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DE10240159B3 - Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung - Google Patents

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DE10240159B3
DE10240159B3 DE10240159A DE10240159A DE10240159B3 DE 10240159 B3 DE10240159 B3 DE 10240159B3 DE 10240159 A DE10240159 A DE 10240159A DE 10240159 A DE10240159 A DE 10240159A DE 10240159 B3 DE10240159 B3 DE 10240159B3
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DE
Germany
Prior art keywords
identification
wheel
control device
pressure control
tire
Prior art date
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DE10240159A
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English (en)
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Rainer Achterholt
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GLOBAL DYNAMIX AG, ST.MORITZ, CH
Original Assignee
Nolex AG
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einer Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung für ein Fahrzeug mit mehreren Rädern, die je mit einem Luftreifen ausgerüstet sind, ist jeder überwachte Luftreifen mit einem Elektronikmodul (38) versehen, das wenigstens einen, dem Luftreifen-Luftdruck ausgesetzten, integrierten Drucksensor mit Meß- und Steuerelektronik sowie einer Datenverarbeitungseinrichtung aufweist, die mit einer HF-Einrichtung gekoppelt ist, um Datensignale zu erzeugen und telemetrisch an eine Zentraleinheit am Fahrzeug zu übermitteln. An jedem Rad kann ein Reifenventil (25) angebracht sein, das mit Hilfe einer Überwurfmutter (33) an der Felge (20) des Rades gehalten wird. An jedem Rad, beispielsweise an dieser Überwurfmutter (33), ist im Abstand zu seinem Elektronikmodul (38) eine Oberflächenwellenanordnung in Form einer Identifizierungsmarke (1) angebracht, in deren OFW-Struktur eine die Radposition dieses Rades bezüglich des Fahrzeugs identifizierende Identifizierungsstruktur eingefügt ist. Diese Identifizierungsmarke steht in Funkverbindung mit einer Empfangseinrichtung des Elektronikmoduls (38) am gleichen Rad. Nach ihrer Aktivierung oder Abfrage versorgt diese Identifizierungsmarke (1) das Elektronikmodul (38) wenigstens mit einem Radpositionssignal, das die Radposition des Rades angibt, an welchem sich dieses Elektronikmodul (38) befindet. Ein vom Elektronikmodul (38) an die Zentraleinheit übermitteltes Datensignal enthält auch dieses Radpositionssignal oder ein davon abgeleitetes, ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung Reifenluftdruck-Anzeigevorrichtungen oder – Kontrollvorrichtungen dieser Art sind beispielsweise aus dem Dokument EP 1 136 286 A2 bekannt.
  • Das Dokument WO 02/47924 A1 betrifft ein Fahrzeugrad, das mit einem Zustandserfassungssystem versehen ist. Zu diesem System können in einen Luftreifen integrierte Sensoren gehören, die als Oberflächenwellen-Bauelemente ausgebildet sind und den Reifenluftdruck sowie die Reifentemperatur erfassen. Ferner kann sich am Rad eine als Oberflächenwellen-Bauelement ausgebildete Identifizierungsmarke befinden, die verschiedene Funktionen an einem Fahrzeug dort beispielsweise eine Radidentifizierung, oder bei der Organisation einer Fahrzeugflotte übernehmen kann. Diese Identifizierungsmarke ist typischerweise innerhalb des Luftreifens angeordnet, vgl. beispielsweise die 2a, 2b und 3. Diese Oberflächenwellen-Bauelemente liefern ihre Informationen an eine am gleichen Rad befindliche Datenverarbeitungseinrichtung, die als ASIC ausgebildet sein kann. Zwischen dieser Datenverarbeitungseinrichtung am sich drehenden Rad und einer stationären Zentraleinheit am Fahrzeug kann eine bidirektionale Datensignalkommunikation, vorzugsweise in digitalem Format, mit Hilfe vom HF-Signalen vorgesehen sein.
  • Weil sämtliche Modululeinrichtungen in Funkverbindung mit der Zentraleinheit sind, muss die Zentraleinheit in der Lage sein, die van einer bestimmten Moduleinrichtung empfangenen Signale derjenigen Radposition zuzuordnen, in der sich das, mit dieser bestimmten Moduleinrichtung versehene Rad bezüglich des Fahrzeuges befindet. Zur Lösung dieses Zuordnungs- bzw. Identifizierungsproblems gibt es verschiedene bekannte Varschläge. Hierzu ist mit dem Dokument DE 42 05 911 A1 vorgeschlagen, dass
    • – jedes Elektronikmodul eine Signalgenerierungs-Einrichtung aufweist, welche ein Identifikationssignal generiert, das für jedes individuelle Elektronikmodul charakteristisch ist und dieses eindeutig identifiziert,
    • – dieses Identifikationssignal zumindest einmal vor oder nach der Ausstrahlung des Drucksendesignals dieses Elektronikmoduls ausgestrahlt wird,
    • – die Zentraleinheit zumindest einen Speicher aufweist, in dem ein dem zugehörigen individuellen Elektronikmodul zugeordnetes Identifikations-Vergleichssignal abgespeichert ist, und
    • – die Zentraleinheit eine Vergleichseinrichtung aufweist, weiche prüft, ab das van dem Elektronikmodul ausgestrahlte Identifikationssignal mit dem in der Empfangseinrichtung gespeicherten Identifikations-Vergleichssignal übereinstimmt, und
    • – eine Weiterverarbeitung der von der Zentraleinheit aufgenommenen Signale nur dann erfolgt, wenn das von der Zentraleinheit empfangene Identifikationssignal (mit Druckdatensignal und das in der Zentraleinheit gespeicherte Identifikations-Vergleichssignal identisch sind.
  • Im Verlauf eines Lern- aller Zuordnungsmodus wird die Zentraleinheit in die Lage versetzt, diese Identifizierungsdaten einer bestimmten Radposition zuzuordnen und damit auch die Meßdaten dieser Radposition zuzuordnen. Dieser Lern- und Zuordnungsmodus kann beispielsweise beruhen auf einer Auswertung der Feldstärken der empfangenen Signale (vgl. Dokument DE 198 08 478 A1 oder Dokument EP 0 763 437 B1 ) oder der Auswerfung der Rotation der einzelnen Räder (vgl. Dokument DE 189 21 413 C1 ) und ist in jedem Falle vergleichsweise aufwendig und störanfällig. Nach einem alternativen Vorschlag ist ein besonderer „Paarungsmadus" zwischen Elektronikmodul und Zentraleinheit vorgesehen, der mit einem zusätzlichen Hilfsgerät ausgelöst werden kann; in dem Dokument DE 42 05 911 A1 heißt es hierzu sinngemäß:
  • „Bei diesem Ausführungsbeispiel geht eine Bedienungskraft mit dem Aktivierungsgerät, welches die Umschaltung des jeweiligen Elektronikmoduls in den Paarungsmodus bewirkt, von Rad zu Rad und schaltet damit das jeweilige Rad in den Paarungsmodus um. Durch eine entsprechende Betätigung eines Schalters an der Zentraleinheit oder durch die Einhaltung einer bestimmten, vorgegebenen Reihenfolge werden dann die jeweiligen Signale an der Zentraleinheit den einzelnen Radpositionen zugeordnet.
