist. Das Transportband 54 wird
von der ersten Walze 56 in der Darstellung von 5 entgegen dem Uhrzeigersinn
mit einer Umlaufgeschwindigkeit v0 angetrieben,
die mit der Tangentialgeschwindigkeit der Mantelfläche der
Fotoleitertrommel 10 übereinstimmt.
Die dritte Walze 60 ist mit einer Feder 64 derart
vorgespannt, dass sie eine Zugspannung auf das Transportband 54 ausübt. Die
Ausstellwalze 62 ist zwischen der ersten Walze 56 und
dem Umdruckbereich 28 angeordnet und stellt das Transportband 54 gegenüber einer
Fluchtlinie 66 der ersten und zweiten Walze 56, 58 nach
außen
aus. Die Ausstellwalze 62 sorgt für eine enge Anlage des Transportbandes 54 an
der Fotoleitertrommel 10, bei der das Transportband die
Fotoleitertrommel im Umdruckbereich umschlingt, d.h. die Mantelfläche der Fotoleitertrommel über einen
gewissen Winkelbereich berührt.
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Unterhalb des Transportbandes 54 ist
eine Reinigungsvorrichtung 68 angeordnet. Die Reinigungsvorrichtung 68 hat
eine Klinge 70, die quer zur Laufrichtung des Transportbandes 54 und
an diesem anliegend angeordnet ist, und einen Tonerauffangbehälter 72,
in den von der Klinge 70 vom Transportband 54 abgeschabter
Toner hineinfällt.
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An der der Fotoleitertrommel 10 abgewandten
Seite des Transportbandes 54 liegt ein klingenartiges Kontaktelement 74 an,
das mit einer schematisch dargestellten Spannungsquelle 76 verbunden ist
und zur Aufladung des Transportbandes 54 dient. Das Transportband 54 mit
den zugehörigen
Walzen 56, 58, 60 und 62, die
Reinigungsvorrichtung 68 und die Kontaktklinge 74 sind
baulich in einer Transporteinheit 78 zusammengefasst, die
in der schematischen Darstellung von 5 durch
einen gestrichelt gezeichneten Rahmen dargestellt ist.
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In 5 ist
eine Fixiervorrichtung 36 gezeigt, die sich von derjenigen
von 1, 3 und 4 nicht
wesentlich unterscheidet, jedoch in einer baulich eigenständigen Fixierbaueinheit 80 untergebracht
ist, die ebenfalls durch einen gestrichelt gezeichneten Rahmen schematisch
dargestellt ist. Zur Fixierbaueinheit 80 gehört ferner
ein Leitblech 82. Oberhalb der ersten Walze 56 ist
eine Entladungsvorrichtung 84 angeordnet.
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Im Folgenden wird die Funktion der
Einrichtung unter Bezugnahme auf 5 näher erläutert. Das
Transportband 54 wird über
die Kontaktklinge 74 auf ein elektrostatisches Potential
von einigen Kilovolt gegenüber
einem Massepotential aufgeladen, wobei das Vorzeichen der Ladung
des Transportbandes 54 von dem Vorzeichen der Ladung des
Tonerbildes auf der Fotoleitertrommel 10 verschieden ist.
Ein Aufzeichnungsträger 24 wird
mit Hilfe von Transportwalzen 26 im Bereich der zweiten
Walze 58 auf das Transportband 54 befördert und
haftet an diesem elektrostatisch an. Im Umdruckbereich umschlingt das
Transportband 54 die Fotoleitertrommel 10 in einem
gewissen Winkelbereich und stellt dabei einen gleichmäßigen Kontakt
zwischen dem auf dem Transportband 54 aufliegenden und
daran anhaftenden Blatt 24 und der Fotoleitertrommel 10 her.
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Das Transportband 54 hat
einen spezifischen Volumenwiderstand zwischen 1011 und
1015 Ωcm,
so dass das es auf dem Abschnitt zwischen der ersten Walze 56 und
dem Umdruckbereich 28 eine ausreichende elektrostatische
Aufladung beibehält, um
das Blatt 24 durch elektrostatische Kräfte daran festzuhalten. Der
Transportweg zwischen dem Umdruckbereich 28 und der ersten
Walze 56 wird daher im Folgenden "geführter
Transportabschnitt" genannt.
Eine besonders gute Führung
ergibt sich bei einem Transportband, das im wesentlichen aus Polyvinylidenfluorid
(PVDF) besteht, einen spezifischen Volumenwiderstand von 8 × 1012 Ωcm
und eine Dicke von 150 μm
hat.
