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DE10246334B4 - Sanitäres Einbauteil - Google Patents

Sanitäres Einbauteil Download PDF

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DE10246334B4
DE10246334B4 DE2002146334 DE10246334A DE10246334B4 DE 10246334 B4 DE10246334 B4 DE 10246334B4 DE 2002146334 DE2002146334 DE 2002146334 DE 10246334 A DE10246334 A DE 10246334A DE 10246334 B4 DE10246334 B4 DE 10246334B4
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Neoperl GmbH
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Abstract

Sanitäres Einbauteil (1), das im Inneren eines Einbau-Gehäuses (6) eine Strahlreguliereinrichtung (4) hat, welche Strahlreguliereinrichtung (4) zumindest ein, in das Einbau-Gehäuse (6) einsetzbares Einsetzteil (5) aufweist, das in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet ist und Stege (11) hat, die in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet sind und zwischen sich Durchtrittsöffnungen (12) begrenzen, und dass am Austrittsende des Einbau-Gehäuses (6) ein Strömungsgleichrichter (14) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei benachbarte Einsetzteile (5; 5a, 5b; 5c, 5e) mit netzartig angeordneten Stegen (11) vorgesehen sind, dass dazu ein zuströmseitiges und ein abströmseitiges Einsetzteil (5; 5a, 5b; 5c, 5e) eine Schar radialer Stege (11') hat, die sich an Kreuzungsknoten (10) mit einer Schar konzentrischer und ringförmig umlaufender Stege (11'') kreuzen, und dass der Strömungsgleichrichter (14) kreissegmentförmige Durchlassöffnungen (15) mit einer Öffnungsbreite aufweist, die kleiner als die Höhe in Durchströmrichtung ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein sanitäres Einbauteil, das im Inneren eines Einbau-Gehäuses eine Strahlreguliereinrichtung hat, welche Strahlreguliereinrichtung zumindest ein, in das Einbau-Gehäuse einsetzbares Einsetzteil aufweist, das in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet ist und Stege hat, die in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet sind und zwischen sich Durchtrittsöffnungen begrenzen, und dass am Austrittsende des Einbau-Gehäuses ein Strömungsgleichrichter angeordnet ist.
  • Aus der DE 100 27 987 A1 ist bereits ein Strahlregler mit einem Strahlregler-Gehäuse bekannt, in dessen Gehäuseinneren eine Strahlreguliereinrichtung vorgesehen ist, die mehrere in Durchströmrichtung nacheinander in das Strahlreglergehäuse einsetzbare Einsetzteile hat. Diese Einsetzteile weisen jeweils einen äußeren Trägerring auf, der innenseitig mit etwa parallel verlaufenden, zueinander beabstandeten Stegen verbunden ist. Die Stege begrenzen jeweils über den Durchtrittsquerschnitt verlaufende, unidirektional begrenzte Durchtrittsöffnungen, wobei die Durchtrittsöffnungen benachbarter Einsetzteile in Umfangsrichtung des Einbau-Gehäuses versetzt zueinander angeordnet sind. Mit Hilfe der im vorbekannten Strahlregler vorgesehenen Einsetzteile können komplexe, die Strömungsgeschwindigkeit stark abbremsende und einen perlendweichen Wasserstrahl formende maschenartige oder kaskadenförmige Strukturen gebildet werden, wobei die mit geringem Aufwand auch mittels herkömmlicher Fertigungstechniken herstellbaren Einsetzteile nicht zu einer unerwünschten Verkalkung neigen. Um eine wirksame Geschwindigkeitsabsenkung des zuströmenden Wassers zu erreichen, empfiehlt es sich, die Stege jedes Einsetzteiles mit möglichst geringem Abstand zueinander anzuordnen. Wird dieser Abstand zwischen den Stegen eines Einsetzteiles jedoch zu gering bemessen, besteht die Gefahr, dass die im Leitungsnetz mitströmenden Schmutzpartikel nicht zwischen den Stegen hindurchrutschen und die Funktion des vorbekannten Strahlreglers daher zunehmend beeinträchtigen können.
  • Aus der DE 297 18 727 U1 ist bereits ein sanitäres Einbauteil der eingangs erwähnten Art vorbekannt, das als Strahlregler ausgebildet ist, der am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einen homogenen, nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen hat. Das vorbekannte Einbauteil weist ein Einbau-Gehäuse auf, in dessen Gehäuseinneren eine Strahlreguliereinrichtung vorgesehen ist, die die von einem zuströmseitig vorgesehenen Strahlzerleger kommenden Einzelstrahlen zusätzlich aufzuteilen, abzubremsen und gegebenenfalls mit angesaugter Umgebungsluft zu durchmischen hat. In den 3b und 4b sind Ausführungsformen vorgesehen, bei der in das Innere des Einbau-Gehäuses zwei Einsetzteile einer Strahlreguliereinrichtung eingesetzt sind, die jeweils aus einem quer zur Durchströmrichtung orientierten und aus einem Metallgewebe hergestellten gitterförmigen Sieb gebildet sind. Dieser Strahlreguliereinrichtung ist ein Strömungsgleichrichter nachgeschaltet, der aus einer die abströmseitige Gehäusestirnseite bildenden Lochplatte mit einer wabenzellenartigen Lochstruktur gebildet ist. Die Möglichkeiten, die Einzelstrahlen mit Hilfe von geflochtenen Metallsieben abzubremsen, zusätzlich aufzuspalten und gegebenenfalls mit Umgebungsluft zu durchmischen, sind jedoch begrenzt. Metallsiebe mit kleinen Maschenweiten neigen dazu, durch im Wasser mitgeführte Schmutzpartikel mit der Zeit zu verstopfen und zu verkalken. Metallsiebe mit größeren Maschenweiten vermögen kaum noch regulierend auf die Einzelstrahlen einzuwirken.