  • Eine derartige Aktivierung kann auch durch andere Ereignisse ausgelöst werden. So kann am Elektronikmodul ein Reedkontakt vorgesehen sein, welcher mit einem von außen in die Nähe des Reifens gebrachten Magneten betätigt wird. Weiterhin ist es denkbar, am Reifenventilschaft oder am Reifenventilfuß eine mechanisch zu betätigende Schalteinrichtung vorzusehen, die manuell geschaltet oder durch eine manuell bewirkte seitliche Kippbewegung des Ventils betätigt wird."
  • Bei dieser Form der Zuordnung wird ein für eine bestimmte Radposition spezifisches Radpositionssignal nicht gebildet und übermittelt. Der Paarungsmodus kann nur bei stehendem Fahrzeug durchgeführt werden und erfordert ein zusätzliches Gerät.
  • Weil bei einem Radwechsel auch verschiedene Räder ihre Radposition tauschen können, müssen derartige Zuordnungsroutinen ggf. nach einem Radwechsel wiederholt werden.
  • Mit dem Dokument DE 199 39 936 A1 wird vorgeschlagen, den Energiebedarf des Elektronikmoduls zu vermeiden, damit „die Lebensdauer der Batterie in einer batteriebetriebenen Radelektronik eines Reifendruck-Kontrollsystems weiter erhöht werden kann, ohne die Meßrate für den Reifendruck erniedrigen zu müssen".
  • Hierzu wird die Radelektronik überwiegend in einem stromsparenden Zustand gehalten. Zum Elektronikmodul gehört ein Empfänger, welcher für vom Abfragesender der Zentraleinheit ausgesandte Abfragesignale empfindlich ist und welcher die für seine Funktion erforderliche Energie nicht aus der Batterie des Elektronikmoduls, sondern aus den Abfragesignalen selbst bezieht. Der Empfänger hat eine Triggerschaltung, mit welcher die Radelektronik aus dem stromsparenden Zustand in einen aktiven Zustand getriggert werden kann.
  • Bei diesem Empfänger handelt es sich um eine Art passiven Responder. Jedoch enthält das Dokument keinen Hinweis darauf, dass es sich bei diesem Empfänger um ein mit Oberflächenwellen arbeitendes Oberflächenwellen(OFW)-Bauelement handeln könnte.
  • Das Dokument DE 198 07 004 A1 beschreibt ein Sensorsystem für die Überwachung/Messung des Kraftschlusses eines Fahrzeugreifens mit der Fahrbahn und weitere physikalischer Daten des Reifens. Als Sensoren dienen Oberflächenwellen(OFW)-Bauelemente in der Form von Funksensoren, die in ein Profilelement, in den Protektor oder in die Karkasse eines Luftreifens eingesetzt sind. Zu geeigneten Funksensoren gehören auch mit akustischen Oberflächenwellen arbeitende OFW-Bauelemente. Wie dort unter anderem ausgeführt, kann es zweckmäßig sein Sensoren an den Reifen aller vier Räder des Fahrzeugs vorzusehen. Für jedes Rad bzw. dessen Reifen wird dazu im jeweiligen Radhaus eine eigene Abfrageantenne mit Zuleitung zu einem gemeinsamen Auswertegerät vorgesehen. Bei nur einem vorhandenen Abfragegerät kann eine zeitlich nacheinander erfolgende Abfrage der Reifen der einzelnen Räder vorgesehen sein. Werden besonders ausgewählte Sensoren für die einzelnen Reifen verwendet, zum Beispiel zeitlich orthogonale oder frequenzorthogonale Sensoren, so können alle Sensoren auch gleichzeitig und gegebenenfalls auch von nur einer gemeinsamen Antenne aus abgefragt werden.
  • Das technische Problem bzw. die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen alternativen Weg zur Zuordnung einer Radposition zu einem Elektronikmodul und dem von diesem ausgesendeten Datensignal anzugeben, der ohne Erzeugung und Benutzung einer individuellen Kennung für jedes Elektronikmodul auskommt. Vorzugsweise soll diese Zuordnung einfach, und zuverlässig durchführbar sein.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist
    eine Reifluftdruck-Kontrollvorrichtung für eine Fahrzeug mit mehreren Rädern, die je mit einem Luftreifen ausgerüstet sind, wobei jeder überwachte Luftreifen mit einem Elektronikmodul versehen ist, das wenigstens einen, dem Luftreifen-Luftdruck ausgesetzten, integrierten Drucksensor mit Meß- und Steuerelektronik, sowie eine Datenverarbeitungseinrichtung aufweist, die mit einer HF-Einrichtung gekoppelt ist, um Datensignale zu erzeugen und telemetrisch an eine Zentraleinheit am Fahrzeug zu übermitteln,
    wobei
    • – an jedem Rad – im Abstand zu seinem Elektronikmodul und außerhalb des Fahrzeugreifens – eine Oberflächenwellenanordnung in Form einer Identifizierungsmarke angebracht ist, in deren OFW-Struktur ein, die Radposition dieses Rades bezüglich des Fahrzeuges identifizierende Identifizierungsstruktur eingefügt ist;
    • – diese Identifizierungsmarke in Funkverbindung mit einer Empfangseinrichtung des Elektronikmodul am gleichen Rad ist;
    • – diese Identifizierungsmarke nach ihrer Aktivierung oder Abfrage das Elektronikmodul wenigstens mit einem Radpositionssignal versorgt, das die Radposition des Rades angibt, an welchem sich dieses Elektronikmodul befindet; und
    • – ein vom Elektronikmodul an die Zentraleinheit übermitteltes Datensignal auch dieses Radpositionssignal oder ein davon abgeleitetes, entsprechendes Signal enthält.
