DE10235301B4 - Faltanlage - Google Patents
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Abstract
Faltanlage,
insbesondere Faltglasanlage für
zu öffnende
Raumteilungen oder Raumabschlüsse bei
Wintergärten,
Geschäftseingängen, Balkonverglasungen
oder dergleichen, mit zumindest einer Kette miteinander verbundener
Flügel,
die zum Öffnen
der Anlage gegeneinandergefaltet werden, wobei jeder Flügel mit
den benachbarten Flügeln
innerhalb der Flügelkette
schwenkbar verbunden und jeweils an einer Seite über eine Schwenkachse (11)
ausbildende Führungselemente
(10) in Führungsschienen
(8) verschieblich geführt
oder an Seitenrahmen unverschieblich aber verschwenkbar festgelegt
ist und von denen zumindest ein Flügel als Öffnungsflügel (1) mit nur einseitiger
Verbindung zu einem benachbarten Flügel und anderseitig in den
Führungsschienen
(8) geführter
freier Flügelkante
(3) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
der Führungsschienen
(8) einseitig einen von den Flügeln
nicht passierbaren Anschlag (18) aufweist und die freie Flügelkante
(3) des Öffnungsflügels (1) an
dieser Seite ein über
die Schwenkachse (11) des dortigen Führungselements (10) vorstehendes
gegenüber
dem Öffnungsflügel (1)
unbewegliches Leistenprofil (16) aufweist, das zur freien Flügelkante
(3) hin zumindest...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Faltanlage, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Grundsätzlich weisen solche Faltanlagen eine oder mehrere verschwenk- und verschiebbare Flügelketten auf, wodurch sich eine meist größere Front oder Raumteilung fast vollständig öffnen läßt. In der Flügelkette ist jeder Flügel mit den benachbarten Flügeln verschwenkbar verbunden, jedoch nur einseitig in Führungsschienen verschieblich geführt. Die jeweils äußeren Flügel einer Flügelkette sind entweder als Öffnungsflügel einseitig ohne Verbindung zu einem weiteren benachbarten Flügel ausgebildet oder einseitig verschwenkbar meist unverschieblich an einem Seitenrahmen festgelegt. Ist der Öffnungsflügel ein Einzelflügel, kann er als reiner Drehflü gel ausgebildet sein, wobei die mit dem benachbarten Flügel verbundene Seite in den Führungsschienen geführt ist, während die freie Flügelkante aus der durch die Führungsschienen und Seitenrahmen gebildeten Ebene herausschwenkt.
- Ist der Öffnungsflügel hingegen bei gattungsgemäßen Faltanlagen (
DE 297 18 179 U1 ) Teil eines Doppelflügels, ein sogenannter Paarflügel, so muß er an seiner freien Flügelkante in der Führungsschiene geführt sein. Insbesondere in diesem Bereich, wo der Öffnungsflügel mit seiner freien Flügelkante an den Seitenrahmen oder einen weiteren Flügel angrenzt, aber auch über die gesamte Länge der Führungsschienen weisen derartige Faltanlagen häufig Spalte auf, über die Zugluft eintreten kann. Auch wenn diese Spalte durch flexible Dichtungen verschlossen werden, bieten diese Bereiche immer noch Ansatzpunkte für eventuelles Einbruchwerkzeug und sind daher Schwachstellen im Hinblick auf Einbruchsicherheit. Außerdem heben sich Spalte oder ggf. eingesetzte Dichtungen optisch von den Flügelrahmen und dem umlaufenden Rahmen der Faltanlage ab und beeinträchtigen so die Gesamtoptik der Faltanlage. - Die Erfindung befaßt sich daher mit dem Problem, hier Abhilfe zu schaffen und eine insbesondere im Hinblick auf Optik und Einbruchsicherheit verbesserte Ausgestaltung anzugeben.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Faltanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Durch die Ausbildung der Führungsschiene mit einem von den Flügeln nicht passierbaren Anschlag sind bereits in diesem Bereich Ansatzpunkte für Einbruchwerkzeug abgedeckt und die Zugdichtigkeit verbessert. Auch eventuell dort vorgesehene Bürstendichtungen oder dergleichen werden durch den Anschlag optisch verdeckt. Zwar sind andere Faltanlagen bekannt, die bereits Führungsschienen mit Anschlag aufweisen, jedoch stellt sich bei diesen das Problem, dass an der freien Flügelkante des Öffnungsflügels im Übergang zu dem benachbarten Flügel oder dem Seitenrahmen ein Spalt oder eine breite unansehnliche Dichtung verbleiben muß, da die freie Flügelkante sonst beim Öffnen und Verschwenken mit dem Anschlag der Führungsschiene kollidieren würde. Ebenfalls gibt es z.B. aus der
