DE10232309B4 - Einfülleinrichtung, insbesondere Öleinfülleinrichtung an einer Brennkraftmaschine - Google Patents
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Abstract
Einfülleinrichtung (5), insbesondere Öleinfülleinrichtung an einer Brennkraftmaschine, mit einem Befüllstutzen (1) und mit einer die Einfüllöffnung (3) am Befüllstutzen (1) verschließenden, eine Dichtung (18) aufweisenden Verschlusskappe (4), die einen Kappenboden (13), eine vom Kappenboden (13) ausgehende, umlaufende Verschlusswand (14) und ein an der Verschlusskappe (4) innenliegend angeordnetes Zentrierelement (15) aufweist, das mit einem am Befüllstutzen (1) liegenden Gegenzentrierelement (21) zusammenwirkt, welches Gegenzentrierelement (21) mit radialem Abstand (RA) zur Rohrinnenfläche (24) des Befüllstutzens (1) und innerhalb eines Endabschnitts (6) des Befüllstutzens (1) im Bereich der Einfüllöffnung (3) liegt, wobei der innere Durchmesser der Verschlusskappe (4) größer als der äußere Durchmesser des Befüllstutzens (1) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (18) bei aufgesetzter Verschlusskappe (4) an der Rohraußenfläche (8) des Befüllstutzens (1) zu liegen kommt.
Description
- Bei der Erfindung wir d ausgegangen von einer Einfülleinrichtung, insbesondere Öleinfülleinrichtung an einer Brennkraftmaschine, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus der
DE 23 22 564 A ist eine gattungsbildende Einfülleinrichtung, hier für einen Kraftstoffbehälter, bekannt. Diese besitzt einen Befüllstutzen mit einer Einfüllöffnung und eine Verschlusskappe, die eine Dichtung aufweist und die die Einfüllöffnung verschließt. Die Verschlusskappe umfasst einen Kappenboden und eine von dem Kappenboden ausgehende, umlaufende Verschlusswand sowie ein an der Verschlusskappe innenliegend angeordnetes Zentrierelement, das mit einem am Befüllstutzen liegenden Gegenzentrierelement zusammenwirkt. Das Gegenzentrierelement ist mit radialem Abstand zur Rohrinnenfläche des Befüllstutzens und innerhalb eines Endabschnitts des Befüllstutzens im Bereich der Einfüllöffnung angeordnet. Der innere Durchmesser der Verschlusskappe ist größer als der äußere Durchmesser des Befüllstutzens und die Dichtung wirkt mit dem die Einfüllöffnung umgebenden Stirnrand des Befüllstutzens zusammen. Die Dichtung wird daher in Abhängigkeit der Aufschraubkraft der Verschlusskappe auf den Stirnrand aufgepresst, wodurch es zu einer hohen Flächenpressung an der Dichtung kommen kann und überdies die für die Verschlusskappe aufzubringende Aufschraubkraft beeinflusst wird, was als nachteilig angesehen wird. - Eine andere Einfülleinrichtung ist aus der
DE 39 27 325 C2 bekannt. Diese Einfülleinrichtung umfasst einen die Einfüllöffnung aufweisenden Befüllstutzen und eine die Einfüllöffnung verschließende topfförmige Verschlusskappe, die einen Kappenboden, eine vom Kappenboden ausgehende umlaufende Kappenwand und ein an der Verschlusskappe innenliegend angeordnetes Zentrierelement besitzt, das mit einem am Befüllstutzen ausgebildeten Gegenzentrierelement zusammenwirkt. Bei der bekannten Einfülleinrichtung ist das Zentrierelement als rohrförmiger Fortsatz ausgebildet, der etwa parallel und mit radialem Abstand zur umlaufenden Kappenwand liegt und einen Außendurchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser der Einfüllöffnung angepasst ist. Zwischen Zentrierelement und Rohrinnenfläche des Befüllstutzen liegt kein Abstand vor, so dass die Rohrinnenfläche das Gegenzentrierelement bildet. - Aufgabe der Erfindung ist, eine Einfülleinrichtung anzugeben, die hinsichtlich des Dichtverhaltens optimiert ist.
- Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Einfülleinrichtung mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen. Weitere, die Erfindung ausbildende Merkmale sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Erfindungsgemäß liegt die Dichtung bei aufgesetzter Verschlusskappe an der Rohraußenfläche des Befüllstutzens, wodurch die im gattungsbildenden Stand der Technik genannten Nachteile vermieden sind. Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass die Zentrierung, die wichtig für ein dichtes Verschließen der Einfüllöffnung ist, der Verschlusskappe an Befüllstutzen bspw. mit sich verjüngendem und/oder gekrümmten Verlauf oder auch an relativ kurzen Befüllstutzen sicher erreicht ist. Bei der Zentrierung über ein separates Gegenzentrierelement innerhalb des Befüllstutzens lässt sich eine genaue Zentrierung der Verschlusskappe unabhängig vom Verlauf des Befüllstutzens erreichen. Außerdem ist vorteilhaft, dass durch den radialen Abstand des Gegenzentrierelements von der Rohrinnenfläche und damit auch den vergrößerten Abstand des Zentrierelements von der Kappenwand ein entsprechend großer Raum für die Anordnung einer Dichtung geschaffen wird, der demnach eine optimierten Dichtungsauslegung ermöglicht.
- Gemäß einer Weiterbildung wird das Gegenzentrierelement über wenigstens einen Steg, der sich radial erstreckt, auf einfache Art und Weise mit Abstand zur Rohrinnenfläche gehalten.
- Für eine Ausführungsvariante wird das Gegenzentrierelement ggf. mit seinem Steg einstückig mit dem Befüllstutzen hergestellt. Nach einer anderen Ausführungsvariante kann das Gegenzentrierelement auch als Einsatz realisiert sein, der so ggf. an Befüllstutzen ohne Zentrierung als Nachrüstung eingesetzt werden kann.
- Bevorzugt findet die erfindungsgemäße Zentrierung der Verschlusskappe an gekröpften, gebogen bzw. abgewinkelt verlaufenden und/oder sich verjüngenden Befüllstutzen Verwendung, bei denen die Länge des die Einfüllöffnung aufweisenden Endabschnitts zur Führung in axialer Richtung des Zentrierelements nicht ausreichen würde. Die axiale Länge des Gegenzentrierelements kann somit größer als oder gleich wie die Länge des Endabschnitts des Stutzens gewählt werden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 und2 unterschiedliche Ansichten eines Befüllstutzens einer Einfülleinrichtung und -
3 in Schnittansicht eine Verschlusskappe für den Befüllstutzen der Einfülleinrichtung nach1 bzw.2 . - Die
1 (Seitenansicht) und2 (Perspektive) zeigen einen Befüllstutzen1 , der mit seinem einen Ende mit einem Reservoir bzw. Tank verbunden sein kann und an seinem anderen Ende2 eine Einfüllöffnung3 aufweist, die mit einer Verschlusskappe4 (3 ) durch Aufsetzen auf den Befüllstutzen1 verschlossen werden kann. Die Verschlusskappe4 und der Befüllstutzen1 bilden eine Einfülleinrichtung5 , die insbesondere eine Öleinfülleinrichtung für Schmieröl einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs ist. Dafür kann der Befüllstutzen1 beispielsweise schwenkbeweglich mit seinem hier nicht dargestellten Ende mit der Brennkraftmaschine verbunden sein. - Der Befüllstutzen
1 ist als Rohr realisiert, das im gezeigten Ausführungsbeispiel abgewinkelt verläuft und an seinem kurzen, abgewinkelten Endabschnitt6 die Einfüllöffnung3 aufweist. Der mit der Brennkraftmaschine verbundene Verbindungsabschnitt7 des Befüllstutzens1 kann gerade oder ggf. abschnittsweise gebogen verlaufen. Die axiale Länge L1 des Endabschnitts6 ist wesentlich geringer als die axiale Länge L2 des Verbindungsabschnitts7 . An Stelle des abgewinkelten Endabschnitts6 könnte auch ein gebogen verlaufender oder abgekröpfter Rohrabschnitt als Endabschnitt vorgesehen sein. Zusätzlich könnte der Endabschnitt6 – von der Einfüllöffnung3 in Richtung des Verbindungsabschnitts7 gesehen – sich verjüngend ausgebildet sein und/oder – wie in1 dargestellt – über einen weiteren Rohrabschnitt7' mit einem Bogen, einer Abwinkelung oder einer Abkröpfung in den Verbindungsabschnitt7 übergehen. Vorzugsweise ist der Befüllstutzen1 mit seinen Abschnitten6 ,7 und7' einstückig als Kunststoffteil hergestellt. - An der Rohraußenfläche
8 des Befüllstutzens1 ist am Endabschnitt6 ein erstes Sicherungselement9 einer Verschlusskappensicherung10 ausgebildet, das mit einem an der Verschlusskappe4 , insbesondere an der Kappeninnenseite11 , angeordneten zweiten Sicherungselement12 zusammenwirkt, um die Verschlusskappe4 auf dem Befüllstutzen1 festlegen zu können. Die Verschlusskappensicherung10 ist vorzugsweise als Schraubverschluss oder Bajonettverschluss ausgeführt. - Die topfförmige Verschlusskappe
