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Karte mit einem Kern und wenigstens
einem in den Kern eingelagerten Chip sowie ein Verfahren zu deren
Herstellung.
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Es ist bekannt, Karten herzustellen,
die einen elektronisch auslesbaren und / oder beschreibbaren Chip
enthalten. Solche Karten, auch Identitätskarten genannt, sind häufig bedruckt,
werden z. B. als Geld- oder Telefonkarten eingesetzt und meist aus
Kunststoffen wie z. B. PVC, PET oder ABS hergestellt. Bei dem Chip
handelt es sich um einen digitalen Speicherbaustein, dessen Speicherkapazität variieren
kann und der entweder über
zur Oberfläche
der Karte herausgeführte
Kontakte oder berührungslos, z.
B. über
eine Spule, ausgelesen und / oder beschrieben werden kann.
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Sowohl für die berührungslose wie für die Variante
mit Kontakten sind geeignete Chips im Handel erhältlich. Karten aus Kunststoffen
lassen sich jedoch nicht hochwertig bedrucken und auflaminierte
Folien können
ausgetauscht werden, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen. Dadurch
können
die bekannten Kunststoffkarten nur unzulässig gegen eine Manipulation
des Chips geschützt
werden.
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Aus
DE
42 18 158 ist es bekannt, eine Kunststoffkarte mit fotografischen
Schichten zu überziehen.
Das dafür
notwendige Verfahren, bei dem die lichtempfindlichen Schichten eines
fotografischen Materials von dessen Träger abgezogen werden müssen, ist
jedoch sehr aufwendig.
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In
DE
29 20 012 wird eine Karte als bekannt beschrieben, die
eine Einheit aus Chip mit Trägerelement,
Zuleitungen und externen Kontaktflächen aufweist, wobei die Einheit
starr mit der Karte verbunden ist. Dieser Aufbau wird wegen der
starken Biegebelastungen, die auf die Einheit wirken, als für die Praxis
untauglich eingestuft.
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Die laut
DE 29 20 012 erfindungsgemäße Karte
unterscheidet sich von dem starren Aufbau dadurch, dass die Einheit
aus Chip samt Trägerelement in
einem Ausschnitt untergebraucht wird, der etwas größer ist
als die Einheit und die Einheit zudem durch ein elastisches Material
in dem Ausschnitt gehalten wird. Der Ausschnitt soll dem Umriss
des Trägerelements ähnlich sein
und ist deshalb rechteckig oder rund. Bevorzugt wird der Chip samt
Trägerelement und
Kontaktflächen
durch beidseitig aufkaschierte Deckfolien in dem Fenster gehalten,
wobei die Deckfolie Ausstanzungen über den Kontaktflächen erhalten
muss. Um den Chip, der über
die Kontaktflächen thermisch
direkt mit den Deckfolien in Kontakt steht, nicht zu schädigen, können die
Deckfolien nur kalt aufkaschiert werden. Die so aufkaschierten Folien lassen
sich jedoch leichter wieder ablösen
als heiß aufkaschierte
Folien. Die Deckfolien sollen laut
DE 29
20 012 zudem steif sein, wodurch unangenehm starre Karten
erhalten werden.
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Aus
US
4,457,798 ist ein Verfahren bekannt, das Karten-Inlay an
einer Stelle so zu präparieren, dass
eine anschließend
heiß aufkaschierte
Folie an dieser Stelle nicht haftet. Danach wird diese Stelle so ausgestanzt,
dass die Folie unverletzt bleibt und in die so erhaltene Vertiefung
das Chip-Modul eingesetzt und darin festgeklebt. Das Verfahren erlaubt
es zwar, Folien heiß auf
das Karten-Inlay aufzukaschieren, der Chip und die Kontaktflächen sind
jedoch unzureichend geschützt.
Zudem führt
verbliebenes Trennmittel häufig
zur Ablösung
der Deckfolie und das Verfahren ist sehr aufwendig.
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Die in
DE
30 299 39 beschriebenen Ausweiskarten enthalten einen IC-Baustein
samt Trägerelement
und Anschlussleitungen, der in den Kartenverbund einlaminiert und
mit der Karte allseitig und ganzflächig verbunden ist. Um die
hierfür
eingesetzte Heißlaminierung
zu ermöglichen,
ohne den Chip zu zerstören,
muss dieser durch Pufferzonen geschützt werden.