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Die erste Walze 56 ist eine
antistatische Walze aus Silikon mit einem spezifischen Volumenwiderstand
von 108 Ωcm
und daher geeignet, am Ende des geführten Transportabschnittes
einen Großteil
der Ladung des Transportbandes 54 von diesem abzuführen. Die
erste Walze 56 hat einen Durchmesser von weniger als 28
mm, so dass das Transportband 54 an ihr relativ stark gekrümmt wird
und das Blatt
24 von dem um die erste Walze 56 herumgeführten Transportband 54 leicht
abschert.
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Je nach Aufladungsstärke und
Beschaffenheit des Transportbandes 54 kann es Vorteilhaft
sein, bereits an der Ausstellwalze 62 eine gewisse Ladungsmenge
vom Transportband 54 abzuführen. Die Menge der an der
Ausstellwalze abgeführten
Ladung kann über
ihr Material, beispielsweise die Wahl zwischen Metall und Kunststoff,
beeinflusst werden.
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Während
des geführten
Transportabschnittes wird der umgedruckte aber noch nicht fixierte
Toner durch die elektrostatische Anziehung des Transportbandes 54 auf
dem Blatt 24 festgehalten. Nach dem Abscheren des Blattes 24 vom
Transportband 54 im Bereich der ersten Walze 56 fehlt
diese Anziehung, und die gleichartig geladenen Tonerteilchen neigen
dazu, einander abzustoßen
und sich an in der Umgebung befindlichen leitenden Teilen anzulagern und
diese zu verschmutzen. Um dies zu verhindern wird der auf dem Blatt 24 befindliche
Toner beim Abscheren des Blattes 24 von dem Transportband 54 mit
Hilfe der Entladungsvorrichtung 84 entladen.
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Das vom Transportband 54 abgescherte Blatt
wird über
das Leitblech 82 in die Fixierbaueinheit 80 geführt und
dort fixiert. Zwischen der ersten Walze 56 und dem Walzenberührungsbereich 44 greifen
außer
der Schwerkraft keine Kräfte
am Blatt 24 an. Dieser Abschnitt wird daher im Folgenden
freier Transportabschnitt genannt. Im freien Transportabschnitt
hat das Blatt 24 die Möglichkeit,
eine Welle zu bilden, um so die beschriebene Stoßkraft FS abzufangen.
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6 ist
eine Momentaufnahme, bei der die Vorderkante eines Blattes 24" in den Walzenberührungsbereich 44 eindringt,
während
ein hinterer Abschnitt des Blattes 24" noch im Umdruckbereich 28 bedruckt
wird. Obwohl es sich bei dem Blatt 24" um das gleiche Blatt handelt.
wie in
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4,
wird hier der Stoß nicht
in den Umdruckbereich 28 übertragen, sondern das Blatt 24" bleibt im geführten Transportabschnitt
auf dem Transportband 54 haften, während sich im freien Transportabschnitt
eine Welle ausbildet.
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Für
das bessere Verhalten bei der Einrichtung von 6 gegenüber der Einrichtung von 4 können zwei Gründe genannt
werden. Zum Einen lässt
sich mit dem hier vorgestellten Transportband 54 eine deutlich
höhere
Haltekraft des Blattes 24" an das
Transportband 54 erreichen als bei einem Saugtisch. Die
Haltekräfte
zwischen dem Blatt 24" und dem
Transportband 54 sind in 6 durch
die vertikal nach unten weisenden Kraftpfeile dargestellt. Zwar
nimmt die Haltekraft in Richtung auf die erste Walze 56 zusammen
mit der Ladungsdichte im Transportband 54 ab, doch ist
sie selbst in der Nähe der
ersten Walze 56 groß genug,
um ein Abscheren des Blattes 24" zu verhindern. Selbst wenn die
Welle etwas in den geführten
Transportabschnitt hineinragen sollte, wird die sichere Führung im
Umdruckbereich nicht beeinträchtigt,
da erstens mit der Verbreiterung der Welle die Stoßkraft nachlässt und
zweitens die Haltekraft des Blattes 24" auf dem Transportband 54 in
Richtung auf den Umdruckbereich 28 zunimmt.
