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Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine Verwendung
einer Analysensubstanz zur Detektion eines Explosivstoffes, wobei
die Analysensubstanz spezifisch zumindest an eine molekulare Teilstruktur
des Explosivstoffes bindet und wobei ein Bindungsereignis zwischen der
molekularen Teilstruktur und der Analysesubstanz detektiert wird,
sowie Analysensubstanzen für solche
Verwendungen bzw. Verfahren.
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Solche Analysensubstanzen können beispielsweise
in der Umweltanalytik, speziell der Luft-, Trinkwasser- und/oder
Bodenanalytik, aber auch in anderen Bereichen der biochemischen
Analytik sowie der medizinischen Diagnostik zum Nachweis von Explosionsstoffen
bzw. deren chemischen Hauptkomponenten eingesetzt werden. Auch ist
der Einsatz im Rahmen von sicherheitstechnischen Maßnahmen
möglich,
beispielsweise zur Prüfung
auf Anwesenheit von Sprengstoffen in Transportgütern, wie Fluggepäck und dergleichen.
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Explosivstoffe im Sinne der DIN 20163
(Sept. 1985) sind solche explosionsfähigen Stoffe, die technisch
als Sprengstoffe, Treib- und Schießstoffe, Zündmittel, Anzündstoffe
oder pyrotechnische Erzeugnisse verwendet werden. Als Sprengstoffe
werden lediglich beispielhaft organische Nitro-Verbindungen wie
TNT (Trinitrotoluol), Nitramine (Hexogen=RDX=Hexahydro-1,3,5,-trinitro-1,3,5-striazin), Nitrosamine
und Pikrinsäure
genannt. Aber auch anorganische Substanzen, wie beispielsweise Bleiazid fallen
hierunter.
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Analysesubstanzen sind Substanzen,
die in einem Analyseverfahren zur Bestimmung von Art und Menge eines
Stoffes eingesetzt werden, wobei die Menge gebundener Analysensubstanz
direkt oder indirekt halbquantitativ oder quantitativ bestimmt und
hieraus die Menge bzw. Konzentration an Explosivstoff ermittelt
und angezeigt wird. Der Begriff der halbquantitativen Bestimmung
umfaßt
auch eine Information bezüglich
des Über-
oder Unterschreitens einer definierten Grenzmenge gebundener Analysensubstanz
und folglich einer hiermit korrelierten Grenzmenge bzw. Grenzkonzentration
Explosivstoff (anwesend/abwesend im Falle einer Grenzmenge, welche
durch die Detektionsempfindlichkeit bestimmt ist).
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Ein Bindungsereignis kann jede Form
einer (physiko-) chemischen Bindung/Wechselwirkung sein, z.B. ionische
Bindung, kovalente Bindung, Van der Waals Kräfte oder Wasserstoffbrückenbindungen.
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Eine molekulare Teilstruktur kann
eine funktionelle Gruppe, eine Kombination mehrerer funktioneller
Gruppen, insbesondere benachbarter Gruppen, oder auch ein Kohlenstoffgerüst, mit
oder ohne funktionellen Gruppen sein. Bezeichnend hierbei ist, dass
es sich um einen Ausschnittsbereich eines Moleküls oder einer Verbindung und
nicht um das gesamte Molekül
handelt. Entsprechendes gilt im Falle anorganischer Sprengstoffmoleküle.
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Die Detektion eines Bindungsereignisses kann
mittels optischer, chemischer, biologischer aber auch sonstiger
physikalischer bzw. physikalisch-technischer Methoden erfolgen.
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Hintergrund der Erfindung und Stand
der Technik.
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Explosivstoffe können einerseits aufgrund der
Explosiveigenschaften ein beachtliches Risiko darstellen. Beispielsweise
in Sicherheitsbereichen, wie Flughäfen etc., müssen Explosivstoffe detektiert werden,
beispielsweise um unerwünschte
Handlungen unter Verwendung der Explosivstoffe durch Personen zu
verhindern. Andererseits sind Explosivstoffe meist zudem human-
und/oder ökotoxisch
und es ist daher wünschenwert,
auch geringste Mengen in Boden oder Wasserproben, auch in Aerosolen,
nachweisen zu können,
vorzugsweise einschließlich
der Detektion des spezifischen, vorgefundenen Explosivstofftyps.