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Die so erhaltenen Ausweiskarten weisen zwar
widerstandsfähige
Deckschichten auf, die Fälschungssicherheit
ist jedoch noch unbefriedigend.
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Die bekannten Karten erfüllen nicht
die gestiegenen Anforderungen an die Fälschungssicherheit von Identitätskarten.
So lassen sich die Deckfolien zu leicht lösen, ohne den Kartenkörper zu
schädigen,
was Manipulationen am Chip und anderen Sicherheitsmerkmalen zulässt und
es sind zu wenig unterschiedliche Sicherheitsmerkmale möglich.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten
Karten ist deren mangelhafte Haltbarkeit, was nach einiger Zeit
zu Ablösungen
der Deckschicht führt,
was wiederum Manipulationen ermöglicht.
Insbesondere kann dann nicht mehr unterschieden werden, ob es sich
um eine manipulierte oder besonders beanspruchte Karte handelt.
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Zudem sind die Karten nach dem Stand
der Technik sehr steif, herausgeführte Kontakte nutzen sich leicht
ab und die Herstellung ist sehr aufwendig und damit teuer.
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Ziel der Erfindung war es deshalb,
die genannten Nachteile zu beheben. Überraschenderweise gelingt
dies mit einer Karte, die feine Strukturen in einer Aussparung und/oder
dem Siegel aufweist.
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Gegenstand der Erfindung ist daher
eine Karte mit einem Kern und wenigstens einem in den Kern eingelagerten
Chip, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 5 Prozent wenigstens
einer Hauptfläche
durch ein Siegel bedeckt sind, der Chip auf beiden Hauptflächen mit
einem Siegel oder einer Kunststoffschicht bedeckt ist und eine Aussparung von
dem Kern und/oder ein Siegel feine Strukturen aufweisen.
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Unter Karte ist ein dreidimensionaler
Körper zu
verstehen, bei dem zwei Seiten eine wesentlich größere Fläche einnehmen
als die übrigen
Seiten. Beispiele für
solche Karten sind Telefonkarten, Kreditkarten, Parkkarten oder
Ausweiskarten. Die beiden Seiten mit der größeren Fläche werden Hauptseiten oder
Hauptflächen
der Karte genannt und die Seiten mit den geringeren Flächen Kanten
oder Ränder.
Die Abmessungen einer Karte sind für viele Anwendungen fest genormt
und können
ansonsten beliebig gewählt
werden. Obwohl genormte Karten meist rechteckig sind, kann die Karte
auch anders geformt sein, wie z. B. quadratisch, rund, sechseckig, usw.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist auf dem Kern ein Bild angeordnet.
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Ein Bild ist erfindungsgemäß jede Art
von Abbildung, also auch die von Text und von Mustern. Die Abbildung
kann farbig, schwarzweiß,
unsichtbar oder eine Kombination daraus sein. Im Falle von unsichtbaren
Abbildungen können
diese durch Infrarot- und / oder UV-Licht sichtbar gemacht werden.
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Unter Kern ist im Sinne der Erfindung
jedes hinreichend feste Material zu verstehen. Dabei kann es sich
z. B. um Kunststoff oder Papier handeln, insbesondere um hochwertiges
Papier und besonders bevorzugt um beschichteten Kunststoff oder
beschichtetes Papier. Die Beschichtung kann einseitig oder beidseitig
sein und die Hauptflächen
können
bei beidseitiger Beschichtung unabhängig voneinander eine oder
mehrere auch unterschiedliche Schichten aufweisen. Unter Beschichtung
sind eine oder mehrere Schichten zu verstehen.
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Die Beschichtung kann entweder direkt, Schicht
für Schicht
aufgetragen werden, es kann jedoch auch ein beschichteter Träger, z.
B. eine beschichtete Folie, auf den Kunststoff oder das Papier aufgezogen
werden, um den Kern herzustellen.
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Besonders bevorzugt erfolgt die Beschichtung
mit kontinuierlichen Begußverfahren,
bei denen die Schicht oder die Schichten als Lösung oder Dispersion, insbesondere
als wässrige
Lösung
oder Dispersion, auf einen Träger
gegossen und anschließend
getrocknet werden, wobei mehrere Schichten bevorzugt in einem Durchgang
aufgebracht werden. Für
den Beguß,
insbesondere bei mehreren Schichten, sind Kaskaden- und Vorhanggießer besonders geeignet.