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Zum Anderen ist der freie Transportabschnitt,
in dem sich die Welle ausbilden kann, deutlich größer als
der freie Abschnitt bei der Einrichtung von 3 und 4,
so dass sich eine flachere Welle ausbilden kann, die weniger zum
Abscheren vom Transportband 54 neigt als eine stärker gekrümmte Welle.
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In 6 ist
die Länge
des geführten
Transportabschnittes mit L1 und die Länge des
freien Transportabschnittes mit L2 bezeichnet.
Bei einer kompakten Bauweise wird ein gewisser möglichst geringer Abstand zwischen
Umdruckbereich und Fixiervorrichtung, d.h. ein gewisser Wert für die Summe von
L1 und L2 angestrebt.
Ein großer
Wert für
L1, d.h. ein langer geführter Transportabschnitt hat
den Vorteil, dass die Gesamthaltekraft, die das Blatt 24" erfährt, relativ
groß ist.
Ein großer
Wert für
L2 hat jedoch den Vorteil, dass sich eine
flachere Welle ausbilden kann, so dass die Abscherkräfte geringer
sind. Bei einem angestrebten Wert für L1+L2 muss also ein möglichst idealer Kompromiss
zwischen L1 und L2 gefunden
werden.
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Allerdings wird durch Vergleich mit 3 und 4 sofort klar, dass sich mit der herkömmlichen Einrichtung
bei einer ebenso kompakten Bauweise, d.h. bei einem gleichen Abstand
zwischen Umdruckbereich 28 und Fixiervorrichtung 36 niemals
ein so gutes Verhalten ergeben wird, wie bei der Einrichtung von 5 und 6. Denn bei der Einrichtung von 3 und 4 beginnt der geführte Bereich nicht schon im Umdruckbereich 28,
weil das Blatt 24' bzw.
24 " in unmittelbaren
Anschluss an den Umdruck entladen werden muss, damit es sich von
der Fotoleitertrommel 10 ablöst. Da die Entladung etwas
Zeit braucht, gleichzeitig aber eine hohe Prozessgeschwindigkeit angestrebt
wird, kann der Bandentladebereich nicht wesentlich kürzer gewählt werden
als in 3 und 4 gezeigt. Der Bandentladebereich
ist also sowohl für das
Festhalten des Blattes 24' bzw. 24'' als auch für die Wellenbildung verloren.
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Zur Vermeidung einer Druckbildverwischung trägt gerade
eine sichere Führung
des Blattes 24" in der
Nähe des
Umdruckbereichs 28 bei. Bei der Einrichtung von 5 und 6 ist die Haltekraft des Blattes 24" auf dem Transportband 54 in
der nähe
des Umdruckbereiches 28 am stärksten, während das Blatt 24' bzw. 24 " bei der Einrichtung
von 3 und 4 in der Nähe des Umdruckbereichs 28 gar
nicht geführt wird,
weil es noch entladen werden muss.
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Um eine sichere Führung des Blattes zu erreichen,
sollte die Länge
L1 in 6 mindestens
1/3 der Länge
des kürzes ten
zu bedruckenden Blattes betragen. Mit Länge ist dabei die Ausdehnung
des Blattes in Transportrichtung gemeint, die bei einem rechteckigen
Blatt durchaus auch der kürzeren
Seite entsprechen kann, nämlich
wenn es im Querformat bedruckt wird. Bei der Einrichtung von 5 und 6 hat sich eine sichere Führung ohne
Druckbildverwischung bei Längen
von L1 ergeben, die zwischen 100 und 210
mm betrugen. Die Länge
L2 darf nicht länger sein als die Länge des
kürzesten
zu bedruckenden Blattes, weil dieses sonst streckenweise gar nicht
geführt
würde,
und sollte mindestens 1/3 der Länge
des kürzesten
zu druckenden Blattes betragen, damit sich eine ausreichend flache
Welle ausbilden kann.
-
Eine günstige Wellenbildung kann durch
geeignete Wahl der Geschwindigkeit vf, mit
der das Blatt 24" durch
Walzen 38, 40 der Fixiervorrichtung 36 geführt wird,
unterstützt
wer- den. Vorzugsweise beträgt vf zwischen 97% und 100% von der Umlaufgeschwindigkeit
v0 des Transportbandes 54.