Letztes ist von besonderer Bedeutung beispielsweise im Rahmen von
Konversionsmaßnahmen
an stillgelegten militärischen
Einrichtungen. Schließlich
ist es in der Forensik oft nötig,
Explosivstoffspuren nachzuweisen und den Explosivstofftyp zu identifizieren.
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Aus der Praxis sind verschiedenste
klassische (nass-) chemische Analysenmethoden bekannt. Diese sind
in der Anwendung aufwendig, benötigen ein
Labor (on site Messungen sind in aller Regel nicht möglich) und
liefern keine schnellen Ergebnisse. Zudem befriedigen die erreichbaren
Nachweisgrenzen nicht. Proben müssen
vorher ggf. aufwändig
auf konzentriert werden, um die hohe Nachweisgrenze dieser Testsysteme
unterschreiten zu können.
Eine solche Aufkonzentrierung von Proben ist zusätzlich zeitaufwendig und kostenintensiv.
Zudem weisen die insofern bekannten Testsysteme Kreuzempfindlichkeiten
zu weiteren, in den Proben enthaltenen Stoffen auf.
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Ein faseroptischer Biosensor zur
Detektion von TNT basierend auf einem Immunoassay unter Verwendung
einer fluoreszierenden Detektorverbindung, nämlich Antikörper, ist aus der Literaturstelle Craig,
H. et al, Field Demonstration of On-Site Analytical Methods for
TNT and RDX in Ground Water, Proceedings of the HSRC/WERC Joint
Conference on the Environment, May 1996, bekannt. Damit ausführbare Verfahren
erfassen Explosivstoffe quantitativ allenfalls unzureichend; problematisch
ist auch die Kreuzreaktivität
von Antikörpern
mit anderen Stoffen.
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Des weiteren ist es aus der Praxis
bekannt, zum Nachweis von Explosivstoffen Gas- oder Flüssigkeitschromatographie
anzuwenden. Hierfür
notwendige Meßgeräte sind
nicht onsite einsetzbar.
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In einem fachfremden technologischen
Gebiet ist ein Biosensor unter Verwendung eines immobilisierten,
fluoreszenzmarkierten Aptamers zur Detektion von Thrombin beschrieben
(Potyrailo, RA et al, Adapting Selected Nucleic Acid Ligands (Aptamers)
to Biosensors, Analytical Chemistry, 70, 3419–3425, 1998). Ein weiterer
Biosensor zur Detektion von Thrombin ist in der Literaturstelle
Lee, M. et al, A Fiber-Optic Microarray Biosensor Using Aptamers
as Receptors, Analytical Biochemistry, 282, 142–146, 2000 offenbart. Diese
Literaturstelle beschreibt die Verwendung eines auf Mikroglaskugeln immobilisierten
Aptamers zur Detektion von Thrombin.
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Technisches Problem der
Erfindung
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Der Erfindung liegt das technische
Problem zugrunde, ein Verfahren zur Detektion von Explosivstoffen,
mittels welchem Explosivstoffe mit verbesserter Empfindlichkeit
und Spezifität
nachgewiesen werden können
und welches die Bestimmung von Explosivstoffen im Feldeinsatz ermöglicht,
sowie Analysensubstanzen hierfür
anzugeben.
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Grundzüge der Erfindung
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Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt
die Erfindung die Verwendung einer Nukleinsäure zur Detektion eines synthetischen
Explosivstoffes, wobei die Nukleinsäure spezifisch an eine molekulare
Teilstruktur oder die molekulare Gesamtstruktur des Explosivstoffes
bindet und wobei ein Bindungsereignis zwischen der molekularen Teilstruktur
oder der molekularen Gesamtstruktur und der Nukleinsäure detektiert
wird.
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Eine Nukleinsäure im Sinne der Erfindung kann
als Nukleotidsequenz eine RNA, DNA oder eine PNA enthalten, welche
auch derivatisierte nicht-natürliche
Nukleotide aufweisen kann. Neben der Nukleotidsequenz kann eine
Nukleinsäure
aber auch Moleküle
enthalten, beispielsweise endständig
der Nukleotidsequenz gebunden, welche keine Nukleotide enthalten.
