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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzeinrichtung, insbesondere
für den
Führerstand
eines Fahrzeugs, mit einer Sitzflächeneinheit, deren Sitzfläche zur
Ausbildung einer Sitzgelegenheit in einer ersten Funktionsstellung
eine von der Horizontalen höchstens
um einen geringen Winkel abweichende Ausrichtung aufweist. Weiterhin
ist die Sitzflächeneinheit
zur Ausbildung einer Stehunterstützung
von der ersten Funktionsstellung in eine zweite Funktionsstellung
verstellbar.
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Es
gibt eine Reihe von beruflichen Tätigkeiten, die ein längeres Verweilen
einer Person an einem bestimmten Ort erfordern. Insbesondere Führer von
Fahrzeugen, wie beispielsweise im Linienverkehr eingesetzten Schienenfahrzeugen,
sind in der Regel gezwungen, sich mehr oder weniger über die gesamte
Fahrzeit in einem eng begrenzten Umkreis des Steuerpults aufzuhalten.
Um diesen Personen den Aufenthalt in diesem eng begrenzten Bereich
so komfortabel wie möglich
zu machen, wurden Sitzeinrichtungen erdacht, die es ihnen ermöglichen,
die besagte Tätigkeit
sowohl im Sitzen als auch im Stehen auszuüben, indem sie dem Körper in
beiden Positionen Unterstützung
bieten. Derartige Sitzeinrichtungen sind auch unter Sicherheitsaspekten
von Vorteil, da der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen auf den Kreislauf
anregend wirkt und so Ermüdungserscheinungen
vorbeugt.
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Aus
der
DE 100 46 186
A1 ist beispielsweise eine gattungsgemäße Sitzeinrichtung für den Führerstand
eines Fahrzeugs bekannt, bei der auf der Unterseite eines nach oben
klappbaren Sitzes eine gewölbte,
so genannte Stehsitzfläche
vorgesehen ist. Im hochgeklappten Zustand des Sitzes kann sich der stehende
Fahrer mit seinem Gesäß auf der
Stehsitzfläche
abstützen,
sodass er auch über
längere
Zeiträume
ohne Ermüdungserscheinungen
stehen kann.
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Nachteilig
bei dieser Sitzeinrichtung ist, dass der Fahrer zum Wechsel zwischen
Sitzen und Stehen bzw. umgekehrt zunächst den Schwenkbereich für den Sitz
freigeben muss, damit dieser von der einen in die andere Funktionsstellung
verschwenkt werden kann. Um dies zu ermöglichen, muss entweder genügend Platz
zwischen dem Sitz und dem Schaltpult vorhanden sein, oder der Fahrer
muss in irgendeiner Form dem Sitz ausweichen. Neben einer gewissen
Komforteinbuße
kann dies gerade im Betrieb des Fahrzeugs zu, wenn auch kurzen,
jedoch nicht zu unterschätzenden
Momenten der Unaufmerksamkeit des Fahrers führen.
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Eine
weitere gattungsgemäße Sitzeinrichtung
für ein
Fahrzeug ist aus der
DE
195 32 025 A1 bekannt. Bei dieser wird der Sitz durch eine
Parallelogrammführung
von der Sitzposition in eine Stehsitzposition nach oben und hinten
parallelverschoben, sodass sich der Fahrer im Stehen an der vorderen
Kante des Sitzes mit seinem Gesäß abstützen kann.
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Obwohl
der Sitz gepolstert ist und die vordere Kante entsprechend abgerundet
ist, besteht bei diesem Sitz das Problem, dass aufgrund der geringen
Stützfläche nur
für vergleichsweise
kurze Zeit ein bequemes Abstützen
möglich
ist. Hierbei kommt es relativ bald aufgrund des hohen lokalen Drucks
auf das Gewebe zu Taubheitserscheinungen etc.