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Häufig
ist es bevorzugt, die beiden Hauptflächen des Kerns unterschiedlich
zu beschichten, um eine größere Vielfalt
von Bildinformationen erzeugen zu können.
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Werden besonders hohe Anforderungen
an die Bildqualität
gestellt, ist ein kunststoffbeschichtetes Papier gegenüber reinem
Papier bevorzugt, insbesondere wenn es noch bildempfangende und
/ oder bildgebende Schichten aufweist.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
wird ein beidseitig kunststoffbeschichtetes Papier verwendet und
ein dafür
besonders geeigneter Kunststoff ist Polyethylen.
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Bei dem Chip handelt es bevorzugt
um einen integrierten Schaltkreis, auf dem Informationen digital
gespeichert werden können,
wobei die Daten besonders bevorzugt kontaktlos aus dem Chip gelesen und
/ oder in den Chip geschrieben werden können. Unter den bevorzugten
kontaktlosen Varianten wie z. B. optische, kapazitive oder induktive
Datenübertragung,
haben sich die induktiv arbeitenden Chips mit Spule, insbesondere
die „Coil
on Chip" genannten, bei
denen die Spule direkt auf dem Chip angeordnet ist, als besonders
vorteilhaft für
die erfindungsgemäßen Karten
erwiesen. Insbesondere bei Heißlaminierung
mit Kunststofffolien zeigte sich dieser Chip als besonders stabil.
Als „Coil
on Chip" sind z.B. RFID-Chips
der Firma Maxell geeignet, bei denen die Antennenspule auf dem Chip
integriert ist.
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Der Chip befindet sich in einer Aussparung des
Kerns, die entweder gleich groß oder
größer als der
einzubringende Chip ist.
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Je hochwertiger das gegebenenfalls
auf dem Kern angeordnete Bild ist, desto schwieriger ist es, ein
darauf aufgebrachtes Siegel oder eine Kunststoffschicht unbemerkt
abzuziehen. Auch wenn der Kern selbst nicht beschädigt wird,
bleiben Teile des Bildes an der Folie haften und die Karte lässt sich
nicht mehr unbemerkt neu bekleben.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
weist der Kern deshalb auf wenigstens einer Hauptfläche wenigstens
eine bildempfangende Schicht auf, die ein besonders hochwertiges
Bild ermöglicht.
Bevorzugt handelt es sich dabei um eine nicht quellbare, mikroporöse oder
eine quellbare, insbesondere gelatinehaltige Schicht, die besonders
gut Tinte, z. B. von Tintenstrahldruckern aufnehmen kann. Weiter
sind Schichten bevorzugt, die gut Toner, z.B. aus Laser-Druckern,
aufnehmen. Vorteilhaft sind auch bildempfangende Schichten, die
besonders gut Druckfarben annehmen, z. B. solche für Siebdruck,
Offsetdruck, Itaglio und Flexodruck sowie Schichten, die besonders
gut als Empfangsschichten für
den Thermosublimationsdruck, den Thermotransferdruck oder das Silbersalzdiffusionsverfahren
geeignet sind.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
weist der Kern auf wenigstens einer Seite wenigstens eine bildgebende
Schicht auf, die eine licht- oder temperaturempfindliche Silbersalzemulsion oder
Precursor-Stoffe für
das Thermoautochrome-Verfahren
oder Mikrokapseln z.B. für
die Cylithografie enthält.
Bevorzugt handelt es sich dabei um eine fotografische Schicht, die
eine lichtempfindliche Silberhalogenidemulsion enthält. Bei
der Herstellung der Karte wird in diesem Fall der lichtempfindliche Kern
bildmäßig belichtet
und seinem Typ entsprechend zu einem Schwarzweiß- oder Farbbild verarbeitet.
Bei einer fotografischen Schicht kann das Bild nur monochrom sein,
bei zwei oder mehreren unterschiedliche Farben ergebenden Schichten
sind dagegen auch mehrfarbige Bilder möglich.
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Die licht- oder temperaturempfindliche
Silbersalzemulsion, die Precursor-Stoffe für das Thermoautochrome-Verfahren
oder die Mikrokapseln können
auch direkt in den Kern eingelagert sein, insbesondere wenn dieser
aus Papier besteht.
