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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Verfahren zur Charakterisierung oder/und Identifizierung
von Proteinen, die für
das Monitoren, die Diagnose und Prognose von Patienten mit primärem Nierenzellkarzinorn,
für die
Selektion von Patienten, die auf Therapie mit G250 spezifischen
Antikörpern
ansprechen, sowie als therapeutische Zielstrukturen für die Behandlung
dieser Erkrankung eingesetzt werden können. Die Proteine oder Polypeptide
oder diese kodierenden Nukleinsäuren
können
auch verwendet werden, um pharmakologisch aktive Substanzen zu identifizieren
oder/und selbst als Immunogene für
die Stimulierung spezifischer Immunantworten dienen.
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Das humane Nierenzellkarzinom stellt
die häufigste
Neoplasie der Niere dar. Jedoch sind die molekularen Mechanismen,
die zur Initiation sowie Progression beim Nierenzellkarzinom führen, relativ
wenig geklärt. Untersuchungen
zeigen, dass es sich um einen komplexen Mehrschrittprozess handelt,
der mit der Akkumulation verschiedener genetischer Alterationen,
unter anderem Amplifikationen des EGF-Rezeptors und/ oder Mutationen
bzw. Verlust von Tumorsupressorgenen, wie dem von Hippel-Lindau-Gen,
einhergeht.
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Nur das Tumorstadium, das durch die
Tumorverbreitung, Beteiligung von regionalen Lymphknoten und das
Vorhandensein von Fernmetastasen charakterisiert wird, wird heute
von den Pathologen und Urologen als Indikator für die Patientenprognose breitflächig akzeptiert.
Bisher ist wenig über
die Funktion molekularer Regulation und Interaktion der genetischen
Alterationen in der Entwicklung des Nierenzellkarzinoms sowie in
der Metastasierung bekannt. Aus diesem Grund existieren bisher zur
Zeit weder valide molekulare Marker, die für die Diagnose, Prognose und
das Monitoren auf Therapieansprechen eingesetzt werden können. Solche
Tumormarker sind von essentieller Bedeutung und führen langfristig
zu einer effizienteren Behandlung des Nierenzellkarzinoms.
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Viele der Gene/Proteine, die bei
der Initiierung und Progression des Nierenzellkarzinoms involviert sind,
sind ebenfalls nicht bekannt. Die Identifizierung solcher differenziell
exprimierter Gene im Nierenzellkarzinom liefert die Basis zur Identifizierung
von Markern für
die biologischen Phänomene,
wie Invasivität
oder Metastasierung. Diese sind wiederum von großer klinischer Bedeutung, insbesondere
für die
Diagnose, Prognose und Behandlung des Nierenzellkarzinoms.
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Generell ist das Nierenzellkarzinom
ein therapierefraktärer
Tumor und konventionelle Therapien, wie Chirurgie, Bestrahlung und
Chemotherapie, sind relativ erfolglos. Die hohe spontane Regressionsrate,
die Existenz von lymphozytären
Infiltraten und einige objektive Remissionen bei klinischen Studien
mit verschiedenen Immuntherapeutika weisen daraufhin, dass das Nierenzellkarzinom
ein attraktives Ziel für
verschiedene immuntherapeutische Strategien darstellt. Eine dieser
Strategien ist die Behandlung des Nierenzellkarzinoms mit einem
monoklonalen Antikörper
(mAb), der gegen G250 gerichtet ist, wobei G250 zu einem hohen Prozentsatz
auf der Zelloberfläche
von klarzelligen Nierenzellkarzinomen exprimiert wird (vgl. WO 02/062972). Um
Patienten, die auf eine Therapie mit einem mAb, der gegen G250 gerichtet
ist, ansprechen, zu präselektionieren,
ist die Identifizierung von differenziell exprimierten Tumormarkern,
die nach Antikörper-Behandlung entweder
induziert oder inhibiert werden, wesentlich.