  • Abgesehen davon dass die OFW-Struktur die verschiedenen möglichen Radpositionen eines Rades an einem Kraftfahrzeug codieren soll, sind Oberflächenwellenanordnungen in der Form von Identifizierungsmarken, sogenannte ID-Tags, in der Fachwelt grundsätzlich bekannt. Beispielsweise beschreibt das bereits 1981 angemeldete Dokument DE 31 02 334 C2 eine „Vorrichtung für die Fernmessung an Objekten", nämlich eine, akustische Oberflächenwellen erzeugende und ausnutzende Vorrichtung, die in landwirtschaftliche Nutztiere implantiert werden kann, um die Körpertemperatur des Tieres zu messen, und den Meßwert, zusammen mit einem, ein bestimmtes Tier identifizierenden Identifikationssignal auf Anforderung telemetrisch an einen Empfänger zu übermitteln. Die bekannte Marke ist mit einem Identifikationscode versehen, der auf geeignetem piezoelektrischem Material in Form einer räumlichen Struktur eines leitfähigen Elektrodenfeldes ausgebildet ist. Eine beispielhafte Struktur liefert einen 32-Bit-Binär-Code, der nach Bedarf codiert werden kann, um damit bestimmte Bedeutungsinhalte auszudrücken.
  • Eine grundlegende Beschreibung von OFW-Bauelementen dieser Art liefert beispielsweise das Dokument EP 0 619 906 B1 („Passiver Oberflächenwellen-Sensor, der drahtlos abfragbar ist"), oder das Dokument EP 0 821 796 B1 („Funkabfragbarer Sensor in Oberflächenwellentechnik").
  • Die erfindungsgemäß vorgesehene Identifizierungsmarke bzw. ID-Tag ist nicht auf eine bestimmte Oberflächenwellenanordnung begrenzt. Vorzugsweise ist eine mit akustischen Oberflächenwellen arbeitende OFW-Anordnung vorgesehen, wie beispielsweise in den Dokumenten EP 0 746 775 B1 , DE 43 36 504 C1 , DE 43 36 897 C1 und DE 100 41 339 C1 beschrieben.
  • Alternativ könnten auch OFW-Bauelemente eingesetzt werden, die mit Volumenwellen, Raleighwellen, Lambwellen und dergleichen arbeiten. Die Oberflächenwelle wird mit Hilfe eines Eingangs-Wandlerelements erzeugt, das seinerseits einen elektrischen Impuls, insbesondere einen HF-Impuls in diese Oberflächenwelle umsetzt. Die Oberflächenwelle wandert längs des piezoelektrischen Substrates (oder längs einer piezoelektrischen Schicht des Substrates) und trifft auf Elemente der Identifizierungsstruktur. Bei diesen Identifizierungsstrukturelementen kann es sich um mehrere Reflektoren handeln, die auf Grund ihrer Anzahl und Anordnung einen Binär-Code codieren. Mit diesem Binär-Code können dann die verschiedenen Radpositionen eines PKW oder LKW identifiziert werden. Neben der oder den Radpositionen) können weitere Identifizierungen, etwa eine bestimmte Nummer des ID-Tag oder dergleichen codiert werden. Die Oberflächenwelle wird an diesen Identifizierungsstrukturelementen modifiziert oder moduliert, und die modifizierte Oberflächenwelle trägt in einer verwertbaren Form diese Identifizierung(en). Die erfindungsgemäß vorgesehene Identifizierungsmarke bzw. ID-Tag ist nicht auf bestimmte Maßnahmen und Formen zur Modifizierung oder Prägung der Oberflächenwelle mit diesen Identifizierungen beschränkt. Anstelle einer Laufzeitmodifizierung können auch Frequenzmodulationen, Phasenverschiebungen und andere verwertbare Modifizierungen der Oberflächenwelle vorgenommen und ausgenutzt werden, wie das beispielsweise im Dokument EP 0 619 906 B1 beschrieben ist. Die modifizierte Oberflächenwelle wird an einem Ausgangs-Wandlerelement in ein elektrisches Antwortsignal umgesetzt, das in verwertbarer Form den von der Identifizierungsstruktur aufgeprägten Code enthält. Das Ausgangs-Wandlerelement kann auch das Eingang-Wandlerelement sein oder es können verschiedene und/oder unterschiedlich angeordnete Eingangs- und Ausgangs-Wandlerelemente vorgesehen werden. In Abhängigkeit von der Art und Konfiguration der Identifizierungsstrukturelemente entsteht ein vorgegebener Code, welcher dieses ID-Tag repräsentiert. Das den Code repräsentierende elektrische Antwortsignal wird telemetrisch an eine Empfangseinrichtung des Elektronikmoduls übermittelt und von dessen Datenverarbeitungseinrichtung ausgewertet. Aufforderungs-/Abfrage-Einrichtung und Empfangseinrichtung müssen nicht notwendigerweise räumlich zusammenfallen, sondern können sich an unterschiedlichen Orten/Stellen befinden.
  • Für eine im Rahmen der vorliegenden Erfindung brauchbare Oberflächenwellenanordnung in Form einer Identifizierungsmarke bzw. ID-Tag ist lediglich bedeutsam, dass sie ein elektrisches Antwortsignal liefert, das in verwertbarer Form mit einem Code versehen ist, der eine Radposition eines Fahrzeugs identifiziert, und dass dieses Antwortsignal von einem Empfänger des Elektronikmoduls empfangen und von dessen Datenverarbeitungseinrichtung ausgewertet werden kann, um in dem Elektronikmodul ein Radpositionssignal bereitzustellen. Für diese Anwendung geeignete Oberflächenwellenanordnungen können aus bekannten Oberflächenwellenanordnungen ohne weiteres durch entsprechende Anpassung von deren Identifizierungsstrukturelementen erhalten werden.
  • Jüngste Entwicklungen konzentrieren sich auf „autarke OFW-Bauelemente", welche die zur Anregung der akustischen Oberflächenwelle erforderliche elektrische Energie aus Änderungen der Umgebungsbedingungen beziehen, welchen das OFW-Bauelement ausgesetzt ist. Im Falle der vorliegenden Erfindung könnten das Änderungen der Rotationsgeschwindigkeit des Rades sein, an dem sich das ID-Tag befindet. Die mit einer Änderung der Rotationsgeschwindigkeit verbundene positive oder negative Beschleunigung des ID-Tag kann über den piezoelektrischen Effekt zur Gewinnung elektrischer Energie genutzt werden. Dabei werden in einem piezoelektrischen Kristall Ladungen getrennt und Hochspannung erzeugt, die sich über eine Funkenstrecke entlädt. Die Hochfrequenzenergie des Funkens wird an das Oberflächenwellen-Bauteil geleitet, das der akustischen Welle den Identcode des Sensors, und im Falle der vorliegenden Erfindung die bestimmte Radposition-Codierung aufprägt. Diese Information wird anschließend über eine Antenne abgestrahlt und kann noch von einem – mehrere Meter entfernten – Empfänger empfangen und ausgewertet werden. Der ganze Vorgang dauert nur ein paar Millionstel Sekunden und die benötigten Energien sind verblüffend gering, [vgl. Wolf-Eckhart Bulst zu „Projekt: Autarke Funksensoren" in einer Hintergrundmeldung (URL: http://w4.siemens.de/de2/html/press/ news desk_archive/2000/nd00352.html der SIEMENS AG].