4 wird von einem Kappenboden13 , einer von dem Kappenboden ausgehenden umlaufenden Verschlusswand14 und einem an der Verschlusskappe4 innenliegend, also an der Innenseite11 , angeordneten Zentrierelement15 gebildet. Das zweite Sicherungselement12 liegt – wie3 zeigt – an der Innenseite11 im Bereich der Verschlusswand14 , insbesondere an deren freiem Ende16 , und steht radial nach innen ab, so dass es mit dem von der Rohraußenwand8 abstehen ersten erst Sicherungselement9 in Eingriff kommen kann. Im Übergangsbereich17 des Kappenbodens13 zu der Wand14 ist an der Innenseite11 noch eine umlaufende Dichtung18 angeordnet, die als Dichtungsring realisiert sein kann und an einem konisch zulaufenden Dichtungsflansch19 an dem Endabschnitt6 dichtend anliegt. Da der innere Durchmesser der Kappe4 größer als der äußere Durchmesser des Stutzens1 im Bereich der Einfüllöffnung3 ist, liegt die Dichtung18 somit auf der Rohraußenfläche8 auf, wenn die Kappe4 mit ihrer Innenseite11 den Befüllstutzen1 übergreifend auf diesen aufgesetzt ist und dabei die Einfüllöffnung3 verschließt. Die Kappe4 mit dem Kappenboden13 der Wand14 und dem Zentrierelement15 wird insbesondere einstückig aus Kunststoff gefertigt. - Das Zentrierelement
15 , das von der Innenseite11 mittig am Kappenboden13 entspringt bzw. koaxial zur Kappenwand14 verläuft, sich also in axialer Richtung erstreckt, wird als erstes Rohrstück20 realisiert, das einen kreisförmigen Querschnitt besitzt. Beim Aufsetzen der Kappe4 auf den Befüllstutzen1 kommt das Zentrierelement15 , dessen axiale Länge L3 größer ist als die axiale Länge L4 der Verschlusswand14 und daher über deren freies Ende16 übersteht, mit einem innerhalb des Befüllstutzens1 angeordneten Gegenzentrierelement21 in Eingriff, wodurch die Kappe4 relativ zum die Einfüllöffnung3 umgebenden Mündungsrand22 ausgerichtet bzw. zur Einfüllöffnung3 zentriert wird. Die axiale Länge L5 des Gegenzentrierelements21 , das als zweites Rohrstück23 mit kreisförmigem Querschnitt ausgebildet ist, kann größer als oder gleich wie die axiale Länge L1 des Endabschnitts6 des Befüllstutzens1 ausgeführt werden, weil das Gegenzentrierelement21 im Bereich der Einfüllöffnung3 bzw. im Endabschnitt6 mit radialem Abstand RA zur Rohrinnenfläche24 liegt. Wie das Zentrierelement15 wird das Gegenzentrierelement21 koaxial zur umgebenden Wand, hier die Rohrwand des Befüllstutzens1 angeordnet, so dass es mittig in der Einfüllöffnung3 liegt. Als Abstandshalter zwischen der Rohrinnenfläche24 und dem Rohrstück23 dienen ein oder mehrere radial verlaufende Stege25 . Sind mehrere Stege25 vorgesehen, sind diese um den Umfang des zweiten Rohrstücks23 verteilt angeordnet. Sie können von dem Gegenzentrierelement21 oder dem Befüllstutzen1 ausgehen oder als separate Teile hergestellt werden. Es ist alternativ möglich, das Gegenzentrierelement21 und die Stege25 einstückig mit dem Stutzen1 oder ggf. das Gegenzentrierelement21 mit seinen Stegen25 separat herzustellen und als Einsatz26 in den Befüllstutzen1 einzusetzen und daran zu befestigen, bspw. durch eine Klebung. - Der Außendurchmesser AD des Zentrierelements
15 ist an den Innendurchmesser1D des Gegenzentrierelements21 angepasst, d.h. AD < ID, so dass das Zentrierelement15 an dem Gegenzentrierelement21 in axialer Richtung insbesondere gleitend geführt ist, wenn die Kappe4 auf den Stutzen1 aufgesetzt wird. Da die Länge L5 des Gegenzentrierelements21 größer als die Länge L1 des Endabschnitts6 ist, kann unabhängig von dem axialen Verlauf (gebogen, gekröpft bzw. abgewinkelt) des Stutzens1 die Verschlusskappe4 über eine entsprechende Länge axial geführt werden, was ein Verkippen der Verschlusskappe4 verhindert. Sie kann so positionsgenau und ohne zum Verkanten zu neigen aufgesetzt werden, so dass einerseits die beiden Sicherungselemente9 und12 sicher ineinandergreifen und andererseits die Dichtung18 richtig positioniert zum Dichtungsflansch19 zu liegen kommt. Denkbar ist es jedoch auch, dass das Sicherungselement12 zusammen mit der Rohraußenfläche8 als zusätzliche Zentrierung wirkt, wenn das Zentrierelement15 entsprechend weit in das Gegenzentrierelement21 eingeschoben ist; bei dieser zusätzlichen Zentrierung könnte das Gegenzentrierelement21 auch kürzer als der Endabschnitt6 ausgestaltet sein. Dadurch, dass das Gegenzentrierelement21 bzw. das zweite Rohrstück23 mit dem Abstand RA koaxial innerhalb des Befüllstutzens1 liegt, kann das Gegenzentrierelement21 bis in den Verbindungsabschnitt7 hineinragen, was eine lange axiale Führung des Zentrierelements15 ermöglicht.