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Aus
der
DE 198 25 571
C1 ist weiterhin ein Kfz-Rücksitz bekannt, dessen zweigeteilte
Sitzfläche gefaltet
und in diesem Zustand in den Fußraum
hinter dem Vordersitz verschwenkt werden kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Sitzeinrichtung
der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, welche die
oben genannten Nachteile nicht oder zumindest in geringerem Maße aufweist
und insbesondere bei guter Abstützung
im Stehen einen einfachen Wechsel zwischen Sitz- und Stehposition
ermöglicht.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgabe ausgehend von einer Sitzeinrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 angegebenen Merkmale.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die technische Lehre zu Grunde, dass
man eine Sitzeinrichtung erhält,
die eine gute Abstützung
im Stehen und einen einfachen Wechsel zwischen Sitz- und Stehposition
ermöglicht,
wenn die Sitzflächeneinrichtung
einen hinteren Sitzflächenabschnitt
sowie einen schwenkbar daran angeordneten vorderen Sitzflächenabschnitt
aufweist und der vordere Sitzflächenabschnitt
in der zweiten Funktionsstellung zur Ausbildung der Stehunterstützung bezüglich des
hinteren Sitzflächenabschnitts
nach unten verschwenkt ist.
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Das
Verschwenken des vorderen Sitzflächenabschnitts
nach unten bringt zwei Vorteile mit sich. Zum einen wird entsprechender
Stehraum für den
Benutzer freigegeben, sodass dieser bequem zwischen der Steh- und
Sitzposition hin und her wechseln kann, ohne beispielsweise seinen
Abstand zu einem Schaltpult oder dergleichen wesentlich verändern zu
müssen.
Zum anderen kann durch eine entsprechende Neigung des vorderen Sitzflächenabschnitts
in der zweiten Funktionsstellung eine vergleichsweise große Stützfläche für den Benutzer
zur Verfügung
gestellt werden, welche ein langfristig bequemes Abstützen ermöglicht.
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Der
Wechsel zwischen der ersten Funktionsstellung, also der Sitzposition
für den
Benutzer, und der zweiten Funktionsstellung, also der Stehposition für den Benutzer,
kann sich in beliebiger Weise vollziehen. So kann beispielsweise
vorgesehen sein, dass der Oberkörper
des Benutzers stets im wesentlichen auf derselben Höhe bleibt
und er in der Sitzposition seine Füße auf einer gegenüber dem
Fahrzeugboden erhöhten
Fußstütze oder
dergleichen abstellen kann.
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Bevorzugt
ist jedoch eine erste Verstelleinrichtung zum Verstellen des hinteren
Sitzflächenabschnitts
zwischen einer ersten Höhenposition
in der ersten Funktionsstellung und einer demgegenüber erhöhten zweiten
Höhenposition
in der zweiten Funktionsstellung vorgesehen. Der hintere Sitzflächenabschnitt
wird dann mit anderen Worten zum Wechsel in die Stehposition durch
eine geeignete Verstelleinrichtung nach oben verfahren. Hierbei
kann die Verstelleinrichtung in vorteilhafter weise besonders einfach
gestaltet sein, da gegebenenfalls sie aufgrund der Freigabe des
Stehraumes für
den Benutzer durch das Verschwenken des vorderen Sitzflächenabschnitts
gegebenenfalls nur eine einfache lineare Verfahrbewegung realisieren
muss.
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Eine
unter ergonomischen Gesichtspunkten besonders vorteilhafte Abstützung des
stehenden Benutzers ergibt sich bei der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
dadurch, dass der hintere Sitzflächenabschnitt
in der zweiten Funktionsstellung nach vorne geneigt ist. Der hintere
Sitzflächenabschnitt
stellt dann bevorzugt die Stützfläche für das Gesäß zur Verfügung, während der
vordere Sitzflächenabschnitt als
Abstützung
für den
Bereich der Oberschenkel des Benutzers dienen kann.