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird jedes Elektronikmodul von der am gleichen Rad befindlichen Identifizierungsmarke mit einem Radpositionssignal versorgt. Das Elektronikmodul übermittelt dieses Radpositionssignal oder ein davon abgeleitetes, entsprechendes Signal zusammen mit einem, den Reifendruck betreffenden Datensignal an die Zentraleinheit. Die Zentraleinheit kann das empfangene Datensignal einer bestimmten Radposition zuordnen, ohne dass dazu eine individuelle Kennung des Elektronikmoduls benötigt wird.
  • Entsprechende Identifizierungsmarken stehen handelsüblich zur Verfügung und werden beispielsweise von EPCOS AG, München, Deutschland vertrieben. werden an die speziellen Kundenwünsche angepaßte Identifizierungsmarken angeboten und vertrieben. Entsprechende OFW-Bauelemente haben beispielsweise eine Fläche von etwa 20 bis 50 mm2 und ein angenähertes Gewicht von wenigen 1/10 g. Als passive Bauelemente sind sie robust und auch gegenüber den rauhen Bedingungen an einem rotierenden Fahrzeugrad beständig.
  • Weil sich Identifizierungsmarke und zugeordnetes Elektronikmodul in konstantem Abstand, der typischerweise nur einige Centimeter beträgt, am gleichen Rad befinden, kann eine zuverlässige Datenübertragung gewährleistet werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden vorzugsweise solche Identifizierungsmarken verwendet, deren Oberflächenwellenanordnung mit akustischen Oberflächenwellen arbeitet. Die hier erforderliche Reflektorstruktur ist einfach aufgebaut und kann einfach an eine bestimmte Codierung angepaßt werden. Die Feldstärke des elektrischen Antwortsignals ist noch vergleichsweise hoch, im Vergleich zu anderen Oberflächenwellentechniken. Mit akustischen Oberflächenwellen arbeitende Identifizierungsmarken stehen in verschiedenen Ausführungsformen handelsüblich und preiswert zur Verfügung, und die Codierung solcher handelsüblich verfügbarer Identifizierungsmarken kann leicht an die erfindungsgemäß erforderliche Radposition-Codierung angepaßt werden.
  • Nach einer ersten Ausgestaltung der Erfindung kann eine Identifizierungsmarke vorgesehen sein, die eine Identifizierungsstruktur aufweist, die lediglich eine einzige Radposition codiert. Für einen Personenkraftwagen kommen hier beispielsweise die Radpositionen vorne links, vorne rechts, hinten links, hinten rechts und Reserverad in Betracht. Für mehrachsige Lastkraftwagen mit gegebenenfalls Zwillingsreifen an jeder Achse sind angepaßte Ausführungsformen einer solchen Identifizierungsmarke möglich. Für diese verschiedenen Radpositionen ist dann je eine unterschiedliche Identifizierungsmarke vorgesehen. Eine Identifizierungsstruktur, die lediglich eine einzige Radposition codiert, ist einfach aufgebaut, und das entsprechende OFW-Bauelement kann preiswert gefertigt werden. Manipulationen an dem OFW-Bauelement zur Auswahl einer bestimmten Radposition-Codierung sind nicht erforderlich.
  • In diesem Falle ist es auch vorteilhaft, wenn jede unterschiedliche Identifizierungsmarke, oder wenn jede Vorrichtung, an der eine unterschiedliche Identifizierungsmarke angebracht ist, mit einer unterschiedlichen Markierung, insbesondere mit einer unterschiedlichen Farbmarkierung versehen ist. Eine solche ohne weiteres erkennbare Markierung, insbesondere Farbmarkierung erleichtert die Auswahl und Benutzung der „richtigen", für eine bestimmte Radposition passenden Identifizierungsmarke.
  • Nach einer weiteren, zweiten Ausgestaltung der Erfindung kann eine Identifizierungsmarke eingesetzt werden, die eine Identifizierungsstruktur aufweist, die eine Anzahl verschiedener Radpositionen codiert oder codieren kann. In diesem Fall sind dann zusätzliche Mittel vorhanden, um aus den verschiedenen Radposition-Codierungen eine bestimmte Radposition-Codierung auszuwählen. Diese Identifizierungsmarke wird anschließend an demjenigen Rad angebracht, dessen Radposition bezüglich des Fahrzeuges der ausgewählten Radposition-Codierung entspricht.
  • Wie bereits oben ausgeführt, wird die Identifizierungsstruktur durch eine bestimmte Art und Modifikation der Identifizierungsstrukturelemente, im Falle von, mit akustischen Oberflächenwellen arbeitenden OFW-Anordnungen durch eine bestimmte Auswahl und Anordnung von Reflektoren auf der Oberfläche des piezoelektrischen Substrates geschaffen. Die Modifizierung einer vorhandenen Reflektorstruktur durch Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Elektroden, um so die von der Reflektorstruktur erzeugte Codierung zu modifizieren, ist beispielsweise in den Dokumenten DE 31 02 334 C2 und DE 43 36 504 C1 angesprochen. Auch im Falle der vorliegenden Erfindung können vergleichbare Mittel und Maßnahmen angewandt werden, um aus einer vorhandenen, eine Anzahl verschiedener Radpositionen codierenden Identifizierungsstruktur eine bestimmte Radposition-Codierung auszuwählen, um so eine Identifizierungsmarke zu erhalten, die für die Anwendung in einer bestimmten Radposition brauchbar ist.
  • Typischerweise kann die Auswahl einer bestimmten Radposition-Codierung dadurch erfolgen, dass mindestens ein Reflektor der ID-Tag-Reflektoren in seiner Reflexion elektrisch umstellbar ist. Eine solche Umschaltung kann beispielsweise durch Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Reflektoren erfolgen.
