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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Initiators
für die
Oxidation von Kohlenwasserstoffen, sowie der mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellte Initiator und dessen Verwendung.
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Die
Oxidation von Kohlenwasserstoffen ist eine wichtige Reaktion in
der industriellen organischen Chemie. Für diese Oxidation können Verbindungen,
wie beispielsweise KMnO4, CrO3 oder
HNO3, als Oxidationsmittel eingesetzt werden.
Die Verwendung dieser Oxidationsmittel kann unerwünschte Koppelprodukte
mit sich bringen, die Entsorgungsprobleme aufwerfen und somit eine ökologische
Belastung darstellen können. Des
weiteren haben diese Oxidationsmittel häufig den Nachteil eines relativ
hohen Preises.
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Ein ökologisch
unbedenkliches Oxidationsmittel ist Wasserstoffperoxid, da als Endprodukt
lediglich Wasser anfällt.
Wasserstoffperoxid wird nach bekannten technischen Verfahren, wie
z.B. dem Anthrachinonverfahren, hergestellt. Die Wasserstoffperoxidherstellung
ist jedoch relativ kostenintensiv. Der Einsatzbereich des Oxidationsmittels
Wasserstoffperoxid ist bzgl. des anwendbaren Temperaturbereichs
eingeschränkt,
z.B. kann oberhalb von 100°C
nicht in der Flüssigphase
oxidiert werden. Aus diesem Grund werden hochmolekulare Verbindungen
oder Polymere vor der Oxidation mit Wasserstoffperoxid in einem
Lösungsmittel
gelöst.
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Das
preiswerteste Oxidationsmittel stellt molekularer Sauerstoff, entweder
in reiner Form oder als Luftsauerstoff, dar. Sauerstoff für sich allein
genommen muss für
die Oxidation von Kohlenwasserstoffen vorher in eine reaktionsfähige Form überführt werden,
hierfür
eignen sich radikalbildende Initiatoren, wie z.B. Peroxide oder
Azoverbindungen. Für
die Initiierung des Sauerstoffs sind inzwischen auch Redoxmetallkatalysatoren
bekannt. Eine ganze Reihe industrieller Verfahren basieren z.B.
auf der metallkatalysierten Autoxidation von Kohlenwasserstoffen.
Nachteilig ist hierbei die Anwesenheit von Metallsalzen, wie z.B.
Mangan- oder Kobaltsalze,
die nur mit hohem Aufwand aus dem entsprechenden Endprodukt entfernt
werden können
(K. Weissermel, H.-J. Arpe, „Industrielle
Organische Chemie" 1994,
385 ff., VCH-Verlag, D-69451 Weinheim).
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Bei
der Initiierung einer Oxidation von hochmolekularen Verbindungen
oder Polymeren bei Temperaturen oberhalb von 100°C bzw. in schmelzflüssiger Phase
treten beim Einsatz von handelsüblichen
Initiatoren, wie z.B. Peroxiden und Azoverbindungen, die eine erforderliche
10 Stunden-Halbwertszeit oberhalb von 100°C aufweisen, die nachfolgenden
Probleme auf. Nach der „Produktinformation
PV 3.1.5.12.3" (Peroxid-Chemie) werden
Peroxide und Azoverbindungen in den Dosierungen von 0,5 Gew.-% bis
3,0 Gew.-% zur Polymervernetzung, wie z.B. von Polyethylen, Ethylenvinylacetat
und Kautschuken, oberhalb von 170°C
eingesetzt. Desweiteren werden Peroxide und Azoverbindungen in den
Dosierungen von 0,01 Gew.-% bis 0,1 Gew.-% für den Polymerabbau, wie z.B.
von Polypropylen, bei Temperaturen von 200°C bis 220°C eingesetzt. Solche Initiatoren
sind daher bevorzugt für
die Vernetzung bzw. für
den Polymerabbau geeignet und sind daher für die Oxidation von hochmolekularen
Kohlenwasserstoffen, die eine Kohlenstoffzahl von mindestens 10
aufweisen, nicht geeignet, da dies zu unerwünschten Vernetzungen und häufig zu
Dunkelverfärbungen
führen
kann.
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Bei
Peroxiden mit einer 10 Stunden-Halbwertszeit unterhalb von 100°C ist nachteilig,
dass diese für die
betreffende Reaktionstemperatur zu niedrig liegt, so dass manche
Initiatoren im Fortgang der Reaktion – wegen der relativ hohen Oxidationstemperatur
zwischen 120°C
und 200°C – nicht
in der erforderlichen Menge zur Verfügung stehen. Derartige Initiatoren
reagieren daher für
diesen Oxidationsprozess zu heftig und zu kurz. Außerdem verbleiben
bei der für
die Oxidation erforderlichen Initiatormenge von über 0,5 Gew.-% unerwünschte Rückstände, d.h.
die bei der Initiatorzersetzung verbleibenden Restprodukte, im Endprodukt,
so dass mitunter eine physiologische Unbedenklichkeit in Frage gestellt
wird.
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Bei
der Oxidation von höher
molekularen Verbindungen mit einem Molekulargewicht oberhalb von
300 g/mol, wie z.B. von Wachsen natürlicher und synthetischer Herkunft,
Polyalphaolefinen bzw. allgemein Polyolefinen, haben sich drei Verfahrensvarianten
durchgesetzt:
- • Oxidation in fester Phase
- • Oxidation
in einem Lösungsmittel,
beispielsweise Wasser
- • Oxidation
in schmelzflüssiger
Phase.
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DE 31 12 163 beschreibt
ein Verfahren zur Oxidation von Polyethylen in fester Phase in einem
Wirbelbettreaktor. Die Firma Allied Signal (früher Allied Chemical) hat ein
Verfahren von der Firma Grace übernommen
und dieses weiterentwickelt. Hierbei werden in einem Drehrohrofen
in fester Phase hochviskose und hochschmelzende Verbindungen oxidiert.
Auch
US 3,463,767 (Allied
Chemical) beschreibt ein Verfahren zur Oxidation von Polyethylen
in fester Phase, allerdings in Gegenwart von Kobalt- oder Mangansalzen.
In
DE 20 35 706 beschreibt
die Firma Hoechst ein Verfahren zur Oxidation von Ethylenaufweisenden
Homo- und Copolymeren in flüssiger
wässriger
Phase. In den genannten Verfahren wird das Ausgangsprodukt vor dem
Einsatz in eine für
das Verfahren geeignete Form gebracht, z.B. indem es verfestigt
wird. In all diesen Fällen
bedeutet dies zusätzliche
Verfahrensschritte, die einen zusätzlichen Energiebedarf und
in manchen Fällen
eine zusätzliche
Anlagenbelegung verursachen.