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Die
Neigung der Sitzfläche
des hinteren Sitzflächenabschnitts
kann in der zweiten Funktionsstellung grundsätzlich in beliebigen, ergonomisch
sinnvollen Grenzen oder nach den Vorlieben des Benutzers eingestellt
sein. Bevorzugt weist die Sitzfläche des
hinteren Sitzflächenabschnitts
in der zweiten Funktionsstellung eine von der Horizontalen um einen
Winkel von 10° bis
40° abweichende
Ausrichtung auf. Vorzugsweise weicht die Ausrichtung um 20° bis 30° von der
Horizontalen ab.
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Dasselbe
gilt für
die Neigung der Sitzfläche des
vorderen Sitzflächenabschnitts
in der zweiten Funktionsstellung. Auch diese kann grundsätzlich in beliebigen,
ergonomisch sinnvollen Grenzen oder nach den Vorlieben des Benutzers
eingestellt sein. Bevorzugt weist die Sitzfläche des vorderen Sitzflächenabschnitts
in der zweiten Funktionsstellung eine von der Vertikalen höchstens
um einen geringen Winkel abweichende Ausrichtung auf. Vorzugsweise
beträgt
dieser Winkel weniger als 10°,
weiter vorzugsweise weniger als 5°,
um ein bequemes Anlehnen bzw. Abstützen des Benutzers zu ermöglichen.
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Um
eine für
eine bequeme Abstützung
ausreichend dimensionierte Stützfläche für das Gesäß des Benutzers
in der zweiten Funktionsstellung zu gewährleisten, ist bei bevorzugten
Varianten der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
vorgesehen, dass der Anteil der Sitzfläche des vorderen Sitzflächenabschnitts
etwa 35% bis 65% der gesamten Sitzfläche in der ersten Funktionsstellung
beträgt.
Vorzugs weise beträgt
dieser Anteil etwa 45% bis 55% der gesamten Sitzfläche in der
ersten Funktionsstellung.
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Die
Erfindung kann grundsätzlich
im Zusammenhang mit Sitzeinrichtungen mit oder ohne Rückenlehne
eingesetzt werden. Gerade für
den Einsatz in Fahrzeugen ist jedoch bevorzugt eine im Bereich des
hinteren Sitzflächenabschnitts
anschließende
Rückenlehneneinheit
vorgesehen.
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Die
Verstellung des vorderen und hinteren Sitzflächenabschnitts kann in beliebiger
Weise erfolgen. Insbesondere kann sie unabhängig voneinander erfolgen.
Bei bevorzugten, weil einfach zu bedienenden Varianten der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
ist jedoch eine zweite Verstelleinrichtung zum Verschwenken des
vorderen Sitzflächenabschnitts und
eine dritte Verstelleinrichtung zum Verschwenken des hinteren Sitzflächenabschnitts
vorgesehen, die zur Erzeugung zumindest abschnittsweise simultaner
Stellbewegungen ausgebildet sind. Hierdurch ist nicht nur eine einfache
Bedienung sichergestellt, durch einen entsprechenden Verlauf der
Stellbewegungen kann das Aufstehen beziehungsweise Hinsetzen des
Benutzers in bequemer Weise unterstützt werden.
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Diese
Unterstützung
des Benutzers lässt sich
besonders bequem gestalten, wenn das Verschwenken des vorderen und/oder
hinteren Sitzflächenabschnitts
zumindest abschnittsweise simultan mit dem Heben bzw. Senken des
hinteren Sitzflächenabschnitts
vonstatten geht. Hierzu ist bevorzugt eine zweite Verstelleinrichtung
zum Verschwenken des vorderen Sitzflächenabschnitts und/oder eine dritte
Verstelleinrichtung zum Verschwenken des hinteren Sitzflächenabschnitts
vorgesehen. Die zweite Verstelleinrichtung und/oder die dritte Verstelleinrichtung
sind dann zur Erzeugung von Stellbewegungen ausgebildet, die im
wesentlichen simultan zu den Stellbewegungen der ersten Verstelleinrichtung
sind.
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Bei
vorteilhaften Varianten der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung ist zur
Erzeugung simultaner Stellbewegungen eine mechanische Kopplung zwischen
den Verstelleinrichtungen vorgesehen. Zusätzlich oder alternativ kann
zur Erzeugung simultaner Stellbewegungen eine mit den Verstelleinrichtungen
verbundene Steuereinrichtung vorgesehen sein, welche dann deren
Stellantriebe oder dergleichen entsprechend ansteuert.