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Um Expressionsunterschiede zwischen
normalen Zellen und Krebszellen sowie zwischen unbehandelten und
behandelten Krebszellen zu evaluieren, werden verschiedene mRNA-,
oder Protein-basierende Methoden eingesetzt. Zu diesen zählen neben
der differenziellen Display-PCR, cDNA Microarrays und DNA-Chip Technologie
die serielle Analyse der Genexpression (SAGE). Diese Methoden werden
erfolgreich für
die Erstellung von globalen und quantitativen mRNA-Expressionsprofilen
von Zellen und Geweben verwendet. Nachteil dieser Analysen sind
die fehlende Detektion posttranskriptioneller Mechanismen, wie z.B.
(i) Proteinmodifikationen, (ii) Halbwertszeit spezifischer Proteine
oder mRNAs, (iii) intrazelluläre
Lokalisation und (iv) molekulare Assoziation von Proteinprodukten.
Aus diesem Grunde ist komplementär
zu den mRNA-Expressionsanalysen „Proteomics"
zu sehen. Diese Technologie kann neben den quantitativen Proteinexpressionsprofilen
außerdem
Informationen über
entsprechende Proteinmodifikationen liefern. Auch über Protein-Protein-Wechselwirkungen
sowie die subzelluläre
Protein-Lokalisation
können
bei geeigneter Versuchsdurchführung
Informationen erhalten werden. Die Proteomanalyse basiert dabei
technisch auf der Kombination von zweidimensionaler Gelelektrophorese
(2DE) für
die Separierung und Quantifizierung der Proteine und analytischen
Methoden, wie Massenspektrometrie und N-terminale Proteinsequenzierung,
die die Proteinidentifikation ermöglichen.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
bestand darin, Tumormarker zur Identifizierung, zum Monitoring und
zur Behandlung von Nierenzellkarzinomen bereitzustellen. Diese Aufgabe
wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren zur Charakterisierung oder/und Identifizierung von
Nierenzellkarzinom spezifischen Proteinen, welches folgende Schritte
umfasst:
- (a) Bereitstellen eines ersten und
eines zweiten Extrakts, umfassend lösliche Proteine, worin zumindest
der erste Extrakt aus Nierenzellkarzinomzellen gewonnen wird,
- (b) Auftrennen des ersten und zweiten Extrakts mittels zweidimensionaler
Gelelektrophorese, wobei ein erstes und zweites Proteommuster, jeweils
bestehend aus einer Vielzahl von Proteinspezies erhalten wird,
- (c) Vergleichen des ersten und zweiten Proteommusters und
- (d) Charakterisierung oder/und Identifizierung von Nierenzellkarzinom
spezifischen Proteinen.
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Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung
ist ein Verfahren, welches geeignet ist, mittels einer differenziellen
Proteomanalyse Nierenzellkarzinom spezifische Tumormarker zu identifizieren,
die für
eine optimierte Diagnose, Prognose oder/und Behandlung von Nierenzellkarzinompatienten
eingesetzt werden können.
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In Tabelle 2 sind Proteine dargestellt,
die in Nierenzellkarzinomzellen im Vergleich zu gesunden Nierenzellen
diffentiell exprimiert sind. Eines oder mehrere dieser Proteine,
insbesondere mindestens 5, mehr bevorzugt mindestens 10 dieser Gene,
können
zur Diagnose des Zustandes von Nierenzellen verwendet werden. Die
in Tabelle 2 dargestellten Proteine eignen sich insbesondere als
molekulare Marker für
die Diagnose bzw. Prognose eines Nierenzellkarzinoms. Insbesondere
sind die in Tabelle 2 dargestellten Gene bei der Initiierung oder/und
Progression des Nierenzellkarzinoms involviert. Sie können deshalb
als Marker für
biologische Phänomene,
wie beispielsweise Invasivität
oder Metastasierung, verwendet werden und sind deshalb von großer Bedeutung
für die
Diagnose, Prognose bzw. Behandlung des Nierenzellkarzinoms.