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Die
kostengünstigste
Lösung
ist daher, sofern die zu oxidierende Verbindung als Flüssigkeit
oder in schmelzflüssiger
Phase vorliegt, die Oxidation in Masse und in flüssiger Phase durchzuführen. Wenn
das Ausgangsprodukt, beispielsweise nach der Polymerisation, bereits
in flüssiger
oder schmelzflüssiger
Phase vorliegt, kann das Rohprodukt ohne zusätzlichen Energieaufwand unmittelbar
in eine für
den Oxidationsprozess geeignete Apparatur umgepumpt werden.
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Die
Oxidation verfolgt in der Regel den Zweck, das Wachs für den Einsatz,
z.B. als Kunststoffgleitmittel, für die Verarbeitung aus wässriger
Phase oder den Einsatz in Druckfarben und Lacken durch den Einbau von
Hydroxylgruppen, Carboxylgruppen und Carbonsäureestergruppen polarer zu
machen. Auch lassen sich Wachsoxidate beispielsweise in Wasser mit
geeigneten Hilfsmittel, z.B. Emulgatoren, leicht dispergieren. Die Carboxylgruppen
lassen sich weiterhin, z.B. mit basisch reagierenden Verbindungen,
wie Ca(OH)2, NaOH oder LiOH, zu Metallseifen
umsetzen, die sich dann für
die Verarbeitung aus einem lösemittelhaltigen
System („Pastenbildung") eignen. In Kunststoffen,
wie z.B. PVC, führen
Wachsoxidate zu Gleitmitteln mit höherer Polarität, so dass
sich je nach dem verwendeten Stabilisatorsystem trübungsfreie,
d.h. transparente, Fertigartikel ergeben.
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Als
Initiatoren für
die Oxidation mit einem sauerstoffhaltigen Gas, wie z.B. Luft, können bei
höher molekularen
Verbindungen Zinkseifen, wie z.B. Zinkstearat, verwendet werden.
Leider initiieren diese Verbindungen nicht nur die Oxidation, sondern
sie sind, wie in
DE 34 27 884 beschrieben,
bei einer Dosierung von 0,5 Gew.-% z.B. des Zinkstearat, auch äußerst wirksame
Veresterungskatalysatoren. Dies hat den Nachteil, dass während der
Oxidation bereits eine nennenswerte Veresterung abläuft. Außerdem bringen
z.B. 0,5 Gew.-% Zinkstearat eine Säurezahl von zusätzlich ca.
2 mg KOH/g Produkt in das Produkt mit ein. In
DE 34 27 884 sind Hartparaffin-Oxidate
als Impfstoff erwähnt,
laut der einschlägigen
Fachliteratur wird hiermit jedoch ein extrem breiter Spezifikationsbereich
umfasst. Außerdem
weisen solche Hartparaffin-Oxidate die unterschiedlichsten Zusammensetzungen
auf und enthalten meist unerwünschte
Restprodukte von Katalysatoren. Die vorliegende Erfindung beansprucht
dagegen einen – unterhalb
der Nachweisgrenze – metallfreien
Initiator, dessen spezifische Zusammensetzung durch die Art der
Vorbehandlung mit einem Metallsalz in mehreren Cyclen entwickelt
wird.
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In
der
GB 1 237 195 A wird
die Oxidation eines Kohlenwasserstoffes in flüssiger Phase in Gegenwart eines
Gemisches mehrerer Metallverbindungen offenbart. In der
US 2 729 665 A wird
vorgeschlagen, anstelle eines Oxidationskatalysators eine kleine
Menge eines zuvor hergestellten Oxidationsprodukts als Initiator
einzusetzen. Die WO 01/66502 A1 betrifft ebenfalls die Oxidation
von Kohlenwasserstoff mit molekularem Sauerstoff, wobei vorgeschlagen
wird, ein Keton oder einen Aldehyd als Initiator zu verwenden.
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Wenn
beispielsweise die Oxidation dazu dient, polymere Produkte in Wasser
dispergierbar bzw. emulgierbar zu machen, hat die Verwendung von
Zinkstearat auf die Emulgierbarkeit nicht nur keinerlei positiven Einfluss,
sondern sie beeinträchtigt
die Emulgierbarkeit nachhaltig, wie es bei einer gesetzlichen Limitierung der
Säurezahl
bei Produkten, z.B. für
die Zitrusfruchtbeschichtung, der Fall sein kann. Dort ist z.B.
eine Säurezahl
von maximal 19 mg KOH/g Produkt bzw. Wachs zulässig. Um auf Zinkstearat als
Veresterungskatalysator zurück
zu kommen, bringt eine Veresterung für eine Dispergierung in Wasser
wenig Nutzen, da hierfür freie
Säuregruppen
benötigt
werden, diese aber verestert werden und damit unwirksam sind. Zinksalze
haben insbesondere auch den schwerwiegenden Nachteil, dass sie bei
einer Dispergierung bzw. Emulgierung des Wachses in Wasser entweder
sofort oder nach einigen Stunden als feinteiliger, sich nicht absetzender
Niederschlag ausfallen, wodurch nicht nur das wässrige System deutlich eingetrübt wird,
sondern auch Filtereinrichtungen verstopft werden können.
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Es
war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Initiator
für die
Oxidation von höher
molekularen Verbindungen mittels eines sauerstoffhaltigen Gases
oberhalb von 100°C
bereitzustellen, der keine unerwünschten
Initiatorrückstände hinterlässt und
falls doch, diese leicht abzutrennen sind.
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Überraschenderweise
wurde gefunden, dass ein Initiator, der in der Flüssigphase
aus einem Kohlenwasserstoff und einem sauerstoffhaltigem Gas, das
durch die Reaktionsmischung hindurch geleitet wird, in Gegenwart
eines Metallsalzes hergestellt wird, für die Oxidation von höher molekularer
Kohlenwasserstoffen mittels eines sauerstoffhaltigen Gases oberhalb
von 100°C
geeignet ist. Nachdem der erfindungsgemäße Initiator abreagiert hat,
bleibt als Rückstand,
z.B. bei der Wachsoxidation, die oxidierte bzw. die zu oxidierende
Verbindung zurück.
Im Falle von cyclischen Verbindungen bleibt ein leicht abtrennbarer
Initiatorrückstand
zurück.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren gemäß Anspruch 1 zur Herstellung
eines Initiators für
die Oxidation von Kohlenwasserstoffen, wobei das Verfahren folgende
Schritte aufweist:
- i.) Oxidation eines Kohlenwasserstoffs
in der Flüssigphase
mittels eines sauerstoffhaltigen Gases in Anwesenheit eines Metallsalzes,
- ii.) Oxidation eines Kohlenwasserstoffs, der identisch ist mit
dem in i.) verwendeten Kohlenwasserstoff, in der Flüssigphase
mittels eines sauerstoffhaltigen Gases in Anwesenheit einer Teilmenge
des Oxidationsproduktes aus i.),
- iii.) Oxidation eines Kohlenwasserstoffs, der identisch ist
mit dem in i.) und ii.) verwendeten Kohlenwasserstoff, in der Flüssigphase
mittels eines sauerstoffhaltigen Gases in Anwesenheit einer Teilmenge
des Oxidationsproduktes des vorangegangenen Verfahrensschritts,
wobei
der Verfahrensschritt iii.) zumindest einmal wiederholt und jeweils
eine Teilmenge des Oxidationsproduktes des zuvor durchgeführten Verfahrensschritts
eingesetzt wird.