  • Es besteht daher die Aufgabe, ein kostengünstig herstellbares und funktionssicheres sanitäres Einbauteil der eingangs erwähnten Art zu schaffen, das bestmögliche Strahlreguliereigenschaften auch auf vergleichsweise kleiner Querschnittsfläche erlaubt.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem sanitären Einbauteil der eingangs erwähnten Art darin, dass zumindest zwei benachbarte Einsetzteile mit netzartig angeordneten Stegen vorgesehen sind, dass dazu ein zuströmseitiges und ein abströmseitiges Einsetzteil eine Schar radialer Stege hat, die sich an Kreuzungsknoten mit einer Schar konzentrischer und ringförmig umlaufender Stege kreuzen, und dass der Strömungsgleichrichter kreissegmentförmige Durchlassöffnungen mit einer Öffnungsbreite aufweist, die kleiner als die Höhe in Durchströmrichtung ist.
  • Das erfindungsgemäße Einbauteil weist im Inneren seines Einbau-Gehäuses eine Strahlreguliereinrichtung mit zumindest zwei benachbarten Einsetzteilen auf, die netzartig angeordnete Stege haben. Dazu hat ein zuströmseitiges und ein abströmseitiges Einsetzteil eine Schar radialer Stege, die sich an Kreuzungsknoten mit einer Schar konzentrischer und ringförmig umlaufender Stege kreuzen. Durch diese netzartige Struktur kann das zumindest eine Einsetzteil auch auf einer vergleichsweise kleinen Querschnittsfläche eine Vielzahl von Stegen aufweisen, die den zuströmenden Wasserstrom in eine Vielzahl von Einzelstrahlen aufteilen. Somit kann auch bei hohen Durchflussleistungen auf einer vergleichsweise kleinen Querschnittsfläche mit geringem Herstellungsaufwand eine wirkungsvolle Durchmischung und Strahlregulierung erreicht werden. Auch bei einer Vielzahl von Stegen lassen sich diese netzartig so zueinander anordnen, dass die Durchtrittsöffnungen dennoch ausreichend groß sind, um im Flüssigkeitsstrom mitgeführte Schmutzpartikel passieren zu lassen. Um die in der Strahlreguliereinrichtung erzeugten Einzelstrahlen ausströmseitig wieder zu einem homogenen, nicht-spritzenden Gesamtstrahl zu vereinen, ist am Austrittsende des Einbau-Gehäuses ein Strömungsgleichrichter angeordnet, der ebenfalls drei segmentförmige Durchlassöffnungen aufweist. Da die benachbarten Einsetzteile der Strahlreguliereinrichtung einerseits und der am Austrittsende vorgesehene Strömungsgleichrichter andererseits jeweils eine spinnennetzartige Struktur haben, die entweder miteinander fluchten oder so zueinander angeordnet werden können, dass in den Einzelstrahlen eines zuströmseitigen Bauteiles die Kreuzungsknoten eines abströmseitigen Bauteiles angeordnet sind, lässt sich das erfindungsgemäße Einsetzteil praktisch in allen Durchflussklassen vorteilhaft einsetzen.
  • Das erfindungsgemäße Einbauteil ist in einer bevorzugten Ausführungsform als Strahlregler ausgebildet. Eine Weiterbildung gemäß der Erfindung sieht daher vor, dass der Strahlreguliereinrichtung zuströmseitig eine Strahlzerlegeeinrichtung zum Zerlegen des zuströmenden Flüssigkeitsstromes in eine Vielzahl von Einzelstrahlen vorgeschaltet ist und dass wenigstens ein Einsetzteil der Strahlreguliereinrichtung relativ zur Strahlzerlegeeinrichtung so angeordnet ist, dass die Einzelstrahlen auf Kreuzungsknoten des wenigstens einen Einsetzteiles auftreffen. Eine Abbremsung der zuströmenden Flüssigkeit und eine Aufteilung der in die Strahlreguliereinrichtung einströmenden Einzelstrahlen läßt sich besonders wirkungsvoll erreichen, wenn die Einzelstrahlen auf Kreuzungsknoten des wenigstens einen Einsetzteiles auftreffen.
  • Die Strahlzerlegeeinrichtung des erfindungsgemäßen Einbauteiles kann beispielsweise als Prallplatte ausgestaltet sein. Eine übermäßige Geräuschentwicklung wird jedoch vermieden, wenn die Strahlzerlegeeinrichtung als Lochplatte ausgestaltet ist.
  • Dabei sieht eine Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass die Stege und die Kreuzungsknoten der zumindest zwei benachbarten Einsetzteile miteinander fluchten. Ein besonderer Vorteil einer solchen Ausführungsform ist, dass zumindest zwei Einsetzteile baugleich sein können.