Die Nukleinsäure
kann insbesondere ein Aptamer sein. Ein Aptamer ist eine Nukleinsäure, welches
analog einer Antikörper/Antigenaffinität ("Schlüssel/Schloss")
oder gemäß dem Bindungsmodell
des induced fit eine Bindungsaffinität zu bestimmten Zielstrukturen
auf molekularer Ebene aufweist. Das Oligonukleotid kann auch ein
Spiegelmer sein. Ein Spiegelmer ist eine spiegelbildliche, hochaffine
Nukleotidsequenz, welche aus L-Ribose bzw. L-2'-Desoxyribose Einheiten
aufgebaut ist.
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Mit der Erfindung wird gegenüber den
klassischen Analysenmethoden erreicht, dass eine extrem niedrige
Nachweisgrenze für
die Detektion von Explosivstoffen erhalten und damit die Empfindlichkeit des
Testsystems zur Detektion von Explosivstoffen erhöht wird.
Ein der Messung vorgeschalteter Anreicherungsschritt zur Aufkonzentrierung
der Explosivstoffe ist aufgrund der hohen Nachweisempfindlichkeit
nicht notwendig und entfällt.
Vorteilhaft gegenüber
der Antikörpertechnologie
ist (neben der besseren Empfindlichkeit und der on-site Anwendbarkeit), daß Aptamere
vollständig
in vitro identifizierbar (beispielsweise mittels theoretischer 3-dimensionaler Strukturberechnungen)
und herstellbar sind und folglich keine Versuchstiere für Immunisierungszwecke benötigt werden.
Dennoch wird eine Spezifität
erreicht, welche jenen der Antikörpertechnologie
zumindest ebenbürtig,
gegenüber
der klassischen Analytik weit überlegen
ist.
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Die Erfindung lehrt weiterhin die
in den Ausführungsbeispielen
angegebenen Sequenzen für
den Einsatz in einem erfindungsgemäßen Verfahren.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis,
daß Nukleinsäuren nach
Maßgabe
ihrer Selektivität
bzw. Affinität
zu einem Zielmolekül
auffinden lassen. Dabei können
sich gefundene Nukleotidsequenzen um eine molekulare Teilstruktur,
insbesondere im Falle kleiner Zielmoleküle aber auch um eine molekulare Gesamtstruktur
gleichsam herumfalten, während
andere Nukleotidsequenzen diese Fähigkeit nicht oder in nur vermindertem
Maße aufweisen
und im Rahmen eines Screenings verworfen werden.
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Detaillierte Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen
Die molekulare Teilstruktur des Explosivstoffes kann unmittelbar
an ein Stickstoffatom gebundenen disponiblen Sauerstoff tragen und
aus der Gruppe bestehend aus "Nitrite, Nitrate, Nitro- und Nitrosoverbindungen"
ausgewählt
sein. Der Explosivstoff kann aus der Gruppe bestehend aus "Nitrobenzolderivate,
TNT, 2,4-DNT, 2,6-DNT, 2-NT, Pikrinsäure, Hexogen, Octogen, Hexyl,
Tetryl, Ethylenglykoldinitrat, Diethylenglykoldinitrat, Nitroglycerin,
Nitropenta sowie Derivate solcher Verbindungen" ausgewählt sein.
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Die Nukleinsäure kann ausgewählt sein
aus der Gruppe "Sequenzen der 8 und 9 oder beliebige Fragmente
dieser Sequenzen, sofern diese Fragmente zumindest 6, 10 oder 15
fortlaufende Nukleotide aus einer solchen Sequenz aufweisen". Bevorzugt
sind markierte (Unterstreichungen in 8) Konsensussequenzen
enthaltende Nukleinsäuren. Die
Nuklein-säure
kann direkt an einer Festkörperoberfläche, alternativ
indirekt über
eine Spacerverbindung an der Festkörperoberfläche, immobilisiert sein. Eine
Spacerverbindung ist ein Verbindungsmolekül zwischen einer Festkörperoberfläche und
einer Nukleinsäure
bzw. einem Aptamer. Die Spacerverbindung kann eine Linker-Nukleinsäure, beispielsweise ein
kurzer synthetischer DNA-Doppelstrang, sein; es sind aber auch beliebige
andere langgestreckte organische Moleküle, typischerweise Oligomere
oder Polymere, geeignet. Des weiteren ist auch Bindung über übliche Affinitätspaare,
wie beispielsweise Biotin/Streptavidin, möglich, wobei ein Molekül des Affinitätspaares
mit der Nukleinsäure
verbunden ist und das Komplementmolekül immobilisiert ist. Die Festkörperoberfläche kann
im Rahmen einer optischen Fiber oder Faser eingerichtet sein. Es
versteht sich, dass auch mehrere verschiedene Nukleinsäurenspezies
auf der Oberfläche
oder Faser immobilisiert sein können.