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Außerdem sind
Gegenstand der vorliegenden Erfindung der Initiator, der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt wurde, sowie die Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators
zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen mit einem sauerstoffhaltigen
Gas.
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Der
erfindungsgemäße Initiator
hat den Vorteil, dass man bei der Oxidation von Kohlenwasserstoffen mit
einem sauerstoffhaltigen Gas als Initiatorrückstand die zu oxidierende
Verbindung oder die oxidierte Verbindung, z.B. bei der Wachsoxidation,
erhält.
Falls dies nicht der Fall ist, wie z.B. bei cyclischen Kohlenwasserstoffen,
erhält
man einen leicht abtrennbaren Initiatorrückstand. Das Oxidationsprodukt
enthält
somit keine bzw. nur sehr geringe Rückstände an Metallsalzen. Diese
Abwesenheit bzw. der sehr geringe Anteil an Metallsalzen, wie z.B.
Zinkstearat, in dem Oxidationsmedium hat den Vorteil, dass eine
Veresterung, die durch anwesende Metallsalze initiiert werden kann,
nahezu ausgeschlossen werden kann. Von daher enthält das Oxidationsprodukt,
das mittels des erfindungsgemäßen Initiators
hergestellt wurde, nahezu keine Veresterungsprodukte, somit haben
diese Oxidationsprodukte eine wesentlich höhere Säurezahl. Dies wiederum wirkt
sich auch auf die Emulgierbarkeit bzw. Dispergierbarkeit des Oxidationsproduktes
aus, diese ist deutlich besser als die von herkömmlich hergestellten Oxidationsprodukten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Initiators für die Oxidation von Kohlenwasserstoffen
zeichnet sich dadurch aus, dass das Verfahren folgende Schritte
aufweist:
- i.) Oxidation eines Kohlenwasserstoffs
in der Flüssigphase
mittels eines sauerstoffhaltigen Gases in Anwesenheit eines Metallsalzes,
- ii.) Oxidation eines Kohlenwasserstoffs, der identisch ist mit
dem in i.) verwendeten Kohlenwasserstoff, in der Flüssigphase
mittels eines sauerstoffhaltigen Gases in Anwesenheit einer Teilmenge
des Oxidationsproduktes aus i.),
- iii.) Oxidation eines Kohlenwasserstoffs, der identisch ist
mit dem in i.) und ii.) verwendeten Kohlenwasserstoff, in der Flüssigphase
mittels eines sauerstoffhaltigen Gases in Anwesenheit einer Teilmenge
des Oxidationsproduktes des vorangegangenen Verfahrensschritts,
wobei
der Verfahrensschritt iii.) zumindest einmal wiederholt und jeweils
eine Teilmenge des Oxidationsproduktes des zuvor durchgeführten Verfahrensschritts
eingesetzt wird.
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Als
Ausgangsverbindung für
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Initiators werden vorzugsweise
Kohlenwasserstoffe eingesetzt, die ein Molekulargewicht von mindestens 300
g/mol, insbesondere 400 bis 6 000 g/mol, besonders bevorzugt von
500 bis 2500 g/mol aufweisen.
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Die
Schmelzviskosität,
die mittels eines Rotationsviskosimeters bei 150°C bestimmt wird, der bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Kohlenwasserstoffe liegt bevorzugt bei maximal 1 000
mPas, vorzugsweise unterhalb von 500 mPas, ganz besonders bevorzugt
jedoch unterhalb von 400 mPas. In einer besonderen Ausführungsform
liegt die Schmelzviskosität
unterhalb von 300 mPas.
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Als
Edukte für
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Initiators können Wachse
des erforderlichen Viskositätsbereiches
eingesetzt werden. Ullmanns Enzyklopädie der Technischen Chemie
A 28, 109 (1996) beschreibt diese Wachse, sowie deren Synthese bzw.
deren Herkunft.
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Als
Kohlenwasserstoff für
die Herstellung des Initiators werden erfindungsgemäß bevorzugt
synthetisch hergestellte Wachse, besonders bevorzugt jedoch Wachse,
die nach dem Fischer-Tropsch-Verfahren hergestellt
wurden (Fette, Seifen, Anstrichmittel 84 (1982), 156-162), eingesetzt.
In einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird als Kohlenwasserstoff für
die Herstellung des erfindungsgemäßen Initiators ein Polyolefinwachs
eingesetzt. Auch Polyalphaolefine, wie in
DE 23 06 667 und
DE 29 30 108 beschrieben, sind geeignet.
Des weiteren können
Homo-, Co- oder Terpolymere von Ethen, Propen, 1-Buten oder Alkenen
mit einer Kohlenstoffzahl von 4 bis 10, die eine Schmelzviskosität bei 150°C, die mittels
eines Rotationsviskosimeter ermittelt wurde, von maximal 1000 mPas
aufweisen, als Kohlenwasserstoff in dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Initiators eingesetzt werden.
Besonders bevorzugt werden aber Polyolefinwachse vom Polyethylen-,
Polypropylen- oder dem entsprechenden Copolymertyp verwendet Ganz
besonders bevorzugt sind Polyethylenwachse nach der Ziegler-Synthese,
wie sie z.B. in
DE 13 01 524 ,
DE 150 927 und
DE 15 20 914 beschrieben werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
in der Natur vorkommende Wachse, ausgewählt aus der Gruppe der Organismenwachse,
wie z.B. Pflanzen- und Tierwachse, im besonderen Bienenwachse, und
der Mineralwachse, wie z.B. Montanwachse, Tafelparaffine oder Mikrowachse,
eingesetzt werden. Vorzugsweise kommen Tafelparaffine, Mikrowachse
oder Montanwachse zum Einsatz. Die Mineralwachse Tafelparaffin und
Mikrowachse befinden sich im Erdöl,
Montanwachse dagegen in der Braunkohle.
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Die
Reaktionsmischung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Initiators
weist im Verfahrensschritt i.) neben den Kohlenwasserstoff ein Metallsalz
auf. Vorzugsweise wird ein Metallsalz eingesetzt, das bevorzugt
ein Metall der 1., 2. oder 3. Hauptgruppe und/oder der 2., 4., 5.,
6., 7. oder 8. Nebengruppe des Periodensystems der Elemente aufweist.