GB-PS 404,052 - Auch gibt es bereits Faltanlagen ohne Mittelpfosten mit einen Spalt abdeckenden Leistenprofilen, die jedoch ebenfalls aus dem Kollisionsgrund keinen Anschlag haben können. Bei der erfindungsgemäßen Faltanlage wird dieser gegenseitige Ausschluß dadurch vermieden, dass die freie Flügelkante des Öffnungsflügels ein Leistenprofil aufweist, das zur freien Flügelkante hin zumindest im Bereich des Anschlags der Führungsschiene abgeschrägt ist. Diese Abschrägung
17 verhindert die Kollision mit dem Anschlag der Führungsschiene. Dadurch ist auch der Bereich der freien Flügelkante des Öffnungsflügels hinsichtlich der Zugdichtigkeit und Einbruchsicherheit verbessert. - Die Abschrägung
17 des Leistenprofils kann bevorzugt so ausgebildet sein, dass sie mit einem von der Schwenkachse des Führungselementes ausgehenden Radius gerundet ist. Dadurch ergibt sich ein gleichmäßiger Übergang zu dem ebenen Bereich des Öffnungsflügels und es wird eine maximale Spaltabdeckung ohne Kollisionsgefahr mit dem Anschlag der Führungsschiene erreicht. - Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus den Unteransprüchen und einem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das im folgenden erläutert wird; es zeigen:
-
1a–e : Schematisch eine vierflügelige Faltanlage geschlossen in Außenansicht und im Schnitt in mehreren Schließ- und Öffnungspositionen, -
2 : Den unteren mittleren Öffnungsbereich entsprechend Detail II aus1 in perspektivischer Darstellung, -
3 : Einen Schnitt in Richtung III-III durch den Gegenstand in2 und -
4 –6 : Den Gegenstand aus3 in verschiedenen Positionen beim Öffnen eines Flügels. - In
1a ist eine vierflügelige Faltanlage mit zwei Paarflügeln dargestellt. Das Öffnen dieser Anlage ist in den1b bis e piktogrammartig veranschaulicht. Dabei verbleiben die freien Flügelkanten3 der Öffnungsflügel1 stets in der zwischen den nicht dargestellten Führungsschienen gebildeten gestrichelt dargestellten Ebene4 . -
2 zeigt den unteren mittleren Bereich des Aneinandergrenzen der beiden freien Kanten3 der Öffnungsflügel1 gebildeten Paarflügelstoßes der Faltanlage in Außenansicht. Aus der Betrachterposition der2 öffnet diese Anlage vom Betrachter weg nach innen. Die Öffnungsflügel1 bestehen aus in den Flügelrahmen5 gefaßten Doppelglasscheiben7 . Die Flügel sind oben und unten in Führungsschienen8 verschieblich geführt. Die Führungsschiene8 weist erfindungsgemäß an der Außenseite einen von den Flügeln nicht passierbaren Anschlag18 auf. Dennoch verfügen die Öffnungsflügel1 über Leistenprofile16 , die erfindungsgemäß zur freien Flügelkante3 hin abgeschrägt ausgebildet sind. - Die erfindungsgemäße Ausgestaltung läßt sich am deutlichsten den
3 ff. entnehmen. Diese Figuren zeigen die Abfolge des Öffnungsvorgangs der Faltanlage im Schnitt, wobei die Öffnungsflügel1 jeweils um Schwenkachsen11 ihrer Führungselemente10 verschwenken. Zur Spaltverringerung oder -abdeckung weisen die Öffnungsflügel1 an der dem Anschlag18 zugewandten Seite der freien Flügelkante3 um die Breite B1 bzw. B2 über die Schwenkachse11 des Führungselementes10 vorstehende Leistenprofile16 auf. Diese sind zur freien Flügelkante3 an der dem Anschlag18 zugewandten Seite abgeschrägt, um beim Öffnen (siehe4 bis6 ) nicht mit dem Anschlag18 zu kollidieren. Bevorzugt ist diese Abschrägung17 wie dargestellt durch eine Rundung ausgebildet, die sich mit dem Radius R um die Schwenkachse11 herum erstreckt. Das Leistenprofil16 kann auch einstückig mit der freien Flügelkante3 ausgebildet sein. - Die dargestellte Faltanlage erreicht durch die Anordnung ihrer Führungselemente
10 ihre größte Breite nicht im vollständig geschlossenen Zustand gemäß3 , sondern im leicht geöffneten Zustand gemäß4 , wenn sich alle Führungselemente10 in einer Linie befinden. Beim Öffnen der Anlage wird die Flügelkette daher zunächst breiter, bevor sich eine tatsächliche Öffnung ergibt. Diese Verbreiterung beim Öffnen wird negativer Verfahrweg genannt, da der Verfahrweg zunächst entgegen der eigentlichen Öffnungsrichtung einsetzt. Um diesen negativen Verfahrweg ausgleichen zu können, sind die Leistenprofile16 der dargestellten Anlage mit ihren Breiten B1 und B2 so ausgestaltet, daß sie den Spalt zwischen den beiden Öffnungsflügeln1 nicht vollständig abdecken, sondern einen Freiraum20 belassen, der eine Bewegung des vorher geschlossenen Öffnungsflügels1 in Richtung seiner freien Flügelkante3 zuläßt. - Um trotz des Freiraums