In diesem Fall können
verschiedene Explosivstofftypen, welche jeweils an die respektiven
Nukleinsäurespezies
spezifisch binden, gleichzeitig detektiert werden.
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Das Bindungsereignis kann durch Messung eines
Signals eines (direkt oder indirekt) markierten und von einem Molekül des Explosivstoffes
aus der Bindung mit der Nukleinsäure
kompetetiv verdrängten
Detektormoleküls
detektiert werden. Insbesondere kommt eine Fluoreszenzmarkierung
des Detektormoleküls
in Frage. Eine Fluoreszenzmarkierung ist eine Markierung mit einem
Fluorochrom. Ein Fluorochrom kann beispielsweise Fluorescin, Acridinorange
oder andere gebräuchliche
Fluorochrome, wie Cy5, Cy3, usw., sein. Das Signal kann durch Abnahme
der Signalintensität
gebundener Detektormoleküle
oder durch Zunahme der Signalintensität freigesetzter (verdrängter) Detektormoleküle gebildet
werden. Im Falle von kooperativen Effekten, wie beispielsweise Stacking,
kann auch eine Zunahme der Signalintensität gebundener Detektormoleküle erfolgen,
oder beispielsweise durch FRET-Methoden.
Im Falle des simultanen Einsatzes verschiedener Nukleinsäurespezies
kann es sich empfehlen, für
die jeweiligen Nukleinsäurespezies
verschieden markierte Detektormoleküle vorzusehen, damit zwischen
Signalen von verschiedenen Nukleinsäurespezies diskriminiert werden
kann.
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Die Erfindung lehrt desweiteren eine
Vorrichtung zur Detektion eines Explosivstoffes, wobei die Vorrichtung
mit einer für
eine molekulare Teilstruktur des Explosivstoffes spezifischen Nukleinsäure ausgestattet
ist. Die Nukleinsäure
kann direkt oder alternativ über
eine Spacerverbindung an einer Festkörperoberfläche vorzugsweise einer optischen
Faser oder Fiber immobilisiert sein. Bevorzugt ist, dass die Vorrichtung
Mittel zur Detektion eines Bindungsereignisses zwischen der molekularen
Teilstruktur und der Nukleinsäure
beispielsweise einen Fluoreszenzdetektor aufweist. In der Vorrichtung
kann eine Lichtquelle zur Fluoreszenzanregung der Detektormoleküle eingerichtet
sein, wobei die optische Faser oder Fiber an einen Fluoreszenzdetektor
angeschlossen sein sollte. Desweiteren können Mittel zur Zuführung einer
Probe zu der Nukleinsäure
integriert sein. Im Falle der Detektion von Sprengstoffen im sicherheitstechnischen
Bereich kann beispielsweise eine Luftprobe aus der Umgebung zu überprüfender Gegenstände entnommen
und analysiert werden. Dabei kann die Luftprobe vor der Detektion
zunächst
in eine flüssige
Phase eingebracht werden in welcher dann eine Detektion, wie beschrieben
erfolgt. Es ist aber auch eine Detektion in der Gasphase möglich, wobei beispielsweise
erfindungsgemäß eingesetzte
Nukleinsäuren
und/oder Detektormoleküle
als Aerosol mit der Gasprobe kontaktiert werden können. Die
Nukleinsäure
kann mit einem fluoreszenzmarkierten Detektormolekül beladen
sein, wobei die Bindungsstärke
zwischen der Nukleinsäure
und dem Detektormolekül
niedriger als die Bindungsstärke
zwischen der Nukleinsäure
und der molekularen Teilstruktur sein sollte. Ein Teil der optischen
Faser oder Fiber kann in einem Probengas- oder Flüssigkeitsraum,
in welchen eine Gas- oder Flüssigkeitsprobe
einbringbar ist, angeordnet sein. Die Wellenlänge des eingestrahlten Lichtes
liegt vorzugsweise in einem Bereich kleinerer Wellenlängen als
die Wellenlänge
des emittierten Lichtes des Markers. Hierbei kann es sich um Wellenlängen des
Fluoreszenzbereiches handeln. Der Lichteintrag kann über die
optische Fiber oder Faser, über
deren Manteloberfläche
aber auch über
eine oder beide Stirnflächen,
erfolgen. Gleiches gilt für
die Auskoppelung des emittierten Lichtes (Fluoreszenzsignal). Die
optische Fiber oder Faser kann drehbar gelagert sein. Generell ist
es selbstverständlich,
daß emittiertes
Licht nicht direkt detektiert wird, sondern indirekt über Emissionen
von Molekülen,
die ihrerseits durch das emittierte Licht angeregt werden. In dieser
Weise ist auch eine optische Verstärkung einrichtbar.