  • Nach einer alternativen Ausgestaltung kann die Auswahl einer bestimmten Radposition-Codierung durch Aktivierung oder Deaktivierung einer oder mehrerer magnetisch beeinflußbarer Unterstruktur(en) erfolgen, welche in die OFW-Struktur der Identifizierungsmarke eingefügt ist/sind. Eine entsprechende, beispielhafte Ausführungsform ist nachstehend im einzelnen mit Bezugnahme auf die 3a und 3b beschrieben.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Identifizierungsmarke außerhalb des Luftreifens an der Felge oder am Reifenventil des Rades angebracht ist. Das Elektronikmodul befindet sich dann innerhalb des vom Luftreifen und Felge begrenzten Hohlraums und ist typischerweise am Kopf bzw. Fuß des Reifenventils angebracht und gegebenenfalls zusätzlich an der Felge abgestützt; entsprechende Anordnungen sind beispielsweise in den Dokumenten EP 0 751 017 B1 und DE 10 154 335 A1 beschrieben. In dieser Anordnung ist der Drucksensor des Elektronikmoduls dem im Luftreifen herrschenden Luftreifen-Luftdruck ausgesetzt. Wenn die Identifizierungsmarke außerhalb des Luftreifens an der Felge oder am Reifenventil des Rades angebracht ist, kann leicht diejenige Identifizierungsmarke ausgewählt und angebracht werden, deren Identifizierungsstruktur diejenige Radposition codiert, in welcher das betreffende Rad am Fahrzeug angebracht werden soll. Identifizierungsmarke und zugehöriges Elektronikmodul befinden sich am gleichen Rad in einem vorgegebenen Abstand zueinander, der typischerweise nur einige Centimeter beträgt. Daher ist eine zuverlässige, störungsfreie Funkverbindung zwischen Identifizierungsmarke und zugehörigem Elektronikmodul möglich.
  • In diesem Falle kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das Reifenventil in üblicher Weise an der Felge befestigt ist, wobei der Ventilschaft durch eine Bohrung in der Felge hindurchragt und dort mit Hilfe einer Überwurfmutter befestigt ist, die auf ein Außengewinde am Ventilschaft aufgeschraubt ist. Vorzugsweise kann die Identifizierungsmarke an dieser Überwurfmutter angebracht sein. In diesem Falle kann beispielsweise der Außenumfang der Überwurfmutter aus sechs ebenen Flächen eines Sechskant gebildet sein, und die Identifizierungsmarke ist mit ihrem ebenen, piezoelektrischen Substrat auf einer dieser ebenen Sechskantflächen angebracht.
  • Die Anbringung der Identifizierungsmarke an der Überwurfmutter kann herstellerseitig erfolgen. In diesem Falle werden verschiedene, je mit einer für eine unterschiedliche Radposition codierenden Identifizierungsmarke versehene Überwurfmuttern bereitgehalten, die vorzugsweise zusätzlich mit je einer unterschiedlichen Farbmarkierung versehen sind. Üblicherweise kann die Identifizierungsmarke an der Überwurfmutter mit einer Schutzschicht, einem Deckel oder dergleichen versehen werden. Ferner wird auf eine zweckmäßige Halterung der mit der Identifizierungsmarke versehenen Antenne, typischerweise zwei Dipolhälften, geachtet.
  • Nach Montage des Rades in der gewünschten Radposition wird die passende Überwurfmutter ausgewählt und auf den Ventilschaft des Reifenventils an diesem Rad aufgeschraubt.
  • Alternativ können beim Reifenmonteur unterschiedliche Identifizierungsmarken vorrätig gehalten werden, die nach Montage des Rades in der gewünschten Position entsprechend ihrer Radpositions-Codierung ausgewählt und an der Felge oder an dem Ventil dieses Rades angebracht werden. Die Anbringung kann in einem Schutzgehäuse mit einem Metallkleber oder dergleichen erfolgen.
  • Nach einer dritten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist es im letzteren Falle auch möglich, auf den verschiedenen Sechskantflächen einer solchen Überwurfmutter verschiedene Identifizierungsmarken anzubringen, deren Identifizierungsstruktur je für eine unterschiedliche Radposition codieren. Durch einfache Manipulation an der vorgefertigten Überwurfmutter wird dann diejenige Identifizierungsmarke einsatzbereit gemacht, deren Identifizierungsstruktur diejenige Radposition codiert, an der das vorgesehene Rad bezüglich des Fahrzeugs angebracht werden soll.
  • Eine konkrete Ausführungsform dieser dritten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise vorsehen, dass
    • – am Außenumfang der Überwurfmutter eine oder mehrere Identifizierungsmarke(n) angebracht ist/sind, deren Identifizierungsstruktur mit magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen) versehen ist;
    • – zusätzlich ein im wesentlichen hülsenförmiges oder glockenförmiges Bauteil vorhanden ist, das die Überwurfmutter umgreift und in bestimmten Winkelpositionen bezüglich der Überwurfmutter festlegbar ist;
    • – am Innenumfang des glockenförmigen Bauteils ein oder mehrere Permanentmagnetfelder ausgebildet ist/sind, das/die mit den magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen) der Identifizierungsstruktur wechselwirken; und
    • – durch ausgewählte Anordnung des glockenförmigen Bauteils bezüglich der Überwurfmutter eine Identifizierungsstruktur der Identifizierungsmarke auswählbar, festlegbar und/oder erzeugbar ist, die eine bestimmte Radposition codiert.
  • Im Falle einer Überwurfmutter mit sich konisch verjüngenden Sechskant-Außenumfang kann ein entsprechendes glockenförmiges Bauteil mit sich konisch erweiterndem Sechskant-Innenumfang vorgesehen werden, das auf die Überwurfmutter aufsteckbar ist und dort mit Hilfe einer angepaßten Nut/Feder-Rastanordnung festlegbar ist. In diesem Falle kann das glockenförmige Bauteil in sechs verschiedenen Winkelpositionen an der Überwurfmutter angebracht werden. In jeder dieser unterschiedlichen Anordnungen werden unterschiedliche Wechselwirkungen zwischen den Permanentmagnetfeldern an dem glockenförmigen Bauteil und den magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen der Identifizierungsstrukturen an der Überwurfmutter auftreten, so dass ohne weiteres eine bestimmte Radposition-Codierung aus mehreren möglichen vorgegebenen Radposition-Codierungen ausgewählt, festgelegt und/oder geschaffen werden kann. In diesem Falle reicht eine passende Kombination von Überwurtmutter und glockenförmigem Bauteil aus, Identifizierungsmarken bereitzustellen, deren Identifizierungsstruktur für unterschiedliche Radpositionen codiert.