20 eine bestmögliche Zugdichtigkeit der Faltanlage zu gewährleisten, sollte an zumindest einer freien Flügelkante3 wie dargestellt eine flexible Dichtung24 vorgesehen werden. Bei der dargestellten Ausführungsform weisen beide Öffnungsflügel1 Gummidichtungen24 auf, die sich beim Öffnen der Flügel wie in4 dargestellt verformen und dabei den negativen Verfahrweg ausgleichen. - Um noch geringere Ansatzpunkte für Einbruchwerkzeug und eine weiter verbesserte Zugdichtigkeit und Optik zu erhalten, weist bevorzugt zumindest ein Leistenprofil
16 in der lichten Öffnungshöhe zwischen dem Anschlag18 und der gegenüberliegenden nicht dargestellten Führungsschiene bzw. – wenn vorhanden einem zweiten Anschlag – eine Blendleiste19 auf. Diese überdeckt zumindest teilweise die Abschrägung17 bzw. Rundung des Leistenprofils16 , wie in den2 und3 dargestellt. Sofern wie bei der dargestellten Ausführungsform zwei Öffnungsflügel1 aneinanderstoßen, ist es vorteilhaft, die Blendleiste19 nur an einem der Öffnungsflügel1 vorzusehen und so breit auszugestalten, daß sie auch das Leistenprofil16 des benachbarten Öffnungsflügel1 übergreift. Die Blendleiste19 kann auch einstückig mit dem Leistenprofil16 , an dem sie festgelegt ist, ausgebildet sein. Um die Zugdichtigkeit weiter zu erhöhen, kann die Blendleiste19 wie dargestellt eine Bürstendichtung26 , Dichtungslippe oder dergleichen aufweisen. - Die erfindungsgemäße Faltanlage zeichnet sich durch eine hohe Einbruchsicherheit, gute Zugdichtigkeit und einheitliche, ansprechende Optik bei optimaler technischer Funktion aus.
Claims (8)
- Faltanlage, insbesondere Faltglasanlage für zu öffnende Raumteilungen oder Raumabschlüsse bei Wintergärten, Geschäftseingängen, Balkonverglasungen oder dergleichen, mit zumindest einer Kette miteinander verbundener Flügel, die zum Öffnen der Anlage gegeneinandergefaltet werden, wobei jeder Flügel mit den benachbarten Flügeln innerhalb der Flügelkette schwenkbar verbunden und jeweils an einer Seite über eine Schwenkachse (
11 ) ausbildende Führungselemente (10 ) in Führungsschienen (8 ) verschieblich geführt oder an Seitenrahmen unverschieblich aber verschwenkbar festgelegt ist und von denen zumindest ein Flügel als Öffnungsflügel (1 ) mit nur einseitiger Verbindung zu einem benachbarten Flügel und anderseitig in den Führungsschienen (8 ) geführter freier Flügelkante (3 ) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Führungsschienen (8 ) einseitig einen von den Flügeln nicht passierbaren Anschlag (18 ) aufweist und die freie Flügelkante (3 ) des Öffnungsflügels (1 ) an dieser Seite ein über die Schwenkachse (11 ) des dortigen Führungselements (10 ) vorstehendes gegenüber dem Öffnungsflügel (1 ) unbewegliches Leistenprofil (16 ) aufweist, das zur freien Flügelkante (3 ) hin zumindest über die Höhe (H) des Anschlags (18 ) abgeschrägt ist. - Faltanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschrägung (
17 ) des Leistenprofils durch eine Rundung mit einem etwa von der Schwenkachse (11 ) des Führungselements (10 ) ausgehenden Radius (R) ausgebildet ist. - Faltanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Leistenprofil (
16 ) in der Öffnungshöhe zwischen Anschlag (18 ) und gegenüberliegender Führungsschiene (8 ) oder zwischen den Anschlägen (18 ) eine die Abschrägung (17 ) des Leistenprofils (16 ) wenigstens teilweise überdeckende Blendleiste (19 ) aufweist. - Faltanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendleiste (
19 ) und das Leistenprofil (16 ) einstückig ausgebildet sind. - Faltanlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendleiste (
19 ) bei geschlossener Faltanlage auch das Leistenprofil (16 ) eines benachbarten Öffnungsflügels (1 ) übergreift. - Faltanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendleiste (
19 ) und das Leistenprofil (16 ) des benachbarten Öffnungsflügels (1 ) einen Freiraum (20 ) ausbilden, der beim Öffnen der Faltanlage eine Bewegung des vorher geschlossenen Öffnungsflügels (1 ) in Richtung der freien Flügelkante (3 ) zulässt. - Faltanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leistenprofil (
16 ) und/oder die Blendleiste (19 ) eine Dichtung (26 ) zur Abdichtung gegenüber einem benachbarten Öffnungsflügel (1 ) oder Seitenrahmen aufweisen. - Faltanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Leistenprofil (
16 ) einstückig mit der freien Flügelkante (3 ) ausgebildet ist.
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