Besonders bevorzugt ist das Metallsalz eine Natrium-, Magnesium-,
Kobalt-, Mangan- und/oder Zinkverbindung. Das Metallsalz weist vorzugsweise
als Anion einen Fettsäurerest,
bevorzugt ein Stearat-Anion auf. Die bevorzugte Ausführungsform
des Metallsalzes ist ein Metallstearat, besonders bevorzugt Natrium-,
Magnesium-, Mangan- und Kobalt- und ganz besonders bevorzugt Zinkstearat.
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Im
ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Initiators werden ein Metallsalz,
bevorzugt Zinkstearat, und ein Kohlenwasserstoff, bevorzugt ein
Wachs, in die flüssige, bevorzugt
schmelzflüssige
Phase überführt. Die
Menge des Metallsalzes bezogen auf den zu oxidierenden Kohlenwasserstoff
beträgt
vorzugsweise von 0,001 Gew.-% bis 10,0 Gew.-%, bevorzugt von 0,01
Gew.-% bis 1,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,015 Gew.-% bis 0,1
Gew.-%. In einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
beträgt
die Menge an Metallsalz 0,01 Gew.-%. Bei einer Reaktionstemperatur vorzugsweise
von 80°C
bis 300°C,
bevorzugt von 100°C
bis 200°C
und besonders bevorzugt bei einer Temperatur von 120°C bis 180°C und einem
Druck vorzugsweise von 1 bar bis 5 bar, bevorzugt von 1,1 bar bis
4 bar und besonders bevorzugt von 1,5 bar bis 3 bar erfolgt die
Oxidation des Wachses zu einem Wachsoxidat 1. Als Oxidationsmittel
dient hierbei vorzugsweise sauerstoffhaltiges Gas, bevorzugt Luft,
das durch die Reaktionsmischung hindurch geleitet wird. Dieses Gas
kann neben Sauerstoff noch weitere Gase, wie z.B. Wasserdampf, Stickstoff
und/oder Kohlenoxide, enthalten. Die Einspeisung des sauerstoffhaltigen
Gases kann z.B. über
eine Düse
oder auch über
eine Fritte erfolgen. Als Reaktor können hierbei übliche Reaktoren,
bevorzugt ein Kesselreaktor mit Heiz- und/oder Kühlmantel und einer Rührvorrichtung
und einer Größe von 2
bis 20 t eingesetzt werden. Es ist auch möglich die Reaktion unter Druck
zu fahren. Der Druck während
dieses Herstellprozesses beträgt
1 bis 5 bar, vorzugsweise 1,1 bis 4 bar, insbesondere 1,5 bis 3
bar. Die Reaktionszeit beträgt je
nach Säurezahl
des Endproduktes zwischen 2 und 12 Stunden. Das Wachsoxidat 1 weist
eine Endsäurezahl von
10 bis 60 mg KOH/g Wachs auf.
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Eine
Teilmenge des auf diese Weise hergestellten Wachsoxidats 1, vorzugsweise
von 5 Gew.-% bis 15
Gew.-%, bevorzugt von 7,5 Gew.-% bis 12,5 Gew.-% und besonders bevorzugt
10 Gew.-% des Wachsoxidats 1 werden für die Oxidation von weiterem
Kohlenwasserstoff in einem zweiten Verfahrensschritt eingesetzt. Die
Reaktionsbedingungen entsprechen vorzugsweise den Reaktionsbedingungen
des ersten Verfahrensschrittes, statt der Zugabe des Metallsalzes
erfolgt nun die Zugabe des Wachsoxidats 1 aus dem ersten Verfahrensschritt
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Von dem auf diese Weise hergestellten Wachsoxidats 2 werden wiederum
vorzugsweise von 5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 7,5 Gew.-%
bis 12,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 10 Gew.-% für einen
weiteren Verfahrensschritt zur Oxidation von weiterem Kohlenwasserstoff
herangezogen. Dieser letzte Verfahrensschritt wird zumindest einmal,
bevorzugt von 2 bis 5 mal, besonders bevorzugt 3 mal wiederholt,
wobei jeweils von dem in dem zuvor durchgeführten Verfahrensschritt hergestellten
Wachsoxidat dem zu oxidierenden Kohlenwasserstoff zugesetzt wird.
Die Menge des zugesetzten Wachsoxidats beträgt jeweils vorzugsweise von
5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 7,5 Gew.-% bis 12,5 Gew.-%
und besonders bevorzugt 10 Gew.-% des in der zuvor durchgeführten Verfahrensschritt
hergestellten Wachsoxidats. Die Menge an jeweils neu hinzugesetztem
Kohlenwasserstoff ist zweckmäßigerweise in
jedem der Verfahrenschritte identisch. Die Reaktionsbedingungen
entsprechen wiederum bevorzugt den Reaktionsbedingungen in Verfahrensschritt
i.).
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Mit
Ausnahme des Verfahrensschritts i.) wird dem zu oxidierenden Kohlenwasserstoff
jeweils vorzugsweise von 5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 7,5
Gew.-% bis 12,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 10 Gew.-% des in
dem zuvor durchgeführten
Verfahrensschritts hergestellten Wachsoxidats zugesetzt. Dies bedeutet,
dass im n-ten Verfahrensschritt eine Teilmenge des Wachsoxidats
aus dem (n-1)ten Verfahrensschritt zugesetzt wird. Für jeden
Verfahrensschritt wird frischer zu oxidierender Kohlenwasserstoff
eingesetzt, wobei in jedem Verfahrensschritt dieselbe Menge an Kohlenwasserstoff
eingesetzt wird. Die Oxidation wird bei allen Verfahrensschritten
des erfindungsgemäßen Verfahrens
bei einer Temperatur vorzugsweise von 80°C bis 300°C, bevorzugt von 100°C bis 200°C und besonders
bevorzugt bei einer Temperatur von 120°C bis 180°C und einem Druck vorzugsweise
von 1 bar bis 5 bar, bevorzugt von 1,1 bar bis 4 bar und besonders
bevorzugt von 1,5 bar bis 3 bar durchgeführt.
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Pro
Verfahrensschritt des erfindungsgemäßen Verfahrens geht die Menge
des Metallsalzes zurück. Nach
mehreren so durchgeführten
Cyclen des erfindungsgemäßen Verfahrens
erhält
man ein Wachsoxidat bzw. den erfindungsgemäßen Initiator, in dem sich
kein bzw. allenfalls noch Spuren des Metallsalzes aus dem Verfahrensschritt
i.) nachweisen lassen. Dieses nahezu metallsalzfreie Wachsoxidat
kann nun als Initiator für die
Oxidation von höher
molekularen Kohlenwasserstoffen verwendet werden. Vorzugsweise verwendet
man für
die Oxidation von Polyethylen einen Initiator auf Polyethylenbasis,
während
für Fischer-Tropsch-Oxidate bevorzugt
ein Initiator auf Fischer-Tropsch-Basis in Betracht kommt. Für Tafelparaffine,
Mikrowachse oder Montanwachse verwendet man vorzugsweise einen analog
aus dem betreffenden Produkt hergestellten Initiator. In einer besonderen
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist man bei den erfindungsgemäßen Initiatoren
nicht auf die Initiatoren entsprechend des zu oxidierenden Kohlenwasserstoffs
in der Oxidation festgelegt. So können erfindungsgemäße Initiatoren
auf Fischer-Tropsch-Basis z.B. eine sehr niedrige Viskosität und eine
gute Verträglichkeit
aufweisen. Sie können
daher gut für
die Oxidation von Organismen- und Mineralwachsen verwendet werden.