  • Weil bereits Identifizierungsmarken der hier beschriebenen Art verfügbar sind, deren Abmessungen die Abmessungen eines Streichholzkopfes nicht wesentlich übersteigen, kann eine solche Identifizierungsmarke auch an oder innerhalb einer Staubkappe befestigt werden, die auf den Ventilschaft eines solchen Reifenventils aufgeschraubt wird.
  • Üblicherweise muss an der Oberflächenwellenanordnung eine Oberflächenwelle mit Hilfe eines Aktivierungs-Abfrage- oder Anregungssignales ausgelöst werden. Als Anregungssignal kommt typischerweise ein HF-Impuls in Betracht. Für die Anwendung in Verbindung mit den üblichen Komponenten von Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtungen kommen beispielsweise HF-Impulse mit Trägerfrequenzen im Bereich der ISM-Bänder (Industrial Scientific Medical Standard) also bei etwa 869 MHz (in USA 950 MHz) oder bei etwa 2,4 GHz in Betracht. Es ist möglich, den Anregungsimpuls mit Hilfe des Elektronikmoduls zu erzeugen und über dessen HF-Einrichtung an das Eingangs-Wandlerelement der Oberflächenwellenanordnung zu übermitteln. Hierdurch wird jedoch die typischerweise begrenzte Energieversorgung des Elektronikmodul belastet.
  • Nach einer mehr bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist deshalb vorgesehen, dass die Oberflächenwellenanordnung mit Hilfe eines von der Zentraleinheit erzeugten und abgestrahlten HF-Impulses angeregt, abgefragt oder aktiviert wird. Die Zentraleinheit steht in galvanischer Verbindung mit der Stromversorgung des Fahrzeugs, so dass in der Zentraleinheit elektrische Energie praktisch unbegrenzt zur Verfügung steht. In diesem Falle können auf dem Substrat der Identifizierungsmarke getrennte Eingangs- und Ausgangs-Interdigitalwandler mit je angepassten Antennen vorgesehen werden. Auch bei gleichzeitiger Anregung aller Identifizierungsmarken im Sendebereich der Zentraleinheit kann durch angepasste Wahl der Feldstärke/Reichweite des Antwortsignals sichergestellt werden, dass ein Antwortsignal nur dasjenige Elektronikmodul erreicht, das sich am gleichen Rad wie die, das Antwortsignal aussendende Identifizierungsmarke befindet.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es auch möglich, die Oberflächenwellenanordnung hinsichtlich ihrer Anregungsenergie als autarkes Bauteil auszubilden – vgl. den Eingangs zitierten Beitrag von Wolf-Eckhart Bulst hinsichtlich „Autarker Funksensoren" – oder mit einem autarken Bauteil zu koppeln, das den zur Anregung oder Aktivierung der Oberflächenwellenanordnung erforderlichen HF-Impuls aus einer Änderung der Umgebungsbedingungen bezieht.
  • Im letzteren Falle kann dieses autarke Bauteil zweckmäßigerweise auf Änderungen der Beschleunigung ansprechen, die bei Änderung der Rotationsgeschwindigkeit des Rades auftreten, an denen das Bauteil angebracht ist.
  • Unabhängig von der Quelle des HF-Impulses zur Anregung/Aktivierung der Oberflächenwellenanordnung wird das vom Ausgangs-Wandlerelement der Oberflächenwellenanordnung erzeugte elektrische Antwortsignal stets telemetrisch an einen Empfänger im Elektronikmodul übermittelt. Dort erfolgt mit Hilfe der Datenverarbeitungseinrichtung des Elektronikmoduls eine solche Verarbeitung dieses Antwortsignals, das aus dem Informationsgehalt des Antwortsignals ein Radpositionssignal gewonnen wird. Weil sich Elektronikmodul und Oberflächenwellenanordnung am gleichen Rad befinden, und die Identifizierungsstruktur der Oberflächenwellenanordnung für diese Radposition codiert, beinhaltet das so gebildete Radpositionssignal diejenige Radposition, in der sich das Elektronikmodul bezüglich des Fahrzeugs befindet. Das Radpositionssignal oder ein davon abgeleitetes, entsprechendes Signal wird einzeln oder gemeinsam mit den im Elektronikmodul erzeugten Datensignalen, insbesondere Druckdatensignalen über die HF-Einrichtung des Elektronikmoduls telemetrisch an die Zentraleinheit übermittelt. Ein „davon abgeleitetes Signal" wird von der Datenverarbeitungseinrichtung des Elektronikmoduls erzeugt, enthält den Informationsgehalt der Radposition, und ist in besonderer Weise daran angepasst, telemetrisch an die Zentraleinheit übermittelt und dort verarbeitet zu werden. Auf diese Weise kann die Zentraleinheit erhaltene Druckdatensignale ohne weiteres einer bestimmten Radposition zuordnen.
  • Für die Datenkommunikation zwischen Elektronikmodul und Zentraleinheit bestehen keine Beschränkungen. Es können die in der Fachwelt bekannten Arten und Wege einer solchen HF-Datenkommunikation benutzt werden. Beispielsweise kann die bekannte Ein-Wege-Datenkommunikation benutzt werden, entsprechend der im Elektronikmodul Druckmessungen durchgeführt werden, daraufhin die Meßdaten mit Schwellenwerten verglichen und im Falle einer Überschreitung/Unterschreitung sofort, oder in anderen Fällen in regelmäßigen Abständen Datensignale vom Elektronikmodul an die Zentraleinheit übermittelt werden. Alternativ kann die aus dem Dokument EP 1 136 286 A2 bekannte bidirektionale HF-Signaldatenkommunikation im Abfrage-Antwort-Modus zwischen Zentraleinheit und jedem Elektronikmodul vorgesehen werden.