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Die erfindungsgemäß angewendete Proteomanalyse
basiert insbesondere auf der Kombination von zweidimensionaler Gelelektrophorese
für die
Separierung und Quantifizierung von Proteinen, gekoppelt mit analytischen
Methoden für
die Proteinindentifikation, wie beispielsweise Massenspektrometrie
und Proteinsequenzierung.
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Die dabei aufgefundenen Proteine,
welche in Tabelle 2 dargestellt sind, können insbesondere als Tumormarker
oder als therapeutische Zielstruktur Verwendung finden. Darüber hinaus
können
diese Tumormarker in Immunoassays, wie bei der Protein-Chipherstellung,
Verwendung finden. Zusätzlich
können
auch die kodierenden Nukleinsäuren
zur DNA-Chip-Herstellung
Verwendung finden.
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Die identifizierten Tumormarker fallen
im Wesentlichen in folgende Untergruppen: am Metabolismus beteiligte
Proteine, mit Proliferation/Apoptose assoziierte Proteine, Struktur/Zytoskelettproteine,
Onkogen/Tumorsupressorgen-assoziierte Proteine, Transporter von
Substanzen, Adhäsionsproteine,
Proteinprozessierungs/Abbau-Proteine, Tumorantigene, Stressproteine,
putative Tumorantigene und unbekannte Proteine.
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Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung
ist die Identifizierung von neuen Tumormarkern. Dabei soll mindestens
eines der Proteine, die in Tabelle 1, 2 und 3 zusammengefasst sind,
als genereller Tumormarker oder therapeutische Zielstruktur eingesetzt
werden. Dabei sollen die in der Tabelle aufgeführten Tumormarker spezifisch
beim Nierenzellkarzinom eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit
besteht in der Verwendung dieser Tumormarker in Immunoassays sowie
in Protein- und DNA-Chip-Herstellung,
welche dann wieder zum Monitoren eines großen Patientenstammes eingesetzt
werden kann.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
ist die Identifizierung von Tumormarkern beim Nierenzellkarzinom,
deren Expression durch Behandlung mit Antikörpern, die gegen G250 gerichtet
sind, beeinflusst wird. Eine Voraussetzung stellt die Frequenzanalyse
von G250-Oberflächenexpression
auf Nierenzellkarzinomzelllinien und normalen Nierenepithelzellen
dar. Durchflusszytometrische Analyse von 35 Nierenzellkarzinomzelllinien
ergab, dass ca. 50 % der analysierten klarzelligen Nierenzellkarzinomzelllinien,
nicht aber autologe normale Nierenepithelien G250-Antigen auf der
Zelloberfläche
exprimierten. Die G250-Expression variierte mit einer spezifischen
mittleren Fluoreszenzintensität
(MFI) von 2,6-33,2 jedoch stark zwischen den einzelnen Nierenzellkarzinomzelllinien.
Dies führte
zur Klassifizierung von „Iow", „medium"
und „high"-G250-„Expressors".
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Im weiteren Schritt wurden entsprechende „low", „medium"
und „high"
G250-exprimierende Zelllinien für
unterschiedliche Zeitpunkte mit Antikörpern gegen G250 behandelt
und das Protein-Expressionsmuster von unbehandelten mit dem von
Antikörpern
gegen G250-behandelten Tumorzellen verglichen. Die differenziell
exprimierten Proteine wurden identifiziert, wobei die 2DE und Massenspektrometrie
als Methoden eingesetzt wurden. Die identifizierten Proteine sind
in Tabelle 1 zusammengefasst und können als Tumormarker in Immunoassays
sowie für
die Protein- und DNA-Chip-Herstellung, deren Einsatz dann eine Vorselektion
eines großen
Patientenstammes bezüglich
eines putativen Ansprechens auf eine Antikörper-basierende Therapie ermöglicht,
verwendet werden.