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Besonders bevorzugt wird als Kern
ein farbfotografisches Papier verwendet, bei dem der für die Kartenherstellung
eingesetzte, insbesondere beidseitig kunststoffbeschichtete Papierkern
wenigstens eine blauempfindliche, gelbkuppelnde Silberhalogenidemulsionsschicht,
wenigstens eine grünempfindliche,
purpurkuppelnde Silberhalogenidemulsionsschicht und wenigstens eine
rotempfindliche, blaugrünkuppelnde
Silberhalogenidemulsionsschicht aufweist und die fertige Karte enthält ein mit
diesen fotografischen Schichten erzeugtes Bild.
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Besonders vorteilhafte erfindungsgemäße Karten
enthalten z.B. Kerne, die beidseitig fotografische Schichten aufweisen,
oder die auf einer Hauptfläche
eine fotografische Schicht und auf der anderen eine bildempfangende
Schicht aufweisen.
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Wird nur eine der Hauptflächen des
Kerns mit einer quellbaren, gelatinehaltigen bildempfangenden oder
bildgebenden Schicht versehen, kann es vorteilhaft sein, auf der
Rückseite
eine sogenannte Non-Curling-Schicht aufzubringen, die einer unerwünschten
Krümmung
entgegenwirkt. Dabei kann es sich bevorzugt um eine bildempfangende
gelatinehaltige Schicht handeln. Besonders bevorzugt ist die Non-Curling-Schicht bei
einseitig farbfotografisch beschichteten Kernen, insbesondere bei
solchen Papierkernen.
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Es hat sich als vorteilhaft erwiesen,
die Karte mit wenigstens einer Antistatikschicht zu versehen, da
dadurch die Schreib- und Lesevorgänge wesentlich zuverlässiger erfolgen.
In ungünstigen
Fällen kann
ohne Antistatikschicht die Information im Chip und sogar der Chip
selbst zerstört
werden. Geeignete Antistatikzusätze
werden z. B. im Research Disclosure 38957, 1996 in Kapitel IX.C
beschrieben.
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Besonders bevorzugt sind permanente
Antistatikschichten auf Polythiophenbasis, wie sie z. B. in
EP 340 512 ,
EP 440 957 und
DE 4 211 459 beschrieben sind.
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Der für die Kartenherstellung verwendete Kern
erlaubt in einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung ein hochwertiges
Bild mit einer Auflösung
von wenigstens 6 Linien pro mm, insbesondere von 8 Linien pro mm.
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Ist das hochwertige Bild z.B. ein
Portraitfoto einer Person, insbesondere ein Farbfoto, ist die erfindungsgemäße Karte
hervorragend als Ausweiskarte geeignet.
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Das hochwertige Bild kann sich auch
auf einem Träger
befinden, der auf den Kern aufgebracht ist. Dabei kann es sich z.B.
um eine auf den Kern auflaminierte bedruckte Folie handeln.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung befindet sich das hochwertige Bild direkt auf dem
Kern bzw. auf und / oder in dessen bildgebenden oder bildempfangenden
Schicht(en).
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Das Siegel kann z. B. farblos, farbig
oder bedruckt sein, ist bevorzugt dünner als der Papierkern, und
besteht vorteilhaft aus Materialien, die zu Folien verarbeitet werden
können,
wie z.B. Metalle oder Kunststoffe, wobei Kunststoffe und dabei insbesondere
durchsichtige Materialien, besonders vorteilhaft sind. Das Siegel
selbst kann auch Sicherheitsmerkmale wie z.B. ein Hologramm enthalten.
Durch geeignete Wahl des Materials oder dessen Beschichtung kann
mit dem Siegel die Empfindlichkeit des Chips auf kontaktlos gesendete
Daten gedämpft
werden, um z. B. ein unbeabsichtigtes Ansprechen über große Entfernungen
oder durch Störsignale
zu verhindern. Besonders geeignet sind dafür metallbedampfte Kunststofffolien.
Das Siegel kann z.B. mit Kalt- oder Heißklebern auf dem Kern fixiert
werden, wobei auch Druck angewendet werden kann. Besonders bevorzugt
ist das Siegel mit einem Schmelzkleber beschichtet und wird unter
Wärme-
und Druckeinwirkung auf dem Kern fixiert.