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Bei
besonders vielseitigen Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
ist vorgesehen, dass die Neigung des vorderen Sitzflächenabschnitts
und/oder des hinteren Sitzflächenabschnitts in
der ersten Funktionsstellung und/oder der zweiten Funktionsstellung
durch einen Benutzer verstellbar sind. Weiter vorzugsweise ist die
Höhenposition
des hinteren Sitzflächenabschnitts
in der ersten Funktionsstellung und/oder in der zweiten Funktionsstellung
durch einen Benutzer verstellbar.
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Besonders
vorteilhafte, weil äußerst variable Varianten
der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung zeichnen
sich dadurch aus, dass wenigstens eine dritte Funktionsstellung
zwischen der ersten und zweiten Funktionsstellung vorgesehen ist.
Diese kann der Benutzer bevorzugt selbst nach seinem Belieben einstellen.
Hiermit ist dem Benutzer noch wenigstens eine dritte Körperhaltung
möglich,
in die er sich für
eine längere
Zeit begeben kann.
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Die
Verstellung zwischen den Funktionsstellungen kann grundsätzlich beliebig
ablaufen. So können
die Komponen ten der Sitzeinrichtung ganz oder teilweise manuell
sowie sukzessive oder zumindest abschnittsweise simultan verstellt
werden. Bevorzugt ist jedoch eine Verstelleinrichtung zum automatischen
Verstellen wenigstens zwischen der ersten und zweiten Funktionsstellung
vorgesehen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Schienenfahrzeug mit
einer erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung.
Mit einem solchen Schienenfahrzeug lassen sich die oben beschriebenen
Ausführungen und
Vorteile in derselben Weise realisieren, sodass lediglich auf die
obigen Ausführungen
verwiesen werden soll.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der
nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels,
welche auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt. Es zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
in der ersten Funktionsstellung;
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2 eine
schematische Darstellung der Sitzeinrichtung aus 1 in
der zweiten Funktionsstellung;
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3 eine
schematische Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
für den
Führerstand
eines Schienenfahrzeugs. Die Sitzeinrichtung weist eine Sitzflächeneinheit 1 und
eine Rückenlehneneinheit 2 auf,
die über
ein erstes Gelenk 2.1 an der Sitzflächeneinheit 1 angelenkt
ist.
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Die
Sitzeinrichtung ist in 1 in ihrer ersten Funktionsstellung
dargestellt. In dieser ersten Funktionsstellung weicht die Ausrichtung
der Sitzfläche 1.1 der
Sitzflächeneinheit 1 um
einen geringen Winkel von der Horizontalen ab. Hierdurch wird für den Benutzer
eine Sitzgelegenheit ausgebildet.
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Im
dargestellten Beispiel ist die Sitzfläche 1.1 um etwa 3° nach hinten
geneigt. Es versteht sich jedoch, dass bei anderen Ausführungsformen
der Erfindung auch keine oder eine andere Neigung zur Horizontalen
in der ersten Funktionsstellung vorgesehen sein kann. Insbesondere
kann die Sitzfläche
in ergonomisch günstiger
Weise auch nach vorne geneigt sein. Weiterhin versteht es sich,
dass die Sitzfläche
nicht notwendigerweise eben ausgebildet sein muss. Vielmehr kann
sie auch in beliebiger Weise einfach oder mehrfach gekrümmt, insbesondere
anatomisch geformt ausgebildet sein.
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Die
Sitzflächeneinheit 1 weist
einen vorderen Sitzflächenabschnitt 1.2 und
einen hinteren Sitzflächenabschnitt 1.3 auf.
Der vordere Sitzflächenabschnitt 1.2,
der etwa 55% der gesamten Sitzfläche 1 ausmacht,
ist über
ein zweites Gelenk 1.4 schwenkbar an dem hinteren Sitzflächenabschnitt 1.3 angelenkt.