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Bei den bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
identifizierten und charakterisierten Proteine handelt es sich im
wesentlichen um
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- – Strukturproteine
- – Chaperone
- – Signaltransduktionsproteine
- – am
Metabolismus beteiligte Proteine
- – am
Proteinabbau/Prozessierung beteiligte Proteine
- – an
Apoptose/Zellzyklus beteiligte Proteine
- – Transporterproteine
- – Tumorantigene
- – Immunophiline
- – unbekannte
Proteine.
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Hierbei wurden ausschließlich mindestens
1,5fach regulierte, sowohl in positiver als auch in negativer Richtung,
statistisch signifikant differenziell regulierte Proteine berücksichtigt.
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Die in Tabelle 1 dargestellten Proteine
können
insbesondere. zum Monitoring des Behandlungserfolgs einer Behandlung
mit Antikörpern
gegen G250 eingesetzt werden. Darüber hinaus können sie
herangezogen werden, um Kombinationspräparate zur Behandlung von Nierenzellkarzinomen
bereitzustellen. Solche Kombinationspräparate enthalten neben dem
Antikörper
gegen G250 bevorzugt einen weiteren Wirkstoff, welcher das Major
vault Protein, ein Protein ausgewählt aus Tabelle 3a oder 3b,
oder ein Protein ausgewählt
aus Vimentin, Moesin, Heat shock 27 kD Protein 1, Heat shock 90
kD Protein 1 Beta oder Aldehydreduktase beeinflusst. Durch die gezielte
Kombination, ausgehend von den gefundenen, differenziell exprimierten
Proteinen, kann einerseits der Behandlungserfolg verstärkt, andererseits
gegebenenfalls auch die Ausbildung unerwünschter Nebenwirkungen unterdrückt werden.
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Zur weiteren Verdeutlichung der vorliegenden
Erfindung dienen folgende Beispiele, Abbildungen und Tabellen.
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1 zeigt
die G250-Expression in unterschiedlichen Nierenzellkarzinomzelllinien.
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2 zeigt
FACS-Diagramme von zwei unterschiedlichen G250-Phänotypen
in Nierenzellkarzinomen.
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Tabelle 1 zeigt Proteine, die in
mit einem Antikörper
G250 behandelten Nierenzellkarzinomzelllinen differenziell zu unbehandelten
Nierenzellkarzinomzelllinien exprimiert werden.
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Tabelle 2 zeigt in Nierenzellkarzinomläsionen im
Vergleich zu gesundem Nierenepithel differenziell exprimierte Proteine.
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Tabelle 3 zeigt signifikante Subgruppen
von G250-regulierten Proteinen.
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Beispiel 1:
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Expression von G250 auf
der Oberfläche
von Nierenzellkarzinomzelllinien zur Auswahl geeigneter Zelllinien zur
Detektion von G250-regulierten Tumormarkern (Tabelle 1, 3)
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(i) FACS-Analyse
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Es wurden insgesamt 35 humane Nierenzellkarzinomzelllinien,
die von chirurgisch entferntem Nierentumorgewebe abstammen, sowie
autologe Nierenzellepithelien auf G250-Oberflächenexpression analysiert.
In 18 von 35 Nierenkarzinomzelllinien wurde mittels Durchflusszytometrie
G250-Oberflächenexpression
nachgewiesen, wobei die Expression zwischen den verschiedenen Zelllinien
stark variierte (1 und 2).
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Für
die nachfolgenden Proteomanalysen wurden bisher 4 verschiedene G250-exprimierende
Nierenzellkarzinomzelllinien ausgewählt: eine „low„-, eine „medium„- und zwei „high"-Expressor.
Diese Zellen wurden in Anwesenheit bzw. Abwesenheit von G250 (5 μg/ml) für 24 bzw.
48 Stunden und 21 Tage inkubiert, bevor Proteinextrakte hergestellt
wurden.