  • Bei einer anderen weiterbildenden Ausführungsform gemäß der Erfindung, die sich durch eine besonders wirkungsvolle Aufteilung der Wasserstrahlen auf kleinstem Raum auszeichnet, ist vorgesehen, dass den Durchtrittsöffnungen eines Einsetzteiles die Kreuzungsknoten des benachbarten Einsetzteiles in Strömungsrichtung nachgeschaltet sind.
  • Eine auch in axialer Richtung platzsparende Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Einbauteiles sieht vor, dass die Einsetzteile (5) plattenförmig ausgestaltet sind.
  • Der Strömungsgleichrichter kann einstückig mit dem Einbau-Gehäuse verbunden oder separat in das Einbau-Gehäuse einsetzbar sein. Während ein als separates Einsetzteil in das Einbau-Gehäuse einsetzbarer Strömungsgleichrichter den modularen Aufbau des erfindungsgemäßen Einbauteiles noch zusätzlich unterstützt, kann ein einstückig mit dem Einbau-Gehäuse verbundener Strömungsgleichrichter auch als abströmseitige Vandalismussicherung des Einbauteiles dienen.
  • Möglich ist aber auch, dass die Strahlreguliereinrichtung zumindest ein Metallsieb aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Einbauteil ist in einer bevorzugten Ausführungsform als Strahlregler ausgebildet.
  • Bei einem als Strahlregler ausgestalteten Einbauteil sieht eine Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, dass das Einbau-Gehäuse in zumindest zwei Gehäuseteile unterteilt ist, dass die Gehäuseteile miteinander verbindbar sind und dass ein zuströmseitiges Gehäuseteil mit der Strahlzerlegeeinrichtung fest und unlösbar verbunden ist.
  • Bei dieser Ausführungsform ist das Einbau-Gehäuse in zumindest zwei Gehäuseteile und somit wenigstens in ein zuströmseitiges sowie ein abströmseitiges Gehäuseteil unterteilt. Von diesen Gehäuseteilen ist ein zuströmseitiges Gehäuseteil fest und unlösbar mit der Strahlzerlegeeinrichtung verbunden. Da auch eine vergleichsweise empfindliche Strahlzerlegeeinrichtung an ihrem Umfangsrand sicher, fest und geschützt mit dem Gehäuseteil verbunden ist, ist auch bei heißen Wassertemperaturen und hohen Wasserdrücken keine wesentliche funktionsbeeinträchtigende Verformung der Strahlzerlegeeinrichtung zu erwarten. Da die Strahlzerlegeeinrichtung an der Gehäuseinnenwand fest und unlösbar gehalten ist und da dort ein Ringflansch als Auflager für die Strahlzerlegeeinrichtung nicht mehr erforderlich ist, kann der Strahlregler auch bei hohen Durchflussleistungen mit einem vergleichsweise kleinen Gehäusedurchmesser ausgestaltet werden, wie er beim vorbekannten Stand der Technik nur bei Strahlreglern mit geringer Durchflussleistung möglich war. Durch die mit dem Einbau-Gehäuse fest verbundene Strahlzerlegeeinrichtung erfährt das Einbau-Gehäuse eine radiale Aussteifung, die das hülsenförmige Einbau-Gehäuse auch insgesamt bruch- und formstabiler macht. Während bei vorbekannten Strahlreglern, bei denen eine separate Lochplatte als Strahlzerlegeeinrichtung in das Außengehäuse montiert wurde, stets Dichtprobleme zwischen Lochplatte und hülsenförmigem Außengehäuse auftraten, bietet der erfindungsgemäße Strahlregler den wesentlichen Vorteil, dass diese Dichtprobleme aufgrund der Einteiligkeit zwischen Strahlzerlegeeinrichtung und zuströmseitigem Gehäuseteil nicht entstehen. Da das Einbau-Gehäuse aus zumindest zwei miteinander verbindbaren Gehäuseteilen besteht, kann dennoch die der Strahlzerlegeeinrichtung in Strömungsrichtung nachgeschaltete Strahlreguliereinrichtung und gegebenenfalls weitere erforderliche Funktionseinheiten in das Einbau-Gehäuse eingesetzt werden. Das als Strahlregler ausgebildete erfindungsgemäße Einbauteil zeichnet sich daher durch eine hohe Formstabilität bei gleichzeitig geringem Herstellungsaufwand aus.
  • Sofern eine starke oder weniger starke Abbremsung der Wasserströmung im erfindungsgemäßen Einbauteil gewünscht wird, ist eine Anpassung des Einbauteiles durch Austausch der Strahlreguliereinrichtung sowie der ihr nachgeschalteten Funktionseinheiten möglich. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht daher vor, dass dem aus zumindest zwei miteinander verbindbaren Gehäuseteilen bestehenden Einbau-Gehäuse wenigstens zwei, wahlweise in das Einbau-Gehäuse einsetzbare Strahlreguliereinrichtungen zugeordnet sind.
  • Das zuströmseitige Gehäuseteil des als Strahlregler ausgestalteten Einbauteiles kann mit geringem Aufwand als einstückiges Kunststoff-Spritzgußteil hergestellt werden, wenn die Strahlzerlegeeinrichtung mit dem ihm zugeordneten Gehäuseteil einstückig verbunden ist.