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Bevorzugt deckt das Siegel ein Sicherheitsmerkmal
und / oder die Aussparng, in der der Chip untergebracht ist, wenigstens
auf einer Hauptfläche und
besonders bevorzugt auf beiden Hauptflächen ab.
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Dadurch kann das Sicherheitsmerkmal
und / oder der Chip besonders gut vor Manipulationen gesichert werden,
insbesondere wenn man die Adhäsion
zwischen den Schichten der Karte so wählt, dass sie zwischen Siegel
und Kern stärker
ist als die Kohäsion
innerhalb des Kerns und / oder stärker als die Adhäsion zwischen
den Schichten des Kerns. Dadurch wird der Kern und insbesondere
das darauf angeordnete Bild unweigerlich zerstört, wenn das Siegel entfernt
wird.
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Besonders vorteilhaft ist ein Siegel,
das wenigstens 5 Prozent und insbesondere wenigstens 40 Prozent
kleiner als die Hauptfläche
der Karte ist und weiter bevorzugt an keiner Stelle der Hauptfläche bis zum
Rand der Karte reicht. Es löst
sich so unter Biegebelastung nicht so leicht ab. In einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
weist das Siegel feine Strukturen auf.
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Eine besonders hervorragende Fälschungssicherheit
ist bei einer Karte gegeben, deren Kern wenigstens eine Aussparung
mit feinen Strukturen enthält,
insbesonere wenn die Aussparung mit dem Siegel wenigstens einseitig,
noch besser beidseitig abgedeckt ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn
der Chip in solch einer Aussparung untergebracht ist.
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Die feinen Strukturen im Kern können z.
B. durch Stanzung einer entsprechend strukturierten Aussparung durch
den ganzen Kern hindurch erzeugt werden. Bevorzugt besteht der Kern
jedoch aus mehreren Lagen Folien, wobei eine oder mehre dieser Folien
Aussparungen mit feinen Strukturen aufweisen. Bei einem solchen
Schichtaufbau des Kerns sind die feinen Strukturen besonders bevorzugt
in den äußeren Folien
angeordnet. Die feinen Strukturen können statt durch Stanzung durch
jede andere dafür
geeignete Technik erzeugt werden, z. B. auch durch Schneiden oder
mittels LASER.
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Die üblicherweise der Form des Trägerelements
angepassten, also runden oder rechteckigen Ausstanzungen für den Chip
ergeben keinen optimalen Schutz gegen ein unberechtigtes Abziehen
der Folie. Dagegen fällt
dies bei Ausstanzungen mit feinen Strukturen sofort auf, weil diese
unweigerlich ausgerissen werden.
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In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung weist sowohl das Siegel als auch wenigstens eine Aussparung
im Kartenkern feine Strukturen auf, wobei diese Elemente sich insbesondere
wenigstens teilweise überlappen.
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Unter feinen Strukturen des Siegels
und der Aussparung sind z.B. Zacken und / oder schmale Streifen
und / oder kleine Muster wie z. B. Treppenstufen zu verstehen.
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Die Zacken haben bevorzugt einen
spitzen Winkel unter 90°C,
insbesondere unter 60°C
und besonders bevorzugt unter 40°C
und die Streifen sowie die kleinen Muster besitzen bevorzugt eine
Dicke unter 5 mm, insbesondere unter 3 mm und besonders bevorzugt
unter 2 mm.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
ist die gesamt Kantenlänge
des Siegels und / oder der Aussparung wenigstens 20 %, bevorzugt
wenigstens 50 % und besonders bevorzugt wenigstens 100 % größer, als
bei einer flächengleichen
kreisförmigen
Ausführung.
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Besonders bevorzugt ist das Siegel
und / oder die Aussparung unregelmäßig, wodurch sie wie ein Wasserzeichen
wirken können,
wenn die Karte gegen das Licht gehalten betrachtet wird.
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Weitere Vorteile für die Haltbarkeit
und Fälschungssicherheit
der Karte ergeben sich, wenn sie auf wenigstens einer Hauptfläche wenigstens
ganzflächig
mit einer Kunststoffschicht überzogen
ist und insbesondere dann, wenn sie auf beiden Hauptflächen mit
einer an allen Kanten überstehenden
Kunststoffschicht überzogen
ist und die überstehenden Ränder der
beiden Schichten miteinander verschweißt sind.