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(ii) 24 Stunden-Behandlung
der Nierenzellkarzinomzelllinien mit G250
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- – Zellen
ausplattieren, so dass ca. 50 % konfluent
- – 1
Tag in Medium stehen lassen
- – Zugabe
von neuem Medium, davon 5 T125-Flaschen unbehandelt, 5 T125 Flaschen
mit G250 5,3 μg/ml
(entspricht 30 μ1
[5 mg/ml] auf 28 ml Medium)
- – nach
24 Stunden Ernte der Zellen
- – 2*
waschen in PBS
- – Trypsinisieren
- – 3*
waschen in PBS
- – Überstand
abnehmen
- – trockenes
Pellet in flüssigen
Stickstoff, anschließend
bei -80 ° C
lagern
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(iii) 21 Tage-Behandlung
der Nierenzellkarzinomzelllinien mit G250
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Zellen werden nicht gesplittet, Medium-Wechsel
nach folgendem Plan
Tag 1: Zellaussaat, Medium + G250
Tag
4: Zugabe G250
Tag 8: Mediumwechsel + G250
Tag 11: Zugabe
von G250
Tag 14: Zugabe von G250
Tag 15: Mediumwechsel
+ G250
Tag 19: Zugabe von G250
Tag 22: Zugabe von G250
Tag
23: Ernte
G250: Zugabe von 30 μl einer 5 mg/ml Lösung auf
25 ml Medium in T175-Flasche
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Zellen werden gesplittet
Tag
1: 5 × 106
Zellen/T125 Flasche ± G250
Tag
4: Zugabe G250
Tag 8: Mediumwechsel + G250 / splitten
Tag
11: Zugabe von G250
Tag 14: Zugabe von G250
Tag 15: Mediumwechsel
+ G250/splitten
Tag 19: Zugabe von G250
Tag 22: Zugabe
von G250/splitten
Tag 23: Ernte
G250: Zugabe von 30 μl einer 5
mg/ml Lösung
auf 25 ml Medium in T175-Flasche
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Probenmaterial
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Als Probenmaterial dienen behandelte
bzw unbehandelte Nierenkazinomzelllinien, z.B. MZ 1846RC. Zur statistischen
Absicherung werden von jeder Probe fünf 2D-Gel-Replikate angefertigt,
welche anschließend computerdensitometrisch
vergleichend ausgewertet werden.
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Probenaufbereitung
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Das Zellpellet wird in flüssigem Stickstoff
mit einem Mörser
fein gemahlen. 3 mg werden hieraus in 200 μL Lysispuffer gelöst. Mit
dem Ultraschallstab wird unter Eiswasserbadkühlung die Suspension behandelt
(10 × 0,5
s). Nun wird mit 800 μl
Lysispuffer verdünnt
und 30 Minuten bei Raumtemperatur geschüttelt. Zum Schluss wird 10
Minuten bei 20 ° C
und 14000 xg zentrifugiert, der Überstand
abgenommen und portioniert bei –80 ° C eingefroren.
Die Proteinkonzentration wird mittels der Bradfordmethode bestimmt.
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Beispiel 2 (Tabelle 2):
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Tumormarker des Nierenzellkarzinoms,
welche in Nierenzellkarzinomzellen und normalen Nierenzellen differenziell
exprimiert werden
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Probenmaterial
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Es wird Nierengewebe von sechs Patienten
verglichen, von denen drei Nierentumor-negativ und drei Nierentumor-positiv
waren. Für
die statistische Absicherung werden von jeder Probe fünf Proteomexponate angefertigt,
welche anschließend
computerdensitometrisch vergleichend ausgewertet werden.
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Probenaufbereitung
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Das Nierengewebe wird in flüssigem Stickstoff
mit einem Mörser
fein gemahlen. 3 mg werden hieraus in 200 μL Lysispuffer gelöst. Mit
dem Ultraschallstab wird unter Eiswasserbadkühlung die Suspension behandelt
(10 × 0,5
s). Nun wird mit 800 μl
Lysispuffer 1 verdünnt
und 30 Minuten bei Raumtemperatur geschüttelt. Zum Schluss wird 10
Minuten bei 20 ° C
und 14000 xg zentrifugiert, der Überstand
abgenommen und portioniert bei –80 ° C eingefroren.
Die Proteinkonzentration wird mittels der Bradfordmethode bestimmt.