Claims (13)
- Einfülleinrichtung (
5 ), insbesondere Öleinfülleinrichtung an einer Brennkraftmaschine, mit einem Befüllstutzen (1 ) und mit einer die Einfüllöffnung (3 ) am Befüllstutzen (1 ) verschließenden, eine Dichtung (18 ) aufweisenden Verschlusskappe (4 ), die einen Kappenboden (13 ), eine vom Kappenboden (13 ) ausgehende, umlaufende Verschlusswand (14 ) und ein an der Verschlusskappe (4 ) innenliegend angeordnetes Zentrierelement (15 ) aufweist, das mit einem am Befüllstutzen (1 ) liegenden Gegenzentrierelement (21 ) zusammenwirkt, welches Gegenzentrierelement (21 ) mit radialem Abstand (RA) zur Rohrinnenfläche (24 ) des Befüllstutzens (1 ) und innerhalb eines Endabschnitts (6 ) des Befüllstutzens (1 ) im Bereich der Einfüllöffnung (3 ) liegt, wobei der innere Durchmesser der Verschlusskappe (4 ) größer als der äußere Durchmesser des Befüllstutzens (1 ) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (18 ) bei aufgesetzter Verschlusskappe (4 ) an der Rohraußenfläche (8 ) des Befüllstutzens (1 ) zu liegen kommt. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentrierelement (
15 ) als erstes Rohrstück (20 ) mit kreisförmigem Querschnitt und das Gegenzentrierelement (21 ) als zweites Rohrstück (23 ) mit kreisförmigem Querschnitt ausgebildet ist, wobei Zentrierelement (15 ) und Gegenzentrierelement (21 ) bei auf den Befüllstutzen (1 ) aufgesetzter Verschlusskappe (4 ) konzentrisch ineinander liegen. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser (AD) des erstens Rohrstücks (
20 ) zur Zentrierung entsprechend kleiner als der Innendurchmesser (1D ) des zweiten Rohrstücks (23 ) ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentrierelement (
15 ) einstückig mit der Verschlusskappe (4 ) hergestellt ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenzentrierelement (
21 ) über zumindest einen Steg (25 ) gegenüber der Rohrinnenfläche (24 ) mit dem Abstand (RA) abgestützt ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenzentrierelement (
21 ) ggf. mit dem Steg (25 ) einstückig mit dem Befüllstutzen (1 ) hergestellt ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenzentrierelement (
21 ) ggf. mit dem Steg (25 ) als Einsatz (26 ) für den Befüllstutzen (1 ) gefertigt ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Befüllstutzen (
1 ) an seinem die Einfüllöffnung aufweisenden Endabschnitt (6 ) eine Kröpfung oder Abwinkelung oder einen Bogen aufweist und/oder sich – von der Einfüllöffnung (3 ) aus gesehen – verjüngt. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Länge (L3) des Zentrierelements (
15 ) gleich wie oder größer als die axiale Länge (L1) des Endabschnitts (6 ) ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Rohrstück (
23 ) koaxial innerhalb des Befüllstutzens (1 ) angeordnet ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite (
11 ) der Verschlusskappe (4 ) die umlaufende Dichtung (18 ) im Übergangsbereich (17 ) zwischen Kappenboden (13 ) und Verschlusswand (14 ) liegt. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (
1 ) an dem Befüllstutzen (1 ) nach Art eines Schraub- oder Bajonettverschlusses gesichert ist. - Einfülleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Endabschnitt (
6 ) des Befüllstutzens (1 ) einen – in Richtung der Verschlusskappe (4 ) gesehen – konisch zulaufenden Dichtungsflansch (19 ) aufweist, an dem die Dichtung (18 ) dichtend anliegt.
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