  • Nachstehend wird eine Ausführungsform der Erfindung mit Bezugnahme auf die dazugehörigen Zeichnungen erläutert; die letzteren zeigen:
  • 1 in einer schematischen Schnittdarstellung einen Ausschnitt aus einer Radfelge, an der ein Reifenventil befestigt ist, dessen Überwurfmutter erfindungsgemäß mit einer Oberflächenwellenanordnung in Form einer Identifizierungsmarke versehen ist;
  • 2 mehr im einzelnen die Identifizierungsmarke nach 1;
  • 3a und 3b eine modifizierte Ausführungsform der Identifizierungsmarke nach 2, an deren Rückseite magnetisch beeinflußbare Unterstrukturen angebracht sind; und
  • 4 in einer auseinandergezogenen Darstellung eine erfindungsgemäß vorgesehene Überwurfmutter mit Identifizierungsmarke und ein dazu passendes hülsenförmiges oder glockenförmiges Bauteil, das auf diese Überwurfmutter aufgesteckt werden kann.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt aus einer herkömmlichen Fahrzeugradfelge 20, die aus einer Druck-gegossenen Aluminiumlegierung bestehen kann. Der Felgenausschnitt erstreckt sich von einem Felgenhorn 21 über die äußere Seitenwange 22 bis zu einem Felgenbett 24. In der Seitenwange 22 ist ein Ventilloch 23 ausgespart, in welche der Ventilkörper 26 eines Reifenventils 25 eingesetzt ist. Am Ventilkörper 26 ist einstückig ein Ventilkopf 27 angeformt, der eine kugelförmige Außenkontur 28 aufweist. Im Ventilkörper 26 befindet sich in bekannter Weise die – nicht dargestellte Ventileinrichtung – die über einen vom Ventilkopf 27 ausgehenden Kanal 29 mit dem Luftreifen-Luftdruck beaufschlagbar ist. Der Ventilkörper 26 endet in einem stufenförmigen Ventilschaft 30, an dem zwei Außengewinde ausgebildet sind. Eine Überwurfmutter 33, ist mit ihrem Innengewinde auf ein Außengewinde am Ventilschaft 30 aufgeschraubt, um das Reifenventil 25 an der Radfelge 20 festzulegen.
  • Im vorliegenden Falle hat die Überwurfmutter 33 einen sich in Richtung auf den Ventilkopf 27 zu, konisch erweiternden Querschnitt, und der Außenumfang der Überwurfmutter 33 besteht aus sechs ebenen Sechskantflächen 34. An dem zum Ventilkopf 27 benachbarten Ende ist an der Überwurfmutter 33 ein umlaufendes Profilstück 35 zum Ansetzen eines Werkzeuges angeformt (4). Benachbart zu diesem Profilstück 35 ist am Außenumfang eine umlaufende Nut 36 ausgespart. Benachbart zum anderen Ende ist die Überwurfmutter 33 mit einem umlaufenden Ring 37 einer Farbmarkierung versehen.
  • An seinem Ende ist auf den Ventilschaft 30 eine Staubkappe aufgeschraubt.
  • Wie schematisch mit dem Pfeil angedeutet, ist an einer dieser Sechskantflächen 34 dauerhaft eine Oberflächenwellenanordnung in Form einer Identifizierungsmarke 1 angebracht.
  • Benachbart zum Ventilkopf 27 des Reifenventils 25 befindet sich ein Elektronikmodul 38, das im Felgenbett 24 untergebracht und dort dauerhaft festgelegt ist.
  • Bei der mit 2 schematisch dargestellten Identifizierungsmarke 1 handelt es sich um eine, mit akustischen Oberflächenwellen arbeitende Oberflächenwellenanordnung. Diese Identifizierungsmarke 1 hat ein aus piezoelektrischem Material bestehendes Substrat 2, an dem verschiedene Strukturen angebracht sind. Zu diesen Strukturen gehört ein Interdigitalwandler 3, der im vorliegenden Falle als Eingangs-Wandlerelement für den Empfang eines Abfragesignals sowie als Ausgangs-Wandlerelement für die Abstrahlung eines codierten Antwortsignals dient. Der Interdigitalwandler 3 weist eine bekannte Fingerelektrodenstruktur auf, an die eine Antenne 4, beispielsweise die beiden Hälften 4' und 4'' einer Dipolantenne angeschlossen sind. Der Interdigitalwandler 3 setzt den von der Antenne 4 empfangenen HF-Impuls in eine akustische Oberflächenwelle um, die sich längs der Oberfläche des Substrates 2 ausbreitet. Dort trifft die schematisch angedeutete Oberflächenwelle 5 auf eine Folge von Reflektoren 6, welche mindestens einen Teil der akustischen Oberflächenwelle 5 auf den Interdigitalwandler 3 rückreflektieren und dabei einen die Identifizierungsmarke 1 kennzeichnenden Code gemäß den Reflektoren 6 definieren. Dieser Code resultiert aus der Identifizierungsstruktur, die ihrerseits durch Art, Anzahl und Anordnung der Reflektoren 6 bestimmt ist. Die Erzeugung eines bestimmten Code mit Hilfe solcher Reflektoren 6 ist in der Fachwelt bekannt und muss hier nicht im einzelnen beschrieben werden; beispielsweise wird auf die eingangs zitierten Dokumente EP 0 746 775 B1 , DE 43 36 504 C1 , DE 43 36 897 C1 , DE 100 41 339 C1 oder DE 195 35 542 A1 verwiesen.
  • Die auf den Interdigitalwandler 3 zurück reflektierte Oberflächenwelle ist entsprechend dem Code der Identifizierungsstruktur modifiziert oder moduliert und trägt diesen Code. Die zurück reflektierte, codierte Oberflächenwelle wird am Interdigitalwandler 3 in ein elektrisches, codiertes Antwortsignal umgesetzt, das mit Hilfe der Antenne 4 abgestrahlt wird.
  • Die 3a zeigt nochmals die soeben erläuterte Identifizierungsmarke 1. Gemäß 3b ist eine Abänderung dieser Identifizierungsmarke 1 vorgenommen worden, indem an der Rückseite 7 des Substrates 2 magnetisch beeinflußbare Unterstrukturen 8 beispielsweise die Unterstrukturen 8', 8'' und 8''' angebracht sind. Jede dieser magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen 8', 8'' und 8''' ist über eine durch das Substrat hindurch führende Kontaktierung mit einem der Reflektoren 6 verbunden. Durch magnetische Beeinflußung dieser Unterstrukturen 8', 8'', 8''' können einzelne Reflektoren 6 aktiviert oder deaktiviert werden, wodurch der von der Identifizierungsstruktur erzeugte Code geändert werden kann.
  • Die 4 zeigt eine weitere Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung. Zusätzlich zu der im einzelnen mit 1 erläuterten Überwurfmutter 33 ist ein passendes, hülsenförmiges oder glockenförmiges Bauteil 40 vorgesehen, das auf diese Überwurfmutter 33 aufgesteckt werden kann. Im Falle einer Überwurfmutter 33 mit Sechskant-Außenumfang weist das glockenförmige Bauteil 40 einen Sechskant-Innenumfang auf, der aus sechs ebenen Flächen 41 gebildet ist; das glockenförmige Bauteil 40 erweitert sich konisch von einem Ende zum anderen so dass es auf die Überwurfmutter 33 aufgesteckt werden kann. Am weiteren Ende befindet sich ein umlaufender Vorsprung 43, der in eine umlaufende Nut 36 an der Überwurfmutter 33 eintreten kann, um so das glockenförmige Bauteil 40 an der Überwurfmutter 33 dauerhaft festzulegen.