  • Der mit der Herstellung des Einbauteiles verbundene Aufwand wird noch zusätzlich reduziert, wenn das Einbau-Gehäuse zwei Gehäuseteile hat, die in einer quer zur Zuströmrichtung orientierten Trennebene miteinander verbindbar sind.
  • Die Gehäuseteile des erfindungsgemäßen Einbauteiles lassen sich besonders einfach und bequem miteinander verbinden, wenn diese Gehäuseteile des Einbau-Gehäuses lösbar miteinander verrastbar sind. Stattdessen ist es aber auch möglich, zumindest zwei Gehäuseteile beispielsweise durch eine Kleb- oder Schweißverbindung fest miteinander zu verbinden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass ein abströmseitiges Gehäuseteil hülsenförmig ausgestaltet ist und dass in dieses Gehäuseteil wenigstens ein Einsetzteil der Strahlreguliereinrichtung einsetzbar ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn das wenigstens eine Einsetzteil in das der Strahlreguliereinrichtung zugeordnete Gehäuseteil von dessen Zuströmseite aus bis zu einem Einsteckanschlag oder einem Auflager einsetzbar ist.
  • Um das erfindungsgemäße Einbauteil auch bei Verwendung des gleichen Einbau-Gehäuses leicht an die unterschiedlichen Anforderungen anpassen zu können, können diesem Einbau-Gehäuse mehrere, wahlweise in das Einbau-Gehäuse einsetzbare Strahlreguliereinrichtungen zugeordnet sein. Zusätzlich oder stattdessen ist es möglich, dass die Strahlreguliereinrichtung des Strahlreglers modular aufgebaut ist und ihr mehrere wahlweise miteinander kombinierbare Einsetzteile zugeordnet sind.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das auslaufseitige Gehäuseteil zumindest im Bereich der Wasseraustrittsöffnung eine weiche und/oder wasserabstoßende Oberfläche aufweist. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht in der Verkalkungsfreiheit im Bereich ihrer Wasseraustrittsöffnung. Darüber hinaus läßt sich insbesondere eine weiche Oberfläche durch manuelles Abstreifen eventueller Anlagerungen leicht reinigen.
  • Aus den gleichen Gründen kann es vorteilhaft sein, wenn zusätzlich oder stattdessen das auslaufseitige Gehäuseteil zumindest im Bereich der Wasseraustrittsöffnung aus einem elastischen Material hergestellt ist. Dabei sind vorzugsweise Gummi, Silikon, thermoplastische Elastomere oder andere gummielastische Materialien zu verwenden.
  • Um die einfache Herstellbarkeit des erfindungsgemäßen Strahlreglers auch im Bereich seines auslaufseitigen Gehäuseteiles zu begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn das auslaufseitige Gehäuseteil im wesentlichen aus einem elastischen Material und/oder einem Material mit weicher beziehungsweise wasserabstoßender Oberfläche hergestellt ist.
  • Damit auch ein aus gummielastischem Material hergestelltes Gehäuseteil in sich ausreichend stabil ist und beispielsweise auch durch eine Rastverbindung an dem benachbarten Gehäuseteil befestigt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn das auslaufseitige Gehäuseteil durch in Umfangsrichtung vorzugsweise gleichmäßig verteilte Längsstege ausgesteift ist.
  • Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass die Längsstege zumindest im Bereich der Austrittsöffnung vorgesehen sind.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung gemäß der Erfindung sieht vor, dass das auslaufseitige Gehäuseteil im Bereich der Wasseraustrittsöffnung mindestens eine Verengung, insbesondere eine Einschnürung, seines Durchflussquerschnittes aufweist. Diese Einschnürung oder dergleichen Verengung des Durchflussquerschnittes hat auf den ausströmenden Wasserstrahl und dessen Strahlbild eine kalibrierende Wirkung. Die Verengung des Durchflussquerschnittes ist im Bereich der Wasseraustrittsöffnung und somit in einem Bereich vorgesehen, der eventuellen Störkonturen in Strömungsrichtung nachgeschaltet ist. Durch die Kalibrierung des Wasserstrahls wird ein homogenes und nicht-spritzendes Strahlbild wesentlich begünstigt.