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Die
Sitzflächeneinheit 1 ist über eine
Stützeinrichtung 3 am
Fahrzeugboden 4 befestigt. Der hintere Sitzflächenabschnitt 1.2 befindet
sich in der in 1 dargestellten ersten Funktionsstellung
in einer ersten Höhenposition über dem
Fahrzeugboden 4.
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2 zeigt
die Sitzeinrichtung in ihrer zweiten Funktionsstellung. In dieser
zweiten Funktionsstellung ist der vordere Sitzflächenabschnitt 1.2 gegenüber dem
hinteren Sitzflächenabschnitt 1.3 um das
zweite Gelenk 1.4 nach unten verschwenkt. Weiterhin ist
die Sitzfläche
des hinteren Sitzflächenabschnitts 1.3 gegenüber der
Horizontalen nach vorne geneigt. Hierzu wurde sie um ein drittes
Gelenk 3.1 verschwenkt, über das sie schwenkbar mit
der Stützeinrichtung 3 verbunden
ist.
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Der
hintere Sitzflächenabschnitt
befindet sich in der zweiten Funktionsstellung in einer zweiten Höhenposition über dem
Fahrzeugboden 4, die gegenüber der ersten Höhenposition
erhöht
ist. Dies wird durch eine Verstelleinrichtung in Form einer herkömmlichen
Höhenverstellung 3.2 bewirkt,
wie sie hinlänglich
für höhenverstellbare
Stühle
oder dergleichen bekannt ist.
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In
der zweiten Funktionsstellung bietet die Sitzeinrichtung als Stehunterstützung dem
Benutzer die Möglichkeit,
sich im Stehen mit dem Gesäß auf dem
hinteren Sitzflächenabschnitt 1.3 abzustützen.
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Die
Sitzfläche
des hinteren Sitzflächenabschnitts 1.3 ist
in der zweiten Funktionsstellung zum Zweck einer bequemen Abstützung des
Gesäßes des
Benutzers gegenüber
der Horizontalen um etwa 30° nach
vorne geneigt. Es versteht sich jedoch, dass sie bei anderen Varianten,
gegebenenfalls auch nach den Vorlieben oder anatomischen Gegebenheiten des
Benutzers, um einen beliebigen anderen Winkel nach vorne geneigt
sein kann. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Neigung durch
den Benutzer selbst verstellbar ist.
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Die
Sitzfläche
des vorderen Sitzflächenabschnitts 1.2 verläuft im gezeigten
Beispiel im wesentlichen parallel zur Vertikalen. Es versteht sich
jedoch auch hier, dass sie bei anderen Varianten, gegebenenfalls
auch nach den Vorlieben oder anatomischen Gegebenheiten des Benutzers,
um einen beliebigen anderen, geringen Winkel zur Vertikalen geneigt
sein kann. Insbesondere kann auch hier vorgesehen sein, dass die
Neigung durch den Benutzer selbst verstellbar ist. Je nach Neigung
kann der vordere Sitzflächenabschnitt 1.2 dann
auch als Abstützung
für den Oberschenkelbereich
des Benutzers dienen.
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Die
Höhendifferenz
zwischen der ersten und zweiten Höhenposition hängt von
der Körpergröße des Benutzers
ab. Sie ist gerade so gewählt,
dass sich der Benutzer im Stehen bequem an der Sitzeinrichtung abstützen kann.
Auch hier kann wiederum vorgesehen sein, dass die Höhendifferenz
durch den Benutzer selbst verstellbar ist.
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Wie 2 weiterhin
zu entnehmen ist, wird die Rückenlehneneinheit 2 bezüglich des
hinteren Sitzflächenabschnitts 1.3 beim
Verfahren zwischen der ersten Funktionsstellung und der zweiten
Funktionsstellung derart verstellt, dass sie ihre Ausrichtung zur
Vertikalen im wesentlichen beibehält und so auch in der zweiten
Funktionsstellung als Rückenlehne
für den
Benutzer dienen kann.