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Beispiel 3
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Proteomanalyse
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Rehydration der Fokussierungsstreifen
(Immobiline Dry Strips)
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Die Fokussierungsstreifen (T = 4
%, C = 3 %, pH 4–7)
werden im getrockneten und gefrorenen Zustand geliefert. Für den Gebrauch
werden sie über
Nacht in einem Reswelling Tray in Rehydratisierungspuffer gequollen.
Für einen
18 cm lange Streifen verwendet man 400 μL Rehydratisierungspuffer.
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Fokussierung (erste Dimension)
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Die Kühlung der Fokussierungsapparatur
wird auf 20 ° C
eingestellt. Die über
Nacht rehydrierten Streifen werden nach der Quellung kurz in bidestilliertes
Wasser getaucht und auf einem feuchten Elektrodenpapier abgelegt,
das wiederum auf einem trockenen Filterpapier liegt. Auf den Streifen
legt man nun ein weiteres feuchtes Filterpapier und ein trockenes
Filterpapier. Nun übt
man leichten Druck aus, um die überschüssige Feuchtigkeit
aus dem Streifen zu entfernen. Nach dem Auflegen der Fokussierungsstreifen
in die Fokussierungskammer wird die Probe auf das Gel appliziert.
Die Probelösungen
werden mit Bromphenolblau gefärbt, um
die Dichtigkeit der Applikationscups zu kontrollieren. Die Fokussierung
läuft über Nacht
und ist nach 38,7 kVh beendet. Fokussierungsprogramm
für pH
4–7:
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Guss der Gele für die zweite
Dimension
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Die 1,5 l Gellösung für den Gelguss wird am Vortag
hergestellt und entgast. In einer verschlossenen Flasche wird die
Lösung über Nacht
in einem Kühlschrank
auf ca. 4° C
gekühlt.
Das Reservoir der Gusskammer wird mit einem Trichter verschlossen
und darin eine Glycerinlösung
(500 ml) eingefüllt.
Direkt vor dem Guss wird die vorbereitete Gellösung 3 aus dem Kühlschrank
genommen und 72 μl
TEMED bzw. 7,2 ml APS-Lösung
eingerührt
und diese Lösung
durch einen Trichter in die Gusskammer gefüllt. Ist die gesamte Gellösung in
der Kammer, nimmt man den Trichter weg und lässt die Glycerinlösung aus
dem Reservoir einlaufen. Diese drückt die Gellösung aus
den Einfüllschlauch
und dem unteren Teil der Gusskammer, so dass sich die Gellösung nur
noch in den Gusskassetten befindet. Möglichst schnell werden dann
die Gele mit wassergesättigtem
Butanol 7 überschichtet.
Die Menge der Gellösung
und der Glycerinlösung
6 richtet sich nach der Anzahl der eingesetzten Gusskassetten und
ist auch abhängig
vom Volumen der Gusskammer. Nach drei Stunden kann man die auspolymerisierten
Gele aus der Kassette entnehmen.
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Zweite Dimension
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In der Hoefer Dalt-Kammer wird der
Tankpuffer (20 l) angerührt
und auf ca. 13 ° C
gekühlt.
Bis zum Gebrauch werden die Gele in ihren Kassetten mit bidestilliertem
Wasser überschichtet.
Auf die Oberseite eines jeden Gels wird ein kleiner Filterpapierstreifen
mit 5 μL
einer Proteinstandardlösung
eingefügt
(Marker). Die gefrorenen Fokussierungsstreifen werden zuerst in
einem Reagenzglas mit 10 ml (für
zwei Streifen in einem Reagenzglas) einer frischen DTT-Lösung 10
Minuten äquilibriert.
Danach wird die Lösung
gegen 10 ml einer frischen bromphenolblaugefärbten lodacetamidlösung ausgetauscht
und wieder 10 Minuten geschüttelt.
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Das Wasser in den Gusskassetten wird
abgegossen, die fokussierten IPG Streifen kurz in den Tankpuffer
getaucht, und horizontal auf das Gel appliziert.