  • Um die Herstellung des erfindungsgemäßen Strahlreglers noch zusätzlich zu vereinfachen ist es vorteilhaft, wenn das auslaufseitige Gehäuseteil mit dem zuströmseitig benachbarten Gehäuseteil über eine umlaufende Rastverbindung verbunden ist.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
  • Es zeigt:
  • 1 ein als Strahlregler ausgestaltetes sanitäres Einbauteil in einem Längsschnitt, das eine zuströmseitige Strahlzerlegeeinrichtung aufweist, der in Durchströmrichtung eine Strahlreguliereinrichtung nachgeschaltet ist, die mehrere voneinander beabstandete Einsetzteile hat, wobei ein Strömungsgleichrichter die abströmseitige Stirnseite dieses Strahlreglers bildet,
  • 2 ein Einsetzteil in einer Draufsicht (2a) und in einem Längsschnitt (2b), das zwei Gruppen sich an Kreuzungsknoten kreuzender Stege hat, wobei eine Gruppe konzentrisch umlaufende Stege aufweist, während eine zweite Gruppe aus radialen Stegen besteht,
  • 3 ein mit 2 vergleichbares Einsetzteil in einer Draufsicht (3a) und in einem Längsschnitt (3b),
  • 4 die zur Strahlreguliereinrichtung miteinander kombinierten Einsetzteile aus 2 und 3 in einer Draufsicht,
  • 5 einen Strömungsgleichrichter in einer Draufsicht (5a) und in einem Längsschnitt (5b), wobei der Strömungsgleichrichter kreissegmentförmige Durchströmöffnungen hat,
  • 6 ein siebartiges Einsetzteil, dessen Stege durch ein Metallsieb gebildet sind, wobei das Einsetzteil zusätzlich zu den in den 2 und 3 dargestellten Einsetzteilen oder zusätzlich zu dem in 5 gezeigten Strömungsgleichrichter in das Einbau-Gehäuse einsetzbar ist, in einer Draufsicht (6a) und in einem Längsschnitt (6b),
  • 7 ein mit 6 funktionell vergleichbares Einsetzteil in einer Draufsicht (7a) und in einem Längsschnitt (7b), wobei das Einsetzteil – ähnlich wie in 6 – hier ein quer zur Durchströmrichtung orientiertes Metallsieb aufweist,
  • 8 einen, in einem Auslaufmundstück befindlichen Strahlregler in einem Teil-Längsschnitt, dessen unteres hülsenförmiges Gehäuseteil aus einem elastischen Material hergestellt ist.
  • In 1 ist ein sanitäres Einbauteil dargestellt, das in das Auslaufmundstück einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist. Das Einbauteil ist hier als Strahlregler 1 ausgebildet, der zur Erzeugung eines homogenen, perlend-weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahls dient. Der Strahlregler 1 hat dazu eine Strahlzerlegeeinrichtung 2, die beispielsweise als Prallplatte ausgebildet sein kann, aber vorzugsweise – wie hier – als Lochplatte 2 ausgestaltet ist und den zufließenden Wasserstrom in eine Vielzahl von Einzelstrahlen aufteilt. Die Lochplatte 2 hat dazu eine entsprechende Anzahl von Durchflusslöchern 3, die sich zumindest auf einem zuströmseitigen Lochabschnitt in Strömungsrichtung vorzugsweise konisch verjüngen. Damit nicht Schmutzpartikel in das Einbauteil 1 eindringen und dort zu Funktionsstörungen führen können, ist zuströmseitig ein Vorsatzsieb 17 vorgesehen.
  • Der Lochplatte 2 ist eine Strahlreguliereinrichtung 4 in Strömungsrichtung nachgeschaltet. Diese Strahlreguliereinrichtung 4 soll die von der Lochplatte 2 kommenden Einzelstrahlen stark abbremsen, in weitere Einzelstrahlen aufteilen und erforderlichenfalls eine Luftzumischung begünstigen, um letztendlich einen perlenden-weichen Wasserstrahl zu erzielen. Die Strahlreguliereinrichtung 4 weist dazu zwei Einsetzteile 5a, 5b auf, die mit Abstand zueinander in das Einbau-Gehäuse 6 einsetzbar sind.
  • In 1 ist erkennbar, dass das Einbau-Gehäuse 6 zweiteilig ausgestaltet ist und zwei lösbar miteinander verrastbare Gehäuseteile 7, 8 hat. Dabei ist das zuströmseitige Gehäuseteil 7 mit der Lochplatte 2 einstückig und damit sowohl fest als auch unlösbar verbunden. Diese Gehäuseteile 7, 8 sind in einer quer zur Zuströmrichtung orientierten Trennebene lösbar miteinander verbunden. Da auch eine vergleichsweise dünne Lochplatte 2 an ihrem Umfangsrand sicher und fest mit dem Gehäuseteil 7 verbunden ist, ist auch bei heißen Wassertemperaturen und hohen Wasserdrücken keine wesentliche funktionsbeeinträchtigende Verformung der Lochplatte 2 zu erwarten. Da die Lochplatte 2 an der Gehäuseinnenwand fest und unlösbar gehalten ist und da dort ein Ringflansch als Auflager für die Lochplatte nicht erforderlich ist, kann der Strahlregler 1 auch bei hohen Durchflussleistungen mit einem vergleichsweise kleinen Gehäusedurchmesser ausgestaltet werden, wie er beim vorbekannten Stand der Technik nur bei Strahlreglern mit geringer Durchflußleistung möglich war. Durch die mit dem Einbau-Gehäuse 6 fest verbundene Lochplatte 2 erfährt das Einbau-Gehäuse 6 eine radiale Aussteifung, die das hülsenförmige Einbau-Gehäuse 6 auch insgesamt bruch- und formstabiler macht. Da das Einbau-Gehäuse 6 aus zumindest zwei lösbar miteinander verbindbaren Gehäuseteilen 7, 8 besteht, kann dennoch die der Lochplatte 2 in Strömungsrichtung nachgeschaltete Strahlreguliereinrichtung 4 und gegebenenfalls weitere erforderliche Funktionseinheiten in das Einbau-Gehäuse 6 eingesetzt werden. Der Strahlregler 1 zeichnet sich daher durch eine hohe Formstabilität bei gleichzeitig geringem Herstellungsaufwand aus. Der Strahlregler 1 kann auch bei hohen Durchflussleistungen mit einem vergleichsweise geringen Gehäusedurchmesser ausgestaltet werden. Sofern unterschiedliche Durchflussleistungen eine entsprechende Anpassung des Strahlreglers 1 erfordern, ist dies durch Austausch der der Lochplatte 2 nachgeschalteten Strahlreguliereinrichtungen möglich.