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Es versteht sich, dass die Detektion
der Verdrängung
des Markers auch in anderer Weise, z.B. mittels eines elektrochemischen
Sensors erfolgen kann. Auch kann die in direkter Proportionalität zur Analytmenge
stehende Konzentration des nichtgebundenen Markers mit einem beispielsweise
elektro-enzymatischem Verstärkersystem
quantifiziert werden. Hierdurch können erhöhte Empfindlichkeiten des Testsystems
erreicht werden.
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Ein mobiles Meßgerät auf Basis der Faseroptik
kann mit einer tragbaren Stromquelle, z.B. einer Batterie, betrieben
werden. Zur Aufzeichnung und Auswertung der Meßsignale kann das Meßgerät mit einem
elektronischen Bauteil beispielsweise einem Rechner ausgestattet
sein und zur Förderung
einer Gas- oder Flüssigkeitsprobe
eine Fördereinrichtung, beispielsweise
eine Schlauchpumpe, aufweisen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand
von lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Figuren näher
erläutert.
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Es zeigen:
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1:
Anlagerung eines exemplarisch dargestellten Explosivstoffes an ein über eine
Spacerverbindung immobilisiertes Aptamer
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2:
ein über
eine Spacerverbindung an eine optische Faser oder Fiber immobilisiertes
Aptamer, beladen mit einem fluoreszenzmarkiertem Detektormolekül – vor Kontakt
mit einer Explosivstoff haltigen Probe, im Dunkeln ohne Lichteinstrahlung.
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3:
ein über
eine Spacerverbindung an eine optische Faser oder Fiber immobilisiertes
Aptamer, beladen mit einem fluoreszenzmarkiertem Detektormolekül – vor Kontakt
mit einer Explosivstoff haltigen Probe, Lichteinstrahlung. Die optische
Fiber oder Faser leitet das vom Fluorochrom emittierte Licht innerhalb
der optischen Faser oder Fiber.
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4:
ein über
eine Spacerverbindung an eine optische Faser oder Fiber immobilisiertes
Aptamer, beladen mit einem fluoreszenzmarkiertem Detektormolekül – nach Kontakt
mit einer Explosivstoff haltigen Probe, im Dunkeln ohne Lichteinstrahlung. Der
Explosivstoff hat einige Detektormoleküle verdrängt und ist am Aptamer gebunden.
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5:
ein über
eine Spacerverbindung an eine optische Faser oder Fiber immobilisiertes
Aptamer, beladen mit einem fluoreszenzmarkiertem Detektormolekül – nach Kontakt
mit einer Explosivstoff haltigen Probe, Lichteinstrahlung. Der Explosivstoff hat
einige Detektormoleküle
verdrängt
und ist am Aptamer gebunden. Die optische Fiber oder Faser leitet das
vom Fluorochrom emittierte Licht innerhalb der optischen Faser oder
Fiber. Die Emission ist geringer als in 2, da weniger Fluorochrome angeregt wurden.
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6:
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
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7;
Vergleichsversuche zur Bindungsstärke mit einem Aptamer gegenüber einem
Antikörper
in einem Immunverfahren
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8a bis 8h: erfindungsgemäße Aptamersequenzen
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9:
erfindungsgemäße Konsensus-Sequenzen
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In 1 erkennt
man eine Nukleinsäure
1 zur Detektion eines synthetischen Explosivstoffes 2, wobei die
Nukleinsäure
1 spezifisch an eine molekulare Teilstruktur 3 des Explosivstoffes
2 bindet. Es handelt sich bei dem Explosivstoff 2 um TNT. Geeignete
Nukleinsäuren
1 sind in den 8 bis 9 dargestellt.
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Die 2 bis 5 zeigen den Detektionsmechanismus
für Explosivstoffe.