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Der
erfindungsgemäße Initiator
wird vorzugsweise gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt. Angewendet werden kann der erfindungsgemäße Initiator
zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen oder von Ruß mit einem
sauerstoffhaltigen Gas. Der erfindungsgemäße Initiator weist vorzugsweise
weniger als 0,005 Gew.-%, bevorzugt weniger als 0,0001 Gew.-%, besonders bevorzugt
weniger als 0,00001 Gew.-% an Metallsalz auf.
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Bevorzugt
wird der erfindungsgemäße Initiator
in einem Verfahren zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen oder von
Ruß mit
einem sauerstoffhaltigen Gas verwendet. Die Schmelzviskosität der eingesetzten Kohlenwasserstoffe,
die mittels eines Rotationsvis kosimeters bei 150°C bestimmt wird, für die Oxidation
unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators liegt vorzugsweise
unterhalb von 1 000 mPas, bevorzugt unterhalb von 500 mPas und ganz
besonders bevorzugt unterhalb von 400 mPas. In einer besonderen
Ausführungsform
liegt die Viskosität
unterhalb von 300 mPas.
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Des
weiteren können
in einem Verfahren zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen unter Verwendung des
erfindungsgemäßen Initiators
Kohlenwasserstoffe, die einen Schmelzpunkt größer 150°C aufweisen, eingesetzt werden.
Sie weisen eine Schmelzviskosität,
die mittels eines Rotationsviskosimeter bei 190°C bestimmt wird, vorzugsweise
von maximal 100 000 mPas, bevorzugt unterhalb von 10 000 mPas, ganz
besonders bevorzugt unterhalb von 1 000 mPas auf. In einer besonderen
Ausführungsform
liegt die Schmelzviskosität
dieser oxidierten Kohlenwasserstoffe, die mittels eines Rotationsviskosimeter
bei 190°C
bestimmt wird, unterhalb von 500 mPas.
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Die
Kohlenwasserstoffe, zu deren Oxidation ein erfindungsgemäßer Initiator
verwendet werden kann, sind vorzugsweise synthetisch hergestellte
Wachse, besonders bevorzugt Wachse, die nach dem Fischer-Tropsch-Verfahren
hergestellt wurden (Fette, Seifen, Anstrichmittel 84 (1982), 156-162).
In einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden als zu oxidierende Kohlenwasserstoffe Polyolefinwachse eingesetzt.
Auch Polyalphaolefine aller Art, wie z.B. in
DE 23 06 667 und
DE 29 30 108 beschrieben, sind unter
Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators
oxidierbar. Vermarktet werden diese Polyalphaolefine z.B. unter
den Handelsnamen VESTOPLAST
® (Degussa), Rextac
® bzw.
Ubetac
® (Rexene
bzw. Ube), sowie Duraflex
® (Shell). Diese Polyalphaolefine
sind Homo-, Co- oder Terpolymere von Ethen, Propen, 1-Buten oder
Alkenen mit einer Kohlenstoffzahl von 4 bis 10, Schmelzpunkten zwischen
85°C und
165°C und haben
eine Schmelzviskosität
bei 190°C,
die mittels eines Rotationsviskosimeter ermittelt wurde, von maximal 100
000 mPas. Besonders bevorzugt werden aber Polyolefinwachse vom Polyethylen-,
Polypropylen- oder dem entsprechenden Copolymertyp als zu oxidierende
Kohlenwasserstoffe eingesetzt. Ganz besonders bevorzugt sind Polyethylenwachse
nach der Ziegler-Synthese, wie sie z.B. in
DE 13 01 524 ,
DE 150 927 und
DE 15 20 914 beschrieben werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
des Verfahrens, bei dem der erfindungsgemäße Initiator verwendet wird,
können
in der Natur vorkommende Wachse, ausgewählt aus der Gruppe der Organismenwachse,
wie z.B. Pflanzen- und Tierwachse, im besonderen Bienenwachse, und
der Mineralwachse, wie z.B. Montanwachse, Tafelparaffine oder Mikrowachse,
eingesetzt werden. Vorzugsweise kommen Tafelparaffine, Mikrowachse oder
Montanwachse zum Einsatz. Die Mineralwachse Tafelparaffine und Mikrowachse
befinden sich im Erdöl, Montanwachse
dagegen in der Braunkohle.
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Die
Reaktionstemperatur liegt für
die Oxidation des Kohlenwasserstoffs unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators
zwischen 80°C
und 300°C,
vorzugsweise zwischen 100°C
und 200°C,
insbesondere zwischen 120°C
und 180°C.
Der Druck während
des Oxidationsprozesses beträgt
1 bar bis 5 bar, vorzugsweise 1,1 bar bis 4 bar, insbesondere 1,5
bar bis 3 bar. Als Reaktor werden bevorzugt dieselben Reaktortypen eingesetzt
wie bei der erfindungsgemäßen Herstellung
des Initiators.
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Die
Oxidation der Kohlenwasserstoffe unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators
erfolgt bevorzugt in schmelzflüssiger
Phase, besonders bevorzugt in Lösung
oder in wässriger
Dispersion. In einer besonderen Ausführungsform der Oxidation der
Kohlenwasserstoffe unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators
erfolgt diese in Masse und gleichzeitig in schmelzflüssiger Phase,
d.h. ohne Lösungsmittel,
diese Verfahrensvariante eignet sich bevorzugt für die Oxidation von Polyolefinwachse
hergestellt nach der Ziegler-Synthese.
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Als
Oxidationsmittel dient hierbei vorzugsweise sauerstoffhaltiges Gas,
bevorzugt Luft, das durch die Reaktionsmischung hindurch geleitet
wird. Die Einspeisung des sauerstoffhaltigen Gases kann über eine
Düse oder über eine
Fritte erfolgen. Das sauerstoffhaltige Gas kann mit Wasserdampf
angereichert sein.
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Nach
Erreichen einer bestimmten Säurezahl
bzw. nach Erreichen des gewünschten
Oxidationsgrades bei der zu oxidierenden Verbindung kann der Oxidationsprozess
unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators durch Wasserdampfzugabe
oder durch einen Stickstoffstoß bei
gleichzeitiger Unterbrechung der Luftzudosierung gestoppt werden.