  • In 1 ist erkennbar, dass das abströmseitige Gehäuseteil 8 hülsenförmig ausgestaltet ist und dass in dieses Gehäuseteil 8 die Einsetzteile 5a, 5b der Strahlreguliereinrichtung 4 bis zu einem Einsteckanschlag 9 einsetzbar sind. Aus einem Vergleich der 2 bis 4, insbesondere aus 4, wird deutlich, dass die Einsetzteile 5a, 5b jeweils sich an Kreuzungsknoten 10 kreuzende Stege 11 haben, wobei den Durchtrittsöffnungen 12 eines dieser Einsetzteile die Kreuzungsknoten 10 des benachbarten Einsetzteiles 5b in Strömungsrichtung nachgeschaltet sind, während gleichzeitig den Durchtrittsöffnungen 12 des abströmseitigen Einsetzteiles 5b die Kreuzungsknoten 10 des benachbarten zuströmseitigen Einsetzteiles 5a in Durchströmrichtung vorgeschaltet sind.
  • Der dem als Strahlregler ausgestalteten Einbauteil 1 zuströmende Wasserstrahl wird an jedem Kreuzungsknoten 10 des zuströmseitigen Einsetzteiles 5a in mehrere Einzelstrahlen aufgeteilt. Diese Einzelstrahlen werden an den Kreuzungsknoten 10 des in Strömungsrichtung nachgeschalteten Einsatzteiles 5b wiederum in eine Vielzahl weiterer Einzelstrahlen aufgeteilt. Die Strahlreguliereinrichtung 4 des Strahlreglers 1 zeichnet sich mit den kaskadenartig angeordneten Kreuzungsknoten 10 ihrer Einsetzteile 5a, 5b durch eine besonders wirkungsvolle Abbremsung des zuströmenden Wasserstrahls auch auf kleinster Querschnittsfläche aus.
  • Die Strahlreguliereinrichtung 4 des hier dargestellten Strahlreglers 1 ist modular aufgebaut; der Strahlreguliereinrichtung 4 sind mehrere wahlweise miteinander kombinierbare Einsetzteile 5 zugeordnet. Durch Lageorientierungsein- oder -ausformungen 13 am äußeren Umfangsrand der Einsetzteile 5a, 5b, die mit in Längsrichtung orientierten, komplementär geformten Lageorientierungsaus- oder -einformungen am Gehäuseinnenumfang des Gehäuseteiles 8 zusammenwirken, wird stets eine lagegerechte Anordnung der Einsetzteile 5 zueinander im Einbau-Gehäuse 6 gewährleistet.
  • Das in 2 dargestellte zuströmseitige Einsetzteil 5c weist eine Schar radialer Stege 11' aufweist, die sich an den Kreuzungsknoten mit einer Schar konzentrisch und ringförmig umlaufender Stege 11'' kreuzen. Die Stege 11 jedes plattenförmig ausgestalteten Einsetzteiles 5 sind in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet.
  • In 1 ist erkennbar, dass der Strahlreguliereinrichtung 4 am Austrittsende des Einbau-Gehäuses 6 ein Strömungsgleichrichter 14 nachgeschaltet ist. Aus 5 wird deutlich, dass dieser Strömungsgleichrichter 14, bei dem die Öffnungsbreite der Durchlassöffnungen 15 kleiner als die Höhe in Durchströmrichtung ist, kreissegmentförmige (5) Durchlassöffnungen 15 haben kann.
  • In den 6 und 7 sind Einsätze dargestellt, die ein gitterförmiges Metallsieb aufweisen.
  • Die Einsetzteile 5a, 5b einer Strahlreguliereinrichtung 4 können auch baugleich ausgestaltet sein können, wodurch sich der Herstellungsaufwand noch zusätzlich reduzieren lässt. In 4 ist durch in Fettdruck ausgeführte Kreise angedeutet, dass die Durchflussöffnungen der Lochplatte 2 mit den Kreuzungsknoten 10 wenigstens eines, in Strömungsrichtung nachgeschalteten Einsetzteiles fluchten.