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In 7 sind
die Transportbaueinheit 78 und die Fixierbaueinheit 80 in
einer Schnittdarstellung gezeigt. Die Verwendung zweier getrennter
Baueinheiten hat zwei große
Vorteile. Der eine betrifft die Montage, die bei getrennten Baueinheiten
deutlich weniger aufwendig ist. Denn die Transportbaueinheit 78 muss
sehr präzise
gegenüber
der Fotoleitertrommel 10 justiert sein, um einen guten
Umdruck zu gewährleisten,
während
die Fixierbaueinheit 80 nicht mit einer solchen Genauigkeit
eingebaut werden muss. Wenn die Einrichtungen zum Transport und
zur Fixierung in einer gemeinsamen Baueinheit zusammengefasst werden,
wie es bei der Baueinheit 48 von 1 der Fall ist, muss die gesamte Baueinheit
mit hoher Präzision
eingebaut werden, um einen Umdruck hoher Qualität zu gewährleisten. Da aber gerade die
Fixiervorrichtung schwere Bauteile beinhaltet, ist die Gesamtbaueinheit 48 sehr
viel schwerer und unhandlicher als die Transportbaueinheit 78 und
daher auch deutlich schwieriger präzise einzubauen.
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Der zweite Vorteil besteht darin,
dass die von der Fixierwalze 38 abgestrahlte Wärme das
Transportband nicht so stark erwärmt,
wie es der Fall wäre, wenn
das Transportband 54 und die Fixiervorrichtung 36 in
einer gemeinsamen Baueinheit angeordnet wären. Dies ist von höchster Bedeutung,
da das Transportband 54 durch zu große Erwärmung verformt wird und seine
Funktionsfähigkeit
verliert.
-
Die Fixierbaueinheit 80 hat
ein Gehäuse 86, das
die von der Fixierwalze 38 abgestrahlte Wärme aufhält. Auf
der der Transportbaueinheit 78 zugewandten Seite hat das
Gehäuse 86 Wände 88 und 90,
die als Hohlkammerprofile ausgebildet sind und daher thermisch gut
isolieren. Das Hohlkammerprofil 88 wird mit einem Gebläse (nicht
gezeigt) entlüftet und
hat Öffnungen 92,
durch die Luft zur Kühlung
der Transportbaueinheit angesaugt wird. Der Luftstrom der angesaugten
Luft ist schematisch durch einen Pfeil 94 dargestellt.
Neben der Kühlung
der Transportbaueinheit dient die Luftabsaugung auch der Reinigung
der Transportbaueinheit von angelagerten Tonerteilchen.
-
Die Transportbaueinheit 78 und
die Fixierbaueinheit 80 können vorteilhafterweise als
Einschübe
ausgebildet sein.
-
Obgleich in den Zeichnungen und der
vorhergehenden Beschreibung bevorzugte Ausführungsbeispiele aufgezeigt
und detailliert beschrieben sind, sollte dies als rein beispielhaft
und die Erfindung nicht einschränkend
angesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die bevorzugten
Ausführungsbeispiele
dargestellt und beschrieben sind und sämtliche Veränderungen und Modifizierungen,
die derzeit und künftig
im Schutzumfang der Erfindung liegen, geschützt werden sollen.
-
- 10
- Fotoleitertrommel
- 12
- Drehrichtung
der Fotoleitertrommel
- 14
- Aufladekorotron
- 16
- Zeichengenerator
- 18
- LED-Kamm
- 20
- Entwicklerstation
- 22
- Entwicklerwalze
- 24
- Papierblatt
- 26
- Transportwalze
- 28
- Umdruckbereich
- 30
- Transferkorotron
- 32
- Wechselstromkorotron
- 34
- Saugtisch
- 36
- Fixiervorrichtung
- 38
- Fixierwalze
- 40
- Andruckwalze
- 42
- Richtungspfeil
- 44
- Walzenberührungsbereich
- 46
- Transportweg
- 48
- Gesamtbaueinheit
- 50
- Reinigungseinheit
- 52
- Welle
- 54
- Transportband
- 56
- erste
Walze
- 58
- zweite
Walze
- 60
- dritte
Walze
- 62
- Ausstellwalze
- 64
- Feder
- 66
- Fluchtlinie
von erster und zweiter Walze
- 68
- Reinigungseinheit
- 70
- Klinge
- 72
- Tonerauffangbehälter
- 74
- Kontaktklinge
- 76
- Spannungsquelle
- 78
- Transportbaueinheit
- 80
- Fixierbaueinheit
- 82
- Leitblech
- 84
- Entladevorrichtung
- 86
- Gehäuse
- 88
- Hohlkammerprofil
- 90
- Hohlkammerprofil
- 92
- Öffnung
- 94
- Luftstrom