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Anschließend kann
das gewünschte
Oxidationsprodukt mittels einer Wasserdampfdestillation aufgearbeitet
werden.
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Die
Oxidationsprodukte von Wachsen, die unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators
hergestellt wurden, weisen überraschenderweise
eine höhere
Säurezahl
auf, bestimmt nach der Methode DGF M-IV-2, und sind in Wasser ohne
Emulgator dispergierbar. Bei gleicher Säurezahl weisen diese Oxidationsprodukte
von Wachsen eine höhere
Härte,
d.h. eine niedrigere Penetrationszahl, bestimmt nach der Methode DGF
M-III-9b, auf. Der Tropfpunkt, bestimmt nach der Methode DGF M-III-3,
liegt höher.
Diese Methoden der Untersuchung von Wachsen werden in „DGF-Einheitsmethoden – Deutsche
Einheitsmethoden zur Untersuchung von Fetten, Fettprodukten, Tensiden
und verwandten Stoffen" (Deutsche
Gesellschaft für
Fettwissenschaft e.V. (Hrsg.), Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Stuttgart) beschrieben. Die Farbe dieser Oxidationsprodukte von
Wachsen ist bei gleicher Säurezahl
heller. Dies kann bei Wachsemulsionen für die Anwendung bei Textilien,
bei denen Wachse in der Regel in der Spinnerei für die Nähgarnpräparation oder bei der Hochveredelung
als Weichmacher zur Verbesserung der Vernähbarkeit und für die Knitterechtausrüstung eingesetzt
werden, von Bedeutung sein.
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In
einer besonderen Verwendungsform des erfindungsgemäßen Initiators
bei der Oxidation von Kohlenwasserstoffen können die gegebenenfalls vorhandenen
Reste von mineralischen Säuren,
sauer reagierende Verbindungen oder als Lewis-Säuren reagierende Verbindungen
mit geeigneten Basen, bevorzugt mit Alkali- und Erdalkalihydroxiden,
Alkali- und Erdalkalicarbonaten, Carbonaten und Hydroxiden der Erdmetalle
sowie Ammoniumhydroxid und Ammoniumcarbonat neutralisiert werden.
Eine Teilverseifung der Oxidationsprodukte, die unter Verwendung
des erfindungsgemäßen Initiators
hergestellt wurden, kann durch den Einsatz von basisch reagierenden
Salzen, bevorzugt von basisch reagierenden Salzen bestehend aus
zumindest einem Kation der 1., 2. und 3. Hauptgruppe des Periodensystems,
besonders bevorzugt von Lithiumhydroxid, Lithiumcarbonat, Natriumhydroxid,
Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Calciumhydroxid oder von Calciumcarbonat
erzielt werden. Die basisch reagierende Salze werden vorzugsweise
in Mengen von 0,01 Gew.-% bis 3 Gew.-%, bevorzugt in Mengen von
0,1 Gew.-% bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,3 Gew.-% bis
1,3 Gew.-% eingesetzt. Die basisch reagierenden Salze können als
Pulver, bevorzugt jedoch als wässrige
Lösung
oder in wässriger
Aufschlämmung,
um einen höheren
Verteilungsgrad zu erzielen, eingesetzt werden.
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In
einer besonderen Verwendungsform des erfindungsgemäßen Initiators
werden Kohlenwasserstoffe eingesetzt, die vorzugsweise eine Kohlenstoffanzahl
von mindestens 10 aufweisen. Bevorzugt werden substituierte oder
unsubstituierte lineare oder cyclische Verbindungen unter Verwendung
des erfindungsgemäßen Initiators
oxidiert, besonders bevorzugt werden Cyclodecan, Cyclodecen, Cyclodecadien,
Cyclodecatrien, Cyclododecan, Cyclododecen, Cyclododecadien, Cyclododecatrien,
Cyclopentadecan, Cyclopentadecadien, Cyclopentadecatrien, Cyclohexylbenzol,
Cyclododecylbenzol oder eine Mischung der genannten Verbindungen oxidiert.
Hiermit kann die Selektivität
der Oxidation deutlich verbessert werden.
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In
einer weiteren Verwendungsform des erfindungsgemäßen Initiators kann Ruß, insbesondere
eine Rußoberfläche oxidativ
bei Temperaturen zwischen 100°C
und 250°C
oberflächenbehandelt
werden. Bei der Oberflächenbehandlung
von Ruß empfiehlt
sich die Anwendung eines Wirbelbettes bzw. ein Durchleiten des sauerstoffhaltigen
Gasstroms durch das Feststoffpulver bei den erfindungsgemäßen Temperaturen.
Ein Katalysator ist hierbei nicht erforderlich.
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In
einer besonderen Ausführungsform
des Verfahrens, bei dem der erfindungsgemäße Initiator verwendet wird,
kann ein Katalysator, insbesondere ein Katalysator gemäß Struktur
1:
mit R
1,
R
2 = gleich oder unterschiedlich sind und
Wasserstoff,
SO
3H, NH
2, OH, F,
Cl, Br, I, NO
2, Carboxyl-Rest,
einen
linearen oder verzweigten, substituierten oder unsubstituierten,
aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen,
einen
durch ein oder mehrere Heteroatome unterbrochenen linearen oder
verzweigten, substituierten oder unsubstituierten, aliphatischen
Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen,
einen
durch ein oder mehrere Funktionalitäten, ausgewählt aus der Gruppe -O-C(O)-,
-(O)C-O-, -C(O)-, unterbrochenen linearen oder verzweigten aliphatischen
Kohlenwasserstoffrest mit 2 bis 20 Kohlenstoffatomen,
einen
substituierten oder unsubstituierten, cycloaliphatischen Kohlenwasserstoffrest
mit 5 bis 20 Kohlenstoffatomen,
einen substituierten oder unsubstituierten,
aromatischen Kohlenwasserstoffrest mit 6 bis 20 Kohlenstoffatomen
oder
einen substituierten oder unsubstituierten Heterocyclus,
wobei
die Reste R
1 und R
2 über eine
kovalente Bindung miteinander verknüpft und/oder Elemente desselben Ringssystems,
das an den 5-gliedrigen Heterocyclus ankondensiert ist, sein können,
X,
Z = C, S, CH
2;
Y = O, OH;
k =
0, 1, 2;
l = 0, 1, 2;
m = 1 bis 3;
eingesetzt werden.
Diese Katalysatoren zeichnen sich vorzugsweise dadurch aus, dass
sie die Selektivität
der Oxidation positiv beeinflussen. Beispiele für diese Katalysatoren gemäß Struktur
1 sind N-Hydroxyhexachlor-endo-methylentetrahydrophthalimid (N-Hydroxy-HET-imid), N-Hydroxyhimimid,
N,N'-Dihydroxypyromellitdiimid,
N,N'-Dihydroxybenzophenon-3,3',4,4'-tetracarboxdiimid,
N-Hydroxymaleinimid, N-Hydroxypyridin-2,3-dicarboximid, N-Hydroxysuccinimid,
N-Hydroxyweinimid, N-Hydroxynorbornen-2,3-dicarboximid, exo-N- Hydroxy-7-oxabicyclo[2.2.1]hept-5-en-2,3-dicarboximid,
N-Hydroxy-cis-cyclohexan-1,2-dicarboximid oder
N-Hydroxy-cis-cyclohex-4-en-1,2-dicarboximid.