  • In 8 ist ein, in einem Auslaufmundstück 21 befindlicher Strahlregler 1 dargestellt, dessen hülsenförmiges Einbaugehäuse 6 aus zwei lösbar miteinander verrastbaren Gehäuseteilen 7, 8 besteht. Dabei ist das zuströmseitige Gehäuseteil 7 mit der Lochplatte 2 einstückig und damit sowohl fest als auch unlösbar verbunden. Während das zuströmseitige Gehäuseteil 7 aus einem vergleichsweise festen Kunststoffmaterial besteht, ist das auslaufseitige Gehäuseteil 8 aus einem elastischen Material hergestellt und weist eine weiche und wasserabstoßende Oberfläche auf. Da das Gehäuseteil 8 somit auch im Bereich seiner Wasseraustrittsöffnung und somit im Bereich des dort vorgesehenen Strömungsgleichrichters 14 eine wasserabstoßende Oberfläche hat, zeichnet sich der in 8 dargestellte Strahlregler 1 durch die Verkalkungsfreiheit des auslaufseitigen Strömungsgleichrichters 14 aus. Da das auslaufseitige Gehäuseteil 8 aus Gummi, Silikon oder einem thermoplastischen Elastomer hergestellt ist und somit eine elastische und weiche Oberfläche hat, können insbesondere am Strömungsgleichrichter 14, angelagerte Verkalkungen oder Schmutzpartikel leicht manuell abgelöst werden. Um die manuelle Reinigung des Strahlreglers 1 noch zusätzlich zu erleichtern, kann es vorteilhaft sein, wenn der Strahlregler 1 mit einem auslaufseitigen Teilbereich zumindest geringfügig über das Auslaufmundstück 21 vorsteht.
  • Wie aus 8 deutlich wird, sind das zuströmseitige Gehäuseteil 7 und das auslaufseitige Gehäuseteil 8 durch eine Rastverbindung lösbar aneinander gehalten. Um zu verhindern, dass das auslaufseitige Gehäuseteil 8 axial vom zuströmseitigen Gehäuseteil 7 abgezogen werden kann, sind die Auflageschultern, an denen sich beide Gehäuseteile 7, 8 berühren, so ausgestaltet, dass genügend große Kräfte aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist das auslaufseitige Gehäuseteil 8 durch radiale Längsstege 22 ausgesteift, die im Bereich des Strömungsgleichrichters 14 und somit im Bereich der Austrittsöffnung in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Durch die am gummielastischen Gehäuseteil 8 vorgesehenen Längsstege 22, die sich sehr eng an die Innenkontur des Auslaufmundstückes 21 anlegen, wird verhindert, dass sich das gummielastische Gehäuseteil 8 ausweiten und somit vom Gehäuseteil 7 abgezogen werden kann. Ohnehin sind die durch den Wasserdruck entstehenden Axialkräfte auf das elastische Gehäuseteil 8 vergleichsweise gering, da der Wasserdruck an der als Strahlzerlegeeinrichtung 2 dienenden Lochplatte im Gehäuseteil 7 bereits nahezu vollständig abgebaut wird.
  • In 8 ist erkennbar, dass das auslaufseitige Gehäuseteil 8 im Bereich der Wasseraustrittsöffnung eine Einschnürung 23 aufweist, die eine Verengung des Durchflussquerschnittes bewirkt. Durch diese Verengung des Durchflussquerschnittes wird eine Kalibrierung des ausströmenden Wasserstrahls und eine Homogenisierung des Strahlbildes erreicht. Die Einschnürung 23 ist im Bereich der Wasseraustrittsöffnung und somit in einem Bereich vorgesehen, der eventuellen Störkonturen in Strömungsrichtung nachgeschaltet ist. Durch die Kalibrierung des Wasserstrahls wird ein homogenes und nicht-spritzendes Strahlbild wesentlich begünstigt.
  • Ein mit 1 vergleichbarer Strahlregler 1 weist statt einer Lochplatte eine Prallplatte als Strahlzerlegeeinrichtung 2 auf. Die Verwendung Die Verwendung einer als Prallplatte ausgestalteten Strahlzerlegeeinrichtung 2 bietet sich an, wenn die damit verbundene Geräuschentwicklung zugunsten einer besonderen wirksamen Abbremsung des zuströmenden Flüssigkeitsstromes vernachlässigt werden kann. Dabei trifft der zuströmende Flüssigkeitsstrom auf einer Plattenebene auf, die quer zur Zuströmrichtung beziehungsweise Strahlregler-Längsachse angeordnet ist. Von dieser Plattenebene aus fließt der Flüssigkeitsstrom in radialer Richtung zu Durchflussöffnungen, die an der um die Plattenebene umlaufenden Umfangswandung vorgesehen sind. Der in den Durchflussöffnungen 27 in Einzelstrahlen aufgeteilte Flüssigkeitsstrom kann anschließend zur Strahlreguliereinrichtung 4 und zum Strömungsgleichrichter 14 weiterfließen, die der Strahlzerlegeeinrichtung 2 in Strömungsrichtung nachgeschaltet sind.

Claims (25)

  1. Sanitäres Einbauteil (1), das im Inneren eines Einbau-Gehäuses (6) eine Strahlreguliereinrichtung (4) hat, welche Strahlreguliereinrichtung (4) zumindest ein, in das Einbau-Gehäuse (6) einsetzbares Einsetzteil (5) aufweist, das in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet ist und Stege (11) hat, die in einer quer zur Durchströmrichtung orientierten Ebene angeordnet sind und zwischen sich Durchtrittsöffnungen (12) begrenzen, und dass am Austrittsende des Einbau-Gehäuses (6) ein Strömungsgleichrichter (14) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei benachbarte Einsetzteile (5; 5a, 5b; 5c, 5e) mit netzartig angeordneten Stegen (11) vorgesehen sind, dass dazu ein zuströmseitiges und ein abströmseitiges Einsetzteil (5; 5a, 5b; 5c, 5e) eine Schar radialer Stege (11') hat, die sich an Kreuzungsknoten (10) mit einer Schar konzentrischer und ringförmig umlaufender Stege (11'') kreuzen, und dass der Strömungsgleichrichter (14) kreissegmentförmige Durchlassöffnungen (15) mit einer Öffnungsbreite aufweist, die kleiner als die Höhe in Durchströmrichtung ist.