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Marker und IPG Streifen werden nun
mit einer heißen
Agaroselösung überschichtet.
Sobald die Agarose fest geworden ist, können die Gele in ihren Kassetten
in die Hoefer Dalt-Kammer eingebaut werden. Überschüssiger Tankpuffer wird entfernt
und das Elektrophoreseprogramm gestartet. Die Einlaufphase (Schritt
1) läuft
50 Vh. Die Hauptphase (Schritt 2) läuft solange, bis die Bromphenolblaufront
das untere Ende des Gels erreicht hat. Die Gele werden nun aus den
Kassetten entnommen und durch bidestilliertes Wasser gezogen. Elektrophoreseprogramm:
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Färbung der Gele
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Jedes Gel wird in einer eigenen Schale
gefärbt.
Zuerst wird mit 330 ml eines Ethanol/Essigsäure-Gemischs 30 Minuten fixiert.
Danach wird drei Stunden der SyproRuby-Lösung (330 μl) unter Lichtabschluss gefärbt. Mit
330 ml des Ethanol/Essigsäure-Gemischa
wird dann der Hintergrund 30 Minuten unter Lichtabschluss entfärbt. Vor
dem Scannen mit dem Fluoreszenzscanner wird das Gel zweimal durch
bidestilliertes Wasser gezogen, um letzte Reste des Farbstoffs zu
entfernen. Nach dem Scannen wird das Gel in einer kolloidalen Coomassiefärbelösung über Nacht
geschüttelt.
Am nächsten
Tag werden die gefärbten
Gele in bidestilliertem Wasser geschüttelt. Ist der Hintergrund
entsprechend entfärbt,
kann das Gel mit dem visuellen Scanner aufgenommen werden.
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Computerdensitometrie der
2D Gele
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Die Evaluierung der Gele wird mit
der Bildauswerte-Software PD Quest (Version 6.2.1, Fa. Bio Rad) durchgeführt. Dafür werden
jeweils 5 2D-Gele pro Gruppe gegeneinander gematched. Die Auflösung der Tiff-Files
der Gele (16bit) beträgt
254 dpi. Es werden solche Spots als signifikant angesehen, die folgende
Kriterien erfüllen:
- – Standardabweichung
ein- und desselben Spots innerhalb einer Gruppe ist ≤ 30 %
- – parametrischer
Signifikanztest (student T-Test) wird angewendet
- – die
Spotveränderung
zwischen 2 Gruppen weist einen „confidence level" von ≤ 0,05 auf
- – Regulationsfaktor
eines Spots zwischen 2 Gruppen ist ≥ 1,5
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Zusätzlich werden auch solche Spots
als signifikant erachtet, die eine komplette Deregulierung zwischen
2 Gruppen aufweisen. Dabei werden innerhalb der Gruppe des vorhandenen
Spots auch Standardabweichungen > 30
% zugelassen.
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MALDI – TOF-Massenspektrometrie (MS)
der Targetproteine
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Die computerdensitometrisch detektierten
Targetproteine werden nun aus dem Polyacrylamidgel ausgestochen
und mit Trypsin verdaut. Die erhaltenen Peptide werden mit Acetonitril/0,1
% TFA aus dem Gel eluiert und sodann mit einer C18 ZipTip Säule entsaltzt.
Diese Extrakte werden nun mit 2,5-Dihydroxybenzoesäure cokristallisiert
und auf eine MALDI-MS-Targetplatte pipettiert.
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Diese kristallisierten Peptide werden
anschließend
im MALDI-TOF-Massenspektrometer (Voyager STR, Applied Biosystems)
mit einem N2-Laser (337 nm) ionisiert. Die Ionen werden durch Spannungen
von 20–25
kV beschleunigt und zugleich deren Flugzeit, welche massenspezifisch
ist, gemessen. Nach Auswertung der entstehenden Spektren lassen
sich durch Datenbankrecherchen die einzelnen Proteine identifizieren.