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In
einer weiteren Ausführungsform
des Verfahrens, bei dem der erfindungsgemäße Initiator verwendet wird,
kann als Katalysator Verbindungen gemäß der Struktur 2
mit R
1,
R
2, R
3, R
4 = H, substituierter oder unsubstituierter,
aliphatischer oder aromatischer Alkoxy-, Carboxyl-, Alkoxycarbonyl-
oder ein Kohlenwasserstoffrest, jeweils mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen,
SO
3H, NH
2, OH, F,
Cl, Br, I und/oder NO
2,
wobei R
1, R
2, R
3 und
R
4 identische oder unterschiedliche Reste
bezeichnen können,
X,
Z = C, S, CH
2;
Y = O, OH;
k =
0, 1, 2;
l = 0, 1, 2;
eingesetzt werden.
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Beispiele
für diese
Katalysatoren gemäß Struktur
2 sind N-Hydroxyphthalimid, 4-Amino-N-hydroxyphthalimid, 3-Amino-N-hydroxyphthalimid,
3,4,5,6-Tetrabrom-N-hydroxyphthalimid, 3,4,5,6-Tetrachlor-N-hydroxyphthalimid,
N-Hydroxybenzol-1,2,4-tricarbonsäureimid
oder N-Hydroxy-o-benzoldisulfonimid.
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Der
Anteil des Katalysators beträgt
bei dem Verfahren, bei welchem der erfindungsgemäße Initiator verwendet wird,
vorzugsweise weniger als 10 mol-%, bevorzugt weniger als 5 mol-%, besonders bevorzugt
weniger als 2 mol-% bezogen auf den zu oxidierenden Kohlenwasserstoff.
In einer besonderen Ausführungsform beträgt der Anteil
des Katalysators weniger als 0,8 mol-% bezogen auf den zu oxidierenden
Kohlenwasserstoff.
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Die
folgenden Beispiele sollen die Erfindung näher erläutern ohne ihren Schutzumfang
einzuschränken:
Die
Daten der Wachse wurden nach der Methode DGF M-IV-2 (Säure- und
Verseifungszahl), DGF-M-III-3 (Tropfpunkt) und DGF M-III-9b (Penetrationszahl
bzw. Härte)
bestimmt.
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Beispiel 1: Herstellung
eines erfindungsgemäßen Initiators
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In
einem 2l-Glasbehälter
mit innenliegender Glasfritte – zur
Lufteinleitung – und
einem Luftdurchsatz von 15 l/h wurde unter Rühren (3-5 Umdrehungen/s) 500
g des Kohlenwasserstoffs mit Luft unter Zusatz von 0,01 Gew.-% Zinkstearat
oxidiert. Die Oxidationstemperatur beträgt für 30 Minuten 170°C, danach
wurde die Temperatur über
die verbleibende Reaktionsdauer von 3 Stunden konstant auf 140°C gehalten.
Die Reaktion wurde mit einem Stickstoffstoß bei gleichzeitiger Unterbrechung
der Luftzufuhr beendet. Das auf diese Weise hergestellte Wachsoxidat
wurde zu einem Anteil von 10 Gew.-% dem folgenden Verfahrensschritt
zugeführt. Die
Reaktionsparameter und auch die Menge an eingesetztem zu oxidierenden
Kohlenwasserstoff waren analog dem ersten Verfahrensschritt, mit
der Ausnahme, dass statt dem Zinkstearat das soeben hergestellte Wachsoxidat
verwendet wurde. Der letzte Verfahrensschritt wurde insgesamt 5
Mal durchgeführt,
wobei jeweils 10 Gew.-% des im Verfahrensschritt zuvor hergestellten
Wachsoxidats eingesetzt wurden. Man erhält dadurch einen Initiator
mit einem Zinkstearatanteil von 0,0000001 Gew.-%.
-
Die
Tabelle 1 zeigt die Versuchsparameter und Ergebnisse der gemäß Beispiel
1 durchgeführten
Versuche. Tabelle
1:
-
Beispiel 2: Verwendung
des erfindungsgemäßen Initiators
zur Oxidation von Wachsen
-
In
einem 2l-Glasbehälter
mit innenliegender Glasfritte – zur
Lufteinleitung – und
einem Luftdurchsatz von 15 l/h wurde unter Rühren (3-5 Umdrehungen/s) 500
g des Kohlenwasserstoffs mit Luft gegebenenfalls unter Zusatz eines
Initiators oxidiert. Die Oxidationstemperatur betrug für 30 Minuten
170°C, danach
wurde die Temperatur über
die verbleibende Reaktionsdauer (siehe Tabelle 2 und 3) konstant
auf 140°C
gehalten. Nach einigen Stunden wurde die Reaktion mit einem Stickstoffstoß bei gleichzeitiger
Unterbrechung der Luftzufuhr beendet. Auf die Reaktionsmischung
wurde eine Minute lang Wasserdampf gegeben. Danach wurde der Wasserdampf
und die gegebenenfalls vorhandenen niedermolekularen organischen
Verbindungen unter leichtem Vakuum 5 Minuten lang abdestilliert
(Wasserdampfdestillation). Der Vorgang der Wasserdampfdestillation
wurde drei Mal wiederholt.
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Die
Tabelle 2 zeigt die Versuchsparameter und Ergebnisse der gemäß Beispiel
2 durchgeführten
Versuche 2.1.1-2.1.6 am Beispiel von Polyethylenwachs teilweise
unter Verwendung des gemäß Versuchs
1.1 hergestellten Initiators. Während
die Tabelle 3 die Versuchsparameter und Ergebnisse der gemäß Beispiel
2 durchgeführten
Versuche 2.2.1-2.2.6
am Beispiel von Fischer-Tropsch-Paraffin teilweise unter Verwendung des
gemäß Versuchs
1.2 hergestellten Initiators zeigt.
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Die
Oxidation unter Verwendung des erfindungsgemäßen Initiators verläuft schneller,
während
bei dem Verzicht auf einen Initiator die Oxidation nur mit einem
geringfügigen
Umsatz abläuft.
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Beispiel 3: Verwendung
des erfindungsgemäßen Initiators
zur Oxidation von cyclischen Kohlenwasserstoffen.