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Besonders vorteilhaft wird die ganzflächige Kunststoffschicht über einem
Siegel angeordnet, dass kleiner als die Hauptfläche ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
bestehen das Siegel und die das Siegel bedeckende Kunststoffschicht
aus unterschiedlichen Materialien und / oder das Siegel weist zu
dem Kern eine höhere
Adhäsion
auf als zu der über
dem Siegel angeordneten Kunststoffschicht.
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Sowohl das Siegel als auch die erfindungsgemäßen Kunststoffschichten
können
mit einem UV-Schutz versehen sein sowie ein Bild aufweisen.
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Die erfindungsgemäßen Karten sind bevorzugt mit
weiteren Sicherheitsmerkmalen versehen, wie z. B. einem Magnetstreifen,
Unterschriftstreifen, Guillochen, Mikroschrift, UV-Schrift, UV-Marker,
Hologramme, Kinegramme, Laserbilder, Wasserzeichen, Prägung, Lasergravuren,
Interferenzgitter, IR-lesbare Zeichen, Thermochromieelemente, Fluoreszenzpigmente,
Trennlacken, Sollbruchstellen sowie Einritzungen in den Kunststoffschichten,
dem Siegel oder den restlichen Sicherheitsmerkmalen.
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Die IR-lesbaren Zeichen können besonders einfach
und hochwertig über
eine fotografische Schicht erzeugt werden, wenn die Verarbeitung
so gesteuert wird, dass nicht alles Silber gebleicht wird. Das bildmäßig verbleibende
metallische Silber ist sehr gut IR-lesbar.
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Ein Interferenzgitter, das bevorzugt
dem in
DE 198 17 105 beschriebenen ähnlich ist,
kann bevorzugt auf Vorder- und Rückseite
eines Siegels, auf zwei eine Aussparung abdeckenden Siegeln, auf
einem Siegel und einer darüber
befindlichen Kunststoffschicht oder auf Vorder- und Rückseite
einer Kunststoffschicht angeordnet sein. Eine weitere bevorzugte
Anordnung auf der Vorder- und Rückseite der
Hauptflächen
ist möglich,
wenn als Kern ein transparentes Material verwendet wird. Wird das
Gitter durch lichtempfindliche Schichten erzeugt, können bei
unterschiedlicher spektraler Sensibilisierung die Vorder- und Rückseite
separat angesprochen werden: Bei dem Interferenzgitter handelt es
sich um räumlich
eng benachbarte überlagerte
Strichgitter oder andere feine Muster, die beim Biegen oder Wölben der
Karte ein sich veränderndes
Moiré-Muster bilden.
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Die Trennlacke können an begrenzten Stellen
der Hauptfläche
die Haftung mit dem Siegel und / oder einer Kunststoffschicht und
/ oder die Haftung innerhalb des Kerns herabsetzen, um so ein gleichmäßiges Ablösen von
Siegel und / oder Kunststoffschicht noch weiter zu erschweren.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
ist ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Karte,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kern eine Aussparung für den Chip
geschaffen wird, nach einseitigem Abdecken der Aussparung mit dem Siegel
der Chip eingesetzt und anschließend die zweite Seite der Aussparung
mit dem Siegel oder einer Kunststoffschicht abgedeckt wird, wobei
die Aussparung und/oder das Siegel feine Strukturen aufweisen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens wird auf dem Kern ein Bild erzeugt.
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Die Erzeugung des Bildes wird den
oben beschriebenen erfindungsgemäßen Varianten
des Kerns angepasst und kann z.B. mittels Laserdrucker, Tintenstrahldrucker,
Thermosublimationsdruck, Thermodrucker oder bildmäßiger Belichtung
erfolgen.
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Neben den schon beschriebenen Vorteilen erweist
sich das Siegel auch für
den Fertigungsprozess als sehr vorteilhaft, insbesondere wenn es
weniger als 50 Prozent der Hauptfläche bedeckt und nirgends bis
zum Rand der Karte reicht. Da das kleinere Siegel nicht exakt mit
den Kanten der Karte fluchten muss, kann es viel einfacher und schneller
aufgebracht werden. Zudem kann das Siegel den Chip fixieren, wenn
es mit einem geeigneten Klebstoff beschichtet ist und so die folgenden
Fertigungsschritte erleichtern. Die Herstellung der Karte kann dadurch mit
geringem Aufwand automatisiert werden.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind den Ansprüchen
zu entnehmen.