  • An einer oder mehreren Innenumfangsfläche(n) 41 sind dauerhaft Permanentmagnete 45, beispielsweise die Permanentmagnete 45', 45'', 45''' angebracht, die nach Zusammenstecken von Überwurfmutter 33 und Bauteil 40 magnetisch mit den magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen 8', 8'' und 8''' an der Identifizierungsmarke 1 (vgl. 3b) wechselwirken können und so deren Identifizierungsstruktur beeinflußen können. Benachbart zum engeren Ende befindet sich am Bauteil 40 ein umlaufender Ring 44 einer Farbmakierung.

Claims (15)

  1. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung für ein Fahrzeug mit mehreren Rädern, die je mit einem Luftreifen ausgerüstet sind, wobei jeder überwachte Luftreifen mit einem Elektronikmodul versehen ist, das wenigstens einen, dem Luftreifen-Luftdruck ausgesetzten, integrierten Drucksensor mit Meß- und Steuerelektronik, sowie eine Datenverarbeitungseinrichtung aufweist, die mit einer HF-Einrichtung gekoppelt ist, um Datensignale zu erzeugen und telemetrisch an eine Zentraleinheit am Fahrzeug zu übermitteln, wobei – an jedem Rad – im Abstand zu seinem Elektronikmodul und außerhalb des Fahrzeugreifens – eine Oberflächenwellenanordnung in Form einer Identifizierungsmarke angebracht ist, in deren OFW-Struktur eine, die Radposition dieses Rades bezüglich des Fahrzeugs identifizierende Identifizierungsstruktur eingefügt ist; – diese Identifizierungsmarke in Funkverbindung mit einer Empfangseinrichtung des Elektronikmodul am gleichen Rad ist; – diese Identifizierungsmarke nach ihrer Aktivierung oder Abfrage das Elektronikmodul wenigstens mit einem Radpositionssignal versorgt, das die Radposition des Rades angibt, an welchem sich dieses Elektronikmodul befindet; und – ein vom Elektronikmodul an die Zentraleinheit übermitteltes Datensignal auch dieses Radpositionssignal oder ein davon abgeleitetes, entsprechendes Signal enthält.
  2. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsmarke eine, mit akustischen Oberflächenwellen arbeitende Oberflächenwellenanordnung ist.
  3. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass diese Identifizierungsstruktur lediglich eine einzige Radposition codiert; und für verschiedene Radpositionen verschiedene Identifizierungsmarken vorgesehen sind.
  4. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jede unterschiedliche Identifizierungsmarke, oder jede Vorrichtung, an der eine unterschiedliche Identifizierungsmarke angebracht ist, mit einer unterschiedlichen Markierung, insbesondere mit einer unterschiedlichen Farbmarkierung versehen ist.
  5. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsmarke eine Identifizierungsstruktur aufweist, die eine Anzahl verschiedener Radpositionen codiert oder codieren kann; und Mittel vorhanden sind, um die vorhandene Identifizierungsstruktur so zu verändern, dass eine bestimmte Radposition-Codierung geschaffen wird; und diese Identifizierungsmarke an demjenigen Rad angebracht wird, dessen Radposition bezüglich des Fahrzeugs der ausgewählten Radposition-Codierung entspricht.
  6. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl einer bestimmten Radposition-Codierung durch Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Identifizierungsstrukturelemente, insbesondere Reflektoren der Oberflächenwellenanordnung erfolgt.
  7. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl einer bestimmten Radposition-Codierung durch Aktivierung oder Deaktivierung einer oder mehrerer magnetisch beeinflußbarer Unterstrukturen) erfolgt, welche in die OWF-Struktur der Identifizierungsmarke eingefügt ist/sind.
  8. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungsmarke außerhalb des Luftreifens an der Felge oder am Reifenventil des Rades angebracht ist.
  9. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifenventil in üblicher Weise an der Felge befestigt ist, wobei der Ventilschaft durch eine Bohrung in der Felge hindurch ragt und dort mit Hilfe einer Überwurfmutter befestigt ist, die auf ein Außengewinde am Ventilschaft aufgeschraubt ist; und die Identifizierungsmarke an dieser Überwurfmutter angebracht ist.
  10. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenumfang der Überwurfmutter aus sechs ebenen Flächen eines Sechskants gebildet ist; und die Identifizierungsmarke an einer solchen ebenen Sechskantfläche herstellerseitig angebracht ist oder bei Bedarf anbringbar ist.
  11. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass – am Außenumfang der Überwurfmutter (33) eine oder mehrere Identifizierungsmarke(n) (1) angebracht ist/sind, deren Identifizierungsstruktur mit magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen) (8', 8'', 8''') versehen ist; – zusätzlich ein im wesentlichen hülsenförmiges oder glockenförmiges Bauteil (40) vorhanden ist, das die Überwurfmutter umgreift und in bestimmten Winkelpositionen bezüglich der Überwurfmutter (33) festlegbar ist; – am Innenumfang des glockenförmigen Bauteils ein oder mehrere Permanentmagnetfelder) (45', 45'', 45''') ausgebildet ist sind, das/die mit dem magnetisch beeinflußbaren Unterstrukturen) (8', 8'', 8''') der Identifizierungsstruktur wechselwirken; und – durch eine, in bestimmter Winkelposition ausgewählte Anordnung des glockenförmigen Bauteils (40) bezüglich der Überwurfmutter (33) eine Identifizierungsstruktur auswählbar, festlegbar und/oder erzeugbar ist, die eine bestimmte Radposition codiert.
  12. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifenventil in üblicher Weise mit einer Staubkappe versehen ist; und die Identifizierungsmarke an dieser Staubkappe angebracht ist.
  13. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenwellenanordnung mit Hilfe eines von der Zentraleinheit erzeugten und abgestrahlten HF-Impulses angeregt, abgefragt oder aktiviert wird.
  14. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Oberflächenwellenanordnung hinsichtlich ihrer Anregungsenergie als autarkes Bauteil ausgebildet oder mit einem autarken Bauteil gekoppelt ist, das den zur Anregung oder Aktivierung der Oberflächenwellenanordnung erforderlichen HF-Impuls aus einer Änderung der Umgebungsbedingungen bezieht.
  15. Reifenluftdruck-Kontrollvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass dieses autarke Bauteil auf Änderungen der Beschleunigung anspricht, die bei Änderungen der Rotationsgeschwindigkeit des Rades auftreten, an denen das Bauteil angebracht ist.
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