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200
mmol eines cyclischen Kohlenwasserstoffs wurden in einem Rundkolben
mit aufgesetztem Rückflusskühler bei
einer Temperatur von 130°C
mit 5 Gew.-% eines Initiators versetzt. Durch das Reaktionsgemisch
wurden 8 Stunden lang Luft mit einem Durchfluss von 15 l/h durchgeleitet.
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Die
Tabelle 3 zeigt die Versuchsparameter und Ergebnisse der gemäß Beispiel
3 durchgeführten
Versuche. Tabelle
3:
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Die
Oxidation von Cyclopentadecan unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Initiators
gemäß Versuch
1.2 verläuft
deutlich schneller, während
bei dem Verzicht des Initiators die Oxidation nur mit einem geringfügigen Umsatz
abläuft.
Die katalytische Oxidation von Cyclododecylbenzol unter Verwendung
eines erfindungsgemäßen Initiators
gemäß Versuch
1.2 und unter Verwendung des Katalysators N-Hydroxyphthalimid verläuft schneller.
Bei einem Verzicht des erfindungsgemäßen Initiators läuft diese
Oxidation mit einem geringfügigen
Umsatz und überraschenderweise
auch mit einer niedrigeren Selektivität ab.
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Beispiel 4: Herstellung
von emulgatorfreien Wachsemulsionen
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20
g Wachs wurden bei 120°C
klargeschmolzen. Danach wurden 3 g 80 Gew.-%-ige wässrige Lösung von
2-(Dimethylamino)-2-methyl-1-propanol (DMAMP 80 der Firma Angus
Chemie GmbH, Ibbenbüren)
langsam eingerührt.
Anschließend
wurde die Wachsschmelze in 100 g siedendes Wasser eingerührt und
unter weiterem Rühren
abkühlt.
-
4.1 Einsatz des nicht
erfindungsgemäßen Wachses
gemäß Versuch
2.1.2:
-
- Aussehen der Wachsemulsion: Weiß
-
Nach
einigen Stunden Stehenlassen der Wachsemulsion bei Raumtemperatur
bildete sich ein trüber, nicht
absetzender Niederschlag aus. Der durch Auftrocknen der Wachsemulsion
auf einer Glasplatte resultierende Wachsfilm bildet deutlich Risse.
-
4.2 Einsatz des erfindungsgemäßen Wachses
gemäß Versuch
2.1.4:
-
Aussehen
der Wachsemulsion: transparent, d.h. das Wachs ist sehr feinteilig
dispergiert.
-
Auch
nach einigen Stunden Stehenlassen der Wachsemulsion bei Raumtemperatur
bildete sich kein Niederschlag. Der durch Auftrocknen der Wachsemulsion
auf einer Glasplatte resultierende Wachsfilm zeigte keine Risse
und war gasdicht und transparent.
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Die
erfindungsgemäße Wachsemulsion
war nicht nur feinteiliger und stabiler, sie bildete nach dem Auftrocknen
auf einer Glasplatte höherwertige
Wachsfilme. Beispiel
5: Prüfung
einer Calcium-/Zink-stabilisierten PVC-Prüfrezeptur in einem Brabender-Plasticorder,
eine Apparatur zur Bestimmung der Plastifizierzeit Prüfrezeptur:
100 | Gewichtsteile
Suspensions-PVC (k-Wert 65) |
2 | Gewichtsteile
handelsüblicher
Calcium-/Zink-Stabilisator |
0,2/0,6/1,0 | Gewichtsteile
Wachs hergestellt gemäß Versuch 2.1.1
bzw. 2.1.3 |
Tabelle
4:
- (Die Transparenz wurde visuell beurteilt:
1 bedeutet hohe Transparenz, 6 niedrige Transparenz)
-
Die
Vergleichsversuche zeigen, dass das erfindungsgemäße Wachs
bei besserer Gleitwirkung, und somit längerer Plastifizierzeit, eine
gleich hohe Transparenz aufweist. Das bedeutet, dass das erfindungsgemäße Wachs
eine bessere Schmierwirkung bei gleich hoher Transparenz aufweist.
Die Einsatzmenge an Wachs lässt
sich somit reduzieren.
-
Beispiel 6: Herstellung
von Wachsen für
die Nähfadenpräparation
-
Die
Wachse, hergestellt gemäß den Versuch
2.2.1 und 2.2.3, wurden im schmelzflüssigen Zustand mit der auf
die Wachsmenge und die Säurezahl
berechneten Menge Lithiumhydroxid (6,5 mg LiOH/g Wachs, zugesetzt
als wässrige
Lösung)
umgesetzt, so dass im Endprodukt eine Säurezahl von ca. 15 erreicht
wurde. Tabelle
5:
-
Schmelzviskosität, Härte und
Tropfpunkt des Wachses steigen aufgrund der Ionomerbildung etwas
an. Das Wachs wurde durch diesen Prozess geringfügig dunkler. Beispiel
7: Herstellung von nichtionogenen Wachsemulsionen für die Nähfadenpräparation Richtrezeptur:
75
Gewichtsteile | Wasser |
10
Gewichtsteile | Wachs
hergestellt gemäß Versuch
6.1 bzw. 6.2 |
10
Gewichtsteile | Tafelparaffin
60/62 |
3 Gewichtsteile | nichtionogener
Emulgator |
| (1
mol Oleylalkohol umgesetzt mit 14,5 mol Ethylenoxid) |
2 Gewichtsteile | nichtionogener
Emulgator |
| (1
mol Oleylalkohol umgesetzt mit 20 mol Ethylenoxid) |
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Wachs,
Tafelparaffin und die Emulgatoren wurden unter Rühren auf 125°C bis 130°C erhitzt.
Die heiße Wachsschmelze
wurde unter Rühren
in siedendes Wasser gegeben und anschließend unter Rühren rasch
abgekühlt.
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7.1 Einsatz des nicht
erfindungsgemäßen Wachses
gemäß Versuch
6.1:
-
- Aussehen der Wachsemulsion: feinteilig
-
Der
durch Auftrocknen der Wachsemulsion auf einer Glasplatte resultierende
Wachsfilm war gelblich und die Filmhärte konnte als mittelhart beurteilt
werden.
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7.2 Einsatz des erfindungsgemäßen Wachses
gemäß Versuch
6.2:
-
- Aussehen der Wachsemulsion: feinteilig.
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Der
durch Auftrocknen der Wachsemulsion auf einer Glasplatte resultierende
Wachsfilm war weiß und die
Filmhärte
konnte als härter
als bei Versuch 7.1 beurteilt werden.
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Das
erfindungsgemäße Wachs
bietet in Wachsemulsionen für
die Nähfadenpräparation
farbliche Vorteile. Hinzu kommt bei dem erfindungsgemäßen Wachs
gemäß Versuch
6.2 ein höherer
Härtegrad,
der unter Beibehaltung der anwendungstechnischen Eigenschaften einen
höheren
Zusatz des zwar weicheren aber preislich attraktiveren Tafelparaffins
ermöglicht.