Die Nukleinsäure
1 ist über
eine Spacerverbindung 6, an einer Festkörperoberfläche 7, beispielsweise der Oberfläche einer
optischen Fiber oder Faser 8, immobilisiert. 2 stellt die Beladung der Nukleinsäure 1 mit
einem fluoreszenzmarkierten 4 Detektormolekül 5 und 3 die Detektion eines Bindungsereignisses
durch Messung eines Signals eines fluoreszenzmarkierten 4 Detektormoleküls 5 dar.
Die Verdrängung
des Detektormoleküls
5 aus der Bindung mit der Nukleinsäure 1 durch ein Molekül des Explosivstoffes
2 ist in 4 dargestellt.
In 5 ist dargestellt,
dass das Signal durch Abnahme der Signalintensität gebundener Detektormoleküle 5 gebildet
wird.
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In 6 in
Zusammenschau mit 1 und 5 erkennt man eine Vorrichtung
zur Detektion eines Explosivstoffes 2 mit einer für eine molekulare
Teilstruktur 3 des Explosivstoffes 2 spezifischen Nukleinsäure 1. Die
Nukleinsäure
ist an einer Festkörperoberfläche 7 immobilisiert.
Die Nukleinsäure
1 ist über
eine Spacerverbindung 6 an einer optischen Faser 8 oder Fiber immobilisiert
und mit einem fluoreszenzmarkierten 4 Detektormolekül 5 beladen.
Es ist eine Lichtquelle 11 zur Fluoreszenzanregung der Detektormoleküle 5 eingerichtet,
wobei die optische Faser 8 oder Fiber an einen Fluoreszenzdetektor
9 angeschlossen ist und ein Teil der optischen Faser 8 oder Fiber
in einem Probengas- oder Flüssigkeitsraum
12, in welchen eine Gas- oder Flüssigkeitsprobe
13 einbringbar ist, angeordnet ist. Ein mobiles Meßgerät auf Basis
der Faseroptik kann mit einer tragbaren Stromquelle 14, z.B. einer
Autobatterie, betrieben werden. Zur Aufzeichnung und Auswertung
der Meßwerte
kann das Meßgerät mit einem
elektronischen Bauteil beispielsweise einem Rechner 15 ausgestattet
sein und zur Förderung
der Gas- oder Flüssigkeitsprobe
eine Fördereinrichtung
16 beispielsweise eine Schlauchpumpe aufweisen.
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Zum Auffangen der Probe kann ein
Auffangbehälter
17 eingerichtet sein.
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In der 7 sind
Vergleichsversuche zur Bindungsstärke dargestellt. Es sind gezeigt
Bindungsuntersuchungen TNT/erfindungsgemäße Nukleinsäure gegenüber TNT/Antikörper. Die
Dissoziationskonstante der Aptamerreaktion liegt bei ca. kD = 10–8, jene der Antikörperreaktion
bei lediglich ca. kD = 10–5.
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Es ist gleichsam in Umkehrung der
vorstehenden Verfahrensweise auch möglich, daß Sprengstoffmoleküle an der
Festphase (z.B. in einer Durchflusszelle angeordnete Lichtleitfaser
mit angeschlossenem Detektor für
das von einem Fluorophoren auf Anregung mittels beispielsweise einer
Leuchtdiode emittierten Lichtes) immobilisiert und mittels der markierten
Nukleinsäure
ein Signal erzeugt wird. Diese Umkehrung kann nicht nur einer eigentlichen
Messung dienen (die an der Festphase gebundene Nukleinsäuremenge
nimmt gleichgewichtsbedingt ab, wenn in der Flüssig- oder Gasphase Sprengstoffmoleküle anwesend
sind), sondern es können
auch Eichkurven erstellt werden oder Nukleinsäuren auf die erfindungsgemäße Eignung
geprüft
werden.
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Erfindungsgemäße geeignete Nukleinsäure- bzw.
Aptamersequenzen sind in 8a bis 8h sowie in 9 angegeben. Dabei sind markierte Bereiche (unterstrichene
Teilsequenzen) bzw. Konsensusbereiche (jeweils einzeln für sich oder
verbunden über eine
beliebige Anzahl Nukleotide) jeweils von selbstständiger Bedeutung. 9 zeigt Variationen der
Aptamer-Konsensus-Sequenzen; es sind die in den Spalten angegebenen
Austauschmöglichkeiten
für Nukleotide
vorgesehen. Die vorstehenden Sequenzen sind auch in den Sequenzprotokollen
wiedergegeben.