  2. Einbauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlreguliereinrichtung (4) zuströmseitig eine Strahlzerlegeeinrichtung (2) zum Zerlegen des zuströmenden Flüssigkeitsstromes in eine Vielzahl von Einzelstrahlen vorgeschaltet ist und dass wenigstens ein Einsetzteil (5a, 5c) der Strahlreguliereinrichtung (4) relativ zur Strahlzerlegeeinrichtung (2) so angeordnet ist, dass die Einzelstrahlen auf Kreuzungsknoten (10) des wenigstens einen Einsetzteiles (5a, 5c) auftreffen.
  3. Einbauteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlzerlegeeinrichtung (2) als Lochplatte (2) ausgestaltet ist.
  4. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (11) und die Kreuzungsknoten (10) der zumindest zwei benachbarten Einsetzteile (5a, 5b) miteinander fluchten.
  5. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Einsetzteile (5a, 5b) baugleich sind.
  6. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass den Durchtrittsöffnungen (12) eines dieser Einsetzteile (5a, 5c) die Kreuzungsknoten (10) des benachbarten Einsetzteiles (5b, 5e) in Strömungsrichtung nachgeschaltet sind.
  7. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsetzteile (5) plattenförmig ausgestaltet sind.
  8. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungsgleichrichter (14) einstückig mit dem Einbau-Gehäuse (6) verbunden oder separat in das Einbau-Gehäuse (6) einsetzbar ist.
  9. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbau-Gehäuse (6) in zumindest zwei Gehäuseteile (7, 8) unterteilt ist, dass die Gehäuseteile (7, 8), vorzugsweise lösbar, miteinander verbindbar sind, und dass ein zuströmseitiges Gehäuseteil (7) mit der Lochplatte (2) fest und unlösbar verbunden ist.
  10. Einbauteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochplatte (2) mit dem ihr zugeordneten Gehäuseteil (7) einstückig verbunden ist.
  11. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbau-Gehäuse (6) zwei Gehäuseteile (7, 8) hat, die in einer quer zur Zuströmrichtung orientierten Trennebene, vorzugsweise lösbar, miteinander verbunden sind.
  12. Einbauteil nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (7, 8) des Einbau-Gehäuses (6) lösbar miteinander verrastbar sind.
  13. Einbauteil nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein abströmseitiges Gehäuseteil (8) hülsenförmig ausgestaltet ist und dass in dieses Gehäuseteil (8) wenigstens ein Einsetzteil (5) der Strahlreguliereinrichtung (4) einsetzbar ist.
  14. Einbauteil nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Einsetzteil (5) in das der Strahlreguliereinrichtung (4) zugeordnete Gehäuseteil (8) von dessen Zuströmseite aus bis zu einem Einsteckanschlag (9) oder einem Auflager einsetzbar ist.
  15. Einbauteil nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass dem aus zumindest zwei miteinander verbindbaren Gehäuseteilen (7, 8) bestehenden Einbau-Gehäuse wenigstens zwei, wahlweise in das Einbau-Gehäuse einsetzbare Strahlreguliereinrichtungen (4) zugeordnet sind.
  16. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlreguliereinrichtung (4) zumindest ein Metallsieb aufweisen.
  17. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlreguliereinrichtung (4) des Einbauteiles (1) modular aufgebaut ist und ihr mehrere wahlweise miteinander kombinierbare Einsetzteile (5a, 5b, 5c, 5e) zugeordnet sind.
  18. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Einsetzteile (5) mit Abstand hintereinander angeordnet sind.
  19. Einbauteil nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das auslaufseitige Gehäuseteil (8) zumindest im Bereich der Wasseraustrittsöffnung eine weiche und/oder wasserabstoßende Oberfläche aufweist.
  20. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das auslaufseitige Gehäuseteil (8) zumindest im Bereich der Wasseraustrittsöffnung aus einem elastischen Material hergestellt ist.
  21. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das auslaufseitige Gehäuseteil (8) im Wesentlichen aus einem elastischen Material und/oder einem Material mit weicher beziehungsweise wasserabstoßender Oberfläche hergestellt ist.
  22. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das auslaufseitige Gehäuseteil (8) durch in Umfangsrichtung vorzugsweise gleichmäßig verteilte Längsstege (22) ausgesteift ist.
  23. Einbauteil nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstege (22) zumindest im Bereich der Austrittsöffnung vorgesehen sind.
  24. Einbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das auslaufseitige Gehäuseteil (8) im Bereich der Wasseraustrittsöffnung mindestens eine Verengung, insbesondere Einschnürung (23), seines Durchflussquerschnittes aufweist.
  25. Einbauteil nach einem der Ansprüche 12 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das auslaufseitige Gehäuseteil (8) mit dem zuströmseitig benachbarten Gehäuseteil (7) über eine umlaufende Rastverbindung verbunden ist.
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