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Im
in den 1 und 2 dargestellten Beispiel umfasst
das zweite Gelenk 1.4 eine zweite Verstelleinrichtung zum
Verschwenken des vorderen Sitzflächenabschnitts 1.2 und
das dritte Gelenk 3.1 eine dritte Verstelleinrichtung zum
Verschwenken des hinteren Sitzflächenabschnitt 1.3.
Hierbei handelt es sich im gezeigten Beispiel um elektromotorische
Verstelleinrichtungen, die mit einer – in den 1 und 2 nicht
dargestellten – Steuereinrichtung
verbunden sind. Die Steuereinrichtung ist ebenfalls mit der zur
Höhenverstellung
dienenden ersten Verstelleinrichtung 3.2 verbunden und
dient dazu, beim Verstellen zwischen der ersten Funktionsstellung
und der zweiten Funktionsstellung simultane Stellbewegungen der
ersten, zweiten und dritten Verstelleinrichtung zu erzielen.
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Es
versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der Erfindung auch
eine anderweitige, insbesondere eine mechanische Kopplung zwischen zwei
oder mehreren Verstelleinrichtungen vorgesehen sein kann, um zwischen
allen oder einigen der verstellten Komponenten simultane Stellbewegungen
zu erzielen. Ebenso können
natürlich
auch Kombinationen unterschiedlicher Kopplungen vorgesehen sein.
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Im
gezeigten Beispiel ist die Steuereinrichtung so ausgebildet, dass
sie eine automatische Verstellung zwischen der ersten Funktionsstellung
und der zweiten Funktionsstellung bewirkt. Hierzu kann vorgesehen
sein, dass dies durch den Benutzer, beispielsweise durch Bedienung
eines entsprechenden Schalters oder dergleichen ausgelöst wird.
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Hierbei
kann eine so genannte Memory-Funktion vorgesehen sein, d. h. des
können
beispielsweise für
unterschiedliche Benutzer unterschiedliche Einstellungen der Winkel- und Höhenpositionen
des ersten und zweiten Sitzflächenabschnitts 1.2 und 1.3 in
einem entsprechenden mit der Steuereinrichtung verbundenen Speicher
gespeichert sein, die dann individuell abgerufen werden können.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sitzeinrichtung
für den
Führerstand
eines Schienenfahr zeugs. Diese gleicht in ihrem grundsätzlichen
Aufbau und in ihrem grundsätzlichen
Funktion der Ausführung
aus den 1 und 2, sodass
hier lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll.
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Der
Unterschied besteht darin, dass zwischen der durch die gestrichelte
Kontur 5 angedeuteten ersten Funktionsstellung und der
dargestellten zweiten Funktionsstellung keine Höhenverstellung des hinteren
Sitzflächenabschnitts 1.3' bezüglich des Fahrzeugbodens 4' erfolgt, sondern
der vordere Sitzflächenabschnitt 1.2' und der hintere
Sitzflächenabschnitt 1.3' lediglich in der
oben beschriebenen Weise verschwenkt werden. Stattdessen ist eine
Fußstütze 4.1' vorgesehen, auf
welche der Benutzer in der ersten Funktionsstellung seine Füße stellen kann.
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Es
versteht sich jedoch, dass bei anderen Varianten der Erfindung auch
in dem Fall mit einer Fußstütze eine
Höhenverstellung
um einen geringen Betrag, in der Regel wenige Zentimeter, vorgesehen sein
kann, um den anatomischen Gegebenheiten des Benutzers Rechnung tragen
zu können.
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Die
vorliegende Erfindung wurde vorstehend anhand von Beispielen für Sitzeinrichtungen
für Fahrzeuge
beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass die erfindungsgemäße Sitzeinrichtung
auch für
beliebige andere Zwecke eingesetzt werden kann, bei denen einen
Benutzer über
einen längeren
Zeitraum an einem bestimmten Ort verweilt und ihm zur Erhöhung der
Bequemlichkeit ein Wechsel zwischen einer sitzenden und einer stehenden
Position möglich
sein soll.